Was gilt es beim AV von IT-Anbietern, Internetdienstleistern, Agenturen & Entwicklern zu beachten? ♞

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  • Опубліковано 8 лют 2023
  • Rechtsanwalt Carsten Rüger von ♞ BSKP
    Arbeitsrecht · Vertragsrecht · IT-Recht · Gesellschaftsrecht · allgemeines Zivilrecht
    bskp.de
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    Unternehmen übertragen inzwischen einen Großteil ihrer Datenverarbeitung auf externe IT-Dienstleister. Hierbei werden in der Regel Datenverarbeitungsprozesse ausgelagert, dabei muss zum Beispiel geklärt sein, in welchen Umfang die anvertrauten Daten nur insoweit Verwendung beim Augtragsverarbeiter finden, als dies vom Auftraggeber vorher festgelegt worden ist. Dies werden bei der Auslagerung der Wartung von IT-Verfahren andere Fragestellungen sein, als bei einer Datenarchievierung oder dem Cloud Computing. Der Auftraggeber erhält sich durch die Vertragsgestaltung die Verfügungsgewalt über die personenbezogenen Daten, z.B. wenn das Rechenzentrum als Serviceleistung die flexible und dynamische Bereitstellung von Hard- und Software erbringt, wo durch den Auftraggeber personenbezogene Daten verarbeitet werden im Rahmen der Nutzung. Dies bedeutet egal ob sie Auftragsverarbeitungsverträge z.B. mit Softwareentwicklern, IT-Dienstleistern oder Agenturen schließen, sie werden immer den Auftragsinhalt zu definieren haben hierüber die Datenverarbeitungsprozess und ob dabei personenbezogene Daten ein Relevanz haben und erst dann können Sie den Inhalt eines Auftragsverarbeitungsvertrages tatsächlich festlegen.

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