Danke für das informative Video. Immer so fotografieren, dass man keine Rückschlüsse auf die Identität der Person schließen kann. So mache ich das und im Zweifel lieber auf ein Foto verzichten - auch wenn es schwerfällt.
Ein schönes Bild von James Parsons. Aber wer sagt dir denn, dass die Szene nicht gestellt ist; vorher mit den beiden besprochen wurde, wie die Szene ablaufen soll. Ich glaube, dass manche Fotos, die so spontan aussehen, gestellt sind. Der Fahrradfahrer oder der Passant, der durchs Bild geht oder fährt, um einen schönen Effekt zu erzielen, tat dies im Auftrag des Fotografen.
Es ist schon erstaunlich, wie man sich geltendes Recht zurechtbiegen kann, um selbst Vorteile zu haben. Und einige scheinen auch noch stolz darauf zu sein.
Obwohl ich sehr unauffällig mit einer dunklen Kamera (X-Pro3) mit kleinem Leica Objektiv photographiere, werde ich ständig angepöbelt, warum ich hier photographiere. Die Menschen sind unglaublich unsicher und zugleich aggressiv. Ich mache das seit 50 Jahren und es macht seit ein paar Jahren keinen Spaß mehr, spontan zu photographieren.
Ich fotografiere und publiziere auch ungefragt. Verfängliche oder unangenehme Situationen bleiben natürlich aussen vor. Ich riskiere, meine gesundes Empfinden über das formale Recht zu stellen. Und an die Rechtswissenschaftler unter uns: Auch wenn ein Passant vermutet, dass ich ihn fotografiert habe hat er nicht das Recht, sich die Speicherkarte aushändigen zu lassen geschweige denn zu fordern, dass ich ihm mein Display mit meinen Fotos zeige. Ich verneine einfach. Er darf auch nicht meine Personalien feststellen. Ruft er die Polizei, darf die meine Personalien feststellen, und wenn die keinen richterlichen Beschluss dabei hat, darf die auch nicht meine Kamera beschlagnahmen und ich darf auch das Display dunkel lassen. Ich kann denen aber die leere Speicherkarte aus dem 2.Slot , den ich nicht aktiviert habe, aushändigen 😊 (Ich grübele gerade darüber, wie gut es wohl gewesen wäre, wenn jemand auf einem bekannten Stadtfest "verboten" fotografiert hätte....)
fühl ich komplett - nichts ist direkter und schöner (selbst wenn es hässlich ist) als die ungefälschte realität in einem perfekten bild eingefangen. und wie du sagst - der "wert" in der zukunft ist nicht abzuschätzen...
Jeder macht heutzutage Bilder,egal wo und wie.Videos usw…ich wurde noch nie gefragt ob ich auf dem Foto sein möchte,was der Touri gerade in Berlin gemacht hat.
Man braucht keine Erlaubnis. 1. Kunstfreiheit 2. Pressefreiheit 3. Panoramafreiheit 4. nicht DSGVO relevant, ist ja Street und kein Portrait, also kein "Datenschutz" 🤷♂️ Da es also erlaubt ist, warum sollte ich jemanden um Erlaubnis fragen im öffentlichen Raum? Urheberrechtsgesetz In Deutschland ist das Fotografieren von Gebäuden und Straßenszenen aufgrund der Panoramafreiheit erlaubt: »Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht«, besagt § 59 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes. Eigentümer können das Fotografieren nicht generell verbieten; zudem müssen Hobbyfotografen nicht jedes Mal den Architekten des Gebäudes wegen seines Urheberrechts um Erlaubnis bitten, wenn sie eine Fassade fotografieren und das Bild verwenden. Diese Regelung sagt auch Straßenperspektive, also das, was das Publikum von der Straße aus mit eigenen Augen betrachten kann (BGH, Az. I ZR 192/00). Das beinhaltet auch Personen die sich auf der Straße bewegen. Bei Porträts muss gefragt werden. Geraten Personen in eine Aufnahme eines Motivs wie z.B. einer Marktszene oder einer Sehenswürdigkeit, gelten sie als Beiwerk (§ 23 KUG) - und eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Eieieiei, Die einzige Argumentation aus deiner Auflistung die rechtlichen Bestand haben könnte, wäre noch die Panorama Freiheit. Aber Kunstfreiheit und Pressefreiheit enden dort, wo persönlichkeitstechte beginnen (ausgenommen es besteht es ein großes, öffentliches Interesse, das ist aber in Einzelfällen zu klären). DSGVO gilt ebenso auf der Straße, sonst müssten keine Schilder wie "dieser Platz wird Videoüberwacht" oder "Kennzeichenscannung" angebracht werden. Und auch das geht nur mit Sondererlaubnis! Selbst die Panoramafreiheit würde vor Gericht vermutlich nicht Stand halten, wenn man weitere Bilder im ähnlichen Stil auf der Speicherkarte oder Festplatten etc. findet. Am Ende hat jeder das Recht am eigenen Bild, da sollte man sich als Streetphotograph nicht drüber stellen. Wenn ich es ins Netz stelle, würde ich zumindest hinterher immer fragen on es okay ist. Und wenn jemand zu mir kommt und sagt, er will das nicht, dann lösch ich es auch auf den Wunsch hin. Und vielmehr passiert ja in der Regel auch nicht
@@Sherldow Deine Ausführungen sind zum Teil richtig und zum Teil auch wieder nicht und zum Teil bringst du juristisch etwas durcheinander. 😂 Im öffentlichen Raum darfst jeder jederzeit Fotos machen, und jeder der sich da bewegt, muss sich das auch gefallen lassen. Dazu gibt es inzwischen klare Aussagen der Gerichte. Die Presse kann, ohne Verstoß gegen die DSGVO, Bilder von öffentlichen Straßen und Plätzen und den darauf befindlichen Personen machen. Jederzeit, überall, das ist sehr wohl durch die Pressefreiheit gedeckt und ein, es muss kein "großes" öffentliches Interesse bestehen. Das müsste definiert sein, ist es aber nicht. Die Straßen sind voll und ein Bild einer mit Menschen vollen Straße ist zulässig, ist halt eine Meldung mit veranschaulichendem Bild. Zeitgeschehen, also normale Tagesabläufe, sind auch durch die Pressefreiheit gedeckt. Das geht also sehr sehr weit. Das haben Gerichte schon lange geurteilt und bestätigt. Lediglich Aufnahmen die einzelne Personen in den Vordergrund stellen, also Portraits, wo die Umgebung also nur Beiwerk ist, KANN gegen die DSGVO verstoßen, muss es aber nicht. Da wird es dann erst juristisch knifflig und kommt auf den exakten Einzelfall an. Lachende Kirmesbesucher im Portrait darf ich abbilden und in die Zeitung bringen, ein simples Portrait wie du es im Video als Beispiel zeigst beispielsweise nicht. Die Panoramafreiheit hebt dann sogar explizit die Urheberrechte auf. Im Moment klären Gerichte, ob das auch für Aufnahmen mit Drohnen gilt, wenn ein Gebäude eigentlich durch hohe Mauern/Hecken kaum sichtbar ist und erst die darüber fliegende Drohne Bilder herstellen kann. Vom Boden greifen die Urheberrechte von Architekten oder Besitzern vo Gebäuden jedenfalls nicht. "Dieser Platz ist Video überwacht", da geht es nicht um eine Aufnahme per se, sondern um das was es auch sagt, um Überwachung. Die ist in Deutschland nicht so ohne weiteres zulässig und ebenso n auch nicht gemäß DSGVO. Mir wäre allerdings neu, daß ein Streetfotograf "Überwachunsgaufnahmen" erstellt. Es gab zumindest bisher noch keine entsprechenden Urteile von Gerichten, die das angeführt hätten. Die DSGVO gibt also NICHT jede automatisch ein Recht "über das eigene Bild", wie Du behauptest. Wie gesagt, ich rede von Alltagsaufnahmen, den Marktplatz, ein Festival, eine Gruppe Menschen an der Bushaltestelle, einzelne Menschen im Profil vor einem Haus oder so und so weiter. Da hat der Fotograf alle Rechte am Bild und auch ausschließlich er. Du findest auf UA-cam und Google genug Videos und Artikel, die dir das ganz genau und Teils sogar mit Urteilen erläutern. Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, ergo auch nicht verboten, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG). Sowohl das Strafgesetzbuch als das KUG (Kunst und Urhebergesetz) präzisiert dies jedenfalls entsprechend. Verboten sind gemäß DSGVO also Bilder wie man sie von Paparazzi früherer Zeit kennt. Wenn ich aber in der Fußgängerzone den Brunnen fotografiere und damit auch die Menschen die da herumstehen, sind sie Teil des Panorama, Teil des Zeitgeschehen, kein Portrait, und demnach muss man die 20/30 Personen rund um den Brunnen eben nicht um Erlaubnis fragen. Natürlich kannst Du die Menschen fragen, wie Du in Deinem Kommentar sagst. Hinterher fragen kannst Du sie nu nicht mehr, denn Du hast ja keine Daten der Leute um sie zu fragen, wenn Du sie vorher nicht fragst 🤷♂️ Und es wäre ziemlich spooky, wenn Du sie anhand deines Fotos ausfindig machst und dann fragst 🙈😅
@@svengehrke3146 Leider doch richtig. Oder kannst du mir urteile nennen die deine Auffassung bestätigen? Die DSGVO verbietet nur die gewerbliche Sammlung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, vor allem in Hinblick auf kommerzielle Nutzung und im Hinblick auf "Überwachung". In anonymisierter Form ist das Sammeln, Speichern und verarbeiten solcher Informationen sogar erlaubt, sagt die DSGVO. Also ohne Name, Adresse usw. sind die Fotos anonym. Wenn nur der Familien und Freundeskreis einen auf anhieb erkennt, ist das ebenfalls gegeben. Portraits sind ein anderes Thema, davon reden wir hier ja nicht. Es geht um Streetfotografie, nicht Personenfotografie. Mit einem Foto des Alexanderplatz in Berlin, das ich als Hobby-Fotograf oder Tourist dort mache, liegt erst einmal kein Sachgrund vor, der DSGVO Relevanz oder Relevanz in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der dort anwesenden Personen hätte. Wenn ich das Bild gewerblich nutzen möchte, kann eine solche Relevanz entstehen, muss aber eben nicht. Bei größeren Personengruppen entsteht sie in der Regel nicht. Bei Aufnahmen einzelner Personen entsteht eine Relevanz und dann muss man sich den Einzelfall anschauen, ob Persönlichkeitarechte der abgebildeten Person oder des Fotografen überwiegen. Also auch da ergibt sich nicht automatisch und immer ein Verbot. Das ist halt alles juristisch nicht ganz so simpel, wie es gerne dargestellt wird. Weder in die eine, noch in die andere Richtung. Fakt ist aber, die DSGVO sollte uns alle eigentlich vor Überwachung des Staates und der Datenkraken wie Facebook und Google schützen, nicht Presse oder Touristen das fotografieren untersagen. Das eigentliche Ziel der DSGVO wurde leider komplett verfehlt 😂
@@Sherldow noch ein Nachtrag, du darfst als Künstler sogar Menschen persönlich Beleidigen, das ist von der Kunstfreiheit gedeckt. Musste Erdogan und einige andere auch erfahren, die Anzeige gegen diverse Künstler wie Böhmermann, das Extra Team usw wegen Beleidigung erstattet hatten. Die Kunstfreiheit deckt also sehr viel ab. Es muss im Einzelfall erwogen werden, wessen Persönlichkeitsrechte überwiegen, und das erfolgt in der Regel dadurch, dass man schaut, ob die der anderen Person zu sehr eingeschränkt werden durch das Recht der anderen.
So lange man nicht wie Bruce Gilden über die Straßen rennt ist es nicht ganz so problematisch wie viele meinen. Erlaubt ist aber nicht alles. Was die DSGVO angeht: Analoge Fotografie ist davon ausgeschlossen
Alles richtig, aber einen kleinen Einwand habe ich. Ich glaube nicht, dass Streetfotos von heute in 50 Jahren die gleiche Relevanz haben wie aktuell die aus den 1960er oder 70er Jahren. Und das einfach aus dem Grund, weil heute millionenfach mehr Fotos gemacht und veröffentlicht werden als damals. Was rar ist, hat Bedeutung. Was es im Überfluss gibt eher nicht.
@Dirk67 Klar, Kunst. Im Video war aber von ganz alltäglichen Straßenbildern die Rede. Die Knipsbilder von Onkel Walter vor seinem Käfer am Kiosk in seiner Wohnstraße aus dem Jahr 1965 sind aber keine Kunst - auch wenn sie für uns heutzutage interessant sind, weil wir die Häuser, die Kleidung, die Umgebung exotisch finden. Und weil es nicht so viele Bilder aus der Zeit gibt. Damals wurden in einer Großstadt auf der Straße in einem Jahr wahrscheinlich weniger Bilder g3schossen als heute an einem Tag.
Auch hier kommt es sicherlich auf die Qualität des Bildes an, die Aussagekraft. Vermutlich gibt es viele beliebige und uninteressante Fotos, weil mittlerweile so viele Leute in diesem Genre unterwegs sind.
Mir würde es gefallen gutes Geld mit Streetfotografie zu verdienen. Blütenfelder gibt's keine mehr, weil gesamte Natur nur noch Graswiese ist. Und Tiere gibt's auch fast keine mehr. Und so erbärmlich das ist, gibt es zumindest in Großstädten viele Motive für Streetfotografie. In kleinen Städten wird es da schon weniger. Gibt in USA einige Streetfotografen die Großformate drucken und damit gutes Geld verdienen.
Viel Spaß dabei, aber wenn du nicht als isoliertes Porträt dargestellt wirst, sondern nur als Beiwerk in der Szenerie erscheinst, ist das im öffentlichen Raum erlaubt (§ 23 KUG).
Wenn die Person, das Hauptmotiv ist, ist das ohne Erlaubnis nicht legal. Recht am eigenen Bild, ich würde dich verklagen. Dabei ist es scheiß egal ob es dann gestell wirkt oder nicht, du darfst es nicht. § 22 und §32 KuG. Traurig, das jemand der sich Fotograf schimpft rechtlich so ahnungslos ist.
Kann ich nachvollziehen, allerdings bin ich auch der Meinung, dass man sich in Deutschland für zu wichtig nimmt/hält. Solange man mich nicht heimlich im privaten Umfeld fotografiert, ist mir das ziemlich egal, wenn mich jemand auf der Straße fotografiert. Nicht hinter jeder Ecke lauert das Böse.
Ich frage auch nicht, ich shoote einfach. Bislang hatte ich noch nie Probleme damit.
Danke für das informative Video. Immer so fotografieren, dass man keine Rückschlüsse auf die Identität der Person schließen kann. So mache ich das und im Zweifel lieber auf ein Foto verzichten - auch wenn es schwerfällt.
Ist auf jeden Fall ein solider Ansatz
Ein schönes Bild von James Parsons. Aber wer sagt dir denn, dass die Szene nicht gestellt ist; vorher mit den beiden besprochen wurde, wie die Szene ablaufen soll. Ich glaube, dass manche Fotos, die so spontan aussehen, gestellt sind. Der Fahrradfahrer oder der Passant, der durchs Bild geht oder fährt, um einen schönen Effekt zu erzielen, tat dies im Auftrag des Fotografen.
Es ist schon erstaunlich, wie man sich geltendes Recht zurechtbiegen kann, um selbst Vorteile zu haben. Und einige scheinen auch noch stolz darauf zu sein.
"Lieber einmal Entschuldigen als um Erlaubnis zu fragen"...🤣
Da hat mich wohl jemand durchschaut ;)
@@TimoNausch 🤫
Auf den Punkt gebracht. Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.
Sehr gut dargestellt. Die Begründung hat Hand und Fuß...
Ich frage grundsätzlich nie. Autokennzeichen werden geändert.
Autokennzeichen? Autokennzeichen sind völlig egal, das sind keine personenbezogenen Daten.
@@user-jm7ez1ur8p Dann mach dich nochmal schlau. Wenn du die Bilder nicht veröffentlichst ist es egal.
Wenn man fragt 90% werden nein sagen.
Obwohl ich sehr unauffällig mit einer dunklen Kamera (X-Pro3) mit kleinem Leica Objektiv photographiere, werde ich ständig angepöbelt, warum ich hier photographiere. Die Menschen sind unglaublich unsicher und zugleich aggressiv. Ich mache das seit 50 Jahren und es macht seit ein paar Jahren keinen Spaß mehr, spontan zu photographieren.
Ich fotografiere und publiziere auch ungefragt. Verfängliche oder unangenehme Situationen bleiben natürlich aussen vor. Ich riskiere, meine gesundes Empfinden über das formale Recht zu stellen. Und an die Rechtswissenschaftler unter uns: Auch wenn ein Passant vermutet, dass ich ihn fotografiert habe hat er nicht das Recht, sich die Speicherkarte aushändigen zu lassen geschweige denn zu fordern, dass ich ihm mein Display mit meinen Fotos zeige. Ich verneine einfach. Er darf auch nicht meine Personalien feststellen. Ruft er die Polizei, darf die meine Personalien feststellen, und wenn die keinen richterlichen Beschluss dabei hat, darf die auch nicht meine Kamera beschlagnahmen und ich darf auch das Display dunkel lassen. Ich kann denen aber die leere Speicherkarte aus dem 2.Slot , den ich nicht aktiviert habe, aushändigen 😊 (Ich grübele gerade darüber, wie gut es wohl gewesen wäre, wenn jemand auf einem bekannten Stadtfest "verboten" fotografiert hätte....)
Früher vor >50 Jahren, gab es Spiegel eingebaut in einer Sonnenblende ! GIBT ES DAS HEUTE NICHT MEHR ❔
Das kann man eigentlich mit einem Satz abhaken: Ich mache keine Street-Portraits, sondern klassische Streetfotografie.
fühl ich komplett - nichts ist direkter und schöner (selbst wenn es hässlich ist) als die ungefälschte realität in einem perfekten bild eingefangen.
und wie du sagst - der "wert" in der zukunft ist nicht abzuschätzen...
Wenn ich frage ist die Szene vorbei, außerdem bin ich zu schüchtern.
Jeder macht heutzutage Bilder,egal wo und wie.Videos usw…ich wurde noch nie gefragt ob ich auf dem Foto sein möchte,was der Touri gerade in Berlin gemacht hat.
Man braucht keine Erlaubnis.
1. Kunstfreiheit
2. Pressefreiheit
3. Panoramafreiheit
4. nicht DSGVO relevant, ist ja Street und kein Portrait, also kein "Datenschutz" 🤷♂️
Da es also erlaubt ist, warum sollte ich jemanden um Erlaubnis fragen im öffentlichen Raum?
Urheberrechtsgesetz
In Deutschland ist das Fotografieren von Gebäuden und Straßenszenen aufgrund der Panoramafreiheit erlaubt: »Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht«, besagt § 59 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes. Eigentümer können das Fotografieren nicht generell verbieten; zudem müssen Hobbyfotografen nicht jedes Mal den Architekten des Gebäudes wegen seines Urheberrechts um Erlaubnis bitten, wenn sie eine Fassade fotografieren und das Bild verwenden.
Diese Regelung sagt auch Straßenperspektive, also das, was das Publikum von der Straße aus mit eigenen Augen betrachten kann (BGH, Az. I ZR 192/00). Das beinhaltet auch Personen die sich auf der Straße bewegen.
Bei Porträts muss gefragt werden. Geraten Personen in eine Aufnahme eines Motivs wie z.B. einer Marktszene oder einer Sehenswürdigkeit, gelten sie als Beiwerk (§ 23 KUG) - und eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Rechtlich leider nicht Richtig.
Eieieiei, Die einzige Argumentation aus deiner Auflistung die rechtlichen Bestand haben könnte, wäre noch die Panorama Freiheit.
Aber Kunstfreiheit und Pressefreiheit enden dort, wo persönlichkeitstechte beginnen (ausgenommen es besteht es ein großes, öffentliches Interesse, das ist aber in Einzelfällen zu klären).
DSGVO gilt ebenso auf der Straße, sonst müssten keine Schilder wie "dieser Platz wird Videoüberwacht" oder "Kennzeichenscannung" angebracht werden. Und auch das geht nur mit Sondererlaubnis!
Selbst die Panoramafreiheit würde vor Gericht vermutlich nicht Stand halten, wenn man weitere Bilder im ähnlichen Stil auf der Speicherkarte oder Festplatten etc. findet.
Am Ende hat jeder das Recht am eigenen Bild, da sollte man sich als Streetphotograph nicht drüber stellen.
Wenn ich es ins Netz stelle, würde ich zumindest hinterher immer fragen on es okay ist.
Und wenn jemand zu mir kommt und sagt, er will das nicht, dann lösch ich es auch auf den Wunsch hin.
Und vielmehr passiert ja in der Regel auch nicht
@@Sherldow Deine Ausführungen sind zum Teil richtig und zum Teil auch wieder nicht und zum Teil bringst du juristisch etwas durcheinander. 😂
Im öffentlichen Raum darfst jeder jederzeit Fotos machen, und jeder der sich da bewegt, muss sich das auch gefallen lassen. Dazu gibt es inzwischen klare Aussagen der Gerichte.
Die Presse kann, ohne Verstoß gegen die DSGVO, Bilder von öffentlichen Straßen und Plätzen und den darauf befindlichen Personen machen. Jederzeit, überall, das ist sehr wohl durch die Pressefreiheit gedeckt und ein, es muss kein "großes" öffentliches Interesse bestehen. Das müsste definiert sein, ist es aber nicht. Die Straßen sind voll und ein Bild einer mit Menschen vollen Straße ist zulässig, ist halt eine Meldung mit veranschaulichendem Bild. Zeitgeschehen, also normale Tagesabläufe, sind auch durch die Pressefreiheit gedeckt. Das geht also sehr sehr weit. Das haben Gerichte schon lange geurteilt und bestätigt.
Lediglich Aufnahmen die einzelne Personen in den Vordergrund stellen, also Portraits, wo die Umgebung also nur Beiwerk ist, KANN gegen die DSGVO verstoßen, muss es aber nicht. Da wird es dann erst juristisch knifflig und kommt auf den exakten Einzelfall an. Lachende Kirmesbesucher im Portrait darf ich abbilden und in die Zeitung bringen, ein simples Portrait wie du es im Video als Beispiel zeigst beispielsweise nicht.
Die Panoramafreiheit hebt dann sogar explizit die Urheberrechte auf. Im Moment klären Gerichte, ob das auch für Aufnahmen mit Drohnen gilt, wenn ein Gebäude eigentlich durch hohe Mauern/Hecken kaum sichtbar ist und erst die darüber fliegende Drohne Bilder herstellen kann. Vom Boden greifen die Urheberrechte von Architekten oder Besitzern vo Gebäuden jedenfalls nicht.
"Dieser Platz ist Video überwacht", da geht es nicht um eine Aufnahme per se, sondern um das was es auch sagt, um Überwachung. Die ist in Deutschland nicht so ohne weiteres zulässig und ebenso n auch nicht gemäß DSGVO. Mir wäre allerdings neu, daß ein Streetfotograf "Überwachunsgaufnahmen" erstellt. Es gab zumindest bisher noch keine entsprechenden Urteile von Gerichten, die das angeführt hätten.
Die DSGVO gibt also NICHT jede automatisch ein Recht "über das eigene Bild", wie Du behauptest. Wie gesagt, ich rede von Alltagsaufnahmen, den Marktplatz, ein Festival, eine Gruppe Menschen an der Bushaltestelle, einzelne Menschen im Profil vor einem Haus oder so und so weiter. Da hat der Fotograf alle Rechte am Bild und auch ausschließlich er.
Du findest auf UA-cam und Google genug Videos und Artikel, die dir das ganz genau und Teils sogar mit Urteilen erläutern.
Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, ergo auch nicht verboten, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).
Sowohl das Strafgesetzbuch als das KUG (Kunst und Urhebergesetz) präzisiert dies jedenfalls entsprechend.
Verboten sind gemäß DSGVO also Bilder wie man sie von Paparazzi früherer Zeit kennt. Wenn ich aber in der Fußgängerzone den Brunnen fotografiere und damit auch die Menschen die da herumstehen, sind sie Teil des Panorama, Teil des Zeitgeschehen, kein Portrait, und demnach muss man die 20/30 Personen rund um den Brunnen eben nicht um Erlaubnis fragen.
Natürlich kannst Du die Menschen fragen, wie Du in Deinem Kommentar sagst. Hinterher fragen kannst Du sie nu nicht mehr, denn Du hast ja keine Daten der Leute um sie zu fragen, wenn Du sie vorher nicht fragst 🤷♂️ Und es wäre ziemlich spooky, wenn Du sie anhand deines Fotos ausfindig machst und dann fragst 🙈😅
@@svengehrke3146
Leider doch richtig. Oder kannst du mir urteile nennen die deine Auffassung bestätigen?
Die DSGVO verbietet nur die gewerbliche Sammlung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, vor allem in Hinblick auf kommerzielle Nutzung und im Hinblick auf "Überwachung". In anonymisierter Form ist das Sammeln, Speichern und verarbeiten solcher Informationen sogar erlaubt, sagt die DSGVO.
Also ohne Name, Adresse usw. sind die Fotos anonym. Wenn nur der Familien und Freundeskreis einen auf anhieb erkennt, ist das ebenfalls gegeben. Portraits sind ein anderes Thema, davon reden wir hier ja nicht. Es geht um Streetfotografie, nicht Personenfotografie.
Mit einem Foto des Alexanderplatz in Berlin, das ich als Hobby-Fotograf oder Tourist dort mache, liegt erst einmal kein Sachgrund vor, der DSGVO Relevanz oder Relevanz in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der dort anwesenden Personen hätte.
Wenn ich das Bild gewerblich nutzen möchte, kann eine solche Relevanz entstehen, muss aber eben nicht. Bei größeren Personengruppen entsteht sie in der Regel nicht. Bei Aufnahmen einzelner Personen entsteht eine Relevanz und dann muss man sich den Einzelfall anschauen, ob Persönlichkeitarechte der abgebildeten Person oder des Fotografen überwiegen. Also auch da ergibt sich nicht automatisch und immer ein Verbot.
Das ist halt alles juristisch nicht ganz so simpel, wie es gerne dargestellt wird. Weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Fakt ist aber, die DSGVO sollte uns alle eigentlich vor Überwachung des Staates und der Datenkraken wie Facebook und Google schützen, nicht Presse oder Touristen das fotografieren untersagen. Das eigentliche Ziel der DSGVO wurde leider komplett verfehlt 😂
@@Sherldow noch ein Nachtrag, du darfst als Künstler sogar Menschen persönlich Beleidigen, das ist von der Kunstfreiheit gedeckt. Musste Erdogan und einige andere auch erfahren, die Anzeige gegen diverse Künstler wie Böhmermann, das Extra Team usw wegen Beleidigung erstattet hatten.
Die Kunstfreiheit deckt also sehr viel ab. Es muss im Einzelfall erwogen werden, wessen Persönlichkeitsrechte überwiegen, und das erfolgt in der Regel dadurch, dass man schaut, ob die der anderen Person zu sehr eingeschränkt werden durch das Recht der anderen.
So lange man nicht wie Bruce Gilden über die Straßen rennt ist es nicht ganz so problematisch wie viele meinen. Erlaubt ist aber nicht alles.
Was die DSGVO angeht: Analoge Fotografie ist davon ausgeschlossen
Alles richtig, aber einen kleinen Einwand habe ich. Ich glaube nicht, dass Streetfotos von heute in 50 Jahren die gleiche Relevanz haben wie aktuell die aus den 1960er oder 70er Jahren. Und das einfach aus dem Grund, weil heute millionenfach mehr Fotos gemacht und veröffentlicht werden als damals. Was rar ist, hat Bedeutung. Was es im Überfluss gibt eher nicht.
Sehe ich nicht so. Kunst ist immer relevant, egal ob sie gefällt, nicht gefällt, viele sie sehen oder wenige, es viel davon gibt oder wenig.
@Dirk67 Klar, Kunst. Im Video war aber von ganz alltäglichen Straßenbildern die Rede. Die Knipsbilder von Onkel Walter vor seinem Käfer am Kiosk in seiner Wohnstraße aus dem Jahr 1965 sind aber keine Kunst - auch wenn sie für uns heutzutage interessant sind, weil wir die Häuser, die Kleidung, die Umgebung exotisch finden. Und weil es nicht so viele Bilder aus der Zeit gibt. Damals wurden in einer Großstadt auf der Straße in einem Jahr wahrscheinlich weniger Bilder g3schossen als heute an einem Tag.
Auch hier kommt es sicherlich auf die Qualität des Bildes an, die Aussagekraft. Vermutlich gibt es viele beliebige und uninteressante Fotos, weil mittlerweile so viele Leute in diesem Genre unterwegs sind.
Mir würde es gefallen gutes Geld mit Streetfotografie zu verdienen. Blütenfelder gibt's keine mehr, weil gesamte Natur nur noch Graswiese ist. Und Tiere gibt's auch fast keine mehr. Und so erbärmlich das ist, gibt es zumindest in Großstädten viele Motive für Streetfotografie. In kleinen Städten wird es da schon weniger. Gibt in USA einige Streetfotografen die Großformate drucken und damit gutes Geld verdienen.
Wenn jemand von mir Fotos veröffentlicht, ohne meine Erlaubnis, wird er verklagt. Ganz einfach
Viel Spaß dabei, aber wenn du nicht als isoliertes Porträt dargestellt wirst, sondern nur als Beiwerk in der Szenerie erscheinst, ist das im öffentlichen Raum erlaubt (§ 23 KUG).
Hört sich gruselig an.
Wenn die Person, das Hauptmotiv ist, ist das ohne Erlaubnis nicht legal. Recht am eigenen Bild, ich würde dich verklagen. Dabei ist es scheiß egal ob es dann gestell wirkt oder nicht, du darfst es nicht. § 22 und §32 KuG. Traurig, das jemand der sich Fotograf schimpft rechtlich so ahnungslos ist.
Kann ich nachvollziehen, allerdings bin ich auch der Meinung, dass man sich in Deutschland für zu wichtig nimmt/hält. Solange man mich nicht heimlich im privaten Umfeld fotografiert, ist mir das ziemlich egal, wenn mich jemand auf der Straße fotografiert. Nicht hinter jeder Ecke lauert das Böse.
Das Recht am eigenen Bild ist auch völlig egal, wenn der (Möchtegern)-Fotograf sich austoben will 🤔