Kita2Day I Kündigung wegen Krankheit - Besser gleich vergessen?

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  • Опубліковано 29 вер 2024
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    🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 705: Kündigung wegen Krankheit - Besser gleich vergessen?
    Es ist möglich, aber durchaus schwierig: Die Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen oder bei einer Langzeiterkrankung. Es geht schon mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) los, das häufig entweder ganz vergessen oder nicht formal richtig wenigstens zunächst versucht wurde. Das BEM dient nämlich dazu, Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit arbeitsunfähig waren, wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess des Unternehmens zu integrieren. Ziel des BEM ist es, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter zu erhalten oder wiederherzustellen und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe und die Produktivität zu unterstützen. Wird dieses BEM einfach weggelassen, wird ein Träger als Arbeitgeber sich nur schwer mit der Behauptung vor einem Arbeitsgericht durchsetzen, dass die Kündigung wirklich das letzte Mittel war.
    Auch ist es schwierig und oftmals fast unmöglich, die Krankschreibungen eines Arztes erfolgreich anzuzweifeln: Denn dann müsste man ja darlegen und beweisen können, dass die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch Attest falsch erfolgt ist.
    Schlussendlich ist zu beachten, dass die durchschnittliche Zahl der Krankentage bei den Beschäftigten in Krippe, Kita oder Hort sowieso höher ist als in vielen anderen Branchen. Es wird also ein etwas anderer Maßstab angelegt werden müssen. Mehr dazu im Video!
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    Rechtsanwalt Holger Klaus
    VEST Rechtsanwälte / Kitarechtler.de

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