Mein Mitleid hält sich in Grenzen! Als Arbeitnehmer wird mir automatisch die Lohnsteuer abgezogen und ich kann über die Einkommenssteuererklärung versuchen, wieder etwas rauszubekommen.
Das ist ja lustig. FA erlegt Strafen auf und vereiteln die Pflichterfüllung, mit Ihrer Untätigkeit und Verzögerung. Zusätzlich verdienen Sie an diversen Strafen die verschiedene Behörden auferlegen. Das ist ja sehr herrlich.
Ist doch ganz klar: Dann muss die Strafzahlung, unabhängig davon ob man nun der Steuerhinterziehung schuldig ist oder nicht, an das Finanzamt weitergereicht werden - denn die sind es ja, die eine Veröffentlichung verhindern.
Prima Video, super erklärt! Aber ( das blöde ABER ) Ich bin der Meinung, wer sich so viele Gedanken machen kann wo er das beste Chilli das frischeste Kalbsfleisch und die größte Kartoffel herbekommt , der kann sich mit so einem riesigen Bekanntenkreis auch Gedanken machen wie mann eine gescheite Buchführung auf die Beine stellt ! Wenn einem aber das Ego und der Name sooo wichtig ist , muss mann halt mit den Konsequenzen leben! Ich hoffe doch aber das es zugunsten von Herrn Schuhbeck ausgeht und er weiter die Schikeria belustigen und bekochen kann !
Meine Fresse was habe ich dort damals geschuftet.....wir dürften Wasser trinken und hatten ein furchtbares Personalessen,aber mit der Zahlung war alles immer inordnung,zum Glück. Für mich wars anstrengend, aber gut um Arbeit zu haben und Geld zu verdienen für die Meisterschule..........
Aufteilungsbescheide ja, danach aber trotzdem Vollstreckung in Oder-Gemeinschaftskonten. Wie sieht es bei vorliegendem Bescheid mit der Vereitelung der Vollstreckung durch Auflösung der Oder-Gemeinschaftskonten aus und was passiert in der Folge in Punkto Strafbarkeit und Zugriff bzw. Anfechtung der Verschiebung? Tipp: Niemals Oder-Gemeinschaftskonten einrichten sondern immer nur Einzelkonten.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen! Als Arbeitnehmer wird mir automatisch die Lohnsteuer abgezogen und ich kann über die Einkommenssteuererklärung versuchen, wieder etwas rauszubekommen.
Das ist ja lustig. FA erlegt Strafen auf und vereiteln die Pflichterfüllung, mit Ihrer Untätigkeit und Verzögerung. Zusätzlich verdienen Sie an diversen Strafen die verschiedene Behörden auferlegen.
Das ist ja sehr herrlich.
Für jeden die gleiche Gerechtigkeit falls es Sie gibt. 🤣
Hoffentlich kommt der arrogante Pinsel in den Knast.
Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen! 👍
Und wieder ein interessantes Thema.
Ist doch ganz klar: Dann muss die Strafzahlung, unabhängig davon ob man nun der Steuerhinterziehung schuldig ist oder nicht, an das Finanzamt weitergereicht werden - denn die sind es ja, die eine Veröffentlichung verhindern.
Prima Video, super erklärt!
Aber ( das blöde ABER )
Ich bin der Meinung, wer sich so viele Gedanken machen kann wo er das beste Chilli das frischeste Kalbsfleisch und die größte Kartoffel herbekommt , der kann sich mit so einem riesigen Bekanntenkreis auch Gedanken machen wie mann eine gescheite Buchführung auf die Beine stellt ! Wenn einem aber das Ego und der Name sooo wichtig ist , muss mann halt mit den Konsequenzen leben! Ich hoffe doch aber das es zugunsten von Herrn Schuhbeck ausgeht und er weiter die Schikeria belustigen und bekochen kann !
Meine Fresse was habe ich dort damals geschuftet.....wir dürften Wasser trinken und hatten ein furchtbares Personalessen,aber mit der Zahlung war alles immer inordnung,zum Glück. Für mich wars anstrengend, aber gut um Arbeit zu haben und Geld zu verdienen für die Meisterschule..........
Aufteilungsbescheide ja, danach aber trotzdem Vollstreckung in Oder-Gemeinschaftskonten. Wie sieht es bei vorliegendem Bescheid mit der Vereitelung der Vollstreckung durch Auflösung der Oder-Gemeinschaftskonten aus und was passiert in der Folge in Punkto Strafbarkeit und Zugriff bzw. Anfechtung der Verschiebung? Tipp: Niemals Oder-Gemeinschaftskonten einrichten sondern immer nur Einzelkonten.
Wann verjährt eine Steuer nach abmelden des Geschäft?