Eigentlich müßte die WahlProzedur so reglementiert sein, dass Betrugsmöglichkeiten durch die Art der Prozeduren ausgeschlossen werden. Aber sich da Gedanken zu machen und auf VerfahrensLücken hinzuweisen, um so mitzuhelfen, dass diese Prozeduren immer besser und betrugssicherer werden, das ist den meisten Bürgern zuviel Mühe. Da erdulden sie lieber ein vierjähriges UnrechtsSystem, in dem sie, wenn es schlecht für sie läuft, Familie, Gesundheit, ökonomische ExistenzGrundlage oder auch ihr Leben verlieren.
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN. Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte: Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab. Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter. Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen. Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten. Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt. Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus. Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen. Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben. Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist. Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf. Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde. Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung Genüge tun. *dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte. Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde. Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden.
Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten. Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht. In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen". Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden. Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet. Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN. Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte: Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab. Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter. Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen. Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten. Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt. Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus. Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen. Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben. Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist. Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf. Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde. Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung Genüge tun. *dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte. Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde. Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden. Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten. Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht. In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen". Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden. Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet. Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN. Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte: Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab. Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter. Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen. Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten. Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt. Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus. Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen. Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben. Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist. Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf. Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde. Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung Genüge tun. *dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte. Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde. Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden. Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten. Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht. In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen". Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden. Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet. Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN. Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte: Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab. Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter. Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen. Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten. Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt. Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus. Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen. Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben. Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist. Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf. Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde. Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung Genüge tun. *dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte. Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde. Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden. Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten. Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht. In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen". Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden. Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet. Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN. Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte: Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab. Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter. Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen. Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten. Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt. Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus. Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen. Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben. Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist. Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf. Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde. Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung Genüge tun. *dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte. Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde. Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden. Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten. Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht. In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen". Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden. Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet. Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
Richtig erkannt. U. Das ist nicht Gut.👎👎👎👎🤮🤮. Meine Meinung Deutschland raus aus EU u. NATO. U. Ampel 🆎 Wählen. Dann geht es Deutschland wieder besser. Schaut euch Deutschlands Zustand an , und was noch kommt. Massenmigration ohne Ende, Infrastruktur immer schlechter, mißerable Renten, Höchste Preise überall, Höchste Steuern, Deutsches Steuergeld verteilt in die ganze Welt. U. U. U. 👎👎👎🤮.
Es gibt durchaus Kritik an dem Politikwissenschaftler Peter Filzmaier. Diese Kritik ist vielfältig und bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte seiner Arbeit und seiner öffentlichen Auftritte. Häufige Kritikpunkte: Parteilichkeit, Vereinfachung komplexer Sachverhalte, Populismus, mangelnde wissenschaftliche Tiefe
@@coldreaderNETNEWS Sehe ich genau so. "Die "Religion" ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volkes".
Haben Sie sich verdrückt? Ihr Propagandasender heisst FPÖ TV. Da wird der Fü..., verzeihung, Volkskanzler a er nicht froh sein wenn Sie sich andere Medien anschauen.
Meine Güte was is das denn für ein krankes Format?? Darum schau ich schon seit Jahren keinen orf mehr! So einseitige Partie das interessiert keinen mehr!!
Bin sehr froh das Armin Wolf und Prof,Filzmaier wieder zu sehen sind!Danke😅😅😅😅😅😅😅😅
Wie verblödet bist du eigentlich ?
Eigentlich müßte die WahlProzedur so reglementiert sein, dass Betrugsmöglichkeiten durch die Art der Prozeduren ausgeschlossen werden.
Aber sich da Gedanken zu machen und auf VerfahrensLücken hinzuweisen, um so mitzuhelfen, dass diese Prozeduren immer besser und betrugssicherer werden, das ist den meisten Bürgern zuviel Mühe.
Da erdulden sie lieber ein vierjähriges UnrechtsSystem, in dem sie, wenn es schlecht für sie läuft, Familie, Gesundheit, ökonomische ExistenzGrundlage oder auch ihr Leben verlieren.
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN.
Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte:
Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab.
Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter.
Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen.
Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten.
Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt.
Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus.
Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen.
Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben.
Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist.
Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf.
Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde.
Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung
Genüge tun.
*dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte.
Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde.
Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden.
Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten.
Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht.
In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen".
Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden.
Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet.
Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
Danke!
Ich hatte sehr gehofft dass es eine Episode zur EU Wahl geben würde. Vielen Dank!
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN.
Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte:
Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab.
Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter.
Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen.
Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten.
Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt.
Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus.
Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen.
Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben.
Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist.
Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf.
Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde.
Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung
Genüge tun.
*dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte.
Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde.
Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden.
Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten.
Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht.
In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen".
Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden.
Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet.
Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
Vielen herzlichen Dank an beide Herren! Hier kann jede und jeder etwas lernen !
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN.
Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte:
Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab.
Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter.
Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen.
Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten.
Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt.
Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus.
Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen.
Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben.
Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist.
Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf.
Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde.
Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung
Genüge tun.
*dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte.
Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde.
Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden.
Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten.
Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht.
In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen".
Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden.
Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet.
Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
Endlich wieder
Super,danke!
Vielen Dank Herr Dr. Wolf & Herr Prof. Filzmaier für ihre Brainstorms! Ich freu mich auf ihre nächsten Wortspenden!
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN.
Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte:
Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab.
Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter.
Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen.
Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten.
Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt.
Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus.
Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen.
Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben.
Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist.
Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf.
Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde.
Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung
Genüge tun.
*dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte.
Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde.
Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden.
Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten.
Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht.
In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen".
Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden.
Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet.
Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
DJ Filz jetzt bitte mit auch mit guest mix auf Tribe Vibes!
AUCH EIN NICHTWÄHLER IST VON SEINER DEMOKRATISCHEN VERANTWORTUNG NICHT ENTBUNDEN, WAHLBETRUG ZU AHNDEN.
Eine Wahlfälschungs-Methode, die unauffällig wäre und für die man nur 20 Willfährige (bei einer Wahl in einer Stadt mit zB 10.000 Einwohnern und 10 Wahlbüros) bräuchte:
Nehmen wir an, ein Wahllokal deckt einen OrtsBezirk von 1000 Wahlberechtigten ab.
Um 17.30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Schließen des Wahllokals meldet der willfährige WahlLeiter des Wahllokals die Abhakliste der zur Wahl gekommenen Wahlberechtigten seinem Vorgesetzten WahlLeiter.
Dieser hat im Vorfeld der Wahl für jeden Stimmberechtigten einen zweiten Stimmzettel ausgefüllt und mit einer beigelegten Kopie dessen persönlichen WahlberechtigungsScheines in einem alphabetisch sortierten Register vorliegen.
Er kann nun in dieser verbleibenden halben Stunde die Wahlzettel der circa 200 noch nicht erschienenen Wahlberechtigten heraussuchen und sie vorhalten.
Alle 5 Minuten erfährt er, wer von diesen bisher nicht Erschienenen doch noch kurz vor Ende zur Stimmenabgabe ins Wahlbüro kommt.
Diese sortiert einer der 10 Willfährigen aus den 200 gesammelten und vorgehaltenen Fake-Wahlzetteln betreffs dieses Wahllokales wieder aus.
Am Ende verbleiben ihm genau diejenigen Stimmzettel derjenigen, die nicht zur Wahl erschienen.
Wenn sein ministerialer Gehilfe die Wahlurne vom Wahlbüro ins Auszählzimmer transportiert, wird die Plombe kurz gebrochen, bis auf wenige Stimmzettel, die man zur Tarnung tatsächlich draußen läßt, um einen geringen NichtwählerAnteil beizubehalten, damit es nicht auffällt, werden nun die vorbereiteten Fake-Stimmzettel den regulären Stimmzetteln zugegeben.
Dann wird die Urne von ihnen neu verplomt und ins Auszählzimmer gebracht, wo sie wieder unter der öffenichen Kontrolle der auszählenden Wahlhelfer ist.
Die ganze Aktion der Stimmzettelzugabe dauert nur circa 5 Minuten und fällt deshalb nicht auf.
Verhindern kann man dies nicht, aber man könnte es juristisch ahnden, wenn der Erhalt des Stimmzettels bei Vorlage der Wahleinladung mit der Unterschrift des Wählers quitiert werden müßte und gleichzeitig in einem Falle von Wahlanfechtung die nicht zur Wahl gekommenen Nichtwähler Einsicht erhielten, ob ihre Unterschrift* auf der WahlberechtigungsListe eventuell erscheint und somit gefälscht wurde.
Somit würde auch ein Nichtwähler seiner demokratischen Pflicht der Bemühung um Aufdeckung einer Wahlfälschung
Genüge tun.
*dazu wäre es notwendig, dass ein Wahlberechtigter bei Aushändigung des Stimmzettels im Wahllokal an ihn auf der Liste der Wahlberechtigten nicht nur vom Wahlhelfer abgehakt wird, sondern er mit seiner Unterschrift den Erhalt des Stimmzettels zu quitieren hätte.
Dann könnten alle Nichtwähler im Nachgang einer angezweifelten Wahl anwaltlich die Abhaklisten (die nach dem Wahlrecht hoffentlich aufbewahrt werden müssen), einsehen lassen und überprüfen lassen, ob ihr Nichterscheinen zur Wahl auch als Nichtwahl behandelt wurde.
Dazu wäre es wie gesagt, nur noch vonnöten, auf der Wahlberechtigten-Abhak-Liste eines Wahlbüros zu kontrollieren, ob Unterschriften gefälscht wurden.
Wenn ihr Wahlhelfer seid: darauf achten, dass lächerliche Regeln (Kreuz darf nicht über Kreis ragen( für alle Parteien gleich gelten.
Überprüft, ob auf den als ungültig festgestellten Stimmzetteln Schrift von zwei verschiedenen StiftFarben steht.
In dem Falle hat ein ideologischer Wahlauszähler "nachgeholfen".
Und kontrolliert genauestens das Prozedere, durch welches die Wahlurnen von den Wahllokalen in die AuszählZimmer verbracht werden.
Wenn das ein einzelner WahlLeiter macht, dann sind seinen Manipulationen in der Zeit des Transportes Tor und Tür geöffnet.
Und ein Urnensiegel kann man schnell brechen und dann nach der Manipulation wieder ein neues anbringen.
Muss Schule in Geographie schauen, danke für die Info!!!
Ein Vergnügen Wolf und The Filz zuzuhören, so informativ! ❤
Wieder Austreten braucht kein Mensch. Siehe Schweiz.
👍👏👏👏👏👏👏
sie beschließen aber auch über Lastenausgleich, Vermögensregister oder WHO-Pandemievertrag, was sich eindeutig gegen das Volk richtet
Richtig erkannt. U. Das ist nicht Gut.👎👎👎👎🤮🤮. Meine Meinung Deutschland raus aus EU u. NATO. U. Ampel 🆎 Wählen. Dann geht es Deutschland wieder besser. Schaut euch Deutschlands Zustand an , und was noch kommt. Massenmigration ohne Ende, Infrastruktur immer schlechter, mißerable Renten, Höchste Preise überall, Höchste Steuern, Deutsches Steuergeld verteilt in die ganze Welt. U. U. U. 👎👎👎🤮.
Inwiefern richtet sich so etwas gegen das Volk bitte?
Es gibt durchaus Kritik an dem Politikwissenschaftler Peter Filzmaier. Diese Kritik ist vielfältig und bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte seiner Arbeit und seiner öffentlichen Auftritte. Häufige Kritikpunkte: Parteilichkeit, Vereinfachung komplexer Sachverhalte, Populismus, mangelnde wissenschaftliche Tiefe
Danke ChatGPT ❤
Für was ist das schwarze Kabel am Tisch?
Das ist ein Schlitz in der Tischplatte in dem die orangen Mikrofonkabel frei gleiten könnten.
❤Super das ihr zurück seid 😊
Oha ,komentare sind gestatet . Ich lasse lieber
Very great video grettings from India 🧌🤑
Schau kein ORF. Schau nur ServusTV
Da entgeht Ihnen einen Menge an qualitätsvollem Journalismus.
I ❤
Wie kann man das anschauen 😢😮😢😮?
was los?
Dumme Frage, dumme Antwort, aber es ist ganz einfach: hinsetzen, aufs Video clicken, zuhören genießen und lernen, fertig.
🤗Fundiert und sehr sympathisch. Sie beide wären in der Regierung erwünscht.
Ironie oder Sarkasmus?
@@RainerWahnsinn-t5o der ist in der sekte. diskussion sinnlos.
@@coldreaderNETNEWS
Sehe ich genau so.
"Die "Religion" ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volkes".
Das Einheitspartei-Propaganda Team.
Haben Sie sich verdrückt? Ihr Propagandasender heisst FPÖ TV. Da wird der Fü..., verzeihung, Volkskanzler a er nicht froh sein wenn Sie sich andere Medien anschauen.
Meine Güte was is das denn für ein krankes Format?? Darum schau ich schon seit Jahren keinen orf mehr!
So einseitige Partie das interessiert keinen mehr!!
Inwiefern bitte?
Was is los?
Lustig dass die wenigen blauen immer denken sie sprechen für die mehrheit der Bevölkerung.
Wenn ich diesen Wolf und den Filzmaier sehe, geht mir des geimpfte auf.