Abmahnung erhalten - was nun? | Arbeitsrecht | Menz & Partner

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  • Опубліковано 1 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 3

  • @lucasweyand9247
    @lucasweyand9247 Рік тому

    Hallo hallo
    Ich befinde mich momentan in einer Schulischen Ausbildung im Raum Göttingen. ich bekam von meiner Lehrkraft (Klassenlehrerin) einen Brief in Form einer Mahnung wo Drin steht:
    1 Mahnung
    Sehr geehrte Frau/ Sehr geehrte Herren: Mein name
    Fertig gedruckt: versäumte/versäumten den Unterricht der Klasse: Xy an folgenen Tagen unentschuldigt:
    Lehrkraft schrieb handschriftlich: 22.06-30.06.2022.
    Darunter fertig gedruckt: unter Berufung auf das Niedersächische Schulgesetz in der gültigen Fassung (§. unten) bitte ich, mir sofortmitzuteilen, warum der Unterricht versäumt wurde.
    Nun habe ich eine Mahnung, aber dort wird nirgends Ort genauer Zeitraum etc. bzw mit einer Kündigung gedroht. Ist dieses schreiben nun als unwirksam zu betrachten so wie ich das hier verstanden habe ?

  • @mohamadshekh4264
    @mohamadshekh4264 2 роки тому

    Dreimal Abmahnung muss gleiche Grund?
    Oder einfach nur drei Abmahnungen?

    •  2 роки тому

      Es ist bereits eine Abmahnung ausreichend. Sofern Sie das abgemahnte Verhalten wiederholen, kann bereits eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. 3 Abmahnung sind nicht erforderlich. Freundliche Grüße Dr. Carina Streipert