Nein eine Zulassung brauchst du nicht, aber ne Betriebserlaubnis (so wie alles, was motorisiert im Straßenverkehr unterwegs ist). Gibt aber genug Info-Seiten und Forum-Threads im Netz, die den Werdegang erläutern. Sind halt die üblichen Anlaufstellen (TÜV/Dekra, KFZ Zulassungsstelle, Versicherung). Wenn du damit durch bist, wird das Teil im Rechtswesen wie ein Moped behandelt. MFG
@@einhundertfunfzig4919 Man braucht in D definitiv eine Betriebserlaubnis für ein Leichtmofa. Wenn es im reinen Motorbetrieb >20 km/h fahren kann, ist es (leider) ein Mofa und es gelten alle Regeln für ein Mofa (Radwege nur bei Zusatzschild erlaubt). Die heutigen Pedelecs unterstützen bis 25 km/h, aber der Motor darf ausschliesslich durch Treten im Fahrbetrieb aktiviert werden können. Diese Gefährte dürfen auf Radwege. Für ein Pedelec braucht man keine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung und keine Haftpflichtversicherung, für ein Leichtmofa leider schon. Sobald ein e-Bike einen "Gasgriff" hat, ist es kein Pedelec mehr, d.h. es kann ohne Zutreten fahren. Dann braucht man auch da eine Haftpflichtversicherung. Ob man dafür eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis braucht, weiß ich nicht.
Das Fahrrad mit Hilfsmotor gilt rechtlich als Kleinkraftrad, für ein Mofa(25Kmh) ist es zu schnell. Da hilft nur der TÜV- oder der DEKRAOnkel. Einzelabnahme ist hier fällig....
@@juhench habe ich mir grad nachgesehen und sie haben recht, seid der Wiedervereinigung Braucht man eine Mofa Prüfbescheinigung um ein Leichtmofa im Straßenverkehr zu führen.
Was ist das für ein MAW Schild auf dem Schutzblech vorne ?
altes E Bike :-)
Geilooooo
Schön restauriert.
Hallo und danke...
das war Rad Nr.7....ich habe wieder eins fertig aber dieses mal ein
Original SIMSON.
MfG Jens
where to buy one ofg tham sir
satılıkmi son fiyatı nedir yazarsanız sevinirim
Add 2 t oil to gasoil
It runs great, very nice oldtimer
Brauch man dafür keine Zulassung?
Nein eine Zulassung brauchst du nicht, aber ne Betriebserlaubnis (so wie alles, was motorisiert im Straßenverkehr unterwegs ist). Gibt aber genug Info-Seiten und Forum-Threads im Netz, die den Werdegang erläutern. Sind halt die üblichen Anlaufstellen (TÜV/Dekra, KFZ Zulassungsstelle, Versicherung). Wenn du damit durch bist, wird das Teil im Rechtswesen wie ein Moped behandelt. MFG
Rico K. Man braucht keine Betriebserlaubnis für ein Leichtmofa
@@einhundertfunfzig4919 Man braucht in D definitiv eine Betriebserlaubnis für ein Leichtmofa. Wenn es im reinen Motorbetrieb >20 km/h fahren kann, ist es (leider) ein Mofa und es gelten alle Regeln für ein Mofa (Radwege nur bei Zusatzschild erlaubt). Die heutigen Pedelecs unterstützen bis 25 km/h, aber der Motor darf ausschliesslich durch Treten im Fahrbetrieb aktiviert werden können. Diese Gefährte dürfen auf Radwege. Für ein Pedelec braucht man keine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung und keine Haftpflichtversicherung, für ein Leichtmofa leider schon. Sobald ein e-Bike einen "Gasgriff" hat, ist es kein Pedelec mehr, d.h. es kann ohne Zutreten fahren. Dann braucht man auch da eine Haftpflichtversicherung. Ob man dafür eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis braucht, weiß ich nicht.
Das Fahrrad mit Hilfsmotor gilt rechtlich als Kleinkraftrad, für ein Mofa(25Kmh) ist es zu schnell. Da hilft nur der TÜV- oder der DEKRAOnkel. Einzelabnahme ist hier fällig....
@@juhench habe ich mir grad nachgesehen und sie haben recht, seid der Wiedervereinigung Braucht man eine Mofa Prüfbescheinigung um ein Leichtmofa im Straßenverkehr zu führen.