Anmeldung PV-Anlage beim Verteilnetzbetreiber - Unterlagen und Ablauf kurz erklärt

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  • Опубліковано 12 вер 2024
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    Werden Erzeugungsanlagen netzparallel betrieben, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber. Hier zeige ich einen Überblick über den Ablauf des Anmeldeverfahrens und die erforderlichen Unterlagen und wie ich die Unterlagen für die Anmeldung vorbereite. Lediglich inselnetzbildende PV-Anlagen sind von der Anmeldung befreit, da die Erzeugungsanlage keine Verbindung zum Netz besitzt (ausgenommen einer Batterieladeeinrichtung), wie die Produkte von EcoFlow z.B. amzn.to/3pwEN2Q
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    • Anmeldung PV-Anlage be...

КОМЕНТАРІ • 49

  • @michagrmblfix2196
    @michagrmblfix2196 2 роки тому +2

    Danke für die Informationen.

  • @MediaElearning
    @MediaElearning 10 місяців тому

    Hallo Jenz,
    danke, dass Du dir die Zeit nimmst, um die detaillierten Antworten deiner Abonnenten zu geben. Wie einige derjenigen, die hier bereits kommentiert haben, habe ich mich auch entschieden, meine PV-Anlage (3 Kw) selbst zu installieren. Am Samstag habe ich die Panels auf meiner Garage installiert und gestern habe ich begonnen, die Dokumente für die Registrierung bei dem lokalen Netzbetreiber vorzubereiten. Aber aus Unkenntnis und Unerfahrenheit habe ich die Reihenfolge der Ereignisse durcheinandergebracht. Ich habe meine PV-Anlage gestern bereits im Marktstammdatenregister registriert. Anscheinend habe ich eine Frage falsch verstanden, ob die PV-Anlage "in Planung" oder "in Betrieb" ist, und angegeben, dass sie seit gestern "in Betrieb" ist - ich meinte damit, dass ich sie installiert habe. Jetzt aber, nachdem ich dein Video gesehen habe, habe ich verstanden, dass ich zuerst die Genehmigung vom Netzbetreiber einholen und sie dann im Marktstammdatenregister registrieren hätte sollen. Kannst du mir bitte sagen, ob dieser Fehler ernste Konsequenzen für mich haben könnte? Und was wäre in dieser Situation das Beste für mich zu tun?

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  10 місяців тому +1

      Die Vorgehensweise ist zwar nicht ganz korrekt, kann jedoch geheilt werden. Ernsthafte Konsequenzen kann ich mir daraus nicht vorstellen. Ich weiß gar nicht, ob man den Status nachträglich zurück ändern kann. Den Fall hatte ich noch nicht. Da die Daten im Marktstammdatenregister vom vor Ort zuständigen Verteilnetzbetreiber kontrolliert werden, könnte es sein, dass Du per E-Mail zu einer Datenkorrektur aufgefordert wirst bzw. Du die Korrektur, welche vom Verteilnetzbetreiber vorgeschlagen wird, annehmen solltest. Das ergibt sich aus der Logik, dass es ja ohne die Anmeldung der Erzeugungsanlage beim Verteilnetzbetreiber auch kein offizielles Inbetriebnahmedatum geben kann. Bis zur Aufforderung zur Datenkorrektur kann allerdings auch schon mal ca. ein halbes Jahr vergehen. Am besten wäre natürlich, wenn die Anmeldung der Erzeugungsanlage beim Verteilnetzbetreiber zeitnah eingeht, sodass der Antrag bearbeitet wird und du die Genehmigung zum Netzanschluss bekommst. Dann wird die sog. Inbetriebsetzungsanzeige an den Verteilnetzbetreiber gestellt und es gibt einen gemeinsamen Inbetriebnahmetermin, der dann maßgeblich ist für das Marktstammdatenregister. Einige Elektroinstallationsfirmen, dürfen diesen Inbetriebnahmetermin ohne Anwesenheit eines Vertreters des Verteilnetzbetreibers durchführen. Das geht dann in der Regel etwas schneller. Anmeldungen, Inbetriebsetzungsanzeigen und Inbetriebnahmen einschließlich ggf. erforderlichen Zählerwechsel dürfen nur von konzessionierten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden. Die Anmeldung wird inzwischen bei den meisten Verteilnetzbetreibern über ein Online-Portal eingegeben. Die erforderlichen Angaben und Unterlagen entsprechen den Formularen in dem Video.

    • @MediaElearning
      @MediaElearning 10 місяців тому

      @@green-meets-profit Vielen Dank für die ausführlichen Informationen und die Anleitung zum weiteren Vorgehen.

  • @uwekannengiesser4539
    @uwekannengiesser4539 10 місяців тому

    super informativ, sehr gut und vollständig - danke!

  • @hermannweigl873
    @hermannweigl873 Рік тому +1

    Hallo Jens,
    ich finde die Anleitung super!
    Es würde mir helfen, wenn du die Office-Zeichnung des Kabel-Plans bereitstellen könntest, dann müsste ich es nicht nachmalen.
    Besten Dank im Voraus!
    Hermann

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому

      Vielen Dank für das Feedback.
      Den Schaltplan gibt es als Download unter
      nordstromzwei.jimdofree.com/energie-selbst-produzieren/pv-%C3%BCberschuss-nutzen/
      Viel Erfolg

  • @TecSanento
    @TecSanento 3 місяці тому +1

    Das schwierigste ist nicht die Bürokratie oder der Tanz mit dem Netzbetreiber sondern das Finden eines Elektrikers

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  3 місяці тому

      Tatsächlich ist das manchmal nicht so einfach. Ich habe jedoch bisher immer einen Elektriker gefunden, mit dem ich mich einig wurde. Es gibt auch Elektriker, die sind dabei ganz entspannt und haben noch gute Tipps. Um die zu finden muss man natürlich ein bisschen hartnäckig bleiben, viel Telefonieren, sich umhören und ein zur Not ein bisschen nerven. Letztendlich kann man seit der Erfindung des Geldes fast alles bekommen. Allerdings ist das auch immer eine Frage des Preises.

    • @TecSanento
      @TecSanento 3 місяці тому

      @@green-meets-profit naja … der erste den wir gefunden haben meinte er ist nicht konzessioniert, darf das also nicht und der andere wollte 3000€ ohne Garantie das was wird :/

  • @YukoFurry
    @YukoFurry Рік тому

    Vielen dank für die Aufklärung hier, hat mir definitiv ein paar Fragen beantwortet. Leider hilft es mir immer noch nicht bei der Installation meiner Anlage. Wir hatten geplant eine 2,5kW Anlage zu verbauen und einzuspeisen. Gemacht werden sollte das aus Eigeninitiative da das benötigte Fach-Knowhow und Material vorhanden ist, jedoch scheitert es natürlich an der Bürokratie. Leider kann ich so die Anlage nicht ohne die Überprüfung und Abnahme einer Elektrofachkraft abnehmen lassen damit wir sie in betrieb nehmen können.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому +2

      Ja. Diese Leistung bzw. Verantwortung werden die Verteilnetzbetreiber in absehbarer Zukunft auch nicht aus der Hand geben. Den Netzanschlusspunkt muss unbedingt ein konzessionierter Elektriker nach den aktuell gültigen VDE-Normen herstellen. Insbesondere geht es dabei um die Sicherstellung des korrekten Überspannungsschutzes, der selektiven Absicherung und natürlich der korrekten Messung. Da muss man sich einfach bei den Elektrofirmen durchfragen bzw. die ein bisschen nerven. Wenn ein neuer Dispo-Schrank aufgrund des Alters der Bestandsanlage errichtet werden muss, kommt der Elektriker schon eher mal, da es dann ja auch eine Kleinigkeit zu verdienen gibt. Ansonsten ist es momentan ohnehin schwierig, Fachhandwerker zu bekommen. Das nützt allerdings nichts. Man muss sich da einfach kümmern, ohne Elektriker kommt man nicht voran. Viel Erfolg.

  • @stevesonnaquesta
    @stevesonnaquesta 2 роки тому +1

    Sehr nützlich: Ich bereite zur Zeit meinem Elektriker die Unterlagen vor. Wie macht man es aber, wenn die Neuinstallation mehreren Dächer (also Haus, Garage, Schuppen usw.) des gleichen Grundstücks und Eigentümers umfasst (mit wegen der Stringzahl und örtlicher Gegebenheiten jeweils eigenem Wechselrichter) und wenn einen Teil der Neuinstallation für die Direkteinspeisung, und einen anderen Teil für die Überschusseinspeisung vorgesehen sind? Alles in einer Anmeldung, oder mehrere Anmeldungen? Die Onlineanmeldung meines VNB (Bayernwerk) scheint für ein derartiges Vorhaben nicht ausreichend flexibel zu sein.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  2 роки тому +2

      Hallo. Die volleinspeisende Anlage muss von der Anlage mit Eigenverbrauch kaufmännisch und messtechnisch eindeutig getrennt werden. Daher sind zwei separate Anträge nötig. Für die volleinspeisenden Anlagenteile wird eine geeichte Zählung vom Verteilnetzbetreiber für den erzeugten Strom benötigt. Wird aus volleinspeisenden Anlagen Strom durch das Hausnetz geleitet, muss an jedem AC-Netzverknüpfungspunkt ein Zählfeld mit einem geeichten Zähler und Absicherung installiert werden. Werden die AC-Leitungen der volleinspeisenden Wechselrichter am Hausanschluss zusammengeführt, reicht ein Zählfeld. Dies wird dann netzseitig noch vor dem Hauptzähler des Netzanschlusses am Hausanschlusskasten angeschlossen. Die Erzeugungsanlagen bzw. Wechselrichter zum Selbstverbrauch können an jedem beliebigen Punkt am Hausnetz angeschlossen werden, sofern die Absicherung und Leitungen dafür geeignet sind. Dafür ist auch keine weitere Zählung notwendig. Die Strommengen für den Selbstverbrauch und der Überschusseinspeisung werden von dem Hauptzähler bilanziert, der dann Bezug und Einspeisung getrennt von einander aufsummiert. Konzessionierte Elektrofachleute kennen diese speziellen Unterschiede sehr gut und können dazu weiter individuell beraten, insbesondere welche Art der Volleinspeisung technisch einfacher bzw. günstiger gebaut werden kann. Die kriegen das gut hin. Viel Erfolg dabei. Es hört sich auf jeden Fall interessant an, was du vor hast.

    • @stevesonnaquesta
      @stevesonnaquesta 2 роки тому

      ​@@green-meets-profit Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Scheint kompliziert. Vielleicht gibt´s dann doch nur eine Überschusseinspeisung. Die Dächer reichen nur für 25 kWp, und ich verbrauche selber um die 10 MWh pro Jahr.

  • @marclips8074
    @marclips8074 2 роки тому +3

    Es ist traurig , wenn der Netzbetreiber nur 600 Watt an Balkonkraftwerken frei gibt . 1 kW Balkonkraftwerk sollte möglich sein .

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  2 роки тому

      Ja. Warum es nun gerade 600 Watt sind, würde mich auch mal interessieren. Zumal in absehbarer Zeit wird das nur noch ein Modul sein und ob die Grenze dann nach oben korrigiert wird? Aktuell wird ja insbesondere regenerative Energie benötigt. Ein Weg wäre die Anmeldung zu vereinfachen, denn das ist für viel eine Hürde, um günstig und umweltfreundlich Energie zu erzeugen. Die Sonne scheint nun mal und der Strom muss eigentlich nur geerntet werden.

    • @Noxoreos
      @Noxoreos 2 роки тому +1

      Bevor das jetzt falsch verstanden wird. Das was jetzt kommt ist alles konstruktiv gemeint und erklärt zumindest technisch warum die Regeln so sind, wie sie sind. Da spielt sicherlich auch politisch noch etwas mit rein, das ich hier komplett weg lasse:
      Der Netzbetreiber gibt überhaupt keine Grenze an, sondern die gesetzliche Regelung. Diese orientiert sich daran, dass im Haus mit B16 LS Schaltern abgesichert wird und gewöhnlich Kabel mit 1,5mm² Querschnitt verlegt werden. Ein solches Kabel hält etwas mehr als 16A dauerhaft aus und wenn hinter der Absicherung eine Balkonanlage einspeist so führt das dazu, dass der eingespeiste Strom nicht von der Absicherung erfasst wird.
      Wenn man nun 600W einspeist so entspricht das etwa 2,5A zusätzlicher Belastung auf dem Leiter, bevor die Sicherung fliegt. D.h. man könnte effektiv 18,5A dauerhaft an diesem Stromkreis ziehen, bevor die Sicherung fliegt - die 600W sind also etwa die Reserve die man bei einem B16 LS Schalter bei 1,5mm² Kabeln hat.
      Erhöht man die eingespeiste Leistung weiter, dann wird die Absicherung immer weniger effektiv und es kommt zu einer Überlastung des Leiters - nicht durch die Einspeisung, sondern wenn man dann den maximalen Strom durch irgendwelche Verbraucher zieht bevor die Sicherung fliegt (z.B. mehrere Heizlüfer). Was dabei passiert ist, dass der LS-Schalter nicht auslöst obwohl der Leiter überlastet ist.
      Dass es bei überlasteten Leitern auf Dauer zu einem Brand führen kann, muss man wohl nicht erwähnen.
      Nun ist es natürlich so, dass man z.B. die Sicherungen auch kleiner wählen könnte und dem damit effektiv entgegenwirken könnte oder den Anschluss im Zählerschrank vornimmt und das dann richtig absichert.
      Jedoch wenn man jetzt gesetzlich höhere Wattzahlen erlaubt, kann jeder X Balkonanlagen kaufen und es alles in der gleichen Phase oder schlimmer, am gleichen LS-Stromkreis einstecken - da wird keiner daran denken irgendwelche Sicherungen neu zu berechnen und ggf. auszutauschen, der nicht entspr. Ahnung davon hat. Der gesamte Sinn von Balkonanlagen ist ja, dass man keinen Elektriker rufen muss, der alles prüft und bei Bedarf nachbessert.
      Dass dann deswegen irgendwann mal Hausbrände entstehen würden, wäre meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit - wenn es was falsch zu machen gibt, so gibt es auch Leute die das auch tun.
      Man könnte jetzt meinen, dass man dann Eispeisesteckdosen installieren sollte aber das hilft da aber auch nichts, weil man da das gleiche Problem hat, sofern man nur ein paar normale Steckdosen durch solche Einspeisesteckdosen austauscht. In dem Zuge müsste man nämlich wesentlich mehr Aufwand betreiben, wie Kabel mit höherem Leitungsquerschnitt verlegen und dann immernoch sicherstellen, dass dort nur die PV-Leistung angeschlossen wird, die auch bei der Installation vorgesehen wurde - da ist dann nichts mehr mit Plug and Play.
      Ich finde, dass in dem Fall, wo man mehr PV-Leistung installiert werden soll, auch ein richter Anschluss im Zählerschrank besser wäre, als höhere Grenzen für Balkonanlagen (die ich auch nicht befürworten würde) und das sollte man im Gesetz besser mal vereinfachen, also eine vereinfachte Anmeldung für normale Anlagen ermöglichen, die keine Rückeinspeisung ins Stromnetz machen. Das ist meiner Meinung nach das wahre Problem.
      Nulleinspeisung deswegen, da man sonst Gefahr läuft das öffentliche Netz zu überlasten, wenn plötzlich tausende von ungeregelten Anlagen wegen der Vereinfachung ins öffentlcihe Netz einspeisen, weil sie den Strom tagsüber nicht alles selbst verbrauchen können (eine Rücklaufsperre im Zähler bringt dabei ja auch nichts).
      Mein Fazit wäre also: 600W ist schon ok für Steckerfertige Anlagen. Für alles andere, das nicht ins öffentliche Netz einspeist sollte die Anmeldung von normalen Anlagen stressfreier sein.

    • @michaelbauch8400
      @michaelbauch8400 9 місяців тому

      Netzsubstitution ist gut ... ich muss den neuen Kaminofen anmelden, weil ich weniger Elektroenergie für die IR-Heizung benoetige

  • @halloniels
    @halloniels Рік тому

    Hallo Jens, danke für die tollen Erläuterungen!
    Ich habe eine Detailfrage: ich werde 2 Wechselrichter (unterschiedliche Typen) mit je 4,6kW anschließen (an L1+L2). Muss ich dann beim NB 2 komplette Anträge stellen oder reicht es den Anhang E.2 zweimal auszufüllen?
    Besten Dank für deine Antwort und gerne mehr von den tollen Videos!

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому +1

      Genau. Pro Anlage muss ein Antrag gestellt werden, egal wie viele Wechselrichter eingesetzt werden. Wenn es passt, quetsche ich auch zwei Wechselrichter in ein E2 Formular. Wenn das zu unübersichtlich wird, kann man das E2-Formular auch für jeden Wechselrichter einzeln ausfüllen. Wichtig ist, dass für beide Wechselrichter die Konformitätsbescheinigungen und die Bescheinigung für den NA-Schutz nach VDE4105 mit eingereicht werden. Im Kabelplan werden auch beide Wechselrichter einzeln dargestellt mit der jeweiligen Bezeichnung. Bei 1- und 2-phasiger Einspeisung schreibt der NB manchmal vor, auf welchen Phasen eingespeist werden soll. Das wird dann mit der Einspeisezusage mitgeteilt. Ich habe auch schon mal Probleme gehabt, mit 4,6 kW einphasig einzuspeisen. Das wollte der NB nicht. 2x 3,0 kW ging wieder. Bei anderen NBs ist das wiederum überhaupt kein Problem. Das sollte vorab auf jeden Fall geklärt werden.

  • @klausb5719
    @klausb5719 Рік тому

    Kannst du noch einmal erklären wer das Formular E8 ausfüllt? Mach das der Errichter oder der Netzbetreiber. Wie genau ist der Ablauf. Ich habe deinen Kanal durch Zufall gefunden und habe ihn sofort Abonniert. Sehr schöne Informative Videos.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому +1

      Das Formular E8 ist das Inbetriebsetzungsprotokoll und muss vom anmeldenden Elektriker vorausgefüllt beim Verteilnetzbetreiber (VNB) eingereicht werden. Es gilt gleichzeitig als Inbetriebsetzungs- bzw. Anzeige der Fertigstellung. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber den Inbetriebnahmetermin bekannt geben. Bei der Abnahme durch den Verteilnetzbetreiber werden offene Angaben im Formular ergänzt, ggf. Zählerstände notiert und unterzeichnet. Damit ist die Anlage in Betrieb gesetzt. Einige VNB haben für die Inbetriebsetzungsanzeige und dem Inbetriebnahmeprotokoll individuelle, getrennte Vordrucke. Die stehen meistens auf den Websites zur Verfügung. Bei Online-Anmeldeverfahren muss sich der Anmelder durch ähnliche Eingabemasken klicken. Es gibt auch Installationsfirmen, welche die Abnahme im Auftrag des VNB durchführen dürfen. Diese bereiten die Formulare ebenso vor und reichen die nach der eigenständigen Abnahme beim VNB ein.

    • @klausb5719
      @klausb5719 Рік тому

      @@green-meets-profit Vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

  • @svensonguentherson5997
    @svensonguentherson5997 Рік тому

    Hallo Jens, echt gut erklärtes Video aber bei einer Sache bin ich mir noch nicht ganz Sicher. Ich bin gerade dabei eine Inselanlage mit einer Bluetti AC300 und Akku B300 mit ca, 2340W peak in meinem Haus aufzubauen, es besteht keine Verbindung zum Netz da ich die zu versorgenden Bereiche mit allpoligen Gruppenschaltern mit Nulldurchgang (I-O-II) entweder zur Inselanlage oder zum Netz umzuschalten kann. Die einzige Verbindung zum Netz ist natürlich die Versorgung der Bluetti selbst über eine Schukosteckdose (ohne Rückspeisung ins Netz) rein nur zum nachladen des Akkus bei einem unterschreiten einer Mindestkapazität. Es wurde hierbei auf alles geachtet, z.B. die Anpassung der Bluetti beim Einspeisen in meine Inselanlage von IT auf TN Netz mit all den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen wie LS-Schalter und FI-Schutzschaltern (VDE.Konform). M.E, ist dies eine reine Inselanlage (da keine direkte Verbindung zum Hausnetz besteht). Muss diese Anlage so gemeldet werden oder gilt sie so als reine Inselanlage? Freue mich von Dir zu hören.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому

      Nach der Definition der Clearingstelle der Bundesnetzagentur sind reine Inselanlagen jene, bei denen kein öffentlicher Netzanschluss in örtlicher Nähe vorhanden sind. Mit örtlicher Nähe ist das Grundstück gemeint, auf dem, die Anlage errichtet wurde. Der Begriff Inselanlage führt oft zu Verwirrung. Bei der Bluetti ist es wie auch bei EcoFlow so, dass es aufgrund des Aufbaus nicht zu Netzrückwirkungen kommen kann. Daher ist die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber nicht notwendig. Hingegen besteht für Erzeugungsanlagen, bei denen der erzeugte Strom, Strombezugsmengen aus dem öffentlichen Netz verdrängt, die Verpflichtung zur Meldung im Marktstammdatenregister. Das ist in der Regel der Fall, sofern ein Netzanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, unabhängig davon, ob eine Einspeisung stattfinden kann oder nicht. In meinem Video zum Markstammdatenregister habe ich erklärt, warum die Meldung so wichtig ist. Hier der Link:
      ua-cam.com/video/9azlOQAsiS8/v-deo.html

    • @svensonguentherson5997
      @svensonguentherson5997 Рік тому

      @@green-meets-profit ​vielen Dank für die schnelle Antwort, so in die Richtung habe ich mir das auch gedacht, es ist eben etwas irritierend denn diese Variante gibt es so auf Deiner Tabelle nicht, denn meine Inselanlage ist zwar einerseits, wie Du erklärt hast "mit Netzzugang" (auf dem Grundstück) aber andererseits "ohne Einspeisung" (da die zu versorgenden Anlagenteile über Gruppenschalter allpolig und somit galvanisch vom Versorger-Netz getrennt sind).

  • @wolfgangbodien5630
    @wolfgangbodien5630 Рік тому

    Wolfgang
    Hallo Jens, kann durch meine Bildschirmauflösung den Kabelplan nicht richtig lesen. Wie komme ich zu einer lesbaren Datei? Auch für die VDE Vordrucke?
    Bin in der Antragsstellungsphase bei der e.dis. Baue in Eigenleistung. Habe für die Antragstellung einen
    Fachbetrieb gefunden. Muss aber die Unterlagen selber erstellen. Ist für mich unproblematisch, war Kraftwerksingenieur (aber Maschinenbau) vor meinem Ruhestand.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому

      Auf der Website der EDIS gibt es ein Online-Portal zur Anmeldung für Einspeiseanlagen.
      www.e-dis-netz.de/de/meinhausanschluss/antrag.html
      Hier muss die Fachfirma die notwendigen Angaben eintragen. Ich mache es in dem Fall auch so, dass ich der Elektrofirma die Formblätter ausgefüllt bereitstelle, denn die Angaben, die zu machen sind, sind die selben. Ich nutze die Formblätter meines örtlichen Energieversorgers unter dem folgenden Link in der Rubrik -Anmeldung-
      www.swkiel-netz.de/einspeisung/erneuerbare-energien?acc-open=1
      Den Kabelplan gibt es auf meiner Website als PDF-Download hier:
      nordstromzwei.jimdofree.com/energie-selbst-produzieren/anmeldung-pv-anlage/
      Alternativ kann auch die Grafik auf der Website per Klick vergrößert und als Bildschirmausdruck weiter bearbeitet werden werden.
      Viel Erfolg!

  • @christianhausfeld6184
    @christianhausfeld6184 Рік тому +1

    Ich sage dazu nur, das mein Netzbetreiber mir keine Antwort auf die Frage geben kann, wie ich meine PV Anlage mit Hybrid Wechselrichter, Speicher und 0 Einspeisung eintragen oder anmelden kann. Habe die Anlage selbst aufgebaut. So viel Eigeninitiative zur Energiewende ist wohl nicht gewollt. Warum auch einfach wenn es kompliziert auch geht. Bürokratie in DE eben.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому

      Die Bearbeitung der Freigabe zur Einspeisung nach vorheriger Anmeldung beim Netzbetreiber dauert aktuell nach meiner Erfahrung 6 bis 8 Wochen. Die Netzbetreiber sind mit der momentanen Flut an Anträgen stark ausgelastet. Da bleiben Anfragen und sogar Anträge, bei denen z.B. eine banale Angabe in den Formularen fehlt, auch schon mal unbeantwortet. Vielleicht ist hier der Bürokratismus etwas höher als die Angelegenheit es rechtfertigt. Anderseits ist es gegenüber den Regelungen zum EU-Beihilfe-Recht hinsichtlich der Energiepreisbremsengesetzen ein kleinerer Akt. Entscheidend ist doch zu wissen, was man selber will und Eigeninitiative zur Energiewende ist schon ein gute Sache für einen selbst und für die Gemeinschaft. Die Anmeldungen sind reiner Formalismus und müssen eben nun mal abgehandelt werden. Es ist jedoch eher eine Nebensächlichkeit, denn das eigentliche Ziel ist ja die Erzeugung von sauberen und günstigen Strom. Daher sollte man Sachen, wie den bürokratischen Aufwand nicht nicht überbewerten oder sich gar aufhalten lassen.

  • @adrian30497
    @adrian30497 Рік тому

    Hi was muss man eigentl8ch einreichen für die Anlagenbegehrung? Also noch bevor man die Anlage installiert. Danke sonst super Video

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому +1

      Die Anmeldung, wie sie im Video beschrieben wurde, ist eigentlich das was zuerst eingereicht werden muss. Man könnte eventuell eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung beim Verteilnetzbetreiber beauftragen, um sicher zu gehen, dass die geplante PV-Anlage an dem jeweiligen Netzanschluss betrieben werden kann. Das ist jedoch bei Anlagen unter 30 kW eher unnötig, da man in der Regel immer die elektrischen Leistungen zurückspeisen kann, die man auch beziehen kann. Daher ist diese Netzverträglichkeitsprüfung nicht wirklich notwendig. Generell prüft der Verteilnetzbetreiber die Netzverträglichkeit bei der Bearbeitung der Antragsunterlagen ohnehin. Daher kann darauf verzichtet werden. Meistens beginne ich die Installation bereits direkt nach der Antragsstellung mit dem Restrisiko, dass der Netzbetreiber den Betrieb der PV-Anlage untersagen kann. Das ist bei Anlagen unter 10 kW sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich. Der Probebetrieb der Anlage darf vom konzessionierten Elektriker nach der Zusage für den Anschluss der Einspeiseanlage durchgeführt werden. Der Regelbetrieb darf nach Abnahme des Verteilnetzbetreibers oder einem von ihm bestellten Elektrofachunternehmen aufgenommen werden. Vielen Dank für das Feedback und viel Erfolg.

  • @undjetzt5517
    @undjetzt5517 8 місяців тому

    was wird bei der Anmeldung angegeben -berechnet ? die KWp des Wechselrichter oder die der Module .Die ja immer höher ist wie die tatsächliche Leistung des Wechselrichter (Wechselrichter 3,9 Module gesamt 5,1)

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  8 місяців тому

      Das kommt darauf an, wonach gefragt ist. Wird nach der Modul- oder Generatorleistung der PV-Anlage gefragt, dann muss die Peak-Leistung in Summe aller Module in kWp angegeben werden. Das wären dann 5,1 kWp. Wird nach der Nennleistung, Wirkleistung oder maximalen Scheinleistung der Erzeugungseinheit gefragt, müssen die Angaben aus dem Datenblatt des Wechselrichters angegeben werden. Meistens sind bei kleineren Wechselrichtern die Wirk- und Scheinleistung gleich. Die Peak-Leistung wird oft erst im Inbetriebsetzungsprotokoll eingetragen, da sich diese Größe oft während der Errichtung noch ändert. Die Angaben für den Wechselrichter sind neben der Konformitätserklärungen für die Genehmigung der Anlage wichtig und werden daher immer schon im Antrag mit abgefragt. Die Peak-Leistung ist nicht so relevant für die Netzsicherheit.

  • @michaelbauch8400
    @michaelbauch8400 9 місяців тому

    Was ist eigentlich "böser", Guerilliastrom, um die Energiewende voranzutreiben (anderes ist unbezahlbar) oder sich auf die Straße zu kleben

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  9 місяців тому

      "Böser Guerilliastrom?" Kommt das von mir? Habe ich das tatsächlich so gesagt? Das überprüfe ich mal. Eigentlich gehört das eher zur Vergangenheit seit dem man Balkonkraftwerke ohne großen bürokratischen Aufwand betreiben zu müssen. Zum Thema "unbezahlbar hätte ich aber noch einen Nachschlag. Ich finde eher, dass es unbezahlbar wäre, nichts zu tun, denn:
      Ein Balkonkraftwerk mit 800 Wp Erzeugungsleistung produziert je nach Ausrichtung zur Sonne ca. 640 bis 750 kWh pro Jahr. Diese Strommengen können sicherlich nicht immer komplett direkt genutzt werden, wenn sie erzeugt werden. Bei einem Eigenverbrauch von ca. 60% der erzeugten Strommenge (der Rest wird kostenlos in das Netz eingespeist) und einer Laufzeit der Solaranlage von 20 Jahren können rund 7.680 bis 9.000 kWh selbst genutzt werden, anstatt sie teuer aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. Bei einem Anschaffungspreis von ca. 400 Euro zuzüglich rund 250 Euro für die Installation eines sicheren, VDE-konformen, elektrischen Anschlusses durch einen Elektrofachbetrieb ergibt sich ein Strompreis für die selbst erzeugte und genutzte Energie von 8,5 bis 7,2 Cent pro kWh. Trotz der entgeldfreien Überlassung von Überschussstrom an den Netzbetreiber ist der selbst genutzte Strom aus dem eigenen Balkonkraftwerk die günstigste Art der Stromerzeugung. Die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber ist für Balkonkraftwerke inzwischen deutlich vereinfacht und kostenlos.

    • @michaelbauch8400
      @michaelbauch8400 9 місяців тому

      @@green-meets-profit Die Gesetzgebung ist in der Tat im Interesse der erneuerbaren Energie toleranter geworden ... der Begriff "böser Guerilliastrom" stammt von denen, welche daran nicht interessiert sind ... sicherlich nicht von einzelnen Personen ... eins ist jedoch Fakt; ohne PV-Rebellion unter der Berücksichtigung, die Projekte unter aller Berücksichtigung der allgemein anerkannter Regeln der Elektrotechnik zu realisieren (VDE hat nur Empfehlungscharakter und ist technisch nicht konsequent), wird die Energiewende nicht gelingen ... nutzlose Buerokratismen verhindern das und auch die dadurch immens anfallenden Kosten und Zeitverzoegerungen schreckenden viele Mitbürger ab, dieses here Ziel der, auch durch die Politik propagiert, aus eigener Kraft, ohne Betteln um steuerfinanzierte Almosen, technisch korrekt zu realisieren

  • @Noxoreos
    @Noxoreos 2 роки тому +1

    Die Beschreibung für die Inselanlage ist nicht richtig. Als Insel gelten Anlagen, die nicht mit dem Stromnetz des NEtzbetreibers verbunden sind. Auch Anlagen mit Modulen auf dem Hausdach können als Inselanlage aufgebaut werden und das ist auch so erlaubt. Für die Trennung von PV Anlage und Netzbetreiber ist ein Lastumschalter mit Nullstellung möglich. Alternativ kann man auch ein zweites Stromnetz im Haus installieren, das z.B. eigene Steckdosen besitzt, die nur aus PV-Strom betrieben werden. Davon abgesehen gibt es für "weit ab" auch keine gesetzliche Definition, was alleine schon als Grund ausreicht, dass diese Beschreibung nicht stimmen kann. Das FAQ beim MaStR beschreibt es als mittelbare und unmittelbare Verbindung. D.h. also wenn ein Stromnetz am Netzbetreiber und auch an die PV Anlage angeschlossen ist und der Strom zwischen den beiden fließen kann, dann handelt es sich nicht um eine Inselanlage. Wenn es aber keine physikalische Möglichkeit gibt, dass Strom von einem in das andere Netz fließt, dann ist es eine Inselanlage.

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  Рік тому

      Hallo und vielen Dank für den Einwand. Das beschriebene Anlagensystem bauen ja inzwischen viele auf und ersparen sich dann den Bürokratismus zur Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber. Der Begriff Inselanlage führt auch immer wieder zu Verwirrungen. Ich halte mich dabei an die Definition der Clearing-Stelle der Bundesnetzagentur. Demnach sind Inselanlagen jene, welche sich eben weit ab von einem Zugang zu einem öffentlichen Netz befinden. Die örtliche Nähe wird so ausgelegt, dass mindestens das Grundstück, auf dem die Erzeugungsanlage errichtet wird, keinen Netzanschluss besitzen darf.

    • @Noxoreos
      @Noxoreos Рік тому +1

      @@green-meets-profit Ich bin mir nicht ganz sicher wo das so drin stehen soll. Die genaue Quelle würde mich schon interessieren. Doch tatsächlich ist es so, dass der Begriff "Insel" bereits eine gesetzlich verbindliche Definition hat, welche besagt, dass es keine mittelbare oder unmittelbare Verbindung zwischen Insel und Netz geben darf, um als solche zu gelten. Der Ort des Inselnetzes ist dabei völlig irrelevant. Dies ist die einzig gültige Definition, wonach gerichtet werden kann und alle anderen "Definitionen" sind irrelevant. Deswegen mein Einwand dazu - es trägt sonst nur weiter zu Verwirrungen bei.

  • @TheBrainos
    @TheBrainos 2 роки тому +1

    Ein billiges Headset hätte die Audioqualität deutlich verbessert

    • @green-meets-profit
      @green-meets-profit  2 роки тому +2

      Ja, da hast Du sicherlich recht. Es soll eigentlich auch nur ein Überblick sein, um einen Einstieg in das Thema zu finden, für alle diejenigen , die damit noch gar keine Berührungspunkte hatten. Genaue Einzelheiten muss man ohnehin individuell mit dem anmeldenden Elektriker besprechen. Ich denke, dass man es einigermaßen verstehen kann, wenn man will. Wenn ich mal viel Zeit habe oder sich etwas signifikantes ändert im Antragsverfahren, kann ich es nochmal nachvertonen.