Hallo, grundsätzlich ist die Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich. Die Dauer der Elternteilzeit beträgt dabei maximal 7 Jahre. Von diesen 7 Jahren musst du aber das Beschäftigungsverbot (= Mutterschutz) sowie Karenzzeiten abziehen. In den meisten Fällen ergibt sich somit ein Rechtsanspruch(!) bis zum 7. Geburtstag. In so einem Fall kannst du mit deinem Arbeitgeber eine "vereinbarte Elternteilzeit" bis zum 8. Geburtstag ausmachen - das ist aber Verhandlungssache und du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Weil das doch recht kompliziert ist: In unseren Beispielen ab 1:25 versuchen wir zu erklären, wie die Dauer der Elternteilzeit berechnet wird und wann du den Rechtsanspruch bis zum 7. oder sogar 8. Geburtstag hast. Wenn du weitere Fragen rund um Elternteilzeit oder Karenz hast, melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1201 Liebe Grüße
Ist es nicht bis zum 8. Lebensjahr?
Hallo,
grundsätzlich ist die Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich. Die Dauer der Elternteilzeit beträgt dabei maximal 7 Jahre. Von diesen 7 Jahren musst du aber das Beschäftigungsverbot (= Mutterschutz) sowie Karenzzeiten abziehen.
In den meisten Fällen ergibt sich somit ein Rechtsanspruch(!) bis zum 7. Geburtstag. In so einem Fall kannst du mit deinem Arbeitgeber eine "vereinbarte Elternteilzeit" bis zum 8. Geburtstag ausmachen - das ist aber Verhandlungssache und du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
Weil das doch recht kompliziert ist: In unseren Beispielen ab 1:25 versuchen wir zu erklären, wie die Dauer der Elternteilzeit berechnet wird und wann du den Rechtsanspruch bis zum 7. oder sogar 8. Geburtstag hast.
Wenn du weitere Fragen rund um Elternteilzeit oder Karenz hast, melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1201
Liebe Grüße