@@christiannicolai5329 Dumm ist die Frage im Gegensatz zur Antwort nicht, denn zur Kennzeichnung als Kolonne wäre zweifelsfrei das eingeschaltete Blaulicht ausreichend...
@@Firefighter5276 Naja und genau da ist es eben nicht Erlaubt mit Horn zu fahren weil keine Eile mehr geboten ist.. Blaulicht ja aber ohne Horn... Kolonnenfahrten sind ganz klar geregelt
@@Raphael-tg4wn wenn du aber als 1 Fahrzeug in der Kolonne über die Kreuzung fährst schon, sonst nehmen dich die anderen Verkehrsteilnehmer ja nicht wahr.
Das Hilfeleistungskontingent "Hochwasser/Pumpen" des Lkr. Aschaffenburg wurde am Montag Abend alarmiert und ist seit Dienstag Mittag in Kreis Ahrweiler. Mehr kann man auf www.kfv-ab.de/index.php/news nachlesen.
Über Kreuzungen wird nur gefahren, wenn das erste Fahrzeug bei Grün einfährt. Mit Horn wird danach dann aber häufig gefahren, weil viele Verkehrsteilnehmer es nicht gebacken bekommen eine Kolonne durchzulassen, die über eine inzwischen dann rote Ampel fährt.
@@ingoschutzan8797 Das ist so nicht richtig. Ich kann auch Sonderrechte haben, ohne blinkendes Blaulicht auf dem Dach zu haben.... Rechtsgrundlage § 35 StVO. Was sie meinen, sind bestimmt Sonder- und Wegerechte. Diese ergeben sich aus §35 i.V.m §38 StVo.
Mir leuchtet nun wirklich nicht ein warum diese Kolonne auf dem Weg nach Hause noch Blaulicht und Martinshorn benutzen muss, da liegt doch keine akute Meldung vor? Solche "unnoetige" Alarmfahrten hohlen das Verstaendnis für Alarmfahrten letztendlich nur aus bei den weiteren Verkehrsteilnehmern denke ich.
Da es sich um eine Kolonne handelt die nunmal als eine solche auf bestimmte Weise kenntlich zu machen ist. Dazu gehört u.a. auch Blaulicht und ggf. Bei Kreuzungen auch Martinshorn. Im Zweifelsfall auch sicher in der StVO irgendwo nachzulesen wie sich Kolonnen verhalten können und müssen.
@@Raphael-tg4wn Da es sich um eine Verbandsfahrt handelt, gekennzeichnet durch letztes Fahrzeug grüne Flagge, alle anderen blaue Flagge(nur diejenigen, die sowas besitzen), Blaulicht im Regelfall beim ersten und letzten Fahrzeug (nicht vorgeschrieben) wird an der Kreuzung vom Nachfolgerecht gebraucht gemacht. Dies wiederum erlaubt bei Rot über die Ampel zu fahren für die nachfolgenden Fahrzeuge im Verband, dafür wird Martinshorn eingeschalten um andere Verkehrsteilnehmer eindeutig darauf hinzuweisen. Man kann sich höchstens darüber streiten warum es so viele machen, aber nicht warum es überhaupt jemand macht, da es völlig legitim ist.
Diese Alarmfahr ist alles andere als unnötig in anbetracht der dramatischen Lage in Deutschland! Es sind Feuerwehrleute bereits gestorben. Jeder der bereit ist hier zu helfen ist mehr nötig! Es ist eine Kolonne, ein geschlossener Verband und somit als 1 Fahrzeug zu betrachten. Die Kolonne fährt mit Blaulicht und gekennzeichneten Flaggen (aber nicht alle besitzen welche). Außerdem fährt das 1. Fahrzeug mit Martinshorn und wenn die Fahrzeuge über eine Kreuzung mit roter Ampel etc fahren wird das Horn benutzt weil solche ignoranten Autofahrer bzw. alte Knacker oder Grabverweigerer immer noch meinen sie dürften dann trotzdem fahren und dann knallts! Also sparen Sie sich solche "unnötigen" Kommentare in anbetracht der aktuellen Lage!
@@wolfenfield5229 So einfach ist das in Deutschland zum Glück nicht. Joa, knallharter Verstoss gegen die StVO. Zum essen, du spinnst doch echt. Ein geschlossener Verband hat nichts mit Horn zu tun. Das hat damit nichts zu tun, seinen Job zu machen ist keine Grundlage um sich über Gesetze zu erheben.
Und jeder einzelne ist ein Held. Danke das ihr da seid und danke für die Hilfe.
Danke, für euren Einsatz...
Wunderschönene Fahrzeuge 😍
Haben sie auch denn erneuten Einsatz gefilmt von den feuerwehren aus Aschaffenburg die wo gestern Richtung NRW abgefahren sind
Ja, haben wir aber gestern sind die Kräfte nach Rheinland-Pfalz abgerückt.
Wiso fahren die ohne Einsatz mit Sondersignal?
Die fahren im geschlossenen Verband vom Einsatz zurück.
Warum muss es solche Klugschwätzer geben die so blöd fragen Herr Gott des nervt doch
@@christiannicolai5329 Dumm ist die Frage im Gegensatz zur Antwort nicht, denn zur Kennzeichnung als Kolonne wäre zweifelsfrei das eingeschaltete Blaulicht ausreichend...
@@Firefighter5276 Naja und genau da ist es eben nicht Erlaubt mit Horn zu fahren weil keine Eile mehr geboten ist.. Blaulicht ja aber ohne Horn... Kolonnenfahrten sind ganz klar geregelt
@@Raphael-tg4wn wenn du aber als 1 Fahrzeug in der Kolonne über die Kreuzung fährst schon, sonst nehmen dich die anderen Verkehrsteilnehmer ja nicht wahr.
Die sind doch mittlerweile bestimmt wieder im Einsatz
Das Hilfeleistungskontingent "Hochwasser/Pumpen" des Lkr. Aschaffenburg wurde am Montag Abend alarmiert und ist seit Dienstag Mittag in Kreis Ahrweiler. Mehr kann man auf www.kfv-ab.de/index.php/news nachlesen.
Warum die blauen Flaggen?
Weil diese einen geschlossenen Verband Kennzeichen. Dieser gilt als 1 Fahrzeug und verhält sich auch so.
@@Firefighter5276 danke
Very cool video and units!
Hey ich bin ja auf UA-cam zu sehen :D :D :D
Hallo was ist das für ein Fahrzeug mit einem k-Logo auf dem Dach Welche Marke ist das? 🚒👍
Das ist das MLF der FF Sommerkahl-Vormwald mit Aufbau von Kofler auf einem Bremach Fahrgestell.
Das ist ein Bremach T-Rex als MLF
@@ulfschroder5627 Danke schöne
Aber seit wann muss denn bei einer Kollonnenfahrt mit Blaulicht und Martinshorn gefahren es, ich Dachte Blaulicht und Blaue Fahne Reichen.
Über Kreuzungen wird nur gefahren, wenn das erste Fahrzeug bei Grün einfährt. Mit Horn wird danach dann aber häufig gefahren, weil viele Verkehrsteilnehmer es nicht gebacken bekommen eine Kolonne durchzulassen, die über eine inzwischen dann rote Ampel fährt.
Nein, nur beide Signalanlagen berechtigen zu Sonderrechten.
@@ingoschutzan8797 Für eine Kolonnenfahrt braucht es KEIN Horn. Es wird aber eben an roten Ampeln durchaus verwendet wie von mir beschrieben.
@@ingoschutzan8797 die Rechtsgrundlage zeig mir doch mal.
@@ingoschutzan8797 Das ist so nicht richtig. Ich kann auch Sonderrechte haben, ohne blinkendes Blaulicht auf dem Dach zu haben.... Rechtsgrundlage §
35 StVO. Was sie meinen, sind bestimmt Sonder- und Wegerechte. Diese ergeben sich aus §35 i.V.m §38 StVo.
Feuerwehr Großostheim ⚪️🔴
Eine Menge Krach machen die auf jeden Fall. Tut das Not das die so Laut sein müssen ?
Gutes Video
Mir leuchtet nun wirklich nicht ein warum diese Kolonne auf dem Weg nach Hause noch Blaulicht und Martinshorn benutzen muss, da liegt doch keine akute Meldung vor? Solche "unnoetige" Alarmfahrten hohlen das Verstaendnis für Alarmfahrten letztendlich nur aus bei den weiteren Verkehrsteilnehmern denke ich.
Da es sich um eine Kolonne handelt die nunmal als eine solche auf bestimmte Weise kenntlich zu machen ist. Dazu gehört u.a. auch Blaulicht und ggf. Bei Kreuzungen auch Martinshorn. Im Zweifelsfall auch sicher in der StVO irgendwo nachzulesen wie sich Kolonnen verhalten können und müssen.
@@tobibeneke6236 Blaulicht ja, Horn nein ;)
@@Raphael-tg4wn Da es sich um eine Verbandsfahrt handelt, gekennzeichnet durch letztes Fahrzeug grüne Flagge, alle anderen blaue Flagge(nur diejenigen, die sowas besitzen), Blaulicht im Regelfall beim ersten und letzten Fahrzeug (nicht vorgeschrieben) wird an der Kreuzung vom Nachfolgerecht gebraucht gemacht. Dies wiederum erlaubt bei Rot über die Ampel zu fahren für die nachfolgenden Fahrzeuge im Verband, dafür wird Martinshorn eingeschalten um andere Verkehrsteilnehmer eindeutig darauf hinzuweisen. Man kann sich höchstens darüber streiten warum es so viele machen, aber nicht warum es überhaupt jemand macht, da es völlig legitim ist.
Diese Alarmfahr ist alles andere als unnötig in anbetracht der dramatischen Lage in Deutschland! Es sind Feuerwehrleute bereits gestorben. Jeder der bereit ist hier zu helfen ist mehr nötig! Es ist eine Kolonne, ein geschlossener Verband und somit als 1 Fahrzeug zu betrachten. Die Kolonne fährt mit Blaulicht und gekennzeichneten Flaggen (aber nicht alle besitzen welche). Außerdem fährt das 1. Fahrzeug mit Martinshorn und wenn die Fahrzeuge über eine Kreuzung mit roter Ampel etc fahren wird das Horn benutzt weil solche ignoranten Autofahrer bzw. alte Knacker oder Grabverweigerer immer noch meinen sie dürften dann trotzdem fahren und dann knallts! Also sparen Sie sich solche "unnötigen" Kommentare in anbetracht der aktuellen Lage!
Very nice!
Rückfahrt mit Sondersignal? Was ist denn das für ein Unsinn? Wo liegt denn da die Rechtsgrundlage?
Ganz einfache Rechtsgrundlage, Konvoi, Rote Ampel, Sondersignal... ganz einfach und Simpel
Nen besseren Senf kontest in anbetracht der aktuellen darmatischen Lage wohl nicht abgeben oder?
@@CuxPlay das ist keine Rechtsgrundlage.
@@Schwummiwumi nöh. Aber Ketchup hätte ich noch im Angebot! Da besteht kein Zusammenhang.
@@wolfenfield5229 So einfach ist das in Deutschland zum Glück nicht.
Joa, knallharter Verstoss gegen die StVO.
Zum essen, du spinnst doch echt.
Ein geschlossener Verband hat nichts mit Horn zu tun.
Das hat damit nichts zu tun, seinen Job zu machen ist keine Grundlage um sich über Gesetze zu erheben.
Woo!🤩
Oha das ist mein landkreis😃
Sehr shön
2mq
👍👍
🚒💪👍
Boar geil Gänze Haut bin jf