Servus, ich bin Bundesbeamter und wurde (zwangsweise) zu einer anderen Dienstelle abgeordnet. Die neue Dienstelle ist 50km entfernt und tägliches pendeln ist möglich. Allerdings finde ich es eine Frechheit, nur Kosten gem. 6 TVG zu bekommen. Das gleicht nicht mal die Mehrkosten aus, die mir aufgrund der Fahrerei entstanden sind.
Trennungsübernachtungsgeld habe ich anders verstanden.. Du sagst der Anspruch besteht u.a. Wenn einem keine Unterkunft am dienstort gestellt wird und das es innerhalb der ersten 14 Tage gilt Ich sehe das laut tgv anders. Demnach ist eine Voraussetzung, dass einem keine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (kasernenpflicht unter 25) Plus der Anspruch beginnt erst ab dem 15 Tag der Maßnahme
Ich gehe am 04.10. zur Grundausbildung nach Germersheim. Diese Kaserne ist ca 700 Kilometer von dem Haus meiner Eltern entfernt, bei denen ich wohne. Habe ich trotzdem ein Anspruch, auch wenn das Haus in dem ich wohne meinen Eltern und nicht mir gehört?
Bei Paragraph 6 TG, werden 0,20€ pro Kilometer erstattet, davon werden 0,08€ eigenanteil abgezogen. Wieso werden dann nicht gleich 0,12€ pro Kilometer erstattet??? So unnötig durcheinander kompliziert!
Hay, sehr verständliches Video. Sollte jeder ReFü abspielen.... nach 8 Jahren hab ich es dann auch mal etwas verstanden... FRAGE: Meine Wohnung wurde hier am neuen Dienstort "Nach" der Versetzung anerkannt(41km entfernt) - nun gehe ich im Oktober auf ZAW, meine UKV habe ich 2018 in Anspruch genommen, (erst Umzug) . Kann mir jemand sagen welche Ansprüche ich jetzt eig. noch habe? Km Geld? Und wie sieht es auch während der ZAW/nach der ZAW ? Mir wird ab und zu mal gesagt dass ich ab 6 Monate Kommandierung , Trennungsgeld berechtigt bin, nach §3 , stimmt dass? Mir wurde es so gesagt, oder ich habe es so verstanden da meine Wohnung ja jetzt anerkannt ist, muss ich entweder versetz werden- oder länger wie 6 Monate Kommandiert sein. Sehr Komplexes Thema, ich weiß einfach nicht, was ich Jetzt für Ansprüche habe, wie die Ansprüche während und nach meiner ZAW sind. MKG
Erstmal Respekt an dich das du alles so gut erklärst und die Leute am Ball hältst 👍🏼 Nun zu meiner Frage ich gehe am 04.04.22 in die AgA (Grundausbildung) Die kaserne ist ca. 100-150km von meinem Zuhause entfernt ich wohne zur Miete mit meiner Frau in einem Reihenhaus!! Hab ich Anspruch ja oder nein? Lieben Dank 😊
Hi, vielen Dank! :) Grundsätzlich sollte Deinem Anspruch nichts im Wege stehen. So wie ich das hier rauslese, bist Du TG berechtigt. Im Zweifel nochmal beim BVA anrufen und nachfragen 😉
Hallo, ich ab Juli zur Bundeswehr und besitze Momentan eine eigene Wohnung. ( Diese bereits gekündigt wurde) Jetzt ist die Situation so das meine Freundin einen Monat nachdem ich bei der Bundeswehr angefangen habe umzieht. Sie wohnt dann wie beschrieben außerhalb des 30 Kilometer Umkreis. Meine Frage wenn ich mich bei ihr mit in den Mietvertrag eintragen lasse habe ich dann einen Anspruch auf Trennungsgeld? Weil es ja dann keinen Dienstlichen Zweck hat oder? Bin da ein bisschen überfragt🙈
Grundsätzlich ist eine dienstliche Maßnahme dafür notwendig. Eine Einberufung gehört auch dazu. Ruf am besten mal bei deiner Zuständigen BVA an und kläre die Situation:)
Ich habe leider den schritt der Anerkennung meiner Wohnung verpasst. Ich weiß nicht was da schief lief ! Gibt es den wirklich überhaupt keine Möglichkeit das nachträglich zu machen ? Ich kann ja nachweisen das ich zum Zeitpunkt meines Dienstantritts schon in der Wohnung bis heute gewohnt habe. Bin schon kurz davor der Wehrbeauftragten zu schreiben
Besteht für mich immer noch Anspruch auf Trennungsgeld, wenn ich zwar näher an die neue Dienststelle, aber immer noch über 30 km entfernt von ihr ziehe? Quasi ein Umzug nach wirksamwerden der Versetzung?
Mir wurde Trennungsgeld §6 abgelehnt weil ich mit der bahn länger wie 12std brauche, mit dem Kfz bin ich unter 12std. Kamerad aus der selben Stammeinheit wohnt auf der anderen Straßenseite und hat den Anspruch bekommen. Finde ich komisch sowas...
Besser erklärt als jeder ReFü, danke
Guten Tag zusammen, erstmal vielen Dank für das informative Video. Ist das alles aktuell noch Gebrauchbar oder haben sich diverse Sachen geändert. Lg
Was ist wenn man im Ausland auch wohnt ?
Servus, ich bin Bundesbeamter und wurde (zwangsweise) zu einer anderen Dienstelle abgeordnet.
Die neue Dienstelle ist 50km entfernt und tägliches pendeln ist möglich. Allerdings finde ich es eine Frechheit, nur Kosten gem. 6 TVG zu bekommen. Das gleicht nicht mal die Mehrkosten aus, die mir aufgrund der Fahrerei entstanden sind.
Kann ich verstehen, ist sicher nicht angenehm …
Trennungsübernachtungsgeld habe ich anders verstanden..
Du sagst der Anspruch besteht u.a. Wenn einem keine Unterkunft am dienstort gestellt wird und das es innerhalb der ersten 14 Tage gilt
Ich sehe das laut tgv anders.
Demnach ist eine Voraussetzung, dass einem keine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (kasernenpflicht unter 25)
Plus der Anspruch beginnt erst ab dem 15 Tag der Maßnahme
🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻
Ich gehe am 04.10. zur Grundausbildung nach Germersheim. Diese Kaserne ist ca 700 Kilometer von dem Haus meiner Eltern entfernt, bei denen ich wohne. Habe ich trotzdem ein Anspruch, auch wenn das Haus in dem ich wohne meinen Eltern und nicht mir gehört?
Bei Paragraph 6 TG, werden 0,20€ pro Kilometer erstattet, davon werden 0,08€ eigenanteil abgezogen. Wieso werden dann nicht gleich 0,12€ pro Kilometer erstattet??? So unnötig durcheinander kompliziert!
Weil Deutschland 🇩🇪😂
Servus bekomm ich auch weiter Trennungsgeld wenn ich umziehe und nicht mehr 346 km fahre sondern 280 jetzt.
Vermutlich nicht
Dann bekommst du TG, jedoch wird die Differenz zwischen den 346km und 280km abgezogen
Hay, sehr verständliches Video. Sollte jeder ReFü abspielen.... nach 8 Jahren hab ich es dann auch mal etwas verstanden...
FRAGE: Meine Wohnung wurde hier am neuen Dienstort "Nach" der Versetzung anerkannt(41km entfernt) - nun gehe ich im Oktober auf ZAW, meine UKV habe ich 2018 in Anspruch genommen, (erst Umzug) . Kann mir jemand sagen welche Ansprüche ich jetzt eig. noch habe? Km Geld?
Und wie sieht es auch während der ZAW/nach der ZAW ? Mir wird ab und zu mal gesagt dass ich ab 6 Monate Kommandierung , Trennungsgeld berechtigt bin, nach §3 , stimmt dass?
Mir wurde es so gesagt, oder ich habe es so verstanden da meine Wohnung ja jetzt anerkannt ist, muss ich entweder versetz werden- oder länger wie 6 Monate Kommandiert sein.
Sehr Komplexes Thema, ich weiß einfach nicht, was ich Jetzt für Ansprüche habe, wie die Ansprüche während und nach meiner ZAW sind.
MKG
Ich bekomme schon seit über 8 Jahren tg obwohl ich die ukv abgelehnt habe. Wie kann dass sein?
Erstmal Respekt an dich das du alles so gut erklärst und die Leute am Ball hältst 👍🏼
Nun zu meiner Frage ich gehe am 04.04.22 in die AgA (Grundausbildung)
Die kaserne ist ca. 100-150km von meinem Zuhause entfernt ich wohne zur Miete mit meiner Frau in einem Reihenhaus!!
Hab ich Anspruch ja oder nein?
Lieben Dank 😊
Hi, vielen Dank! :)
Grundsätzlich sollte Deinem Anspruch nichts im Wege stehen. So wie ich das hier rauslese, bist Du TG berechtigt.
Im Zweifel nochmal beim BVA anrufen und nachfragen 😉
Hallo, ich ab Juli zur Bundeswehr und besitze Momentan eine eigene Wohnung. ( Diese bereits gekündigt wurde)
Jetzt ist die Situation so das meine Freundin einen Monat nachdem ich bei der Bundeswehr angefangen habe umzieht. Sie wohnt dann wie beschrieben außerhalb des 30 Kilometer Umkreis.
Meine Frage wenn ich mich bei ihr mit in den Mietvertrag eintragen lasse habe ich dann einen Anspruch auf Trennungsgeld? Weil es ja dann keinen Dienstlichen Zweck hat oder?
Bin da ein bisschen überfragt🙈
Wenn Du im Mietvertrag stehst, sollte das klappen
Ruslan ,привет, kann man TG schon vor AGA beantragen , damit es gleich mit dem ersten Monat ausgezahlt wird? Danke , Roman
Grundsätzlich ist eine dienstliche Maßnahme dafür notwendig. Eine Einberufung gehört auch dazu.
Ruf am besten mal bei deiner Zuständigen BVA an und kläre die Situation:)
Moin , machst du auch Steuererklärungen? 😅
Nein, das darf nur ein Steuerberater :)
Aber in meinem Konzept zeige ich Dir, wie Du selbst Deine Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen kannst 😉
Ich habe leider den schritt der Anerkennung meiner Wohnung verpasst. Ich weiß nicht was da schief lief ! Gibt es den wirklich überhaupt keine Möglichkeit das nachträglich zu machen ? Ich kann ja nachweisen das ich zum Zeitpunkt meines Dienstantritts schon in der Wohnung bis heute gewohnt habe. Bin schon kurz davor der Wehrbeauftragten zu schreiben
ich hab einfach mein mietvertrag beim eintritt nochmal mitgenommen und das hat super geklappt 😁
Besteht für mich immer noch Anspruch auf Trennungsgeld, wenn ich zwar näher an die neue Dienststelle, aber immer noch über 30 km entfernt von ihr ziehe? Quasi ein Umzug nach wirksamwerden der Versetzung?
I.d.R Nein. Könntest ja auch einfach näher an den Dienstort ziehen, wenn du sowieso schon umziehst … das wäre dann die nichtformelle Begründung 😅
Gibt es eine mindestdauer, wie lange ein Mietvertrag abgeschlossen sein muss? (hab mal was gehört von mind. 6 Monate vor Maßnahmenbeginn)
Dazu gibt es in der TGV keine Definition.
Also als Fwdl hat man keinen Anspruch darauf?
Leider nicht. Das TG steht nur Berufs- und Zeitsoldaten zu.
@@financeforheroesfinanzsold9904 der saz antrag geht raus😂
@@financeforheroesfinanzsold9904 bedeutet also, wenn ich vom Fade zum sag werde, kann ich tg beantragen?
Mir wurde Trennungsgeld §6 abgelehnt weil ich mit der bahn länger wie 12std brauche, mit dem Kfz bin ich unter 12std.
Kamerad aus der selben Stammeinheit wohnt auf der anderen Straßenseite und hat den Anspruch bekommen.
Finde ich komisch sowas...