3:50 das stimmt mal so gar nicht. Eine Patentanmeldung kostet in Deutschland 410€ für die Anmeldung, die Prüfung und die ersten drei Jahre Schutz, wenn man es ohne Patentanwalt macht.
Das ist korrekt! Die im Video genannte Zahl ist an den Haaren herbeigezogen. ... Auf unserer Seite kann man lernen, wie man es ohne Patentanwalt macht. So tiefgehend, wie nirgendwo sonst wird bei uns alles genau erläutert, insbesondere auch das wichtigste Kriterium: "ERFINDERISCH"
Hallo Zusammen, ich habe folgende Fragen zum Thema Arbeitnehmererfindungen: 1. Kann man die Bekanntmachung einer „Arbeitnehmererfindung“ umgehen? 2. Und wie könnte die Vorgehensweise der Bekanntmachung beim Arbeitgeber richtig angegangen werden damit für den Arbeitnehmer keine Nachteile daraus entstehen? Ein Geheimhaltungsabkommen mit dem Arbeitgeber vor der Eröffnung der Erfindung abschließen oder gar einen persönlichen Anwalt mit einbeziehen um die eigenen Rechte zu schützen? Es kann ja durchaus auch Sinn machen eine Erfindung über seinen Arbeitgeber zu realisieren. Daher meine Frage, welches ist die bestmögliche Vorgehensweise? 3. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe in welcher Höhe der Arbeitgeber den Arbeitnehmer finanziell zu entschädigen (beteiligen) hat?
Für einen allerersten sozusagen "spielerischen" und ganz groben Überblick ist das recht ansprechend gestaltete Video nicht schlecht, aber bedingt durch die Kürze sind da doch einige Fehler und Missverständlichkeiten drin, die man so eigentlich nicht stehenlassen kann. Wer wirklich wissen will welche Möglichkeiten man in Sachen Rechtschutz hat und wie erstaunlich günstig die teils sind, kann sich beispielsweise bei uns informieren - wir sind auf das Thema spezialisiert, insbesondere auf das Lehren der "do it yourself"-Vorgehensweise ohne Patentanwalt.
Vielen Dank. Was schreibt man unter: (Erfinderbenenung)in den Antrag eines Patents? Und sind die Patentansprüche gleich wie die Erfindungsziele oder was anderes?
Wer ohne Patentanwalt ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden möchte, findet bei uns eine deutschlandweit einzigartige Anleitung von erfolgreichen Erfindern.
Hallo, mal eine Frage wenn wir über die Neuigkeit der Patent sprechen, meinen wir in Deutschland oder ganze Welt? (ich bin Iraner, und seit einem Jahr in Deutschland und hab was in meinem Kopf ,das im Iran gibt aber hier nein.)
Hallo, grundsätzlich ist es dann nicht mehr neu. Allerdings gibt es die Möglichkeit einer Nachanmeldung. Dazu musst du aber gewisse Fristen einhalten. Ich würde dir empfehlen bei dem Patentamt in deiner Nähe einmal nachzufragen. Beste Grüße
"Neu" muss eine Erfindung grundsätzlich WELTWEIT sein. Wenn es das Erfundene also irgendwo bereits gibt, ist es nicht mehr schützbar. Das was FeierabendStartup unten mit "Nachanmeldung" meint, bezieht sich auf den Fall, dass man SELBST die Erfindung ebreits in einem anderen Land angemeldet hat. Mehr auf unserer Seite...
was passiert wenn die Ansprüche und Beschreibung am 01.03 beim Patentamt eingegangen ist, kann ich dann ein tag später am 02.03 Leute von der Idee erzählen ohne Befürchtung zu haben die Idee geklaut zu bekommen?
Hallo, also grundsätzlich ist der Tag an dem dein Patent beim Amt eingeht als Tag der Anmeldung festgehalten. danach brauchst du theoretisch nichts mehr geheim halten. Das Problem hierbei ist, dass du keinerlei Verbot erwirken kannst, sollte sich jemand deine Idee klauen und selbst nutzen. Dies geht erst, wenn das Patent eingetragen wurde. Solltest du die Idee zur Nutzung an Dritte bereit stellen oder Ähnliches, vereinbare auf jeden Fall Verträge über die Geheimhaltung. Ich würde für diesen Fall einen Anwalt hinzuziehen, der dort rechtlich beraten kann. Beste Grüße Paul
Man sollte erst die Eingangsbestätigung des Amtes abwarten mit der sogenannten priorität (Eingangsdatum) und dem Aktenzeichen. Dann kann einem das Ganze niemand mehr wegnehmen. Wann genau die Schutzwirkung entsteht auf deren Grundlage man anderen Herstellung und Verkauf verbieten kann, ist etwas komplizierter. ... Mehr dazu auf unserer Seite...
Eine Frage: Ich habe gehört, dass man auch bei Videospielen ein patent anmelden muss/kann. Da ich momentan (als einziger entwickler) an einem Arbeite, frage ich mich, wie es auf diesem gebiet so rechtlich aussieht. MUSS man ein patent anmelden, will man ein spiel auf den markt bringen? Da ich dazu leider nirgendwo was finde und mir das bürgergesetzbuch jetzt auch nicht unbedingt die beste hilfe ist, dachte ich mir, das du/ihr da zumindest ein bisschen an ahnung hast, da du/ihr, wie mir scheint, sehr viel ahnung in sachen patente hast/habt. Daher frage ich dies einfach mal hier. Sorry, sollte die Frage unangebracht sein.
@@matthiasyeah4001 Jaein, wenn du kein patent anmeldest kann ja irgendein anderer schon die idee gehabt haben quasi sicherst du nur die "Erfindung" das sie auf deinem namen gilt. So dass keiner kommen kann und sagen : Nein ich hatte die idee jetzt nehm dein Spiel Offline
Sowas ist denkbar. Man spricht dann von einem abhängigen Patent, denn die "erste Erfindung" muss ja genutzt werden um die "Erweiterung" daran vorzunehmen. Eine insgesamt recht komplizierte Situation. Mehr dazu auf unserer Seite.
Hallo Jimmy, grundsätzlich sind die Kosten eher überschaubar. Die Anmeldung kostet etwa 320€. Dabei sind Kosten für die anwaltliche Recherche allerdings nicht enthalten. Danach entstehen im 4. Jahr kosten für die Aufrechterhaltung von 210€, die sich im 7. Jahr auf 350€ erhöhen und im 9. Jahr auf 530€. Also wenn du keinen Anwalt einschaltest und es zehn Jahre aufrecht halten möchtest entstehen Kosten von etwa 1.410€. Natürlich können auch unerwartete Dinge passieren, wie Rechtsstreite oder internationale Erweiterungen die die Kosten explodieren lassen. Beste Grüße
Ein Gebrauchsmuster ("kleines Patent") kostet für Anmeldung inkl. 3 Jahre Schutz nur 40 Euro. Weiteres auf unserer Seite - inkl. "do it yourself"-Anleitung für die Anmeldung von Patent und Gebrauchsmuster ohne Patentanwalt.
Warum kostet alles Geld, was von anderen menschen in irgendeiner Weise erarbeitet bzw. zur Verfügung gestellt werden muss? Im vorliegenden Fall ist es eine Amtshandlung. Natürlich wäre es vorstellbar, dass man so etwas als Staat kostenlos anbietet. Und tatsächlich gibt es auch die Möglichkeit finanzielle Hilfen zu erhalten wenn man sich eine Patentierung selbst nicht leisten kann. ... Aber ein Schutz per Gebrauchsmuster kostet für die Anmeldung inkl. 3 Jahre Schutz nur 40 Euro. Das ist bereits sehr erschwinglich.
So melden Sie ohne Patentanwalt erfolgreich ein Gebrauchsmuster oder ein Patent an. Eine einzigartige Anleitung von erfolgreichen privaten Erfindern: gebrauchsmusteranmeldung.de
Hallo Kazimir, wenn deine Idee gut ist dann bekommst du auch Geld. Allerdings sollte man irgendwie den Proof of Concept oder wenigsten ein abgespeckten Prototypen am Start haben. Wenn ich noch was für dich tun kann lass es mich wissen :) Beste Grüße, Erik
@@EinfachstartupDeutschland JA die Frage woher bekommt man Geld würde mich interessieren. Gibt es hier evtl. Staatliche Anlaufstellen, oder sonstige Institutionen die hier helfen können?
Der Gesetzgeber hat keine Patentanwaltpflicht für die Anmeldung von Gebrauchsmustern und auch nicht für Patente vorgesehen. Dies aus gutem Grund: Mit dem nötigen Hintergrundwissen kann jeder eine wirksame Anmeldung für eine technische (dingliche) Idee selbst vornehmen! Nutzen Sie diese kostengünstige Möglichkeit, um Ihre (Alltags-)Ideen ohne finanzielle Risiken zu schützen und das Schutzrecht anschließend zu vermarkten. Einen Versuch ist es wert, denn es kostet nur 40 Euro Amtsgebühren. Wir zeigen Ihnen im ERFINDER A BIS Z in einer einzigartigen Arbeitsanleitung genau wie es geht. Gebrauchsmusteranmeldung PUNKT de
3:50 das stimmt mal so gar nicht. Eine Patentanmeldung kostet in Deutschland 410€ für die Anmeldung, die Prüfung und die ersten drei Jahre Schutz, wenn man es ohne Patentanwalt macht.
Das ist korrekt! Die im Video genannte Zahl ist an den Haaren herbeigezogen. ... Auf unserer Seite kann man lernen, wie man es ohne Patentanwalt macht. So tiefgehend, wie nirgendwo sonst wird bei uns alles genau erläutert, insbesondere auch das wichtigste Kriterium: "ERFINDERISCH"
Gebrauchsmusteranmeldung PUNKT de Eigenwerbung stinkt!
@@kussi4355 Jede Werbung ist EIGENwerbung. :-)
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Fragen zum Thema Arbeitnehmererfindungen:
1. Kann man die Bekanntmachung einer „Arbeitnehmererfindung“ umgehen?
2. Und wie könnte die Vorgehensweise der Bekanntmachung beim Arbeitgeber richtig angegangen werden damit für den Arbeitnehmer keine Nachteile daraus entstehen? Ein Geheimhaltungsabkommen mit dem Arbeitgeber vor der Eröffnung der Erfindung abschließen oder gar einen persönlichen Anwalt mit einbeziehen um die eigenen Rechte zu schützen? Es kann ja durchaus auch Sinn machen eine Erfindung über seinen Arbeitgeber zu realisieren. Daher meine Frage, welches ist die bestmögliche Vorgehensweise?
3. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe in welcher Höhe der Arbeitgeber den Arbeitnehmer finanziell zu entschädigen (beteiligen) hat?
Ernste frage. Kommt es vor das der patentanwalt selbst, die idee klaut und selbst durchführt? Bzw kommt soetwas vor?
Soweit ich weiß darf er das nicht wenn du sein Klient bist
Für einen allerersten sozusagen "spielerischen" und ganz groben Überblick ist das recht ansprechend gestaltete Video nicht schlecht, aber bedingt durch die Kürze sind da doch einige Fehler und Missverständlichkeiten drin, die man so eigentlich nicht stehenlassen kann. Wer wirklich wissen will welche Möglichkeiten man in Sachen Rechtschutz hat und wie erstaunlich günstig die teils sind, kann sich beispielsweise bei uns informieren - wir sind auf das Thema spezialisiert, insbesondere auf das Lehren der "do it yourself"-Vorgehensweise ohne Patentanwalt.
Vielen Dank.
Was schreibt man unter: (Erfinderbenenung)in den Antrag eines Patents?
Und sind die Patentansprüche gleich wie die Erfindungsziele oder was anderes?
Wer ohne Patentanwalt ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden möchte, findet bei uns eine deutschlandweit einzigartige Anleitung von erfolgreichen Erfindern.
Hallo, mal eine Frage wenn wir über die Neuigkeit der Patent sprechen, meinen wir in Deutschland oder ganze Welt?
(ich bin Iraner, und seit einem Jahr in Deutschland und hab was in meinem Kopf ,das im Iran gibt aber hier nein.)
Hallo,
grundsätzlich ist es dann nicht mehr neu. Allerdings gibt es die Möglichkeit einer Nachanmeldung. Dazu musst du aber gewisse Fristen einhalten. Ich würde dir empfehlen bei dem Patentamt in deiner Nähe einmal nachzufragen.
Beste Grüße
"Neu" muss eine Erfindung grundsätzlich WELTWEIT sein. Wenn es das Erfundene also irgendwo bereits gibt, ist es nicht mehr schützbar. Das was FeierabendStartup unten mit "Nachanmeldung" meint, bezieht sich auf den Fall, dass man SELBST die Erfindung ebreits in einem anderen Land angemeldet hat. Mehr auf unserer Seite...
was passiert wenn die Ansprüche und Beschreibung am 01.03 beim Patentamt eingegangen ist, kann ich dann ein tag später am 02.03 Leute von der Idee erzählen ohne Befürchtung zu haben die Idee geklaut zu bekommen?
Hallo,
also grundsätzlich ist der Tag an dem dein Patent beim Amt eingeht als Tag der Anmeldung festgehalten. danach brauchst du theoretisch nichts mehr geheim halten. Das Problem hierbei ist, dass du keinerlei Verbot erwirken kannst, sollte sich jemand deine Idee klauen und selbst nutzen. Dies geht erst, wenn das Patent eingetragen wurde. Solltest du die Idee zur Nutzung an Dritte bereit stellen oder Ähnliches, vereinbare auf jeden Fall Verträge über die Geheimhaltung. Ich würde für diesen Fall einen Anwalt hinzuziehen, der dort rechtlich beraten kann.
Beste Grüße
Paul
Man sollte erst die Eingangsbestätigung des Amtes abwarten mit der sogenannten priorität (Eingangsdatum) und dem Aktenzeichen. Dann kann einem das Ganze niemand mehr wegnehmen. Wann genau die Schutzwirkung entsteht auf deren Grundlage man anderen Herstellung und Verkauf verbieten kann, ist etwas komplizierter. ... Mehr dazu auf unserer Seite...
Was ist wenn ich nichts Neues erfunden habe, aber bereits bestehende Technik in einer neuartigen Weiße kombiniere...?!
Eine Frage:
Ich habe gehört, dass man auch bei Videospielen ein patent anmelden muss/kann.
Da ich momentan (als einziger entwickler) an einem Arbeite, frage ich mich, wie es auf diesem gebiet so rechtlich aussieht.
MUSS man ein patent anmelden, will man ein spiel auf den markt bringen?
Da ich dazu leider nirgendwo was finde und mir das bürgergesetzbuch jetzt auch nicht unbedingt die beste hilfe ist, dachte ich mir, das du/ihr da zumindest ein bisschen an ahnung hast, da du/ihr, wie mir scheint, sehr viel ahnung in sachen patente hast/habt. Daher frage ich dies einfach mal hier. Sorry, sollte die Frage unangebracht sein.
Critical Koppa wie siehts nach 3 monaten aus? bist du weitergekommen?
Critical Koppa Nein braucht man nicht... aber kann dann wiegesagt von einem anderen geklaut werden
@@myplatin622 also kann jedes Spiel geklaut werden? Oder setzt da dann das Urheberrecht ein?
@@matthiasyeah4001 Jaein, wenn du kein patent anmeldest kann ja irgendein anderer schon die idee gehabt haben quasi sicherst du nur die "Erfindung" das sie auf deinem namen gilt. So dass keiner kommen kann und sagen : Nein ich hatte die idee jetzt nehm dein Spiel Offline
Was ist wenn man eine Erfindung weiterentwickelt kann man dann drauf auch ein Patent anmelden
Ich glaube ja, wenn es nicht zu ähnlich zur alten Version ist und einen offensichtlichen Nutzen bietet bzw. die vorherige Version verbessert.
Sowas ist denkbar. Man spricht dann von einem abhängigen Patent, denn die "erste Erfindung" muss ja genutzt werden um die "Erweiterung" daran vorzunehmen. Eine insgesamt recht komplizierte Situation. Mehr dazu auf unserer Seite.
Und was kostet ein kleines Patent?
Hallo Jimmy,
grundsätzlich sind die Kosten eher überschaubar. Die Anmeldung kostet etwa 320€. Dabei sind Kosten für die anwaltliche Recherche allerdings nicht enthalten. Danach entstehen im 4. Jahr kosten für die Aufrechterhaltung von 210€, die sich im 7. Jahr auf 350€ erhöhen und im 9. Jahr auf 530€. Also wenn du keinen Anwalt einschaltest und es zehn Jahre aufrecht halten möchtest entstehen Kosten von etwa 1.410€. Natürlich können auch unerwartete Dinge passieren, wie Rechtsstreite oder internationale Erweiterungen die die Kosten explodieren lassen.
Beste Grüße
Ein Gebrauchsmuster ("kleines Patent") kostet für Anmeldung inkl. 3 Jahre Schutz nur 40 Euro. Weiteres auf unserer Seite - inkl. "do it yourself"-Anleitung für die Anmeldung von Patent und Gebrauchsmuster ohne Patentanwalt.
Ich verstehe nicht, weshalb man für die Sicherung einer Idee Geld ausgeben muss. Bitte erklären
Warum kostet alles Geld, was von anderen menschen in irgendeiner Weise erarbeitet bzw. zur Verfügung gestellt werden muss? Im vorliegenden Fall ist es eine Amtshandlung. Natürlich wäre es vorstellbar, dass man so etwas als Staat kostenlos anbietet. Und tatsächlich gibt es auch die Möglichkeit finanzielle Hilfen zu erhalten wenn man sich eine Patentierung selbst nicht leisten kann. ... Aber ein Schutz per Gebrauchsmuster kostet für die Anmeldung inkl. 3 Jahre Schutz nur 40 Euro. Das ist bereits sehr erschwinglich.
So melden Sie ohne Patentanwalt erfolgreich ein Gebrauchsmuster oder ein Patent an. Eine einzigartige Anleitung von erfolgreichen privaten Erfindern: gebrauchsmusteranmeldung.de
Was mache ich denn als kleiner Niemand der weder Geld noch Mittel, aber eine Idee hat
Hallo Kazimir,
wenn deine Idee gut ist dann bekommst du auch Geld. Allerdings sollte man irgendwie den Proof of Concept oder wenigsten ein abgespeckten Prototypen am Start haben.
Wenn ich noch was für dich tun kann lass es mich wissen :)
Beste Grüße,
Erik
Was ist denn die Idee? Also in welchem Sektor?
einfach startup - nebenberuflich selbstständig machen
Und wo könnte ich das Geld erhalten?
@@EinfachstartupDeutschland JA die Frage woher bekommt man Geld würde mich interessieren. Gibt es hier evtl. Staatliche Anlaufstellen, oder sonstige Institutionen die hier helfen können?
Patent aus dem Ausland
Hey Arnold
Der Gesetzgeber hat keine Patentanwaltpflicht für die Anmeldung von Gebrauchsmustern und auch nicht für Patente vorgesehen. Dies aus gutem Grund: Mit dem nötigen Hintergrundwissen kann jeder eine wirksame Anmeldung für eine technische (dingliche) Idee selbst vornehmen! Nutzen Sie diese kostengünstige Möglichkeit, um Ihre (Alltags-)Ideen ohne finanzielle Risiken zu schützen und das Schutzrecht anschließend zu vermarkten. Einen Versuch ist es wert, denn es kostet nur 40 Euro Amtsgebühren. Wir zeigen Ihnen im ERFINDER A BIS Z in einer einzigartigen Arbeitsanleitung genau wie es geht. Gebrauchsmusteranmeldung PUNKT de
deine stimme gehört verboten