Sobald bei uns die Feuerwehr kommt geht der Einsatzleiter zum Maschinisten und überträgt ihm die Mitteilungen. Sofort springt jeder ausm Fahrzeug und macht sein ding. (keine Besprechung hinterm Fahrzeug) 😂😂
Man darf gewisse Regeln der StVO im Einsatzfall brechen, sofern niemand gefährdet wird. Jedoch können sie nicht belangt werden, wenn sie die Geschwindigkeit überschreiten und dann geblitzt werden.
Selbstverständlich kann man belangt werden. Es kommt auf das Einsatzstichwort und den Verstoß an. Wenn man z. B. zu einer Ölspur mit 100 km/h durch ne Ortschaft fährt, dann ist das grob fahrlässig und wird geahndet. Bei Menschenleben in Gefahr ist das was anderes, aber auch da muss man ein gewisses Maß an Feingefühl haben und schauen wie weit man geht nur um zehn Sekunden früher am Gerätehaus zu sein.
@@SuperFire1985 So ist es nicht. Es dient zu Erfüllung "hoheitlicher Aufgaben". Auch eine Ölspur kann einen schweren Verkehrsunfall auslösen. Also brettert jemand ca. 20km/h über eine Straße ohne jemanden zu gefährden, wird das mit der Klage nichts.
Ich weiß ja nicht, wie das in Österreich so ist. Aber in Deutschland gibt Dir SoSi-Anlage zwar Sonderrechte, aber eben keine Wegerechte. Ergo hat der Maschinist eine besondere Obliegenheit, vor- und umsichtig zu fahren. In keinem Fall hebeln die Sonderrechte die StVO aus!
@@erikrobin6547 Falsch, Sonderrechte (§35) hat man zum Erfüllen Hoheitlicher Aufgaben. Diese sind nicht an eine Sondersignalanlage gebunden. Diese hat man auch im Privat PKW bei der Fahrt zum Gerätehaus. Laut §35 ist man von der STVO befreit. Wegerechte (§38) hat man nur mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn. Es ordnet an das alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. So schwer ist das doch nicht. Das sollte jeder Maschinist wissen.
"der Lenker hat sich während der Einsatzfahrt an die geltenden Regeln im Straßenverkehr zu halten." Wofür nutzen die dann das Folgetonhorn und das Blaulicht? Versteh einer die Ösis
Das gilt nur für die Fahrt zur Wache mit dem Provatauto. Die Reheln der StVO gelten aber während der Fahrt mit dem Einsatzfahrzeug selbstverständlich nicht, sofern dadurch niemand gefährdet wird.
Und jetzt noch einmal bitte so wie's wirklich abläuft 😂
Ein Einsatzleiter der salutiert?
2020 im Corona Zeit
Sobald bei uns die Feuerwehr kommt geht der Einsatzleiter zum Maschinisten und überträgt ihm die Mitteilungen. Sofort springt jeder ausm Fahrzeug und macht sein ding. (keine Besprechung hinterm Fahrzeug) 😂😂
Hon de ka hosn on?
Man darf gewisse Regeln der StVO im Einsatzfall brechen, sofern niemand gefährdet wird. Jedoch können sie nicht belangt werden, wenn sie die Geschwindigkeit überschreiten und dann geblitzt werden.
In Österreich gelten andere Regeln als in Deutschland...!!!!
FBG FlashBattleGaming das stimmt hier in Deutschland aber das Video ist ais Österreich
Selbstverständlich kann man belangt werden. Es kommt auf das Einsatzstichwort und den Verstoß an. Wenn man z. B. zu einer Ölspur mit 100 km/h durch ne Ortschaft fährt, dann ist das grob fahrlässig und wird geahndet. Bei Menschenleben in Gefahr ist das was anderes, aber auch da muss man ein gewisses Maß an Feingefühl haben und schauen wie weit man geht nur um zehn Sekunden früher am Gerätehaus zu sein.
@@SuperFire1985 So ist es nicht. Es dient zu Erfüllung "hoheitlicher Aufgaben". Auch eine Ölspur kann einen schweren Verkehrsunfall auslösen. Also brettert jemand ca. 20km/h über eine Straße ohne jemanden zu gefährden, wird das mit der Klage nichts.
Ja
Bei eingeschaltetem sondersignal braucht man sich NICHT an die Verkehrsregeln zu halten dafür hat man da das SONDERsignal
Ich weiß ja nicht, wie das in Österreich so ist. Aber in Deutschland gibt Dir SoSi-Anlage zwar Sonderrechte, aber eben keine Wegerechte. Ergo hat der Maschinist eine besondere Obliegenheit, vor- und umsichtig zu fahren. In keinem Fall hebeln die Sonderrechte die StVO aus!
@@erikrobin6547 Falsch, Sonderrechte (§35) hat man zum Erfüllen Hoheitlicher Aufgaben. Diese sind nicht an eine Sondersignalanlage gebunden. Diese hat man auch im Privat PKW bei der Fahrt zum Gerätehaus. Laut §35 ist man von der STVO befreit. Wegerechte (§38) hat man nur mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn. Es ordnet an das alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. So schwer ist das doch nicht. Das sollte jeder Maschinist wissen.
@@erikrobin6547 In Österreich eben nicht.
@@ffrk1986 Man darf bis zum Gerätehaus schneller etc. fahren, insofern niemand verletzt wird.
@@marcoh.1952 nicht in Österreich
"der Lenker hat sich während der Einsatzfahrt an die geltenden Regeln im Straßenverkehr zu halten." Wofür nutzen die dann das Folgetonhorn und das Blaulicht? Versteh einer die Ösis
Das gilt nur für die Fahrt zur Wache mit dem Provatauto. Die Reheln der StVO gelten aber während der Fahrt mit dem Einsatzfahrzeug selbstverständlich nicht, sofern dadurch niemand gefährdet wird.