@@Thund3r99 nach den Bewertungen bei Amazon zu urteilen, scheint es unterschiedlich zu sein (vermutlich der Qualität der Batterie geschuldet). Meine erste Batterie hat etwas mehr als drei Jahre gehalten. Man könnte sich als einen Kalendereintrag alle zwei Jahre machen und sie schlicht zur Sicherheit austauschen
Du solltest die Parkscheibe im eigenen Interesse aber so hinlegen, wie es im allgemeinen üblich ist. Also aufs Armaturenbrett, sodass sie von Außen hinter der Windschutzscheibe gut zu erkennen ist. Denn letztlich bis du in der Beweispflicht, wenn das Ordnungamt ein Knöllchen ausstellt und behauptet keine Parkscheibe gesehen zu haben.
Habe 2011 beim Ordnungsamt mich erkundigt, ob eine Elektronische Parkscheibe zulässig sei, als ich zuvor in einer Fachzeitschrift davon erfuhr. Man konnte mir nicht sagen, ob diese zulässig ist. Man informierte mich aber nach ca einer Woche und teilte mir mit, das bei Vorhanden sein eines Prüfzeichens des KBA diese verwendet werden dürfte. Seither erhalte ich regelmäßig ein Knöllchen wegen fehlender Parkscheibe. Teilweise auch wegen der unzulässigen Anwendung im Straßenverkehr. Lege seitdem ein Antwortschreiben des KBAs mit hinter die Winschutzscheibe. Bin mit einem der Knöllchen bei 10 Polizeistationen vorgefahren und um eine Aufklärung gebeten. Das Ergebnis ist 5 bestätigten die Rechtmäßigkeit der Knöllchen und die unzulässige Anwendung einer nicht zugelassenen Parkscheibe, 3 Stationen teilten mir mit, das die Anwendung in Ordnung ist, ich dagegen Einspruch einlegen solle, 2 Konnten mir auch die entsprechenden Hinweise auf die Vorschriften nennen. Für mich ist das ein unmögliches Ergebnis. Vom Kraftfahrer wird erwartet, das er sich in Bezug auf die Vorschriften auf den aktuellsten Stand hält, unsere Kontrollorgane Vorschriften aus dem Jahre 2003 selbst im Jahr 2011 nicht kennen. Oder wie in einem anderen Fall muß der Leiter des Ordnungsamtes bei der Polizei anrufen um in Erfahrung zu, wer die Vorfahrt hat, der Fußgänger der im Verlauf einer Straße eine Einmündende Straße überqueren mochte oder der Kraftfahrer welcher als Linksabbieger in diese einfahren möchte. Die erste Antwort war falsch, und wurde nach einer Stunde korrigiert. Ich frage mich, wie verhalten sich diese Personen im Straßenverkehr, rufe sie dann bei jeder Bewegung erst bei der Polizei an um sich über das rechtmäßige Verhalten zu informieren.
@@user-with-mp5 verwende seit 2011 eine elektronische Parkscheibe mit Prüfzeichen des KBA und schriftlicher Bestätigung des KBAs per eMail über die Rechtmäßigkeit dieser Parkscheibe. Obwohl mir in 2011 schriftlich mitgeteilt wurde, dass die Mitarbeiter in den Kommunen über den Sachverhalt informiert wurden, fand ich mindestens 6 x Knöllchen unterm rechten Wischerblatt ca 10 cm unterhalb der Parkscheibe. "Augen Auf auch aber nicht nur im Straßenverkehr"
Ich glaube du musst wegen der Knollen vor Gericht ziehen, wie der Fall erst kürzlich in Bünde, damit der Richter auch so öffentlichkeitswirksam Ordnungsamt und Polizei die Leviten liest.
Die digitale Parkuhr hat eine Taste, mit der die Zeit manuell verstellt werden kann. Die ist auch nötig. Denn automatisch stellt sich so eine Digitale Parkuhr auf die nächste volle halbe Stunde ein. Normal ist das auch so korrekt, und man braucht nichts weiter zu machen. Es kann aber passieren, wenn man beispielsweise um 7:15 Uhr auf einem Parkplatz parkt auf dem die Parkuhr Pflicht ab 9:00 Uhr gilt, dann muss ich die Parkuhr auf die Ankunftszeit 9:00 Uhr einstellen. Alles andere wäre falsch, und würde wie eine nicht vorhandene Parkour mit einem Knöllchen bestraft werden. Die Parkuhr würde sich nämlich automatisch auf 7:30 Uhr einstellen. Mit einer Taste kann man sie dann (und sollte man auch) auf 9:00 Uhr vorstellen.
Das ist nicht ganz richtig. Kommst du Punkt 9 Uhr an einem Parkscheibenbereich an der, sagen wir mal, um 9 Uhr beginnt hast du deine Parkscheibe auf "den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt" einzustellen (§13 StVO), also auf 9:30. So auch ein Urteil, daß du die Parkscheibe, wenn du vor 9 ankommst, auch auf 9:30 zu stellen hast, denn um 9 beginnt die Regel und der nächste Strich ist dann nunmal der auf 9:30. (BayObLG in NJW 78, 1275)
Hallo Jan, wie man die Parkscheibe einzustellen hat, wenn man vor dem Zeitraum ankommt, erklären wir in diesem Video 👉ua-cam.com/video/to0ifMCqWrA/v-deo.html ab 2:53. VG Claude/ Social Team
@@ADAC Tja leider ist diese Erklärung falsch. Bleiben wir beim Beispiel in dem verlinkten Video. Dort beginnt der Zeitraum der Parkscheibenpflicht um 7 Uhr. Komme ich punkt 7 Uhr an, habe ich die Parkscheibe auf den Strich der nächsten halben Stunde zu stellen und das ist 7:30 Uhr. Das Schild kommt lt Richter erst um 7 Uhr an so ist es daß man selber auch erst um 7 Uhr ankommt oder anders ausgedrückt beginnt die Pflicht erst um 7 Uhr, so wurde per Richterrecht das Gesetz, der Gesetzestext bestätigt und man muß auch wenn man am Vorabend ankommt und länger wie 7 Uhr stehen will die Parkscheibe auf 7:30 stellen. Ich hab das Aktenzeichen des Urteils angegeben, dort kann jeder Verkehrsrechter der den Namen verdient, jeder Anwalt, nachsehen. Da es sich im Verkehrsrecht nicht nur um Gesetz sondern auch um Recht und Gesetz handelt hat man sich auch an Gerichtsentscheidungen zu halten. Da es vernachlässigbar ist, wenn man die Uhr zu früh einstellt und man dennoch pünktlich weg ist, wird ein "zu früh einstellen" nicht geanhndet. Es geht ja vor allem um die Nachvollziehbarkeit auf Seiten der Kontrollperson ob man noch richtig steht und da ist es im Grunde unerheblich wenn man die Parkscheibe zu früh einstellt. So ist es dennoch richtig und ein Recht des Verkehrsteilnehmers die Scheibe auf die halbe Stunde nach Ankunft (Schild oder Fahrzeug) einzustellen und das bedeutet, daß der Beginn einer Parkscheibenpflicht der Ankunft gleich zu setzen ist. Es darf kein Knöllchen ausgestellt werden, wenn man die Parkscheibe auf 7:30 stellt, wenn die Parkscheibenpflicht um 7:00 Uhr beginnt.
Kann man mit der elektronischen Scheibe auch Eiskratzen? Auch die manuellen deutschen Parkscheiben sind z:B. in Frankreich nicht zugelassen (welcher Franzose kann "Ankunftszeit" lesen?), werden aber zu 99,9% toleriert. In den Grenzregionen kann man mehrsprachige Scheiben erwerben
Hallo @diesdasananass, freut uns, dass dir das Video gefällt. Nur wenn die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat, ist sie in Deutschland zugelassen. Dann ist die Farbe irrelevant. Wichtig ist, dass auf der Vorderseite, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) abgebildet istn, und über dem Display "Ankunftszeit" steht. Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben. VG Marion/ Social Team
Diese „Parkraumbewirtschafter“ sind für mich V…..! Es ist eine Frechheit wenn ich zu Rewe, Edeka oder Co fahre, einkaufen möchte, mir vorher noch das Kleingedruckte durchzulesen! Ich will Milch kaufen und nicht noch schauen was ich für eine Parkscheibe verwenden darf. Ich habe seit einem Jahr eine zugelassene elektrische Parkscheibe im Auto und bisher noch nie Ärger!
Auf Privatparkplätzen, wozu auch die Supermarktparkplätze gehören, kann das Ordnungsamt nix machen! Und macht auch nix! Meine Frau bekam eine von einem Rewe Parkplatz weil sie damals keine blaue Parkscheibe ausgelegt hatte! Das waren so 35€……trotz das sie dort eingekauft hatte und in der dazugehörigen Bäckerei mit ihrer Freundin Kaffee getrunken hatte. Und Rewe hat nur auf den Parkraumbewirtschafter verwiesen! Wir sind denn da nie mehr hingegangen und haben zu Edeka gewechselt! Und von vielen anderen Leuten gehört das sie da auch nicht mehr hingehen!
@@GerhardLindemann-n5uwenn der Parkplatze zum Supermarkt gehört , ist das Ordnungsamt nicht zuständig und nicht aktiv. Im Nachbarort ist ein privater Dienst auf dem Aldi Parkplatz . Vorher parkten Viele, weil beim Bahnhof. Und waren stundenlang unterwegs mit der Bahn.
@@sunnymas2656 ….da kann ich das auch verstehen und habe Verständnis! Aber auf Parkplätzen ohne direkte Infrastruktur (Bahnhof etc) kann ich es nur als Abzocke betrachten!
nochmals es handelte sich in allen Fällen um öffentliche Parkplätze der Stadt Neckarsulm, auf welchen das Parken mit Parkscheibe vorgeschrieben ist. Das Knöllchen befand sich in der Nähe der eParkscheibe mit einer Erklärung der Zulässigkeit bezogen auf die verwendete Parkscheibe unter dem Scheibenwischerblatt rechts.
@@tali2020 Meine Luxusvariante der digitalen Parkscheibe piepst zumindest lautstark, wenn sie neue Batterien braucht. Macht das Pappding im Handschuhfach nicht, um zu erinnern 😉
Meine elektronische Parkscheibe aktualisiert sich erst, wenn ich eine gewisse Strecke gefahren bin. Oft mache ich aber einen kurzen Zwischenstopp auf einem öffentlichen Parkplatz, wo eine Parkscheibe verlangt wird. Da die angezeigte "Ankunftszeit" auf der elektronischen Parkscheibe nicht aktualisiert wurde, zeigt sie die Zeit der letzten Ankunftszeit an. Dadurch überschreite ich die erlaubte Parkzeit bereits bei der Ankunft. Darf ich eine normale Parkscheibe, neben der elektronischen Parkscheibe, mit der korrekten Ankunftszeit hiter der Windschutzscheibe legen? Ist es auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt zwei Parkscheiben mit unterschiedlichen Ankunftszeiten zu nutzen? Danke im Voraus für Ihre Antwort : )
Hallo Karim, es ist nicht erlaubt, zwei Parkscheiben auszulegen. In diesem Fall muss dafür gesorgt werden, dass die elektronische Parkscheibe verdeckt oder entfernt wird. VG Claude/ Social Team
Hallo Petra, du hast völlig recht. Das bei 2:36 vollmundig angekündigte Video fehlt leider. Wir fügen den Link gleich ein. Vorab für dich 👉 ua-cam.com/video/RrYoJKuXez4/v-deo.html . Herzlichen Dank für deinen wichtigen Hinweis 👍! VG Marion/ Social Team
Der Hersteller Needit gibt an: Eine zugelassene elektronische Parkscheibe, die in einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen angebracht ist, darf dem Gesetz nach in der gesamten EU verwendet werden. Was sagt der ADAC-Rechtsanwalt dazu?
Ich sage mal als Otto-Normie: Viel Glück dabei deutsches Recht im Ausland anzuwenden. Rechtssicherheit gibt es nur bei elektronischen Parkscheiben die im jeden Land separat zugelassen sind (gibt auch EU-Länder die diese nicht erlauben/verbieten) oder wenn die EU in der Zukunft dazu mal einheitliche Regelungen schafft. Ansonsten ist jeder Fahrer selbst in der Pflicht sich zu erkundigen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Länder die angefahren werden. Der Herstelleraussage würde ich so nicht zutrauen.
Könnte ein Parkraumbewirtschafter also rein theoretisch sogar eine eigene Parkscheibe auf den Markt bringen und dann verlangen, dass man sich extra diese kauft udn nutzt, wenn man auf einem seiner bewirtschafteten Parkplätzen parkt? Oder darf er nur zwischen Nalog udn digitale zugelassene Parkscheiben wählen und wieso darf er überhaupt eine davon ausschließen, wenn doch beide sonst zugelassen sind?
@alejok85 Rein theoretisch könnte ein Bewirtschafter die Benutzung einer eigenen Parkscheibe vorschreiben, problematisch ist immer die Art und Weise, wie potenzielle Kunden darüber wirksam in Kenntnis gesetzt werden. Über das „Kleingedruckte“ (AGB) wird das kaum gehen, weil so etwas sicherlich als überraschend einzustufen wäre. Und ja, angesichts der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit darf auch ein anderes Erfassungssystem als die für die StVO erlaubten Systeme verwendet bzw. vertraglich vorgeschrieben werden. VG Andi / Social Team
Und wie ist das wenn der Supermarkt die elektronische Scheibe nicht erlaubt? Steht bei den meisten gar nicht da. Ist es erlaubt 2 Parkscheiben im Auto zu haben (manuell und elektronisch)?
Hallo herodes87, es kommt zunächst darauf an, was die Nutzungsbedingungen des Parkraumbewirtschafters vorsehen. Wenn dort nichts näher geregelt ist, wird die Nutzung der E-Parkscheibe als zulässig zu werten sein. Sollte die E-Parkscheibe aber explizit ausgeschlossen sein, muss man sich die Frage stellen, ob eine entsprechende Klausel überraschend oder unangemessen benachteiligend und damit unwirksam ist. Das ist bislang nicht gerichtlich entschieden, genauso wenig wie die Frage, ob der Bewirtschafter das Auslegen ausschließlich hinter den Windschutzscheibe verlangen kann. Verlangt der Betreiber aber tatsächlich eine „normale“ Parkscheibe, dann dürfte unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sein, wenn diese neben einer installierten E-Parkscheibe verwendet wird. Rechtsprechung gibt es auch dazu bislang nicht. VG Andi / Social Team
Nun, grundsätzlich habe ich auch noch eine manuelle Scheibe im Auto, falls die Batterie des E-Scheibe zu Ende ist oder ich über die Grenze fahre. Die Freiheit der Abzocker-„Parkbewirtschafter“ geht mir hier aber auch zu weit, dort werde ich es wie vor meiner E-Scheiben-Zeit halten. Sollte ich ein Ticket auf einem Supermarkt-Parkplatz bekommen, hat dieser Supermarkt auf immer meinen Umsatz verloren, ich wohne in einer Großstadt, die Alternativen sind weniger als 5 Fahrminuten entfernt. Wenn ein Supermarkt wegen seiner Lage massiv Probleme mit Fremdparkern hat, darf er gerne ein Schrankensystem einführen, habe ich vollstes Verständnis für. Die Abgabe an ein Abzockerunternehmen widerspricht meiner persönlichen Einstellung.
Solange mein rechter Zeigefinger zum Drehen am Rädchen und meine linke Hand zum Halten der Parkscheine funktionieren, brauche ich dieses Elektronikgedöns nicht
funktioniert auch beim E-Auto ohne probleme. Die reagieren meist eher auf die Fahrbewegung als auf die Vibration vom Motor. Selbst beim Verbrennungsmotor stellen sich die Parkscheiben ein, wenn man an der Ampel hält.
Das wäre ja schlimm, wenn das Teil auf Vibration reagieren würde. Ein LKW brummt vorbei und dann stellt die sich neu ein. Da bekäme sie aber keine Zulassung.
Sollte der ADAC sich nicht für die Rechte der Autofahrer einsetzen und solche Machenschaften verhindern. Ich glaube das unsere Rechtsprechung einer dringenden Reform bedarf. Ich glaube das einige Richter sich von ihrer Klientel/Lobby steuern lassen. Deutschland das Land der Vorschriften, was sich selbst ins Bein schießt.
Also das mit den Supermarkt Parkplätze scheint mir nicht zu stimmen, da gibt es auch andere Aussagen. Ich habe dort auch noch nie ein Knöllchen bekommen.
Das kommt auf den Verbrecher-Parkplatz an... vermutlich bei vielen erlaubt, aber nicht bei allen. Meine Meinung ist: die haben 'n Kopf kaputt, dass man für 10 Minuten parken ne viertel Stunde lang AGBs durchlesen soll / müsste.
Hallo Udo, nur wenn die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat, ist sie in Deutschland zugelassen. Rein äußerlich muss auf der Vorderseite außerdem, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) abgebildet sein, und über dem Display steht "Ankunftszeit". Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben. VG Andi / Social Team
gibt es denn keine europaweit einheitlichen Parkscheiben? in der EU ist doch sonst immer alles geregelt. Und muss ich jetzt für Österreich neben der deutschen Parkscheibe, eine österreichische Parkscheibe anschaffen, um eine deutsche und eine österreichische Zeit einzustellen? Und warum erkennen private Parkplatz Überwacher in Deutschland zugelassene Parkscheiben nicht an? Ist das Rechtens auf privaten Parkplätzen anderen Parkscheiben zu verlangen, als allgemein zugelassen?
ich habe jetzt die gravierenden Unterschiede einer Österreichischen Parkscheibe zu einer Deutschen gefunden. sie ist blau, wie die deutsche. sie hat das weiße P auf blauen Grund, wie die deutsche. Aber die deutsche Scheibe schreibt "Ankunftszeit", während die Österreichische "Ankunft" schreibt. Ein Unterschied das nicht anzuerkennen ? Und dann erst die dänische Parkscheibe, die schreiben tatsächlich in dänisch "Ankomst" drauf. Was man in Flensburg schon nicht versteht. Denke mal die Niederländer mit "Uur van aankomst" oder gar die Belgier und Franzosen mit ihrem "Heure D'Arrive" oder ganz frech in Engl.: "Hour of arrival"
@jensschroder8214 Grundsätzlich müssen im Ausland diejenigen Parkscheiben verwendet werden, die das dortige Recht vorsieht. Allerdings dulden etliche Anliegerstaaten in ausländischen Fahrzeugen auch die ausländischen Parkscheiben. Dies ist nach den Angaben des österreichischen Automobilclubs in Österreich allerdings nicht der Fall. Die Verwendung einer blauen deutschen Parkscheibe ist dort nicht erlaubt 👉www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/die-groessten-parksuenden-was-ist-erlaubt-was-ist-verboten-36486960 Es empfiehlt sich daher eine österreichische Parkscheibe zu erwerben und diese auszulegen. VG Claude/ Social Team
Also ich muß sagen für Autofahrer alles ganz gut und schön aber was ist mit Motorradfahrern?Also ich habe mit dem Ordnungsamt und auch mit dem ADAC in Kontakt gestanden das Motorradfahrer auch eine Parkscheibe brauchen und was ist das Ende vom Lied mir hat man schon 6 Parkscheiben geklaut und dabei einen Schaden von 180 Euro angerichtet weil man mir beim Ordnungsamt gesagt hat ich soll sie mit einem Schloss oder Kette fest machen,und das schöne ist ich bleibe auf den Kosten Sitzen denn das bezahlt keine Versicherung und die Polizei lacht sich Tot wenn ich sowas zur Anzeige bringen will.Deshalb kann ich nur sagen der ADAC sollte sich mal über dieses Problem gedanken machen Anstatt solche Videos zu bringen.
Hallo Udo, deine Verärgerung über die extrem häufigen und kostspieligen Diebstähle deiner Parkscheiben ist verständlich. Allerdings schreibt §13 der StVO vor, dass an allen Fahrzeugen, - also auch an Motorrädern - eine Parkscheibe verwendet werden muss, wenn dies durch die Beschilderung vorgeschrieben ist. Wir haben uns übrigens zu dem Thema Gedanken gemacht 👉 scom.ly/adac_motorradparken_yt . VG Marion Social Team
@@ADAC Danke für die Antwort aber auf Grund dieses Videos habe ich mich ja mit dem ADAC und dem Ordnungsamt Kurzgeschlossen und habe jetzt Mittlerweile eine Akte über 30 Seiten das ich auch am Motorrad eine brauche.Aber was soll ich machen ich darf ja noch nichtmal mit meinem Motorrad auf einen Ausgewiesenen Motorradparkplatz Stehen weil mein Motorrad die länge von 2.50 Metern Überschreitet und ich somit über die Parkmarkierung stehe.
Das EU-Monster greift nur, wenn es darum geht den Bürger abzuzocken. Nicht dann, wenn es für den Bürger um Erleichterungen geht. Aber ja, ein europäisches einheitliches Modell wäre für Pendler und Bewohnern in Grenzregionen sicherlich sinnvoll.
@@edhoc2Keineswegs. Die Umweltplakette rechts unten stört beim 1parken. Dieser ganze Quatsch gehört überhaupt nicht auf 1 Fenster, das zur Durchsicht 4 den Fahrer ist. Aber wenn schon, dann OBEN. Denn Straßenverkehr spielt sich gewöhnlich eher unten ab. Oben links hat dazu den Vorteil, daß ich das Ding sehe, wenn ich 1+aussteige. Dadurch kann ich die korrekte Funktion leicht prüfen.
Ich hab ein solches Ding nun seit gut drei Jahren und bin zufrieden.
Wie lange hält denn die Batterie ?
@@Thund3r99 nach den Bewertungen bei Amazon zu urteilen, scheint es unterschiedlich zu sein (vermutlich der Qualität der Batterie geschuldet). Meine erste Batterie hat etwas mehr als drei Jahre gehalten. Man könnte sich als einen Kalendereintrag alle zwei Jahre machen und sie schlicht zur Sicherheit austauschen
Welche Parkscheibe hast du? Wenn man nach den 1-Stern Bewertungen geht, taugen alle Geräte nichts.
@@MarianBausL ich habe die Needit Park Mini
@@wizard1701a Danke dir!
DAS IST JA EIN DING, das erstmal dass es keine Vorschriften gibt wo das DING hin muss 🥴🤭👍
Du solltest die Parkscheibe im eigenen Interesse aber so hinlegen, wie es im allgemeinen üblich ist. Also aufs Armaturenbrett, sodass sie von Außen hinter der Windschutzscheibe gut zu erkennen ist.
Denn letztlich bis du in der Beweispflicht, wenn das Ordnungamt ein Knöllchen ausstellt und behauptet keine Parkscheibe gesehen zu haben.
Habe 2011 beim Ordnungsamt mich erkundigt, ob eine Elektronische Parkscheibe zulässig sei, als ich zuvor in einer Fachzeitschrift davon erfuhr. Man konnte mir nicht sagen, ob diese zulässig ist. Man informierte mich aber nach ca einer Woche und teilte mir mit, das bei Vorhanden sein eines Prüfzeichens des KBA diese verwendet werden dürfte. Seither erhalte ich regelmäßig ein Knöllchen wegen fehlender Parkscheibe. Teilweise auch wegen der unzulässigen Anwendung im Straßenverkehr. Lege seitdem ein Antwortschreiben des KBAs mit hinter die Winschutzscheibe. Bin mit einem der Knöllchen bei 10 Polizeistationen vorgefahren und um eine Aufklärung gebeten. Das Ergebnis ist 5 bestätigten die Rechtmäßigkeit der Knöllchen und die unzulässige Anwendung einer nicht zugelassenen Parkscheibe, 3 Stationen teilten mir mit, das die Anwendung in Ordnung ist, ich dagegen Einspruch einlegen solle, 2 Konnten mir auch die entsprechenden Hinweise auf die Vorschriften nennen. Für mich ist das ein unmögliches Ergebnis. Vom Kraftfahrer wird erwartet, das er sich in Bezug auf die Vorschriften auf den aktuellsten Stand hält, unsere Kontrollorgane Vorschriften aus dem Jahre 2003 selbst im Jahr 2011 nicht kennen. Oder wie in einem anderen Fall muß der Leiter des Ordnungsamtes bei der Polizei anrufen um in Erfahrung zu, wer die Vorfahrt hat, der Fußgänger der im Verlauf einer Straße eine Einmündende Straße überqueren mochte oder der Kraftfahrer welcher als Linksabbieger in diese einfahren möchte. Die erste Antwort war falsch, und wurde nach einer Stunde korrigiert. Ich frage mich, wie verhalten sich diese Personen im Straßenverkehr, rufe sie dann bei jeder Bewegung erst bei der Polizei an um sich über das rechtmäßige Verhalten zu informieren.
@@user-with-mp5 verwende seit 2011 eine elektronische Parkscheibe mit Prüfzeichen des KBA und schriftlicher Bestätigung des KBAs per eMail über die Rechtmäßigkeit dieser Parkscheibe. Obwohl mir in 2011 schriftlich mitgeteilt wurde, dass die Mitarbeiter in den Kommunen über den Sachverhalt informiert wurden, fand ich mindestens 6 x Knöllchen unterm rechten Wischerblatt ca 10 cm unterhalb der Parkscheibe. "Augen Auf auch aber nicht nur im Straßenverkehr"
Ich glaube du musst wegen der Knollen vor Gericht ziehen, wie der Fall erst kürzlich in Bünde, damit der Richter auch so öffentlichkeitswirksam Ordnungsamt und Polizei die Leviten liest.
Die digitale Parkuhr hat eine Taste, mit der die Zeit manuell verstellt werden kann. Die ist auch nötig. Denn automatisch stellt sich so eine Digitale Parkuhr auf die nächste volle halbe Stunde ein.
Normal ist das auch so korrekt, und man braucht nichts weiter zu machen. Es kann aber passieren, wenn man beispielsweise um 7:15 Uhr auf einem Parkplatz parkt auf dem die Parkuhr Pflicht ab 9:00 Uhr gilt, dann muss ich die Parkuhr auf die Ankunftszeit 9:00 Uhr einstellen. Alles andere wäre falsch, und würde wie eine nicht vorhandene Parkour mit einem Knöllchen bestraft werden. Die Parkuhr würde sich nämlich automatisch auf 7:30 Uhr einstellen. Mit einer Taste kann man sie dann (und sollte man auch) auf 9:00 Uhr vorstellen.
@@user-with-mp5 Natürlich nicht zurück. Das würde auch keinen Sinn ergeben.
Das ist nicht ganz richtig.
Kommst du Punkt 9 Uhr an einem Parkscheibenbereich an der, sagen wir mal, um 9 Uhr beginnt hast du deine Parkscheibe auf "den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt" einzustellen (§13 StVO), also auf 9:30.
So auch ein Urteil, daß du die Parkscheibe, wenn du vor 9 ankommst, auch auf 9:30 zu stellen hast, denn um 9 beginnt die Regel und der nächste Strich ist dann nunmal der auf 9:30.
(BayObLG in NJW 78, 1275)
Hallo Jan, wie man die Parkscheibe einzustellen hat, wenn man vor dem Zeitraum ankommt, erklären wir in diesem Video 👉ua-cam.com/video/to0ifMCqWrA/v-deo.html ab 2:53. VG Claude/ Social Team
@@ADAC Tja leider ist diese Erklärung falsch. Bleiben wir beim Beispiel in dem verlinkten Video. Dort beginnt der Zeitraum der Parkscheibenpflicht um 7 Uhr. Komme ich punkt 7 Uhr an, habe ich die Parkscheibe auf den Strich der nächsten halben Stunde zu stellen und das ist 7:30 Uhr.
Das Schild kommt lt Richter erst um 7 Uhr an so ist es daß man selber auch erst um 7 Uhr ankommt oder anders ausgedrückt beginnt die Pflicht erst um 7 Uhr, so wurde per Richterrecht das Gesetz, der Gesetzestext bestätigt und man muß auch wenn man am Vorabend ankommt und länger wie 7 Uhr stehen will die Parkscheibe auf 7:30 stellen.
Ich hab das Aktenzeichen des Urteils angegeben, dort kann jeder Verkehrsrechter der den Namen verdient, jeder Anwalt, nachsehen.
Da es sich im Verkehrsrecht nicht nur um Gesetz sondern auch um Recht und Gesetz handelt hat man sich auch an Gerichtsentscheidungen zu halten.
Da es vernachlässigbar ist, wenn man die Uhr zu früh einstellt und man dennoch pünktlich weg ist, wird ein "zu früh einstellen" nicht geanhndet. Es geht ja vor allem um die Nachvollziehbarkeit auf Seiten der Kontrollperson ob man noch richtig steht und da ist es im Grunde unerheblich wenn man die Parkscheibe zu früh einstellt.
So ist es dennoch richtig und ein Recht des Verkehrsteilnehmers die Scheibe auf die halbe Stunde nach Ankunft (Schild oder Fahrzeug) einzustellen und das bedeutet, daß der Beginn einer Parkscheibenpflicht der Ankunft gleich zu setzen ist.
Es darf kein Knöllchen ausgestellt werden, wenn man die Parkscheibe auf 7:30 stellt, wenn die Parkscheibenpflicht um 7:00 Uhr beginnt.
@@JanRasky Danke für den richtigen Hinweis. Wir werden das verlinkte Video anpassen 👍VG Andi / Social Team
Kann man mit der elektronischen Scheibe auch Eiskratzen?
Auch die manuellen deutschen Parkscheiben sind z:B. in Frankreich nicht zugelassen (welcher Franzose kann "Ankunftszeit" lesen?), werden aber zu 99,9% toleriert.
In den Grenzregionen kann man mehrsprachige Scheiben erwerben
Schönes informatives Video. :) Welche Farbe darf den die elektronische Parkscheibe haben? Muss die auch zwingend blau sein?
Hallo @diesdasananass, freut uns, dass dir das Video gefällt. Nur wenn die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat, ist sie in Deutschland zugelassen. Dann ist die Farbe irrelevant. Wichtig ist, dass auf der Vorderseite, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) abgebildet istn, und über dem Display "Ankunftszeit" steht. Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben. VG Marion/ Social Team
Diese „Parkraumbewirtschafter“ sind für mich V…..! Es ist eine Frechheit wenn ich zu Rewe, Edeka oder Co fahre, einkaufen möchte, mir vorher noch das Kleingedruckte durchzulesen! Ich will Milch kaufen und nicht noch schauen was ich für eine Parkscheibe verwenden darf. Ich habe seit einem Jahr eine zugelassene elektrische Parkscheibe im Auto und bisher noch nie Ärger!
Die Knöllchen stammten alle vom Ordnungsamt von einer einzigen Person, nicht von einem der Einkaufscenter.
Auf Privatparkplätzen, wozu auch die Supermarktparkplätze gehören, kann das Ordnungsamt nix machen! Und macht auch nix! Meine Frau bekam eine von einem Rewe Parkplatz weil sie damals keine blaue Parkscheibe ausgelegt hatte! Das waren so 35€……trotz das sie dort eingekauft hatte und in der dazugehörigen Bäckerei mit ihrer Freundin Kaffee getrunken hatte. Und Rewe hat nur auf den Parkraumbewirtschafter verwiesen! Wir sind denn da nie mehr hingegangen und haben zu Edeka gewechselt! Und von vielen anderen Leuten gehört das sie da auch nicht mehr hingehen!
@@GerhardLindemann-n5uwenn der Parkplatze zum Supermarkt gehört , ist das Ordnungsamt nicht zuständig und nicht aktiv.
Im Nachbarort ist ein privater Dienst auf dem Aldi Parkplatz .
Vorher parkten Viele, weil beim Bahnhof. Und waren stundenlang unterwegs mit der Bahn.
@@sunnymas2656 ….da kann ich das auch verstehen und habe Verständnis! Aber auf Parkplätzen ohne direkte Infrastruktur (Bahnhof etc) kann ich es nur als Abzocke betrachten!
nochmals es handelte sich in allen Fällen um öffentliche Parkplätze der Stadt Neckarsulm, auf welchen das Parken mit Parkscheibe vorgeschrieben ist. Das Knöllchen befand sich in der Nähe der eParkscheibe mit einer Erklärung der Zulässigkeit bezogen auf die verwendete Parkscheibe unter dem Scheibenwischerblatt rechts.
Die gute alte manuelle Parkscheibe ist noch immer am besten.
Kann man aber leicht vergessen und dann kann’s teuer werden. Bei uns ist fast jeder Supermarktparkplatz privat kontrolliert und dann sind’s gleich 35€
@@Dein-Ernst-oder-was Man kann vergessen in einer digitalen Parkscheibe eine neue Batterie einzulegen.
@@tali2020 Meine Luxusvariante der digitalen Parkscheibe piepst zumindest lautstark, wenn sie neue Batterien braucht. Macht das Pappding im Handschuhfach nicht, um zu erinnern 😉
Meine elektronische Parkscheibe aktualisiert sich erst, wenn ich eine gewisse Strecke gefahren bin. Oft mache ich aber einen kurzen Zwischenstopp auf einem öffentlichen Parkplatz, wo eine Parkscheibe verlangt wird. Da die angezeigte "Ankunftszeit" auf der elektronischen Parkscheibe nicht aktualisiert wurde, zeigt sie die Zeit der letzten Ankunftszeit an. Dadurch überschreite ich die erlaubte Parkzeit bereits bei der Ankunft.
Darf ich eine normale Parkscheibe, neben der elektronischen Parkscheibe, mit der korrekten Ankunftszeit hiter der Windschutzscheibe legen? Ist es auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt zwei Parkscheiben mit unterschiedlichen Ankunftszeiten zu nutzen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort : )
Hallo Karim, es ist nicht erlaubt, zwei Parkscheiben auszulegen. In diesem Fall muss dafür gesorgt werden, dass die elektronische Parkscheibe verdeckt oder entfernt wird. VG Claude/ Social Team
Wo finde ich das angesprochene Video von Video überwachte Parkplätze???
Hallo Petra, du hast völlig recht. Das bei 2:36 vollmundig angekündigte Video fehlt leider. Wir fügen den Link gleich ein. Vorab für dich 👉 ua-cam.com/video/RrYoJKuXez4/v-deo.html . Herzlichen Dank für deinen wichtigen Hinweis 👍! VG Marion/ Social Team
Der Hersteller Needit gibt an: Eine zugelassene elektronische Parkscheibe, die in einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen angebracht ist, darf dem Gesetz nach in der gesamten EU verwendet werden. Was sagt der ADAC-Rechtsanwalt dazu?
Ich sage mal als Otto-Normie: Viel Glück dabei deutsches Recht im Ausland anzuwenden.
Rechtssicherheit gibt es nur bei elektronischen Parkscheiben die im jeden Land separat zugelassen sind (gibt auch EU-Länder die diese nicht erlauben/verbieten) oder wenn die EU in der Zukunft dazu mal einheitliche Regelungen schafft.
Ansonsten ist jeder Fahrer selbst in der Pflicht sich zu erkundigen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Länder die angefahren werden.
Der Herstelleraussage würde ich so nicht zutrauen.
Könnte ein Parkraumbewirtschafter also rein theoretisch sogar eine eigene Parkscheibe auf den Markt bringen und dann verlangen, dass man sich extra diese kauft udn nutzt, wenn man auf einem seiner bewirtschafteten Parkplätzen parkt? Oder darf er nur zwischen Nalog udn digitale zugelassene Parkscheiben wählen und wieso darf er überhaupt eine davon ausschließen, wenn doch beide sonst zugelassen sind?
@alejok85 Rein theoretisch könnte ein Bewirtschafter die Benutzung einer eigenen Parkscheibe vorschreiben, problematisch ist immer die Art und Weise, wie potenzielle Kunden darüber wirksam in Kenntnis gesetzt werden. Über das „Kleingedruckte“ (AGB) wird das kaum gehen, weil so etwas sicherlich als überraschend einzustufen wäre. Und ja, angesichts der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit darf auch ein anderes Erfassungssystem als die für die StVO erlaubten Systeme verwendet bzw. vertraglich vorgeschrieben werden. VG Andi / Social Team
Und wie ist das wenn der Supermarkt die elektronische Scheibe nicht erlaubt? Steht bei den meisten gar nicht da. Ist es erlaubt 2 Parkscheiben im Auto zu haben (manuell und elektronisch)?
Das wäre doch ein Witz.
Hallo herodes87, es kommt zunächst darauf an, was die Nutzungsbedingungen des Parkraumbewirtschafters vorsehen. Wenn dort nichts näher geregelt ist, wird die Nutzung der E-Parkscheibe als zulässig zu werten sein. Sollte die E-Parkscheibe aber explizit ausgeschlossen sein, muss man sich die Frage stellen, ob eine entsprechende Klausel überraschend oder unangemessen benachteiligend und damit unwirksam ist. Das ist bislang nicht gerichtlich entschieden, genauso wenig wie die Frage, ob der Bewirtschafter das Auslegen ausschließlich hinter den Windschutzscheibe verlangen kann. Verlangt der Betreiber aber tatsächlich eine „normale“ Parkscheibe, dann dürfte unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sein, wenn diese neben einer installierten E-Parkscheibe verwendet wird. Rechtsprechung gibt es auch dazu bislang nicht. VG Andi / Social Team
Nun, grundsätzlich habe ich auch noch eine manuelle Scheibe im Auto, falls die Batterie des E-Scheibe zu Ende ist oder ich über die Grenze fahre.
Die Freiheit der Abzocker-„Parkbewirtschafter“ geht mir hier aber auch zu weit, dort werde ich es wie vor meiner E-Scheiben-Zeit halten. Sollte ich ein Ticket auf einem Supermarkt-Parkplatz bekommen, hat dieser Supermarkt auf immer meinen Umsatz verloren, ich wohne in einer Großstadt, die Alternativen sind weniger als 5 Fahrminuten entfernt. Wenn ein Supermarkt wegen seiner Lage massiv Probleme mit Fremdparkern hat, darf er gerne ein Schrankensystem einführen, habe ich vollstes Verständnis für. Die Abgabe an ein Abzockerunternehmen widerspricht meiner persönlichen Einstellung.
Solange mein rechter Zeigefinger zum Drehen am Rädchen und meine linke Hand zum Halten der Parkscheine funktionieren, brauche ich dieses Elektronikgedöns nicht
Funktioniert das auch bei E-Autos?
Diese haben ja keine Vibrationen wie Sie durch einen laufenden Verbrennungsmotor erzeugt werden.
Der Bewegungsmelder wird vermutlich prima auf die Fahrbewegungen reagieren, und die verursacht eine Batteriekiste ja auch.
@@MrPummi88 Vermuten ist leider nicht wissen.
Funktioniert bei meinem Ioniq 5 seit 18 Monaten ohne Probleme
funktioniert auch beim E-Auto ohne probleme. Die reagieren meist eher auf die Fahrbewegung als auf die Vibration vom Motor. Selbst beim Verbrennungsmotor stellen sich die Parkscheiben ein, wenn man an der Ampel hält.
Das wäre ja schlimm, wenn das Teil auf Vibration reagieren würde. Ein LKW brummt vorbei und dann stellt die sich neu ein. Da bekäme sie aber keine Zulassung.
Unten rechts ist OK - aber darauf achten, dass man sich durch den Montageort nicht das Batteriefach blockiert. Das hab' ich Held nämlich geschafft. 😅
Gute elektronische Parakscheiben haben dafür doch einen anzuklebenden Fensterhallter und ein "mobile" Anzeigeteil?
Sollte der ADAC sich nicht für die Rechte der Autofahrer einsetzen und solche Machenschaften verhindern. Ich glaube das unsere Rechtsprechung einer dringenden Reform bedarf. Ich glaube das einige Richter sich von ihrer Klientel/Lobby steuern lassen. Deutschland das Land der Vorschriften, was sich selbst ins Bein schießt.
Die elektronischen dürfen wahrscheinlich auch nur blau sein oder?
So schön, dass in der EU alles gleich einheitlich geregelt ist……… 🤮
Ist beim Tempolimit auch nicht anders, Deutschland hinkt dort mächtig hinterher.
Also das mit den Supermarkt Parkplätze scheint mir nicht zu stimmen, da gibt es auch andere Aussagen. Ich habe dort auch noch nie ein Knöllchen bekommen.
Das kommt auf den Verbrecher-Parkplatz an... vermutlich bei vielen erlaubt, aber nicht bei allen. Meine Meinung ist: die haben 'n Kopf kaputt, dass man für 10 Minuten parken ne viertel Stunde lang AGBs durchlesen soll / müsste.
Ich würde sagen, dass du einfach Glück hast, das du nur mit Bewirtschaftern zu tun hast, die die elektronische Parkscheibe akzeptieren. Freu dich.
Parco ergo sum…
Sind sie den erlaubt? Sie muss doch blau sein und die richtigen Maße haben. Ansonsten gibt es ein Knöllchen.
Hallo Udo, nur wenn die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat, ist sie in Deutschland zugelassen. Rein äußerlich muss auf der Vorderseite außerdem, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) abgebildet sein, und über dem Display steht "Ankunftszeit". Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben. VG Andi / Social Team
@@ADAC Alles klar
gibt es denn keine europaweit einheitlichen Parkscheiben?
in der EU ist doch sonst immer alles geregelt.
Und muss ich jetzt für Österreich neben der deutschen Parkscheibe, eine österreichische Parkscheibe anschaffen, um eine deutsche und eine österreichische Zeit einzustellen?
Und warum erkennen private Parkplatz Überwacher in Deutschland zugelassene Parkscheiben nicht an?
Ist das Rechtens auf privaten Parkplätzen anderen Parkscheiben zu verlangen, als allgemein zugelassen?
ich habe jetzt die gravierenden Unterschiede einer Österreichischen Parkscheibe zu einer Deutschen gefunden. sie ist blau, wie die deutsche. sie hat das weiße P auf blauen Grund, wie die deutsche.
Aber die deutsche Scheibe schreibt "Ankunftszeit", während die Österreichische "Ankunft" schreibt.
Ein Unterschied das nicht anzuerkennen ?
Und dann erst die dänische Parkscheibe, die schreiben tatsächlich in dänisch "Ankomst" drauf.
Was man in Flensburg schon nicht versteht.
Denke mal die Niederländer mit "Uur van aankomst"
oder gar die Belgier und Franzosen mit ihrem "Heure D'Arrive"
oder ganz frech in Engl.: "Hour of arrival"
@jensschroder8214 Grundsätzlich müssen im Ausland diejenigen Parkscheiben verwendet werden, die das dortige Recht vorsieht. Allerdings dulden etliche Anliegerstaaten in ausländischen Fahrzeugen auch die ausländischen Parkscheiben. Dies ist nach den Angaben des österreichischen Automobilclubs in Österreich allerdings nicht der Fall. Die Verwendung einer blauen deutschen Parkscheibe ist dort nicht erlaubt 👉www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/die-groessten-parksuenden-was-ist-erlaubt-was-ist-verboten-36486960 Es empfiehlt sich daher eine österreichische Parkscheibe zu erwerben und diese auszulegen. VG Claude/ Social Team
Also ich muß sagen für Autofahrer alles ganz gut und schön aber was ist mit Motorradfahrern?Also ich habe mit dem Ordnungsamt und auch mit dem ADAC in Kontakt gestanden das Motorradfahrer auch eine Parkscheibe brauchen und was ist das Ende vom Lied mir hat man schon 6 Parkscheiben geklaut und dabei einen Schaden von 180 Euro angerichtet weil man mir beim Ordnungsamt gesagt hat ich soll sie mit einem Schloss oder Kette fest machen,und das schöne ist ich bleibe auf den Kosten Sitzen denn das bezahlt keine Versicherung und die Polizei lacht sich Tot wenn ich sowas zur Anzeige bringen will.Deshalb kann ich nur sagen der ADAC sollte sich mal über dieses Problem gedanken machen Anstatt solche Videos zu bringen.
Hallo Udo, deine Verärgerung über die extrem häufigen und kostspieligen Diebstähle deiner Parkscheiben ist verständlich. Allerdings schreibt §13 der StVO vor, dass an allen Fahrzeugen, - also auch an Motorrädern - eine Parkscheibe verwendet werden muss, wenn dies durch die Beschilderung vorgeschrieben ist. Wir haben uns übrigens zu dem Thema Gedanken gemacht 👉 scom.ly/adac_motorradparken_yt . VG Marion Social Team
@@ADAC Danke für die Antwort aber auf Grund dieses Videos habe ich mich ja mit dem ADAC und dem Ordnungsamt Kurzgeschlossen und habe jetzt Mittlerweile eine Akte über 30 Seiten das ich auch am Motorrad eine brauche.Aber was soll ich machen ich darf ja noch nichtmal mit meinem Motorrad auf einen Ausgewiesenen Motorradparkplatz Stehen weil mein Motorrad die länge von 2.50 Metern Überschreitet und ich somit über die Parkmarkierung stehe.
Wofür haben wir eigentlich das EU-Monster?
Das EU-Monster greift nur, wenn es darum geht den Bürger abzuzocken. Nicht dann, wenn es für den Bürger um Erleichterungen geht.
Aber ja, ein europäisches einheitliches Modell wäre für Pendler und Bewohnern in Grenzregionen sicherlich sinnvoll.
Ohne UT verstehe ich als Hörgeschädigte nichts was er da sagt. Schade.
Wenn man das Video antippt bis oben rechts ein Zahnrad erscheint.
Zahnrad antippen . Untertitel aktivieren.
. Auf Deutsch einstellen
@@user-with-mp5 Ok - danke für deine Antwort.
Mag sein, dass die ADAC YT Macher zuerst gar nicht daran dachten.
Auch uns ist bei der am Donnerstag veröffentlichten Version aufgefallen, dass die Untertitelung fehlt. Wir haben sie schnellstmöglich nachgeliefert!
Entschuldige die Verzögerung - die Untertitel sind mittlerweile eingefügt. VG Marion/ Social Team
Wenn jedes Land sein eigenes Ding macht...da freut man sich doch dae eine EU gibt, grübel grübel
Meine klebt oben links.
Dumm, da sie im Sichtfeld ist.
@@edhoc2Keineswegs. Die Umweltplakette rechts unten stört beim 1parken. Dieser ganze Quatsch gehört überhaupt nicht auf 1 Fenster, das zur Durchsicht 4 den Fahrer ist.
Aber wenn schon, dann OBEN.
Denn Straßenverkehr spielt sich gewöhnlich eher unten ab.
Oben links hat dazu den Vorteil, daß ich das Ding sehe, wenn ich 1+aussteige. Dadurch kann ich die korrekte Funktion leicht prüfen.
1 4 1? Du bist aber schon in der Lage, normale deutsche Sätze zu schreiben?