Datenschutz und Ausweiskopien

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  • Опубліковано 19 лип 2024
  • Datenschutz und Ausweiskopien
    In Deutschland ist an vielen Stellen ein amtliches Ausweisdokument erforderlich. Viele Stellen verlangen Ausweiskopien oder nutzen Online-Verifikationsverfahren. Wann ist das überhaupt erlaubt?
    § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz:
    „Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder (…) mit Zustimmung des Ausweisinhabers (…) abgelichtet werden (…). (…) Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.“
    Wie kann der Betroffene bei einer Identifizierung effektiv geschützt werden, bspw. dass Daten weder von unbefugten Dritten eingesehen werden noch unnötige Daten gespeichert werden.
    o Nur in Fällen, in denen eine alternative Identifizierung (z.B. Abfrage weiterer Information oder Zusenden eines Einmalpassworts über einen bekannten Kommunikationskanal) nicht möglich ist, kommt die Vorlage eines Passdokuments überhaupt in Betracht.
    o Soweit möglich, sollte der Ausweis nicht kopiert, sondern einmalig vorgelegt werden.
    o „Sofern das Ausweisdokument im Original vorgelegt wird und die Identifizierung erfolgte, genügt in vielen Fällen ein entsprechender Vermerk, zum Beispiel ‚Personalausweis / Reisepass hat vorgelegen‘“, formuliert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
    o Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen auf der Kopie von der Ausweisinhaberin oder von dem Ausweisinhaber geschwärzt werden.
    o Sollte allerdings eine Kopie unumgänglich sein, ist diese unmittelbar zu löschen, sobald die Identität festgestellt ist.
    o Ausnahme insb. für den Bereich der Finanzdienstleistungen
    o Auch müssen Unternehmen, die Online-Verifikationsverfahren anbieten, besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, um sich beispielsweise gegen Hacking-Angriffe zu schützen.
    Fazit:
    - Ausweiskopien nur in Ausnahmefällen zulässig; häufig genügt Vorlage des Ausweises
    - Wo möglich, schwärzen!
    - Sobald möglich, löschen!
    Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, www.iitr.de
    Weiterführende Links:
    // Datenschutz News: Was ist sonst noch passiert? Polizei Bayern will Palantir den Weg ebnen. www.heise.de/news/Polizei-Bay...
    Kapitel für die schnellere Navigation:
    0:00 Begrüßung Café Datenschutz
    0:00 Einleitung und Begrüßung Café Datenschutz
    0:31 Personalausweisgesetz
    1:05 Rahmenbedingungen für die Praxis
    2:47 Fazit
    3:15 News: Datenschutz News: Polizei Bayern will Palantir den Weg ebnen
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