Verkehrsrecht: Abstandsmessung auf der Autobahn | Kanzlei WBS
Вставка
- Опубліковано 6 жов 2024
- Die Abstandsmessung bzw. -unterschreitung stellt neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Rotlichtverstoß die am meisten geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Für den einzelnen Betroffenen kann eine Abstandsmessung und ein damit einhergehender Abstandsverstoß deswegen von großer Bedeutung sein, weil bei einer erheblichen Abstandsunterschreitung ein Fahrverbot verhängt werden kann.
In der Straßenverkehrsordnung ist nicht geregelt, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird.
Eine Ausnahme stellt dabei § 4 Abs. 3 StVO dar, der jedoch nur für Lastkraftwagen gilt. Darin ist einen Mindestabstand von 50 m festgesetzt. Auf eine konkrete Gefährdung kommt es in diesen Fällen nicht an.
Für die Bestimmung des erforderlichen Sicherheitsabstandes hilft sich die Praxis mit der Faustformel weiter, dass allgemein als erforderlicher Sicherheitsabstand der „halbe Tachoabstand" gilt.
Beispiel: Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn muss zum Vorausfahrenden ein Abstand von 65 km/h gehalten werden. Sollte dieser Abstand bei einer vorgenommenen Abstandsmessung um 3/10 unterschritten werden, drohen schon 3 Punkte und ggfs. die Verhängung eines Fahrverbots.
Bei der Faustformel „halber Tachostand" handelt es sich jedoch nur um eine unverbindliche Richtlinie. Die Rechtsprechung bestimmt, dass der Sicherheitsabstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen auf einer Schnellstraße den von dem nachfolgenden Kraftfahrzeug in 1,5 Sekunden zurückzulegenden Weg grundsätzlich nicht unterschreiten darf.
Daher muss bei einem gefährdenden Abstand der Sicherheitsabstand geringer als die in 0,8 Sekunden durchfahrene Strecke sein.
Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes bei der Abstandsmessung nicht nur vorübergehend stattgefunden hat. In der Regel ist für eine bußgeldbewehrte Abstandunterschreitung eine gemessene Strecke von 250 -- 300 m erforderlich.
Eine Ausnahme trifft gemäß § 4 Abs. 3 StVO die Lastkraftwagenfahrer. Danach ist auch die nur vorübergehende Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 50 m bereits bußgeldbewehrt.
Zu der nicht nur vorübergehenden Abstandsunterschreitung muss darüber hinaus eine konkrete Gefährdung hinzugekommen sein. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Bewertungsfrage, so dass eine erfolgreiche Verteidigung hier ansetzen muss.
Weitere Infos unter: www.wbs-law.de/...
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
____________________________________________
/ die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
@WBS: Wenn man zu Unrecht so einen Bescheid erhält, Rechtshilfe nimmt & sich herausstellt, dass der Bescheid unwirksam ist - warum auch immer, WER zahlt den Rechtsbeistand?
ich wurde im Jahr 2013 von so einer Brückenabstandsmessung erwischt bei 160 mit 25m Abstand. Der vor mir war erstens seit über 200km dauerlinks gefahren und zweitens bremste er immer wieder stark ab obwohl nichts vor ihm war. Genau bei der Brücke legte er eine Teilvollbremsung hin, wodurch dieser geringe Abstand entstand. Rechtsschutzversicherung und Einspruch haben nichts gebracht. Strafe 180Euro und 3 Punkte. Schade dass das Rechtsfahrgebot nicht bestraft wird und man gegen diese Leute nichts tun kann.
DJBlackLight siehe 2:22;)
DJBlackLight siehe 2:22;) zudem hat die Behörde grds. noch etwas Ermessen, aber 25m find ich schon etwas wenig Abstand bei der Geschwindigkeit.
Beim nächsten Mal - nochmal nachweisen lassen, dass richtig gemessen wurde; darlegen, dass du versucht hast den Abstand zu vergrößern
und Ermessen der Behörde bemängeln lassen....
und beim nächsten Mal im Straßenverkehr - möglichst viel Abstand lassen, man weiß nie, was man für Idioten vor- und hinter einem hat;)
Bissl nervig wenn man sie nur von der Seite sieht :D Am besten noch ne Cam hinter Christian platzieren.
Bin der selben Meinung!
Christian sitzt auch viel höher als sie, tut der ganzen Sache zusätzlich auch nicht so gut.
Hier wird etwas von Rechtssprechung erzählt. Meine Frage: Nach welchen Rechtsgrundlagen wird denn Recht gesprochen wenn es keine vorgeschriebene Abstandshaltung in Gesetz gibt. Was ist das denn für Recht? Ist Recht was Richter glauben für richtig zu halten eine Rechtssprechung? ooo (-?- , -?-) ooo
Bitte um nähere Angaben der weiteren Anforderung und deren Rechtsgrundlage.
Hallo zusammen, darf nur der Anwalt das Video Material beantragen?
Auf der Berliner Stadtautobahn ist es unmöglich einen entsprechenden Sicherheitsabstand ein zu halten. Ein Abstand von 20 m bei 80 km/h ist dort absolut die Regel.
Dann sind Sie wohl zu unfähig ein Kraftfahrzeug zu führen und sollten Ihren Führerschein zum Schutz Ihrer Mitmenschen abgeben.
sewagii Killercat7
Wenn man mehr Abstand hält ist gleich wieder einer dazwischen.
Sehr viele fahren von Lücke zu Lücke - rechts, links, rechts - um sich 100 m Vorsprung zu erkämpfen.
sewagii Schon mal im sich stauenden Verkeher gefahren?
@sewagii wenn man näher auffährt ist man konzentrierter und braucht dann keine 2 sekunden um auf die bremse zu treten sondern vielleicht ne halbe weil man sich schon bereit hält
Rotlichtverstöße :D
Wo schaut Saskia hin, wenn sie zur "Kamera" schaut?
Kann man Akteneinsicht bekommen ohne erst mal wieder Spruch eingelegt wird ?
Bevor Sie also den Bußgeldbescheid hinnehmen, und gerade wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Strafzettels haben, dann beantragen Sie Akteneinsicht, und verschaffen Sie sich selbst - oder mithilfe eines Anwalts - einen Überblick, welche Dokumente die Behörde besitzt, um ihren Anspruch auf Bußgelder zu stützen.
Abstandsmessung von der Brücke
Direkt vor der Brücke Linie1, dahinter mit Abstand Linie2 ( wie üblich, kennt jeder die zwei Linien ) ....
Fahrer A fährt mit den Hinterreifen über Linie1 , kurz darauf Fahrer B mit seinen Vorderreifen über Linie2 ....Geschwindigkeitsbegrenzung offen, gefahrene Geschwindigkeit ca 100km/h
Kann dem Fahrer B was geahndet werden?
Ich hab eine Frage. Wenn während der Abstandsmessung auf Autobahnbrücken der Hintermann bei hohem Tempo relativ stark abbremst, wie wird das bewertet?
@DJMeisterDark
gibts zu der Behauptung auch ne Quelle oder ist das nur substanzloser Flame?
Was soll diese Andeutung, das sich solche Menschen in der Stadt keine Sorgen machen müssen? Ich erlebe es leider recht häufig als Radfahrer, das Autos teilweise 1 Meter hinter meinem Rad kleben, egal ob ich 20 km/h, 30 km/h oder 40 km/h fahre. Diese Leute spielen mit dem Leben anderer Menschen, da Radfahrer bei solchen Abständen und einem nötigen Bremsmanöver dann überfahren werden!
Als Radfahrer sollten Sie nicht schneller als 20-25 km/h fahren. Das hat sich bei Gerichten als Teilschuldgrenze eingependelt. Und ab 30 km/h ist der Bremsweg eines Autos zudem kürzer als der des Fahrrades.
Arminixnix
quellen?
Arminixnix Wo genau soll ich als Radfahrer nicht schneller als 20-25 km/h fahren? Sie meinen bestimmt auf Bürgersteigradwegen. Ich fahre allerdings i.d.R. auf der Fahrbahn. Hat für mich den Vorteil, das ich nicht mehr in die typischen Todesfallen für Radfahrer gerate (Kfz stellt sich aus Seitenstraße quer über den Bürgersteigradweg und Rechtsabbieger, welche den Schulterblick verlernt haben).
Mich würden für die obengenannte Behauptung auch die Quellen interessieren.
Noch keine Fahrerlaubnis erworben? Es gilt immer der Grundsatz, ein Rad darf nicht schneller fahren als allgemein erwartet. Und da ein Fahrrad mit Hilfsmotor nicht schneller fahren darf weißt Du woran du bist. Frag den Fahrlehrer wenn es soweit ist.
Gibt zwar kein Gesetz, aber hat sich in der Rechtsprechung diese Grenze durchgesetzt.
Das bedeutet, wenn du schneller als 25 fährst gibt es zwar keine Verwarnung aber bei Unfällen mitschuldig.
Bei der geschilderten "Todesfalle" handelt es sich um Rechtsüberholen. Das dürfen Räder nur mit großer Vorsicht. Dann sind selbst 25 km/h zu schnell.
Arminixnix Weiterhin, belegen Sie Ihre Behauptung mit Quellen. Auf einem Bürgersteigradweg mag das eventuell stimmen, nicht aber auf der Fahrbahn.
Moin!
Wie sieht die Rechtslage 2015 aus mit dem neuen Punktesystem?
wie dicht darf man denn nun auffahren ?
wenn du die HU-Plakette lesen kannst, bist du safe. Dann kriegen die dein Nummernschild net! :D davon ab: Halber Tacho Regel, Fehlverhalten ab 1/4 Tempo, richtig böse ab 3/10 Tempo (Fahrverbot).
Ich bin ziemlich viel unterwegs (>50t km) und ich muss sagen, es ist einfach oft so, dass links Leute da fahren, die da nicht hingehören. Und wenn die in die Leitplanke geschoben werden, dann hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Bsp: Alles frei, aber Frau SUV muss ja zum Kaffee nach Köln, also wird sich links einsortiert... Rechtsfahrgebot ist ja für solche Menschen unerträglich.
"Rotlichtverstöße" Wer hat an einen anderen Verkehr gedacht als den Straßenverkehr? Seit ehrlich^^
Aha, Geschwindigkeitsunterschreitung.
nä
Wie dumm er sich stellt 🤢!
Nur Werbung!!!
Gut bemerkt. Das hat er schon mehrmals erwähnt das der Kanal dazu dient seine Kanzlei zu Bewerben. Deshalb schaltet er auch keine von UA-cam gegebene werbung in seinen Videos.
Index / Hermiod das ist ja schön für den Herrn 😂. Ich finde das trotzdem schwach!