Anzeigenhauptmeister akzeptiert Urteil wegen Volksverhetzung nicht - Anwalt klärt auf

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  • Опубліковано 12 чер 2024
  • #anzeigenhauptmeister #urteil #anwalt
    Der durch soziale Medien bekannt gewordene Anzeigenhauptmeister Niclas Matthei ist wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Was Sie zum Verfahren, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wissen sollten, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
    Christian Solmecke, ein renommierter Rechtsanwalt, erläutert die schwerwiegenden Vorwürfe gegen Niclas Matthei, den Anzeigenhauptmeister, der für die Wahrung von Recht und Ordnung verantwortlich sein sollte. Matthei wurde nach § 130 des Strafgesetzbuches wegen Volksverhetzung verurteilt . Dieses Gesetz sieht für derartige Vergehen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
    Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer.
    Der Vorwurf gegen Matthei ist besonders gravierend: Er soll den Tod einer ungeimpften Person gefordert haben. Trotz seiner Verneinung dieser Anschuldigungen überzeugte er das Gericht nicht. Die Richter waren sich einig, dass die Veröffentlichung dieser Äußerungen tatsächlich stattgefunden hat. Das Verfahren zog kaum Aufmerksamkeit auf sich, da es letztendlich ohne öffentliche Zuschauer durchgeführt wurde. Dies war dem Umstand geschuldet, dass Matthei zur Zeit der Tat noch Schüler und unter 18 Jahre alt war, weshalb das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung kam.
    Matthei wurde neben einer vierstelligen Geldstrafe zu 100 Arbeitsstunden verurteilt. Trotz des eindeutigen Urteils plant der Anzeigenhauptmeister, Rechtsmittel einzulegen. Er sieht sich zu Unrecht verurteilt und strebt eine Überprüfung des Falls durch ein weiteres Gericht an. Das endgültige Urteil bleibt daher noch abzuwarten, auch wenn der erstinstanzliche Richter von seiner Entscheidung überzeugt war.
    Dem jungen Mann ist Ende April auf einem Parkplatz im sächsischen Bautzen ins Gesicht geschlagen worden. Der 18-Jährige soll seinen Besuch in den sozialen Netzwerken angekündigt haben, wie die Polizei mitteilte. Dies habe rund 100 Schaulustige auf den Parkplatz gelockt. Den Angaben nach soll ein Unbekannter aus einer Gruppe heraus der Internet-Bekanntheit ins Gesicht geschlagen haben.

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