Guten Abend Wie ist das denn wenn man eine versteckt Überzahlung Extra bekommen, was nicht im Vertrag steht Ich habe von meiner Anwalt eine Überzahlung bekommen und kann ich nicht leisten Danke für Ihren Rückmeldung
Und wie sieht es aus wenn die Gegenpartei sagt,der Kläger hätte ja mit uns das ohne Rechtsanwalt klären können,deshalb zahlen wie die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts nicht. Obwohl die Gegenpartei letzendlich im Unrecht bzw.sich rechtswidrig verhalten hat.Und der Richter ebenfalls der Meinung ist.Weil es beispielweise um einen Widerspruch geht,wo zuviel abgebucht wurde von einem Unternehmen. Z.b Gebühren aus einem Vertrags.
Und wie sieht es aus, wenn man wegen Bedürftigkeit einen Schein vom Gericht holt für einen Rechtsanwalt? Was ist mit diesem Schein abgedeckt? Nur 1 Brief z.B. oder die gesamten Kosten bis zu einem Urteil? Danke für eine Antwort.
Wenn du einen "Schein" beim Gericht geholt hast, dann wurde dir Beratungshilfe bewilligt. Beratungshilfe ist Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Beratungshilfe besteht in Beratung und falls notwendig auch in Vertretung. In Angelegenheiten des Strafrechts besteht Beratungshilfe aber nur aus Beratung. Das ist alles im Beratungshilfegesetz geregelt. Wenn du einen Rechtsanwalt für ein Gerichtsverfahren brauchst, dann musst du Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen und dir einen Rechtsanwalt beiordnen lassen. Im Strafprozess gibt es das aber nicht, da kann dir nur ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen Schaden über den Anwalt für die Rechtschutzversicherung anmelden lassen. Jetzt werde ich zusätzlich um einen Vorschuss nach §9 RVG gebeten i. H. v. über 1.XXX Euro. Ist das rechtens?
Vielen Dank Herr Glaser für Ihre wertvollen Informationen zu einem sehr interessanten Video.
Tolles Video!
Guten Abend
Wie ist das denn wenn man eine versteckt Überzahlung Extra bekommen, was nicht im Vertrag steht
Ich habe von meiner Anwalt eine Überzahlung bekommen und kann ich nicht leisten
Danke für Ihren Rückmeldung
Und wie sieht es aus wenn die Gegenpartei sagt,der Kläger hätte ja mit uns das ohne Rechtsanwalt klären können,deshalb zahlen wie die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts nicht. Obwohl die Gegenpartei letzendlich im Unrecht bzw.sich rechtswidrig verhalten hat.Und der Richter ebenfalls der Meinung ist.Weil es beispielweise um einen Widerspruch geht,wo zuviel abgebucht wurde von einem Unternehmen. Z.b Gebühren aus einem Vertrags.
Was ist beim Vergleich??
Und wie sieht es aus, wenn man wegen Bedürftigkeit einen Schein vom Gericht holt für einen Rechtsanwalt? Was ist mit diesem Schein abgedeckt? Nur 1 Brief z.B. oder die gesamten Kosten bis zu einem Urteil? Danke für eine Antwort.
Schön wie sich keine die Zeit nimmt und die Fragen beantwortet.
Echt traurig!
Wenn du einen "Schein" beim Gericht geholt hast, dann wurde dir Beratungshilfe bewilligt. Beratungshilfe ist Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Beratungshilfe besteht in Beratung und falls notwendig auch in Vertretung. In Angelegenheiten des Strafrechts besteht Beratungshilfe aber nur aus Beratung. Das ist alles im Beratungshilfegesetz geregelt.
Wenn du einen Rechtsanwalt für ein Gerichtsverfahren brauchst, dann musst du Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen und dir einen Rechtsanwalt beiordnen lassen. Im Strafprozess gibt es das aber nicht, da kann dir nur ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen Schaden über den Anwalt für die Rechtschutzversicherung anmelden lassen. Jetzt werde ich zusätzlich um einen Vorschuss nach §9 RVG gebeten i. H. v. über 1.XXX Euro. Ist das rechtens?
Natürlich.
Kann ich mit Ihnen sprechen ?