RÜ-Video 09/21 Rückforderungsdurchgriff nach Anfechtung eines finanzierten Autokaufs

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  • Опубліковано 5 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 6

  • @nilsmullah3447
    @nilsmullah3447 3 роки тому +2

    Sehr schöne Entscheidung. Ich liebe Bereicherungsrecht. Die Entscheidung des BGH ist logisch absolut schlüssig.

  • @yasirhaye6126
    @yasirhaye6126 3 роки тому +1

    Tolles Video 👍

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life 3 роки тому +1

    Ein super aufgearbeitetes Video! Die Entscheidung ist verständlich, jedoch habe ich eine Frage: Wird als Einwendung aus dem verbundenen Vertrag gem. §359 I 1 BGB dann einfach auf §142 I BGB abgestellt, also auf ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Nichtigkeit? Liebe Grüße

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  3 роки тому +4

      Ja, die ex tunc-Nichtigkeit des Kaufvertrages gemäß § 142 Abs. 1 BGB führt dazu, dass der Verbraucher nach Maßgabe des § 359 Abs. 1 S. 1 BGB auch gegenüber dem Darlehensgeber die Leistungen verweigern kann. Unklar war allerdings bislang, ob sich das nur auf die weiteren oder auch (rückwirkend) auf die bereits vor der Anfechtung erbrachten Leistungen bezieht. Der BGH hat sich hier für Letzteres entschieden und somit die Rückforderungsmöglichkeit über § 813 Abs. 1 S. 1 BGB eröffnet.
      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihr Interesse! Beste Grüße zurück!

    • @jssy8325
      @jssy8325 Рік тому

      @@alpmann_schmidt Das wäre aber dann nicht möglich, wenn der K hier vom Vertrag zurück getreten wäre, oder?! Denn dann, wäre der Vertrag ja nicht ex tunc nichtig und nur die nach der Rücktritterklärung ggf. noch eingezahlten Tilgungsraten könnten vom Darlehensgeber zurück verlangt werden, aber nicht die vor der Rücktrittserklärung gezahlten?