UpToTax Konzernsteuerrecht | Homeoffice - Betriebsstätte

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  • Опубліковано 27 вер 2024
  • In unserem neuesten Video aus der Reihe UpToTax Konzernsteuerrecht beleuchten wir die kritischen Aspekte, die Unternehmen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Home-Office und Betriebsstätten beachten müssen. Unter Verwendung der EAS 3445 Richtlinie vom 7.7.2023 sowie relevanter Paragraphen und Artikel, bieten wir eine klare Anleitung, wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden können.
    📌Wesentliche Punkte:
    Definition einer Betriebsstätte: Eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, über die ein Unternehmen Verfügungsmacht besitzt und wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausübt.
    🏙Wohnung als Betriebsstätte: Nach Ansicht der OECD und des BMF können Wohnungen als Geschäftseinrichtungen qualifizieren, wenn die Tätigkeit ausreichend dauerhaft ausgeübt wird und das Unternehmen darüber Verfügungsmacht hat.
    ⏱Dauerhaftigkeit und Verfügungsmacht: Spezifische Kriterien, einschließlich der Dauer der Tätigkeit und der faktischen Verfügungsmacht, entscheiden über das Vorliegen einer Betriebsstätte.
    ➡Bedeutung für die Praxis: Die Interpretation der Dauerhaftigkeit und der Ausnahmen für Hilfstätigkeiten. Zwei Tage pro Woche Home-Office gelten nicht als gelegentlich und können eine Betriebsstätte begründen.
    🎇Tipps für die Praxis: Wichtigkeit der Dokumentation des "Nicht-Verlangens" des Arbeitgebers nach Home-Office und wie dies Einfluss auf die Begründung der Betriebsstätte hat.
    Bleiben Sie UpToTAX!
    Für weitere Einblicke und Beratung zu steuerrechtlichen Fragen rund um das Home-Office und andere relevante Themen, kontaktieren Sie unsere Experten bei UpToTAX.
    Weiterführende Links:
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