Was bedeutet revisionssichere E-Mail-Archivierung? ♞

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  • Опубліковано 2 жов 2024
  • Rechtsanwalt Carsten Rüger von ♞ BSKP
    Arbeitsrecht · Vertragsrecht · IT-Recht · Gesellschaftsrecht · allgemeines Zivilrecht
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    Die Gesetzgebung bietet keine ausführlichen Vorgaben für die Speicherung und Katalogisierung geschäftlicher E-Mails. Aus § 146 AO und § 239 HGB ergeben sich aber folgende (sehr allgemein gehaltene) Bedingungen für die revisionssichere E-Mail-Archivierung:
    Handelsbücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, unveränderlich, ordentlich und nachvollziehbar geführt werden.
    Es besagt, dass eine revisionssichere Archivierung erfüllt ist, wenn alle relevanten E-Mails und E-Mail-Anhänge vollständig, manipulationssicher, jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar sind. Da ein handelsübliches E-Mail-Programm diesen Ansprüchen nicht gerecht wird (gerade in Bezug auf die Unveränderbarkeit der Nachrichten), braucht es eine andere Lösung zur dauerhaften Verwahrung von E-Mails.

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