Im Zuge der Gussek-Haus Insolvenz und absehbarer weiterer betroffener Baufirmen wäre es vielleicht eine Idee dazu ein ausführliches (allgemeines) Video zu machen. Wie kann man sich absichern, was ist zu tun, welche rechtlichen Möglichkeiten hat man usw.
Hier muss man rechtlich einige Sachen noch mal klar stellen: 1. Das Risiko für den Untergang des Werkes trägt bis zur Abnahme er Unternehmer. Die Schäden aus dem Einbruch gehen also zu Lasten des GU. Die Bauleistungsversicherung ist natürlich trotzdem sinvoll, insbesondere wenn es um große Schäden geht. 2. Zusätzliche Leistungen die der Unternehmer ohne Beauftragung erbringt, sind nicht vergütungspflichtig! Wenn er anderes, als vertraglich vereinbartes Material einbaut, ist das sogar ein Mangel! Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht bei dem Unternehmen nicht, da kein Vergütungsanspruch besteht. Stellt der Unternehmer die Leistung ein und reist deshalb Vertragstermine, so wird er Schadenersatzpflichtig. Der Sicherheitseinbehalt ist dazu da, den AN bis zum Ende zur Erbringung der Leistung zu "motivieren". Und es gilt, mit den Abschlagszahlungen NIE in Vorausleistung zu kommen.
Vielen Dank für die ganzen Videos und die Tipps. Könntet ihr mal ein Video machen über verschiedene Heizungstypen wie Luft-Wasser Wasser-Wasser und dann Erfahrungen mit z.B. Ringgrabenkollektoren etc. ?
Wir haben mit einem Architekten das Haus geplant und dann die Angebote eingeholt. Da war das Vergleichen wesentlich einfacher. Nach unserer Erfahrung macht es Sinn, den Bauantrag dann aber von der Baufirma machen zu lassen. Die hatten nämlich gute Punkte zur Realisierbarkeit, die vom Architekten anders eingeschätzt wurden...würde beim nächsten Mal allerdings auch einen anderen Architekten wählen 😅 und ich würde mir schon mehr Gedanken über den Innenraum wie Treppe etc machen. Der Architekt hat immer auf die Baufirma verwieswn, aber die Planung lies einige Wünsche dann schon nicht mehr zu..
Kluge,weise, intelligente und Menschen mit Verstand werden in der heutigen Zeit von dieser entkoppelten und indoktrinierten Gesellschaft nicht gesehen. Leb dein Leben und mach dein Ding.
Der AG haftet nicht für Schäden im Zuge des Bauprozesses. Der AN trägt bis zur Abnahme das gesamte Risiko für seine Leistungen. Selbst wenn dort 10x eingebrochen wird, ist das vor Abnahme das Problem des Bau AN, hierfür wird keine Versicherung o.ä. benötigt.
Wir hatten erst das Gespräch mit unserem Versicherungsberater und der hat uns gesagt, dass bei der Standard-Rohbauversicherung die Einbruchsversicherung mit dazu genommen werden kann. Die kostet pro Jahr gerade mal 60€. Bei dem Betrag überleg ich garnicht erst und nehme sie selbst verständlich dazu
@@Alex75990 Wozu braucht der AG hier eine Versicherung?? Der AN hat eine Leistung zugesagt und Einbrüche und sonstige Widrigkeiten sind sofern nicht im Vertrag ausgeschlossen natürlich des AN Problem.
@@jdr4674 die Probleme kommen aber wenn man gewisse gewerkeweise vergibt oder der AN bei größeren Schäden zahlungsunfähig wird. Da sparen die 60 € viele schlaflose Nächte.
Wir hatten einen Sachverständigen von Fertighausexperte zur Abnahme (und davor schon zur Begehung). Die nicht funktionsfähige Fussbodenheizung im gesamten OG hat er nicht bemerkt, da nicht geprüft.
Tja und wenn ihr jetzt vor Gericht müsst, wird den "Fertighausexperten" nicht geglaubt - da weder öffentlich bestellt noch vereidigt. Glückwunsch, ihr dürft einen zweiten Gutachter auch noch bezahlen. Deswegen immer gleich mit vernünftigen Gutachtern auf die Baustelle, bei denen der OBuV-Status auf dem Spiel steht, wenn sie ihre Arbeit nicht vernünftig leisten. Und vor Gericht muss kein weiteres Gutachten mehr bestellt werden.
@@NoybGtfoYarlydas ist so nicht richtig. Ein Gutachten, das von einer Partei erstellt wurde, ersetzt keinen Gerichtsgutachter. Da der Fertighausexperte die kaputt Fußbodenheizung übersehen hat, braucht man ihm auch "nix zu glauben". Wenn jeder Bauherr die Annahme mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen machen soll, dann brauchen wir sicher viel mehr Sachverständige. Außerdem sind die nicht für das ganze Haus bestellt, sondern für eingeschränkte Bereiche. Einen Sachverständigen der Baugrund bis TGA abdeckt werden sie nicht finden. Der Gedankengang ist gut aber praxisfern.
@@ReDf-k1g Du weißt aber schon, dass die ÖBuV-Gutachter deine sogenannten "Gerichtsgutachter" sind? Unsere Gutachterin ist eben jene die in unserem Verwaltungskreis zu den Gerichten gerufen wird. Die werden von ihr kein neu angefertigtes Gutachten anfordern, wenn das schon vorliegt.
@@reflexville Gar nicht. Ist jetzt Gewährleistungsfall. Will nur sagen, ein Gutachter ist sinnvoll und reduziert das Risiko für kleine und große Mängel, entbindet aber einen selbst nicht, sich ausführlich mit der Materie ausgiebig zu beschäftigen und selber hinzuschauen.
Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz: Ich soll meine Mietwohnung erst nach erfolgreicher Abnahme kündigen -> dadurch habe ich doppelte Kosten, weil die Finanzierung schon anläuft (z.B. Zinsen). Dann soll ich gegen die unberechtigte Forderung des GU klagen -> für mich als Bauherr auch zusätzliche Kosten: Anwalt, Finanzierung, Miete. Mit diesen Schritten setze ich mich doch selbst finanziell unter druck. Ein Gerichtsverfahren unter 1 Jahr ist unmöglich. In Abhängigkeit von meinem Bauvertrag und wie gut dieser vorher geprüft wurde, habe ich vor Gericht gute Chancen (auch Schadensersatz wegen Verzug). Ich gehe aber immer in Vorleistung. Formal kann ich die beschriebene Vorgehensweise abosult verstehen, aber wer kann sich das leisten? - Ich brauche 5-10% Puffer für unverhergesehene Dinge die den Hausbau betreffen - Und dann noch 10-20 Tsd. EUR Puffer, weil ich meine Mietwohnung später kündige und ggf. Rechtsstreit
Ja, richtig, optimal ist das nicht. Deshalb ist es wichtig vorab sauber zu planen, damit man später nicht unter Druck gerät. Grundsätzlich ist es auch möglich Dinge unter Vorbehalt zu machen, aber hierzu am besten eine Rechtsberatung einholen. Und ja: das sind auch Mehrkosten aber so einem Fall schon sinnvoll
Er hört sich mittlerweile schon total genervt an… Bleib mal chillig die allermeisten bauen das erste Mal… 😅 Und nicht jeder kann sich ein Gutachter Paket bei euch leisten.
Mag sein, aber finde leider auch, dass die Antworten oft sehr genervt oder „von oben herab“ sind. Bei der zweiten Frage meine ich, geht man einfach davon aus, dass kein plan bestand- ich hatte es eher so verstanden, dass jene ignoriert wurden. So ein Hausbau ist ein großer Stress und man sollte auch für Fehler Verständnis und Lösungen zeigen- wenn ich jemanden vom Fertighausteam in die OP stelle trotz Vorbereitung, werden Sie sicher dennoch Fehler machen. Bitte darauf achten, dass Bauherren im besonderen Stress stehen.
Im Zuge der Gussek-Haus Insolvenz und absehbarer weiterer betroffener Baufirmen wäre es vielleicht eine Idee dazu ein ausführliches (allgemeines) Video zu machen. Wie kann man sich absichern, was ist zu tun, welche rechtlichen Möglichkeiten hat man usw.
Gibt es schon :) hier das Video: ua-cam.com/video/H-rNBDCBUXo/v-deo.htmlsi=BR6x99-do3v_e7Ch
Erst mal was zu tun ist, danach wie man es verhindert
@@high1976 ..ach, Gussek ist insolvent?? Da schau her…
Hier muss man rechtlich einige Sachen noch mal klar stellen:
1. Das Risiko für den Untergang des Werkes trägt bis zur Abnahme er Unternehmer. Die Schäden aus dem Einbruch gehen also zu Lasten des GU. Die Bauleistungsversicherung ist natürlich trotzdem sinvoll, insbesondere wenn es um große Schäden geht.
2. Zusätzliche Leistungen die der Unternehmer ohne Beauftragung erbringt, sind nicht vergütungspflichtig! Wenn er anderes, als vertraglich vereinbartes Material einbaut, ist das sogar ein Mangel! Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht bei dem Unternehmen nicht, da kein Vergütungsanspruch besteht. Stellt der Unternehmer die Leistung ein und reist deshalb Vertragstermine, so wird er Schadenersatzpflichtig. Der Sicherheitseinbehalt ist dazu da, den AN bis zum Ende zur Erbringung der Leistung zu "motivieren". Und es gilt, mit den Abschlagszahlungen NIE in Vorausleistung zu kommen.
Vielen Dank für die ganzen Videos und die Tipps.
Könntet ihr mal ein Video machen über verschiedene Heizungstypen wie Luft-Wasser Wasser-Wasser und dann Erfahrungen mit z.B. Ringgrabenkollektoren etc. ?
Wir haben mit einem Architekten das Haus geplant und dann die Angebote eingeholt. Da war das Vergleichen wesentlich einfacher. Nach unserer Erfahrung macht es Sinn, den Bauantrag dann aber von der Baufirma machen zu lassen. Die hatten nämlich gute Punkte zur Realisierbarkeit, die vom Architekten anders eingeschätzt wurden...würde beim nächsten Mal allerdings auch einen anderen Architekten wählen 😅 und ich würde mir schon mehr Gedanken über den Innenraum wie Treppe etc machen. Der Architekt hat immer auf die Baufirma verwieswn, aber die Planung lies einige Wünsche dann schon nicht mehr zu..
Kluge,weise, intelligente und Menschen mit Verstand werden in der heutigen Zeit von dieser entkoppelten und indoktrinierten Gesellschaft nicht gesehen. Leb dein Leben und mach dein Ding.
Super Video, danke 👍🏽
Gerne :-) bei Fragen gerne melden.
Der AG haftet nicht für Schäden im Zuge des Bauprozesses. Der AN trägt bis zur Abnahme das gesamte Risiko für seine Leistungen. Selbst wenn dort 10x eingebrochen wird, ist das vor Abnahme das Problem des Bau AN, hierfür wird keine Versicherung o.ä. benötigt.
Wir hatten erst das Gespräch mit unserem Versicherungsberater und der hat uns gesagt, dass bei der Standard-Rohbauversicherung die Einbruchsversicherung mit dazu genommen werden kann. Die kostet pro Jahr gerade mal 60€. Bei dem Betrag überleg ich garnicht erst und nehme sie selbst verständlich dazu
@@Alex75990 Wozu braucht der AG hier eine Versicherung?? Der AN hat eine Leistung zugesagt und Einbrüche und sonstige Widrigkeiten sind sofern nicht im Vertrag ausgeschlossen natürlich des AN Problem.
@@jdr4674 die Probleme kommen aber wenn man gewisse gewerkeweise vergibt oder der AN bei größeren Schäden zahlungsunfähig wird. Da sparen die 60 € viele schlaflose Nächte.
Wir hatten einen Sachverständigen von Fertighausexperte zur Abnahme (und davor schon zur Begehung). Die nicht funktionsfähige Fussbodenheizung im gesamten OG hat er nicht bemerkt, da nicht geprüft.
Tja und wenn ihr jetzt vor Gericht müsst, wird den "Fertighausexperten" nicht geglaubt - da weder öffentlich bestellt noch vereidigt.
Glückwunsch, ihr dürft einen zweiten Gutachter auch noch bezahlen.
Deswegen immer gleich mit vernünftigen Gutachtern auf die Baustelle, bei denen der OBuV-Status auf dem Spiel steht, wenn sie ihre Arbeit nicht vernünftig leisten. Und vor Gericht muss kein weiteres Gutachten mehr bestellt werden.
Das ist schade und ärgerlich. Wie wurde das Problem gelöst?
@@NoybGtfoYarlydas ist so nicht richtig. Ein Gutachten, das von einer Partei erstellt wurde, ersetzt keinen Gerichtsgutachter. Da der Fertighausexperte die kaputt Fußbodenheizung übersehen hat, braucht man ihm auch "nix zu glauben". Wenn jeder Bauherr die Annahme mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen machen soll, dann brauchen wir sicher viel mehr Sachverständige. Außerdem sind die nicht für das ganze Haus bestellt, sondern für eingeschränkte Bereiche. Einen Sachverständigen der Baugrund bis TGA abdeckt werden sie nicht finden. Der Gedankengang ist gut aber praxisfern.
@@ReDf-k1g Du weißt aber schon, dass die ÖBuV-Gutachter deine sogenannten "Gerichtsgutachter" sind? Unsere Gutachterin ist eben jene die in unserem Verwaltungskreis zu den Gerichten gerufen wird. Die werden von ihr kein neu angefertigtes Gutachten anfordern, wenn das schon vorliegt.
@@reflexville Gar nicht. Ist jetzt Gewährleistungsfall. Will nur sagen, ein Gutachter ist sinnvoll und reduziert das Risiko für kleine und große Mängel, entbindet aber einen selbst nicht, sich ausführlich mit der Materie ausgiebig zu beschäftigen und selber hinzuschauen.
Wieso werden eigentlich keine Spotify Folgen mehr hochgeladen? :(
Super, Danke für das Video (wie immer). Nicht so schön fand ich die Wahl des Teaser-Bildes, wirkt auf mich wie Clickbait.
Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz:
Ich soll meine Mietwohnung erst nach erfolgreicher Abnahme kündigen -> dadurch habe ich doppelte Kosten, weil die Finanzierung schon anläuft (z.B. Zinsen).
Dann soll ich gegen die unberechtigte Forderung des GU klagen -> für mich als Bauherr auch zusätzliche Kosten: Anwalt, Finanzierung, Miete.
Mit diesen Schritten setze ich mich doch selbst finanziell unter druck. Ein Gerichtsverfahren unter 1 Jahr ist unmöglich. In Abhängigkeit von meinem Bauvertrag und wie gut dieser vorher geprüft wurde, habe ich vor Gericht gute Chancen (auch Schadensersatz wegen Verzug). Ich gehe aber immer in Vorleistung.
Formal kann ich die beschriebene Vorgehensweise abosult verstehen, aber wer kann sich das leisten?
- Ich brauche 5-10% Puffer für unverhergesehene Dinge die den Hausbau betreffen
- Und dann noch 10-20 Tsd. EUR Puffer, weil ich meine Mietwohnung später kündige und ggf. Rechtsstreit
Ja, richtig, optimal ist das nicht. Deshalb ist es wichtig vorab sauber zu planen, damit man später nicht unter Druck gerät. Grundsätzlich ist es auch möglich Dinge unter Vorbehalt zu machen, aber hierzu am besten eine Rechtsberatung einholen. Und ja: das sind auch Mehrkosten aber so einem Fall schon sinnvoll
Er hört sich mittlerweile schon total genervt an… Bleib mal chillig die allermeisten bauen das erste Mal… 😅 Und nicht jeder kann sich ein Gutachter Paket bei euch leisten.
Das nennt man wohl sparen am falschen Ende.
Mag sein, aber finde leider auch, dass die Antworten oft sehr genervt oder „von oben herab“ sind. Bei der zweiten Frage meine ich, geht man einfach davon aus, dass kein plan bestand- ich hatte es eher so verstanden, dass jene ignoriert wurden. So ein Hausbau ist ein großer Stress und man sollte auch für Fehler Verständnis und Lösungen zeigen- wenn ich jemanden vom Fertighausteam in die OP stelle trotz Vorbereitung, werden Sie sicher dennoch Fehler machen. Bitte darauf achten, dass Bauherren im besonderen Stress stehen.
@@stevenr224Genau so verstand ich es auch - der Plan wurde kommuniziert aber ignoriert. Kommt natürlich auch vor.
Find die Videos mittlerweile auch nur noch....naja.
Na du bist ja ein Sensibelchen. Lass das mit dem Hausbau am besten...