So wunderbar verständlich erklärt. Mit angenehmer, ruhiger Stimme und ohne nervtötendes Musikgedudel. Gleiches gilt für die Excel-Tutorials. Vielen Dank!
Danke für deine Anleitung. Mann, war ich froh, daß ich dieses Bürokatiemonstrum anhand deiner Anleitung halbwegs ausfüllen konnte. Nochmal vielen Dank!
Danke, sehr gut und wirklich hilfreich erklärt. Endlich weiß ich, dass man eine Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus ankreuzt. Bisher hatte ich es noch bei keiner Erklärung gefunden. DANKE.
Hervorragend erklärt, lieber Eugen - wie alles von Dir, auch insbesondere Deine Excel-Tutorials, die ich hier immer mit gr. Interesse verfolge. Hinsichtlich der Grundsteuererklärung ist dies hier das beste Tutorial, was ich bisher darüber gesehen und gehört habe - wirklich super erklärt, besten Dank !
Ich bin gestern auch schon durchgedreht. 5 Fehler hatte ich bei elster🧨Ich bin sauer, dass der Staat dies auf den Bürger abwälzt. Das Video hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Die Sachen wurden sehr gut beschrieben und somit kamen wir gut durch. Jetzt sind wir nur noch gespannt, wie sich das Ganze auf die künftige Erhebung auswirken wird.
Vielen Dank für das Video. Bei der Prüfung waren noch Fehler aufgetreten. Da wir 2 Flurstücke haben und das Grundstück auf Erbpacht läuft, war ich mit Zähler und Nenner durcheinander gekommen. Beim zweiten Ansehen des Videos ist mir dann aufgefallen das Zähler und Nenner jeweils die 1 war. Danach war alle in Ordnung. Super!!!
Herzlichen Dank, alle wichtigen Informationen, auch Hinweise auf was man besonders achten muss. Besondes die qm erfassung, mit Raumhöhe, besonders wichtig wenn Dachschrägen ins Spiel kommen. Ein sehr informatives Video. Daumen hoch
Vielen Dank, habe es alleine versucht, vorher viele Unterlagen gelesen und Videos angeschaut, hat nicht geklappt. Bin ihnen Schritt für Schritt im Video gefolgt und siehe da, es hat geklappt.
Vielen dank für dieses sehr Hilfreiche Video, es ist echt einfach und verständlich gehalten. Grundsteuererklärung ist nun erledigt. Kann ich aufjedenfall weiter empfehlen.
Super Erklärung, wie immer--es wäre super gewesen wenn man ein Bsp. mit ein Nebengebäude ,das zusätzlich auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, in meinen Fall ein Holzschuppen für Brennstoffe und Gartengeräte,gezeigt hätte. Viele haben auf dem Land eben Schuppen und Scheunen stehen? Leider habe ich nichts im Netz dazu gefunden. LG und weiter so
Vielen Dank für das verständliche Video. Ich hadere noch mit der Wohnfläche. In deinem Beispiel gehst du sehr gut auf diese ein. Hilfreich wäre noch ein tieferer Einblick in die Nutzfläche mit Abgrenzung der "Zubehörräume".
Soweit ist das Video sehr gut gemacht. Mich würde eine Ausfüllhilfe für "Forst und Landwirtschaftliche Nutzung, als reines Gartennutzung inkl. kleines Wohnhaus mehr als 30qm) interessieren.
Vielen Dank, das werde ich mir ganz genau ansehen, sobald ich den Elsterzugang habe. Ich warte allerdings schon seit Wochen auf das Schreiben vom Finanzamt. Bestimmt kommt es nach dem Oktober.
Besten Dank fuer ihren sehr hilfreichen Beitrag. Als ich ueber Elster die GS dann gemacht habe tauchte die Frage nach dem Erstbezugsdatum und Kernsanierung nicht auf. Habe ich da was uebersehen?
gehören Flure, z.B. in einem Mehrfamilienhaus zur Wohnfläche? gehört ein Grundstücksteil mit eigener Flurstücknr., welches als Parkplatz genutzt wird, zur Wohnfläche?
Guten Tag Herr Erhart, vielen Dank für die tolle Erklärung. Habe auch gleich den 👍🏻 gemacht. Ich habe aber eine bzw zwei Fragen zu den Eigentumsverhältissen. Mein Vater hat das Haus auf meine Schwester und mich übertragen. Was gebe ich da ein?... Erbgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personnen? Und Angabe zur Gemeinschaft: Erbengemeinschaft Grundstücksgemeinschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft ? Ich würde mich riesig freuen eine Antwort von Ihnen zu bekommen. LG Matha
Hallo sehr gutes Video vielen Dank. Eine Frage habe ich allerdings was trage ich ein wenn ich mein Einfamilienhaus selbst bewohne, aber noch eine kleine Wohnung 60qm vermiete an Verwandte. Trage ich trotzdem Einfamilienhaus ein? Grüße und danke
Super danke …, nur leider wird bei mir alles rot markiert …( „Werte größer als 0“ ).. obwohl der Nenner null null null ist !! Also, ich kann mir vorstellen das viele Rentner, ältere Herrschaften hier komplette Probleme haben … bei der neuen G.Steuer Berechnung.
Sehr informatives Video ! Das Gästezimmer im Einfamilienhaus ist selten (1-2 im Jahr )benutzt. Gehört zur Wohnfläche oder zur Nutzfläche(„“Zubehörraume“) ,wie wird diese Fläche im Grundsteuer berechnet, als 50%? Das Hauswirtschaftraum gehört auch zur Wohnfläche oder zum Nutzraum? Im Voraus bin ich dankbar für Ihre Antwort.
Hallo Eugen, erstmal Danke für dein Video. Ich habe eine Wohnung und eine Garage auf dem selben Flur/Flurstück. Jetzt ist es aber so das ich zwei Grundbuchblätter habe, einmal Anteile verbunden mit der Wohnung und einmal verbunden mit der Garage. Muss ich nur die Daten bzw. den anteil des Grundbuchblattes der Wohnung angeben oder auch der Garage? Lg
Noch eine Anmerkung zum Aktenzeichen/Steuernummer: In NRW wird z.B. immer das Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen, also nur die Zahlen) angegeben (in anderen Bundesländern ggf. die Steuernummer). Das ist aber identisch mit dem alten Einheitswert (EW)-Aktenzeichen aus dem letzten Einheitswertbescheid. Welche Nummer man im eigenen BL angibt, kann man nachlesen, wenn man auf Elster auf das entsprechende Fragezeichen klickt.
Schönes Video mit echten Infos, Danke! Eine kurze Frage: Bei der Wohnflächenberechung nach Formblatt §§42 bis 44 habe ich eine Grundflächensumme bei Rohbaumaß, eine Grundfächensumme bei Fertigmaß (3% geringer) und eine "anrechenbare Wohnfläche" (10% geringer). Welchen Wert soll ich hernehmen??
Hallo Herr Erhart, ich bitte um kurze Hilfe Ihrerseits ... Ist es in BW tatsächlich so, dass man KEINE extra Berechnungen z. B. wegen der Schrägen in der Wohnung oder der Terrasse (ein Viertel anzugeben???) vornehmen muss? Aber dafür in anderen Bundesländern? Wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antwort.
Was ist mit Gartenfläche? Bei mir ist das Bauen nur auf fläche ca 300m2 erlaubt Rest ca 1000m2 aber unbebautes Grundstück... wo soll ich das eintragen?
Wie ist das eigentlich wenn man zwar Eigentümer ( Einfamilienhaus / Reihenhaus ) ist , das Grundstück aber der Stadt zu 100 % gehört. Erpacht wird gezahlt. Was muss ich da eintragen ?? Jeweils 1/1 bei Nenner und Zähler ; Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: & Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?? Es sind mehrere Reihenhäuser. Im Grundbuch stehen um die 30 Eigentümer. In einem gesonderten Blatt im Grundbuch steht Anteil 1/18 obwohl das Grundstück der Stadt gehört ?! Trage ich bei Punk8 "Erbbaurecht / Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Stadt als Eigentümer ein. Vielen Dank
vielen Dank für ihre Videoerklärung. Könnten sie mir sagen wie ich auf das Formular >Anlage Grundstück (GW2) < auf Elster gelange ? vielen Dank ..lgmario
Video kommt leider einen Tag zu spät, aber Danke. Ich habe mich gestern 30 Minuten durch Elster gequält. Eigentlich ist der Aufwand eine Frechheit, da das FA ohnehin alle Daten hat und sich nur der Bodenrichtwert geändert hat. Außerdem muss das FA die Angaben noch kontrollieren.
Absolut richtig - dieses blöde Land macht alles kompliziert und vieles überflüssig. Denn tatsächlich liegen dem FA alle relevanten Daten vor, die uns ja auch bereits auf diesem Info-Blatt zu Aufforderung der Erklärung zugeschickt wurden.
a) 30 Minuten? Das ist doch kein Zeitaufwand? Eigentum verpflichtet ...ein kleinwenig muß man schon dazu tun. Eine staatl. Vollkasko-Komfort-Versorgung für Eigentümer gibt es nicht. b) hat das FA eben nicht alle Daten "optimal", d.h. gerade bei den Wohnflächen greift es ggf. auf abweichende Werte zu, in unserem Fall im Bereich unter der Treppe (nur teils angrechenbar), bzgl. Heiz-/Waschraum, usw.
@@maddin3106 Ich habe auch nicht behauptet, dass dies übermäßiger Zeitaufwand war. Nur sind die Daten, bis auf aktuelle qm-Zahlen, alle beim FA vorhanden. Zudem hätte man die Usability deutlich erhöhen können.
@@cht8302 Hätte... Du kannst ja mal gucken ob die welche das vom Inhalt und von den Formularen ausgearbeitet haben, die welche festgelegt haben welche Daten neu eingegeben werden sollten, usw. noch offene Jobs haben. Vorausgesetzt Du hast eine passende Qualifikation, kannst Dich dort bewerben und ggf. bei der nächsten ähnl. Aktion dann mitwirken für bessere Usability. Ich würde mich sehr freuen darüber! ;-) Oder Du schreibst es ihnen, in der Hoffnung es gibt ein Lessons learned und die achten zukünftig darauf. Hier lesen die sicher nicht mit. Ich war froh, daß es schlußendlich doch nicht komplex war ...man hätte die Zeit noch weniger sinnvoll verbringen können... ;-)
Wie wäre denn das Baujahr bei An- und Ausbauten festzulegen, wenn das Hauptgebäude (1963) keine Kernsanierung erfährt, ein Dachausbau in 1972 erfolgte und ein weiterer reiner Wohnraumanbau in 1982?
Vielen Dank für das verständliche Video. Wie verhält es sich bei einem Reihenhaus mit acht Häusern und mit acht Garagen? Die Häuser befinden sich im Alleineigentum der jeweiligen Bewohner, sofern Eigentümer. Die Garagen dagegen befinden sich nicht am Haus, sondern sind in einem vorgelagerten Garagenhof und haben ein eigenes Flurstück. Hier hat jeder Eigentümer einen Miteigentumsanteil zu je 1/8. Hier neben den Namen der Miteigentümer auch deren Steuernummern zusammen zu trommeln, wäre bestimmt manchmal schwierig.
Grundsätzlich ist für jede wirtschaftliche Einheit eine Feststellungserklärung abzugeben. Hierbei gilt das Prinzip der Eigentümeridentität. Eine wirtschaftliche Einheit kann beispielsweise aus einer Doppelhaushälfte und einem Anteil von 1/4 an einer Privatstraße bestehen. Inwieweit noch andere Eigentümer an der Privatstraße beteiligt sind, ist in diesem Beispiel nicht relevant.
Hallo,wir haben ein Haus und die Garage steht 70 Meter weit weg und hat gleiches Grundbuchblatt,aber anderen Zähler .Soll ich die Garage in GW.1 Nr.3 eintragen?
Hallo, wir haben ein altes Haus von 1947, mein Opa hatte es damals 1994, Heizungsanlage, Fenster, Dach und Fassade neu gemacht und wir haben es drinne 2014 saniert welches jahr müssten wir denn bei kernsanierung angeben? Mfg
Hätte mal eine Frage - vielleicht kann jemand helfen. Ein Grundstück wurde mal zu 50 % als Bauland (zu xx Euro je qm) ) und die anderen 50% als Gartenland (zu X Euro je qm) bewertet. Zählt der Bodenrichtwert auch für das Gartenland in gleicher Höhe wie das Bauland?
Danke. Das war richtig gut erklärt. Wie mache das mit mehreren Grundstücke. Wenn ich zum Anfang "Gemarkung und Flurstücke hinzufügen" wähle, dann kommt doch der Rest z. B. Wohnfläche dann nicht mehr. Ich habe aber auch vom Finanzamt 2 Aktenzeichen für je ein Grundstück zugeschickt bekommen.
Grundsätzlich ist für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Feststellungserklärung abzugeben. Eine wirtschaftliche Einheit kann auch aus mehreren Flurstücken und Gebäuden bestehen. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit für jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Aktenzeichen oder eine Steuernummer erteilt. In Zweifelsfällen sollte die Frage inwieweit eine wirtschaftliche Einheit besteht mit dem Finanzamt und einem Steuerberater abgeklärt werden.
Im Anschreiben steht, dass man die GEBÄUDEfläche angeben soll. Warum muss man dann im Formular die WOHNfläche angeben? Bei unserem Haus sind das unterschiedliche Quadratmeterzahlen.
Hallo, sehr gut erklärt. Danke dafür. Ich verstehe nur den Bodenrichtwert nicht. Ich besitze ein 3-Familien-Haus. Das Grundstück liegt direkt an der Autobahn A3 und ist 1400 qm gross. Bauland gibt es nicht, ausser natürlich das Haus und die Garagen. Nach Bodenrichtwert hat es einen Wert von ca. 280000€ nur für das Grundstück. das ist doch nicht realistisch oder verstehe ich das falsch ? Kann mir da jemand helfen ?
Vielen Dank für das Video. Es geht aber leider nicht hervor, wie ich z.B. einen Garagenweg der von 4 Eigentümern genutzt wird korrekt erfasse. Wir haben z.B. einen Garagenweg mit 4 Eigentümern und einen Fluchtweg mit 2 Eigentümern. Wie wird das korrekt eingetragen? Danke
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. ich muss ein Grundsteuererklärung für die Wohnung, in die ich wohne, machen. Die Wohnung gehört mein Vater, der seit 2011 im Ausland wohnt und keine Steuernummer hat. Wie soll ich vorgehen? Kann ich meine Steuernummer anstelle seine geben ?
BW hat ein eigenes Grundsteuermodell geschaffen. Für den Papiervordruck habe ich das hier im Detail erklärt: ua-cam.com/video/E3ZiFqNzr2Q/v-deo.html Für Elster habe ich das nur angerissen aber nicht im Detail gezeigt: ua-cam.com/video/ZKREsEBruqs/v-deo.html
Hallo Herr Erhart und danke für dieses beeindruckende Werk. Ich schließe mich Uwe Frotscher an und stelle die Frage der gemeinsamen Veranlagung von Grundsteuer A (agraisch) und Grundsteuer (B) [dieses Video] überwiegend Bebaut. Ich möchte sowohl das Grundstück mit dem Wohnhaus (B) und die landwirtschaftlichen Flächen (A) zusammen in einem Formular, in Baden-Württemberg veranlagen. Soviel vorwegenommen, es gelingt mir nicht. Entweder es bedarf zweier Formulare. Eines für den Betrieb und eines für die Wohnfläche. Wenn mir das jemand beantworten könnt wäre mir schon geholfen. Der derzeitige STATUS: alle landwirtschaftlichen Flächen sind eingegeben und bewertet, ich könnte versenden, aber die Fläche mit dem Wohnhaus fehlt. Danke für eine zeitnahe Antwort. Gruß Ulrich
Antwort: Habe gerade mit meinem Finanzamt gesprochen. In meine Fall ist es so, das zwei Unterschiedliche Formulare mit unterschiedlichen Aktenzeichen ausgefüllt werden müssen. Eine für die Landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) mit dem Dokument GW3. Das zweite Formular für die Fläche mit dem Wohnhaus (Grundsteuer B) mit dem Dokument GW2 - wie im Video gezeigt. Beide Formulare werden als Hauptfestlegung deklariert. Wünscht mir Glück, heute Abend werde ich es probieren. PS: Zuerst das eine Formular senden und dann das zweite beginnen ;-) @all: Viel Erfolg.
Ich hab ein großes Problem ich wohne in einem Wochenendhaus wie der Name es schon sagt für das Wochenende gedacht aber polizeilich angemeldet bin ich hier als Wohnsitz was soll ich machen soll ich es als mein Wohnsitz angeben ? Aber eine andere Wohnung habe ich nicht ☹️
Kurze Frage, ich habe 3 flurstücke in meinem Grundbesitz, 2 flurstücke haben den gleichen bodenrichtwert das andere ein anderen bodenrichtwert. Wenn ich alle drei auf den gleichen bodenrichtwert setzt habe ich keine fehlen in der Eintragung. Mache ich die bodenrichtwerte so wie sie sind, habe ich ein fehler im system und kann den antrag nicht abschicken. Gibt es dazu eine lösung. Mfg
Hallo, eine Frage zu Gebäudeteilen. Wir haben eine nicht gewerbliche Hofstelle (Landwirtschaftliche Fläche jedoch verpachtet) Garagenplätze sollen ab 50 m² Fläche zählen, insgesamt oder pro Garage. Wichtiger jedoch, es gibt noch eine Scheune als Abstellfläche und für Haustechnik. Wo wird das eingetragen? Viele Grüße
Bei 19:50 , was ist genau der Unterschied zwischen Rohbauland und Bauerwartungsland und wie macht sich das steuerlich bemerkbar? Sind die Bodenrichtwerte dann immer gleich? Wieso sollte ein mit Bäumen bewachsenes Grundstück den gleichen Bodenrichtwert aufweisen wie ein leeres oder ein bebautes Grundstück? Braucht man nicht ein Wertgutachten um den Grundstückswert zu berechnen? Wer nimmt hier die Bewertung vor? Das Finanzamt oder der Grundstücksbesitzer, oder ein Gutachter? Fläche multipliziert mit Bodenrichtwert ist doch nicht der Grundstückswert. Wer hat sich das ausgedacht? Jedes Grundstück hat einen individuellen Wert und kann nicht der gleichen Nutzung zugeführt werden. Einige Grundstücke müssten erst geräumt werden, das kann € 200000 oder mehr kosten. Kann man die Kosten dafür irgendwo angeben? Ein Richtwert ist eine Schätzung und völlig ungeeignet für die reale Bewertung des Grundstücks. Die Grundsteuer richtet sich aber nach dem Wert und nicht nach einem geschätzten Wert.
Sehr ausführlich und verständlich dargestellt. Aber leider wieder nicht meinen Sonderfall wiedergefunden. Bei mir sind es 3 Grundstücke die habe. 1. Haus mit Garage ca. 286m², 2. Weitere Garage auf Grundstück ca. 33m² und 3. Unbebautes Restgrundstück von 77m² (meine Obstwiese). Dieses ist nur von meinem Hauptgrundstück erreichbar. Es führt sonst kein öffentlicher Weg dort hin. Das Finanzamt hätte es wohl alles gerne unter einer Hausnummer mit 396m² und 2 Garagen. Mir stellt sich die Frage, ob es für mich günstiger wäre wenn ich statt einer einfach 3 Grundsteuererklärungen abgebe? Weiß da jemand einen Rat?
Gute Frage, exakt das gleiche Problem habe ich auch. Bei mir sind es 7 Einzelparzellen, die kleinste ist 2qm ! 2 sind bebaut (Haus, Garage) rest unbebaut. Am Anfang kann ich in Elster wählen ob bebaut oder unbebaut und meine Gundstücke dann eingeben. Aber wie gehe ich vor, wenn ich 2 Bebaute und 5 unbebaute Parzellen habe ?
Grundsätzlich ist für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Feststellungserklärung abzugeben. Eine wirtschaftliche Einheit kann auch aus mehreren Flurstücken und Gebäuden bestehen. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit für jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Aktenzeichen oder eine Steuernummer erteilt. In Zweifelsfällen sollte die Frage inwieweit eine wirtschaftliche Einheit besteht mit dem Finanzamt und einem Steuerberater abgeklärt werden.
Ich Leben in BW und bei mir gibt es keinen Punkt zu Angaben zu Wohngrunstücken und Baujahr des Hauses. Kann das sein? Auch bei dem Video von Elster gab es da keinen Punkt. Ansonsten gutes Video
Dann vielleicht nochmal das Video ansehen, oder direkt das Erklärvideo vom Finanzamt. Ausserdem gibts in Elster unzählige Hilfestellungen. Insgesamt sollte das in 10 - 20 Minuten erledigt sein.
Nutzfläche muss man aber theoretisch nicht eintragen.... da es in 3 Bundesländern nicht abgefragt wird - kann diese also auch nicht zur Ermittlung genutzt werden dann wären ja wieder Unterschiede gemacht was nicht Rechtens wäre.
@@Tatakaus Ja, das ist aber so einfach dass es kein Tutorial erfordert. Tutorials braucht man für komplizierte Sachen. Egal sorry dass ich meine schlechte Laune an dir ausgelassen habe.
DAAAANKE!!! Ich stand am Rande der Verzweiflung. Dank Ihrer genialer Erklärung, lieber Eugen Erhart, hab ich es geschafft. Danke! Danke!
Sehr hilfreich!!!
Danke, ich konnte die Grundsteuererklärung mit Hilfe dieses Video machen.
Danke nochmal!
So wunderbar verständlich erklärt. Mit angenehmer, ruhiger Stimme und ohne nervtötendes Musikgedudel. Gleiches gilt für die Excel-Tutorials. Vielen Dank!
Danke für deine Anleitung. Mann, war ich froh, daß ich dieses Bürokatiemonstrum anhand deiner Anleitung halbwegs ausfüllen konnte.
Nochmal vielen Dank!
Danke, sehr gut und wirklich hilfreich erklärt. Endlich weiß ich, dass man eine Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus ankreuzt. Bisher hatte ich es noch bei keiner Erklärung gefunden. DANKE.
Ihre Erklärungen - ausführlich und bis ins Detail - waren eine große Hilfe. Vielen Dank!
Vielen Dank. Das Video hat mir geholfen, meine gemachten Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.
Lieber Eugen, herzliches Dankeschön für Ihr Video. Dank Ihrer Hilfe konnte ich mein Grundsteuer Formular problemlos ausfüllen.
Hervorragend erklärt, lieber Eugen - wie alles von Dir, auch insbesondere Deine Excel-Tutorials, die ich hier immer mit gr. Interesse verfolge. Hinsichtlich der Grundsteuererklärung ist dies hier das beste Tutorial, was ich bisher darüber gesehen und gehört habe - wirklich super erklärt, besten Dank !
Danke, habs genauso gemacht. Handy neben PC und dann Schritt vor Schritt. Dauer bei mir so lange wie das Video.👍👍👍👍
Sehr sehr gut! Wollte schon meinen Laptop aus dem Fenster werfen. Sonntag gerettet!! Vielen Vielen Dank!!!
Ich bin gestern auch schon durchgedreht. 5 Fehler hatte ich bei elster🧨Ich bin sauer, dass der Staat dies auf den Bürger abwälzt. Das Video hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Die Sachen wurden sehr gut beschrieben und somit kamen wir gut durch. Jetzt sind wir nur noch gespannt, wie sich das Ganze auf die künftige Erhebung auswirken wird.
Das freut mich! In diesem Video zeige ich wie die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet wird: ua-cam.com/video/KEoulA6aESs/v-deo.html
Danke, Danke sehr!!!!! Alles deutlich und Klar!! 👍 Sehr geholfen!
Vielen Dank für das Video. Bei der Prüfung waren noch Fehler aufgetreten. Da wir 2 Flurstücke haben und das Grundstück auf Erbpacht läuft, war ich mit Zähler und Nenner durcheinander gekommen. Beim zweiten Ansehen des Videos ist mir dann aufgefallen das Zähler und Nenner jeweils die 1 war. Danach war alle in Ordnung. Super!!!
Vielen Dank für das verständliche Video. Tolle Beschreibung 😃👍👍👍👍
Mir steht der Schei... noch bevor. Aber ich glaube dank Deiner tollen Erklärung kriege ich das hin :-) Beste Grüße
Danke für die Ausfüllhilfe, ohne diese hätte ich viel länger gebraucht und womöglich Fehler gemacht 😉
Danke, Eugen. Genau zur rechten Zeit. Sehr informativ...
Danke für die Mühe und das geteilte Wissen. Top Video ohne unnötiger Tiefe. Eine klare Hilfe :)
Noch mal vielen Dank super erklärt besser geht’s gar nicht hat auch Anhieb geklappt weiter so❤
Herzlichen Dank, alle wichtigen Informationen, auch Hinweise auf was man besonders achten muss. Besondes die qm erfassung, mit Raumhöhe, besonders wichtig wenn Dachschrägen ins Spiel kommen. Ein sehr informatives Video. Daumen hoch
Super gemacht...sehr hilfreich Vielen DAnk
Danke ! Super Anleitung mit den wichtigsten Hinweisen.
Alles super erklärt. Jetzt fühle ich mich gewappnet mich durch das Ganze durch zu hangeln.
Super erklärt!!! Danke, danke!
Super erklärt. Jetzt gehe ich es gut gewappnet an.
Danke für die tolle Hilfestellung!
Vielen Dank, habe es alleine versucht, vorher viele Unterlagen gelesen und Videos angeschaut, hat nicht geklappt. Bin ihnen Schritt für Schritt im Video gefolgt und siehe da, es hat geklappt.
sehr gut erklärt vielen Dank
Vielen dank für dieses sehr Hilfreiche Video, es ist echt einfach und verständlich gehalten.
Grundsteuererklärung ist nun erledigt.
Kann ich aufjedenfall weiter empfehlen.
Meine Rettung! Vielen Dank für dieses sehr hilfreiche Video 👍
Vielen Dank für das tolle und verständliche Video!
Vielen Dank , sie haben mir damit sehr geholfen👍
Super Erklärung, wie immer--es wäre super gewesen wenn man ein Bsp. mit ein Nebengebäude ,das zusätzlich auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, in meinen Fall ein Holzschuppen für Brennstoffe und Gartengeräte,gezeigt hätte. Viele haben auf dem Land eben Schuppen und Scheunen stehen? Leider habe ich nichts im Netz dazu gefunden.
LG und weiter so
Alles super erklärt vielen Dank
Sehr gut erklärt 👍. Vielen Dank!
prima Anleitung....
super erklärt mit abweichungen zu Bayern aber es ging TOP
Vielen Dank. Super erklärt. Mir hat das Video weiter geholfen.
danke für die hilfe TOP
Das hat uns Mega geholfen. Danke👍
Super erklärt, vielen Dank,
Vielen Dank für das verständliche Video.
Ich hadere noch mit der Wohnfläche. In deinem Beispiel gehst du sehr gut auf diese ein. Hilfreich wäre noch ein tieferer Einblick in die Nutzfläche mit Abgrenzung der "Zubehörräume".
Ich werde heute Abend ein neues Video veröffentlichen welches noch detaillierter auf die Berechnung der Wohnfläche eingeht.
@@Tatakaus 29:08 Hallo Eugen, sollte bei Einfamilienhaus die Nutzfläche nicht mit in die Eingabe rein.
Danke, sehr gut erklärt , aber mir fehlt noch Einblick in die Nutzfläche mit Abgrenzung der ,, Zubehörräume"
Super erklärt, ganz lieben Dank!
Soweit ist das Video sehr gut gemacht.
Mich würde eine Ausfüllhilfe für "Forst und Landwirtschaftliche Nutzung, als reines Gartennutzung inkl. kleines Wohnhaus mehr als 30qm) interessieren.
Sehr gut erklärt. Super. Vielen Dank
Vielen Dank, das werde ich mir ganz genau ansehen, sobald ich den Elsterzugang habe. Ich warte allerdings schon seit Wochen auf das Schreiben vom Finanzamt. Bestimmt kommt es nach dem Oktober.
Top !!!! DANKE 😀
Super verständlich, danke
Tipp: immer schriftliche Eingangsbestätigung des Finanzamts fordern, da viel Chaos bei den Finanzämtern🙂
Besten Dank fuer ihren sehr hilfreichen Beitrag. Als ich ueber Elster die GS dann gemacht habe tauchte die Frage nach dem Erstbezugsdatum und Kernsanierung nicht auf. Habe ich da was uebersehen?
Спасибо!👍
Danke fürs Video
Eine Frage habe ich
Ist das Anschreiben nicht Automatisch auch das Anmeldeschreiben ??
gehören Flure, z.B. in einem Mehrfamilienhaus zur Wohnfläche?
gehört ein Grundstücksteil mit eigener Flurstücknr., welches als Parkplatz genutzt wird, zur Wohnfläche?
Guten Tag Herr Erhart, vielen Dank für die tolle Erklärung. Habe auch gleich den 👍🏻 gemacht.
Ich habe aber eine bzw zwei Fragen zu den Eigentumsverhältissen. Mein Vater hat das Haus auf meine Schwester und mich übertragen. Was gebe ich da ein?...
Erbgemeinschaft oder
Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personnen?
Und
Angabe zur Gemeinschaft:
Erbengemeinschaft
Grundstücksgemeinschaft oder
Wohnungseigentümergemeinschaft ?
Ich würde mich riesig freuen eine Antwort von Ihnen zu bekommen.
LG Matha
Vielen Dank ,noch eine Frage ,wer soll bei Nießbrauch Grundsteuererklärung abgeben?
Hallo sehr gutes Video vielen Dank.
Eine Frage habe ich allerdings was trage ich ein wenn ich mein Einfamilienhaus selbst bewohne, aber noch eine kleine Wohnung 60qm vermiete an Verwandte.
Trage ich trotzdem Einfamilienhaus ein?
Grüße und danke
Hallo, muß ich für eine ET Wohung plus Einzelgarage eine oder zwei Erklärungen abgeben ?
Es sind ja zwei Grundbuchblätter. danke für die Info. gruss
Super danke …, nur leider wird bei mir alles rot markiert …( „Werte größer als 0“ ).. obwohl der Nenner null null null ist !! Also, ich kann mir vorstellen das viele Rentner, ältere Herrschaften hier komplette Probleme haben … bei der neuen G.Steuer Berechnung.
Sehr informatives Video ! Das Gästezimmer im Einfamilienhaus ist selten (1-2 im Jahr )benutzt. Gehört zur Wohnfläche oder zur Nutzfläche(„“Zubehörraume“) ,wie wird diese Fläche im Grundsteuer berechnet, als 50%?
Das Hauswirtschaftraum gehört auch zur Wohnfläche oder zum Nutzraum? Im Voraus bin ich dankbar für Ihre Antwort.
Hallo Eugen, erstmal Danke für dein Video. Ich habe eine Wohnung und eine Garage auf dem selben Flur/Flurstück. Jetzt ist es aber so das ich zwei Grundbuchblätter habe, einmal Anteile verbunden mit der Wohnung und einmal verbunden mit der Garage. Muss ich nur die Daten bzw. den anteil des Grundbuchblattes der Wohnung angeben oder auch der Garage?
Lg
Noch eine Anmerkung zum Aktenzeichen/Steuernummer: In NRW wird z.B. immer das Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen, also nur die Zahlen) angegeben (in anderen Bundesländern ggf. die Steuernummer). Das ist aber identisch mit dem alten Einheitswert (EW)-Aktenzeichen aus dem letzten Einheitswertbescheid. Welche Nummer man im eigenen BL angibt, kann man nachlesen, wenn man auf Elster auf das entsprechende Fragezeichen klickt.
der alte, gesetzliche grundsteuerbescheid gilt noch bis 2024,,wißt ihr das?
Schönes Video mit echten Infos, Danke!
Eine kurze Frage: Bei der Wohnflächenberechung nach Formblatt §§42 bis 44 habe ich eine Grundflächensumme bei Rohbaumaß, eine Grundfächensumme bei Fertigmaß (3% geringer) und eine "anrechenbare Wohnfläche" (10% geringer). Welchen Wert soll ich hernehmen??
Hallo Herr Erhart,
ich bitte um kurze Hilfe Ihrerseits ...
Ist es in BW tatsächlich so, dass man KEINE extra Berechnungen z. B. wegen der Schrägen in der Wohnung oder der Terrasse (ein Viertel anzugeben???) vornehmen muss? Aber dafür in anderen Bundesländern?
Wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antwort.
Was ist mit Gartenfläche? Bei mir ist das Bauen nur auf fläche ca 300m2 erlaubt Rest ca 1000m2 aber unbebautes Grundstück... wo soll ich das eintragen?
Wie ist das eigentlich wenn man zwar Eigentümer ( Einfamilienhaus / Reihenhaus ) ist , das Grundstück aber der Stadt zu 100 % gehört. Erpacht wird gezahlt. Was muss ich da eintragen ?? Jeweils 1/1 bei Nenner und Zähler ; Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: & Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?? Es sind mehrere Reihenhäuser. Im Grundbuch stehen um die 30 Eigentümer. In einem gesonderten Blatt im Grundbuch steht Anteil 1/18 obwohl das Grundstück der Stadt gehört ?! Trage ich bei Punk8 "Erbbaurecht / Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Stadt als Eigentümer ein. Vielen Dank
vielen Dank für ihre Videoerklärung. Könnten sie mir sagen wie ich auf das Formular >Anlage Grundstück (GW2)
< auf Elster gelange ? vielen Dank ..lgmario
Man muss ganz zu Beginn ankreuzen welche Anlagen man ausfüllen möchte.
Video kommt leider einen Tag zu spät, aber Danke. Ich habe mich gestern 30 Minuten durch Elster gequält. Eigentlich ist der Aufwand eine Frechheit, da das FA ohnehin alle Daten hat und sich nur der Bodenrichtwert geändert hat. Außerdem muss das FA die Angaben noch kontrollieren.
Absolut richtig - dieses blöde Land macht alles kompliziert und vieles überflüssig. Denn tatsächlich liegen dem FA alle relevanten Daten vor, die uns ja auch bereits auf diesem Info-Blatt zu Aufforderung der Erklärung zugeschickt wurden.
a) 30 Minuten? Das ist doch kein Zeitaufwand? Eigentum verpflichtet ...ein kleinwenig muß man schon dazu tun. Eine staatl. Vollkasko-Komfort-Versorgung für Eigentümer gibt es nicht.
b) hat das FA eben nicht alle Daten "optimal", d.h. gerade bei den Wohnflächen greift es ggf. auf abweichende Werte zu, in unserem Fall im Bereich unter der Treppe (nur teils angrechenbar), bzgl. Heiz-/Waschraum, usw.
@@maddin3106 Ich habe auch nicht behauptet, dass dies übermäßiger Zeitaufwand war. Nur sind die Daten, bis auf aktuelle qm-Zahlen, alle beim FA vorhanden. Zudem hätte man die Usability deutlich erhöhen können.
@@cht8302 Hätte...
Du kannst ja mal gucken ob die welche das vom Inhalt und von den Formularen ausgearbeitet haben, die welche festgelegt haben welche Daten neu eingegeben werden sollten, usw. noch offene Jobs haben. Vorausgesetzt Du hast eine passende Qualifikation, kannst Dich dort bewerben und ggf. bei der nächsten ähnl. Aktion dann mitwirken für bessere Usability. Ich würde mich sehr freuen darüber! ;-)
Oder Du schreibst es ihnen, in der Hoffnung es gibt ein Lessons learned und die achten zukünftig darauf. Hier lesen die sicher nicht mit.
Ich war froh, daß es schlußendlich doch nicht komplex war ...man hätte die Zeit noch weniger sinnvoll verbringen können... ;-)
Wie wäre denn das Baujahr bei An- und Ausbauten festzulegen, wenn das Hauptgebäude (1963) keine Kernsanierung erfährt, ein Dachausbau in 1972 erfolgte und ein weiterer reiner Wohnraumanbau in 1982?
Vielen Dank für das verständliche Video. Wie verhält es sich bei einem Reihenhaus mit acht Häusern und mit acht Garagen? Die Häuser befinden sich im Alleineigentum der jeweiligen Bewohner, sofern Eigentümer. Die Garagen dagegen befinden sich nicht am Haus, sondern sind in einem vorgelagerten Garagenhof und haben ein eigenes Flurstück. Hier hat jeder Eigentümer einen Miteigentumsanteil zu je 1/8. Hier neben den Namen der Miteigentümer auch deren Steuernummern zusammen zu trommeln, wäre bestimmt manchmal schwierig.
Grundsätzlich ist für jede wirtschaftliche Einheit eine Feststellungserklärung abzugeben. Hierbei gilt das Prinzip der Eigentümeridentität. Eine wirtschaftliche Einheit kann beispielsweise aus einer Doppelhaushälfte und einem Anteil von 1/4 an einer Privatstraße bestehen. Inwieweit noch andere Eigentümer an der Privatstraße beteiligt sind, ist in diesem Beispiel nicht relevant.
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!
29:08 Hallo Eugen, sollte man bei Einfamilienhaus nicht auch die Nutzfläche mit angeben?
Hallo,wir haben ein Haus und die Garage steht 70 Meter weit weg und hat gleiches Grundbuchblatt,aber anderen Zähler .Soll ich die Garage in GW.1 Nr.3 eintragen?
Hallo, wir haben ein altes Haus von 1947, mein Opa hatte es damals 1994, Heizungsanlage, Fenster, Dach und Fassade neu gemacht und wir haben es drinne 2014 saniert welches jahr müssten wir denn bei kernsanierung angeben? Mfg
Hätte mal eine Frage - vielleicht kann jemand helfen. Ein Grundstück wurde mal zu 50 % als Bauland (zu xx Euro je qm) ) und die anderen 50% als Gartenland (zu X Euro je qm) bewertet. Zählt der Bodenrichtwert auch für das Gartenland in gleicher Höhe wie das Bauland?
ich habe bis heute keine Benachrichtigung bzw Aufforderung vom FA bekommen......was nun ?
Danke. Das war richtig gut erklärt. Wie mache das mit mehreren Grundstücke. Wenn ich zum Anfang "Gemarkung und Flurstücke hinzufügen" wähle, dann kommt doch der Rest z. B. Wohnfläche dann nicht mehr. Ich habe aber auch vom Finanzamt 2 Aktenzeichen für je ein Grundstück zugeschickt bekommen.
Grundsätzlich ist für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Feststellungserklärung abzugeben. Eine wirtschaftliche Einheit kann auch aus mehreren Flurstücken und Gebäuden bestehen. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit für jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Aktenzeichen oder eine Steuernummer erteilt. In Zweifelsfällen sollte die Frage inwieweit eine wirtschaftliche Einheit besteht mit dem Finanzamt und einem Steuerberater abgeklärt werden.
Im Anschreiben steht, dass man die GEBÄUDEfläche angeben soll.
Warum muss man dann im Formular die WOHNfläche angeben?
Bei unserem Haus sind das unterschiedliche Quadratmeterzahlen.
Hallo, sehr gut erklärt. Danke dafür. Ich verstehe nur den Bodenrichtwert nicht. Ich besitze ein 3-Familien-Haus. Das Grundstück liegt direkt an der Autobahn A3 und ist 1400 qm gross. Bauland gibt es nicht, ausser natürlich das Haus und die Garagen. Nach Bodenrichtwert hat es einen Wert von ca. 280000€ nur für das Grundstück. das ist doch nicht realistisch oder verstehe ich das falsch ? Kann mir da jemand helfen ?
Vielen Dank für das Video. Es geht aber leider nicht hervor, wie ich z.B. einen Garagenweg der von 4 Eigentümern genutzt wird korrekt erfasse. Wir haben z.B. einen Garagenweg mit 4 Eigentümern und einen Fluchtweg mit 2 Eigentümern. Wie wird das korrekt eingetragen? Danke
lass ihn einfach weg. Sollen sie doch selber nachmessen.
kann ich eine abgegebene Grundsteuererklärung nachträglich korrigieren?
Ja. Die Erklärung erneut versenden mit korrigierten Daten.
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. ich muss ein Grundsteuererklärung für die Wohnung, in die ich wohne, machen. Die Wohnung gehört mein Vater, der seit 2011 im Ausland wohnt und keine Steuernummer hat. Wie soll ich vorgehen? Kann ich meine Steuernummer anstelle seine geben ?
Wie muss ich das eintragen, wenn an einem Grundstück ( Einfamilienhaus) 2 Bodenrichtwerte bei Boris-BW angegeben sind. ??
BW hat ein eigenes Grundsteuermodell geschaffen.
Für den Papiervordruck habe ich das hier im Detail erklärt:
ua-cam.com/video/E3ZiFqNzr2Q/v-deo.html
Für Elster habe ich das nur angerissen aber nicht im Detail gezeigt:
ua-cam.com/video/ZKREsEBruqs/v-deo.html
Hallo Herr Erhart und danke für dieses beeindruckende Werk. Ich schließe mich Uwe Frotscher an und stelle die Frage der gemeinsamen Veranlagung von Grundsteuer A (agraisch) und Grundsteuer (B) [dieses Video] überwiegend Bebaut. Ich möchte sowohl das Grundstück mit dem Wohnhaus (B) und die landwirtschaftlichen Flächen (A) zusammen in einem Formular, in Baden-Württemberg veranlagen. Soviel vorwegenommen, es gelingt mir nicht. Entweder es bedarf zweier Formulare. Eines für den Betrieb und eines für die Wohnfläche. Wenn mir das jemand beantworten könnt wäre mir schon geholfen. Der derzeitige STATUS: alle landwirtschaftlichen Flächen sind eingegeben und bewertet, ich könnte versenden, aber die Fläche mit dem Wohnhaus fehlt. Danke für eine zeitnahe Antwort. Gruß Ulrich
Antwort: Habe gerade mit meinem Finanzamt gesprochen. In meine Fall ist es so, das zwei Unterschiedliche Formulare mit unterschiedlichen Aktenzeichen ausgefüllt werden müssen. Eine für die Landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) mit dem Dokument GW3. Das zweite Formular für die Fläche mit dem Wohnhaus (Grundsteuer B) mit dem Dokument GW2 - wie im Video gezeigt. Beide Formulare werden als Hauptfestlegung deklariert. Wünscht mir Glück, heute Abend werde ich es probieren. PS: Zuerst das eine Formular senden und dann das zweite beginnen ;-) @all: Viel Erfolg.
Ich hab ein großes Problem ich wohne in einem Wochenendhaus wie der Name es schon sagt für das Wochenende gedacht aber polizeilich angemeldet bin ich hier als Wohnsitz was soll ich machen soll ich es als mein Wohnsitz angeben ? Aber eine andere Wohnung habe ich nicht ☹️
Kurze Frage, ich habe 3 flurstücke in meinem Grundbesitz, 2 flurstücke haben den gleichen bodenrichtwert das andere ein anderen bodenrichtwert. Wenn ich alle drei auf den gleichen bodenrichtwert setzt habe ich keine fehlen in der Eintragung. Mache ich die bodenrichtwerte so wie sie sind, habe ich ein fehler im system und kann den antrag nicht abschicken. Gibt es dazu eine lösung. Mfg
Hallo, eine Frage zu Gebäudeteilen. Wir haben eine nicht gewerbliche Hofstelle (Landwirtschaftliche Fläche jedoch verpachtet) Garagenplätze sollen ab 50 m² Fläche zählen, insgesamt oder pro Garage. Wichtiger jedoch, es gibt noch eine Scheune als Abstellfläche und für Haustechnik. Wo wird das eingetragen? Viele Grüße
Bei komplizierten Sachverhalten würde ich empfehlen einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Bei 19:50 , was ist genau der Unterschied zwischen Rohbauland und Bauerwartungsland und wie macht sich das steuerlich bemerkbar? Sind die Bodenrichtwerte dann immer gleich?
Wieso sollte ein mit Bäumen bewachsenes Grundstück den gleichen Bodenrichtwert aufweisen wie ein leeres oder ein bebautes Grundstück? Braucht man nicht ein Wertgutachten um den Grundstückswert zu berechnen? Wer nimmt hier die Bewertung vor? Das Finanzamt oder der Grundstücksbesitzer, oder ein Gutachter? Fläche multipliziert mit Bodenrichtwert ist doch nicht der Grundstückswert. Wer hat sich das ausgedacht? Jedes Grundstück hat einen individuellen Wert und kann nicht der gleichen Nutzung zugeführt werden. Einige Grundstücke müssten erst geräumt werden, das kann € 200000 oder mehr kosten. Kann man die Kosten dafür irgendwo angeben?
Ein Richtwert ist eine Schätzung und völlig ungeeignet für die reale Bewertung des Grundstücks. Die Grundsteuer richtet sich aber nach dem Wert und nicht nach einem geschätzten Wert.
Sehr ausführlich und verständlich dargestellt. Aber leider wieder nicht meinen Sonderfall wiedergefunden. Bei mir sind es 3 Grundstücke die habe. 1. Haus mit Garage ca. 286m², 2. Weitere Garage auf Grundstück ca. 33m² und 3. Unbebautes Restgrundstück von 77m² (meine Obstwiese). Dieses ist nur von meinem Hauptgrundstück erreichbar. Es führt sonst kein öffentlicher Weg dort hin. Das Finanzamt hätte es wohl alles gerne unter einer Hausnummer mit 396m² und 2 Garagen. Mir stellt sich die Frage, ob es für mich günstiger wäre wenn ich statt einer einfach 3 Grundsteuererklärungen abgebe? Weiß da jemand einen Rat?
Gute Frage, exakt das gleiche Problem habe ich auch. Bei mir sind es 7 Einzelparzellen, die kleinste ist 2qm ! 2 sind bebaut (Haus, Garage) rest unbebaut. Am Anfang kann ich
in Elster wählen ob bebaut oder unbebaut und meine Gundstücke dann eingeben. Aber wie gehe ich vor, wenn ich 2 Bebaute und 5 unbebaute Parzellen habe ?
Grundsätzlich ist für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Feststellungserklärung abzugeben. Eine wirtschaftliche Einheit kann auch aus mehreren Flurstücken und Gebäuden bestehen. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit für jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Aktenzeichen oder eine Steuernummer erteilt. In Zweifelsfällen sollte die Frage inwieweit eine wirtschaftliche Einheit besteht mit dem Finanzamt und einem Steuerberater abgeklärt werden.
Ich Leben in BW und bei mir gibt es keinen Punkt zu Angaben zu Wohngrunstücken und Baujahr des Hauses. Kann das sein? Auch bei dem Video von Elster gab es da keinen Punkt. Ansonsten gutes Video
Wir besitzen ein EHF was zu 50 % meiner Schwiegermutter gehört 25 % meiner Frau und 25 % meiner Schwägerin . Was soll ich da eintragen ?
Das ist wirklich eine Zumutung von d.Regierenden.Ich verstehe nur d.Bahnhof.
Dann vielleicht nochmal das Video ansehen, oder direkt das Erklärvideo vom Finanzamt. Ausserdem gibts in Elster unzählige Hilfestellungen. Insgesamt sollte das in 10 - 20 Minuten erledigt sein.
@@stevenhellmann6798 😂
@@stevenhellmann6798 😂😂😂
Nutzfläche muss man aber theoretisch nicht eintragen.... da es in 3 Bundesländern nicht abgefragt wird - kann diese also auch nicht zur Ermittlung genutzt werden dann wären ja wieder Unterschiede gemacht was nicht Rechtens wäre.
Em chào anh rể nhé
😁🖐️
@@Tatakaus về Việt Nam chơi đi
@@hai7181 Chừng nào hết dịch sẽ về 😁
Alle tutorials überspringen immer eine Stelle mit der Begründung "betrifft uns nicht"... was für ein dummes Tutorial! Einfach nur ärgerlich!
Mein Tutorial richtet sich an Privateigentümer die ihren Grundbesitz selbst nutzen.
@@Tatakaus Ja, das ist aber so einfach dass es kein Tutorial erfordert. Tutorials braucht man für komplizierte Sachen. Egal sorry dass ich meine schlechte Laune an dir ausgelassen habe.
Vielen Dank für die sehr gute Erläuterung 👍
Danke Schön, sehr gut erklärt.