Die Notwendigkeit für Sparmodelle ist offensichtlich, aber wenn ich _"nur 25%"_ höre, dann wird es mir schlecht. Wo sind wir hingekommen, daß 1/4 der Früchte meiner Arbeit als erzwungene Abgabe als _nur_ (wenig) angesehen werden...? In Relation ist das schon korrekt, aber generell unerträglich. Und die Amerikaner haben Unabhängigkeit wegen Tee-Steuer erkämpft, und waren dann erst einmal komplett steuerfrei? Wie war die Steuer in Deutschland vor 100-150 Jahren? Und wo stehen wir heute - trotz der hohen Effizienzsteigerung durch Automatisierung? Wer kassiert hier so viel ab? Wohin geht der ganze Reichtum?
Geb mir dann Bescheid, wenn du rausfindest, was die Engländer in Amerika alles für Straßen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Bildung, Polizei, Feuerwehr, Existenzschutz usw. bezahlt haben. Ich will nicht sagen, dass heutzutage Steuern ideal genutzt werden und die Höhe vollkommen korrekt ist, aber das mit den USA als damalige Kolonie zu vergleichen, das hinkt schon. Die Engländer werden ihre amerikanische Kolonie auch nicht komplett mittellos dastehen lassen haben, aber die meisten Steuern hat man in diesem Fall sicherlich nicht für das Allgemeinwohl des eigenen Umfelds bezahlt, sondern in die Tasche des Monarchen geschoben, der sein Vermögen meist nicht für die Öffentlichkeit verwendet hat.
In diesem Beispiel wird als Ausland Österreich verwendet, wo die Körperschaftssteuer 25 % beträgt. Ich verstehe, dass der Standort des ausländischen Unternehmens auch jedes beliebige Land sein kann, beispielsweise Bulgarien mit 10 %, Ungarn mit 9 % oder Polen mit 9 % oder 10 %. Dann beträgt die Gesamtsteuerbelastung nicht 25 %, sondern 9 %. Habe ich recht?
Im Video scheint eine wichtige Info zu fehlen, falls man langfristig bei der Steuerplanung seine Ruhe haben möchte. Unter der Berücksichtigung des BEPS-Projekts der OECD und die Umsetzung der Regelungen durch die EU ist eine Mindestbesteuerung von 15% vorgesehen. Wenn Unternehmen unter diesen Satz kommen, wird dies in Zukunft nachbesteuert. Die DBA‘s der Vergangenheit werden durch das EU-Recht in Zukunft ihre Wirksamkeit verlieren. Daher wäre es besser ein Land mit mindestens 15% oder darüber zu finden, welches dann die Video vorgeschlagene Idee umsetzen würde.
Darauf wird es wohl bald hinauslaufen. Aber 15 % sind dann immer noch besser als die in unserem Beispiel genannten 25 %. Übrigens: Die Wahl des Auslandsstandorts ist halt keine reine Frage nach der Höhe der Steuern. Wer nur danach geht, riskiert so manch eine Überraschung. :)
Mir ist Folgendes nicht schlüssig geworden: Bei Ihrer Berechnung der Gesamtsteuerbelastung der Var. 2 (ausländische GmbH) rechnen Sie die (unterstellte) ausländische KSt und die deutsche ESt (Kapitalertragsteuer) einfach zusammen und kommen so auf 50 % Gesamtbelastung. Muss man aber nicht in diesem Szenario gem. § 32d Abs. 1 S. 5 iVm Abs. 5 EStG die Anrechnung der ausländischen Steuer berücksichtigen (kein DBA unterstellt)? Vergleichbares gilt doch auch für die Szenarien 3 und 4.
Tolles Video!! 😊 Welche App wird für die Aufzeichnung der Steuermodelle genutzt? (Notability?) Und welche Tools nutzen Sie um das so professionell in die Videos zu packen?
Wenn ich also mit einer georgischen[DBA] Freezone-Firma arbeite, hätte ich trotz Wohnsitz Deutschland 0% Steuerlast ? und keine Quellensteuer? Oder alternativ Polen 9% oder Anwachsungsmodell unversteuert ?
Nein, weil wir dann keine Besteuerung der ausländischen Gesellschaft nach dem Transparenzprinzip erhalten. Stattdessen würde man in Deutschland Dividenden empfangen, was dann hierzulande zu einer erneuten Besteuerung der Kapitalerträge führen würde. Die wollen wir ja gerade vermeiden. ;)
Hallo Herr Juhn und vielen Dank für das Video. In den Video wird zweimal darauf hingewiesen, dass es auch mit einer dauerhaften Betriebsstätte im Ausland (in unserem Fall Spanien) möglich ist diesen Effekt zu erzielen. Meine erste (1) Frage, soll man bei einer dauerhaften Betriebsstätte auch eine GmbH vor die GmbH & Co KG schalten. Meine zweite (2) Frage ist, wann macht die dauerhaften Betriebsstätte im Ausland und wann die Ausländische KG i.V.m. der GmbH und der GmbH & Co KG Sinn? Danke im Voraus
Frage 1: Vor die ausländische Betriebstätte bzw. Personengesellschaft gehört unbedingt eine deutsche GmbH. Vor die deutsche GmbH & Co. KG muss man hingegen keine GmbH positionieren. Frage 2: Diese Entscheidung hängt mit der Ausrichtung der Unternehmensstruktur ab. Reicht eine einfache Betriebsstätte für die eigenen Ziele aus? Oder soll es doch eher eine Auslandsfirma sein, weil diese etwa ein besseres Renommee besitzt? Zu all diesen Fragen beraten wir übrigens ebenfalls sehr gern. Einfach bei uns anrufen: Tel. 0221 999 832-01
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Ich weiß nicht warum aber ihre videos sind sehr unterhaltsam also machen sie etwas sehr richtig 😂
Danke ;)
Die Notwendigkeit für Sparmodelle ist offensichtlich, aber wenn ich _"nur 25%"_ höre, dann wird es mir schlecht. Wo sind wir hingekommen, daß 1/4 der Früchte meiner Arbeit als erzwungene Abgabe als _nur_ (wenig) angesehen werden...? In Relation ist das schon korrekt, aber generell unerträglich. Und die Amerikaner haben Unabhängigkeit wegen Tee-Steuer erkämpft, und waren dann erst einmal komplett steuerfrei? Wie war die Steuer in Deutschland vor 100-150 Jahren? Und wo stehen wir heute - trotz der hohen Effizienzsteigerung durch Automatisierung? Wer kassiert hier so viel ab? Wohin geht der ganze Reichtum?
Geb mir dann Bescheid, wenn du rausfindest, was die Engländer in Amerika alles für Straßen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Bildung, Polizei, Feuerwehr, Existenzschutz usw. bezahlt haben.
Ich will nicht sagen, dass heutzutage Steuern ideal genutzt werden und die Höhe vollkommen korrekt ist, aber das mit den USA als damalige Kolonie zu vergleichen, das hinkt schon. Die Engländer werden ihre amerikanische Kolonie auch nicht komplett mittellos dastehen lassen haben, aber die meisten Steuern hat man in diesem Fall sicherlich nicht für das Allgemeinwohl des eigenen Umfelds bezahlt, sondern in die Tasche des Monarchen geschoben, der sein Vermögen meist nicht für die Öffentlichkeit verwendet hat.
"Nur" 1/4 geraubt bekommen. Sehr gütig von unseren Besitzern :')
In diesem Beispiel wird als Ausland Österreich verwendet, wo die Körperschaftssteuer 25 % beträgt. Ich verstehe, dass der Standort des ausländischen Unternehmens auch jedes beliebige Land sein kann, beispielsweise Bulgarien mit 10 %, Ungarn mit 9 % oder Polen mit 9 % oder 10 %. Dann beträgt die Gesamtsteuerbelastung nicht 25 %, sondern 9 %. Habe ich recht?
Im Video scheint eine wichtige Info zu fehlen, falls man langfristig bei der Steuerplanung seine Ruhe haben möchte. Unter der Berücksichtigung des BEPS-Projekts der OECD und die Umsetzung der Regelungen durch die EU ist eine Mindestbesteuerung von 15% vorgesehen. Wenn Unternehmen unter diesen Satz kommen, wird dies in Zukunft nachbesteuert. Die DBA‘s der Vergangenheit werden durch das EU-Recht in Zukunft ihre Wirksamkeit verlieren. Daher wäre es besser ein Land mit mindestens 15% oder darüber zu finden, welches dann die Video vorgeschlagene Idee umsetzen würde.
Ja, das Prinzip ist das selbe, nur die Steuersätze sind anders. :)
Darauf wird es wohl bald hinauslaufen. Aber 15 % sind dann immer noch besser als die in unserem Beispiel genannten 25 %.
Übrigens: Die Wahl des Auslandsstandorts ist halt keine reine Frage nach der Höhe der Steuern. Wer nur danach geht, riskiert so manch eine Überraschung.
:)
Mir ist Folgendes nicht schlüssig geworden:
Bei Ihrer Berechnung der Gesamtsteuerbelastung der Var. 2 (ausländische GmbH) rechnen Sie die (unterstellte) ausländische KSt und die deutsche ESt (Kapitalertragsteuer) einfach zusammen und kommen so auf 50 % Gesamtbelastung.
Muss man aber nicht in diesem Szenario gem. § 32d Abs. 1 S. 5 iVm Abs. 5 EStG die Anrechnung der ausländischen Steuer berücksichtigen (kein DBA unterstellt)? Vergleichbares gilt doch auch für die Szenarien 3 und 4.
Tolles Video!! 😊
Welche App wird für die Aufzeichnung der Steuermodelle genutzt? (Notability?) Und welche Tools nutzen Sie um das so professionell in die Videos zu packen?
Wenn ich also mit einer georgischen[DBA] Freezone-Firma arbeite, hätte ich trotz Wohnsitz Deutschland 0% Steuerlast ? und keine Quellensteuer?
Oder alternativ Polen 9% oder Anwachsungsmodell unversteuert ?
Welche kosten diese Strukturen mit sich bringen wird eigentlich nie erläutert .
Das geht aber nur mit DBAs, die die Freistellungsmethode vorsehen . Korrekt ?
Ist dieses Steuermodell auch mit Ungarn 9% oder Malta 5% möglich ?
Ohne das im Detail geprüft zu haben, sollte dies wohl so möglich sein. :)
Funktioniert das ganze auch mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz? Oder handelt es sich hierbei um eine exklusiv deutsches Modell?
Das kann durchaus sein. Hierfür sollten Sie aber den Rat einer Steuerberatungskanzlei im jeweiligen Land einholen. :)
Hat dieses Gestaltungsmodell einen speziellen Namen ?
Ja, in unserer Beratungspraxis ist es unter der Bezeichnung „Mittelstandsmodell“ bekannt. :)
@@juhnsteuerberater Besten Dank
Würde das auch mit einer GmbH im Ausland funktionieren statt einer KG?
Nein, weil wir dann keine Besteuerung der ausländischen Gesellschaft nach dem Transparenzprinzip erhalten. Stattdessen würde man in Deutschland Dividenden empfangen, was dann hierzulande zu einer erneuten Besteuerung der Kapitalerträge führen würde. Die wollen wir ja gerade vermeiden. ;)
Hallo Herr Juhn und vielen Dank für das Video.
In den Video wird zweimal darauf hingewiesen, dass es auch mit einer dauerhaften Betriebsstätte im Ausland (in unserem Fall Spanien) möglich ist diesen Effekt zu erzielen.
Meine erste (1) Frage, soll man bei einer dauerhaften Betriebsstätte auch eine GmbH vor die GmbH & Co KG schalten.
Meine zweite (2) Frage ist, wann macht die dauerhaften Betriebsstätte im Ausland und wann die Ausländische KG i.V.m. der GmbH und der GmbH & Co KG Sinn?
Danke im Voraus
Frage 1: Vor die ausländische Betriebstätte bzw. Personengesellschaft gehört unbedingt eine deutsche GmbH. Vor die deutsche GmbH & Co. KG muss man hingegen keine GmbH positionieren.
Frage 2: Diese Entscheidung hängt mit der Ausrichtung der Unternehmensstruktur ab. Reicht eine einfache Betriebsstätte für die eigenen Ziele aus? Oder soll es doch eher eine Auslandsfirma sein, weil diese etwa ein besseres Renommee besitzt?
Zu all diesen Fragen beraten wir übrigens ebenfalls sehr gern. Einfach bei uns anrufen: Tel. 0221 999 832-01
Ist es notwendig, dass die KG im Ausland eine Betriebsstätte bzw. Substanz hat ?
Da wir hier von einer operativen Tätigkeit ausgehen, ja. :)
@@juhnsteuerberater Besten Dank
"nur 25%" - wtf...
Das ist tatsächlich deutlich weniger als der bundesweite Durchschnitt.🙃
Viele Grüße
Ihr Team JUHN Partner
Nur 25% - das ist im EU-Ausland auch noch viel zu viel. Trotzdem gut - je nachdem wie man leben will.
erster nicht-bot Kommentar 😅
😂😂😂👍👍👍