Wie immer erstklassig und charmant erklärt, sodass die Komplexität tatsächlich jeder versteht. Dank Ihnen hat der SoVD mittlerweile einen sehr guten Ruf - herzlichen Dank und weiter so:-)
Ich persönlich würde hier durchaus differenzieren. Christian selbst/persönlich hat einen guten Ruf! Selbst hier in NRW ;-) Und das m. E. völlig zu Recht. Seine Arbeit, und die seines dahinterstehenden Teams, kann man gar nicht genug wertschätzen. (Hoffentlich werden er und seine Mitarbeiter vom SovD entsprechend gewürdigt!) Das reicht bzw. gilt aber noch lange nicht für den gesamten Ruf des ganzen SoVD. Und auch das m. E. zu Recht. Ich bin Mitglied sowohl im SovD als auch beim VdK als auch bei Verdi. Nicht zwingend aus Eigennutz, sondern auch aus reiner Solidarität, denn in unserem Land läuft seit der Agenda 2010 so einiges inzwischen grundsätzlich und gründlich schief. Bei allen Vereinen gibt es solche und solche Berater/Anwälte/Mitarbeiter - und teils haarsträubende (auch eigene) Erfahrungen - hinsichtlich Rechts-Beratung und Engagement u. a. m.
Hallo Christian, prima Video. Zuzüglich zu diffusem "gefährlichem Halbwissen" und den häufig kolportierten "Halbwahrheiten" gibt es nämlich viel zu häufig, trotz/wegen alledem und daher in jedem Fall, auch noch einen verdammt großen "Interpretationsspielraum"! Und damit wiederum einen großen Raum für Unsicherheiten. Ist wohl immer auch eine Frage der persönlichen Erfahrungen/Einstellungen/des Vorwissens etc. pp. von Empfänger und Absender. Selbst bei Deinem hohen Engagement, und gut versorgt mit Deinen Infos, ist man davor wohl beiderseits sicher nicht gefeit. Daher bitte gerne noch mehr Beiträge dieser Art und in diesem Stil! Tacheles eben, wir können das vertragen ;-) Ich hielt/halte mich für gut informiert, dennoch, vllt. jedoch sogar gerade deswegen empfand ich manches in den verschiedenen Videos (Erklärungen / Sachverhalte / Voraussetzungen / Empfehlungen etc. pp. ) unklar/mehrdeutig... Heißt allerdings nicht, dass, trotz meiner vielfachen Mühen, alle Unklarheiten anderweitig beseitigt werden konnten ;-) Im Sozialrecht haben Gesetzgeber und die diversen Minister bisher jahrzehntelang ebenso viel verhunzt und stetig verschlimmbessert wie im Arbeits- Verwaltungsrecht - und auf allen anderen Rechtsgebieten. Das ganze System ist schlichtweg wohl nicht mehr reformierbar. Quo vadis D?!
Deswegen muss man UA-cam -Videos immer differenziert und als Beispiele betrachten und niemals als Patentrezept und erst Recht nicht als Ersatz für die individuelle (kostenlose) Beratung bei der DRV.
Vielen Dank für das positive Feedback. Wie der User unten schon schreibt: Unsere - und andere - Videos können immer nur eine allgemeine Hilfestellung sein. Wenn es hart auf hart kommt, sollte man sich IMMER persönlich beraten lassen.
@@FritzWepper34 @sozialverbandschleswig-hol7714 Das stimmt rundsätzlich, gilt allerdings wahrlich nicht nur für UA-cam -Videos, sondern für sämtliche seriöse Informationen und Recherchen! Und damit meine ich definitiv nicht sogenannte "social media"-Kanäle. Aber jede Information wird letztendlich von einem Menschen übermittelt. Und da gibt es nun einmal gute und weniger gute Geister. Auch in der "Persönlichen Beratung"! Deswegen würde ich mich niemals lediglich auf eine einzige Quelle verlassen, jede Info gegenchecken, und vor allem nicht nur das lesen/hören, was mir gerade gut in den Kram passt bzw. meine eigene Meinung nur noch bestätigt. PISA lässt grüßen ...Quo Vadis D?!
Fasse für mich zusammen: Als Bj74 gehe ich mit 67 regulär. Mit SB Ausweis mit 65 ohne Abschlag. Mit 62 dann mit Abschlag. Nun hab ich aber schon früher eine EM Rente inkl 10,8 Abschlag und SB Ausweis. Für mich wird sich doch nix mehr ändern? Die 10,8% werde ich doch mit 65 auch nicht mehr los - ich bekomme doch dann genau das weiter, was bis dahin gezahlt wurde?
Frag bitte bei Deinem zahlenden RV-Träger an, der gleichzeitig in Dein Versicherungskonto schauen und weiteres erläutern kann. Hier ist das nur Glaskugelgucken.
@@FritzWepper34 Habe soweit alles recherchiert. Mein SB-Ausweis ändert nichts an meinen Rentenpunkten, die 10,8% Abzug bleiben. Gehe irgendwann nur formal in Altersrente , die Höhe bleibt.
Genau so ist es. Sie können ab 62 von der EM- in die Altersrente wechseln. Durch den Bestandsschutz kommen keine weiteren Abschläge hinzu - und die Altersrente ist nicht niedrger als die EM-Rente.
Und der Bestandsschutz hat eine Frist von 24 Monaten ? Heißt das dann könnte ich mit 60 den Antrag auf die Rente mit Schwerbehinderung stellen , wenn die Gültigkeit des SB Ausweis zum Eintritt noch gewährleistet ist ?
Ist es sinnvoll, bei einer Teil-EM-Rente mit 63 Jahren einen Antrag auf Schwerbehinderung auf 50% zu stellen, derzeit noch 40%? Wie verhält sich das, wenn ich aber gleichzeitig bis zur Regelaltersrente gerne arbeiten will? Wichtig wäre mir der Status 50% Schwerbehinderung. Was gibt es zu beachten?
Habe mal eine frage mit einer Arbeitsmarkt rente wegen verschlossen Arbeitsmarkt kann mann , nicht Abschlag frei in die Schwerbehinderten rente gehen mit 62 jahren😮😊
Sorry, aber hier verstehe ich den gesamten Post schon nicht, noch die entsprechenden Fragen?!? Mag auch schlicht an der Interpunktion bzw. automatischen Texterkennung des users bzw dessen Handy liegen. Der Sovd scheint da aber schlauer zu sein, vllt könntet ihr das bitte mal aufbroeseln?? Was bspw ist gemeint mit "Arbeitsmarktrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt"? 🤔
@@zweckpessimisten3845 es gibt in Deutschland 🇩🇪 eine sogenannte Arbeitsmarkt rente das ist eine Rente wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente hat aber für den der Arbeitslos ist und keine Arbeit bekommt nach einen Jahr der bekommt dann die volle EM Rente dann troz er , noch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann steht auch in Internet unter Arbeitsmarkt rente
@@zweckpessimisten3845 Dazuhaben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen
@@sovd-sh-sozialrecht Dankeschön! Das hatte ich zwar auch schon mal gehört, aber nicht mehr auf dem Schirm 😉Wenigstens Ihr behaltet den Überblick über die zahlreichen, diversen und ebenso trickreichen wie teilweise unvorhersehbaren, da widersprüchlichen, "Kuriositäten" im Sozialrecht u. a. m. 🙂. Manchmal weiß ich wirklich nicht ob ich lachen oder weinen soll, aber Fakt ist, dass man heutzutage letztendlich leider keinem Sachbearbeiter, gleich in welcher/welchem Behörde/Amt mehr vertrauen kann. Man muß schon sehr viel Glück haben, um an einen kompetenten SB zu geraten, der die Materie, ggf sogar auch noch über seinen eigenen Tellerrand hinaus, durchblickt! Aber wenn die inkompetenten Leutchen einen erst einmal komplett in den Wahnsinn getrieben haben, steht wenigstens die allseits und von jedem erneut geforderte "Prognose" fest 🙄😬😵💫🤢 Wobei sich offenkundig kein SB/Mensch mehr des eigentlichen Wortsinns bewusst ist! 😠 Alles ist nur noch eine Frage der (Fehl-) Interpretation 🤬 In der Regel natürlich zulasten der Betroffenen / Antragsteller! Spart Kosten, denn die beste und einfachste Ersparnis sind nun einmal Aufwendungen, die man gar nicht erst leisten muss.
Könnt ihr nicht mal den Abschlag in einer Beispielrechnung für 1Monat berechnen. Es wird immer wieder erzählt, das man diese 10,8% PRO MONAT abgezogen würdem das stimmt ja nicht. Das sind ja nur 0,3% im Monat. Viele wissen nicht, wie sie sich das selber ausrechnen können. Denn die Abzüge pro Monat sind so gering, das sie kaum bemerkbar sind. Bei meiner persönlichen Rente nach 37 jahren währen das nur 4,44 Euro.
Ist doch ganz einfach: Bruttorente der "Regelaltersrente" (Seite 1 auf der Rentenauskunft) minus 10,8 % für 3 Jahre früher in Rente (36x0,3) = neue Bruttorente minus 12% für KV, PV und Zusatzbeitrag ergibt die zu zahlende Nettorente.
Nicht verwechseln: Die 0,3% werden pro Monat, den man früher in Rente geht, berechnet und abgezogen. Also 3 Jahre früher in Rente (36 Monate x 0,3) sind 10,8% Abzug pro Monat. Geht man 2 Jahre früher in Rente (24 Monate x 0,3) sind es 7,2% Abzug pro Monat. 0,3% Abzug pro Monat sind es nur, wenn man einen Monat früher in Rente geht.
Hi, ich denke, dass du selbst hier und in diesem Beitrag bereits einen der "beliebten" Verständnisfehler und infolgedessen den eben so "beliebten" Rechenfehler eingebaut hast. Hoffe aber, dass du dich einfach nur missverständlich ausgedrückt hast. Die Antworten der beiden User, die dir geschrieben haben, ergänzen sich m. E. doch wirklich prima. Und deine Antwort darauf wäre wahrscheinlich auch für andere unsichere User hilfreich. Davon abgesehen aber auch schlicht höflich und deren Mühe wertschätzend.
Ja wenn man zum Beispiel vor dem ersten Januar 1961 geboren wurdest dann konntest du , wenn du Berufsunfähigkeit wurdest ohne Probleme in Erwerbsunfähigkeitsrente gehen 🤓😳 aber heute muss man weniger als 3 Stunden, egal in welchem Beruf, arbeiten können erst dann kann man eine EM-Rente beziehen 🤔😳😡!
@@darkstar4246 ja das weiß ich es ging mir ja bei diesem Vergleich um die volle EM-Rente, weil die vor dem 01.01.1961 geborenen die Berufsunfähig wurden halt nicht mehr arbeiten mussten und alle danach ganz andere Maßstäbe erfüllen müssen 🤔😳😡
Ach, bitte auch zum Thema EM-Rente, was sich hartnäckig hält, nie vergessen zu erwähnen: Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht automatisch ein Freibrief für eine EM-Rente!
Wie immer seeeehr gut erklärt, vielen herzlichen Dank 👍👏🤝🌹🌹🌹🌹🌹
Wie immer erstklassig und charmant erklärt, sodass die Komplexität tatsächlich jeder versteht.
Dank Ihnen hat der SoVD mittlerweile einen sehr guten Ruf - herzlichen Dank und weiter so:-)
Ich persönlich würde hier durchaus differenzieren. Christian selbst/persönlich hat einen guten Ruf! Selbst hier in NRW ;-) Und das m. E. völlig zu Recht. Seine Arbeit, und die seines dahinterstehenden Teams, kann man gar nicht genug wertschätzen. (Hoffentlich werden er und seine Mitarbeiter vom SovD entsprechend gewürdigt!) Das reicht bzw. gilt aber noch lange nicht für den gesamten Ruf des ganzen SoVD. Und auch das m. E. zu Recht. Ich bin Mitglied sowohl im SovD als auch beim VdK als auch bei Verdi. Nicht zwingend aus Eigennutz, sondern auch aus reiner Solidarität, denn in unserem Land läuft seit der Agenda 2010 so einiges inzwischen grundsätzlich und gründlich schief. Bei allen Vereinen gibt es solche und solche Berater/Anwälte/Mitarbeiter - und teils haarsträubende (auch eigene) Erfahrungen - hinsichtlich Rechts-Beratung und Engagement u. a. m.
Vielen Dank für die Info.🌷
Schöne Adventszeit wünschen wir Ihnen.
Vielen Dank für die hilfreichen Infos. 😊
Hallo Christian, prima Video. Zuzüglich zu diffusem "gefährlichem Halbwissen" und den häufig kolportierten "Halbwahrheiten" gibt es nämlich viel zu häufig, trotz/wegen alledem und daher in jedem Fall, auch noch einen verdammt großen "Interpretationsspielraum"! Und damit wiederum einen großen Raum für Unsicherheiten. Ist wohl immer auch eine Frage der persönlichen Erfahrungen/Einstellungen/des Vorwissens etc. pp. von Empfänger und Absender. Selbst bei Deinem hohen Engagement, und gut versorgt mit Deinen Infos, ist man davor wohl beiderseits sicher nicht gefeit. Daher bitte gerne noch mehr Beiträge dieser Art und in diesem Stil! Tacheles eben, wir können das vertragen ;-) Ich hielt/halte mich für gut informiert, dennoch, vllt. jedoch sogar gerade deswegen empfand ich manches in den verschiedenen Videos (Erklärungen / Sachverhalte / Voraussetzungen / Empfehlungen etc. pp. ) unklar/mehrdeutig...
Heißt allerdings nicht, dass, trotz meiner vielfachen Mühen, alle Unklarheiten anderweitig beseitigt werden konnten ;-) Im Sozialrecht haben Gesetzgeber und die diversen Minister bisher jahrzehntelang ebenso viel verhunzt und stetig verschlimmbessert wie im Arbeits- Verwaltungsrecht - und auf allen anderen Rechtsgebieten. Das ganze System ist schlichtweg wohl nicht mehr reformierbar. Quo vadis D?!
Deswegen muss man UA-cam -Videos immer differenziert und als Beispiele betrachten und niemals als Patentrezept und erst Recht nicht als Ersatz für die individuelle (kostenlose) Beratung bei der DRV.
Vielen Dank für das positive Feedback. Wie der User unten schon schreibt: Unsere - und andere - Videos können immer nur eine allgemeine Hilfestellung sein. Wenn es hart auf hart kommt, sollte man sich IMMER persönlich beraten lassen.
@@FritzWepper34 @sozialverbandschleswig-hol7714
Das stimmt rundsätzlich, gilt allerdings wahrlich nicht nur für UA-cam -Videos, sondern für sämtliche seriöse Informationen und Recherchen! Und damit meine ich definitiv nicht sogenannte "social media"-Kanäle. Aber jede Information wird letztendlich von einem Menschen übermittelt. Und da gibt es nun einmal gute und weniger gute Geister. Auch in der "Persönlichen Beratung"! Deswegen würde ich mich niemals lediglich auf eine einzige Quelle verlassen, jede Info gegenchecken, und vor allem nicht nur das lesen/hören, was mir gerade gut in den Kram passt bzw. meine eigene Meinung nur noch bestätigt. PISA lässt grüßen ...Quo Vadis D?!
Dank euch habe ich jetzt die richtige Rente beantragt. Danke schön
Die richtige Erwerbsminderungsrente oder die richtige Altersrente? 🤔
Wieso haste nicht die DRV gefragt?
Fasse für mich zusammen:
Als Bj74 gehe ich mit 67 regulär. Mit SB Ausweis mit 65 ohne Abschlag. Mit 62 dann mit Abschlag. Nun hab ich aber schon früher eine EM Rente inkl 10,8 Abschlag und SB Ausweis.
Für mich wird sich doch nix mehr ändern? Die 10,8% werde ich doch mit 65 auch nicht mehr los - ich bekomme doch dann genau das weiter, was bis dahin gezahlt wurde?
Frag bitte bei Deinem zahlenden RV-Träger an, der gleichzeitig in Dein Versicherungskonto schauen und weiteres erläutern kann. Hier ist das nur Glaskugelgucken.
@@FritzWepper34
Habe soweit alles recherchiert.
Mein SB-Ausweis ändert nichts an meinen Rentenpunkten, die 10,8% Abzug bleiben. Gehe irgendwann nur formal in Altersrente , die Höhe bleibt.
Genau so ist es. Sie können ab 62 von der EM- in die Altersrente wechseln. Durch den Bestandsschutz kommen keine weiteren Abschläge hinzu - und die Altersrente ist nicht niedrger als die EM-Rente.
Und der Bestandsschutz hat eine Frist von 24 Monaten ? Heißt das dann könnte ich mit 60 den Antrag auf die Rente mit Schwerbehinderung stellen , wenn die Gültigkeit des SB Ausweis zum Eintritt noch gewährleistet ist ?
Ist es sinnvoll, bei einer Teil-EM-Rente mit 63 Jahren einen Antrag auf Schwerbehinderung auf 50% zu stellen, derzeit noch 40%? Wie verhält sich das, wenn ich aber gleichzeitig bis zur Regelaltersrente gerne arbeiten will? Wichtig wäre mir der Status 50% Schwerbehinderung. Was gibt es zu beachten?
Die Schwerbehinderung ist für den Renteneintritt immer besser. Sollte das möglich sein, stellen Sie unbedingt einen Antrag.
Habe mal eine frage mit einer Arbeitsmarkt rente wegen verschlossen Arbeitsmarkt kann mann , nicht Abschlag frei in die Schwerbehinderten rente gehen mit 62 jahren😮😊
Da bin ich mir gerade nicht sicher. Bitte direkt bei der DRV nachfragen - und die Antwort gern hier für alle posten.
Sorry, aber hier verstehe ich den gesamten Post schon nicht, noch die entsprechenden Fragen?!? Mag auch schlicht an der Interpunktion bzw. automatischen Texterkennung des users bzw dessen Handy liegen. Der Sovd scheint da aber schlauer zu sein, vllt könntet ihr das bitte mal aufbroeseln??
Was bspw ist gemeint mit "Arbeitsmarktrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt"? 🤔
@@zweckpessimisten3845 es gibt in Deutschland 🇩🇪 eine sogenannte Arbeitsmarkt rente das ist eine Rente wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente hat aber für den der Arbeitslos ist und keine Arbeit bekommt nach einen Jahr der bekommt dann die volle EM Rente dann troz er , noch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann steht auch in Internet unter Arbeitsmarkt rente
@@zweckpessimisten3845 Dazuhaben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen
@@sovd-sh-sozialrecht Dankeschön! Das hatte ich zwar auch schon mal gehört, aber nicht mehr auf dem Schirm 😉Wenigstens Ihr behaltet den Überblick über die zahlreichen, diversen und ebenso trickreichen wie teilweise unvorhersehbaren, da widersprüchlichen, "Kuriositäten" im Sozialrecht u. a. m. 🙂. Manchmal weiß ich wirklich nicht ob ich lachen oder weinen soll, aber Fakt ist, dass man heutzutage letztendlich leider keinem Sachbearbeiter, gleich in welcher/welchem Behörde/Amt mehr vertrauen kann. Man muß schon sehr viel Glück haben, um an einen kompetenten SB zu geraten, der die Materie, ggf sogar auch noch über seinen eigenen Tellerrand hinaus, durchblickt! Aber wenn die inkompetenten Leutchen einen erst einmal komplett in den Wahnsinn getrieben haben, steht wenigstens die allseits und von jedem erneut geforderte "Prognose" fest 🙄😬😵💫🤢 Wobei sich offenkundig kein SB/Mensch mehr des eigentlichen Wortsinns bewusst ist! 😠 Alles ist nur noch eine Frage der (Fehl-) Interpretation 🤬 In der Regel natürlich zulasten der Betroffenen / Antragsteller! Spart Kosten, denn die beste und einfachste Ersparnis sind nun einmal Aufwendungen, die man gar nicht erst leisten muss.
Könnt ihr nicht mal den Abschlag in einer Beispielrechnung für 1Monat berechnen. Es wird immer wieder erzählt, das man diese 10,8% PRO MONAT abgezogen würdem das stimmt ja nicht. Das sind ja nur 0,3% im Monat. Viele wissen nicht, wie sie sich das selber ausrechnen können. Denn die Abzüge pro Monat sind so gering, das sie kaum bemerkbar sind. Bei meiner persönlichen Rente nach 37 jahren währen das nur 4,44 Euro.
Ist doch ganz einfach:
Bruttorente der "Regelaltersrente" (Seite 1 auf der Rentenauskunft) minus 10,8 % für 3 Jahre früher in Rente (36x0,3) = neue Bruttorente minus 12% für KV, PV und Zusatzbeitrag ergibt die zu zahlende Nettorente.
Nicht verwechseln: Die 0,3% werden pro Monat, den man früher in Rente geht, berechnet und abgezogen.
Also 3 Jahre früher in Rente (36 Monate x 0,3) sind 10,8% Abzug pro Monat.
Geht man 2 Jahre früher in Rente (24 Monate x 0,3) sind es 7,2% Abzug pro Monat.
0,3% Abzug pro Monat sind es nur, wenn man einen Monat früher in Rente geht.
@@karinpeter7128 hab ich doch schon erwähnt. Schade, dass der Fragesteller sich nicht mehr meldet.
Hi, ich denke, dass du selbst hier und in diesem Beitrag bereits einen der "beliebten" Verständnisfehler und infolgedessen den eben so "beliebten" Rechenfehler eingebaut hast. Hoffe aber, dass du dich einfach nur missverständlich ausgedrückt hast. Die Antworten der beiden User, die dir geschrieben haben, ergänzen sich m. E. doch wirklich prima. Und deine Antwort darauf wäre wahrscheinlich auch für andere unsichere User hilfreich. Davon abgesehen aber auch schlicht höflich und deren Mühe wertschätzend.
@@zweckpessimisten3845 leider meldet er sich nicht mehr...
Nicht nur in Wohnzimmern und Baustellen... Auch am Stammtisch, UA-cam,...
Ja wenn man zum Beispiel vor dem ersten Januar 1961 geboren wurdest dann konntest du , wenn du Berufsunfähigkeit wurdest ohne Probleme in Erwerbsunfähigkeitsrente gehen 🤓😳 aber heute muss man weniger als 3 Stunden, egal in welchem Beruf, arbeiten können erst dann kann man eine EM-Rente beziehen 🤔😳😡!
???
Nein. Es gibt auch die teilweise EM-Rente (3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich).
@@darkstar4246
Aber die ist relativ gering, bei den meisten zumindest
@@darkstar4246 ja das weiß ich es ging mir ja bei diesem Vergleich um die volle EM-Rente, weil die vor dem 01.01.1961 geborenen die Berufsunfähig wurden halt nicht mehr arbeiten mussten und alle danach ganz andere Maßstäbe erfüllen müssen 🤔😳😡
@@andim7586 🤔???🤷♂️
Ach, bitte auch zum Thema EM-Rente, was sich hartnäckig hält, nie vergessen zu erwähnen:
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht automatisch ein Freibrief für eine EM-Rente!