Klingt für mich nach Frustration des Mitarbeiters der Stadt, der für das aufstellen der Schilder verantwortlich war. Er wurde überlistet. Schlechter verlierer
Gerade Ticket bekommen vor meiner Haustüre mit einem Leihwagen. 1,5h erlaubte Parkzeit ohne Anwohnerausweis, ab 8Uhr morgens. Druckzeit des Tickets: 9:32 ....
Die Intention ist ja auch kurz zeit Parkplätze für Besucher (z.B. von Geschäften) anzubieten. Damit das besuchen der lokalen Geschäfte attraktiv bleibt. Und eben nicht für Arbeits-Pendler, die 8,5 Stunden stehen. Und ja ich bin auch Pendler in die Großstadt und suche jeden morgen einen Parkplatz....
Einfach mit dem Rad oder den Öffis fahren. Problem gelöst. Wenn man von außerhalb kommt das Auto auf einem P+R Parkplatz abstellen und mit Öffis und Rad weiter. Niemand muss mit dem Auto in die Innenstadt zur Arbeit fahren.
§13 Abs 2 Nr 2 StVO ist da eindeutig: "...soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des *Anhaltens* folgt." Ich würde den Bußgeldbescheid abwarten, Widerspruch einlegen. Vielleicht noch eine Anzeige gegen unbekannt § 344 StGBstellen.
Arminixnix wenn sich das wiederholt sicherlich. Bei einem Einzelfall würde ich persönlich von einem Widerspruch und einer Anzeige absehen. An der Stelle ist leider in Deutschland das Ende der Rechtsstaatlichkeit erreicht. Wenn man "aufmuckt" muss man bei Knöllchen immer mit Mehrkosten rechnen.
Felix Fischer ... Strafgesetzbuch (StGB) § 344 Verfolgung Unschuldiger (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist. (2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1. einem Bußgeldverfahren oder 2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
Leider nicht richtig. Die haben relevant erst um neun angehalten, wenn die Parkzeit erst ab neun parkscheibenrelevant ist. Das Anhalten vor neun existiert rechtlich einfach nicht. Die Stadt macht das schon richtig.
Da wurde dann die Bürokratie ganz schnell ausbürokratisiert. Es stehen immer noch die selben Autos auf den selben Parkplätzen, aber halt in anderer Reihenfolge. Wenn in dem fall die lokale Gesetzgebung sagt, dass der Parker später ankommt als angekommen wird, dann kann auch nachgewiesen werden, dass "ich ja gar nicht seit 4 Stunden hier parke, vohin hab ich da drüben, 5m weiter geparkt"
Es ist tatsächlich so geregelt, daß man mit Parkscheibe nur die angegebene Zeit auf einen Parkplatz stehen darf. Läuft die Zeit ab, muß das Auto diesen Parkplatz verlassen. Es ist aber nicht verboten, sich direkt einen Parkplatz weiter vorne oder hinten zu nehmen.
Ich habe es so gelernt, dass wenn man vor der Zeit kommt ab wann man die parkscheibe einzulösen ist, kann man die trotzdem auf diese Uhrzeit stellen ab wann es nötig ist. Die Zeit davor bekommt man dann geschenkt. War letztes Jahr in der Fahrschulen und dort wurde es uns so gesagt
@@Roy15061984 ist es, war aber früher anders. Hab meinen Lappen vorletzte Dekade gemacht und da war das noch nicht so. Und mit Logik wäre ich im deutschen Straßenverkehr sehr vorsichtig, damit kommt man meist nicht weit.
Der ADAC hat sich hier auf UA-cam auch schon mit dem Thema auseinander gesetzt. Dort heißt es, die Parkscheibe muß auf die Zeit eingestellt werden, zu der die Parkscheibenpflicht beginnt, vorstellen darf man sie dann nicht, außer man hat das Fahrzeug bewegt. Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn die Parkscheibe auf eine Zeit eingestellt wird, zu der gar keine Parkscheibenpflicht gilt, also wie hier 8 Uhr statt 9 Uhr. Da bin ich der Meinung, dann sollte es so geregelt sein, das der Autofahrer dann eben sozusagen die Zeit, die er zu früh eingestellt hat, verschenkt wurde. Also hier in diesem Beispiel dürfte dann nur bis 11 Uhr und nicht bis 12 Uhr geparkt werden.
Der ADAC hatte aber genau das auch gesagt. Wenn man vor der Zeit kommt, wird die Parkscheibe auf die Zeit gestellt, ab der die Parkscheibe notwendig ist.
@@Tobanda1 Das kommt wohl ganz auf den Arbeitsplatz an, wenn das bei euch so funktioniert schön für dich .Bei uns würde es nicht funktionieren oder zumindest nicht jeden Tag,einfach weil man manchmal nicht weg kann und nicht allein wegen der Arbeitszeit die man draußen verbringt.
@@maddin9703 Mein Arbeitgeber hat von der Stadt allerdings auch den Auftrag bekommen einen Parkplatz zu bauen, damit die Autos miener Kollegen nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen...
@@Tobanda1 Diese Problem besteht an meinem Arbeitsplatz auch das gibt es genügend Parkplätze.Mit meinem ursprünglichen Kommentar wollte Ich nur sagen das nicht jeder während seiner Arbeitszeit die Möglichkeit oder die zeit hat Regelmäßig sein Auto neu zu Parken.
@@maddin9703 Hab ich schon verstanden. Ich finde nur auch, dass der Arbeitgeber in der PFlicht steht seinen Pendlern passende Parkplätze zu bieten. Osnabrück schient nicht gerade bekannt zu sein für viele Parkplätze :)
Wenn man es nirgendwo nachlesen kann bzw. es sich aus den einschlägigen Gesetzestexten sogar anders ergibt, hat man die Menschen nicht zu sanktionieren. Alles andere ist Behördenwillkür und eine absolute Unverschämtheit
Richtig, die entsprechenden Gesetze/Verordnungen müssen ja irgendwann mal beschlossen worden sein. Also gibt es auch eine Aufzeichnung. Wenn es keine gibt, dann auch kein Gesetz/keine Verordnung.
@@ForumcoldiArchon ob es einem so beigebracht wird ist erst mal egal. Das was im gesetzestext steht zählt. Und wenn da x steht, kann man keinen bestrafen weil er x macht, weil in der stadt die Mitarbeiter zu doof zum rechnen sind und man y über mündliche Verordnung raus gehauen hat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hat man mir zu genüge in der Schule eingebläut. Dazu noch Mitgehangen, Mitgefangen. Beides absolutes Gift in der Erziehung.
Natürlich gelten solche ausgedachten "Regeln" nicht. "Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Art. 20 Abs 2 Grundgesetz
Tatsächlich ist die Sicht der Stadt die übliche Auslegung ... Und wenn man nachts um 1:00 ankommt, darf man die Parkscheibe eben auf den Zeitpunkt einstellen, ab dem sie erforderlich ist. In dem Fall auf 9:00. Dann darf man da stehen von 1:00 bis 12:00 ... Außerhalb der Parkscheibenzeit ist eine Parkscheibe ja "nicht vorhanden" ;)
Zustimmung. Wird in vielen Stätten so gehandhabt. Parkscheibe zwischen 9-18 Uhr erforderlich heißt: Parkscheibe frühestens auf 9 Uhr stellen. Mit Sicherheit wird es da irgendeine Behördeninterne Verordnung geben.
0:44 Der Telos der zeitlich limitierten Parkzeit ist der, in Gebieten mit angespannten Parkplatzoptionen anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, auch zu parken. Indem die Autos wie dargestellt abgestellt werden, wird dies konterkariert. Es sind öffentliche Parkplätze in einem öfffentlichen Parkraum, die sind auf Staatskosten für die Allgemeinheit geschaffen. Die Regeln zu egoistischer Weise zu brechen und sich darüber zu mokieren ist wirklich ein gesteigertes Maß an Dreistigkeit. Wirklich sehr intelligent, dass auch noch filmen und hochladen zu lassen, um sein Unrechtshandeln zu perpetueiren xD Da ist das Knöllchen mehr als verdient, am Besten mal abschleppen lassen. Da hat die Redaktion das ordentlich gegen die Wand gefahren, klasse.^^
Ist ja schon eine Frechheit durch legales Umparken den ganzen Tag die Anwohnerparkplätze zu blockieren.Und dann rumheulen, wenn der Gesetzgeber einem noch eine Stunde schenkt. Warum machen die Landeier nicht einfach eine 24-Stunden-Anwohnerzone? Ist für die Gemeinde auch rentabler.
Wenn die Parkscheibenzeit um 9:00 Uhr beginnt darf man die Ankunftszeit auf den nächsten folgenden Teilstrich , also 9:30 Uhr stellen und hat so eine zusätzliche halbe Stunde gewonnen. War so bei uns in der Stadt bereits ein Thema, hatte hier auch für reichlich Gesprächstoff gesorgt.
@@MusikCassette Falsch, sobald es 9:00 Uhr ist darfst du die Ankunftszeit an der Scheibe auf 9:30 Uhr stellen. Bei einer erlaubten Parkdauer von z.B. zwei Stunden ist deine Parkzeit zwar um 11:00 Uhr abgelaufen, es wird aber 11:30 Uhr in der Regel toleriert.
Eigentlich lernt man ja sowas in der Fahrschule, das wenn das Parkverbot ab 9 gilt es halt erst ab 9 gilt und nicht ab 8, heißt selbst wenn du nachts um 3 kommst musst die Scheibe erst auf 9 stellen, da vorher nicht verlangt...a weng kleinlich von den Beamten aber man kennt sie nicht anders.
Warum ist keiner von denen geistig dazu in der Lage auf die Idee zu kommen ein paar Straßen weiter zu parken? Mann muss ja nicht immer direkt vorm Eingang stehen.
- Die Parkscheibe ist in bestimmten Zeiten gültig, also hier von 9-19h. Wo ist das Problem? - Mit der Parkraumbewirtschaftung soll die Benutzung der Parkplätze reguliert werden. Wenn man Wege und Mittel findet, diese Regelung mit zB Bäumchen-Wechsel-Dich-Spielchen zu umgehen, dann nur zu. Man kann sich dann aber nicht aufregen, dass das mühsam ist. Das ist, als würde man meckern, dass man extra nach Panama fliegen muss, um im großen Stil das Zahlen von Steuern zu vermeiden.
Da wäre es halt praktisch wenn für Arbeiter auch Parkplätze zur Verfügung stehen würden. Auf amerikanische Art werden dann halt mal 2-3 Wohnhäuser abgerissen und alles zubetoniert.
2:08 - also ich hab das so in der Fahrschule gelernt, kommt man in der nicht gebührenpflichtigen Zeit an, stellt man die Parkscheibe auf den Beginn der gebührenpflichtigen Zeit. Macht auch Sinn, da auf der Parkscheibe ja nur 12h sind und 8 auch 20 Uhr entspricht. Weiterhin habe ich gelernt und gemerkt, dass man schon bei einer Ankunft von fünf nach 8 auf 8:30 stellen darf. Auch die meisten Parkautomaten funktionieren so. ist der Parkplatz zwischen 8 und 20 Uhr gebührenpflichtig und man schmeisst um 19 Uhr Geld für 2 Stunden parken ein, erhält man ein Ticket was bis zum nächsten Tag um 9 Uhr gilt. Wenn man dann einmal die Strafe gezahlt hat, bleibt sowas eher im Gedächtnis, einen Dramabeitrag jetzt draus zu machen find ich etwas OTT.
Ich finde das gut. Als Anwohner hat man in großen Städten nämlich oft schwierigkeiten, nen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung zu finden. Man investiert das Geld in einen Anwohnerausweis und muss seine Einkäufe trotzdem nen halben Kilometer schleppen. Ich finde es richtig, dass die "nicht Anwohner" ordentlich gegängelt werden, wenn sie die Anwohnerparkplätze dauerhaft mit Umparken blockieren. @Osnabrück Gut gemacht!
Aber wer würde seine Parkscheibe auf 8 Uhr einstellen, wenn da auf dem Schild steht "von 9 bis 19 Uhr"? Dann darf ich ja um 8 kommen und ab 9 Uhr 3 Stunden bleiben, da stellt man dann doch 9 Uhr ein, ist ja irgendwie logisch.
Ne, wenn du um 8 kommst und keinen Parkausweis hast, darfst du da gar nicht parken, denn erst ab 9 Uhr ist es erlaubt mit Parkscheibe. Egal wie die eingestellt ist, stehst du vor 9 Uhr mit Parkscheibe da, kannst du mit einem Knöllchen rechnen, wenn du kontrolliert wirst.
Ich war immer der Meinung das zeitlich beschränkte Parkmöglichkeiten den Zweck haben auch anderen Verkehrsteilnehmern die Chance zu geben einen Parkplatz zu bekommen. Das hat man offensichtlich nicht verstanden und flüchtet sich hier in die Opferrolle.
Dominik Schneider stimmt ich bin Anwohner mit Ausweis in Köln und darf manchmal bis zu einer Stunde suchen um in meinem begrenzten Anwohner parkausweisviertel einen Parkplatz zu bekommen Horror Horror Horror
Mir ist sowas unbegreiflich. Wer darf das auf welcher Grundlage festlegen? Die StVO sagt: §13 Absatz (2): „… Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt….“ Da steht nichts von irgendwelchen Zusatzschildern und besonderen Einstellvorschriften.
Wenn ich in einer Stadt ab Uhrzeit sagen wir 9:00 ein Ticket lösen muss, und um 7:30 ein Ticket für 2:00 Std löse, dann erhalte ich ein Ticket bis 11:00 Uhr! Also brauch ich auch die Parkscheibe auf 9:00 einstellen, auch wenn ich schon um 7:30 ankomme!
Offensichtlich gibt es vor Ort wenige oder nicht genügend Parkmöglichkeiten da mindestens 2 von 3 Personen die Möglichkeit nicht nutzen sich ein ausreichend großes FAHRZEUG zu TEILEN.
§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Absatz 2 Nr. 2 "soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
Hier wird sich etwas künstlich aufgeregt. Mit etwas Verstand und Restwissen aus der Fahrschule wäre man auch selbst dahinter gekommen, dass die Parkscheibe auf 9 Uhr zu stellen ist, wenn die Parkscheibenpflicht erst um 9 Uhr beginnt ...
Ernsthaft? Wenn das also nirgends wo steht, dann würde ich definitiv vor den Kardi ziehen. Mal sehen wie es den Osnabrücker Entscheidungsträgern dann geht, wenn sie für jede verlorene Gerichtsverhandlung das Vielfache zahlen müssen, was sie mit den Knöllchen hätten verdienen wollen. - Wie blöd doch so viele Beamte in Deutschland sind. Und dann soll man auch noch gebührenden Respekt vor solchen Amtsträgern zeigen.
Timophy Cook Da ist ja nur eine, die mit den von der Stadt geforderte richtige Ankunftszeit. Welche das von den drei ist, bestimmt die Stadt, da die andere beiden laut Stadt falsch eingestellt sind, sind die als fehlend zu betrachten laut die Stadt und somit ist nur eine Parkscheibe da.
Ist bei uns in der Stadt aber auch so. Eine Mitschülerin ist um 7.30 angekommen und hat 7.30 eingestellt. Da die Parkscheibenpflicht aber erst ab 8 Uhr gilt, hat sie ein Knöllchen wegen falsch eingestellter Parkscheibe erhalten. Ist zwar nicht so teuer wie Parken ohne Parkscheibe, aber trotzdem unnötig.
Ist halt die Frage, ob die tagsüber überhaupt zu Hause sind. Ein Anwohnerparken von 18 bis 8 Uhr wäre meiner Erfahrung nach häufig sinnvoller, denn wenn alle zu Hause sind, braucht man sie Parkplätze und tagsüber ist ja häufig leerer. Mag sein, dass es in dem Fall anders herum ist, aber meine Erfahrung in verschiedenen Städten sagt: sei zeitig zu Hause sonst kriegst du keinen Parkplatz.
@@n.j.s.givemeasmile2158 die bezahlen Miete oder Grundsteuer, da sollten sie auch das Recht auf einen Anlieger-Parkplatz haben. Die Angestellten hingegen verhalten sich richtig asozial mit ihrer Umparkerei, welche Anderen die Chance auf die Parkplätze verwehrt!
@@EnoX-1988 Kein Ahnung, davon aber viel! Diese Parkplätze sind für alle da, sowohl für Anwohner wie auch für Nichtanwohner und KEINE reinen Anwohnerparkplätze!
Wir haben das bei uns auch so gehabt. Allerdings mit dem Unterschied, dass wir alle 2 Stunden die Autos umstellen mussten. Und das mit der Parkzeit wurde uns auch gesagt, allerdings nicht als Falsch angekreidet. Wir durften auf 8 Uhr stellen, die Zeit wurde aber erst ab 9 Uhr gewertet und es gab kein Knöllchen, wenn man dann pünktlich um 11 Uhr umgeparkt hat. Soweit ja "netter". Und für das Umparken müssen hätte der Arbeitgeber vielleicht mal Mitarbeiterparkausweise Beantragen müssen. Das ging aber nicht. Warum genau haben wir allerdings nicht richtig erklärt bekommen können. Also mussten 5 Mitarbeiter halt alle 2 Stunden mal eben raus..... Und wir waren ein Kindergarten. Shit happens.
Einfach nicht zahlen, man kann es zudem nirgends nachlesen! Also ist es auch kein bindende Gesetz dem man nach kommen muss! Parkscheibe lag drinnen Uhrzeit war eingestellt!
Was macht dich wütend? Ich kapier es nicht. Sie kommt um 8 an, stelt die Parkuhr auf 9 Uhr und muss erst um 12 umparken. Das ist schon halber Arbeitstag! 1:20, das Schild gibt deutlich an, das AB 9 Uhr Parkscheibe gilt, vorher kannst du da stehen wie du lust und laune hast! 9-19 Uhr, heißt ich stell mich um 19:30 da hin und kann bis 9 Uhr ohne Parkscheibe da stehen! Ich kapier nicht, wieso der Beitrag so Irritierend ist und die sich aufregt. Wer keine Verkehrsschilder lesen kann, ist so wieso falsch dort!
@@freedomnaad5064 Ist ja mittlerweile 5 Jahre her als du hier kommentiert hast. Meine Frage würde dann lauten: Hast du dich mittlerweile wieder beruhigt?
Keiner sieht das warum. Warum wurde da Anwohner parken gemacht ? damit man sich nicht mit Pendlern rumärgern muß, die alle 3 Stunden mit voller Absicht den Parkplatz wechseln, und so der der genervte Anwohner dann trotz des Anwohnerparkens keinen Parkplatz findet. Wie wäre es mit ÖPN oder Fahrrad ?
Die hat keine Ahnung wie man einparkt! Riesen Parklücke und die setzt viel zu flach an deswegen muss die noch 3 mal vor und zurück um in diese große Parklücke zu passen🙅♂️🤦♂️
Guck mal bei 0:52... Aber Hauptsache sonen fetten Pampersbomber von VW unterm Arsch. Die weiß einfach nicht, wie groß ihr Auto is... Frau halt. Der Ruf kommt ja nicht von ungefähr. Btw ich bin auch ne Frau 😂
Ich verstehe hier das Problem nicht. Laut Schild gilt die Parkbeschränkung ab 9Uhr. Also braucht man vor 9 Uhr keine Parkscheibe einlegen. Von daher ist doch alles richtig.
Man kann auch einfach die gesetzliche Ankunftszeit einstellen, wenn man belehrt wurde, und gut ist es, statt darauf zu beharren, unbedingt irgendwie irgendwo doch eine frühere Zeit einzustellen. Sollen doch froh sein, dann erst um 12 Uhr “umparken“ zu müssen. Wobei das als gezielte Umgehung der Intention ohnehin fragwürdig ist.
Der erste Satz ist schon recht komisch "seit neustem dürfen hier Anwohner parken.." Also sorry aber im Falle der Anwohner der einzig richtige Schritt. Dann sollen diese Mitarbeiter eines "Büros" eben kostenpflichtige Plätze aufsuchen wie fast jeder andere. Diese 3 Stunden Regelung schützt Anwohner vor solchen Gestalten.
Andrew Biz Allerdings haben auch einige Anwohner mit mehreren Autos ein Problem der Regelung, da die so weit ich weiß auch nur für ein Auto einen Ausweis bekommen. Das bedeutet, dass auch die ihre weiteren Fahrzeuge alle 3 Stunden umparken müssen
Streng genommen ist dieses umparken wie gezeigt nicht zulässig, da man anderen Teilnehmer keine Chance gibt dort parken zu können. Da kann man auch direkt den ganzen Tag stehen bleiben, macht keinen Unterschied.
natürlich sobald man den Parkplatz freigibt, hat der doch die möglichkeit, reinzufahren :) wo steht das denn mit dem " oder muss man erst ein hinweisschild dran setzehn: hier parkplatz frei ?
Hast du dir das Manöver überhaupt angeguckt? Der Vorderste fährt raus, die anderen rücken langsam nach, während der ehemals Vorderste rückwärts fährt und die freiwerdende Lücke direkt wieder zuparkt. An welcher Stelle gibt es da diese Möglichkeit, von der du sprichst?
karneik - also so wie ich das Video gesehen, hatten anderen Teilnehmer die Chance dort zu parken. Wenn du das Video auch gesehen hast, dann hast du bestimt gesehen, dass nach dem Manöver auf jedem Parkplatz ein anderes Auto steht. Von daher haben andere Teilnehmer sehr wohl die Chance genutzt.
Anwohnerparken soll verhindern, dass Pendler die Parkplätze verstopfen. Ich halte das Umparken für unzulässige Umgehung, würde mich als Anwohner ärgern...
Es gibt ja inzwischen zugelassene elektronische Parkscheiben die nicht mehr weiterlaufen wenn das Auto stillsteht (manuelles Einstellen ist nicht möglich!). Wie sollen die dann auf 9 Uhr vorgestellt werden?
Man soll manuelle Parkscheiben auf die Zeit vorstellen, ab wann der Zeitpunkt der Überwachung beginnt, weil sich im Zweifel sonst nicht feststellen lässt, ob jemand um 10 oder 22 Uhr angekommen ist und sich so möglicherweise einen Vorteil verschafft, der ungewollt ist wenn erst nach 10 Uhr am Morgen das erste Mal kontrolliert wird. Elektronische Parkscheiben arbeiten allerdings im 24h-Format und dürften dementsprechend gar kein Problem darstellen. Für den Fall der Fälle ist es allerdings auch bei elektronischen Parkscheiben möglich durch Hilfe des Knopfes auf der Rückseite die Parkscheibe pro Knopfdruck je eine halbe Stunde vorzustellen.
@@cassandrasjunger9811 Stimmt. Hatte ich jetzt aber nur als allgemeines Beispiel aufgelistet. Kann man aber auch auf 19:00 Uhr übertragen Dementsprechend lässt sich nicht feststellen ob 19:00 Uhr oder 07:00 Uhr.
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem der Dame nicht. Bei 1:21 ist doch klar zu lesen, dass das Parken mit Parkscheibe ab 9 Uhr gilt. Dann bin ich doch selber Schuld, wenn ich sie auf 8 stelle und eine Stunde verliere. Schilder beachten kann sich lohnen.
Warum gibt es dann für Mitarbeiter die dort arbeiten keine Mitarbeiterparkausweise für die Dauer der Arbeitszeit? Geschäfte müssen ja für Ihre Kunden auch Parkplätze zur Verfügung stellen!
Als ob sich arrogante Städte über die StVO hinwegsetzen könnten. In §13 Abs. 2 Nr. 2 StVO steht ganz genau, dass man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einzustellen hat. Also um 08:05 muss man die Parkscheibe auf 08:30 einstellen.
Das ist doch eigentlich klar und einleuchtend. Bei uns in der Gegend stellen die Autofahrer auch die Parkscheibe zu der Zeit ein, wenn es parkscheibenpflichtig wird. So kann man bereits Samstag Nacht 9 Uhr für Montag früh einstellen.
@@JonnyBeetle Weil die Parkscheibe falsch eingestellt war! Wenn sie nicht auf einer Zeit zwischen 9:00 und 19:00 steht, ist sie an dieser Stelle ungültig. Das ist rechtlich so, als wäre gar keine Scheibe rausgelegt worden. Dass die Parkerin vor Gericht vermutlich gewinnen würde und das Gericht (oder kann das nur das BVG?) eine Empfehlung zur Änderung des Gesetzes ausspricht, ist eine andere Sache.
Beide haben Unrecht! Die Parkscheibe ist auf *_eine halbe Stunde nach_* der Ankunftszeit einzustellen, hier also auf 8:30 Uhr. (bei Ankunft Punkt 8) Die Stadt irrt hier, aber die Arbeiterin auch!
Die Frage ist, warum sie dann überhaupt vor 12 Uhr da eine Politesse langlaufen lassen, wenn quasi bis 12 Uhr da jeder stehen kann, ohne theoretisch (!) gegen die Zeitbeschränkung zu verstoßen, denn erst dann könnten die 3 Stunden Limit überschritten worden sein. Ich weiß, Parkscheibe ist trotzdem Pflicht, aber m.E.n. selten dämlich.
Das hier dargestellte Umparken ist ebenfalls nicht rechtskonform. Nach Ablauf der zulässigen Parkzeit muss nicht nur einfach umgeparkt werden, sondern man muss sich auch so vom Stellplatz entfernen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, dort zu parken. Grob gesagt heißt dies: einmal um den Block fahren bevor man sich wieder hinstellt.
Eine Parkscheibe muss immer auf die Uhrzeit gestellt werden um die man ankarm oder ab wann dass parken mit scheibe gilt. Das ist schon immer überall so gewesen.
Auch das einfache Wechseln von Parkplätzen ist nicht erlaubt. Der Sinn solcher Parklimits ist, dass auch ein anderer die Chance hat diesen Parkplatz zu nutzen und dazu muss der PKW-Fahrer den Parkbereich deutlich und länger verlassen. Einfach nur 4 Meter Zurücksetzten und der Anderen 4 Meter Vorsetzen erfüllt nicht die Vorgabe eines Parklimits. Die Stadt hat da schon großzügig ein Auge zugedrückt, aber als die Parkscheibe schon voreingestellt war, ist eben das Maß voll gewesen. Daher kann ich die Politesse voll und ganz verstehen.
Die Behauptung der Stadt ist total unlogisch. Falls man sein Auto vor 8 Uhr geparkt, die Ankunftzeit auf 9 Uhr eingestellt hätte und der Kontrolleur der Stadt z.B. um 8:55 zur Kontrolle kommen sollte...? Der Kontrolleur müsste die gezeigte Ankunftzeit als 9 UHR VOM VORIGEN TAG interpretieren, oder?
Not Braindead Da ist ja nur eine, die mit den von der Stadt geforderte richtige Ankunftszeit. Welche das von den drei ist, bestimmt die Stadt, da die andere beiden laut Stadt falsch eingestellt sind, sind die als fehlend zu betrachten laut die Stadt und somit ist nur eine Parkscheibe da.
Ich setze da noch einen drauf, da vor 9:00 Uhr keine Parkscheibe erforderlich ist kann man seine Ankunftszeit auch auf 9:30 Uhr stellen und man hat noch eine halbe Stunde gewonnen.
Genau genommen reicht es auch nicht aus einfach die Fahrzeuge um eine Parklücke zu versetzen, sondern sie müssen den Parkplatz verlassen und es muss eine reelle Chance für andere Verkehrsteilnehmer bestehen diesen Parkplatz nutzen zu dürfen und eine neue Parksituation eingeleitet werden.
Bin ich der einzige der das nicht komisch sondenr völlig normal findet?? Wenn von 9-19 Uhr Scheibenpflicht is, stelle ich die Scheibe auf 9 Uhr und nicht auf 8. Um 8 braucht mna ja noch keine sondern erst um 9. Wer also um 7 uhr schon kommt, kann bis 9 Parken ohne Probleme und ab 9 muss dann die Parscheibe eben mit 9 uhr eingestellt in der Scheibe liegen. Was ist daran so schwer??
drug2 Es ging eigentlich hauptsächlich darum, dass die Mitarbeiter alle 3 Stunden rausrennen müssen, um einen Parkplatz weiter zu rücken. Das ist einfach nur vollkommen dämlich und unnötig :D
Nein. StVO §13 Abs. 2 "[...] einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt [...] 2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
ja so wie du denkst ist es logisch weil man mehr zeit hat zum parken, aber wenn einer mal im stress ist und einfach die ankunftszeit einstellt, dürfte es nicht falsch sein
Bin ich froh dass es hier bei mir so ist dass die Zeit der Scheibe erst dann anfängt zu zählen, wenn sie vorgeschrieben ist.. also wenn nun 9 - 19 Uhr drauf steht kann ich auch 8 Uhr einstellen und darf dennoch bis 12 stehen bleiben. Dass man danach den Pakrplatz wechseln muss hat schon seinen Sinn, man siehts an den Parkplätzen die keine Zeitbegrenzung haben, die sind immer voll und jemand der zbs Einkaufen möchte darf dann weiterfahren statt Nahe am Geschäfts zu parken.
Einfach damit vor Gericht gehen, das Knöllchen fliegt raus, denn diese "Regelung" ist nicht mit deutschem Gesetz vereinbar. Man hat die Parkscheibe auf die Uhrzeit des Anhaltens einzustellen, nicht die Uhrzeit, wann die Parkscheibenpflicht anfängt. Da gibt es gar keine Diskussion.
Doch. § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Absatz 2 Nr. 2 "soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
Drunken Dragon - es gibt keine Diskussion? Stimmt, die gibt es wirklich nicht. Denn am 12.07.2102 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof beschlossen, dass eine Autofahrer der vor Beginn der Parkbeschränkung eintrifft, die Parkscheibe auf die Zeit einzustellen hat, wann die Parkzeitbeschränkung beginnt. Von daher hast du Recht, dass es keine Diskussion gibt, schliesslich wurde dies ja schon juristisch betrachtet und geurteilt.
@@thomasgoetz8723 Also wenn ich um 7:29Uhr parke, und darf 2 Std stehen, und ab 9:00Uhr beginnt laut Beschilderung die Zeit, wann ich eine Parkscheibe auslegen muss, dann stell ich die Parkscheibe auf 9:00, auch bei Parkscheinautomaten beginnt die eingestellte Zeit ab 9:00, bezahl ich um 7:29, dann erhalte ich ein Parkticket bis 11:00, und nicht nur bis für 2Std! So ist es zumindest in DO,HA und Raum MK! Oder die Parkzeit läuft z.B. von 6:00-20:00, oder ganztägig! Keine Diskusion! So ist es richtig, sagen auch Politessen m/w!
@@detkebby8454 Da du auf meinen Kommentar antwortest, verstehe ich nicht ganz, was du damit ausdrücken willst. Denn du schreibst genau das Gleiche wie ich auch.
Für was ist eine Parkscheibe? Richtig, das der Parkende nach der entsprechenden Zeit seinen Parkplatz für andere wieder freigibt. Eigentlich setzt das umparkierten im gleichen Straßenzug oder das Nachstellen auch eine Busse ab. Sonst könnte man dass mit der Parkscheibe gerade lassen.
Das Schild bei 1:22 würde ich so interpretieren, dass es sich bei dem Parkplatz immer um einen Bewohnerparkplatz handelt, das Parken mit Scheibe aber erst ab 9:00 erlaubt ist... Also stand die gute Frau auf einem Bewohnerparkplatz...
Nö, ich verstehs so: Man darf parken wie man lustig ist, außer in den genannten Zeiten 9-19h, da gehts nur mit Parkscheibe 3 Stunden, ausgenommen davon sind Bewohner. Die dürfen immer parken wie sie lustig sind. ;)
Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Parkplatz, welcher mit einer Parkscheibe für 3 Stunden zwischen 9-19 Uhr genutzt werden kann. Anwohner welche in dem Stadtbezirk "L" wohnen, dürfen mit Bewohnerparkausweis auf die Parkscheibe verzichten, sowie auf die Befristung von 3 Stunden. 0/10 Punkten @Alex ander
Das ist leider nicht korrekt, ich stelle das Lesen des folgenden Urteils anheim: OLG Dresden (Az. 2 Ss (OWi) 507/96). Des weiteren ist der untere Text hier nur als Spezifizierung des dadrüber stehenden Textes zur Parkscheibenbenutzung innerhalb des Parkbewirtschaftungsraums zu verstehen. Insbesondere enthält enthält dieser Text den Zusatz "frei", was nach allgemeiner Auffassung eine Freistellung von der Benutzung der Parkscheibe bedeutet - eine Freistellung in Zusammenhang mit Zeichen 314.1 ist in jedem Fall nicht sinnvoll. Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn das Wort "frei" fehlen würde. In diesem Fall müsste dass zweite Zusatzzeichen als erstes geführt werden, so dass die Parkraumbewirtschaftungszone nur für Anwohner gilt, alle anderen dürften hier dann tatsächlich nicht parken. Wäre zusätzlich das erste Zusatzzeichen geführt, dürften auch Anwohner in der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr nur mit Parkscheibe und für maximal drei Stunden parken. Insofern ist sowohl Ihre Argumentation als auch die der Stadt Osnabrück falsch. Und in diesem Fall hilft genaues lesen wirklich.
genau das ist korrekt und daher hätte Sie wohl einen Anderen Verstoß begangen, denn "In der Parkraumbewirtschaftungszone darf nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden und, wichtig, nur soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt werden." und das Parken mit Parkscheibe ist wie vom Schild vorgegeben nur von 9h - 19h erlaubt, Aussnahme sind Anwohner mit Parkausweis. Ich wohne in einer solchen Zone in OS und effektiv werden solche Verstösse hier nicht geahndet. Die Posse im Video kann ich allerdings nur als Schildbürgertum bezeichnen :-)
Ich schmeiß mich weg😂 demnächst parke ich im sündhaft teuren Hafengebiet auch immer mit 3 Scheiben😂 dann können die sich aussuchen für welche Uhrzeiten es Knöllchen gibt😅
Die haben sich das Umparken ne Weile angeguckt und sich dann eine hanebüchene Erklärung einfallen lassen, wie sie trotzdem ein Knöllchen verteilen können. Ist doch klar. Vermutlich haben sie sich vorher auch die Ventilstellung angeguckt, aber kein Glück gehabt (im Übrigen finde ich diesen Beweis auch ungeeignet, denn es ist durchaus möglich, das Fahrzeug zu bewegen und dennoch wieder dieselbe Ventilstellung zu haben). Eigentlich ist durch eine solche Parkdauerregelung vorgesehen, dass die Parkplätze irgendwann auch wieder frei werden und die Autos nicht einfach nur umgestellt werden.
Klingt für mich nach Frustration des Mitarbeiters der Stadt, der für das aufstellen der Schilder verantwortlich war.
Er wurde überlistet. Schlechter verlierer
Nein, da gibts wirklich solche Furzklemmer. Die für “Recht“ und Unordnung sorgen
Gerade Ticket bekommen vor meiner Haustüre mit einem Leihwagen. 1,5h erlaubte Parkzeit ohne Anwohnerausweis, ab 8Uhr morgens. Druckzeit des Tickets: 9:32 ....
@@larsradtke4097 in Österreich geht das nicht, da gibts 10min Kulanzzeit und 10min zusätzlich weil is halt so. 😂
@@larsradtke4097 zu Recht.92 Minuten sind keine 90 Minuten.
@@hanslustig9407 Rechtl, ja sicher. Heisst aber auch, dass die Politesse vor Ablauf der Frist schon das Ticket eingegeben haben muss.
Das ist auch sehr gut für Motor und Umwelt. Sehr gute Bestimmung mit den 3 Stunden👍
Und man kann doch wohl 100 Meter laufen und wo anders parken 😐
@@tsuyoitoshi4969 Das ist Osnabrück. Mit Parkplätzen sieht das nicht so rosig aus XD
Die Intention ist ja auch kurz zeit Parkplätze für Besucher (z.B. von Geschäften) anzubieten.
Damit das besuchen der lokalen Geschäfte attraktiv bleibt.
Und eben nicht für Arbeits-Pendler, die 8,5 Stunden stehen.
Und ja ich bin auch Pendler in die Großstadt und suche jeden morgen einen Parkplatz....
@@tsuyoitoshi4969 dein Ernst? Du scheinst genau so kaputt im Kopf zu sein wie diese Behörden...
Einfach mit dem Rad oder den Öffis fahren. Problem gelöst. Wenn man von außerhalb kommt das Auto auf einem P+R Parkplatz abstellen und mit Öffis und Rad weiter.
Niemand muss mit dem Auto in die Innenstadt zur Arbeit fahren.
§13 Abs 2 Nr 2 StVO ist da eindeutig:
"...soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der
Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die
dem Zeitpunkt des *Anhaltens* folgt."
Ich würde den Bußgeldbescheid abwarten, Widerspruch einlegen. Vielleicht noch eine Anzeige gegen unbekannt § 344 StGBstellen.
Anmerkung: §13 Abs. 2 Nr. 2 StVO. Sonst glaube ich richtig 😁
Arminixnix wenn sich das wiederholt sicherlich. Bei einem Einzelfall würde ich persönlich von einem Widerspruch und einer Anzeige absehen. An der Stelle ist leider in Deutschland das Ende der Rechtsstaatlichkeit erreicht. Wenn man "aufmuckt" muss man bei Knöllchen immer mit Mehrkosten rechnen.
§ StGB 344 stellt die absichtliche Verfolgung Unschuldiger in einem Strafverfahren unter Strafe. Nicht in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Felix Fischer ...
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 344 Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1.
einem Bußgeldverfahren oder
2.
einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
Leider nicht richtig. Die haben relevant erst um neun angehalten, wenn die Parkzeit erst ab neun parkscheibenrelevant ist. Das Anhalten vor neun existiert rechtlich einfach nicht. Die Stadt macht das schon richtig.
Der Beitrag ist fake, es gibt in Osnabrück keine Parkplätze.
(Warum auch? man steht halt eh aufm Ring im Stau)
Bia Zarr Warst du schon Mal in Bad Segeberg?
Ich glaube du hast den Sinn des obigen Kommentars nicht ganz erfasst.
Ist trotzdem lustig
wooooooosshhh
Tom Gutmann da ist nichts geschauspielert deshalb heißt die Serie ja auch realer Irrsinn
Ich kenne es tatsächlich nur so, dass bei früheren Eintreffen die Parkscheibe auf die Zeit eingestellt wird, ab wann sie auch Pflicht ist.
Ich auch.
Ich hätte die Scheibe von vornherein auf 9 gestellt - warum soll ich um 11 umparken, wenn ich bis 12 Ruhe haben kann?
Weil wenn du um 11 das Auto umpackst du ne Stunde früher nen Grund hast mal kurz die Arbeit zu verlassen.
@@maxmueller7642 Der war gut 🤣
Bist aber ne ganz schlaue...
Es gibt auch Parkscheiben, die sich automatisch zurückstellen
@@peterlustig6888 Was?
So wie die beim Parken rotieren finde ich gut gelungen.
Da wurde dann die Bürokratie ganz schnell ausbürokratisiert.
Es stehen immer noch die selben Autos auf den selben Parkplätzen, aber halt in anderer Reihenfolge. Wenn in dem fall die lokale Gesetzgebung sagt, dass der Parker später ankommt als angekommen wird, dann kann auch nachgewiesen werden, dass "ich ja gar nicht seit 4 Stunden hier parke, vohin hab ich da drüben, 5m weiter geparkt"
Es ist tatsächlich so geregelt, daß man mit Parkscheibe nur die angegebene Zeit auf einen Parkplatz stehen darf. Läuft die Zeit ab, muß das Auto diesen Parkplatz verlassen. Es ist aber nicht verboten, sich direkt einen Parkplatz weiter vorne oder hinten zu nehmen.
Der Untertitel "Susanne van Alste - Parksünderin" 😂
Hatte schon voll lange den Pikachu als Profilbild und wie der Zufall so will treff ich zufällig jemanden mit einer naheliegend gleiche Idee :D
@@Furewinch 😱😂 Oha! Hab den auch schon ewig. Was sich von selber versteht wenn man bedenkt, wie lange diese Farben gar nicht mehr verwendet werden 😂
@@Furewinch Süß ihr beiden...Nehmt euch doch ein Zimmer..
Ich habe es so gelernt, dass wenn man vor der Zeit kommt ab wann man die parkscheibe einzulösen ist, kann man die trotzdem auf diese Uhrzeit stellen ab wann es nötig ist. Die Zeit davor bekommt man dann geschenkt. War letztes Jahr in der Fahrschulen und dort wurde es uns so gesagt
ist ja auch logisch
@@Roy15061984 ist es, war aber früher anders. Hab meinen Lappen vorletzte Dekade gemacht und da war das noch nicht so. Und mit Logik wäre ich im deutschen Straßenverkehr sehr vorsichtig, damit kommt man meist nicht weit.
Der ADAC hat sich hier auf UA-cam auch schon mit dem Thema auseinander gesetzt. Dort heißt es, die Parkscheibe muß auf die Zeit eingestellt werden, zu der die Parkscheibenpflicht beginnt, vorstellen darf man sie dann nicht, außer man hat das Fahrzeug bewegt.
Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn die Parkscheibe auf eine Zeit eingestellt wird, zu der gar keine Parkscheibenpflicht gilt, also wie hier 8 Uhr statt 9 Uhr. Da bin ich der Meinung, dann sollte es so geregelt sein, das der Autofahrer dann eben sozusagen die Zeit, die er zu früh eingestellt hat, verschenkt wurde. Also hier in diesem Beispiel dürfte dann nur bis 11 Uhr und nicht bis 12 Uhr geparkt werden.
Der ADAC hatte aber genau das auch gesagt. Wenn man vor der Zeit kommt, wird die Parkscheibe auf die Zeit gestellt, ab der die Parkscheibe notwendig ist.
wenn ich meinen Chef sagen würde, ich und 2 andere müssen alle 3 Stunden zum Umparken weg würde der lachen und sagen parkt woanders
und das Raucher alle paar Stunden zum Rauchen rausgehen hat dein Chef auch verboten? Für sowas kann man auch ausstempeln.
@@Tobanda1 Das kommt wohl ganz auf den Arbeitsplatz an, wenn das bei euch so funktioniert schön für dich .Bei uns würde es nicht funktionieren oder zumindest nicht jeden Tag,einfach weil man manchmal nicht weg kann und nicht allein wegen der Arbeitszeit die man draußen verbringt.
@@maddin9703 Mein Arbeitgeber hat von der Stadt allerdings auch den Auftrag bekommen einen Parkplatz zu bauen, damit die Autos miener Kollegen nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen...
@@Tobanda1 Diese Problem besteht an meinem Arbeitsplatz auch das gibt es genügend Parkplätze.Mit meinem ursprünglichen Kommentar wollte Ich nur sagen das nicht jeder während seiner Arbeitszeit die Möglichkeit oder die zeit hat Regelmäßig sein Auto neu zu Parken.
@@maddin9703 Hab ich schon verstanden. Ich finde nur auch, dass der Arbeitgeber in der PFlicht steht seinen Pendlern passende Parkplätze zu bieten. Osnabrück schient nicht gerade bekannt zu sein für viele Parkplätze :)
Wenn man es nirgendwo nachlesen kann bzw. es sich aus den einschlägigen Gesetzestexten sogar anders ergibt, hat man die Menschen nicht zu sanktionieren. Alles andere ist Behördenwillkür und eine absolute Unverschämtheit
Richtig, die entsprechenden Gesetze/Verordnungen müssen ja irgendwann mal beschlossen worden sein. Also gibt es auch eine Aufzeichnung.
Wenn es keine gibt, dann auch kein Gesetz/keine Verordnung.
Wird einem aber auch so beim Führerschein beigebracht.
@@ForumcoldiArchon ob es einem so beigebracht wird ist erst mal egal. Das was im gesetzestext steht zählt.
Und wenn da x steht, kann man keinen bestrafen weil er x macht, weil in der stadt die Mitarbeiter zu doof zum rechnen sind und man y über mündliche Verordnung raus gehauen hat.
Was für Drogen sind da bei der Stadt Osnabrück eigentlich im Spiel? Kann man das überhaupt noch therapieren?
Chill mal
Eindeutig NEIN, kann man nicht therapieren!
lass mal die armen drogen ausm spiel xD das is jehenseits von gut und böse
Die sind auch ohne Drogen dämlich, aber nicht nur in Osnabrück
@@GreedyOrange Was bitte ist "jehenseits"?
FunFact: In der Schweiz würde die Umparkiererei nicht funktionieren, da mindestens die Strasse gewechselt werden muss.. genial, oder?
In der Schweiz kommt man aber fast überall ohne Auto hin, oder?
Das stimmt nicht!
In Deutschland musst du eigentlich auch einmal um den Block fahren, um anderen die Gelegenheit zu geben den Parkplatz zu nutzen
@@SaheeliRai Es reicht doch nur, dass der Reifen sich um 1/4 nach vorne rotiert,damit man neu parken darf.
Wie ist es denn in der Schweiz mit Parkgenehmigungen für lokale Arbeiter und limitierter Standzeit, die vor der Standzeit anfängt?
Sind solche "Gesetzte" überhaupt gültig, wenn sie niergendwo schriftlich (analog und/oder digital) niedergeschrieben sind?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hat man mir zu genüge in der Schule eingebläut. Dazu noch Mitgehangen, Mitgefangen. Beides absolutes Gift in der Erziehung.
Natürlich gelten solche ausgedachten "Regeln" nicht.
"Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20 Abs 2 Grundgesetz
Tatsächlich ist die Sicht der Stadt die übliche Auslegung ... Und wenn man nachts um 1:00 ankommt, darf man die Parkscheibe eben auf den Zeitpunkt einstellen, ab dem sie erforderlich ist. In dem Fall auf 9:00. Dann darf man da stehen von 1:00 bis 12:00 ...
Außerhalb der Parkscheibenzeit ist eine Parkscheibe ja "nicht vorhanden" ;)
Genaugenommen kann man 18:46 ankommen und bis 12:00 dort stehen. Da man die Parkscheibe vorstellt auf 9 Uhr.
+cassandras jünger dann aber ab 18:31!?
+fdhmcking Nein, sogar 18:30, weil laut StVO §13 Abs. 2 muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden.
+Pas cal 🤔👍😄
Zustimmung. Wird in vielen Stätten so gehandhabt. Parkscheibe zwischen 9-18 Uhr erforderlich heißt: Parkscheibe frühestens auf 9 Uhr stellen. Mit Sicherheit wird es da irgendeine Behördeninterne Verordnung geben.
0:44 Der Telos der zeitlich limitierten Parkzeit ist der, in Gebieten mit angespannten Parkplatzoptionen anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, auch zu parken. Indem die Autos wie dargestellt abgestellt werden, wird dies konterkariert. Es sind öffentliche Parkplätze in einem öfffentlichen Parkraum, die sind auf Staatskosten für die Allgemeinheit geschaffen. Die Regeln zu egoistischer Weise zu brechen und sich darüber zu mokieren ist wirklich ein gesteigertes Maß an Dreistigkeit. Wirklich sehr intelligent, dass auch noch filmen und hochladen zu lassen, um sein Unrechtshandeln zu perpetueiren xD
Da ist das Knöllchen mehr als verdient, am Besten mal abschleppen lassen. Da hat die Redaktion das ordentlich gegen die Wand gefahren, klasse.^^
Ist ja schon eine Frechheit durch legales Umparken den ganzen Tag die Anwohnerparkplätze zu blockieren.Und dann rumheulen, wenn der Gesetzgeber einem noch eine Stunde schenkt. Warum machen die Landeier nicht einfach eine 24-Stunden-Anwohnerzone? Ist für die Gemeinde auch rentabler.
Man hätte ja auch einfach eine charmante Info da lassen können. So wurde das bei mir gemacht 👍
Wenn die Parkscheibenzeit um 9:00 Uhr beginnt darf man die Ankunftszeit auf den nächsten folgenden Teilstrich , also 9:30 Uhr stellen und hat so eine zusätzliche halbe Stunde gewonnen.
War so bei uns in der Stadt bereits ein Thema, hatte hier auch für reichlich Gesprächstoff gesorgt.
Bei MIR sorgt eher für Gesprächsstoff, dass die Penner da alle 3 Std umparken...
Quatsch, ist ja schon vorgestellt. 2x gilt nicht.
@@kukukaka8649 wieso 2x vorgestellt, einmal auf 9:30 Uhr eingestellt und man hat bis 12:30 Uhr gesunden Büroschlaf.
9:00 auf die halbe Stunde aufgerundet ist 9:00
@@MusikCassette Falsch, sobald es 9:00 Uhr ist darfst du die Ankunftszeit an der Scheibe auf 9:30 Uhr stellen.
Bei einer erlaubten Parkdauer von z.B. zwei Stunden ist deine Parkzeit zwar um 11:00 Uhr abgelaufen, es wird aber 11:30 Uhr in der Regel toleriert.
direkt noch n knöllchen: parkscheibe für "tatsächliche" ankunftszeit fehlt"
Eigentlich lernt man ja sowas in der Fahrschule, das wenn das Parkverbot ab 9 gilt es halt erst ab 9 gilt und nicht ab 8, heißt selbst wenn du nachts um 3 kommst musst die Scheibe erst auf 9 stellen, da vorher nicht verlangt...a weng kleinlich von den Beamten aber man kennt sie nicht anders.
Warum ist keiner von denen geistig dazu in der Lage auf die Idee zu kommen ein paar Straßen weiter zu parken? Mann muss ja nicht immer direkt vorm Eingang stehen.
- Die Parkscheibe ist in bestimmten Zeiten gültig, also hier von 9-19h. Wo ist das Problem?
- Mit der Parkraumbewirtschaftung soll die Benutzung der Parkplätze reguliert werden. Wenn man Wege und Mittel findet, diese Regelung mit zB Bäumchen-Wechsel-Dich-Spielchen zu umgehen, dann nur zu. Man kann sich dann aber nicht aufregen, dass das mühsam ist.
Das ist, als würde man meckern, dass man extra nach Panama fliegen muss, um im großen Stil das Zahlen von Steuern zu vermeiden.
Da wäre es halt praktisch wenn für Arbeiter auch Parkplätze zur Verfügung stehen würden. Auf amerikanische Art werden dann halt mal 2-3 Wohnhäuser abgerissen und alles zubetoniert.
Immer die nächste halbe std...so kennen wir es hier
Die Behörde glaubt mir vermutlich auch nicht, dass es mich gibt, wenn ich ihnen meine Geburtsurkunde nicht zeige.
2:08 - also ich hab das so in der Fahrschule gelernt, kommt man in der nicht gebührenpflichtigen Zeit an, stellt man die Parkscheibe auf den Beginn der gebührenpflichtigen Zeit. Macht auch Sinn, da auf der Parkscheibe ja nur 12h sind und 8 auch 20 Uhr entspricht. Weiterhin habe ich gelernt und gemerkt, dass man schon bei einer Ankunft von fünf nach 8 auf 8:30 stellen darf. Auch die meisten Parkautomaten funktionieren so. ist der Parkplatz zwischen 8 und 20 Uhr gebührenpflichtig und man schmeisst um 19 Uhr Geld für 2 Stunden parken ein, erhält man ein Ticket was bis zum nächsten Tag um 9 Uhr gilt.
Wenn man dann einmal die Strafe gezahlt hat, bleibt sowas eher im Gedächtnis, einen Dramabeitrag jetzt draus zu machen find ich etwas OTT.
Ich finde das gut. Als Anwohner hat man in großen Städten nämlich oft schwierigkeiten, nen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung zu finden. Man investiert das Geld in einen Anwohnerausweis und muss seine Einkäufe trotzdem nen halben Kilometer schleppen. Ich finde es richtig, dass die "nicht Anwohner" ordentlich gegängelt werden, wenn sie die Anwohnerparkplätze dauerhaft mit Umparken blockieren. @Osnabrück Gut gemacht!
Aber wer würde seine Parkscheibe auf 8 Uhr einstellen, wenn da auf dem Schild steht "von 9 bis 19 Uhr"? Dann darf ich ja um 8 kommen und ab 9 Uhr 3 Stunden bleiben, da stellt man dann doch 9 Uhr ein, ist ja irgendwie logisch.
Ne, wenn du um 8 kommst und keinen Parkausweis hast, darfst du da gar nicht parken, denn erst ab 9 Uhr ist es erlaubt mit Parkscheibe. Egal wie die eingestellt ist, stehst du vor 9 Uhr mit Parkscheibe da, kannst du mit einem Knöllchen rechnen, wenn du kontrolliert wirst.
Aber tatsächlich ergibt das Prinzip auch Sinn. Die Parkuhr hätte ja auch am Vortag um 8 am Abend gestellt werden können.
@@URMELaufDemEis du hast recht :)
Aber am Abend vorher ist ja gar keine Parkscheibe nötig. Also auch kein Betrügen.
Parkscheibe von 9.00 bis 19.00 Uhr. Ab 19.00 Uhr kann man ohne Parkscheibe bis 9.00 Uhr da stehen.
Ich war immer der Meinung das zeitlich beschränkte Parkmöglichkeiten den Zweck haben auch anderen Verkehrsteilnehmern die Chance zu geben einen Parkplatz zu bekommen.
Das hat man offensichtlich nicht verstanden und flüchtet sich hier in die Opferrolle.
Niemand, der hier kommentiert, ist Anwohner einer permanent zugeparkten Parkzone.
Dominik Schneider stimmt ich bin Anwohner mit Ausweis in Köln und darf manchmal bis zu einer Stunde suchen um in meinem begrenzten Anwohner parkausweisviertel einen Parkplatz zu bekommen
Horror Horror Horror
Doch, ich.
Da braucht man warscheinlich erst ab 9 Uhr die Scheibe reinlegen. Wenn die auf 8 Uhr eingestellt ist kann das ja vom Vortag sein.
Super find ich das! Das macht unser Land aus! Alles für den klimaschutz!
Mir ist sowas unbegreiflich. Wer darf das auf welcher Grundlage festlegen?
Die StVO sagt: §13 Absatz (2): „… Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt….“
Da steht nichts von irgendwelchen Zusatzschildern und besonderen Einstellvorschriften.
Wenn ich in einer Stadt ab Uhrzeit sagen wir 9:00 ein Ticket lösen muss, und um 7:30 ein Ticket für 2:00 Std löse, dann erhalte ich ein Ticket bis 11:00 Uhr! Also brauch ich auch die Parkscheibe auf 9:00 einstellen, auch wenn ich schon um 7:30 ankomme!
Offensichtlich gibt es vor Ort wenige oder nicht genügend Parkmöglichkeiten da mindestens 2 von 3 Personen die Möglichkeit nicht nutzen sich ein ausreichend großes FAHRZEUG zu TEILEN.
Wenn ich vor 9 Uhr komme würde ich die auch auf 9 Uhr stellen, weil ab da gilt die Parkscheibe auf den Parkplatz erst.
§ 13
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Absatz 2 Nr. 2
"soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
Hier wird sich etwas künstlich aufgeregt. Mit etwas Verstand und Restwissen aus der Fahrschule wäre man auch selbst dahinter gekommen, dass die Parkscheibe auf 9 Uhr zu stellen ist, wenn die Parkscheibenpflicht erst um 9 Uhr beginnt ...
Die Motoren von den PKWs tun mir leid 😂
Mir nicht.
Ernsthaft? Wenn das also nirgends wo steht, dann würde ich definitiv vor den Kardi ziehen.
Mal sehen wie es den Osnabrücker Entscheidungsträgern dann geht,
wenn sie für jede verlorene Gerichtsverhandlung das Vielfache zahlen müssen,
was sie mit den Knöllchen hätten verdienen wollen.
-
Wie blöd doch so viele Beamte in Deutschland sind.
Und dann soll man auch noch gebührenden Respekt vor solchen Amtsträgern zeigen.
Müssen wir jeden Tag in Itzehoe machen...sehr spaßig sp die Pausen zu verbringen. Da werden sogar Radstände fotografiert
Es gibt Was das nennt sich P&R ihr faules Gesindel 🙄
Na hoffentlich gibt's mal n größeres Knöllchen.
1:54 die Zeit vor 9 Uhr gibt's für keinen Beamten in Deutschland
Mehr als eine Parkscheibe ist auch nicht erlaubt
Timophy Cook
Da ist ja nur eine, die mit den von der Stadt geforderte richtige Ankunftszeit. Welche das von den drei ist, bestimmt die Stadt, da die andere beiden laut Stadt falsch eingestellt sind, sind die als fehlend zu betrachten laut die Stadt und somit ist nur eine Parkscheibe da.
Ist bei uns in der Stadt aber auch so. Eine Mitschülerin ist um 7.30 angekommen und hat 7.30 eingestellt. Da die Parkscheibenpflicht aber erst ab 8 Uhr gilt, hat sie ein Knöllchen wegen falsch eingestellter Parkscheibe erhalten. Ist zwar nicht so teuer wie Parken ohne Parkscheibe, aber trotzdem unnötig.
Jetzt bitte nochmal ein Beitrag aus Sicht der Anwohner, deren Parkplätze den ganzen Tag belegt werden...
Ist halt die Frage, ob die tagsüber überhaupt zu Hause sind. Ein Anwohnerparken von 18 bis 8 Uhr wäre meiner Erfahrung nach häufig sinnvoller, denn wenn alle zu Hause sind, braucht man sie Parkplätze und tagsüber ist ja häufig leerer. Mag sein, dass es in dem Fall anders herum ist, aber meine Erfahrung in verschiedenen Städten sagt: sei zeitig zu Hause sonst kriegst du keinen Parkplatz.
Mike Beier...wie kommen sie darauf das dies deren persönlichen Parkplätze sind?
@@n.j.s.givemeasmile2158 die bezahlen Miete oder Grundsteuer, da sollten sie auch das Recht auf einen Anlieger-Parkplatz haben. Die Angestellten hingegen verhalten sich richtig asozial mit ihrer Umparkerei, welche Anderen die Chance auf die Parkplätze verwehrt!
@@EnoX-1988 Kein Ahnung, davon aber viel!
Diese Parkplätze sind sowohl für Anwohner wie auch Nichtanwohner und KEINE reinen Anwohnerparkplätze!
@@EnoX-1988 Kein Ahnung, davon aber viel!
Diese Parkplätze sind für alle da, sowohl für Anwohner wie auch für Nichtanwohner und KEINE reinen Anwohnerparkplätze!
Ich frag mich was dümmer ist, sich selbst eine Parkstunde abziehen oder eben jenen Fehler von Seite der Stadt zu ahnden.
Das Problem ist doch das hier eine Anwohnerparkzone zum Dauerparken missbraucht wird.
Sehe ich genauso!
Wir haben das bei uns auch so gehabt. Allerdings mit dem Unterschied, dass wir alle 2 Stunden die Autos umstellen mussten. Und das mit der Parkzeit wurde uns auch gesagt, allerdings nicht als Falsch angekreidet. Wir durften auf 8 Uhr stellen, die Zeit wurde aber erst ab 9 Uhr gewertet und es gab kein Knöllchen, wenn man dann pünktlich um 11 Uhr umgeparkt hat.
Soweit ja "netter". Und für das Umparken müssen hätte der Arbeitgeber vielleicht mal Mitarbeiterparkausweise Beantragen müssen. Das ging aber nicht. Warum genau haben wir allerdings nicht richtig erklärt bekommen können.
Also mussten 5 Mitarbeiter halt alle 2 Stunden mal eben raus.....
Und wir waren ein Kindergarten.
Shit happens.
Einfach nicht zahlen, man kann es zudem nirgends nachlesen! Also ist es auch kein bindende Gesetz dem man nach kommen muss!
Parkscheibe lag drinnen Uhrzeit war eingestellt!
Aber eben auf 8.00 Uhr. Die Parkscheibe zählt erst ab 9.00 Uhr
@@marcogohzold6712 gegen welche regel haben die verstoßen? Wie dumm bist du eigentlich?
@@kowikowi7060 was soll jetzt die Beleidigung?
Am besten die Innenstädte autofrei gestalten.
Wie lange arbeiten die denn, dass die 4 Mal umparken müssen?
Da fehlt noch eine Parkscheibe für die GESCHÄTZTE Uhrzeit, gleich noch einen Strafzettel!
Das macht einen schon fast wütend
Was macht dich wütend? Ich kapier es nicht. Sie kommt um 8 an, stelt die Parkuhr auf 9 Uhr und muss erst um 12 umparken. Das ist schon halber Arbeitstag! 1:20, das Schild gibt deutlich an, das AB 9 Uhr Parkscheibe gilt, vorher kannst du da stehen wie du lust und laune hast! 9-19 Uhr, heißt ich stell mich um 19:30 da hin und kann bis 9 Uhr ohne Parkscheibe da stehen! Ich kapier nicht, wieso der Beitrag so Irritierend ist und die sich aufregt. Wer keine Verkehrsschilder lesen kann, ist so wieso falsch dort!
@@freedomnaad5064 Ist ja mittlerweile 5 Jahre her als du hier kommentiert hast. Meine Frage würde dann lauten: Hast du dich mittlerweile wieder beruhigt?
Keiner sieht das warum. Warum wurde da Anwohner parken gemacht ? damit man sich nicht mit Pendlern rumärgern muß, die alle 3 Stunden mit voller Absicht den Parkplatz wechseln, und so der der genervte Anwohner dann trotz des Anwohnerparkens keinen Parkplatz findet. Wie wäre es mit ÖPN oder Fahrrad ?
0:12
Dieser kleine Ausschnitt reicht, um zu sehen, dass sie auch nicht im nächsten Zug in die Parklücke kommt.
-> Parkskills 3000 !
Und du kannst es und fühlst dich jetzt wie Mozart am Piano
Die hat keine Ahnung wie man einparkt! Riesen Parklücke und die setzt viel zu flach an deswegen muss die noch 3 mal vor und zurück um in diese große Parklücke zu passen🙅♂️🤦♂️
Ja und es gibt bestimmt tausend dinge ihr nicht könnt.Dreht doch mal ein Video davon und ladet es hier hoch,oder seid ihr zu feige?
Oh doch. Kurz bevor sie in das Auto vor ihr rammen würde, wieder nach links lenken und dann beim rückwärts Fahren etwas nach rechts dann hat man es
Guck mal bei 0:52...
Aber Hauptsache sonen fetten Pampersbomber von VW unterm Arsch.
Die weiß einfach nicht, wie groß ihr Auto is... Frau halt. Der Ruf kommt ja nicht von ungefähr. Btw ich bin auch ne Frau 😂
Danke👍🏻
Das gibt es aber auch nur in Deutschland, dass Verordnungen über Gesetzen stehen... -.-
Welches Gesetz steht da deiner Meinung nach dagegen?
Ich verstehe hier das Problem nicht. Laut Schild gilt die Parkbeschränkung ab 9Uhr. Also braucht man vor 9 Uhr keine Parkscheibe einlegen. Von daher ist doch alles richtig.
Da war doch mal was.....“2 Meter vor und 3 zurück, ja so parkt man in Osnabrück.“
Aber sowas hier...tzz tzz tzz.. 🙄
Man kann auch einfach die gesetzliche Ankunftszeit einstellen, wenn man belehrt wurde, und gut ist es, statt darauf zu beharren, unbedingt irgendwie irgendwo doch eine frühere Zeit einzustellen. Sollen doch froh sein, dann erst um 12 Uhr “umparken“ zu müssen. Wobei das als gezielte Umgehung der Intention ohnehin fragwürdig ist.
Der erste Satz ist schon recht komisch "seit neustem dürfen hier Anwohner parken.." Also sorry aber im Falle der Anwohner der einzig richtige Schritt. Dann sollen diese Mitarbeiter eines "Büros" eben kostenpflichtige Plätze aufsuchen wie fast jeder andere. Diese 3 Stunden Regelung schützt Anwohner vor solchen Gestalten.
Andrew Biz Allerdings haben auch einige Anwohner mit mehreren Autos ein Problem der Regelung, da die so weit ich weiß auch nur für ein Auto einen Ausweis bekommen. Das bedeutet, dass auch die ihre weiteren Fahrzeuge alle 3 Stunden umparken müssen
Ausserdem sagte sie: "seit neuestem ist hier Anwohner-parken", Also nicht wie vorher frei parken
Aud dem Schild steht Mo-Sa 9-19h mit Parkscheibe für 3h und daher braucht man erst ab 9h einstellen.
Streng genommen ist dieses umparken wie gezeigt nicht zulässig, da man anderen Teilnehmer keine Chance gibt dort parken zu können.
Da kann man auch direkt den ganzen Tag stehen bleiben, macht keinen Unterschied.
natürlich sobald man den Parkplatz freigibt, hat der doch die möglichkeit, reinzufahren :) wo steht das denn mit dem " oder muss man erst ein hinweisschild dran setzehn: hier parkplatz frei ?
Hast du dir das Manöver überhaupt angeguckt? Der Vorderste fährt raus, die anderen rücken langsam nach, während der ehemals Vorderste rückwärts fährt und die freiwerdende Lücke direkt wieder zuparkt. An welcher Stelle gibt es da diese Möglichkeit, von der du sprichst?
da ein Mitarbeiter kurzzeitig wieder am fließendem Verkehr teilnimmt, bevor er den neuen Parkplatz belegt, ist eigentlich alles in Ordnung.
Die Parklücken werden freigegeben, dafür dass sie direkt wieder besetzt werden, kann ich ja nichts. Ist halt eine "Lücke" im System!
karneik - also so wie ich das Video gesehen, hatten anderen Teilnehmer die Chance dort zu parken. Wenn du das Video auch gesehen hast, dann hast du bestimt gesehen, dass nach dem Manöver auf jedem Parkplatz ein anderes Auto steht. Von daher haben andere Teilnehmer sehr wohl die Chance genutzt.
Anwohnerparken soll verhindern, dass Pendler die Parkplätze verstopfen. Ich halte das Umparken für unzulässige Umgehung, würde mich als Anwohner ärgern...
Es gibt ja inzwischen zugelassene elektronische Parkscheiben die nicht mehr weiterlaufen wenn das Auto stillsteht (manuelles Einstellen ist nicht möglich!). Wie sollen die dann auf 9 Uhr vorgestellt werden?
Diese elektrischen entsorgen, und wieder manuelle benutzen!
Man soll manuelle Parkscheiben auf die Zeit vorstellen, ab wann der Zeitpunkt der Überwachung beginnt, weil sich im Zweifel sonst nicht feststellen lässt, ob jemand um 10 oder 22 Uhr angekommen ist und sich so möglicherweise einen Vorteil verschafft, der ungewollt ist wenn erst nach 10 Uhr am Morgen das erste Mal kontrolliert wird. Elektronische Parkscheiben arbeiten allerdings im 24h-Format und dürften dementsprechend gar kein Problem darstellen. Für den Fall der Fälle ist es allerdings auch bei elektronischen Parkscheiben möglich durch Hilfe des Knopfes auf der Rückseite die Parkscheibe pro Knopfdruck je eine halbe Stunde vorzustellen.
@@Jumogoh
Mann kann dort bereits abends 19:00 kostenlos parken
@@cassandrasjunger9811 Stimmt. Hatte ich jetzt aber nur als allgemeines Beispiel aufgelistet. Kann man aber auch auf 19:00 Uhr übertragen Dementsprechend lässt sich nicht feststellen ob 19:00 Uhr oder 07:00 Uhr.
Wird interessant wenn man um 18 uhr da ist. PS auf 6 und man darf stehen bis 11
Sowas geht doch nie vor Gericht durch. Gibt es dazu inzwischen eine Info/ Entscheidung?
Erste Welt Probleme...
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem der Dame nicht. Bei 1:21 ist doch klar zu lesen, dass das Parken mit Parkscheibe ab 9 Uhr gilt. Dann bin ich doch selber Schuld, wenn ich sie auf 8 stelle und eine Stunde verliere. Schilder beachten kann sich lohnen.
Warum gibt es dann für Mitarbeiter die dort arbeiten keine Mitarbeiterparkausweise für die Dauer der Arbeitszeit?
Geschäfte müssen ja für Ihre Kunden auch Parkplätze zur Verfügung stellen!
@@dirkpotratz181 Pro Haushalt müssen eine gewisse Anzahl von Parkplätzen bereit gestellt werden! Bei Geschäften ist das genauso!
Als ob sich arrogante Städte über die StVO hinwegsetzen könnten. In §13 Abs. 2 Nr. 2 StVO steht ganz genau, dass man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einzustellen hat.
Also um 08:05 muss man die Parkscheibe auf 08:30 einstellen.
Anwohnerparkzone bedeutet, daß hier kein Platz für externe Dauerparker ist. Dafür sollte es Strafzettel geben.
Da kannste ja bloß lachen und mit dem Kopf schütteln. 😂😂😂 da sind wirkliche Geistesblitz am werk.
Das ist doch eigentlich klar und einleuchtend. Bei uns in der Gegend stellen die Autofahrer auch die Parkscheibe zu der Zeit ein, wenn es parkscheibenpflichtig wird. So kann man bereits Samstag Nacht 9 Uhr für Montag früh einstellen.
Unklar ist aber warum dann trotzdem einen Strafzettel bekommt. Man stand ja nie länger als 3h auf einem Parkplatz.
@@JonnyBeetle Weil die Parkscheibe falsch eingestellt war! Wenn sie nicht auf einer Zeit zwischen 9:00 und 19:00 steht, ist sie an dieser Stelle ungültig. Das ist rechtlich so, als wäre gar keine Scheibe rausgelegt worden.
Dass die Parkerin vor Gericht vermutlich gewinnen würde und das Gericht (oder kann das nur das BVG?) eine Empfehlung zur Änderung des Gesetzes ausspricht, ist eine andere Sache.
@@lordroo8484 Die juristische Unlogik ist leider wieder ein Fall von: "recht ja, gerecht nein"
Beide haben Unrecht!
Die Parkscheibe ist auf *_eine halbe Stunde nach_* der Ankunftszeit einzustellen, hier also auf 8:30 Uhr. (bei Ankunft Punkt 8)
Die Stadt irrt hier, aber die Arbeiterin auch!
Die Frage ist, warum sie dann überhaupt vor 12 Uhr da eine Politesse langlaufen lassen, wenn quasi bis 12 Uhr da jeder stehen kann, ohne theoretisch (!) gegen die Zeitbeschränkung zu verstoßen, denn erst dann könnten die 3 Stunden Limit überschritten worden sein. Ich weiß, Parkscheibe ist trotzdem Pflicht, aber m.E.n. selten dämlich.
Das hier dargestellte Umparken ist ebenfalls nicht rechtskonform. Nach Ablauf der zulässigen Parkzeit muss nicht nur einfach umgeparkt werden, sondern man muss sich auch so vom Stellplatz entfernen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, dort zu parken. Grob gesagt heißt dies: einmal um den Block fahren bevor man sich wieder hinstellt.
Ist auch logisch ab 9 Uhr mit parkscheibe davor frei also stellt man sie auf 9 logisch
Was Beamtengehirne ausbrüten, darauf kommt kein Comedian...
Eine Parkscheibe muss immer auf die Uhrzeit gestellt werden um die man ankarm oder ab wann dass parken mit scheibe gilt. Das ist schon immer überall so gewesen.
Auch das einfache Wechseln von Parkplätzen ist nicht erlaubt. Der Sinn solcher Parklimits ist, dass auch ein anderer die Chance hat diesen Parkplatz zu nutzen und dazu muss der PKW-Fahrer den Parkbereich deutlich und länger verlassen. Einfach nur 4 Meter Zurücksetzten und der Anderen 4 Meter Vorsetzen erfüllt nicht die Vorgabe eines Parklimits. Die Stadt hat da schon großzügig ein Auge zugedrückt, aber als die Parkscheibe schon voreingestellt war, ist eben das Maß voll gewesen. Daher kann ich die Politesse voll und ganz verstehen.
Ist doch klar , von 9-19 Uhr , dass man die Parkuhr auf 9 Uhr stellt
Die Behauptung der Stadt ist total unlogisch. Falls man sein Auto vor 8 Uhr geparkt, die Ankunftzeit auf 9 Uhr eingestellt hätte und der Kontrolleur der Stadt z.B. um 8:55 zur Kontrolle kommen sollte...? Der Kontrolleur müsste die gezeigte Ankunftzeit als 9 UHR VOM VORIGEN TAG interpretieren, oder?
Genau genommen muss er so tun als ob die Parkscheibe nicht da ist, da sie vor 9 Uhr nicht benötigt wird...
Ich habe gelernt das man immer auf die nächste halbe Stunde stellt.
Aber erst ab der Uhrzeit, wann es die Beschilderung vorsieht, ankommen um 7:30, Schilder 9:00, dann 9:00!
übrigens sind 3 Parkuhren auch nicht erlaubt. es muss eindeutig erkennbar sein, welche Uhrzeit eingestellt ist
Not Braindead
Da ist ja nur eine, die mit den von der Stadt geforderte richtige Ankunftszeit. Welche das von den drei ist, bestimmt die Stadt, da die andere beiden laut Stadt falsch eingestellt sind, sind die als fehlend zu betrachten laut die Stadt und somit ist nur eine Parkscheibe da.
Ich setze da noch einen drauf, da vor 9:00 Uhr keine Parkscheibe erforderlich ist kann man seine Ankunftszeit auch auf 9:30 Uhr stellen und man hat noch eine halbe Stunde gewonnen.
Richtig. Einfach um 9:01 ankommen und alles ist legal. Bis auf das Umparken, DAS ist das Zünglein an der Waage.
Ich hasse UMPARKER.
Genau genommen reicht es auch nicht aus einfach die Fahrzeuge um eine Parklücke zu versetzen, sondern sie müssen den Parkplatz verlassen und es muss eine reelle Chance für andere Verkehrsteilnehmer bestehen diesen Parkplatz nutzen zu dürfen und eine neue Parksituation eingeleitet werden.
Die armen Autos... Alle 3 Stunden für 10 Sekunden den Motor anmachen :D
Sie haben ja auch noch einen Job für den Sie bezahlt werden!fänd ich als Chef jetzt such nicht so lustig @
Bin ich der einzige der das nicht komisch sondenr völlig normal findet??
Wenn von 9-19 Uhr Scheibenpflicht is, stelle ich die Scheibe auf 9 Uhr und nicht auf 8. Um 8 braucht mna ja noch keine sondern erst um 9. Wer also um 7 uhr schon kommt, kann bis 9 Parken ohne Probleme und ab 9 muss dann die Parscheibe eben mit 9 uhr eingestellt in der Scheibe liegen.
Was ist daran so schwer??
drug2 Es ging eigentlich hauptsächlich darum, dass die Mitarbeiter alle 3 Stunden rausrennen müssen, um einen Parkplatz weiter zu rücken. Das ist einfach nur vollkommen dämlich und unnötig :D
Nein. StVO §13 Abs. 2 "[...] einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
[...]
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
ja so wie du denkst ist es logisch weil man mehr zeit hat zum parken, aber wenn einer mal im stress ist und einfach die ankunftszeit einstellt, dürfte es nicht falsch sein
Ne verstehe ich auch nicht, dass sich alle aufregen, dass sie dafür ne Strafe zahlen muss... Merste selber oder?
Bin ich froh dass es hier bei mir so ist dass die Zeit der Scheibe erst dann anfängt zu zählen, wenn sie vorgeschrieben ist.. also wenn nun 9 - 19 Uhr drauf steht kann ich auch 8 Uhr einstellen und darf dennoch bis 12 stehen bleiben. Dass man danach den Pakrplatz wechseln muss hat schon seinen Sinn, man siehts an den Parkplätzen die keine Zeitbegrenzung haben, die sind immer voll und jemand der zbs Einkaufen möchte darf dann weiterfahren statt Nahe am Geschäfts zu parken.
Ist das herrlich, und die Menschen machen das auch noch mit:D
Einfach damit vor Gericht gehen, das Knöllchen fliegt raus, denn diese "Regelung" ist nicht mit deutschem Gesetz vereinbar.
Man hat die Parkscheibe auf die Uhrzeit des Anhaltens einzustellen, nicht die Uhrzeit, wann die Parkscheibenpflicht anfängt.
Da gibt es gar keine Diskussion.
Doch.
§ 13
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Absatz 2 Nr. 2
"soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
Drunken Dragon - es gibt keine Diskussion? Stimmt, die gibt es wirklich nicht. Denn am 12.07.2102 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof beschlossen, dass eine Autofahrer der vor Beginn der Parkbeschränkung eintrifft, die Parkscheibe auf die Zeit einzustellen hat, wann die Parkzeitbeschränkung beginnt. Von daher hast du Recht, dass es keine Diskussion gibt, schliesslich wurde dies ja schon juristisch betrachtet und geurteilt.
@@thomasgoetz8723 Na dann ist ja alles gut!
oder gilt das jetzt auch noch rückwirkend?
@@thomasgoetz8723 Also wenn ich um 7:29Uhr parke, und darf 2 Std stehen, und ab 9:00Uhr beginnt laut Beschilderung die Zeit, wann ich eine Parkscheibe auslegen muss, dann stell ich die Parkscheibe auf 9:00, auch bei Parkscheinautomaten beginnt die eingestellte Zeit ab 9:00, bezahl ich um 7:29, dann erhalte ich ein Parkticket bis 11:00, und nicht nur bis für 2Std! So ist es zumindest in DO,HA und Raum MK! Oder die Parkzeit läuft z.B. von 6:00-20:00, oder ganztägig! Keine Diskusion! So ist es richtig, sagen auch Politessen m/w!
@@detkebby8454 Da du auf meinen Kommentar antwortest, verstehe ich nicht ganz, was du damit ausdrücken willst. Denn du schreibst genau das Gleiche wie ich auch.
So wurde es uns aber in der Fahrschule beigebracht. Also in dem Fall 9 Uhr.
Für was ist eine Parkscheibe? Richtig, das der Parkende nach der entsprechenden Zeit seinen Parkplatz für andere wieder freigibt. Eigentlich setzt das umparkierten im gleichen Straßenzug oder das Nachstellen auch eine Busse ab. Sonst könnte man dass mit der Parkscheibe gerade lassen.
1:29 Gesundheit :)
2:25 xD
Also die gefühlte Ankunftszeit ist bei ihr auf 6.30 eingestellt :D das ist ein wirklich schönes Detail, was da eingebaut wurde 👍🏻😃
Ich wohne zum Glück NICHT in Osnabrück. Häßliches Kaff obendrein.
Ich wohne hier und bin zufrieden! Wohne aber auch nicht in der Herderstraße... :-) Wo wohnst du denn, wo es schöner ist?
Also bitte. Dass es auf behördlichen Uhren keine Zeiten vor 9 Uhr und ebenfalls keine nach 15 Uhr gibt hätte man ja wirklich wissen können.
Das Schild bei 1:22 würde ich so interpretieren, dass es sich bei dem Parkplatz immer um einen Bewohnerparkplatz handelt, das Parken mit Scheibe aber erst ab 9:00 erlaubt ist...
Also stand die gute Frau auf einem Bewohnerparkplatz...
10/10 Punkten, aber lesen wir überbewertet!
Nö, ich verstehs so:
Man darf parken wie man lustig ist, außer in den genannten Zeiten 9-19h, da gehts nur mit Parkscheibe 3 Stunden, ausgenommen davon sind Bewohner. Die dürfen immer parken wie sie lustig sind. ;)
Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Parkplatz, welcher mit einer Parkscheibe für 3 Stunden zwischen 9-19 Uhr genutzt werden kann.
Anwohner welche in dem Stadtbezirk "L" wohnen, dürfen mit Bewohnerparkausweis auf die Parkscheibe verzichten, sowie auf die Befristung von 3 Stunden.
0/10 Punkten @Alex ander
Das ist leider nicht korrekt, ich stelle das Lesen des folgenden Urteils anheim: OLG Dresden (Az. 2 Ss (OWi) 507/96). Des weiteren ist der untere Text hier nur als Spezifizierung des dadrüber stehenden Textes zur Parkscheibenbenutzung innerhalb des Parkbewirtschaftungsraums zu verstehen. Insbesondere enthält enthält dieser Text den Zusatz "frei", was nach allgemeiner Auffassung eine Freistellung von der Benutzung der Parkscheibe bedeutet - eine Freistellung in Zusammenhang mit Zeichen 314.1 ist in jedem Fall nicht sinnvoll. Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn das Wort "frei" fehlen würde. In diesem Fall müsste dass zweite Zusatzzeichen als erstes geführt werden, so dass die Parkraumbewirtschaftungszone nur für Anwohner gilt, alle anderen dürften hier dann tatsächlich nicht parken. Wäre zusätzlich das erste Zusatzzeichen geführt, dürften auch Anwohner in der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr nur mit Parkscheibe und für maximal drei Stunden parken. Insofern ist sowohl Ihre Argumentation als auch die der Stadt Osnabrück falsch. Und in diesem Fall hilft genaues lesen wirklich.
genau das ist korrekt und daher hätte Sie wohl einen Anderen Verstoß begangen, denn
"In der Parkraumbewirtschaftungszone darf nur mit Parkschein oder mit
Parkscheibe geparkt werden und, wichtig, nur soweit das Halten und Parken nicht
gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung
zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt werden."
und das Parken mit Parkscheibe ist wie vom Schild vorgegeben nur von 9h - 19h erlaubt, Aussnahme sind Anwohner mit Parkausweis.
Ich wohne in einer solchen Zone in OS und effektiv werden solche Verstösse hier nicht geahndet. Die Posse im Video kann ich allerdings nur als Schildbürgertum bezeichnen :-)
So wie die Dame einparkt, hat sie es nicht anders verdient
Ich schmeiß mich weg😂 demnächst parke ich im sündhaft teuren Hafengebiet auch immer mit 3 Scheiben😂 dann können die sich aussuchen für welche Uhrzeiten es Knöllchen gibt😅
Die haben sich das Umparken ne Weile angeguckt und sich dann eine hanebüchene Erklärung einfallen lassen, wie sie trotzdem ein Knöllchen verteilen können. Ist doch klar. Vermutlich haben sie sich vorher auch die Ventilstellung angeguckt, aber kein Glück gehabt (im Übrigen finde ich diesen Beweis auch ungeeignet, denn es ist durchaus möglich, das Fahrzeug zu bewegen und dennoch wieder dieselbe Ventilstellung zu haben). Eigentlich ist durch eine solche Parkdauerregelung vorgesehen, dass die Parkplätze irgendwann auch wieder frei werden und die Autos nicht einfach nur umgestellt werden.