Schuldrecht BT - Folge 28 (Bereicherungsrecht: § 822, § 814, § 817 S. 2 BGB)

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  • Опубліковано 29 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 24

  • @GUDG654
    @GUDG654 4 місяці тому +4

    Sympathischer Kanal, sehr nützlich in der Examensvorbereitung!

  • @NK7YT
    @NK7YT 3 місяці тому

    Sehr gelungene Vorlesung! Falls es Ihnen nicht schon bereits aufgefallen ist: Auf der Folie in Minute 39:09 steht im Ersten Unterpunkt "der praktische Anwendungsbereich des § 817 S.2 ist marginal." Da ist denke ich mal § 817 S.1 mit gemeint. Beste Grüße!

  • @MaxMustermann-ym3wb
    @MaxMustermann-ym3wb 2 місяці тому

    Muss man den Streit über die Anwendung der GoA Regeln auf nichtige Verträge in der Klausur führen oder kann man sich entweder für den Weg der Rspr. oder der h.L entscheiden?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 місяці тому +1

      @@MaxMustermann-ym3wb Da es ein Standardproblem ist, würde ich es diskutieren. Wenn es auf das Ergebnis (wie häufig) nicht ankommt, genügt es aber, wenn man das Problem anreißt und anschließend offen lässt

    • @MaxMustermann-ym3wb
      @MaxMustermann-ym3wb 2 місяці тому +1

      @@Jura-Vorlesungen Dankeschön für die extrem schnelle Antwort!
      Ich finde es nur schwierig diesen Streit an einem bestimmten Prüfungspunkt festzumachen und darzustellen.

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 місяці тому +1

      @@MaxMustermann-ym3wb Sie können das entweder als gesonderten Prüfungspunkt „Anwendbarkeit der GoA“ oder auch beim Fremdgeschäftsführungswillen diskutieren.

  • @Thorsten4
    @Thorsten4 2 місяці тому +1

    Guten Tag Prof. Dr. Fervers, ich hätte eine kurze Frage zum Beispiel mit dem DSL-Anbieter: Wäre der Anspruch aus § 812 I 1 1. Alt. nicht sowieso ausgeschlossen gem. § 814 1. Alt., da der DSL-Anbieter aufgrund der Kündigung Kenntnis von der Nichtschuld besaß?
    Vielen Dank und liebe Grüße, Thorsten

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 місяці тому +1

      § 814 Alt. 1 BGB würde in diesem Fall nicht eingreifen, weil der Anbieter die Kündigung für unwirksam gehalten (und deshalb auch keine Kenntnis von seiner Nichtschuld gehabt) hat. Für § 814 Alt. 1 BGB reicht es ja nicht aus, dass der Leistende die zugrundeliegenden Tatsachen kennt; er muss daraus auch den rechtlichen Schluss ziehen, dass er zur Leistung nicht verpflichtet ist. Nur dann lässt sich eine Anwendung des § 814 Alt. 1 BGB (der sowieso abgeschafft gehört, btw) als Unterfall des § 242 BGB rechtfertigen. Nur wenn man tatsächlich weiß, dass man nicht leisten muss und danach die Rückforderung verlangt, kommt ein Rechtsmissbrauch in Frage. Herzliche Grüße!!

    • @Thorsten4
      @Thorsten4 2 місяці тому +2

      @@Jura-Vorlesungen Vielen Dank und drücken Sie mir die Daumen für die mündliche nächsten Monat 😁

    • @MaxMustermann-ym3wb
      @MaxMustermann-ym3wb 2 місяці тому +1

      @@Thorsten4Ich drücke dir auch die Daumen!

    • @Thorsten4
      @Thorsten4 2 місяці тому

      @@MaxMustermann-ym3wb Dankeschön, sehr nett! LG

    • @Thorsten4
      @Thorsten4 Місяць тому +1

      @@Jura-Vorlesungen Ich habe gestern mit 10 Punkten bestanden, ich danke Ihnen vielmals Hr. Prof. Dr. Fervers 🙏🏽

  • @peach23786
    @peach23786 10 місяців тому +4

    Gibt es eigene die Folien zum Herunterladen? Danke für das Hochladen der Vorlesungen 😊

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  10 місяців тому

      Genau, Sie finden das mittlerweile vollständige Skript in der Beschreibung der Playlist zum Download. Oder Sie benutzen direkt diesen Link: 1drv.ms/b/s!Aos0I1k7XePIhZpBnYkjxCMu5_byDQ?e=s9oUFi

    • @peach23786
      @peach23786 10 місяців тому +1

      @@Jura-Vorlesungen vielen Dank 🙏 Haben Sie auch Vorlesungen zum Thema Sachenrecht? Vielen Dank nochmals für Ihre tolle Arbeit 👍

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  10 місяців тому +1

      @@peach23786Sollte ich eine Sachenrechts-Vorlesung halten (wenn, dann im Wintersemester), werde ich sie bestimmt aufzeichnen und hier hochladen :)

    • @peach23786
      @peach23786 10 місяців тому +1

      @@Jura-Vorlesungen vielen Dank 🙏

  • @Thorsten4
    @Thorsten4 8 місяців тому +3

    Guten Tag, super Video wiedermal, danke dafür! :) Ich hätte jedoch eine Frage: Wieso hat der K iRd Raub-Beispiels einen Anspruch aus § 812 I 1 1. Fall gegen den Räuber? Der K hat doch keine Leistung erbracht oder? Zumindest mit Blick auf die Zweckrichtung ist dem K doch klar, dass er keine Verbindlichkeit erfüllt, oder übersehe ich etwas? Vielen Dank im Voraus! 🙂 Liebe Grüße, Thorsten!

    • @koch1467
      @koch1467 7 місяців тому

      Das gleiche frage ich mich beim Schmiergeld

  • @fersager7551
    @fersager7551 9 місяців тому

    Was ist denn mit dem deliktsrecht ?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  8 місяців тому

      Wie in der Vorlesung gesagt war das Deliktsrecht am Ende zeitlich leider nicht mehr drin. Alle vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse sind in 4 SWS nicht machbar, sodass man irgendwo sparen muss. Und da das Deliktsrecht (im Gegensatz zu GoA und Bereicherungsrecht) eine weitgehend geschlossene Spezialmaterie darstellt, hat es eben das Deliktsrecht erwischt.