Herzlichen Dank! Versteh echt nicht wie ihr aktuell unter 1400 Aufrufen sein könnt. Die Professionalität des Videos is eindeutig, ebenso die Infos. Hab dank Euch das Labyrinth verstanden! Super Leistung. Danke nochmal!
Hallo.... alle weitere Beratungen machen wir über einen kostenfreien Gutschein (AVGS).... Mehr Infos gibt es hier: ua-cam.com/video/GBOng9ihxJM/v-deo.html
Oh ... vielen Dank für Ihr Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Super gut erklärt und ich konnte viel mitnehmen - irritierend ist aber das nur 4 Tipps von den 7 erklärt werden. Das muss ein Fehler sein. Das Video hört nach 4 einfach auf.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
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Danke fürs Feedback :-) Der Hauptsitz ist in Berlin, aber wir beraten bundesweit. Und wir machen auch für alle Ämter die fachkundige Stellungnahme.... empfehlenswert ist zunächst das kostenfreie Erstgespräch über unsere Website: www.x-group.de
Hallo Herr Schäfer, ich wollte mal fragen, was passiert, wenn wir eine folgende Situation haben: Arbeitsverhältis wurde von Arbeitsgeber wegen Krankheitsbedingt gekündigt. Der Gründer hat 1 Jahr lang in Deutschland vollzeit gearbeitet. Hat der Gründer unter Berücksichtigung dieser Umstände eine Chance, Gründungszuschuss zu erhalten? Vielen Dank für Antwort! :)
Sobald der ALG I Bescheid vorhanden ist und 150 Tage Restanspruch vorhanden ist, hat jeder das Recht auf Antragstellung und Bearbeitung des GZ-Antrags. Herzliche Grüße aus Berlin
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Danke für das sehr gut erklärende Video. Wird im Rahmen der Antragsbearbeitung das persönliche Vermögen berücksichtigt? Ist es schädlich, wenn man bereits untätiger Mitgesellschafter einer GmbH (Investor) ist, die auf absehbare Zeit keine Gewinnentnahmen erlaubt?
Beim Antrag auf ALG I wird im Gegensatz zum Antrag auf ALG II das persönliche Vermögen nicht berücksichtigt. Mit Bescheid allerdings gibt einen Hinzuverdienstfreibetrag von ca. 165 €, der nicht überschritten werden darf, ohne dass das ALG I dann reduziert wird. Herzliche Grüße aus Berlin
@@daniel_schaefer Danke für die schnelle Rückmeldung. Meine Frage bezog sich auf den Gründungszuschuss. Wäre super, wenn Sie das auch kommentieren würden. Frohe Weihnachtsfeiertage.
@@tklcreative3428 Nach Bescheid des GZ ist unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. Allerdings muss der Finanzplan plausibel die Tragfähigkeit in dem gesetzlichen Rahmen von 6 Monaten nachweisen. Bitte beachten Sie auch die Folgeantragstellung im 7.Monat für weitere 2.700 €. Weitere Infos gerne über x-group.de/gruendungszuschuss/
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenfreies Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de
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Für ALG II - Bezieher gibt es Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16 c SGB II sowie 50 bis 80 kostenfreie Beratungsstunden über einen AVGS nach § 45 SGB III... Herzliche Grüße aus Berlin :-)
Ich habe mein Gewerbe im August schon angemeldet, war in dem Gewerbe auch noch nicht aktiv. Der Tag der Antragsstellung war am 12.10.18. Ich habe das Gewerbeamt angerufen, die sagten dass sie den Tag der Aufnahme des Gewebes gegen Gebühr verschieben können. Ist das genügend für das Arbeitsamt? Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, das Gewerbe kann schon früher angemeldet bleiben, wenn es ein NEBEN-Gewerbe war, also unter 15 Stunden in der Woche. Das muss auf der Frage Nummer 16 angekreuzt werden. Wenn nicht, kann dies rückwirkend umgemeldet oder abgemeldet werden. Die Vollerwerbsanmeldung, also über 15 Stunden in der Woche, darf erst NACH dem Tag der Antragstellung erfolgen (also nach dem Tag, wo man die Anträge ABGEHOLT hat) und dem Ablauf der 150 Tage Restanspruch im Rahmen des Antrags auf Gründungszuschuss aus ALG I. Herzliche Grüße aus Berlin
Hallo vielen Dank für das Video, wie ist es mit Gründungszuschuss im Ausland? Lebe In China, bin aber Deutsche Staatsbürgerin, will online über Amazon und andere Platform verkaufen! Gibt es hierfür eine Unterstützung?
Guten Morgen, Dede.... China klingt interessant... da bin ich im November auch unterwegs :-)... aber zur Frage: Gründungszuschuss erhält jeder, der verfügbar ist (weniger als 15 Std. in der Woche arbeitet), nicht sozialsversicherungspflichtig angestellt ist und einen ALG-I-Bescheid hat, weil er mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt hat... ist das der Fall? Herzliche Grüße aus Berlin
Daniel Schäfer: Ideen verwirklichen vielen Dank 🙏 gut zu wissen. Den ich möchte mir etwas aufbauen und arbeite daran. Sollte ich weitere Hilfe brauchen, würde ich mich freuen Sie in November zu treffen. Bis dahin viele Grüße und viel Erfolg 🍀
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Wie lange muss man denn mit dem Arbeitsamt kooperieren, bevor man ihnen mitteilt, dass man Gründungszuschuss beantragen will? Bitte um Antwort, unter dieser Umstände, wenn man nur 150 Tage Anspruch auf ALG1 hat.
Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich einen Teilzeit Job annehmen, der über dem 520€ -oder was auch immer Job ist - würde, nachdem ich den Gründerzuschuss bekomme, wird der Gründerzuschuss nicht weiter gezahlt?
Ein wenig neben dem obigen Thema vorbei: Wie sieht es denn aus, wenn die Nebentätigkeit während des Gründungszuschusses eine Beschäftigung unter 15 Std./W. ist, dafür aber sozialversicherungspflichtig? Dann könnte ja quasi die KV über diesen Nebenjob laufen, während man hauptberuflich selbstständig ist und den Gründungszuschuss erhält oder? Oder ist die grundlegende Frage: Gibt es überhaupt Nebenjobs, die
Eine sozialversicherungspflichtige führt normalerweise zur Auflösung des Anspruchs auf GZ... aber lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.... Nur Minijobs bis max. 450 € ohne SV-Beiträge wären zulässig...
Bei der Gewerbeanmeldung hies es, dass man (auch nur für Adsense Einahmen) bei Hartz IV Vollerwerb angeben muss, denn ein Nebenerwerb bräuchte eine Hauptarbeit.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Auskunft ist leider falsch, da sich Nebenerwerb auf die Stunden der Tätigkeit pro Woche bezieht. Wenn Sie also nach dem SGB weniger als 14 Std. und 59 Min. tätig sind, handelt es sich um einen Nebenerwerb. Wenn Sie dann Fördermittel beantragen wollen, dann ist die Voraussetzung die Ummeldung/Anmeldung auf Vollerwerb. Nur benötigen Sie dann vorher die Anträge. Herzliche Grüße ... Daniel Schäfer
Hallo, Kann man als Einzelhändler diesen Zuschuss von 5000 € nutzen, um Waren zu erwerben und zu verkaufen? Ich möchte einen Online-Shop gründen? Vielen Dank
Leider nein. Die Mittel sind ausschließlich für die privaten Lebenshaltungskosten & Sozialversicherungen bestimmt :-(.. aber es gibt andere subventionierte Förderprogramme... mehr Infos gerne über www.x-group.de
Hallo, Marco. Entweder Sie beantragen dann Gründungszuschuss 2.0, also eine Verlängerung um 9 x 300 € für die Sozialkosten. Oder Sie wechseln zum Jobcenter und erhalten dann inkl. Krankenversicherung ca. 1.100 € (bei Singles). Oder Sie nehmen 1-2 Nebenjobs an. Oder Sie beantragen für eine Wachstumsfinanzierung Mittel der KFW, ERP oder Landesbanken, indem dann beispielsweise auch Geschäftsführungsgehälter integriert sein können. Herzliche Grüße aus Berlin (LÖSUNGEN LAUERN ÜBERALL :-)
Grundsätzlich gibt es Einiges, was falsch gemacht werden kann - und die Restriktion resultieren im Grunde aus zwei Richtungen: 1. Unser Staat hat derzeit noch feste Angestellte als Bürger lieber, da diese systemfreundlicher steuerlich abzurechnen und zu verwalten sind :-). Daher resultiert der Vermittlungsvorrang in den ersten Arbeitsmarkt. 2. Dieses Instrument wurde aber auch missbraucht. Es gab also Arbeitslose, die zunächst 12 Monate ALG I bis auf den letzten Tag nutzen, um dann noch einmal weitere 6 Monate GZ zu beantragen, ohne dass dahinter ein belastbares Konzept statt und der Sachbearbeiter bewilligen musste, da GZ ein Pflichtanspruch war. Letzteres wurde nun in eine Ermessensleistung umgewandelt. Aber glücklicherweise haben wir bei der X-GROUP derzeit eine Erfolgsquote von über 90 % mit unseren Klienten, da wir den besten Weg zur Lösung kennen und unsere Klienten mit der richtigen Vorgehensweise und den besten Templates und Beratung ausstatten. Und wichtig ist: das Arbeitsamt fördert unsere Beratung sogar mit einer Bildungsmaßnahme für Vorgründungsberatung, wofür wir extra ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen mussten. Dafür benötigen Sie lediglich einen Antrag auf AVGS (Gutschein). Diesen erhalten Sie gerne hierüber: x-group.de/erstgespraech/
Daniel Schäfer: Ideen verwirklichen Hallo ich arbeite momentan in einer Brauerei und alles Leergut sortierer und stapler fahrer und möchte dort aufhören und möchte eine eigene Getränke Spedition gründen aber mit gmbh was benötige ich alles
Guten Morgen, crixfox... Geld gibt es für Gründer bis zu 25 Mio. als Fördermittel. Voraussetzungen sind: 1. Kreditwürdigkeit der Person(en) und 2. Kreditfähigkeit des Vorhabens (also der Kapitaldienst und Tragfähigkeit muss gegeben sein). Und für Ihre private Lebenshaltungskosten gibt es ALG I / GZ oder ALG II. Sie leben in dem Land mit den meisten und vermutlich besten Förderausstattungen. Legen Sie los! Herzliche Grüße aus Berlin... Daniel Schäfer
Herzlichen Dank! Versteh echt nicht wie ihr aktuell unter 1400 Aufrufen sein könnt. Die Professionalität des Videos is eindeutig, ebenso die Infos. Hab dank Euch das Labyrinth verstanden! Super Leistung. Danke nochmal!
Gern geschehen :-)... und vielen Dank für das Feedback und vielleicht auf aktive Weiterempfehlung.... Herzliche Grüße aus Berlin...
a trick: you can watch series on flixzone. I've been using it for watching all kinds of movies during the lockdown.
@Roland Bjorn Yea, I have been using Flixzone} for since november myself =)
Super Erklärt!
Bei mir endet das Video nach den 4 Fehler und zwar nach 9:30min.
Gibt es noch einen Teil 2?
Hallo.... alle weitere Beratungen machen wir über einen kostenfreien Gutschein (AVGS).... Mehr Infos gibt es hier: ua-cam.com/video/GBOng9ihxJM/v-deo.html
Super gute Tips, vielen vielen Dank!
Gern geschehen :-)
Wieder ein super Video, leider ist es allerdings abgeschnitten bevor du alles erzählt hast schon bei Fehler 5
Oh ... vielen Dank für Ihr Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
@@daniel_schaefer bin schon längst bei euch in Beratung 🙀😺
Super gut erklärt und ich konnte viel mitnehmen - irritierend ist aber das nur 4 Tipps von den 7 erklärt werden. Das muss ein Fehler sein. Das Video hört nach 4 einfach auf.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Vielen Dank! Klasse Content. Direkt abboniert.
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Super, Verständnis voll erklärt
Danke für das tolle Video.
Wo ist den euer Firmensitz?
Danke fürs Feedback :-) Der Hauptsitz ist in Berlin, aber wir beraten bundesweit. Und wir machen auch für alle Ämter die fachkundige Stellungnahme.... empfehlenswert ist zunächst das kostenfreie Erstgespräch über unsere Website: www.x-group.de
Hallo Herr Schäfer,
ich wollte mal fragen, was passiert, wenn wir eine folgende Situation haben:
Arbeitsverhältis wurde von Arbeitsgeber wegen Krankheitsbedingt gekündigt. Der Gründer hat 1 Jahr lang in Deutschland vollzeit gearbeitet.
Hat der Gründer unter Berücksichtigung dieser Umstände eine Chance, Gründungszuschuss zu erhalten?
Vielen Dank für Antwort! :)
Sobald der ALG I Bescheid vorhanden ist und 150 Tage Restanspruch vorhanden ist, hat jeder das Recht auf Antragstellung und Bearbeitung des GZ-Antrags. Herzliche Grüße aus Berlin
Super erklärt , schade das es nicht mehr Aufrufe hat .
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Danke für das sehr gut erklärende Video. Wird im Rahmen der Antragsbearbeitung das persönliche Vermögen berücksichtigt? Ist es schädlich, wenn man bereits untätiger Mitgesellschafter einer GmbH (Investor) ist, die auf absehbare Zeit keine Gewinnentnahmen erlaubt?
Beim Antrag auf ALG I wird im Gegensatz zum Antrag auf ALG II das persönliche Vermögen nicht berücksichtigt. Mit Bescheid allerdings gibt einen Hinzuverdienstfreibetrag von ca. 165 €, der nicht überschritten werden darf, ohne dass das ALG I dann reduziert wird. Herzliche Grüße aus Berlin
@@daniel_schaefer Danke für die schnelle Rückmeldung. Meine Frage bezog sich auf den Gründungszuschuss. Wäre super, wenn Sie das auch kommentieren würden. Frohe Weihnachtsfeiertage.
@@tklcreative3428 Nach Bescheid des GZ ist unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. Allerdings muss der Finanzplan plausibel die Tragfähigkeit in dem gesetzlichen Rahmen von 6 Monaten nachweisen. Bitte beachten Sie auch die Folgeantragstellung im 7.Monat für weitere 2.700 €. Weitere Infos gerne über x-group.de/gruendungszuschuss/
hehe Sie sind gut... bis zum letzten Datal alles erklärt
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenfreies Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de
Präzise und kompetent! Top
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
Vielen Danke :)
Gilt das auch für Alg2 ?
Für ALG II - Bezieher gibt es Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16 c SGB II sowie 50 bis 80 kostenfreie Beratungsstunden über einen AVGS nach § 45 SGB III... Herzliche Grüße aus Berlin :-)
Ich habe mein Gewerbe im August schon angemeldet, war in dem Gewerbe auch noch nicht aktiv. Der Tag der Antragsstellung war am 12.10.18. Ich habe das Gewerbeamt angerufen, die sagten dass sie den Tag der Aufnahme des Gewebes gegen Gebühr verschieben können. Ist das genügend für das Arbeitsamt?
Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, das Gewerbe kann schon früher angemeldet bleiben, wenn es ein NEBEN-Gewerbe war, also unter 15 Stunden in der Woche. Das muss auf der Frage Nummer 16 angekreuzt werden. Wenn nicht, kann dies rückwirkend umgemeldet oder abgemeldet werden. Die Vollerwerbsanmeldung, also über 15 Stunden in der Woche, darf erst NACH dem Tag der Antragstellung erfolgen (also nach dem Tag, wo man die Anträge ABGEHOLT hat) und dem Ablauf der 150 Tage Restanspruch im Rahmen des Antrags auf Gründungszuschuss aus ALG I. Herzliche Grüße aus Berlin
Hallo vielen Dank für das Video, wie ist es mit Gründungszuschuss im Ausland? Lebe In China, bin aber Deutsche Staatsbürgerin, will online über Amazon und andere Platform verkaufen! Gibt es hierfür eine Unterstützung?
Guten Morgen, Dede.... China klingt interessant... da bin ich im November auch unterwegs :-)... aber zur Frage: Gründungszuschuss erhält jeder, der verfügbar ist (weniger als 15 Std. in der Woche arbeitet), nicht sozialsversicherungspflichtig angestellt ist und einen ALG-I-Bescheid hat, weil er mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt hat... ist das der Fall? Herzliche Grüße aus Berlin
Daniel Schäfer: Ideen verwirklichen vielen Dank 🙏 gut zu wissen. Den ich möchte mir etwas aufbauen und arbeite daran. Sollte ich weitere Hilfe brauchen, würde ich mich freuen Sie in November zu treffen. Bis dahin viele Grüße und viel Erfolg 🍀
Daniel Schäfer: Ideen verwirklichen auf mich Triff der Fall nicht zu, bin schon seid 2,5 J in Ausland. Zurück geht es in einpaar Jahren.
Wieviele Ablehnungen braucht man und was ist denn, wenn man überhaupt keine Ablehnung bekommt?
Beste Grüße
David
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: per Telefon unter 030.683 282 600, gern können Sie auch ein kostenloses Erstgespräch auf der Website buchen: www.x-group.de/anfrage
In Regel 3-5 Ablehnungen pro Monat .-)
Wie lange muss man denn mit dem Arbeitsamt kooperieren, bevor man ihnen mitteilt, dass man Gründungszuschuss beantragen will?
Bitte um Antwort, unter dieser Umstände, wenn man nur 150 Tage Anspruch auf ALG1 hat.
1 bis 2 Monate - je nachdem, wie der Sachbearbeiter gestimmt ist..
verwirklichen kann es auch sein, dass er diesen Zuschuss gar nicht zulässt wenn man sich nicht sympathisch ist?
Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich einen Teilzeit Job annehmen, der über dem 520€ -oder was auch immer Job ist - würde, nachdem ich den Gründerzuschuss bekomme, wird der Gründerzuschuss nicht weiter gezahlt?
Genau - SV-pflichtige Angestelltenverhältnisse lösen ALG I und GZ auf.
Ein wenig neben dem obigen Thema vorbei:
Wie sieht es denn aus, wenn die Nebentätigkeit während des Gründungszuschusses eine Beschäftigung unter 15 Std./W. ist, dafür aber sozialversicherungspflichtig? Dann könnte ja quasi die KV über diesen Nebenjob laufen, während man hauptberuflich selbstständig ist und den Gründungszuschuss erhält oder?
Oder ist die grundlegende Frage: Gibt es überhaupt Nebenjobs, die
Eine sozialversicherungspflichtige führt normalerweise zur Auflösung des Anspruchs auf GZ... aber lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.... Nur Minijobs bis max. 450 € ohne SV-Beiträge wären zulässig...
Also dürfen freunde die damit Erfahrung haben auch nicht helfen bei der Erstellung also das man zu zweit dran sitzt?
Klar dürfen Dritte helfen, sofern diese keine Verschlimmbesserer sind... :-)
@@daniel_schaefer Das Wort verschlimmbesserer ist mir neu..grins. wider was dazugelernt.
Bei der Gewerbeanmeldung hies es, dass man (auch nur für Adsense Einahmen) bei Hartz IV Vollerwerb angeben muss, denn ein Nebenerwerb bräuchte eine Hauptarbeit.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Auskunft ist leider falsch, da sich Nebenerwerb auf die Stunden der Tätigkeit pro Woche bezieht.
Wenn Sie also nach dem SGB weniger als 14 Std. und 59 Min. tätig sind, handelt es sich um einen Nebenerwerb. Wenn Sie dann Fördermittel beantragen wollen, dann ist die Voraussetzung die Ummeldung/Anmeldung auf Vollerwerb. Nur benötigen Sie dann vorher die Anträge. Herzliche Grüße ... Daniel Schäfer
Habe grade Ablehnungs bescheid erhalten ! Eine zielführendede Beratung ist nicht erfolgt vom Arbeitsamt!
Guten Abend.... das passiert leider quotal häufiger, wenn die Unterstützung und Beratung fehlt.. :-(
Hallo, Kann man als Einzelhändler diesen Zuschuss von 5000 € nutzen, um Waren zu erwerben und zu verkaufen? Ich möchte einen Online-Shop gründen? Vielen Dank
Leider nein. Die Mittel sind ausschließlich für die privaten Lebenshaltungskosten & Sozialversicherungen bestimmt :-(.. aber es gibt andere subventionierte Förderprogramme... mehr Infos gerne über www.x-group.de
Das ist das Intro von Finanzfluss
Haben die von uns geklaut 😅
was geschiet, wenn die 6 monate rum sind und ich noch nicht "auf eigenen füßen" stehe und noch länger zuschuss benötige? mfg
Hallo, Marco. Entweder Sie beantragen dann Gründungszuschuss 2.0, also eine Verlängerung um 9 x 300 € für die Sozialkosten. Oder Sie wechseln zum Jobcenter und erhalten dann inkl. Krankenversicherung ca. 1.100 € (bei Singles). Oder Sie nehmen 1-2 Nebenjobs an. Oder Sie beantragen für eine Wachstumsfinanzierung Mittel der KFW, ERP oder Landesbanken, indem dann beispielsweise auch Geschäftsführungsgehälter integriert sein können. Herzliche Grüße aus Berlin (LÖSUNGEN LAUERN ÜBERALL :-)
dieser zuschuss ist doch das größte fettnäppchen von dem ich jemals gehört habe.....
Grundsätzlich gibt es Einiges, was falsch gemacht werden kann - und die Restriktion resultieren im Grunde aus zwei Richtungen: 1. Unser Staat hat derzeit noch feste Angestellte als Bürger lieber, da diese systemfreundlicher steuerlich abzurechnen und zu verwalten sind :-). Daher resultiert der Vermittlungsvorrang in den ersten Arbeitsmarkt. 2. Dieses Instrument wurde aber auch missbraucht. Es gab also Arbeitslose, die zunächst 12 Monate ALG I bis auf den letzten Tag nutzen, um dann noch einmal weitere 6 Monate GZ zu beantragen, ohne dass dahinter ein belastbares Konzept statt und der Sachbearbeiter bewilligen musste, da GZ ein Pflichtanspruch war. Letzteres wurde nun in eine Ermessensleistung umgewandelt.
Aber glücklicherweise haben wir bei der X-GROUP derzeit eine Erfolgsquote von über 90 % mit unseren Klienten, da wir den besten Weg zur Lösung kennen und unsere Klienten mit der richtigen Vorgehensweise und den besten Templates und Beratung ausstatten. Und wichtig ist: das Arbeitsamt fördert unsere Beratung sogar mit einer Bildungsmaßnahme für Vorgründungsberatung, wofür wir extra ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen mussten. Dafür benötigen Sie lediglich einen Antrag auf AVGS (Gutschein). Diesen erhalten Sie gerne hierüber: x-group.de/erstgespraech/
Daniel Schäfer: Ideen verwirklichen Hallo ich arbeite momentan in einer Brauerei und alles Leergut sortierer und stapler fahrer und möchte dort aufhören und möchte eine eigene Getränke Spedition gründen aber mit gmbh was benötige ich alles
Eine Idee, Kompetenzen, Ressourcen, Ablaufplan und viel Motivation :-)
Sieht Schwarz aus ohne Kohle xD
Guten Morgen, crixfox... Geld gibt es für Gründer bis zu 25 Mio. als Fördermittel. Voraussetzungen sind: 1. Kreditwürdigkeit der Person(en) und 2. Kreditfähigkeit des Vorhabens (also der Kapitaldienst und Tragfähigkeit muss gegeben sein). Und für Ihre private Lebenshaltungskosten gibt es ALG I / GZ oder ALG II. Sie leben in dem Land mit den meisten und vermutlich besten Förderausstattungen. Legen Sie los! Herzliche Grüße aus Berlin... Daniel Schäfer