Ende November: Plan B Schweizer Taschenmesser Intensiv-Seminar in Zürich! Deine Begleitung kommt kostenlos mit! 🇨🇭 Mit Sebastian & Daniel 🗓️ 25. & 26. November 2024 🌍 Sichere dir deine finanzielle Freiheit 💼 Lerne von Experten 🤝 Netzwerke mit Gleichgesinnten 🔥 Bringe deinen Ehepartner, Lebenspartner, Geschäftspartner oder eine sonstige Begleitperson ohne Aufpreis nach Zürich mit! 🔥 Entdecke die 7 Werkzeuge für deine grenzenlose Zukunft: 🔑 Weitere Staatsbürgerschaften 🏠 Internationale Aufenthaltstitel 🏦 Banking jenseits der EU 💰 Globale Vermögensdiversifikation ✈️ Auswandern Light 🏢 Internationale Unternehmensstrukturen 📜 Grenzüberschreitende Nachlassplanung Begrenzte Plätze! Melde dich jetzt an: shorturl.at/hddhr #PlanB #FinanzielleFreiheit #Seminar #Zürich
Wie verhält es sich mit der Wegzugsteuer? Fällt, wenn eine US LLC in Österreich betrieben wird und nach einigen Jahren die Entscheidung fällt nach Costa Rica oder Monaco auszuwandern die Wegzugsteuer an? Costa Rica hat kein DBA mit Österreich.
Sehr schöner Beitrag ❤👍... wenn die LLC vom deutschen Finanzamt als Personengesellschaft anerkannt wird, gilt dann dann noch die beschränkte Haftung? Auch in Deutschland? (z. b. bei online Handel) Bilanzieren müsste diese (Ein-) Personengesellschaft auch nicht? Oder doch, wegen des notariellen Handelsregistereintrags? ✌️
Hallo, wie ist es wenn man bereits ein EU in DE hat und dieses in eine LLC "umwandelt" geht das "einfach so"? Oder fällt dann bereits die Wegzugsbesteuerung an?
Falls man nicht in Deutschland lebt und eine Immobilie in Deutschland vermietet, muss man dann die LLC ins Handelsregister eintragen oder wird die Miete einfach in der persoenlichen Steuererklaerung angegeben? (Danke)
Die US-LLC hat schon einen steuerlichen Vorteil: Wenn man in Florida über eine US-LLC eine Immobilie vermietet und diese nach deutschem Recht wie eine Personengesellschaft satzungsrechtlich gestaltet hat, bleibe die Einkünfte in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehslt, der sich ab Grenzsteuersatz 42% 45% in Deutschland nicht ider kaum noch auswirkt. Es fällt dann nur eine vernachlässigbare US-Bundessteuer an.
Zum Thema Vermögensschutz ,ich bin hier in Deutschland als Einzelunternehmer Handwerker tätig das Firmengebäude ist in meinem Unternehmen das Privathaus gehört mir und der Ehefrau , eine LLC mit 2 Gesellschaftern Ehefrau und ich würde beim Haus übertragen Sinn machen was wäre dann aber mit dem Firmengebäude fällt da keine Grundsteuer an ? LG Rainer
Was ich nicht ganz verstehe. Welches Bankkonto ist bei der LLC hinterlegt? Denke mal ein deutsches Firmenkonto. Kann ich den auch für Dollar arbeiten? Dann wäre in es ein US Konto und in USA steuerpflichtig?
Danke für das faktenorientiertes Video! Welche Ausgaben darf ich mit der llc machen, bevor die Gewinne versteuert werden? (Z.b Kfz, urlaub. Essen). Oder gelten dann komplett die deutschen Vorschriften wie die 1% Regelung? 🤔
Heißt das also, dass ich keine einfache Buchhaltung (EÜR) betreiben muss, sondern lediglich einmal im Jahr die Einnahmen in meiner Einkommensteuerklärung aufführen muss? Und Deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung und Co. dann auch nicht abgeben muss? Weil alles Reverse-Charge?
Und wenn Sie nur eine Online-Dienstleistung anbieten, z. B. Webentwicklung oder Online-Beratung, zählt dann die Niederlassung in Deutschland? aber soweit ich verstehe, muss man den Gewinn am Ende des Jahres als Einkommensteuer versteuern. aber wenn man während des Jahres Einnahmen und Ausgaben als Unternehmen hatte, muss man diese Buchhaltung nicht nach Deutschland melden, oder?
Danke für das gute Video! Soweit ich weiß, kann die LLC in den USA auch als Kapitalgesellschaft anstatt als Personengesellschaft besteuert werden (je nach Satzung), stimmt das? Wenn sie in den USA als Kapitalgesellschaft besteuert wird, werden Gewinne dann auch nur nach DE "durchgereicht" oder versteuert man alles in den USA (sofern man nicht nach DE ausschüttet)?
Die LLC verliert ihren Disregarded Entity Status, wenn sie als Corporation in den USA versteuert. Sie muss dann in dem USA voll bilanzieren und eine Körperschaftsteuererklärung einreichen. Steuern werden vermutlich keine in den USA fällig, wenn nur die deutsche Niederlassung Gewinne erzielt. Dann kann man auch gleich eine Corporation gründen und für diese eine Niederlassung anmelden. Der Charme der LLC mit Niederlassung ist ja gerade, dass man sich letztlich nur um die deutschen Erklärungen kümmern und in den USA (fast) nichts einreichen muss.
welchers Recht greift eigentlich, wenn man eine Nicht-EU Rechtsform als Unternehmen gründet, aber in Deutschland wohnt und das Business weltweit international ist, beispielsweise Kryptos anbietet im Internet. Greift dann die Mica-Verordnung der EU oder gelten die Regeln der SEC im Fall einer US LLC ?
Da hätte ich gerne eine Unklarheit geklärt: Anfangs heißt es, daß die LLC steuerlich als Personengesellschaft behandelt wird. Später heißt es bei der Meldung beim Finanzamt die LLC könne als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft registriert werden. Eine besitzverwaltende Gesellschaft würde als Kapitalgesellschaft (z.B. Besteuerung wie eine GmbH) womöglich deutlich besser da stehen. Ist es daher möglich sich vom Finanzamt wie eine GmbH besteuern zu lassen ?
weißt du wie es mit dem Gewerberecht aussieht, da es ja wie du sagst eine Deutsche/Österreichische Firma ist müsste das ja im Bereich Gewerberecht gleich zu Behandeln sein wie z.B. eine GmbH oder?
Die Gründung einer UG in Deutschland kostet ähnlich wie die Gründung einer LLC in den USA, außerdem benötigen man in Deutschland eine Umsatzsteuernummer und in den USA Musst man jährlich etwa 100 US-Dollar zahlen, damit die LLC aktiv bleibt. Ich sehe keinen Vorteil darin, in Deutschland mit einer LLC ein Unternehmen zu führen. Der einzige Grund, und es ist ein triftiger Grund, eine LLC in den USA zu gründen, ist der Datenschutz, da im Bundesstaat Wyoming der Name des Unternehmensgründers privat bleibt. Heutzutage mit ebilanzplus Jahresabschluss mit ebilanz ohne Steuerberater zu machen is kein Problem mehr, ich empfehle buchhaltungsbutler oder Kontolino dazu.
Wie verhält es sich mit der Wegzugssteuer? Fällt, wenn ich eine LCC in Deutschland betreibe und mich nach einigen Jahren entscheide in die USA auszuwandern, die Wegzugssteuer für mich an?
Interessantes Video - Wenn man ein deutsches E-Commerce Unternehmen (GmbH) führt und seine Produkte per Fulfillment in den USA vertreibt (und dort lagert), macht es dann Stand heute überhaupt noch einen Sinn, die USA Geschäfte auf eine US-LLC umzulagern? Klar, ein Vorteil wäre eine Haftungstrennung - wobei ich denke, in den USA ansäßige Mitbewerber mahnen eine US Gesellschaft ab als eine GmbH mit Sitz in Deutschland :) Ich frage mich nur - weil dann doch relativ viele Deutsche Brands dann als LLC in den USA tätig sind. Aber wofür, wenns dann steuerlich keine Vorteile hat?
Du hast Recht - du kannst auch mit der GmbH in den USA tätig werden. Um von dem günstigeren US Steuern zu profitieren, reicht eine US Firma nicht. Man muss mindestens einen GF in den USA haben. Auch hat die LLC allgemein ihre Tücken für Deutsche. Wenn Personengesellschaft dann besser LP.
Ein weiterer Vorteil der LLC könnte sein: Es dürfte keine Wegzugsbesteuerung anfallen bei einer Auswanderung aus Deutschland, da die Wirtschaftsgüter und stillen Reserven der LLC zugeordnet würden. Ist das so richtig? Oder hängt das davon ab, ob das lokale Finanzamt die LLC als Kaptialgesellschaft (Vorsicht: Körperschaftssteuer) oder als Personengesellschaft einstuft?
Korrekt. Personengesellschaft, daher keine Wegzugsteuer. Allerdings würde bei Verlagerung des Betriebes ins Ausland Entstrickungssteuer anfallen. Betrieb müsste in D verbleiben, ggf. muss Fremd-GF berufen werden.
@@PerspektiveAusland Um die Entstrickungssteuer zu umgehen, könnte man in einem Land mit Territorialbesteuerung eine LTD/Stiftung oder vergleichbares gründen und die amerikanische LLC als Tochtergesellschaft gründen. Dann könnte man in Deutschland bleiben, es kann später keine Entstrickungs- bzw. Wegzugssteuer erhoben werden und die Gewinne aus der LLC bleiben steuerfrei. Man braucht dann eine Konstellation für die LTD, die wiederum steuerfrei ist, z.B. als Non-Dom in Zypern. Ergibt das Sinn?
Nur um sicher zu gehen: Es ist also so, dass bei gegebender Substanz im Ausland auch in Deutschland oder anderen Staaten, die der Sitztheorie folgen, eine zugezogene ausländische Gesellschaft nicht verneint wird, also das ausländische Gesellschaftsrecht angewandt wird? Und warum wird die Gesellschaft andernfalls ausgerechnet als OHG behandelt und nicht etwa (im Falle einer LLC) wie eine Ein-Mann-GmbH?
Es geht um die Frage, ob die deutsche Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in D rechtsfähig ist, wenn sie keine Substanz am Sitzstaat hat. Für EU-Gesellschaften kann dies bejaht werden, d.h. die Niederlassung einer irischen Limited in D ist voll rechtsfähig, inklusive der Haftungsbeschränkung. Die Niederlassung einer britischen Limited wäre dies nicht mehr. Der Haftungsmantel verfällt. Die Gesellschafter haften mit dem eigenen Vermögen, wie bei einer OHG. Die US Gesellschaft wird jedoch behandelt wie eine EU-Gesellschaft.
Das Video ist nicht exakt, im Gegenteil sogar falsch. Da das dt. Recht eine Haftungsbeschränkte Personengesellschaft nicht kennt, ist die Einstufung der US LLC als Personen bzw. Kapitalgesellschaft strittig. Es gibt verschiedene Faktoren, die alle relativ Subjektiv sind. Wird die US LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft, wofür die Haftungsbeschränkung spricht, dann gilt Körperschafts-, Gewerbe-, & Umsatzsteuererklärung wie bei einer GmbH auch.
Es ist nicht relevant, ob das deutsche Recht eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft kennt oder nicht, denn es gilt das Recht der USA. Ähnliches galt für die UK LLP vor Brexit. Auch diese konnte über eine Niederlassung in Deutschland betrieben werden.
@@PerspektiveAusland Für die Besteuerung in Dtl. zählt die Einstufung der US LLC nach dt. Recht. Und eine disrgarded entity will man nicht als Kapitalgesellschaft eingestuft.
@PerspektiveAusland Zunächst etwas "Fachliches": Im "bgbl_Bundesgesetzblatt Teil II_1956_Nr. 12 vom 08.05.1956_bgbl256s0487.pdf" steht unter Artikel V. Nr. 1 "weitgehend". Allein schon bei dieser Gummiformulierung klingeln bei mir die Alarmglocken. Nun noch etwas "Generelles": ich würde mich da nicht so sehr verrückt machen. (Das ist eine grundsätzliche Kritik an Deinem Berufsstand, mit der auch Du Dich gerne persönlich angesprochen fühlen darfst!) Adenauer selbst sagte ja bereits: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ Also warum sollte ich dann ausgerechnet auf Grundlage dieses "Freundschaftsvertrags" meine Firme konstruieren?! Jedes Gesetz und vor allem solche "Freundschaftsverträge" haben immer eine gewisse Halbwertszeit. Sobald Dein Model also Schule macht, finden sie wieder einen Weg ihn zu sabotieren! Man baut immer (egal welches Gesetz aus deren Lobby-Kreisen) nicht auf Fels sondern auf Sand. Auf einen Abgeordneten gehen 38 Lobbyisten. Viel spannender wird es doch, wenn jeder erst ein Mal bei sich anfängt und sein eigenes egoistische Konsumverhalten hinterfragt. Wem schenke ich meine Energie? Und mit Konsum meine ich auch "Lebensenergie" und Arbeitskraft! Muss ich bei einer über 50 %igen Staatsquote wirklich noch eine Karriere als Beamter, Jurist, Arzt, Systemling-Wissenschaftler oder Steuerberater machen? Überleg doch mal wer in Wirklichkeit vom Staat abhängig ist! Jeder Rechtsanwalt und jeder Steuerberater dient dem Staat. Allein die Tatsache, dass solche Hütchenspielertricks erfunden werden, führt ja gerade dazu, dass die Staatsquote steigt. Täuschung der Allgemeinhiet durch staatliche Legitimation! Das ist kein Fels, sondern das ist Sand. Wenn Du das erst einmal verstanden hast, fällt vieles leichter zu begreifen. Dann begreifst Du auch was mit "sechshundertsechsundsechzig" gemeint ist. Mit "Zeichen" ist eben auch "Unterzeichnen" beim Notar gemeint. "Ci Vil" (כי ויל) bedeutet "Willenserklärung". Am Ende bürgst Du immer! Stell Dir doch einfach folgendes Szenario vor: Menschen kämen mit Abi von der Schule und die Immatrikulationen bei Jura oder "Me Di Zin" währen bei allen Unis weltweit gleich "null".
Ende November: Plan B Schweizer Taschenmesser Intensiv-Seminar in Zürich! Deine Begleitung kommt kostenlos mit! 🇨🇭
Mit Sebastian & Daniel
🗓️ 25. & 26. November 2024
🌍 Sichere dir deine finanzielle Freiheit
💼 Lerne von Experten
🤝 Netzwerke mit Gleichgesinnten
🔥 Bringe deinen Ehepartner, Lebenspartner, Geschäftspartner oder eine sonstige Begleitperson ohne Aufpreis nach Zürich mit! 🔥
Entdecke die 7 Werkzeuge für deine grenzenlose Zukunft:
🔑 Weitere Staatsbürgerschaften
🏠 Internationale Aufenthaltstitel
🏦 Banking jenseits der EU
💰 Globale Vermögensdiversifikation
✈️ Auswandern Light
🏢 Internationale Unternehmensstrukturen
📜 Grenzüberschreitende Nachlassplanung
Begrenzte Plätze! Melde dich jetzt an: shorturl.at/hddhr
#PlanB #FinanzielleFreiheit #Seminar #Zürich
Super Kanal! Leider erst jetzt entdeckt. Danke für den Beitrag!
Wie verhält es sich mit der Wegzugsteuer? Fällt, wenn eine US LLC in Österreich betrieben wird und nach einigen Jahren die Entscheidung fällt nach Costa Rica oder Monaco auszuwandern die Wegzugsteuer an? Costa Rica hat kein DBA mit Österreich.
Sehr schöner Beitrag ❤👍... wenn die LLC vom deutschen Finanzamt als Personengesellschaft anerkannt wird, gilt dann dann noch die beschränkte Haftung? Auch in Deutschland? (z. b. bei online Handel) Bilanzieren müsste diese (Ein-) Personengesellschaft auch nicht? Oder doch, wegen des notariellen Handelsregistereintrags? ✌️
Hallo, wie ist es wenn man bereits ein EU in DE hat und dieses in eine LLC "umwandelt" geht das "einfach so"? Oder fällt dann bereits die Wegzugsbesteuerung an?
Plane auszuwandern. Macht es sein eine LLC zu gründen und vorhandene (Ramsch)-Immobilien auf der LLC zu parken?
Nein. Weil Mieteinnahmen idR beschränkter Steuerpflicht utnerliegen.
@@saschaganser9671 Hier gibts keine Mieteinnahmen. Wie sieht es da aus?
@@rannseier was willst du dann mit den Immobilien?
@@saschaganser9671 Behalten.
Würde mich auch interessieren.
Könnte man eine LLC als einfachen(EÜR) Treuhänder für eine deutsche Treuhandstiftung nutzen?
Ich möchte mit meiner Firma in Österreich operieren. Würden Sie mir eine LLC oder eine irische Limited empfehlen?
Falls man nicht in Deutschland lebt und eine Immobilie in Deutschland vermietet, muss man dann die LLC ins Handelsregister eintragen oder wird die Miete einfach in der persoenlichen Steuererklaerung angegeben? (Danke)
Danke für die ausführliche Erklärung. cheers
Gern 🤩
Die US-LLC hat schon einen steuerlichen Vorteil: Wenn man in Florida über eine US-LLC eine Immobilie vermietet und diese nach deutschem Recht wie eine Personengesellschaft satzungsrechtlich gestaltet hat, bleibe die Einkünfte in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehslt, der sich ab Grenzsteuersatz 42% 45% in Deutschland nicht ider kaum noch auswirkt. Es fällt dann nur eine vernachlässigbare US-Bundessteuer an.
Zum Thema Vermögensschutz ,ich bin hier in Deutschland als Einzelunternehmer Handwerker tätig das Firmengebäude ist in meinem Unternehmen das Privathaus gehört mir und der Ehefrau , eine LLC mit 2 Gesellschaftern Ehefrau und ich würde beim Haus übertragen Sinn machen was wäre dann aber mit dem Firmengebäude fällt da keine Grundsteuer an ?
LG Rainer
Was ich nicht ganz verstehe. Welches Bankkonto ist bei der LLC hinterlegt? Denke mal ein deutsches Firmenkonto. Kann ich den auch für Dollar arbeiten? Dann wäre in es ein US Konto und in USA steuerpflichtig?
Danke für das faktenorientiertes Video!
Welche Ausgaben darf ich mit der llc machen, bevor die Gewinne versteuert werden? (Z.b Kfz, urlaub. Essen). Oder gelten dann komplett die deutschen Vorschriften wie die 1% Regelung? 🤔
LLC ist steuerlich eine Einzelfirma. Die gleichen Regelungen gelten analog.
gilt das ganze auch für eine LLC in der mehrere Gesellschafter sind?
Heißt das also, dass ich keine einfache Buchhaltung (EÜR) betreiben muss, sondern lediglich einmal im Jahr die Einnahmen in meiner Einkommensteuerklärung aufführen muss? Und Deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung und Co. dann auch nicht abgeben muss? Weil alles Reverse-Charge?
Und wenn Sie nur eine Online-Dienstleistung anbieten, z. B. Webentwicklung oder Online-Beratung, zählt dann die Niederlassung in Deutschland?
aber soweit ich verstehe, muss man den Gewinn am Ende des Jahres als Einkommensteuer versteuern. aber wenn man während des Jahres Einnahmen und Ausgaben als Unternehmen hatte, muss man diese Buchhaltung nicht nach Deutschland melden, oder?
Danke für das gute Video! Soweit ich weiß, kann die LLC in den USA auch als Kapitalgesellschaft anstatt als Personengesellschaft besteuert werden (je nach Satzung), stimmt das? Wenn sie in den USA als Kapitalgesellschaft besteuert wird, werden Gewinne dann auch nur nach DE "durchgereicht" oder versteuert man alles in den USA (sofern man nicht nach DE ausschüttet)?
Die LLC verliert ihren Disregarded Entity Status, wenn sie als Corporation in den USA versteuert. Sie muss dann in dem USA voll bilanzieren und eine Körperschaftsteuererklärung einreichen. Steuern werden vermutlich keine in den USA fällig, wenn nur die deutsche Niederlassung Gewinne erzielt. Dann kann man auch gleich eine Corporation gründen und für diese eine Niederlassung anmelden. Der Charme der LLC mit Niederlassung ist ja gerade, dass man sich letztlich nur um die deutschen Erklärungen kümmern und in den USA (fast) nichts einreichen muss.
welchers Recht greift eigentlich, wenn man eine Nicht-EU Rechtsform als Unternehmen gründet, aber in Deutschland wohnt und das Business weltweit international ist, beispielsweise Kryptos anbietet im Internet. Greift dann die Mica-Verordnung der EU oder gelten die Regeln der SEC im Fall einer US LLC ?
Da hätte ich gerne eine Unklarheit geklärt: Anfangs heißt es, daß die LLC steuerlich als Personengesellschaft behandelt wird. Später heißt es bei der Meldung beim Finanzamt die LLC könne als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft registriert werden. Eine besitzverwaltende Gesellschaft würde als Kapitalgesellschaft (z.B. Besteuerung wie eine GmbH) womöglich deutlich besser da stehen. Ist es daher möglich sich vom Finanzamt wie eine GmbH besteuern zu lassen ?
Ja, geht auch. Alles eine Frage der Satzung. FA entscheidet auf Basis der Satzung.
@@PerspektiveAusland Superinfo! Und vielen Dank für die rasche Antwort.
weißt du wie es mit dem Gewerberecht aussieht, da es ja wie du sagst eine Deutsche/Österreichische Firma ist müsste das ja im Bereich Gewerberecht gleich zu Behandeln sein wie z.B. eine GmbH oder?
ja genau
Die Gründung einer UG in Deutschland kostet ähnlich wie die Gründung einer LLC in den USA, außerdem benötigen man in Deutschland eine Umsatzsteuernummer und in den USA Musst man jährlich etwa 100 US-Dollar zahlen, damit die LLC aktiv bleibt. Ich sehe keinen Vorteil darin, in Deutschland mit einer LLC ein Unternehmen zu führen. Der einzige Grund, und es ist ein triftiger Grund, eine LLC in den USA zu gründen, ist der Datenschutz, da im Bundesstaat Wyoming der Name des Unternehmensgründers privat bleibt. Heutzutage mit ebilanzplus Jahresabschluss mit ebilanz ohne Steuerberater zu machen is kein Problem mehr, ich empfehle buchhaltungsbutler oder Kontolino dazu.
Wie verhält es sich mit der Wegzugssteuer? Fällt, wenn ich eine LCC in Deutschland betreibe und mich nach einigen Jahren entscheide in die USA auszuwandern, die Wegzugssteuer für mich an?
Keine Wegzugsteuer, da Personengesellschaft, aber wenn der Betrieb von D nach USA verlegt wird vermutlich Entrstrickungssteuer.
gilt das alles auch genau so in österreich?
Ja, im Grunde schon
Wäre es den empfehlenswert eine US LLC zu nutzen für Immobilien weltweit? Ich bin noch lange nicht so weit, da Student wäre aber interessant 😁
Kann man leider so pauschal nicht beantworten, sorry ☹️
Interessantes Video - Wenn man ein deutsches E-Commerce Unternehmen (GmbH) führt und seine Produkte per Fulfillment in den USA vertreibt (und dort lagert), macht es dann Stand heute überhaupt noch einen Sinn, die USA Geschäfte auf eine US-LLC umzulagern? Klar, ein Vorteil wäre eine Haftungstrennung - wobei ich denke, in den USA ansäßige Mitbewerber mahnen eine US Gesellschaft ab als eine GmbH mit Sitz in Deutschland :) Ich frage mich nur - weil dann doch relativ viele Deutsche Brands dann als LLC in den USA tätig sind. Aber wofür, wenns dann steuerlich keine Vorteile hat?
Du hast Recht - du kannst auch mit der GmbH in den USA tätig werden. Um von dem günstigeren US Steuern zu profitieren, reicht eine US Firma nicht. Man muss mindestens einen GF in den USA haben. Auch hat die LLC allgemein ihre Tücken für Deutsche. Wenn Personengesellschaft dann besser LP.
Ein weiterer Vorteil der LLC könnte sein:
Es dürfte keine Wegzugsbesteuerung anfallen bei einer Auswanderung aus Deutschland, da die Wirtschaftsgüter und stillen Reserven der LLC zugeordnet würden.
Ist das so richtig?
Oder hängt das davon ab, ob das lokale Finanzamt die LLC als Kaptialgesellschaft (Vorsicht: Körperschaftssteuer) oder als Personengesellschaft einstuft?
Korrekt. Personengesellschaft, daher keine Wegzugsteuer. Allerdings würde bei Verlagerung des Betriebes ins Ausland Entstrickungssteuer anfallen. Betrieb müsste in D verbleiben, ggf. muss Fremd-GF berufen werden.
@@PerspektiveAusland Danke. Die Antwort ist sehr hilfreich!
@@PerspektiveAusland Um die Entstrickungssteuer zu umgehen, könnte man in einem Land mit Territorialbesteuerung eine LTD/Stiftung oder vergleichbares gründen und die amerikanische LLC als Tochtergesellschaft gründen. Dann könnte man in Deutschland bleiben, es kann später keine Entstrickungs- bzw. Wegzugssteuer erhoben werden und die Gewinne aus der LLC bleiben steuerfrei. Man braucht dann eine Konstellation für die LTD, die wiederum steuerfrei ist, z.B. als Non-Dom in Zypern.
Ergibt das Sinn?
@@zippzapp5596 Die Antwort ist leider falsch.
@@saschaganser9671 Begründung?
Nur um sicher zu gehen: Es ist also so, dass bei gegebender Substanz im Ausland auch in Deutschland oder anderen Staaten, die der Sitztheorie folgen, eine zugezogene ausländische Gesellschaft nicht verneint wird, also das ausländische Gesellschaftsrecht angewandt wird?
Und warum wird die Gesellschaft andernfalls ausgerechnet als OHG behandelt und nicht etwa (im Falle einer LLC) wie eine Ein-Mann-GmbH?
Es geht um die Frage, ob die deutsche Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in D rechtsfähig ist, wenn sie keine Substanz am Sitzstaat hat. Für EU-Gesellschaften kann dies bejaht werden, d.h. die Niederlassung einer irischen Limited in D ist voll rechtsfähig, inklusive der Haftungsbeschränkung. Die Niederlassung einer britischen Limited wäre dies nicht mehr. Der Haftungsmantel verfällt. Die Gesellschafter haften mit dem eigenen Vermögen, wie bei einer OHG. Die US Gesellschaft wird jedoch behandelt wie eine EU-Gesellschaft.
Das Video ist nicht exakt, im Gegenteil sogar falsch.
Da das dt. Recht eine Haftungsbeschränkte Personengesellschaft nicht kennt, ist die Einstufung der US LLC als Personen bzw. Kapitalgesellschaft strittig. Es gibt verschiedene Faktoren, die alle relativ Subjektiv sind. Wird die US LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft, wofür die Haftungsbeschränkung spricht, dann gilt Körperschafts-, Gewerbe-, & Umsatzsteuererklärung wie bei einer GmbH auch.
Es ist nicht relevant, ob das deutsche Recht eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft kennt oder nicht, denn es gilt das Recht der USA. Ähnliches galt für die UK LLP vor Brexit. Auch diese konnte über eine Niederlassung in Deutschland betrieben werden.
@@PerspektiveAusland Für die Besteuerung in Dtl. zählt die Einstufung der US LLC nach dt. Recht.
Und eine disrgarded entity will man nicht als Kapitalgesellschaft eingestuft.
@PerspektiveAusland
Zunächst etwas "Fachliches":
Im "bgbl_Bundesgesetzblatt Teil II_1956_Nr. 12 vom 08.05.1956_bgbl256s0487.pdf" steht unter Artikel V. Nr. 1 "weitgehend".
Allein schon bei dieser Gummiformulierung klingeln bei mir die Alarmglocken.
Nun noch etwas "Generelles":
ich würde mich da nicht so sehr verrückt machen.
(Das ist eine grundsätzliche Kritik an Deinem Berufsstand, mit der auch Du Dich gerne persönlich angesprochen fühlen darfst!)
Adenauer selbst sagte ja bereits:
„Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“
Also warum sollte ich dann ausgerechnet auf Grundlage dieses "Freundschaftsvertrags" meine Firme konstruieren?!
Jedes Gesetz und vor allem solche "Freundschaftsverträge" haben immer eine gewisse Halbwertszeit.
Sobald Dein Model also Schule macht, finden sie wieder einen Weg ihn zu sabotieren!
Man baut immer (egal welches Gesetz aus deren Lobby-Kreisen) nicht auf Fels sondern auf Sand.
Auf einen Abgeordneten gehen 38 Lobbyisten.
Viel spannender wird es doch, wenn jeder erst ein Mal bei sich anfängt und sein eigenes egoistische Konsumverhalten hinterfragt.
Wem schenke ich meine Energie?
Und mit Konsum meine ich auch "Lebensenergie" und Arbeitskraft!
Muss ich bei einer über 50 %igen Staatsquote wirklich noch eine Karriere als Beamter, Jurist, Arzt, Systemling-Wissenschaftler oder Steuerberater machen?
Überleg doch mal wer in Wirklichkeit vom Staat abhängig ist!
Jeder Rechtsanwalt und jeder Steuerberater dient dem Staat.
Allein die Tatsache, dass solche Hütchenspielertricks erfunden werden, führt ja gerade dazu, dass die Staatsquote steigt.
Täuschung der Allgemeinhiet durch staatliche Legitimation!
Das ist kein Fels, sondern das ist Sand.
Wenn Du das erst einmal verstanden hast, fällt vieles leichter zu begreifen.
Dann begreifst Du auch was mit "sechshundertsechsundsechzig" gemeint ist.
Mit "Zeichen" ist eben auch "Unterzeichnen" beim Notar gemeint.
"Ci Vil" (כי ויל) bedeutet "Willenserklärung". Am Ende bürgst Du immer!
Stell Dir doch einfach folgendes Szenario vor:
Menschen kämen mit Abi von der Schule und die Immatrikulationen bei Jura oder "Me Di Zin" währen bei allen Unis weltweit gleich "null".
👍
👍🏻🙏