"Gib mir dein Geld und alles was du bei dir hast oder ich box dich um!" "Warte, ich muss kurz Jura studieren gehen, damit ich mich in meiner Not wehren kann."
Wenn der oder die Angreifer aber vor dir stehen, dich körperlich einschüchtern und dich fragen ob du Geld dabei hast, ist die Sache glaube ich nicht mehr ganz so einfach. Mir ist das passiert und als ich Anzeige erstattet habe wurde ich mehrmals explizit gefragt, ob mich die Angreifer aufgefordert haben ihnen das Geld zu geben bzw mir mit Gewalt gedroht haben
Halt stopp laut stgb Paragraph 123 Absatz 5a habe ich das Recht Gewalt ausüben zu dürfen in nicht exzessiver Form aber dennoch in angemessener Form, dass das mal klar ist☝🏻
@@aarondohlen Achja, Raub vs. räuberische Erpressung. Beim ersten nimmt man's dir, beim letzteren gibst du's ihnen. Das ist dann auch beim Strafmaß entscheidend, aus irgendeinem Grund.
Wenn einer vor mir steht, mich evtl. sogar mit Waffe bedroht und mein Geld will, dann bekommt er mein Geld. Ich riskier doch nicht für ein paar Euro mein Leben.
Letztens sprang einer hinter nem Brückenpfeiler hervor, Messer gezückt und sagte "Geld oder Leben!" - "Mensch, ich bin verheiratet und habe Kinder! Welches Geld? Welches Leben?!?" Und dann haben wir uns umarmt und gemeinsam geweint. Es war sehr schön.
Moralisch betrachtet ist für mich eindeutig klar das wenn jemand gewaltsam in dein Zuhause eindringt und dich bedroht potentiell tötliche Gewalt legal sein sollte.
Ich fand immer das "mildeste Mittel" besonders Spannend, weil das auch sehr subjektiv ist. Hatte leider aufgrund meiner Arbeit im Sicherheitsgewerbe ständig mit Notwehr/Nothilfe zu tun. Uns wurde damals gesagt: Grundsätzlich begehen wir eine Straftat, in den meisten Fällen Körperverletzung, ich muss dann beweisen, das es Notwehr war.
Haste nicht ganz unrecht ich bin im selben Gewerbe Tätig und das mit Mildestes mittel ist echt beschissen. Finde in Manchen fällen sollte es wie in Texas laufen.
Der Vater vom Kollegen hatte auch eine Firma für sicherheitsgewerbe. Dem stank es am Ende so, das er den ganzen laden zu gemavht hat. Meinte richtig passend : man soll für Sicherheit sorgen und bekommt immer weniger rechte, der Täter dagegen immer mehr"
Gutes Video! Ich feier besonders den Spruch "Alter, pack das Messer weg! Ich sag es dir nicht zweimal, pack das Messer weg!" Den Spruch hört man sooo häufig (natürlich nicht unbedingt mit dem Messer wegpacken) und finde es einfach immer wieder lustig :D
#HerrAnwalt Eine simulierte Hauptverhandlung wäre mal schön. Würde mich interessieren, wie das in Deutschland aussieht. Allenfalls mit Zwischenschnitten für Erklärungen etc... Ist natürlich aufwändig.
Würde ich sehr gerne machen und plane ich auch schon sehr lang. Bisher verwehrt man mir den Zugang zu einem Gerichtssaal (auch die zu Ausbildungszwecken). Aber ich gebe nicht auf.
@@HerrAnwalt Ja bleibe da bitte dran. Für mich als Schweizer wäre das sehr interessant. Ich bekomme da nicht so viel von deutschem Recht/Verhandlungsführung mit.
@@HerrAnwalt "Bisher verwehrt man mir den Zugang zu einem Gerichtssaal" Sind Gerichtsverhandlungen denn nicht öffentlich ? Oder hast Du Hausverbot in allen deutschen Gerichten ?
Gerichtsverhandlungen sind meistens öffentlich. Aber da darfst du doch nicht filmen. Es geht darum, dass ich einen Saal zur Verfügung gestellt bekomme.
@@HerrAnwalt Kann man nicht irgendwie ein paar Stühle und Tische zurechtstellen? Das würde es ja schon tun. Mir ist der Ablauf deutlich wichtiger, als das Design ^^.
Von Anfang bis Ende erstklassig! Mit Witz und Verstand aufgebaut; fesselt, auch, wenn man sich nicht wirklich dafür interessiert! Mensch bin ich froh die Glocke geläutet zu haben.
interessant das ein "preventiver Angriff" gerechtfertigt sein kann denn der Angreifer hat immer einen erheblichen Vorteil. Deshalb ist es aus SV-Sicht grundsätzlich klüger Derjenige zu sein der eskaliert falls eine Eskalation nicht vermeidbar ist. Aber Kampfsportler haben es bei solchen Sachen, erfahrungsgemäß immer sehr schwer vor Gericht.
Wenn ich solche Videos gucke bekomme ich richtig Lust Jura zu studieren. Finde nämlich die Auseinandersetzung mit schwierigen rechtlichen Fragen sehr interessant und es gibt immer Fälle bei denen man die Situation aus verschieden Perspektiven betrachten muss. Aber ich hab bereits ein Studium nach 2 Semestern abgebrochen und hab die Sorge dass mir das wieder passiert 😂
Wenn Du Dein Jura-Studium direkt nach dem ersten Semester abbrichst, wäre das ja nicht wieder passiert, dass Du Dein Studium nach zwei Semestern abgebrochen hättest.
@@pleindespoir haha ja das ist richtig;) Aber ob ich Jura bereits nach einem Semester abbreche? Ich gebe mir grundsätzlich mindestens 2 um erstmal alles kennenzulernen. Viele denken sich ja in den ersten beiden Semestern " oh alles schwer, viel zu viel blabla " aber dann findet man sich ein und kann das fach echt genießen. Aber Eltern machen halt Druck endlich mal fertig zu werden .... naja mal schauen
Die Angst wird dir niemals jemand nehmen können. Aber du wirst auch im Jurastudium sehr schnell an den Punkt kommen, wo du dir denkst: "Wofür das Ganze?" Da musst du dann beissen!
Mein erster Besuch bei Dir: Perfekt formuliert, in guter Zeit genau auf die Punkte gekommen. Das Ganze sehr gut verständlich, lebensnah und sogar lustig. DANKE! Gleich abonniert. ;)
Mir missfällt dass er das mildestes Mittel nicht genauer unter die Lupe genommen hat. Das Beispiel zwischen Faust und Handfeuerwaffe ist dann doch etwas extrem. Als Beispiel hätte er erklären können, was man denn so ungefähr darf, wenn jemand ohne Waffe angreift, mit Messer, schlagring etc. Die handelsüblichen Sachen ebend.
Da muss ich an den Fall von Diren Dede denken. Als Beispiel wie Notwehr nicht funktioniert. 7:49 🤣🤣🤣 Auf jeden Fall tolles Video und gut erklärt. Danke!
Schön erklärt, Daumen hoch Den Kirschbaufall hatte ich tatsächlich auch im Unterricht. Vielleicht hätte man noch sagen können, das alle Rechtsgüter, Notwehrfähig sind. So wurde mir damals das Missverhältnis erklärt, z.B. Eigentum gegen Leben ist ein zu große Differenz.
Gut erklärt. Vor einer physischen Verteidigung sollte man wenn möglich, seitlich oder rückwärts ausweichen, um bei einem Nachsetzen des Angreifers eindeutig legitimiert zu sein.
Mir wurde mal gesagt dass ich mir erst 'n Messerstich verpassen lassen muss bevor ich zurückstechen darf, aber wo wäre dann bitteschön das Recht auf Notwehr? Und ja, ich habe diverse Messer und ein Tomahawk, und wenn bei mir jemand bewaffnetes einbricht würde ich diese notfalls auch einsetzen. Ab welcher "Situation" dürfte ich in der meines Erachtens schon beim Einschlagen meiner Fensterscheibe (anders kommt man in meine Wohnung nicht unbefugt rein, denn ich habe diverse Zusatzschlösser die nur von Innen zu öffnen sind) entstandenen Notwehrsituation meine Chancen angleichen, indem ich selbst ein Messer zur Hand nehme? Davon abgesehen finde ich dass man in der eigenen Wohnung sowieso KEINE Einschränkungen im Bezug auf Notwehr mehr haben dürfte! Gerade bei gewaltsamem Eindringen muss man davon ausgehen dass dem Täter scheißegal ist was mit dem Bewohner / den Bewohnern passiert! Und ich finde in solch einem Fall sollte man auch dann noch straffrei ausgehen wenn man ihm mit 'nem Schwert den Kopf abschlägt! Und wenn das voraussetzen würde, dass ich ein gewaltsames Eindringen nachweisen kann, würde ich mir dafür sogar 'ne Überwachungskamera installieren!
Anwalt mit Punisher Shirt und Outdoormesser in der Schublade, da lasse ich doch sofort mal nen Abo da. Hollywood lässt grüßen. Rule No 9, never go anywhere without a knife ! Sonnige Grüße
hier wären ein paar beispiele interessant gewesen. gerade bezüglich handlungen in der eigenen räumlichkeiten, da es auch schnell zu ungunsten von "verteidigern" ausgehen kann. gerade sportschützen sind schnell auf der abschussliste. wenn es um das gewaltmonopol geht, kennen viele linke richter keine gnade! ja, es geht auch anders herum, aber es hängt eben von dem ab, was man beweisen kann.
Danke für das Tolle Video! Ich bin kein Jurist, finde solche Themen aber durchaus interessant, sodass ich über so eine analoge hypothetische Situation wie dein letztgenanntes Beispiel mit dem Bounty neulich eine ausgedehnte Diskussion mit einem Freund führte. Und zwar handelte es sich dabei um einen Dieb, der jemanden den Geldbeutel entwendet und auf dem E-Bike davondüst. Nun ist der "Bestohlene" zu Fuß unterwegs, hat jedoch eine Pistole, die er dann einsetzt (von mir aus nach Warnschuss o.Ä), um den Dieb zu stoppen, welcher dabei ums Leben kommt. Mein Diskussionspartner argumentierte stets mit der besagten Irrelevanz des Ausmaßes des eingesetzten Mittels, solang es das mildest mögliche ist. Ich erwiderte mit der fehlenden angemessenen Verhältnismäßigkeit zwischen dem entwendeten "Wert" und diesem eingesetzten Mittel. So weit, so gut. Nun bleibt mir eigentlich nur noch die Frage: Ab wann ist der "Wert" des entwendeten Guts hoch genug, damit ein solches Reagieren, wie das des Rollstuhlfahrers oder das aus meinem Beispiel noch unter Notwehr fiele? (Bzw. kann ein materieller Wert überhaupt hoch genug sein, um ein Menschenleben aufs Spiel zu setzen?) Es ist mir klar, dass eine allgemein gültige Antwort nicht immer möglich ist, ich würde mich dennoch über eine Antwort freuen! Grüße Manuel
Sehr schönes Video :) Aber mal ne Frage zum Kirschbaumfall: Wenn die Kinder am wegrennen sind, dann ist doch IMHO der Angriff sowieso vorbei, also nicht mehr gegenwärtig. Womit doch eh keine Notwehr mehr gegeben ist. Oder mache ich da nen Denkfehler? Gruß aus Mainz
Wie gewohnt ein sehr tolles, informatives sowie leicht verständliches Video - vielen Dank Herr Anwalt! :) Sie sind ein großes Vorbild für mich und ich freue mich stets auf neue Videos von Ihnen - weiter so! :) Viele Grüße Tobias PS: Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, dass ich so lange gebraucht habe, um auf Ihre vorherigen Kommentare zu antworten. :/ 🙈
Das Video ist gut, allerdings sagt mein Professor zum Verteidigungswillen etwas anderes. Vor allem fragt man erstmal nach den subjektiven Rechtfertigungsgründen bzw. Ob der Verteidigende in Kenntnis der Notwehrlage handelt…. Und eine andere Meinung sagt, dass nicht nur nach dieser gefragt werden sollte, sondern der Verteidigungswille ebenso eine Rolle spielt. Beispielsweise: Ich sehe jetzt einen Passanten (P) auf der Straße, dieser wird von T geschlagen. Die T, ist zufällig diese Person, mit der ich noch eine Rechnung offen habe. Nun gehe ich dorthin und schlage ihn zusammen. Im gleichen Zug habe ich aber ebenso Gebrauch von der Notwehrlage gemacht, da P von T geschlagen wurde. Dementsprechend habe ich die Gefahr von einem anderen (P) abgewandt, obwohl dies eigentlich gar nicht ersteres Ziel war. Mir ging es nämlich nicht darum, der P zu helfen, sondern darum, T zu schaden. Somit ist das Handeln in Kenntnis der Notwehrlage zwar zu bejahen, allerdings der Verteidigungswille zu negieren. Warum? Weil ich nicht im Sinne zur Abwehr des Angriffs handelte. Ebenso würde ich gerne ergänzen, bei der Gebotenheit ist vor allem der Schutz von schuldunfähigen Menschen zu erwähnen. Das bedeutet, zu dieser Gruppe gehören strafunmündige Kinder, sowie aber auch Irrende Menschen (z.B. verwirrte alte Leute oder psychisch Verwirrte, die man im ersten Moment mit Schutzwehr behandeln sollte. Das bedeutet vielleicht einen objektiv erkennbaren Irrenden, auf seinen Irrtum aufmerksam machen (natürlich nur wenn es die Umstände erlauben), wenn diese Irrende Person kurz davor ist euch erheblichen Schaden zuzufügen, dann seid ihr natürlich berechtigt erforderliches, gleichwirksames und sicherstes Mittel zu verwenden, um die Gefahr von euch abzuwenden, das würde man auch Trutzwehr nennen, genau dasselbe gilt auch für extrem Trunkene Menschen.
Danke für das Video... kurze Nachfrage: der Angriff muss ja gegenwärtig sein... aber wenn zb der Fahrgast im Taxi den Fahrpreis nicht zahlt und dann wegrennt, 1. wäre der Angriff da noch gegenwärtig ? und 2. wenn ich als Fahrer hinterher renne aber zu langsam bin und als einzige Möglichkeit, ihn zu stellen die ist, ihn von hinten mit einem Messer zu treffen... wäre das dann von der Notwehr gerechtfertigt? Wäre wohl ein zu krasses Missverhältnis zwischen Fahrpreis und der Verletzung, aber es gäbe kein effektiveres Mittel....
Normalerweise löst man die von dir angesprochene Problematik auch über das Festnahmerecht. Beim Messerwurf (der in der Praxis sehr schwer ist), muss nicht unbedingt ein extremes Missverhältnis vorliegen. Der Angriff dauert meines Erachtens solange fort, bis der Typ unerreichbar weit weg ist.
Die Sache mit dem mildesten Mittel ist bei einem ernsthaftem Kampf gegen mehrere Gegner komplett sinnfrei, da man dann eh weder Zeit noch Muße hat groß zu überlegen. Man wird also schwere oder schwerste Schäden bei den Gegnern in kauf nehmen und anschließend dafür von einem Richter die Quittung dafür bekommen, da der wahrscheinlich meint, man hätte aber jetzt nicht so hart vorgehen müssen. Bei der Sachkunde hat uns der Ausbilder damals so schöne Fälle geschildert, bei denen man sich ob der Entscheidung des Richters nur an den Kopf fassen konnte. Ich für meine Person entscheide mich da lieber für den Knast, als verkrüppelt oder tot zu sein.
@@marcoh.1952 Aber natürlich ist das total unglaubwürdig, wenn bei Waffensachkunde-Ausbildung auch die rechtlichen Aspekte angeschnitten werden, inklusive der Schilderung einiger Fälle die so ganz anders vom Gericht aufgefasst wurden, als von der in den eigenen vier Wänden angegriffenen Person. Sorry, Du bist natürlich der über alles erhabene Experte ...
Und wie ist das mit einem Katana zur Verteidigung? Das ist ja nicht erlaubt mit zu führen, oder? Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden, freue mich auf eine Antwort :)
@@Incredible_L du hättest automatisch eine Anzeige am Hals wegen unerlaubten führens einer Waffe. Dazu könnte schwere Körperverletzung kommen, wenn du dich damit verteidigst.
@@KingDesZockens ah okay. Hab nur gefragt weil er sowas gesagt hat wie "man kann sich mit jeder Sache verteidigen". Habs vllt falsch verstanden, vielen Dank
War im Judo.Es war eig ganz nice dort, hab gelernt die Kraft des anderen auszunutzen.(wir sollten nicht lernen zu kämpfen sondern es ging eher so um Selbstverteidigung und damit man nicht so leicht auf die fresse fliegt.) Dinge die ich dort nicht gelernt habe: •Wenn man mit einem Ring der einen Stein hat zuschlägt tut es gleich viel mehr weh •Wenn man ne etwas schwerere Batterie oder nen Stein in die Hand nimmt, hat man mehr Schwung beim schlagen(weiß nicht aber ich glaube mein Vater hat mal gesagt dass das eventuell strafrechtliche Probleme gibt) •Es ist viel zu einfach jemandem den Ellenbogen auszurenken🥲(sind gleich am Boden tut sch**ß weh, wenn man danach nicht weitermacht kommt man glaube ich gerade so davon😅)
Da hab ich ein Erlebnis zu dem Thema ☝🏻 Ich habe vor ungefähr 14 Jahren in Bremen gewohnt und da bin ich in der nacht von 2 Personen überfallen worden, habe mich natürlich zu wehr gesetzt, und hab den Typen der über mir gebeugt war blind gegen den Kopf geschlagen, da ich mein linken Arm mir schützend vor das Gesicht gehalten habe konnte ich nicht sehen wo hin ich schlug 🤷🏻♂️ darauf hin sackte der über mir zusammen und hat sich nicht mehr bewegt, hab dan daraufhin den Krankenwagen gerufen und die Polizei, Moral von der ganzen Geschichte, der Typ ist im Krankenhaus verstorben da ich ihn mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen habe.
Gute Notwehr! Tja hat der jenige halt Pech gehabt und fertig Thema beendet, so muss ey sein, ich hoffe dadurch lernen die anderen nicht lebenswerten Abzieher und assis 😊
6:22 Was ist, wenn ich mir nicht sicher sein kann ob der nach dem knock out aufsteht und mich zu Brei schlägt? Ich bin ein körperlicher "Lauch" und käme ich in so eine Situation, in der ich so einen John Dwayne (wie auch immer) auf den Boden gelegt hätte, hätte ich wohl aus dem Sicherheitsgrund meinem angreifenden Gegenüber "unschädlicher" gemacht.
Wenn du ihn aus geknockt hättest , warum willst du ihn dann "Unschädlicher" machen? Bis der wieder aufwacht hättest du schon lange weg laufen können oder dir hilfe ersuchen können. Wir sind nicht in den USA oder in einen Hollywood Film ala John Wick. Wie der Anwalt schon sagte " Es muss angemessen sein" Jemanden zu killen der aus geknockt ist (wo keine gefahr gerade aus geht ) ist doch keine Notwehr mehr.
Hallo, sehr gutes Video ich hätte mal eine Frage. Ich muss Sozialkunde machen aber ich verstehe zwei Sachen überhaupt nicht vielleicht wüsstest du sie ja die Aufgaben gehören zum Feld Sozialkunde.
Vllt solltest du für alle nicht Kampfsportler auch einmal einige Ausführungen zur Nothilfe und Putativnotwehr zum Besten geben Ein Tip, mein erster Ju- Jutsu Trainer erläuterte uns schon vor 45 Jahren, die beste SV ist die man nie anwenden muss. Weglaufen ist , falls möglich, immer noch der wirksamste Schutz
Boahh, vor 12 Jahren Jagdschein gemacht und die Definition von Notwehr kann ich immer noch auswendig, selbst wenn man mich mitten in der Nacht wach mache würde 🤣🤣🤣🤣
Sehr schönes Video, aber bitte schmeiß diese wunderbare Klinge doch nicht so auf den Boden!! 😥😥 Da tat mir die Klinge echt leid:( Nett das du der verwirrten Internetgemeinschaft die Gesetzte nochmal verständlich rüber bringst.
05:28 Irgendwie schoss mir das Bild in den Kopf, dass alle Richter und Anwälte, die tagsüber gesittet zusammensitzen und Gesetze interpretieren, sich nachts in einem Underground Fight Club gepflegt eins auf die Nuss geben.
Angenommen, man dürfte (aus welchen Gründen auch immer) aufgrund eines Waffenscheines in der Öffentlichkeit Waffen zu tragen. Kann man dann, wenn man zu einem Terroranschlag kommt, diesen zum Schutz der anderen ohne Vorwarnung erschießen? Gruß Hans
Da muß Ich Ihnen sagen, daß Gewaltmonopol liegt immer beim Staat. Nehmen wir einmal an, Sie und Ihre Familie wären beim Anschlag von Berlin dabei gewesen, Ihre Frau, ihr Sohn und ihre Tochter wären vom Anis Amri mit dem LKW überfahren worden, und sie wären Jäger oder Sportschütze und hätten eine WBK-Waffenbesitzkarte. Sie können und dürften nicht nach Hause fahren, da ihre Pistole holen zum Breitscheidplatz zurück fahren den Anis Amri dann im LKW erschießen. Wenn Sie so ein Beispiel hören oder lesen wollen. Da gehen Sie dafür Jahre in den Bunker. Wie gesagt das Gewaltmonopol liegt bei den Staatsorganen. Aber wenn jemand oder mehrere bei jemanden einbricht, und dann mit einer Waffe im Haus oder Wohnung bedroht wird, darf man sich mit den Mildesten Mitteln sich und seine Familie verteidigen. Es gab einen Fall in Balve in der Nähe vom Sauerland, da ist ein Jäger von 2Albanern überfallen worden im eigenem Haus, der 18jährige stand mit einem Messer vor dem Jäger und bedrohte ihn, der Jäger verteidigte sich und der 48jährige Kumpane verdrückte sich dann. Das Ende vom Lied war, der Jäger verlor seine WBK usw. mußte seine Waffen abgeben. Ich weiß aber nicht, ob der Jäger noch in den Knast mußte. Es wird bestimmt noch irgendwas im Internet von diesem Fall stehen. MfG. M. O.
Heey der Schlag am Anfang hat weh getan 😢
Sorry Bro, trink einfach weniger, dann passiert das beim nächsten Mal nicht!
D.K. Haha
Peinlich
😂😂😂😂😂😂
Sryyy 😕😕
Ich liebe es einfach wie du das ganze immer erklärst viel verständlicher als manche Lehrer 👍👍
Ja er macht das top 👍
Er verdient sein Geld auf UA-cam ja nach Leistung ☺️
In der Schule hört einfach nur keiner zu und ist durch Mitschüler abgelenkt
@@rasenmaeher_mann068 deine Kommentar sagt schon alles über dein Charackter XD
Und die Moral von der Geschicht:
Wenn man Kirschen geklaut hat und man hinter sich ein metallisches Klicken hört, sollte man im Zick-Zack laufen.
Sag das mal Rickon aus Game of Thrones!
@@HerrAnwalt F für Rickon
@@butzbachbanger698 ayy ein OG Basti fan
Dumm?
@@HerrAnwalt man dieser Spoiler :(
"Gib mir dein Geld und alles was du bei dir hast oder ich box dich um!"
"Warte, ich muss kurz Jura studieren gehen, damit ich mich in meiner Not wehren kann."
Wenn der oder die Angreifer aber vor dir stehen, dich körperlich einschüchtern und dich fragen ob du Geld dabei hast, ist die Sache glaube ich nicht mehr ganz so einfach. Mir ist das passiert und als ich Anzeige erstattet habe wurde ich mehrmals explizit gefragt, ob mich die Angreifer aufgefordert haben ihnen das Geld zu geben bzw mir mit Gewalt gedroht haben
Halt stopp laut stgb Paragraph 123 Absatz 5a habe ich das Recht Gewalt ausüben zu dürfen in nicht exzessiver Form aber dennoch in angemessener Form, dass das mal klar ist☝🏻
@@aarondohlen Achja, Raub vs. räuberische Erpressung. Beim ersten nimmt man's dir, beim letzteren gibst du's ihnen. Das ist dann auch beim Strafmaß entscheidend, aus irgendeinem Grund.
Dumm?
Wenn einer vor mir steht, mich evtl. sogar mit Waffe bedroht und mein Geld will, dann bekommt er mein Geld. Ich riskier doch nicht für ein paar Euro mein Leben.
Interessanter Anblick: Herr Anwalt im Punisher shirt, da der Punisher für ein gefallenes Rechtssystem steht. :D
Jau, passt doch. Der Bürgerkrieg kommt jetzt.
Ich habe das auch gesehen und nach diesem Kommentar gesucht.... Danke :))
Eigentlich würde ja ein Daredevil Shirt noch besser passen !
@@TheKevlol jaaaaa
Unser so genanntes "Rechtssystem" ist sowieso ein zahnloser Tiger, außer wenn es darum geht, die *_eigene_* Bevölkerung zu schikanieren.
Letztens sprang einer hinter nem Brückenpfeiler hervor, Messer gezückt und sagte "Geld oder Leben!" - "Mensch, ich bin verheiratet und habe Kinder! Welches Geld? Welches Leben?!?" Und dann haben wir uns umarmt und gemeinsam geweint. Es war sehr schön.
Moralisch betrachtet ist für mich eindeutig klar das wenn jemand gewaltsam in dein Zuhause eindringt und dich bedroht potentiell tötliche Gewalt legal sein sollte.
Zieh nach Kalifornien, da darfst du den Einbrecher erschießen
@@scratsnut9106 Eigentlich in den gesamten USA
Wenn einer bei mir rein will stimmt er mit betreten der wohnung zu, schaden zu erleiden in höhe die nötig ist, sich wieder zu verpissen.
Nicht nur von dir, sondern auch für deine ganze Familie
@@scratsnut9106 Ist doch auch gut so
Morgen Strafrecht AT Klausur - sehr gutes timing 😁 Kann Notwehr zwar weitestgehend, aber gut, um mein Wissen zu festigen ☝🏼
Drücke dir die Daumen!
Herr Anwalt danke!
Frankfurt? Falls ja, grüß dich Kommilitone! :D
Wie kann ein so seriöser, cooler und sympathischer Kanal nur so wenig Abonnenten haben.
Danke Bro. Aber ich finds gar nicht so wenig! Ist doch geil, wenn wir stetig wachsen. Dann ist es gemütlicher.
@@HerrAnwalt jetzt hast du Millionen auf tik tok :)
Der Familienvater war ein absoluter Ehrenmann und ein Vorbild für alle Väter.
Big Dick Energy
Ist so!
Ich wunder mich dass man sich überhaupt wehren darf.
Ich fand immer das "mildeste Mittel" besonders Spannend, weil das auch sehr subjektiv ist. Hatte leider aufgrund meiner Arbeit im Sicherheitsgewerbe ständig mit Notwehr/Nothilfe zu tun. Uns wurde damals gesagt: Grundsätzlich begehen wir eine Straftat, in den meisten Fällen Körperverletzung, ich muss dann beweisen, das es Notwehr war.
Haste nicht ganz unrecht ich bin im selben Gewerbe Tätig und das mit Mildestes mittel ist echt beschissen. Finde in Manchen fällen sollte es wie in Texas laufen.
Der Vater vom Kollegen hatte auch eine Firma für sicherheitsgewerbe. Dem stank es am Ende so, das er den ganzen laden zu gemavht hat.
Meinte richtig passend : man soll für Sicherheit sorgen und bekommt immer weniger rechte, der Täter dagegen immer mehr"
Stimmt auch
Ich weiß genau, wovon du redest. Frage mich auch grade, was bei sowas das „Mildere Mittel“ sein soll.
Gutes Video! Ich feier besonders den Spruch "Alter, pack das Messer weg! Ich sag es dir nicht zweimal, pack das Messer weg!" Den Spruch hört man sooo häufig (natürlich nicht unbedingt mit dem Messer wegpacken) und finde es einfach immer wieder lustig :D
Danke, dass du dir die Zeit nimmst das uns so gut zu erklären.
Sehr gerne!
#HerrAnwalt
Eine simulierte Hauptverhandlung wäre mal schön. Würde mich interessieren, wie das in Deutschland aussieht. Allenfalls mit Zwischenschnitten für Erklärungen etc... Ist natürlich aufwändig.
Würde ich sehr gerne machen und plane ich auch schon sehr lang.
Bisher verwehrt man mir den Zugang zu einem Gerichtssaal (auch die zu Ausbildungszwecken).
Aber ich gebe nicht auf.
@@HerrAnwalt Ja bleibe da bitte dran. Für mich als Schweizer wäre das sehr interessant. Ich bekomme da nicht so viel von deutschem Recht/Verhandlungsführung mit.
@@HerrAnwalt
"Bisher verwehrt man mir den Zugang zu einem Gerichtssaal"
Sind Gerichtsverhandlungen denn nicht öffentlich ?
Oder hast Du Hausverbot in allen deutschen Gerichten ?
Gerichtsverhandlungen sind meistens öffentlich.
Aber da darfst du doch nicht filmen.
Es geht darum, dass ich einen Saal zur Verfügung gestellt bekomme.
@@HerrAnwalt Kann man nicht irgendwie ein paar Stühle und Tische zurechtstellen? Das würde es ja schon tun. Mir ist der Ablauf deutlich wichtiger, als das Design ^^.
Ich liebe diesen man einfach so sympathisch
Ne
@@chocolate_700 hä doch ich mag ihn
@@layachi5889 Negativ
@@chocolate_700 hä oke 💀
Herr Anwalt ist einfach der beste
Von Anfang bis Ende erstklassig! Mit Witz und Verstand aufgebaut; fesselt, auch, wenn man sich nicht wirklich dafür interessiert! Mensch bin ich froh die Glocke geläutet zu haben.
Danke dir NPC! Orange man bad!
Dwayn Johnson bester Mann und Vorbild 🙏
Pov: The rock Schießt mit ner dessert eagle auf ein 13 jährigen
Dieses Video format ist spitze
Könnten sie vielleicht mal so ein Video zum Thema Garanten Stellung machen?
Sehr schön erklärt!
Vielen Dank sehr hilfreiches Video
interessant das ein "preventiver Angriff" gerechtfertigt sein kann denn der Angreifer hat immer einen erheblichen Vorteil. Deshalb ist es aus SV-Sicht grundsätzlich klüger Derjenige zu sein der eskaliert falls eine Eskalation nicht vermeidbar ist. Aber Kampfsportler haben es bei solchen Sachen, erfahrungsgemäß immer sehr schwer vor Gericht.
SV?
@@toko2367 Selbstverteidigung
Das beste Video das ich bisher zu diesem Thema gesehen habe 👍
super video und top visualisierungen :D gerade für nicht-juristen gut zu verstehen
Danke Jman!
Danke für das Video, hat einige meiner Fragen geklärt 🙏🏼 und cooles Punisher-T-shirt 😄
Wenn ich solche Videos gucke bekomme ich richtig Lust Jura zu studieren.
Finde nämlich die Auseinandersetzung mit schwierigen rechtlichen Fragen sehr interessant und es gibt immer Fälle bei denen man die Situation aus verschieden Perspektiven betrachten muss.
Aber ich hab bereits ein Studium nach 2 Semestern abgebrochen und hab die Sorge dass mir das wieder passiert 😂
Das ist die beste Voraussetzung um ein guter Jurist zu werden.
Wenn Du Dein Jura-Studium direkt nach dem ersten Semester abbrichst, wäre das ja nicht wieder passiert, dass Du Dein Studium nach zwei Semestern abgebrochen hättest.
@@pleindespoir haha ja das ist richtig;)
Aber ob ich Jura bereits nach einem Semester abbreche? Ich gebe mir grundsätzlich mindestens 2 um erstmal alles kennenzulernen.
Viele denken sich ja in den ersten beiden Semestern " oh alles schwer, viel zu viel blabla " aber dann findet man sich ein und kann das fach echt genießen.
Aber Eltern machen halt Druck endlich mal fertig zu werden .... naja mal schauen
Die Angst wird dir niemals jemand nehmen können.
Aber du wirst auch im Jurastudium sehr schnell an den Punkt kommen, wo du dir denkst: "Wofür das Ganze?"
Da musst du dann beissen!
@D.K. Studierst du Maschinenbau?
Einfach sehr hilfreich deine Videos
Richtig gut erklärt! Danke für dieses Video!
Sehr schön erklärt
Mein erster Besuch bei Dir: Perfekt formuliert, in guter Zeit genau auf die Punkte gekommen. Das Ganze sehr gut verständlich, lebensnah und sogar lustig. DANKE! Gleich abonniert. ;)
Mir missfällt dass er das mildestes Mittel nicht genauer unter die Lupe genommen hat. Das Beispiel zwischen Faust und Handfeuerwaffe ist dann doch etwas extrem. Als Beispiel hätte er erklären können, was man denn so ungefähr darf, wenn jemand ohne Waffe angreift, mit Messer, schlagring etc. Die handelsüblichen Sachen ebend.
Da muss ich an den Fall von Diren Dede denken. Als Beispiel wie Notwehr nicht funktioniert.
7:49 🤣🤣🤣
Auf jeden Fall tolles Video und gut erklärt. Danke!
Erstmal die Deagle ziehen und ein paar header verteilen 😂😂 Ein sehr schöner Vergleich.
CS:GO-Training lohnt sich.
Bleibt nur noch hoffen der Typ hat kein spinbot 🥴
Schön erklärt, Daumen hoch
Den Kirschbaufall hatte ich tatsächlich auch im Unterricht.
Vielleicht hätte man noch sagen können, das alle Rechtsgüter, Notwehrfähig sind.
So wurde mir damals das Missverhältnis erklärt, z.B. Eigentum gegen Leben ist ein zu große Differenz.
Gut erklärt.
Vor einer physischen Verteidigung sollte man wenn möglich, seitlich oder rückwärts ausweichen, um bei einem Nachsetzen des Angreifers eindeutig legitimiert zu sein.
blöd wenn Frauen halt meistens eher von hinten angegriffen werden, was empfiehlt mann denn dann?
Auf die Füße treten, schreien, sich schwer machen, dann aufs Knie treten. Zum Beispiel
SELBSTVERTEIDIGUNG - SEHR INTERESSANTES THEMA - 👍
Mir wurde mal gesagt dass ich mir erst 'n Messerstich verpassen lassen muss bevor ich zurückstechen darf, aber wo wäre dann bitteschön das Recht auf Notwehr? Und ja, ich habe diverse Messer und ein Tomahawk, und wenn bei mir jemand bewaffnetes einbricht würde ich diese notfalls auch einsetzen. Ab welcher "Situation" dürfte ich in der meines Erachtens schon beim Einschlagen meiner Fensterscheibe (anders kommt man in meine Wohnung nicht unbefugt rein, denn ich habe diverse Zusatzschlösser die nur von Innen zu öffnen sind) entstandenen Notwehrsituation meine Chancen angleichen, indem ich selbst ein Messer zur Hand nehme?
Davon abgesehen finde ich dass man in der eigenen Wohnung sowieso KEINE Einschränkungen im Bezug auf Notwehr mehr haben dürfte! Gerade bei gewaltsamem Eindringen muss man davon ausgehen dass dem Täter scheißegal ist was mit dem Bewohner / den Bewohnern passiert! Und ich finde in solch einem Fall sollte man auch dann noch straffrei ausgehen wenn man ihm mit 'nem Schwert den Kopf abschlägt! Und wenn das voraussetzen würde, dass ich ein gewaltsames Eindringen nachweisen kann, würde ich mir dafür sogar 'ne Überwachungskamera installieren!
Mein Abo hast du. Finde das Thema sehr interessant, alleine auch wegen meiner Umschulung die ich momentan mache
Schönes equipment und tolle Erklärung 😉🤣
Hast du gut gemacht.
Du kannst nicht einfach Harvey boxen😉😂
Er hat angefangen! Hat man doch gesehen!
Hi danke für dieses Video 👍 genau das habe ich mich immer gefragt
Gut zu wissen, dachte man darf sich erst nach einem ,,Gegner,,angriff wehren
Sehr wichtiges Thema 👍
Punisher sympathi 100% 😂💀
Danke einfach nur danke 🙏
Wenn ihr Themenvorschläge habt:
Bitte unter #HerrAnwalt
Anwalt mit Punisher Shirt und Outdoormesser in der Schublade, da lasse ich doch sofort mal nen Abo da. Hollywood lässt grüßen. Rule No 9, never go anywhere without a knife ! Sonnige Grüße
du bist besser als jeder lehrer den ich je hatte 😂
hier wären ein paar beispiele interessant gewesen.
gerade bezüglich handlungen in der eigenen räumlichkeiten, da es auch schnell zu ungunsten von "verteidigern" ausgehen kann.
gerade sportschützen sind schnell auf der abschussliste. wenn es um das gewaltmonopol geht, kennen viele linke richter keine gnade! ja, es geht auch anders herum, aber es hängt eben von dem ab, was man beweisen kann.
Danke für das Tolle Video!
Ich bin kein Jurist, finde solche Themen aber durchaus interessant, sodass ich über so eine analoge hypothetische Situation wie dein letztgenanntes Beispiel mit dem Bounty neulich eine ausgedehnte Diskussion mit einem Freund führte. Und zwar handelte es sich dabei um einen Dieb, der jemanden den Geldbeutel entwendet und auf dem E-Bike davondüst. Nun ist der "Bestohlene" zu Fuß unterwegs, hat jedoch eine Pistole, die er dann einsetzt (von mir aus nach Warnschuss o.Ä), um den Dieb zu stoppen, welcher dabei ums Leben kommt.
Mein Diskussionspartner argumentierte stets mit der besagten Irrelevanz des Ausmaßes des eingesetzten Mittels, solang es das mildest mögliche ist. Ich erwiderte mit der fehlenden angemessenen Verhältnismäßigkeit zwischen dem entwendeten "Wert" und diesem eingesetzten Mittel. So weit, so gut.
Nun bleibt mir eigentlich nur noch die Frage: Ab wann ist der "Wert" des entwendeten Guts hoch genug, damit ein solches Reagieren, wie das des Rollstuhlfahrers oder das aus meinem Beispiel noch unter Notwehr fiele? (Bzw. kann ein materieller Wert überhaupt hoch genug sein, um ein Menschenleben aufs Spiel zu setzen?)
Es ist mir klar, dass eine allgemein gültige Antwort nicht immer möglich ist, ich würde mich dennoch über eine Antwort freuen!
Grüße
Manuel
finde deine viedos echt toll
Sehr schönes Video :) Aber mal ne Frage zum Kirschbaumfall: Wenn die Kinder am wegrennen sind, dann ist doch IMHO der Angriff sowieso vorbei, also nicht mehr gegenwärtig. Womit doch eh keine Notwehr mehr gegeben ist. Oder mache ich da nen Denkfehler?
Gruß aus Mainz
@@HerrAnwalt Okay. Vielen Dank 👍
Suchte einfach mal alle Videos durch 🤭😁 super mega interessant witzig verpackt😍bleibt auf jeden Fall hängen🥰
Wie gewohnt ein sehr tolles, informatives sowie leicht verständliches Video - vielen Dank Herr Anwalt! :)
Sie sind ein großes Vorbild für mich und ich freue mich stets auf neue Videos von Ihnen - weiter so! :)
Viele Grüße
Tobias
PS: Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, dass ich so lange gebraucht habe, um auf Ihre vorherigen Kommentare zu antworten. :/ 🙈
Was ein geiles Lob. Und ich freue mich, wenn du ein neues Klavierstück raushaust :)
@@HerrAnwalt Sehr gerne und ich freue mich bereits darauf zu hören, wie es Ihnen gefällt. :)
Danke tolles Video
Sehr gerne Bro!
Ich finde Alf in deinen TikTok Videos cool!
Sehr interessant Herr Anwalt. Übrigens, fancy T-Shirt .
Herr Anwalt wie sie mit den Fäusten schwingen sieht schon sehr professionell aus. Haben sie öfter mal den Notwehrparagraphen angewandt ?
Natürlich war es immer Notwehr, wenn ich eine physische Auseinandersetzung hatte. Ansonsten habe ich Krav Maga gemacht.
Das Video ist gut, allerdings sagt mein Professor zum Verteidigungswillen etwas anderes. Vor allem fragt man erstmal nach den subjektiven Rechtfertigungsgründen bzw. Ob der Verteidigende in Kenntnis der Notwehrlage handelt…. Und eine andere Meinung sagt, dass nicht nur nach dieser gefragt werden sollte, sondern der Verteidigungswille ebenso eine Rolle spielt. Beispielsweise:
Ich sehe jetzt einen Passanten (P) auf der Straße, dieser wird von T geschlagen. Die T, ist zufällig diese Person, mit der ich noch eine Rechnung offen habe. Nun gehe ich dorthin und schlage ihn zusammen. Im gleichen Zug habe ich aber ebenso Gebrauch von der Notwehrlage gemacht, da P von T geschlagen wurde. Dementsprechend habe ich die Gefahr von einem anderen (P) abgewandt, obwohl dies eigentlich gar nicht ersteres Ziel war. Mir ging es nämlich nicht darum, der P zu helfen, sondern darum, T zu schaden. Somit ist das Handeln in Kenntnis der Notwehrlage zwar zu bejahen, allerdings der Verteidigungswille zu negieren. Warum? Weil ich nicht im Sinne zur Abwehr des Angriffs handelte.
Ebenso würde ich gerne ergänzen, bei der Gebotenheit ist vor allem der Schutz von schuldunfähigen Menschen zu erwähnen. Das bedeutet, zu dieser Gruppe gehören strafunmündige Kinder, sowie aber auch Irrende Menschen (z.B. verwirrte alte Leute oder psychisch Verwirrte, die man im ersten Moment mit Schutzwehr behandeln sollte. Das bedeutet vielleicht einen objektiv erkennbaren Irrenden, auf seinen Irrtum aufmerksam machen (natürlich nur wenn es die Umstände erlauben), wenn diese Irrende Person kurz davor ist euch erheblichen Schaden zuzufügen, dann seid ihr natürlich berechtigt erforderliches, gleichwirksames und sicherstes Mittel zu verwenden, um die Gefahr von euch abzuwenden, das würde man auch Trutzwehr nennen, genau dasselbe gilt auch für extrem Trunkene Menschen.
Extrem gut erklärt ohne viel fachwörter idioten sicher 🔥
Könnten sie mal ein Video zu Messer gesetz was darf man führen und ab wann kaufen machen?
Danke für das Video... kurze Nachfrage: der Angriff muss ja gegenwärtig sein... aber wenn zb der Fahrgast im Taxi den Fahrpreis nicht zahlt und dann wegrennt, 1. wäre der Angriff da noch gegenwärtig ? und 2. wenn ich als Fahrer hinterher renne aber zu langsam bin und als einzige Möglichkeit, ihn zu stellen die ist, ihn von hinten mit einem Messer zu treffen... wäre das dann von der Notwehr gerechtfertigt? Wäre wohl ein zu krasses Missverhältnis zwischen Fahrpreis und der Verletzung, aber es gäbe kein effektiveres Mittel....
Normalerweise löst man die von dir angesprochene Problematik auch über das Festnahmerecht. Beim Messerwurf (der in der Praxis sehr schwer ist), muss nicht unbedingt ein extremes Missverhältnis vorliegen. Der Angriff dauert meines Erachtens solange fort, bis der Typ unerreichbar weit weg ist.
Jedes Abo verdient 👌🏻
Er spricht so krass wie Sebastian Bielendorfer
5:37 bestes Standbild
Perfekter Zeitpunkt! Morgen Strafrecht-Klausur haha 🤔
Drücke die Daumen Mr. Pate!
Herr Anwalt Vielen Dank 🙏- solange keine Actio libera in causa drankommt, könnte es was werden haha
Michael Corleone Ich tippe ja auf aberratio ictus evtl. i.V.m error in persona 😁
Seine Videos sollten in der Schule gezeigt werden. Super
NEIN DEFINITIV NICHT!!
Die Sache mit dem mildesten Mittel ist bei einem ernsthaftem Kampf gegen mehrere Gegner komplett sinnfrei, da man dann eh weder Zeit noch Muße hat groß zu überlegen. Man wird also schwere oder schwerste Schäden bei den Gegnern in kauf nehmen und anschließend dafür von einem Richter die Quittung dafür bekommen, da der wahrscheinlich meint, man hätte aber jetzt nicht so hart vorgehen müssen. Bei der Sachkunde hat uns der Ausbilder damals so schöne Fälle geschildert, bei denen man sich ob der Entscheidung des Richters nur an den Kopf fassen konnte. Ich für meine Person entscheide mich da lieber für den Knast, als verkrüppelt oder tot zu sein.
Du musst generell nur das Mittel nehmen, dass für dich das mildeste Mittel ist, auch der Tod des Angreifers ist schlimmstenfalls gerechtfertigt.
@@marcoh.1952 Im Prinzip ja, aber es heißt nicht umsonst: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
@@Nachtwolke ich sage es mal so, deine Aussage klingt relativ unglaubwürdig, dass dir dein Ausbilder etc. Irgendetwas gezeigt hat.
@@marcoh.1952 Aber natürlich ist das total unglaubwürdig, wenn bei Waffensachkunde-Ausbildung auch die rechtlichen Aspekte angeschnitten werden, inklusive der Schilderung einiger Fälle die so ganz anders vom Gericht aufgefasst wurden, als von der in den eigenen vier Wänden angegriffenen Person. Sorry, Du bist natürlich der über alles erhabene Experte ...
Mr. Harvey "The CEO Of Law" Specter. Bester Mann. 😂👍
Und wie ist das mit einem Katana zur Verteidigung? Das ist ja nicht erlaubt mit zu führen, oder? Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden, freue mich auf eine Antwort :)
Ein katana darfst du besitzen, jedoch in der Öffentlichkeit nicht führen :)
@@KingDesZockens ich weiß, falls man es aber dabei hat und sich damit selbstverteidigt, ist das strafbar oder?
@@Incredible_L du hättest automatisch eine Anzeige am Hals wegen unerlaubten führens einer Waffe. Dazu könnte schwere Körperverletzung kommen, wenn du dich damit verteidigst.
@@KingDesZockens ah okay. Hab nur gefragt weil er sowas gesagt hat wie "man kann sich mit jeder Sache verteidigen". Habs vllt falsch verstanden, vielen Dank
@@Incredible_L verteidigen theoretisch ja. Aber Anzeige wg unerlaubten Waffenbesitz
War im Judo.Es war eig ganz nice dort, hab gelernt die Kraft des anderen auszunutzen.(wir sollten nicht lernen zu kämpfen sondern es ging eher so um Selbstverteidigung und damit man nicht so leicht auf die fresse fliegt.)
Dinge die ich dort nicht gelernt habe:
•Wenn man mit einem Ring der einen Stein hat zuschlägt tut es gleich viel mehr weh
•Wenn man ne etwas schwerere Batterie oder nen Stein in die Hand nimmt, hat man mehr Schwung beim schlagen(weiß nicht aber ich glaube mein Vater hat mal gesagt dass das eventuell strafrechtliche Probleme gibt)
•Es ist viel zu einfach jemandem den Ellenbogen auszurenken🥲(sind gleich am Boden tut sch**ß weh, wenn man danach nicht weitermacht kommt man glaube ich gerade so davon😅)
Da hab ich ein Erlebnis zu dem Thema ☝🏻
Ich habe vor ungefähr 14 Jahren in Bremen gewohnt und da bin ich in der nacht von 2 Personen überfallen worden, habe mich natürlich zu wehr gesetzt, und hab den Typen der über mir gebeugt war blind gegen den Kopf geschlagen, da ich mein linken Arm mir schützend vor das Gesicht gehalten habe konnte ich nicht sehen wo hin ich schlug 🤷🏻♂️ darauf hin sackte der über mir zusammen und hat sich nicht mehr bewegt, hab dan daraufhin den Krankenwagen gerufen und die Polizei, Moral von der ganzen Geschichte, der Typ ist im Krankenhaus verstorben da ich ihn mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen habe.
Und das Nachspiel?
@@AlexandraVioletta Das nachspiel
Ich wurde nicht angezeigt und ich hatte das Recht mein eigenes Leben zu verteidigen 😅
Gute Notwehr! Tja hat der jenige halt Pech gehabt und fertig Thema beendet, so muss ey sein, ich hoffe dadurch lernen die anderen nicht lebenswerten Abzieher und assis 😊
Und du bist nicht angeklagt wurden?
6:22 Was ist, wenn ich mir nicht sicher sein kann ob der nach dem knock out aufsteht und mich zu Brei schlägt? Ich bin ein körperlicher "Lauch" und käme ich in so eine Situation, in der ich so einen John Dwayne (wie auch immer) auf den Boden gelegt hätte, hätte ich wohl aus dem Sicherheitsgrund meinem angreifenden Gegenüber "unschädlicher" gemacht.
Shame on you dass du The Rocks Namen nicht kennst
@@ehrenbrudervegeta4853 Anhand deines Namens und Kommentars halte ich schon nicht viel von dir ;)
Wenn du ihn aus geknockt hättest , warum willst du ihn dann "Unschädlicher" machen? Bis der wieder aufwacht hättest du schon lange weg laufen können oder dir hilfe ersuchen können. Wir sind nicht in den USA oder in einen Hollywood Film ala John Wick. Wie der Anwalt schon sagte " Es muss angemessen sein" Jemanden zu killen der aus geknockt ist (wo keine gefahr gerade aus geht ) ist doch keine Notwehr mehr.
@@yeahnick4260 Wenn Du Knockout gehst, gibt es kein "ich stehe auf" mehr und das sage ich als Wettkampfboxer.
Hallo, sehr gutes Video ich hätte mal eine Frage. Ich muss Sozialkunde machen aber ich verstehe zwei Sachen überhaupt nicht vielleicht wüsstest du sie ja die Aufgaben gehören zum Feld Sozialkunde.
Die Mucke am Ende hat's nochmal extrem fresh gemacht :D
Vllt solltest du für alle nicht Kampfsportler auch einmal einige Ausführungen zur Nothilfe und Putativnotwehr zum Besten geben
Ein Tip, mein erster Ju- Jutsu Trainer erläuterte uns schon vor 45 Jahren, die beste SV ist die man nie anwenden muss.
Weglaufen ist , falls möglich, immer noch der wirksamste Schutz
Weglaufen wird effektiver, wenn man den Täter an der Verfolgung hindert. 😂
@@AlexandraVioletta Wie sagte es mein Trainer so schön "... wer nicht stehen kann, der kann auch nicht kämpfen ...".
der Bounty am Ende.. zu geil :D
9:50
Productplacement eines Influecers !
Ich mag Bounty gar nicht :D
@@HerrAnwalt
meuterst Du etwa ?
Danke dafür dass habe ich gebraucht
Im Sozialkunde Unterricht in der Schule habe ich das Thema schon gehabt und sie haben es gut verständlich erklärt
sehr interessant danke
Gut erklärt, hab gedacht ich bin in einem Unterricht 🌚
ok 🤔
Das Punisher Tshirt hahaha, nices Video!
Boahh, vor 12 Jahren Jagdschein gemacht und die Definition von Notwehr kann ich immer noch auswendig, selbst wenn man mich mitten in der Nacht wach mache würde 🤣🤣🤣🤣
Gutes Video, schön für Studenten erklärt ;) Auch fachlich alles korrekt ;) Leute, hört dem Mann zu, der weiß, wovon er redet ;)
Danke für das tolle Lob. Ich versuche das richtige Maß zwischen Korrektheit, Länge und Entertainment zu finden.
3:25 ist die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffes auf einen anderen nicht Nothilfe?
Sehr schönes Video, aber bitte schmeiß diese wunderbare Klinge doch nicht so auf den Boden!! 😥😥 Da tat mir die Klinge echt leid:(
Nett das du der verwirrten Internetgemeinschaft die Gesetzte nochmal verständlich rüber bringst.
I like your knive the Austrian Feldmesser very nice thanks for that.
Bist du Linkshänder?
Falls ja, alles richtig. Immer merken: bei zweier Kombo immer mit der Schlaghand anfangen. Die Fürhand kommt immer als letztes.
Okay Mike Tyson
Ага, боксёр?
dimitri seit 1 woche im box Probetraining
In einem box Kampf ja
@@benni202 aahahhaha😂
super video
Der hat voll viele Waffen 😂
05:28 Irgendwie schoss mir das Bild in den Kopf, dass alle Richter und Anwälte, die tagsüber gesittet zusammensitzen und Gesetze interpretieren, sich nachts in einem Underground Fight Club gepflegt eins auf die Nuss geben.
Gerne mehr davon😍
Kommt. :)
Herr Anwalt, habe eine Frage! Bei 4:35. Angenommen er tut so als würde er mich Schlagen wollen. Dürfte ich trotzdem zuschlagen?
Ich glaub Harvey würdest du vor Gericht und im Ring nicht schlagen :p
Das Intro ist soooo gut 😭👍🏻
Angenommen, man dürfte (aus welchen Gründen auch immer) aufgrund eines Waffenscheines in der Öffentlichkeit Waffen zu tragen. Kann man dann, wenn man zu einem Terroranschlag kommt, diesen zum Schutz der anderen ohne Vorwarnung erschießen?
Gruß Hans
Da muß Ich Ihnen sagen, daß Gewaltmonopol liegt immer beim Staat. Nehmen wir einmal an, Sie und Ihre Familie wären beim Anschlag von Berlin dabei gewesen, Ihre Frau, ihr Sohn und ihre Tochter wären vom Anis Amri mit dem LKW überfahren worden, und sie wären Jäger oder Sportschütze und hätten eine WBK-Waffenbesitzkarte. Sie können und dürften nicht nach Hause fahren, da ihre Pistole holen zum Breitscheidplatz zurück fahren den Anis Amri dann im LKW erschießen. Wenn Sie so ein Beispiel hören oder lesen wollen. Da gehen Sie dafür Jahre in den Bunker. Wie gesagt das Gewaltmonopol liegt bei den Staatsorganen. Aber wenn jemand oder mehrere bei jemanden einbricht, und dann mit einer Waffe im Haus oder Wohnung bedroht wird, darf man sich mit den Mildesten Mitteln sich und seine Familie verteidigen. Es gab einen Fall in Balve in der Nähe vom Sauerland, da ist ein Jäger von 2Albanern überfallen worden im eigenem Haus, der 18jährige stand mit einem Messer vor dem Jäger und bedrohte ihn, der Jäger verteidigte sich und der 48jährige Kumpane verdrückte sich dann. Das Ende vom Lied war, der Jäger verlor seine WBK usw. mußte seine Waffen abgeben. Ich weiß aber nicht, ob der Jäger noch in den Knast mußte. Es wird bestimmt noch irgendwas im Internet von diesem Fall stehen. MfG. M. O.
The Punisher,
Geiler Typ bist du.
O0:01 stell dir mal vor du gehst am Gericht vorbei um Siehst 2 Anwälte die sich prügeln wer recht hat und der Richter ist naja SchietsRICHTER 😅