Gewährleistungsausschluss / Disclaimer Wir sorgen dafür, dass alle unsere Videos mit höchster Qualität erstellt werden. Dennoch kann es zu Änderungen, Fehlern, Irrtümern und Auslassungen kommen. Daher empfehlen wir immer eine individuelle, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die geteilten Informationen in diesem Video sind lediglich unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen von Gesetzen, Literatur und aktueller Rechtsprechungen und basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Wir weisen darauf hin, dass aktuelle Änderungen durch die Finanzverwaltung oder durch die Gerichte jederzeit möglich sind - auch rückwirkend. Die Finanzverwaltung oder die Gerichte könnten jederzeit unsere Interpretationen der Rechtslage infrage stellen. Wir sind nicht verpflichtet die Zuschauer, Empfänger oder sonstige Dritte über mögliche Änderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren.
Danke Julius , wenn du Videowünsche hast, lasse es mich gerne wissen oder gucke mal in meine Videobeschreibung, vielleicht habe ich etwas interessantes für dich. 😎
Das beste Video zum Thema, danke! Wäre es möglich, ein Video zur elektronischen Erstellung einer Eröffnungsbilanz und/oder Vorzeige der neuen Eröffnungsbilanz-Version? Soweit ich verstehe, gibt es nun eine neue Version bzw. die Aktiva-Passiva Version gilt nicht mehr... Das wäre mega hilfreich und lieb :-)
Super Video! Gleich abboniertHat alle meine Fragen zur Eröffnungsbilanz beantwortet. Doch eine gibt es noch: Wenn das Finanzamt eine elektronische Übermittlung braucht, steht dies in dem Schreiben?
Hey Martin, ich hätte mal eine Frage bezüglich der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Wenn meine GmbH den Gründungsaufwand bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt (z.B. bis 2500€), muss ich diesen Sachverhalt auch in der Eröffnungsbilanz darstellen? Wenn ja, wie mache ich das konkret bei einer Stammeinlage von z.B. 15.000€ und 25.000€ gezeichnetem Kapital?
In der Regel gibt es am Gründungstag noch kein Bankkonto. Ergo können die 12.500€ in dem Beispiel nicht bei "Bank" eingetragen werden. Vielmehr gibt es eine Forderung der GmbH gegen die Gesellschafter auf Zahlung der Einlage. Ebenso übernimmt meistens die GmbH einen Teil der Gründungskosten. Das fehlt hier völlig. Diese Verbindlichkeit kann nur geschätzt werden, da die Gründungskosten zum Gründungstag meist nicht endgültig feststehen. Als "ungewisse Verbindlichkeit" trägt man diese Schätzung auf der Passiva-Seite bei den Rückstellungen ein und als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktiva-Seite.
Hallo Martin, erstmal vielen Dank für das Tutorial, sowas ist handfest und hilft uns Gründern mehr als die ganze heisse Luft, die die Politik in den letzten Jahren zum Thema Gründungsförderung absondert. zum Thema: Die Reihenfolge ist ja üblicherweise Notar, Kontoeröffnung, Einzahlung. Zum Zeitpunkt der Eröffnung müsste die Eröffnungsbilanz eigentlich nur Nullen enthalten. Gut, das wäre langweilig, sehe ich ein, deshalb schreibt man das Stammkapital schonmal mit rein. Nicht aber alle Kosten, die zwischen Notartermin und Einzahlung des Stammkapitals angefallen sind? Scheint so üblich zu sein, aber so richtig korrekt halt nicht. Ist das so ein Fall in dem alle Beteiligten Fünfe gerade sein lassen um sich Arbeit zu sparen, oder besteht das Risiko, dass das Finanzamt dann bei der Jahresabschlussbilanz meckert?
7 років тому+2
Hi Tobi, die Kosten des Notars entstehen erst NACH Beurkundung. Somit ist das kein Graubereich, sondern korrekt. LG
hui.. schnelle Antwort, danke. Hast Du unten auch schonmal geschrieben. Allerdings haben wir am Eröffnungstag bereits ein Flugticket für einen Kundenbesuch gekauft, das Stammkapital aber erst eine Woche nach dem Notartermin eingezahlt. Klar, Kontoeröffnung braucht ein paar Tage und geht erst nach dem Notartermin... Entsprechend fand die Einzahlung des Stammkapitals nach Gründung und nach den ersten Ausgaben statt.
Danke erstmal für das gute Video . Aber ich muss Mal kurz nachfragen . Und zwar haben wir das Stammkapital ja nicht am selben Tag der Gründung auf unser Bankkonto überwiesen . Ist es dennoch der Tag an dem man beim Notar war zur Unterzeichnung? Wäre super cool wenn mir da jemand weiterhelfen könnte ☺️
Рік тому
Hallo Kris, genauso ist das. Auf der Aktiva steht der Betrag, der eingefordert ist, auf der Passiva das Stammkapital und evtl. noch abgesetzt der evtl. nicht eingeforderte Teil. Lg. Martin
Das kann doch nicht korrekt sein. Im Video wird das Geld schon bei "Bank" eingetragen. Wenn das Geld aber am Eröffnungstag noch gar nicht auf dem Konto war, dann muss man es als Forderung eintragen.
Hallo Martin, vielen Dank für das Video! Laut Finanzamt muss man die Eröffnungsbilanz nach Datenfernübertragung (§ 5b Abs. 1 Satz 5 EStG) übermitteln. Das ist mit diesem mit Excel erstellten Vordruck doch gar nicht möglich? Oder nimmt das Finanzamt die Eröffnungsbilanz doch noch in Papierform an? Beste Grüße!
7 років тому+4
Hey Bennett, es stimmt, was du schreibst. Nur leider beißt sich dabei die Katze in den Schwanz. Da du beim Ausfüllen des Fragebogens noch zur steuerlichen Anmeldung noch keine Steuernummer hast, kannst du die Eröffnungsbilanz nicht als E-Bilanz übermitteln. Meine Erfahrung ist, dass die Finanzämter kein Problem damit haben, die Eröffnungsbilanz in Papierform zu akzeptieren. Viele Finanzämter wollen auch ERST eine Eröffnungsbilanz sehen und erteilen DANN die Steuernummer. Wie gesagt, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Da hat der Gesetzgeber seinerzeit wohl zu kurz gedacht ;-) LG!
Hi. Vielen Dank für das Video. Eine Frage was kommt an die Passiv Seite, wenn es der Fall ist, dass ein Unternehmer zu einer Bilanz wegen seinem Gewinn verpflichtet ist, verstehe ich es richtig , dass in diesem Fall Gewinn rein kommt?
Ich habe eine Frage zur Eröffnungsbilanz. Wenn ich zum 1.07.2016 ein Computer/ Auto gekauft habe, wie soll die Mittelherkunft in der Eröffnungsbilanz aussehen? Soll ich dann EK in der Bilanz erhöhen, wenn ich die Sachen aus dem Privatvermögen aber für geschäftliche Zwecke finanziere? Oder ist der Bankguthaben iHv 25.000 mein Mittel für den Einkauf? Vielen Dank.
8 років тому+3
Hey Qwer, die Eröffnungsbilanzierung richtet sich nach der Gründungsurkunde. Ich gehe davon aus, dass du eine so genannte Bargründung gemacht hast, also lt. Gründungsprotokoll verpflichtet bist, 25k einzuzahlen. Dann müssen auf der Aktivseite 25.000 auf Bank stehen und auf der Passivseite 25.000 auf Kapital. Bzgl. Pkw/Computer - wenn du das Eigentum auf deine GmbH übertragen möchtest, weil du diese Gegenstände geschäftlich nutzt, buchst du Anlagevermögen an Kapitalrücklage. Du musst die Wirtschaftsgüter jedoch nicht auf die GmbH übertragen, sondern kannst dir auch die Kosten dafür (lfd. Kfz-Kosten, Abschreibung etc.) erstatten lassen. LG Sorry, dass du so lange auf Antwort warten musstest - YT hat deine Frage leider erst heute angezeigt.
Hallo! Ist es auch möglich, das Umlaufvermögen an Kapitalrücklage in der Eröffnungsbilanz aufzuführen, wenn schon Vorräte vor der Gründung angeschafft und mit privatem Vermögen gezahlt wurden?
Hallo Martin, vielen Dank für das informative Video. Ich habe eine Frage: der zweite Gesellschafter der GmbH hat einen höheren Betrag, als die Stammeinlage überwiesen. Kann der Differenzbetrag erstattet werden oder geht das so nicht? Viele Grüße Sophia H.
6 років тому+1
Das kann wieder erstattet werden, allerdings erst nach Eintragung ins Handelsregister. Vorher spielt die Bank i.d.R. nicht mit.
Gewährleistungsausschluss / Disclaimer
Wir sorgen dafür, dass alle unsere Videos mit höchster Qualität erstellt werden. Dennoch kann es zu Änderungen, Fehlern, Irrtümern und Auslassungen kommen. Daher empfehlen wir immer eine individuelle, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die geteilten Informationen in diesem Video sind lediglich unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen von Gesetzen, Literatur und aktueller Rechtsprechungen und basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Wir weisen darauf hin, dass aktuelle Änderungen durch die Finanzverwaltung oder durch die Gerichte jederzeit möglich sind - auch rückwirkend. Die Finanzverwaltung oder die Gerichte könnten jederzeit unsere Interpretationen der Rechtslage infrage stellen. Wir sind nicht verpflichtet die Zuschauer, Empfänger oder sonstige Dritte über mögliche Änderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren.
Super Video. Sachlich, informativ und gut verständlich. So kann echt JEDER seine Bilanz basteln. Danke!
Sehr gut erklärt, gleich kann ich Eröffnungsbilanz für meine Hilfsorganisation selber machen. Vielen Dank
Danke Martin, super video! Sehr easy erklärt
Danke Julius , wenn du Videowünsche hast, lasse es mich gerne wissen oder gucke mal in meine Videobeschreibung, vielleicht habe ich etwas interessantes für dich. 😎
Das beste Video zum Thema, danke!
Wäre es möglich, ein Video zur elektronischen Erstellung einer Eröffnungsbilanz und/oder Vorzeige der neuen Eröffnungsbilanz-Version? Soweit ich verstehe, gibt es nun eine neue Version bzw. die Aktiva-Passiva Version gilt nicht mehr... Das wäre mega hilfreich und lieb :-)
TOP Video und sehr hilfreich! Vielen Dank dafür!!!
Super Video! Gleich abboniertHat alle meine Fragen zur Eröffnungsbilanz beantwortet. Doch eine gibt es noch: Wenn das Finanzamt eine elektronische Übermittlung braucht, steht dies in dem Schreiben?
Hey Martin, ich hätte mal eine Frage bezüglich der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Wenn meine GmbH den Gründungsaufwand bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt (z.B. bis 2500€), muss ich diesen Sachverhalt auch in der Eröffnungsbilanz darstellen? Wenn ja, wie mache ich das konkret bei einer Stammeinlage von z.B. 15.000€ und 25.000€ gezeichnetem Kapital?
Das Würde mich auch interessieren!
0:24 Ist eine OG nicht eine Personengesellschaft? :/
UG
Dankeschön für die Hilfestellung! :)
In der Regel gibt es am Gründungstag noch kein Bankkonto. Ergo können die 12.500€ in dem Beispiel nicht bei "Bank" eingetragen werden. Vielmehr gibt es eine Forderung der GmbH gegen die Gesellschafter auf Zahlung der Einlage.
Ebenso übernimmt meistens die GmbH einen Teil der Gründungskosten. Das fehlt hier völlig. Diese Verbindlichkeit kann nur geschätzt werden, da die Gründungskosten zum Gründungstag meist nicht endgültig feststehen. Als "ungewisse Verbindlichkeit" trägt man diese Schätzung auf der Passiva-Seite bei den Rückstellungen ein und als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktiva-Seite.
Muss das auch noch zum Notar und beglaubigt werden?
Hallo Martin,
erstmal vielen Dank für das Tutorial, sowas ist handfest und hilft uns Gründern mehr als die ganze heisse Luft, die die Politik in den letzten Jahren zum Thema Gründungsförderung absondert.
zum Thema: Die Reihenfolge ist ja üblicherweise Notar, Kontoeröffnung, Einzahlung. Zum Zeitpunkt der Eröffnung müsste die Eröffnungsbilanz eigentlich nur Nullen enthalten. Gut, das wäre langweilig, sehe ich ein, deshalb schreibt man das Stammkapital schonmal mit rein. Nicht aber alle Kosten, die zwischen Notartermin und Einzahlung des Stammkapitals angefallen sind?
Scheint so üblich zu sein, aber so richtig korrekt halt nicht. Ist das so ein Fall in dem alle Beteiligten Fünfe gerade sein lassen um sich Arbeit zu sparen, oder besteht das Risiko, dass das Finanzamt dann bei der Jahresabschlussbilanz meckert?
Hi Tobi, die Kosten des Notars entstehen erst NACH Beurkundung. Somit ist das kein Graubereich, sondern korrekt. LG
hui.. schnelle Antwort, danke. Hast Du unten auch schonmal geschrieben. Allerdings haben wir am Eröffnungstag bereits ein Flugticket für einen Kundenbesuch gekauft, das Stammkapital aber erst eine Woche nach dem Notartermin eingezahlt. Klar, Kontoeröffnung braucht ein paar Tage und geht erst nach dem Notartermin... Entsprechend fand die Einzahlung des Stammkapitals nach Gründung und nach den ersten Ausgaben statt.
Hallo Herr Müller,
wie kann ich bei der Gründung einer UG die Gewinnrücklage bereits in der Eröffnungsbilanz angeben?
Danke, Super Video!
Danke erstmal für das gute Video . Aber ich muss Mal kurz nachfragen . Und zwar haben wir das Stammkapital ja nicht am selben Tag der Gründung auf unser Bankkonto überwiesen . Ist es dennoch der Tag an dem man beim Notar war zur Unterzeichnung? Wäre super cool wenn mir da jemand weiterhelfen könnte ☺️
Hallo Kris, genauso ist das. Auf der Aktiva steht der Betrag, der eingefordert ist, auf der Passiva das Stammkapital und evtl. noch abgesetzt der evtl. nicht eingeforderte Teil. Lg. Martin
Das kann doch nicht korrekt sein. Im Video wird das Geld schon bei "Bank" eingetragen. Wenn das Geld aber am Eröffnungstag noch gar nicht auf dem Konto war, dann muss man es als Forderung eintragen.
Hallo Martin,
vielen Dank für das Video! Laut Finanzamt muss man die Eröffnungsbilanz nach Datenfernübertragung (§ 5b Abs. 1 Satz 5 EStG) übermitteln. Das ist mit diesem mit Excel erstellten Vordruck doch gar nicht möglich? Oder nimmt das Finanzamt die Eröffnungsbilanz doch noch in Papierform an?
Beste Grüße!
Hey Bennett, es stimmt, was du schreibst. Nur leider beißt sich dabei die Katze in den Schwanz. Da du beim Ausfüllen des Fragebogens noch zur steuerlichen Anmeldung noch keine Steuernummer hast, kannst du die Eröffnungsbilanz nicht als E-Bilanz übermitteln. Meine Erfahrung ist, dass die Finanzämter kein Problem damit haben, die Eröffnungsbilanz in Papierform zu akzeptieren. Viele Finanzämter wollen auch ERST eine Eröffnungsbilanz sehen und erteilen DANN die Steuernummer. Wie gesagt, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Da hat der Gesetzgeber seinerzeit wohl zu kurz gedacht ;-) LG!
STEUERBERATER Martin Müller Vielen Dank für die Antwort. So bin ich jetzt auch verfahren :)
@@nukingben Hi Bennett, hat das Finanzamt das bei dir letztendlich auch so akzeptiert? :)
Richard Schmeling Ja hat es :)
Hi Martin, hast du eine mail für Fragen?
Wie kann ich solch ein T-Konto bei Excel erstellen?
Sehr gutes Video!
Einen waagrechten und senkrechten Strich als 'Rahmen' auswählen...
Hi. Vielen Dank für das Video. Eine Frage was kommt an die Passiv Seite, wenn es der Fall ist, dass ein Unternehmer zu einer Bilanz wegen seinem Gewinn verpflichtet ist, verstehe ich es richtig , dass in diesem Fall Gewinn rein kommt?
Vielen Dank!! Sehr hilfreich!!
Sehr gerne 😊👍🏻
Ich habe eine Frage zur Eröffnungsbilanz. Wenn ich zum 1.07.2016 ein Computer/ Auto gekauft habe, wie soll die Mittelherkunft in der Eröffnungsbilanz aussehen? Soll ich dann EK in der Bilanz erhöhen, wenn ich die Sachen aus dem Privatvermögen aber für geschäftliche Zwecke finanziere? Oder ist der Bankguthaben iHv 25.000 mein Mittel für den Einkauf? Vielen Dank.
Hey Qwer, die Eröffnungsbilanzierung richtet sich nach der Gründungsurkunde. Ich gehe davon aus, dass du eine so genannte Bargründung gemacht hast, also lt. Gründungsprotokoll verpflichtet bist, 25k einzuzahlen. Dann müssen auf der Aktivseite 25.000 auf Bank stehen und auf der Passivseite 25.000 auf Kapital. Bzgl. Pkw/Computer - wenn du das Eigentum auf deine GmbH übertragen möchtest, weil du diese Gegenstände geschäftlich nutzt, buchst du Anlagevermögen an Kapitalrücklage. Du musst die Wirtschaftsgüter jedoch nicht auf die GmbH übertragen, sondern kannst dir auch die Kosten dafür (lfd. Kfz-Kosten, Abschreibung etc.) erstatten lassen. LG
Sorry, dass du so lange auf Antwort warten musstest - YT hat deine Frage leider erst heute angezeigt.
Hallo!
Ist es auch möglich, das Umlaufvermögen an Kapitalrücklage in der Eröffnungsbilanz aufzuführen, wenn schon Vorräte vor der Gründung angeschafft und mit privatem Vermögen gezahlt wurden?
Hallo Martin. hast du auch eine mail Adresse ?
gelirolu die findest du im Impressum auf der Website. LG MM
Hallo Martin,
vielen Dank für das informative Video. Ich habe eine Frage: der zweite Gesellschafter der GmbH hat einen höheren Betrag, als die Stammeinlage überwiesen. Kann der Differenzbetrag erstattet werden oder geht das so nicht?
Viele Grüße
Sophia H.
Das kann wieder erstattet werden, allerdings erst nach Eintragung ins Handelsregister. Vorher spielt die Bank i.d.R. nicht mit.
Wieso buchen Sie nicht die Notarkosten hinzu?
Die Notarkosten sind Betriebsausgaben, die in der GuV gebucht werden. Darüber hinaus entstehen Sie erst in der logischen Sekunde nach Gründung.
@ und somit in der Bilanz des ersten Jahresabschlusses...?
Danke für den hilfreichen Inhalt :-)
ist das für OG auch gültig? danke
Carolina KM - Wie es in Österreich ist, kann ich leider nicht sagen. Die Bilanz ist dürfte dort allerdings auch so aussehen.
1. oder 2. OG? haha