Balkonkraftwerke - Solaranlage auf dem Balkon im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht? | Tutorial

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  • Опубліковано 31 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 9

  • @alf5735
    @alf5735 Рік тому +5

    Innerhalb der angemieteten Balkonfläche haben Mieter und Wohnungseigentümer aber einen anderen Gestaltungsspielraum als bei Anbringen der Solarpanele an der Außenfassade. Der Anschluss einer Mini-Solaranlage stellt bei Aufständerung auf der Balkonfläche und Anschluss an die auf dem Balkon vorhandenen Schuko-Steckdose keine bauliche Veränderung dar und ist weniger Eingriff in die Bausubstanz als der Anschluss eines Bügeleisens. Balkonsolaranlage: max. 600 Watt, in der EU max. 800 Watt. Bügeleisen: 2000 bis 2400 Watt !

  • @toverena
    @toverena Рік тому

    Besteht in einer WEG für den Vermieter (Eigentümer) ein Gestattungsanspruch auf einen Katzenbalkon am Fenster auf der Rückseite des Hauses (Gartenseite), wenn es der Vermieter der Wohnung den Mietern erlaubt?

  • @SamanthaLennox
    @SamanthaLennox Рік тому

    Einfach einen Solargenerator verwenden, da braucht man gar keine Anmeldung, da nichts installiert werden muss. Solch ein Gerät eignet sich auch zum Campen. Wir haben auch einen, die Panele stellen wir auf Stühle, damit wir sie nach der Sonne ausrichten können und Abends holen wir sie einfach rein. Der Nachteil ist nur, dass man bei schlechtem Wetter gar keinen Strom produziert. Nichts desto trotz haben wir einen Generator, der 2000 Watt Durchgangsstrom hat, also laden und verbrauchen gleichzeitig ist möglich. Und nichts spricht dagegen, solche Geräte auch zu Hause zu nutzen, auch Induktionskochfelder, die mit dem Generator betrieben werden können, selbst die Heißluftfritteuse, Wasserkocher und Kaffeemaschine werden damit betrieben.
    Neulich wurde bei uns der Strom aufgrund von Bauarbeiten für einige Stunden abgestellt, unser Kühlschrank und der Wlan-Router liefen trotzdem. 👍

  • @PeterLustig-ts5xn
    @PeterLustig-ts5xn 14 днів тому +1

    Ist das noch so aktuell ?

    • @immobilienrecht-topaktuell
      @immobilienrecht-topaktuell  9 днів тому +1

      Mittlerweile ist die Mini-Solaranlage das Balkonkraftwerk im Mietrecht und im WEG gesetzlich geregelt im:
      • Gesetz zur Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter pe4rsönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, BGBl. Teil I / 2024, Nr. 306, und im
      • Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.5.2024 („Solarpaket I“), BGBl. Teil I / 2024, Nr. 151
      Sachstand:
      • § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB: Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einbau von Steckersolargeräten, mit denen Strom erzeugt wird (bis zur Grenze der Zumutbarkeit für den Vermieter und für andere Mieter)
      • § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG: Gestattungsanspruch des einzelnen Sondereigentümers auf Montage eines Steckersolargeräts gegen die Gemeinschaft (Erweiterung des Katalogs privilegierter baulicher Veränderungen) im Wohnungseigentumsrecht)
      Ihr
      Hans Reinold Horst

  • @stefankorting5851
    @stefankorting5851 10 місяців тому

    Das Urteil wird am Langgericht Karlsruhe korrigiert.
    Die Berufung aus Konstanz ist schon in Arbeit.

  • @faulersack5364
    @faulersack5364 Рік тому

    ein kleiner Fehler ist ihnen unterlaufen... das mit den Zählern... es muss nur ein Zähler vorhanden/eingebaut sein... der eine *Rücklaufsperre* beinhaltet... und nicht wie sie es beschrieben haben... ein Zweirichtungszähler...

    • @immobilienrecht-topaktuell
      @immobilienrecht-topaktuell  Рік тому

      Das Gesetz existiert nur im Entwurf, endgültiges kann deswegen auch dazu noch nicht gesagt werden.

    • @faulersack5364
      @faulersack5364 Рік тому

      @@immobilienrecht-topaktuell das mit dem Zähler mit einer rücklaufsperre ist aber schon Jahre so...