Ich bin der Auffassung, wenn man einen Fehler begangen hat, sei es im Straßenverkehr oder außerhalb, sollte man zu diesem auch stehen. Vorausgesetzt die Messung war ordnungsgemäß.
Die mangelfreie Zustellung des Bußgeldbescheides muss nachgewissen werden (muss nicht immer mit dem gelben Brief sein), nur dann kann dieser in Rechtskraft erwachsen.
Ich bin der Auffassung, wenn man einen Fehler begangen hat, sei es im Straßenverkehr oder außerhalb, sollte man zu diesem auch stehen. Vorausgesetzt die Messung war ordnungsgemäß.
Wie sieht es mit dem Mythos aus, dass es sich bei einem regulärem (nicht gelben) Bußgeldbescheid lohnen kann, diesen auszusitzen und nicht zu zahlen?
würd ich nicht machen, dann ficken die dich ;D
Die mangelfreie Zustellung des Bußgeldbescheides muss nachgewissen werden (muss nicht immer mit dem gelben Brief sein), nur dann kann dieser in Rechtskraft erwachsen.