Raumakustik Premium e.K. - DIN 18041 nicht erfüllt, jedoch beste Sprachverständlichkeit (ASR A3.7)

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  • Опубліковано 7 вер 2024
  • Ein erstes der von mir (Raumakustik Premium e. K.) entwickelten + geschützten Produkte hängt nun in einem Klassenraum: das C-Case aus Holzwerkstoffen. • Trägt ein Raum aus sich heraus zu einer guten Sprachverständlichkeit bei, so sprechen Personen leiser, verhalten sich auch leiser, weil Störgeräusche klarer auftragen (man möchte nicht als Störer identifiziert werden). Die Personen fühlen sich außerdem wohl, weil sie nicht unterbewusst einen engen, dumpf klingenden Raum vermittelt bekommen, sondern einen weiten, offenen Raum. Darüber hinaus lassen sich so die Erfordernisse des Arbeitsschutzes (siehe ASR A3.7 - Lärm) besonders gut erfüllen.
    • Mein Konzept ist nicht, DIN 18041 zu erfüllen, weil diese recht auf die Nachhallzeit in mittleren Frequenzen setzt, dabei die Absorption von mittleren + hohen Frequenzen antreibt (siehe Signal/Rausch-Abstand). Tatsächlich erlangt man darüber KEINE gute Sprachverständlichkeit: Ein Raum wird dumpf, schluckt die für die Sprachverständlichkeit so wichtigen mittleren + hohen Frequenzen (Konsonantenverständlichkeit!) und drängt Sprechende zu lauterem Stimmeinsatz… was wiederum nicht zur Klarheit des gesprochenen Wortes beiträgt. Ein umfangreicher Wortschatz bedarf der Verstärkung insbesondere der höheren und hohen Frequenzen. Das kann man auch ohne elektroakustische Anlagen erreichen, wenn man NICHT auf die Absorption setzt, sondern akzentuiert auf Reflexion… UND die Brechung des Kanteneffektes.
    • DIN 18041 wird häufig durch Ausschreibungen zur Grundbedingung von Raumbedämpfungen gemacht. Auch wird behauptet, die Einhaltung der DIN 18041 sei durch Einbindung in Gesetze + Verordnungen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Dem ist NICHT so: Die Arbeitsschutzrichtlinie ASR A3.7 als Bundesverordnung lässt JEDE Art der akustischen Beruhigung von Räumen zu, insoweit der geforderte Gesundheitsschutz (Arbeitnehmerschutz) erreicht wird.

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