Fingerabdrücke genommen - Was tun? - Tipps vom Anwalt / Strafverteidiger in Freiburg

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  • Опубліковано 15 жов 2024
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    Der Ratgeber Strafrecht von Rappaport & Stolterfoth Rechtsanwälte:
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    Heute: Fingerabdrücke, DNA-Analyse und andere erkennungsdienstliche Behandlungen
    - und was Sie tun können.
    Was ist eine erkennungsdienstliche Behandlung?
    Die erkennungsdienstliche Behandlung eines Beschuldigten bedeutet, dass Fotos und Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden. In der Regel passiert das unmittelbar nach Ihrer (vorläufigen) Festnahme. Diese Maßnahmen können auch ohne vorherige Androhung gegen Ihren Willen vollzogen werden. Sie können auch zwangsweise zur Polizei gebracht werden.
    Unsere Ratschläge
    Auch hier gilt:
    Leisten Sie keinen Widerstand,
    machen Sie keine Angaben
    und verlangen Sie nach Ihrem Anwalt!
    Manchmal wird eine erkennungsdienstliche Behandlung auch erst später im Ermittlungsverfahren durchgeführt. Dann werden Sie in aller Regel zunächst auf die beabsichtigte Maßnahme hingewiesen und schriftlich oder telefonisch zur Durchführung zu einer Dienststelle der Kriminalpolizei vorgeladen. Bevor Sie dieser Vorladung folgen, sollten Sie in jedem Fall zuerst Kontakt zu uns aufnehmen und das richtige Vorgehen mit uns besprechen.
    Es kann passieren, dass Sie bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auch dazu aufgefordert werden, eine Speichelprobe zur Durchführung einer molekulargenetischen Untersuchung (DNA-Analyse) abzugeben. Das sollten Sie auf jeden Fall ablehnen, denn bei freiwilliger Abgabe einer Speichelprobe kann diese auch ohne richterliche Anordnung verwendet werden. Wenn Sie nicht einwilligen, muss erst eine richterliche Anordnung eingeholt werden, sonst ist das Ergebnis der DNA-Analyse im Strafverfahren nicht verwertbar.
    KONTAKT
    Telefon: 0761 4587548-0
    Internet: rappaport-stol...
    E-Mail: kanzlei@rappaport-stolterfoth.de

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