Ich benutze genau diese Parkscheibe seit über 3 Jahren, bisher ein Knöllchen bekommen, Einspruch eingelegt und gewonnen. Also ich finde sie super und empfehle sie jedem. Die Privaten Supermarktknöllchenverteiler sind da sehr scharf drauf...
Wie wäre es, wenn Sie, lieber ADAC; zumindest an Ihre Plus-Mitglieder, die elektron. Parkscheibe großzügig verschenken, nachdem Sie Ihre Beiträge dermaßen erhöht haben..?!
Ich dachte eigentlich, dass die Elektronische Parkscheibe auch auf Supermarkt Parkplätzen gilt. Wie kann man denn gegen die „Parkplatz Mafia“ vorgehen? Wie soll ich denn auf jeden Parkplatz erst die ewig langen Bedingungen durchlesen? Natürlich gehe ich da nicht mehr einkaufen wo die El. Parkscheibe nicht anerkannt wird. Das ist wohl die einzige Möglichkeit sich zu wehren. Wenn das konsequent durchgeführt wird, werden die „Abzocker“ irgendwann auch verschwinden. Das es in sehr vielen Fällen nicht darum geht den Parkplatz für Kunden freizuhalten, sondern nur um die „Gebühr“ geht ist doch sehr offensichtlich. Ich denke da ist der ADAC gefragt etwas zu unternehmen. Für die einzelne Person ist es nicht sinnvoll dagegen zu klagen. Um klarzustellen, Supermärkte müssen ihre Parkplätze schützen, das geht auch wunderbar mit elektrischen Parkscheiben.
Wie du dagegen vorgehen kannst? Ganz einfach, in dem alle den Märkten sagen, dass man das nicht bezhalt und nicht duldet, und wenn die so weiter machen mna nicht mehr dort einkaufen geht! Spätestens am 3 Tag wenn niemand mehr dahin geht, verschwinden jegliche Regeln! Einziges Problem weswegen dies niemals funktionieren wird! Die Deutschen müssten mal zusammenhalten und zusammenarbeiten.... Hieran wird es scheitern!
Wer hier bezahlt ist selber schuld,diese parkscheiben sind zugelassen und legal,da können die betreiber sich aufm Kopf stellen. Die würden noch nichtmal vor gericht recht bekommen ohne plausible begründung,und die ist nicht "wir wollen nur die klassische varriante sehen"... Der Grund wieso das bei manchen so ist,ist das se die vergesslichkeit nutzen von den Leuten um Kohle zu machen,wie oft hab ich die scheibe im stress vergessen und musste zahlen.. Bei uns nutzen sogut wie alle taxifahrer z.b die Elektronische auch. Also macht euch da mal kein koppe,die Elektronische ist einfach ein segen und will ich nicht mehr missen. .
Da hat der Gesetzgeber gepennt...etwas zugelassen,aber ob's anerkennt wird ist wieder Sache vom Betreiber. Warum mischt da nicht mal der ADAC mit. Kann dich nicht sein, das der Betreiber selbst entscheiden kann, was bei dem gilt, obwohl Gesetz sagt, diese ist gültig...da hätte ein Gesetz mit formuliert werden müssen "die elektronische Parkscheibe ist der manuellen gleichgestellt" ,aber ist ja wieder zu kompliziert. Nachher sagt ein Betreiber, plastic Scheiben werden nicht anerkannt, oder nur unsere eigenen (erwerbbar für 29€), oder Auto muss mindestens 6 Monate TÜV haben.
Was der Parkbetreiber will,ist mir bockwurscht,hab noch nie mit meiner elektronische Prob gehabt weder auf "FairParken" plätze noch sonst wo. Sollte ich mal trotzdem nen Ticket drann haben,wirds nicht bezahlt,sollen erstmal nen plausiblen grund nennen wieso se die nicht wollen...die ist zugelassen und fertig.
Zur sogenannten „festen Befestigung“. Was bedeutet dies? Ich wechsle häufig mein Dienstauto und müsste für jeden Wechsel die elektr. Scheibe neu kaufen. Stattdessen nutze ich doppelseitiges Tape und nehme die Scheibe mit. Und schütteln zu erneuten Aktivierung, das ist unsinnig. Da reicht ggf. schon Motor starten.
Eine Frage liebes ADAC Team, wie verhält es sich mit motorisierten Zweirädern? Brauchen die eine Parkscheibe und wenn ja wie soll man die am Fzg befestigen? Gilt das auch wenn das Zweirad nicht in den markierten Parklücken sondern z.b. bei den Fahrrädern steht?
Hallo FlyinTiger, wir haben dazu einen passenden Beitrag: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
darf das Ordnungsamt und co die Ankunftszeit von der Parkscheibe für andere Ordnungswidrigkeiten nehmen z.b. wie lang ich im eingeschränkten Halteverbot gestanden habe?
Hallo Tieger Hai, unseres Wissens nach gibt es hierzu noch keine Gerichtsentscheidung. Wir sehen aber keinen Grund, warum die Behörde die Zeit auf der elektronische Parkscheibe nicht verwenden dürfte. Das Argument, dass jeder Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht hat, kann jedenfalls nicht entgegen gehalten werden, da der Verwender der elektronischen Parkscheibe freiwillig preisgibt, wann er das Fahrzeug geparkt hat. Daher kann die Behörde das auch heranziehen. VG Andi vom ADAC Team
Von meiner Erfahrung wurde die Zeit der Kontrolle notiert (theoretisch könnte die Scheibe auch nur Dort liegen vom letzten stop) , alternativ könnte man zusätzlich vermerken "Ankunftszeit nach Parkscheibe". Fakt ist aber auch, durch die Parkscheibe lässt sich die vermutete Abfahrtszeit erkennen. Dies könnte vorm Abschleppen bewahren, da es sich wohl nicht um einen dreisten Dauerparker handelt, sondern nur einer, der unabsichtlich falsch steht. Mir passiert, parkte leider vorm Schild und nicht dahinter,davor was eingeschränkt
Und auch die Art und Weise, wie er das Gerät da präsentiert hat. Normalerweise zeigt man ein Gerät, wovon die Rede ist, in Nahaufnahme um genau zu sehen was da drauf steht und nicht wie er das gemacht hat.
Gibt es Erfahrungen mit der elektronischen Parkscheibe auf Privat-Parkflächen z. B. von Supermarktketten, die die Dienste von sog. Parkraumüberwachungsfirmen nutzen, z. B. Park & Control?
Hallo Rainer, zur Verwendung elektronischer Parkscheiben auf Supermarktparkplätzen haben wir bisher keine Rückmeldung der ADAC Mitglieder erhalten. Daher gehen wir bis jetzt davon aus, dass eine nach der StVO zulässige elektronische Parkscheibe auch im Rahmen der privaten Parkraumbewirtschaftung verwendet werden kann. Weder kennen wir AGB, die deren Gebrauch untersagen, noch sind Verwendern elektronischer Parkscheiben deswegen Vertragsstrafen auferlegt worden. Viele Grüße Marion/ADAC
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein privater Parkplatzbetreiber eine gesetzlich gültige elektronische Parkscheibe nicht zulassen. Dafür habe ich sie mir ja gekauft, damit ich auf dem Supermarktparkplatz parken kann und nicht irgendwelche Tafeln vorher lesen muss.
Hallo Rudi, wende dich mit deinem Fall als ADAC Mitglied an unsere kostenlose juristische Erstberatung. Meine Kollegen helfen dir gerne weiter. Du erreichst sie unter der Telefonnummer 089 7676 2423 von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Halte beim Anruf bitte deine Mitgliedsnummer bereit. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Ich bin Mitglied des ADAC. Aber mir geht es nicht um einen konkreten Fall, sondern um die Aussage in dem Videobeitrag, wonach ein privater Parkplatzbetreiber der Verwendung einer elektronischen Parkscheibe zustimmen muss. Das kann ich rechtlich nicht nachvollziehen. Wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, warum muss dann zugestimmt werden.
Hallo Rudi, sorry, das habe ich vorher falsch verstanden. Ich dachte, dass es um einen konkreten Fall von dir geht. Die Parkscheibe, auch die elektronische, ist entsprechend genormt und genügt damit den gesetzlichen Vorschriften für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum. Beim Parken auf dem Supermarktparkplatz geht es aber eben um Parken auf Privatgrund. Dort herrscht der Grundsatz der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) und der Betreiber kann eben vorschreiben unter welchen Bedingungen er das Parken zulässt (z.B. Parkticketziehen/einlegen oder theoretisch auch das Einlegen eines Zettels mit der Uhrzeit). Dein Argument, dass die elektronische Parkscheibe aber akzeptiert werden „muss“, ist in Bezug auf einen Vertrag und dessen Bedingungen nicht weiterführend. Zunächst kommt es eben auf diese AGB an und dann, ob die AGB einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Wenn der Betreiber etwa das Parkscheibensymbol verwendet, kann man argumentieren, ob er nicht damit zum Ausdruck bringt, dass sämtliche - für den öffentlichen Grund - zulässigen Parkscheiben, inkl. den elektronischen, verwendet werden können und eine AGB-Klausel, die elektronische Parkscheiben ausschließt, überraschend und damit unwirksam wäre. Abgesehen davon wird man aber um das Lesen der AGB nicht umhinkommen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADACBei dieser Willkür kann der private Parkplatzbetreiber dann auch einfach im Kleingedruckten (AGBs) einfach festlegen, dass er statt einer DIN-genormten blauen Parkscheibe eine pinke mit goldenen Punkten ausgestellt sehen möchte. Das wäre kurzum die gleiche Logik.
Hallo 2 leftHands, eine generelle Übersicht, wo elektronische Parkscheiben im Ausland erlaubt sind, liegt uns leider nicht vor. Nach den von uns recherchierten Informationen ist die Verwendung der elektronischen Parkscheibe bislang nur in Deutschland, den Niederlanden und Dänemark zulässig, sofern dort solche elektronische Parkscheiben eingesetzt werden, die nach dem Ausstellen des Motors nicht mehr weiterlaufen. Einzelheiten oder Informationen zu einzelnen Modellen von Parkscheiben liegen uns keine vor. Insbesondere aus den Ländern Belgien, Österreich und Schweiz liegen uns jedoch Informationen vor, dass die Verwendung der elektronischen Parkscheibe dort nicht zulässig ist. Es empfiehlt sich daher außerhalb der genannten drei Ländern grundsätzlich eine herkömmliche Parkscheibe zu verwenden. VG Franz vom ADAC Team
Ich kenn das, liegt allerdings daran das ich beim Lidl zum Beispiel nie eine Parkscheibe gebraucht habe, sieht Jahren hat das da keinen interessiert... Aber bei nem Penny da durfte ich dann 30 Euro bezahlen.
Wie viel darf denn ein privater Parkplatzbetreiber nehmen wenn ich 45 min ohne Parkscheibe (ab 20 Uhr frei beim Toy's Rus und Fressnapf) und um 18:40 hingestellt. Schild weit weg keiner geht so weit hin und sofort 65€... Ist das überhaupt möglich? Komme aus Deutschland und bei uns kostet es 15€... Also jetzt möchte ich des schon wissen... Weil es gibt ja keinen richtigen Bußgeldkatalog... Und auf dem Schild steht auch nicht wie viel Falschparken kostet... Alles Dinge die in Deutschland geregelt sind wie sieht das in Österreich aus? War jetzt 1x im Cineplexx und wurde wie gesagt da beim Hofer, Fressnapf und Toy's Rus mit 65€ bestraft (eh schon frech wenn man überlegt es ist Samstag Abend und in 1h 15min vorbei..) naja war das letzte Mal vor knapp 2 Jahren da am stehen und damals war noch keine Pflicht und wie gesagt Schild knapp 40 Meter entfernt geht ja keiner hin? Kennt sich da wer aus? Bitte um Rückmeldung...
Hallo Tech Fox, es handelt sich im von dir beschriebenen Fall nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern eine private Forderung, so dass es hier auch keine festen Forderungssätze gibt. Beim Parken auf Privatparkplätzen handelt es sich auch nach österreichischem Recht um eine Besitzstörung, wogegen es in Österreich das Instrument der Besitzstörungsklage gibt. Im Zuge dessen kann es zu weitaus höheren Kosten kommen, wenn man nicht bezahlt. Bei weiteren Fragen dazu kannst du dich gerne an die, für unsere Mitglieder kostenlose, ADAC Rechtsberatung wenden =>www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC OK alles klar ja hab schon gezahlt aber ärgert mich schon... Ab 19:30 ist es frei und ich hab mich um 19:10 hingestllt Schild war vor 2 Wochen noch keines da und ich geh ja nicht bis zum Ende der Straße... Naja um 19:21 wurde ich aufgeschrieben... Echte Frechheit 9 min bevor so oder so Ende wäre tun die neuen gleich Mal kassieren ... Naja alle in meiner Reihe hatten den Zettel dran .. klar keiner wusste das ja wenn man sonst immer schön kostenlos parken konnte und dann aufeinmal ein Unternehmen ohne Ankündigung das einführt... Naja mies gelaufen...
Nur bedingt richtig. Jeder kann sehen, in welchen Zeitraum das Fahrzeug abgestellt wurde (+ max. 29min.), aber nicht, an welchem Tag es abgestellt wurde d.h. es kann auch seit mehreren Tagen stehen.
@@michaellutter5148 Wenn er um 16 Uhr angekommen ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher dass er um 15 Uhr noch nicht da war. Sonut könnte um 15 Uhr z.B. ein Einbruch geplant werden an zukünftigen Tagen.
@@schizzlschnitzl das macht Sinn. Man geht im Laufe des Abends vorbei und sieht immer 16 Uhr, also muss das Auto zwischen 1531 und 1600 angekommen sein. So sieht man das Auto nur stehen und ggf morgens dass es weg ist, nur man weiß nicht, wann es heim gekommen ist. So könnte man sagen, man hätte bis 1500 zeit
Was ist wenn man um 22 Uhr abends ankommt und die Parkscheibenpflicht erst ab 9 Uhr des nächsten Tages beginnt? Normal müsste man ja die Parkscheibe auf 9 Uhr Ankunftszeit stellen...
Hallo Michael, es gibt hier unterschiedliche Ansichten in der Rechtsprechung: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass die Parkscheibe in dem Fall auf die halbe Stunde einzustellen ist, die auf den Beginn der Parkbeschränkung folgt. Andere Ansicht ThürVerfGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VerfGH 16/10: Es stellt keine willkürliche Auslegung des § 13 II 1 Nr. 2 StVO dar, dass derjenige, der sein Fahrzeug vor Beginn einer Kurzparkzeit abstellt und es über diesen hinaus stehen lassen will, die Parkscheibe auf den Zeitpunkt einstellen muss, zu dem die Parkbeschränkung beginnt. Mit der elektronischen Parkscheibe ist beides nicht möglich. Ein Video zu diesem Thema ist übrigens in Planung. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Doch, das ist möglich. Beispielhaft aus einer Anleitung der Needit Parklite "Manuelles Einstellen: Ihr PARK LITE kann auch manuell eingestellt werden. Wenn Sie Ihre PARK LITE manuell einstellen müssen, brauchen Sie bloß auf die Taste 3 zu drücken, worauf die Uhr in Intervallen von 30 Minuten vorwärts zählt. Die Taste gedrückt halten und loslassen, sobald der gewünschte Zeitpunkt erscheint. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion nur verfügbar ist, wenn sich die PARK LITE im Parkmodus befindet." Man kann also nach dem automatischen Einstellen die Ankunftszeit manuell korrigieren sollte dies notwendig sein, wenn man z.B. außerhalb der Parkscheibenpflichtigen Zeit ankommt.
Hab eine elektronische Parkscheibe eingeklebt, links an der Frontscheibe. Auf eine Parkplatz mit Parkscheibe geparkt. Ich fuhr vom Parkplatz und irgendwann bemerkte ich das vom rechten Fensterrand etwas herunter fiel. Nach ein paar Wochen kam noch einmal ein Brief. Ich hätte angeblich keine Parkscheibe ausgelegt. Auf dem Bild war das Auto von der rechten Seite zu sehen, so das die Parkscheibe nicht sichtbar ist. Meine elektronische Parkscheibe ist aber auf der linken Seite eingeklebt, damit ich die Uhr vom Fahrsitzt aus sehen und die Uhr gegebenfalls stellen kann. Also nochmal ein Foto vom Auto auf der linken Seite gemacht und dem Bescheid wiedersprochen, damit war die Sache erledigt. Muss ich die elektronische Parkscheibe auf die rechte Seite kleben oder kann die Parkscheibe auf der linken Seite bleiben wo ich sie vom Fahrersitz aus sehen kann? Durch die Anordnung der Tasten und der flachen Scheibe konnte ich die Parkscheibe, wenn ich sie ganz nach unten klebe, nicht erreichen, deshalb habe ich die Scheibe ganz nach oben aus meinem Sichtfeld geklebt. Ist das OK?
@@daryldixon1585 Frage: Wo steht das? § 13 StVO Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. 2) … die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt 1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und, 2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. --- Da steht nix von Beifahrerseite, das steht was von außen gut lesbar und das trifft auf jeden Zentimeter hinter einer nicht zu dunkel getönten Scheibe zu, einschließlich des kleinen Dreieckfensters auf der Fahrerseite oder auf der Hutablage alter Autos, bei modernen ist das Fenster ja eher Sonnen abweisend also stockduster. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nicht vorgesehen, auf welcher Seite das Ding zu liegen hat - wobei das so nicht stimmt, heißt ja StVO, meint irgendein Exekutivtroll hat es aufgrund eines Gesetzes so formuliert, der Gesetzgeber ist da nicht direkt involviert. Soll ja auch noch sowas wie Einbahnstraßen geben, da kann Beifahrerseite nach Deiner Lesart falsch sein, denn da wäre der Gehweg zum bequemen Ablesen auf der Fahrerseite. Wird sich der Kontrollazi also einmal rund ums Auto bewegen müssen. ---- Wäre aber mal grundsätzlich interessant welche Urteile, in welcher Richtung, es dazu gibt, vielleicht haben die Juristen des ADAC da mal was parat. Irgendwo habe ich das "Aber wo genau muss die Parkscheibe im Auto liegen? § 13 StVO verlangt, dass die Parkscheibe gut sichtbar und zweifelsfrei von außen lesbar sein muss. Idealerweise liegt sie vorne unter der Windschutzscheibe. Tatsächlich darf sie aber auch im Seitenfester oder auf der Hutablage (an der Heckscheibe) platziert werden." im Netz gefunden. Da stand im Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH Könnte also der ein oder andere Jurist an der Formulierung mitgewirkt haben. Was sagen, denn da die verschiedenen Juristen des ADAC dazu, gerne mehrere, drei Juristen fünf Meinungen (mindestens), also wäre es interessant wer da welche vertritt und was da dann mehrheitlich rauskommt.
Hallo Dieter, eine Kulanzzeit gibt es hier leider nicht. Daher sollte man immer drauf achten, dass die Uhrzeit richtig eingestellt ist ⏲🙂 VG Andi / Social Team
Ist es tatsächlich so, dass man die elektronische Parkscheibe fest anbringen muss? Es gibt ja auch zugelassene Modelle, bei denen nur der Rahmen fest angebracht wird, und die eigentliche elektronische Parkscheibe kann entnommen werden.
Hallo Bernd, mit Verkehrsblattverlautbarung vom 26.10.2013 (VkBl. 2013, S. 1046) hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Vorgaben zur Gestaltung von elektronischen Parkscheiben abschließend beschrieben. Die Vorgaben sind: Die Parkscheibe benötigt eine Genehmigung des Typs nach der Regelung Nr. 10 UN/ECE oder der RiLi 72/245/EWG i. V. m. RiLi 2009/19/EG Die Parkscheibe muss sich automatisch auf den Anfang der halben Stunde einstellen, die bei Kopplung an den Fahrzeug-Motor, dem Abstellen des Motors folgt bzw. bei Verwendung von Bewegungssensoren oder GPS, dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Nach der Aktivierung des Beginns der Parkzeit darf die Parkscheibe ihre Einstellung während des Parkens nicht ändern können und muss manipulationssicher sein. Im digitalen Display ist eine 24-Std-Zeitangabe mit Mindesthöhe der Zahlen von 20 mm vorzusehen. Die Parkscheibe trägt auf der Vorderseite die Abbildung des Zeichens 314 und über dem Display das Wort “Ankunftszeit”. Werbung auf der Vorderseite ist unzulässig. Zur Anbringung sind uns hingegen keine Vorgaben bekannt. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Hat sich in den letzten 3 Monaten bei uns gesetzlich bezüglich des Anbringungortes der Parkscheibe etwas geändert? Denn in der Anleitung der im Video vorgestellten Scheibe steht, dass sie in der rechten unteren Ecke eingeklebt sein muss. Seite 10-DE Punkt 1. Bitte, was stimmt jetzt?
@@BA2000in Weil der Hersteller dieser Parkscheiben (Needit) in Dänemark sitzt. Dort gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Anbringungsort für die Parkscheibe. Dieser Punkt wurde einfach mit übersetzt, obwohl es bei uns in Deutschland diesen festen Ort nicht gibt. Die Parkscheibe muss nur von außen einsehbar sein (z.B. nicht unter dem Sitz) und die Ankunftszeit muss eindeutig sein (z.B. keine zwei Scheiben im Fahrzeug), der Ort ist frei wählbar, auch wenn viele Politessen zu faul zum suchen sind.
wie empfindlich ist der Sensor? wenn das Auto am Strassenrand geparkt ist und ein LKW dicht vorbei fährt, kann das Auto schon mal bissel wackeln. Wie wird die Zeit eingestellt? ist da eine Funkuhr drin?
Hallo Manicboy73, üblicherweise reagieren elektronische Parkscheiben nicht auf einzelne Erschütterungen wie etwa bei einem vorbei fahrenden LKW, sondern unterscheiden zwischen anhalten Vibrationen aufgrund Fahrbetrieb und weitgehend durchgehende Ruhe beim Parken. Viele Modelle verfügen über Funkuhren oder andere, recht genaue Uhrmodule. Viele Grüße, Andi
Hallo, meine elektronische Parkscheibe hat sich beim Verlassen des Pkw korrekt eingestellt. Als ich nach 1,5 Stunden wieder zum Auto kam, war ein Knöllchen am Scheibenwischer. Die Batterie in der Parkscheibe hatte sich verabschiedet. Vermutlich bekomme ich ein Knöllchen. Muss ich es bezahlen? War doch höhere Gewalt. 😮💨
Direkt nach der Ankunft kann man die Parkzeit auch manuell korrigieren wenn man z.B. außerhalb der Parkscheibenpflichtigen Zeit ankommt. Ein späteres "Weiterdrücken" ist nicht möglich.
Vielen Dank für das informative Video. Dass die an der Windschutzscheibe fest angebracht werden muss, verstehe ich jedoch nicht. Die analoge Parkscheibe kann ich ja auch jederzeit verstellen. Aber, wenn die elektronische Parkscheibe zugelassen ist, kann ich mir die auch an mein Motorrad anbringen? Eventuell weiß das ja wer. Ich habe soeben das erste Mal davon gehört, dass auch elektronische Parkscheinen möglich sind. Bin da etwas verblüfft. Ich muss mir das Video nochmal ansehen, ob es da wirklich um Deutschland geht.
Hallo Magne Seier, das Video von uns gilt für Deutschland. Es gibt auch zugelassene Parkscheiben für Motorräder. Diese müssen auch fest angebracht werden. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Oh, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Thema scheint tatsächlich vielen meiner Kollegen auch gar nicht bekannt zu sein. Vielen Dank nochmal für diese Informationen. Ich benötige derzeit zwar Parkscheiben eher selten aber gerade dann ist die Gefahr auch groß, diese zu vergessen. liebe Grüße aus dem Norden.
Nein. Zumindest konnte ich bisher (entgegen einiger Aussagen) keine Quelle dafür finden, dass sie blau sein muss. Da muss nur dieses "P" mit drauf sein.
Gesetzgeber sagt ganz klar im Fahrzeug sichtbar anbringen. Da steht nichts von ankleben befestigen oder ähnlichen. Gleiche gilt auch für Motorräder-sichtbar anbringen mehr nicht. Lasst euch nicht verrückt machen.
Doch, sagt er. Im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2013 heißt es auf Seite 1046 "Nach der Aktivierung der zur Erfassung des Beginns der Parkzeit darf eine elektronische Parkscheibe ihre Einstellung während des Parkens nicht ändern können und muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein, die eine Änderung der Einstellung ermöglichen.". Daraus ergibt sich dass die Pflicht diese so zu fixieren, also ankleben, festschrauben oder ähnliches, dass man sie eben nicht z.B. nehmen und schütteln kann um die Ankunftszeit zu verstellen.
Auf einem Privatgrundstück ne Scheibe mit Typzulassung? Das müsste doch dann in den AGB's stehen, oder? Und dann wäre aufzuführen, welche das sein soll? Komischer Anwalt, steht nicht so auf der Seite der Autofahrer. Wenn ich jetzt einen Zettel hinlege, auf dem steht: Bin um 12 Uhr angekommen, hab ich doch alle Vertragsbedingungen erfüllt? Oder?
Hallo Then Damos, ja, da hast Du völlig recht. Es muss über die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes geklärt sein, wie die Ankunftszeit auf dem Parkplatz festzustellen ist. Die uns vorliegenden AGB verwenden dazu Sätze wie: „Bei Abstellen des Fahrzeugs ist … die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe gemäß StVO einzustellen.“ Wenn solch oder ein vergleichbarer Satz in den AGB steht, wäre die Verwendung eines Zettels wohl eine Vertragsverletzung, die mit entsprechender Vertragsstrafe belegt sein kann. Allerdings gibt es auch AGB, die bei fehlender Parkscheibe den Einsatz eines Zettels mit der Ankunftszeit explizit als Ersatzmöglichkeit ansprechen. Ergo hängt alles an den AGB, die aber unserer Kenntnis nach regelmäßig den Einsatz einer Parkscheibe nach StVO (und damit auch einer elektronischen Parkscheibe mit Typgenehmigung) vorsehen. Viele Grüße, Andi
Aber ich habe jetzt mal eine Frage wenn ein Kontrolleur kommt wie kann er das kontrollieren wie lange man da schon parken tut wenn das doch nur einmal kurz angezeigt wird und mehr nicht wie weiß der Kontrolleur wie lange man da parken tut weil es wird ja nicht dauerhaft angezeigt was leider der kleine Fehler oder gibt es dazu ein kleiner Tipp
Hallo Capi Adi, für die Benutzung einer elektronischen Parkscheibe gibt es genaue Vorschriften: Sie muss sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen. Die Zeit darf nicht "mitlaufen", das heißt, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich nicht verändern 🅿🙂 VG Andi / Social Team
Es gibt keine Solarzellen, was für ein Quatsch. Es blinkt eine Leuchte auf der Rückseite und die besagt das man innerhalb einer Woche die Batterie wechseln muss
Das gilt nur für die "analoge" Parkscheibe gemäß § 13 StVO. Für die elektronischen Scheiben gilt die Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968 und hier ist die Farbe nicht festgelegt, lediglich das VZ 314, also das weiße P auf blauem Grund muss vorhanden sein.
Wo genau steht denn, dass man das Ding an der Frontscheibe anbringen muss? Nirgends! Auch das mit dem nicht schütteln können ist Nonsens, weil man die Teile von Hand vorstellen kann, wenn man z.B. auf einem Parkplatz ankommt, auf dem erst später, z.B. am nächsten Morgen Parkscheibenpflicht gilt. Also vielleicht nochmal nacharbeiten, statt Falschinformation zu verbreiten.
Hallo Kein Name, aus der Gebrauchsanweisung zur PARK LITE ergibt sich, dass diese an der Frontscheibe fest montiert sein muss, um ordnungsgemäß zu funktionieren. VG Claude/ Social Team
@@ADAC in der Anleitung steht, dass sie "An der Innenseite der Frontscheibe in der rechten unteren Ecke (gesetzlich vorgeschrieben)" angebracht werden soll. Dies resultiert lediglich daher, dass es sich um eine Übersetzung aus dem Dänischen handelt, wo die Parklite herkommt. Dort ist es tatsächlich Pflicht, dass die Parkscheibe sich rechts in der Frontscheibe befinden muss. In Deutschland gibt es diese Vorschrift jedoch nicht.
Hallo, danke für die Infor. Darf man mit der Elektronischen Parkscheibe nun überall parken oder nicht, kann ja nicht sei, das nur diskuriert wird@@keinname8196
@@keinname8196 Also dass man sie (wo auch immer) fest anbringen muss steht im Verkehrsblatt, Heft 22 aus 2013 auf Seite 1046 "Nach der Aktivierung der zur Erfassung des Beginns der Parkzeit darf eine elektronische Parkscheibe ihre Einstellung während des Parkens nicht ändern können und muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein, die eine Änderung der Einstellung ermöglichen.". Daraus ergibt sich die Pflicht diese so zu fixieren, also ankleben, festschrauben oder ähnliches, dass man sie eben nicht z.B. nehmen und schütteln kann um die Ankunftszeit zu verstellen.
Hallo Manu, die elektronische Parkscheibe muss sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen ( www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parkscheibe-einstellen/ ). Viele Grüße
Wenn ich länger als 0,5 Std parken darf muss ich bei der elektronischen Scheibe "eingreifen"? Offenbar bin ich besonders begabt wenn ich eine konventionelle Pappscheibe richtig benutzen kann? "Oh, Herr Polizist, da war die Batterie überraschend am Ende/ ich hab' vergessen die Parkdauer zu verstellen. Weshalb umständlich wenn es doch so einfach funktioniert? Wer dauernd vergisst wird eben kostenpflichtig erinnert.
@@DaveChimny Ich glaube eher Sie haben nicht verstanden was ich schreibe. Wenn ich mit einer Papierscheibe umgehen kann scheine ich das Prinzip doch zu verstehen?
@@geertrebreps191 Eine elektronische Parkscheibe funktioniert auch nicht anders: Sobald das Auto steht (also nicht mehr rüttelt), wird die Ankunftszeit entsprechend angezeigt (also Ankunft auf nächste halbe Stunde gerundet) und die Zeit bleibt dann so stehen, bis sich das Auto wieder bewegt. Genau wie bei einer Pappscheibe auch - nur dass man sich halt nicht drum kümmern muss.
@@DaveChimny Ja, ich hatte es ohnehin kapiert! Nochmal, zum Mitschreiben: Wenn ich mit der E-Parkscheibe "irgendwo" parke, aber manuell eingreifen muss wenn ich länger als 0,5h stehen möchte (das ist nicht meine Behauptung, sondern wird im Beitrag gesagt), dann ist das kein Vorteil. Man kann auch formulieren: Weshalb muss ich händisch eingreifen wenn die Scheibe doch automatisch auf "Ankunftszeit" steht. Nicht erwähnt habe ich : Was passiert wenn es der Scheionbe ungenügend "schaukelt" und sie sich nicht einstellt bzw was passiert wenn ein Scherzkeks mal an meinem Auto rüttelt und sich dieses deshalb bewegt? Interessiert mich eigentlich nur periphär. Ich finde den Aufwand eine konventionelle Parkscheibe zu stellen zumutbar. Insbesondere wenn ich bei der E-Version kontrollieren muss ob's "passt". Neuhochdeutsch: Keep it simpel and easy.
@@geertrebreps191 Von einer ominösen halben Stunde wird nur gesprochen, weil es halt in Deutschland so ist, dass man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde aufrundet. Das hat gar nichts damit zu tun, ob man 5 Minuten oder 6 Stunden parken möchte. Wenn Du die Papierscheibe einstellst, dann kontrollierst Du doch automatisch mit, dass die richtig gestellt ist. Das ist bei der elektronischen Scheibe nicht anders: Du kommst 14:33 an und schaust einfach drauf, ob die dann 15:00 anzeigt. Fertig. Mehr ist es nicht. Mann kann sich natürlich auch anstellen, wie der erste Mensch. Dann bleib halt bei Deiner Papierscheibe.
Der Elektroschrott Berg ist ja noch nicht groß genug ! Eine normale Pappscheibe hält u.U. Jahrzehnte... Nach dem dritten Ticket vergisst man die normale Parkscheibe bestimmt nicht mehr. Und wenn doch, hat man halt Pech gehabt und sollte besser zufuß gehen. Dann aber aufschreiben, wo man wohnt, falls man das nach 10 Minuten auch vergessen hat !!!
Man kann die Parkscheibe auch nach dem 5. Knöllchen vergessen wenn man an einem unbekannten Ort parkt und jegliche Hinweisschilder zur Verwendung einer Parkscheibe übersehen hat.
Danke für das Video. Habe mir auch eine Elektronische Parkscheibe gekauft.
Ich benutze genau diese Parkscheibe seit über 3 Jahren, bisher ein Knöllchen bekommen, Einspruch eingelegt und gewonnen. Also ich finde sie super und empfehle sie jedem. Die Privaten Supermarktknöllchenverteiler sind da sehr scharf drauf...
Tolles Video Dankeschön
Wie wäre es, wenn Sie, lieber ADAC; zumindest an Ihre Plus-Mitglieder, die elektron. Parkscheibe großzügig verschenken, nachdem Sie Ihre Beiträge dermaßen erhöht haben..?!
Ich dachte eigentlich, dass die Elektronische Parkscheibe auch auf Supermarkt Parkplätzen gilt.
Wie kann man denn gegen die „Parkplatz Mafia“ vorgehen?
Wie soll ich denn auf jeden Parkplatz erst die ewig langen Bedingungen durchlesen?
Natürlich gehe ich da nicht mehr einkaufen wo die El. Parkscheibe nicht anerkannt wird.
Das ist wohl die einzige Möglichkeit sich zu wehren. Wenn das konsequent durchgeführt wird,
werden die „Abzocker“ irgendwann auch verschwinden.
Das es in sehr vielen Fällen nicht darum geht den Parkplatz für Kunden freizuhalten, sondern nur um
die „Gebühr“ geht ist doch sehr offensichtlich.
Ich denke da ist der ADAC gefragt etwas zu unternehmen. Für die einzelne Person ist es nicht sinnvoll
dagegen zu klagen.
Um klarzustellen, Supermärkte müssen ihre Parkplätze schützen, das geht auch wunderbar mit elektrischen Parkscheiben.
Wie du dagegen vorgehen kannst?
Ganz einfach, in dem alle den Märkten sagen, dass man das nicht bezhalt und nicht duldet, und wenn die so weiter machen mna nicht mehr dort einkaufen geht!
Spätestens am 3 Tag wenn niemand mehr dahin geht, verschwinden jegliche Regeln!
Einziges Problem weswegen dies niemals funktionieren wird!
Die Deutschen müssten mal zusammenhalten und zusammenarbeiten....
Hieran wird es scheitern!
@TheGeorg1973warum ? Ich habe mir auch gerade so eine gekauft.😮
Wer hier bezahlt ist selber schuld,diese parkscheiben sind zugelassen und legal,da können die betreiber sich aufm Kopf stellen.
Die würden noch nichtmal vor gericht recht bekommen ohne plausible begründung,und die ist nicht "wir wollen nur die klassische varriante sehen"...
Der Grund wieso das bei manchen so ist,ist das se die vergesslichkeit nutzen von den Leuten um Kohle zu machen,wie oft hab ich die scheibe im stress vergessen und musste zahlen..
Bei uns nutzen sogut wie alle taxifahrer z.b die Elektronische auch.
Also macht euch da mal kein koppe,die Elektronische ist einfach ein segen und will ich nicht mehr missen.
.
Da hat der Gesetzgeber gepennt...etwas zugelassen,aber ob's anerkennt wird ist wieder Sache vom Betreiber. Warum mischt da nicht mal der ADAC mit. Kann dich nicht sein, das der Betreiber selbst entscheiden kann, was bei dem gilt, obwohl Gesetz sagt, diese ist gültig...da hätte ein Gesetz mit formuliert werden müssen "die elektronische Parkscheibe ist der manuellen gleichgestellt" ,aber ist ja wieder zu kompliziert.
Nachher sagt ein Betreiber, plastic Scheiben werden nicht anerkannt, oder nur unsere eigenen (erwerbbar für 29€), oder Auto muss mindestens 6 Monate TÜV haben.
Was der Parkbetreiber will,ist mir bockwurscht,hab noch nie mit meiner elektronische Prob gehabt weder auf "FairParken" plätze noch sonst wo.
Sollte ich mal trotzdem nen Ticket drann haben,wirds nicht bezahlt,sollen erstmal nen plausiblen grund nennen wieso se die nicht wollen...die ist zugelassen und fertig.
Kompliziert wie alles in Deutschland
Dann kennst Du die Schweiz noch nicht... oder Norwegen... oder viele andere Länder, in denen es ebenfalls viel Kompliziertes gibt.
Was ist daran kompliziert? Batterie rein, Uhrzeit einstellen und an die Scheibe anbringen. Fertig ✅
Danke für den tollen Hinweis - Kanal habe ich sofort abonniert - elektronische Parkscheibe ist bestellt
Zur sogenannten „festen Befestigung“. Was bedeutet dies? Ich wechsle häufig mein Dienstauto und müsste für jeden Wechsel die elektr. Scheibe neu kaufen. Stattdessen nutze ich doppelseitiges Tape und nehme die Scheibe mit.
Und schütteln zu erneuten Aktivierung, das ist unsinnig. Da reicht ggf. schon Motor starten.
Eine Frage liebes ADAC Team, wie verhält es sich mit motorisierten Zweirädern? Brauchen die eine Parkscheibe und wenn ja wie soll man die am Fzg befestigen? Gilt das auch wenn das Zweirad nicht in den markierten Parklücken sondern z.b. bei den Fahrrädern steht?
Hallo FlyinTiger, wir haben dazu einen passenden Beitrag: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
darf das Ordnungsamt und co die Ankunftszeit von der Parkscheibe für andere Ordnungswidrigkeiten nehmen z.b. wie lang ich im eingeschränkten Halteverbot gestanden habe?
Hallo Tieger Hai, unseres Wissens nach gibt es hierzu noch keine Gerichtsentscheidung. Wir sehen aber keinen Grund, warum die Behörde die Zeit auf der elektronische Parkscheibe nicht verwenden dürfte. Das Argument, dass jeder Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht hat, kann jedenfalls nicht entgegen gehalten werden, da der Verwender der elektronischen Parkscheibe freiwillig preisgibt, wann er das Fahrzeug geparkt hat. Daher kann die Behörde das auch heranziehen. VG Andi vom ADAC Team
Von meiner Erfahrung wurde die Zeit der Kontrolle notiert (theoretisch könnte die Scheibe auch nur Dort liegen vom letzten stop) , alternativ könnte man zusätzlich vermerken "Ankunftszeit nach Parkscheibe". Fakt ist aber auch, durch die Parkscheibe lässt sich die vermutete Abfahrtszeit erkennen.
Dies könnte vorm Abschleppen bewahren, da es sich wohl nicht um einen dreisten Dauerparker handelt, sondern nur einer, der unabsichtlich falsch steht.
Mir passiert, parkte leider vorm Schild und nicht dahinter,davor was eingeschränkt
Wie kann man mit so vielen Worten so wenig sagen?
Und auch die Art und Weise, wie er das Gerät da präsentiert hat. Normalerweise zeigt man ein Gerät, wovon die Rede ist, in Nahaufnahme um genau zu sehen was da drauf steht und nicht wie er das gemacht hat.
Gibt es Erfahrungen mit der elektronischen Parkscheibe auf Privat-Parkflächen z. B. von Supermarktketten, die die Dienste von sog. Parkraumüberwachungsfirmen nutzen, z. B. Park & Control?
Hallo Rainer, zur Verwendung elektronischer Parkscheiben auf Supermarktparkplätzen haben wir bisher keine Rückmeldung der ADAC Mitglieder erhalten. Daher gehen wir bis jetzt davon aus, dass eine nach der StVO zulässige elektronische Parkscheibe auch im Rahmen der privaten Parkraumbewirtschaftung verwendet werden kann. Weder kennen wir AGB, die deren Gebrauch untersagen, noch sind Verwendern elektronischer Parkscheiben deswegen Vertragsstrafen auferlegt worden. Viele Grüße Marion/ADAC
Vielen Dank für die fundierte Rückmeldung.
Sehr gerne 🙋♀️!
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein privater Parkplatzbetreiber eine gesetzlich gültige elektronische Parkscheibe nicht zulassen. Dafür habe ich sie mir ja gekauft, damit ich auf dem Supermarktparkplatz parken kann und nicht irgendwelche Tafeln vorher lesen muss.
Hallo Rudi, wende dich mit deinem Fall als ADAC Mitglied an unsere kostenlose juristische Erstberatung. Meine Kollegen helfen dir gerne weiter. Du erreichst sie unter der Telefonnummer 089 7676 2423 von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Halte beim Anruf bitte deine Mitgliedsnummer bereit. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Ich bin Mitglied des ADAC. Aber mir geht es nicht um einen konkreten Fall, sondern um die Aussage in dem Videobeitrag, wonach ein privater Parkplatzbetreiber der Verwendung einer elektronischen Parkscheibe zustimmen muss. Das kann ich rechtlich nicht nachvollziehen. Wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, warum muss dann zugestimmt werden.
Hallo Rudi, sorry, das habe ich vorher falsch verstanden. Ich dachte, dass es um einen konkreten Fall von dir geht.
Die Parkscheibe, auch die elektronische, ist entsprechend genormt und genügt damit den gesetzlichen Vorschriften für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum. Beim Parken auf dem Supermarktparkplatz geht es aber eben um Parken auf Privatgrund. Dort herrscht der Grundsatz der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) und der Betreiber kann eben vorschreiben unter welchen Bedingungen er das Parken zulässt (z.B. Parkticketziehen/einlegen oder theoretisch auch das Einlegen eines Zettels mit der Uhrzeit).
Dein Argument, dass die elektronische Parkscheibe aber akzeptiert werden „muss“, ist in Bezug auf einen Vertrag und dessen Bedingungen nicht weiterführend. Zunächst kommt es eben auf diese AGB an und dann, ob die AGB einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Wenn der Betreiber etwa das Parkscheibensymbol verwendet, kann man argumentieren, ob er nicht damit zum Ausdruck bringt, dass sämtliche - für den öffentlichen Grund - zulässigen Parkscheiben, inkl. den elektronischen, verwendet werden können und eine AGB-Klausel, die elektronische Parkscheiben ausschließt, überraschend und damit unwirksam wäre. Abgesehen davon wird man aber um das Lesen der AGB nicht umhinkommen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADACBei dieser Willkür kann der private Parkplatzbetreiber dann auch einfach im Kleingedruckten (AGBs) einfach festlegen, dass er statt einer DIN-genormten blauen Parkscheibe eine pinke mit goldenen Punkten ausgestellt sehen möchte. Das wäre kurzum die gleiche Logik.
Ist die E-Scheibe mit "E"-Zeichen" eigentlich auch in Europa zugelassen und akzeptiert oder nur in Deutschland?
Hallo 2 leftHands, eine generelle Übersicht, wo elektronische Parkscheiben im Ausland erlaubt sind, liegt uns leider nicht vor. Nach den von uns recherchierten Informationen ist die Verwendung der elektronischen Parkscheibe bislang nur in Deutschland, den Niederlanden und Dänemark zulässig, sofern dort solche elektronische Parkscheiben eingesetzt werden, die nach dem Ausstellen des Motors nicht mehr weiterlaufen. Einzelheiten oder Informationen zu einzelnen Modellen von Parkscheiben liegen uns keine vor.
Insbesondere aus den Ländern Belgien, Österreich und Schweiz liegen uns jedoch Informationen vor, dass die Verwendung der elektronischen Parkscheibe dort nicht zulässig ist.
Es empfiehlt sich daher außerhalb der genannten drei Ländern grundsätzlich eine herkömmliche Parkscheibe zu verwenden. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC die elektronische Parkscheibe darf wohl in ganz Europa verwendet werden, wenn sich diese in einem in Deutschland zugelassenem Fahrzeug befindet
Ich kenn das, liegt allerdings daran das ich beim Lidl zum Beispiel nie eine Parkscheibe gebraucht habe, sieht Jahren hat das da keinen interessiert... Aber bei nem Penny da durfte ich dann 30 Euro bezahlen.
Wie viel darf denn ein privater Parkplatzbetreiber nehmen wenn ich 45 min ohne Parkscheibe (ab 20 Uhr frei beim Toy's Rus und Fressnapf) und um 18:40 hingestellt. Schild weit weg keiner geht so weit hin und sofort 65€... Ist das überhaupt möglich? Komme aus Deutschland und bei uns kostet es 15€... Also jetzt möchte ich des schon wissen... Weil es gibt ja keinen richtigen Bußgeldkatalog... Und auf dem Schild steht auch nicht wie viel Falschparken kostet... Alles Dinge die in Deutschland geregelt sind wie sieht das in Österreich aus? War jetzt 1x im Cineplexx und wurde wie gesagt da beim Hofer, Fressnapf und Toy's Rus mit 65€ bestraft (eh schon frech wenn man überlegt es ist Samstag Abend und in 1h 15min vorbei..) naja war das letzte Mal vor knapp 2 Jahren da am stehen und damals war noch keine Pflicht und wie gesagt Schild knapp 40 Meter entfernt geht ja keiner hin? Kennt sich da wer aus? Bitte um Rückmeldung...
Hallo Tech Fox, es handelt sich im von dir beschriebenen Fall nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern eine private Forderung, so dass es hier auch keine festen Forderungssätze gibt. Beim Parken auf Privatparkplätzen handelt es sich auch nach österreichischem Recht um eine Besitzstörung, wogegen es in Österreich das Instrument der Besitzstörungsklage gibt. Im Zuge dessen kann es zu weitaus höheren Kosten kommen, wenn man nicht bezahlt. Bei weiteren Fragen dazu kannst du dich gerne an die, für unsere Mitglieder kostenlose, ADAC Rechtsberatung wenden =>www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC OK alles klar ja hab schon gezahlt aber ärgert mich schon... Ab 19:30 ist es frei und ich hab mich um 19:10 hingestllt Schild war vor 2 Wochen noch keines da und ich geh ja nicht bis zum Ende der Straße... Naja um 19:21 wurde ich aufgeschrieben... Echte Frechheit 9 min bevor so oder so Ende wäre tun die neuen gleich Mal kassieren ... Naja alle in meiner Reihe hatten den Zettel dran .. klar keiner wusste das ja wenn man sonst immer schön kostenlos parken konnte und dann aufeinmal ein Unternehmen ohne Ankündigung das einführt... Naja mies gelaufen...
Und jeder kann sehen, wann ich gestern nach Hause gekommen bin, richtig?
Wenn man Geheimnisse hat …
Nur bedingt richtig. Jeder kann sehen, in welchen Zeitraum das Fahrzeug abgestellt wurde (+ max. 29min.), aber nicht, an welchem Tag es abgestellt wurde d.h. es kann auch seit mehreren Tagen stehen.
@Fahrschule Kurz Und was wäre daran so schlimm? Schließlich sieht man ja alleine schon am Auto vor der Tür, dass Sie zuhause sind.
@@michaellutter5148 Wenn er um 16 Uhr angekommen ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher dass er um 15 Uhr noch nicht da war. Sonut könnte um 15 Uhr z.B. ein Einbruch geplant werden an zukünftigen Tagen.
@@schizzlschnitzl das macht Sinn. Man geht im Laufe des Abends vorbei und sieht immer 16 Uhr, also muss das Auto zwischen 1531 und 1600 angekommen sein. So sieht man das Auto nur stehen und ggf morgens dass es weg ist, nur man weiß nicht, wann es heim gekommen ist. So könnte man sagen, man hätte bis 1500 zeit
Was ist wenn man um 22 Uhr abends ankommt und die Parkscheibenpflicht erst ab 9 Uhr des nächsten Tages beginnt? Normal müsste man ja die Parkscheibe auf 9 Uhr Ankunftszeit stellen...
Hallo Michael, es gibt hier unterschiedliche Ansichten in der Rechtsprechung: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass die Parkscheibe in dem Fall auf die halbe Stunde einzustellen ist, die auf den Beginn der Parkbeschränkung folgt. Andere Ansicht ThürVerfGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VerfGH 16/10: Es stellt keine willkürliche Auslegung des § 13 II 1 Nr. 2 StVO dar, dass derjenige, der sein Fahrzeug vor Beginn einer Kurzparkzeit abstellt und es über diesen hinaus stehen lassen will, die Parkscheibe auf den Zeitpunkt einstellen muss, zu dem die Parkbeschränkung beginnt. Mit der elektronischen Parkscheibe ist beides nicht möglich. Ein Video zu diesem Thema ist übrigens in Planung. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC gibt es dazu schon ein Video? :)
@@ADAC Doch, das ist möglich.
Beispielhaft aus einer Anleitung der Needit Parklite "Manuelles Einstellen: Ihr PARK LITE kann auch manuell eingestellt werden. Wenn Sie Ihre PARK LITE manuell einstellen müssen, brauchen Sie bloß auf die Taste 3 zu drücken, worauf die Uhr in Intervallen von 30 Minuten vorwärts zählt. Die Taste gedrückt halten und loslassen, sobald der gewünschte Zeitpunkt erscheint. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion nur verfügbar ist, wenn sich die PARK LITE im Parkmodus befindet."
Man kann also nach dem automatischen Einstellen die Ankunftszeit manuell korrigieren sollte dies notwendig sein, wenn man z.B. außerhalb der Parkscheibenpflichtigen Zeit ankommt.
Hab eine elektronische Parkscheibe eingeklebt, links an der Frontscheibe.
Auf eine Parkplatz mit Parkscheibe geparkt. Ich fuhr vom Parkplatz und irgendwann bemerkte ich das vom rechten Fensterrand etwas herunter fiel. Nach ein paar Wochen kam noch einmal ein Brief.
Ich hätte angeblich keine Parkscheibe ausgelegt.
Auf dem Bild war das Auto von der rechten Seite zu sehen, so das die Parkscheibe nicht sichtbar ist.
Meine elektronische Parkscheibe ist aber auf der linken Seite eingeklebt,
damit ich die Uhr vom Fahrsitzt aus sehen und die Uhr gegebenfalls stellen kann.
Also nochmal ein Foto vom Auto auf der linken Seite gemacht und dem Bescheid wiedersprochen, damit war die Sache erledigt.
Muss ich die elektronische Parkscheibe auf die rechte Seite kleben oder kann die Parkscheibe auf der linken Seite bleiben wo ich sie vom Fahrersitz aus sehen kann?
Durch die Anordnung der Tasten und der flachen Scheibe konnte ich die Parkscheibe, wenn ich sie ganz nach unten klebe, nicht erreichen,
deshalb habe ich die Scheibe ganz nach oben aus meinem Sichtfeld geklebt. Ist das OK?
Das Gerät gehört auf die Beifahrerseite, weis jetzt nicht welches links du meinst
@@daryldixon1585 Frage: Wo steht das?
§ 13 StVO
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
2) … die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
---
Da steht nix von Beifahrerseite, das steht was von außen gut lesbar und das trifft auf jeden Zentimeter hinter einer nicht zu dunkel getönten Scheibe zu, einschließlich des kleinen Dreieckfensters auf der Fahrerseite oder auf der Hutablage alter Autos, bei modernen ist das Fenster ja eher Sonnen abweisend also stockduster. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nicht vorgesehen, auf welcher Seite das Ding zu liegen hat - wobei das so nicht stimmt, heißt ja StVO, meint irgendein Exekutivtroll hat es aufgrund eines Gesetzes so formuliert, der Gesetzgeber ist da nicht direkt involviert. Soll ja auch noch sowas wie Einbahnstraßen geben, da kann Beifahrerseite nach Deiner Lesart falsch sein, denn da wäre der Gehweg zum bequemen Ablesen auf der Fahrerseite. Wird sich der Kontrollazi also einmal rund ums Auto bewegen müssen.
----
Wäre aber mal grundsätzlich interessant welche Urteile, in welcher Richtung, es dazu gibt, vielleicht haben die Juristen des ADAC da mal was parat.
Irgendwo habe ich das
"Aber wo genau muss die Parkscheibe im Auto liegen? § 13 StVO verlangt, dass die Parkscheibe gut sichtbar und zweifelsfrei von außen lesbar sein muss. Idealerweise liegt sie vorne unter der Windschutzscheibe. Tatsächlich darf sie aber auch im Seitenfester oder auf der Hutablage (an der Heckscheibe) platziert werden."
im Netz gefunden.
Da stand im Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH
Könnte also der ein oder andere Jurist an der Formulierung mitgewirkt haben.
Was sagen, denn da die verschiedenen Juristen des ADAC dazu, gerne mehrere, drei Juristen fünf Meinungen (mindestens), also wäre es interessant wer da welche vertritt und was da dann mehrheitlich rauskommt.
Nur rechts gilt nur für andere länder,hier ist es so das es nur dein sichfeld nicht einschränken darf,sprich mittig z.b.
Schön und gut, Schlafmützen überziehen trotzdem und dürfen dann zahlen.
Meine Parkscheibe sprang auf 14uhr😊. Sofort danach ein Ticket mit 13.28 bekommen. Gibt es hier eine kulanz Zeit ?
Hallo Dieter, eine Kulanzzeit gibt es hier leider nicht. Daher sollte man immer drauf achten, dass die Uhrzeit richtig eingestellt ist ⏲🙂 VG Andi / Social Team
Ist es tatsächlich so, dass man die elektronische Parkscheibe fest anbringen muss? Es gibt ja auch zugelassene Modelle, bei denen nur der Rahmen fest angebracht wird, und die eigentliche elektronische Parkscheibe kann entnommen werden.
Hallo Bernd, mit Verkehrsblattverlautbarung vom 26.10.2013 (VkBl. 2013, S. 1046) hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Vorgaben zur Gestaltung von elektronischen Parkscheiben abschließend beschrieben. Die Vorgaben sind:
Die Parkscheibe benötigt eine Genehmigung des Typs nach der Regelung Nr. 10 UN/ECE oder der RiLi 72/245/EWG i. V. m. RiLi 2009/19/EG
Die Parkscheibe muss sich automatisch auf den Anfang der halben Stunde einstellen, die bei Kopplung an den Fahrzeug-Motor, dem Abstellen des Motors folgt bzw. bei Verwendung von Bewegungssensoren oder GPS, dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Nach der Aktivierung des Beginns der Parkzeit darf die Parkscheibe ihre Einstellung während des Parkens nicht ändern können und muss manipulationssicher sein.
Im digitalen Display ist eine 24-Std-Zeitangabe mit Mindesthöhe der Zahlen von 20 mm vorzusehen.
Die Parkscheibe trägt auf der Vorderseite die Abbildung des Zeichens 314 und über dem Display das Wort “Ankunftszeit”.
Werbung auf der Vorderseite ist unzulässig.
Zur Anbringung sind uns hingegen keine Vorgaben bekannt.
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Hat sich in den letzten 3 Monaten bei uns gesetzlich bezüglich des Anbringungortes der Parkscheibe etwas geändert?
Denn in der Anleitung der im Video vorgestellten Scheibe steht, dass sie in der rechten unteren Ecke eingeklebt sein muss. Seite 10-DE Punkt 1.
Bitte, was stimmt jetzt?
@@BA2000in Weil der Hersteller dieser Parkscheiben (Needit) in Dänemark sitzt. Dort gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Anbringungsort für die Parkscheibe. Dieser Punkt wurde einfach mit übersetzt, obwohl es bei uns in Deutschland diesen festen Ort nicht gibt. Die Parkscheibe muss nur von außen einsehbar sein (z.B. nicht unter dem Sitz) und die Ankunftszeit muss eindeutig sein (z.B. keine zwei Scheiben im Fahrzeug), der Ort ist frei wählbar, auch wenn viele Politessen zu faul zum suchen sind.
@@BA2000in Dort steht aber auch, dass diese für Dänemark gilt (wo der Hersteller sitzt). Nicht aber für Deutschland.
wie empfindlich ist der Sensor? wenn das Auto am Strassenrand geparkt ist und ein LKW dicht vorbei fährt, kann das Auto schon mal bissel wackeln. Wie wird die Zeit eingestellt? ist da eine Funkuhr drin?
Hallo Manicboy73, üblicherweise reagieren elektronische Parkscheiben nicht auf einzelne Erschütterungen wie etwa bei einem vorbei fahrenden LKW, sondern unterscheiden zwischen anhalten Vibrationen aufgrund Fahrbetrieb und weitgehend durchgehende Ruhe beim Parken. Viele Modelle verfügen über Funkuhren oder andere, recht genaue Uhrmodule. Viele Grüße, Andi
Die parkscheiben haben i.d.R eine 20Sek verzögerung,sprich es müsste 20Sek durchweg rütteln dann geht se aus.
Oder 20Sek stehen geht se an.
Was wenn die Uhr nicht richtig funktioniert? Meine stellt nicht immer auf die Parkzeit um
@ednok78 Für eine funktionierende Uhr ist der Fahrer verantwortlich. Ggf. musst du dir einen Ersatz besorgen. VG Claude/ Social Team
Hallo, meine elektronische Parkscheibe hat sich beim Verlassen des Pkw korrekt eingestellt. Als ich nach 1,5 Stunden wieder zum Auto kam, war ein Knöllchen am Scheibenwischer. Die Batterie in der Parkscheibe hatte sich verabschiedet. Vermutlich bekomme ich ein Knöllchen. Muss ich es bezahlen? War doch höhere Gewalt. 😮💨
Hallo Dete, es ist zwar ärgerlich, aber in dem Fall wirst du wohl bezahlen müssen. VG Marion/ Social Media
Kann mir die elektronische Parkscheibe auch auf 2 Stunden stellen ?
Hallo QuincyXHD, die elektronische Parkscheibe wird auf die Ankunftszeit gestellt. VG Evi/ADAC Team
Direkt nach der Ankunft kann man die Parkzeit auch manuell korrigieren wenn man z.B. außerhalb der Parkscheibenpflichtigen Zeit ankommt. Ein späteres "Weiterdrücken" ist nicht möglich.
Vielen Dank für das informative Video.
Dass die an der Windschutzscheibe fest angebracht werden muss, verstehe ich jedoch nicht. Die analoge Parkscheibe kann ich ja auch jederzeit verstellen. Aber, wenn die elektronische Parkscheibe zugelassen ist, kann ich mir die auch an mein Motorrad anbringen? Eventuell weiß das ja wer. Ich habe soeben das erste Mal davon gehört, dass auch elektronische Parkscheinen möglich sind. Bin da etwas verblüfft. Ich muss mir das Video nochmal ansehen, ob es da wirklich um Deutschland geht.
Hallo Magne Seier, das Video von uns gilt für Deutschland. Es gibt auch zugelassene Parkscheiben für Motorräder. Diese müssen auch fest angebracht werden. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Oh, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Thema scheint tatsächlich vielen meiner Kollegen auch gar nicht bekannt zu sein. Vielen Dank nochmal für diese Informationen. Ich benötige derzeit zwar Parkscheiben eher selten aber gerade dann ist die Gefahr auch groß, diese zu vergessen.
liebe Grüße aus dem Norden.
@@magneseier4485 Immer gerne 😊
Ist die Farbe vorgegeben es gibt die gezeigte ja in blau und in schwarz. Muss die Parkscheibe zwingend blau sein?
ja
@@marcesser4218 Nein muss nicht
Nein. Zumindest konnte ich bisher (entgegen einiger Aussagen) keine Quelle dafür finden, dass sie blau sein muss. Da muss nur dieses "P" mit drauf sein.
Schwarz und Blau sind zugelassen, wichtig ist dass das blaue Parkschild Symbol (Verkehrszeichen) aufgedruckt ist.
Seiße heute hab ein strafe bekommen da ich es nicht eingestellt habe auf die richtige Uhrzeit ich hol mir jetzt so eine
Gesetzgeber sagt ganz klar im Fahrzeug sichtbar anbringen. Da steht nichts von ankleben befestigen oder ähnlichen. Gleiche gilt auch für Motorräder-sichtbar anbringen mehr nicht. Lasst euch nicht verrückt machen.
Doch, sagt er. Im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2013 heißt es auf Seite 1046 "Nach der Aktivierung der zur Erfassung des Beginns der Parkzeit darf eine elektronische Parkscheibe ihre Einstellung während des Parkens nicht ändern können und muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein, die eine Änderung der Einstellung ermöglichen.". Daraus ergibt sich dass die Pflicht diese so zu fixieren, also ankleben, festschrauben oder ähnliches, dass man sie eben nicht z.B. nehmen und schütteln kann um die Ankunftszeit zu verstellen.
Auf einem Privatgrundstück ne Scheibe mit Typzulassung? Das müsste doch dann in den AGB's stehen, oder? Und dann wäre aufzuführen, welche das sein soll? Komischer Anwalt, steht nicht so auf der Seite der Autofahrer. Wenn ich jetzt einen Zettel hinlege, auf dem steht: Bin um 12 Uhr angekommen, hab ich doch alle Vertragsbedingungen erfüllt? Oder?
Hallo Then Damos, ja, da hast Du völlig recht. Es muss über die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes geklärt sein, wie die Ankunftszeit auf dem Parkplatz festzustellen ist. Die uns vorliegenden AGB verwenden dazu Sätze wie: „Bei Abstellen des Fahrzeugs ist … die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe gemäß StVO einzustellen.“ Wenn solch oder ein vergleichbarer Satz in den AGB steht, wäre die Verwendung eines Zettels wohl eine Vertragsverletzung, die mit entsprechender Vertragsstrafe belegt sein kann. Allerdings gibt es auch AGB, die bei fehlender Parkscheibe den Einsatz eines Zettels mit der Ankunftszeit explizit als Ersatzmöglichkeit ansprechen. Ergo hängt alles an den AGB, die aber unserer Kenntnis nach regelmäßig den Einsatz einer Parkscheibe nach StVO (und damit auch einer elektronischen Parkscheibe mit Typgenehmigung) vorsehen. Viele Grüße, Andi
Aber ich habe jetzt mal eine Frage wenn ein Kontrolleur kommt wie kann er das kontrollieren wie lange man da schon parken tut wenn das doch nur einmal kurz angezeigt wird und mehr nicht wie weiß der Kontrolleur wie lange man da parken tut weil es wird ja nicht dauerhaft angezeigt was leider der kleine Fehler oder gibt es dazu ein kleiner Tipp
Hallo Capi Adi, für die Benutzung einer elektronischen Parkscheibe gibt es genaue Vorschriften: Sie muss sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen. Die Zeit darf nicht "mitlaufen", das heißt, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich nicht verändern 🅿🙂 VG Andi / Social Team
Ist mir zu gefährlich, wenn die Batterie versagt oder zu wenig licht für die Solarzellen vorhanden ist... da verzichte ich lieber drauf
Es gibt keine Solarzellen, was für ein Quatsch. Es blinkt eine Leuchte auf der Rückseite und die besagt das man innerhalb einer Woche die Batterie wechseln muss
@@daryldixon1585 Korrekt.
BLAU
Die Parkscheibe muss (neben derBeschriftung "P" und "Ankunftszeit") blau sein.
Andere Farben sind nicht zulässig.
Das gilt nur für die "analoge" Parkscheibe gemäß § 13 StVO.
Für die elektronischen Scheiben gilt die Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968 und hier ist die Farbe nicht festgelegt, lediglich das VZ 314, also das weiße P auf blauem Grund muss vorhanden sein.
Also ich bleibe bei der guten alten mechanischen Parkscheibe.
Wo genau steht denn, dass man das Ding an der Frontscheibe anbringen muss? Nirgends! Auch das mit dem nicht schütteln können ist Nonsens, weil man die Teile von Hand vorstellen kann, wenn man z.B. auf einem Parkplatz ankommt, auf dem erst später, z.B. am nächsten Morgen Parkscheibenpflicht gilt. Also vielleicht nochmal nacharbeiten, statt Falschinformation zu verbreiten.
Hallo Kein Name, aus der Gebrauchsanweisung zur PARK LITE ergibt sich, dass diese an der Frontscheibe fest montiert sein muss, um ordnungsgemäß zu funktionieren. VG Claude/ Social Team
@@ADAC in der Anleitung steht, dass sie "An der Innenseite der Frontscheibe in der rechten unteren Ecke (gesetzlich vorgeschrieben)" angebracht werden soll. Dies resultiert lediglich daher, dass es sich um eine Übersetzung aus dem Dänischen handelt, wo die Parklite herkommt. Dort ist es tatsächlich Pflicht, dass die Parkscheibe sich rechts in der Frontscheibe befinden muss. In Deutschland gibt es diese Vorschrift jedoch nicht.
Hallo, danke für die Infor. Darf man mit der Elektronischen Parkscheibe nun überall parken oder nicht, kann ja nicht sei, das nur diskuriert wird@@keinname8196
@@guntergroth8387 zumindest auf öffentlichen Parkplätzen, wo die StVO gilt, kann die Nutzung einer elektronischen Parkscheibe nicht untersagt werden.
@@keinname8196 Also dass man sie (wo auch immer) fest anbringen muss steht im Verkehrsblatt, Heft 22 aus 2013 auf Seite 1046 "Nach der Aktivierung der zur Erfassung des Beginns der Parkzeit darf eine elektronische Parkscheibe ihre Einstellung während des Parkens nicht ändern können und muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein, die eine Änderung der Einstellung ermöglichen.". Daraus ergibt sich die Pflicht diese so zu fixieren, also ankleben, festschrauben oder ähnliches, dass man sie eben nicht z.B. nehmen und schütteln kann um die Ankunftszeit zu verstellen.
Also stellt sich die Parkscheibe auf die nächste Viertelstunde 😁
Hallo Manu, die elektronische Parkscheibe muss sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen ( www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parkscheibe-einstellen/ ). Viele Grüße
Im genannten Beispiel ja. Aber wenn Du 10:31 ankommst, wird sie auf 11:00 gestellt. So wie man es halt immer macht. ;-)
:)
Wenn ich länger als 0,5 Std parken darf muss ich bei der elektronischen Scheibe "eingreifen"?
Offenbar bin ich besonders begabt wenn ich eine konventionelle Pappscheibe richtig benutzen kann?
"Oh, Herr Polizist, da war die Batterie überraschend am Ende/ ich hab' vergessen die Parkdauer zu verstellen. Weshalb umständlich wenn es doch so einfach funktioniert?
Wer dauernd vergisst wird eben kostenpflichtig erinnert.
Ich glaube, Du hast das generelle Konzept der Parkscheibe nicht verstanden: Damit zeigt man die ANKUNFTSZEIT an. Nicht die Parkdauer.
@@DaveChimny Ich glaube eher Sie haben nicht verstanden was ich schreibe. Wenn ich mit einer Papierscheibe umgehen kann scheine ich das Prinzip doch zu verstehen?
@@geertrebreps191 Eine elektronische Parkscheibe funktioniert auch nicht anders: Sobald das Auto steht (also nicht mehr rüttelt), wird die Ankunftszeit entsprechend angezeigt (also Ankunft auf nächste halbe Stunde gerundet) und die Zeit bleibt dann so stehen, bis sich das Auto wieder bewegt. Genau wie bei einer Pappscheibe auch - nur dass man sich halt nicht drum kümmern muss.
@@DaveChimny Ja, ich hatte es ohnehin kapiert!
Nochmal, zum Mitschreiben:
Wenn ich mit der E-Parkscheibe "irgendwo" parke, aber manuell eingreifen muss wenn ich länger als 0,5h stehen möchte (das ist nicht meine Behauptung, sondern wird im Beitrag gesagt), dann ist das kein Vorteil.
Man kann auch formulieren: Weshalb muss ich händisch eingreifen wenn die Scheibe doch automatisch auf "Ankunftszeit" steht.
Nicht erwähnt habe ich : Was passiert wenn es der Scheionbe ungenügend "schaukelt" und sie sich nicht einstellt bzw was passiert wenn ein Scherzkeks mal an meinem Auto rüttelt und sich dieses deshalb bewegt?
Interessiert mich eigentlich nur periphär. Ich finde den Aufwand eine konventionelle Parkscheibe zu stellen zumutbar. Insbesondere wenn ich bei der E-Version kontrollieren muss ob's "passt". Neuhochdeutsch: Keep it simpel and easy.
@@geertrebreps191 Von einer ominösen halben Stunde wird nur gesprochen, weil es halt in Deutschland so ist, dass man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde aufrundet. Das hat gar nichts damit zu tun, ob man 5 Minuten oder 6 Stunden parken möchte.
Wenn Du die Papierscheibe einstellst, dann kontrollierst Du doch automatisch mit, dass die richtig gestellt ist. Das ist bei der elektronischen Scheibe nicht anders: Du kommst 14:33 an und schaust einfach drauf, ob die dann 15:00 anzeigt. Fertig. Mehr ist es nicht.
Mann kann sich natürlich auch anstellen, wie der erste Mensch. Dann bleib halt bei Deiner Papierscheibe.
Null hilfreich, danke
Der Elektroschrott Berg ist ja noch nicht groß genug !
Eine normale Pappscheibe hält u.U. Jahrzehnte...
Nach dem dritten Ticket vergisst man die normale Parkscheibe bestimmt nicht mehr. Und wenn doch, hat man halt Pech gehabt und sollte besser zufuß gehen. Dann aber aufschreiben, wo man wohnt, falls man das nach 10 Minuten auch vergessen hat !!!
Man kann die Parkscheibe auch nach dem 5. Knöllchen vergessen wenn man an einem unbekannten Ort parkt und jegliche Hinweisschilder zur Verwendung einer Parkscheibe übersehen hat.
Mit welcher Brieftaube hast du deinen Kommentar eigentlich gesendet? 🤔