Hinweis: Bei Nr. 7 ist die Eintragung der VorSt sowie der Vollabschreibung des digitalen Wirtschaftsguts fälschlicherweise bei BA - eingetragen. Dieser Betrag gehört in die Spalte BA +. In der PDF-Musterlösung steht es auch entsprechend.
Die steuerpflichtige Person versteuert nach vereinnahmten Entgelten, § 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG. Die 1.000 € sind ein vereinnahmter Bruttobetrag. Darin sind 19 % USt enthalten. Dieser Betrag wurde ebenfalls als BE behandelt. Insofern wurde die USt berücksichtigt!
Hinweis: Bei Nr. 7 ist die Eintragung der VorSt sowie der Vollabschreibung des digitalen Wirtschaftsguts fälschlicherweise bei BA - eingetragen. Dieser Betrag gehört in die Spalte BA +. In der PDF-Musterlösung steht es auch entsprechend.
Die Leute wissen gar nicht, was für eine geballte Menge an Wissen uns Herr Kai Bullmahn kostenfrei anbietet. Großartigen Dank !!!
Ich habe Glück gehabt Herr Bullmahn war mein Lehrer
@@dilovanebdo5696 Wie cool ist das denn. Meine Glückwünsche! :)
Hierfür ist vor allem der Steuerberaterkammer Niedersachsen zu danken, die ihre Ressourcen hierfür zur Verfügung stellt.
Super 👍
ich heul gleich
Warum?
Herr Bullmahn, was für Nummer 7 ?
Ich glaube ( BA + )oder?
Genau. BA +. In der auf der StBK hinterlegten PDF-Musterlösung ist es auch entsprechend bei BA + eingetragen.
Herr Bullmahn,
wieso wurde beim SV 8 die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt?
Die steuerpflichtige Person versteuert nach vereinnahmten Entgelten, § 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG. Die 1.000 € sind ein vereinnahmter Bruttobetrag. Darin sind 19 % USt enthalten. Dieser Betrag wurde ebenfalls als BE behandelt. Insofern wurde die USt berücksichtigt!
@@taxteachertutorials @PixelProduction Es könnte sich doch auch einfach um eine USt-freie Forderung handeln :o