Einkommensteuer I - 2024 Prüfungsvorbereitung Steuerfachangestellte

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  • Опубліковано 31 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 10

  • @capitoly
    @capitoly 9 місяців тому +4

    Wunderbar und vielen Dank!

  • @melis773
    @melis773 Місяць тому

    Danke 😊🎉

  • @simovskihristjan6339
    @simovskihristjan6339 8 місяців тому +6

    Vielen herzlichen Dank! Wünsche Ihnen Gesundheit und für uns alle noch viele Videos. Sie erklären das so gut, dass sogar ein ausstehender Dritter das alles verstehen kann.

  • @diluxva966
    @diluxva966 5 місяців тому +1

    Die Sprüche zwischendurch 😂 herrlich

  • @gutse007
    @gutse007 6 місяців тому

    Herr Bullmahn, könnten Sie ein Video machen, worin Sie die Unterschiede von §17 und §20 bei Aktien sehen? LG

  • @anonymundnichtkauflich1653
    @anonymundnichtkauflich1653 8 місяців тому

    Hätten wir den Verlust aus der Veräußerung des Gebäudes nicht mit dem steuerpflichtigen Gewinn aus der Vermittlung verrechnen können?

    • @anonymundnichtkauflich1653
      @anonymundnichtkauflich1653 8 місяців тому

      Ich glaube ich habe es schon verstanden. Das eine ist ja eine Vermittlung und das andere ein privates Veräußerungsgeschäft sodass ich die beiden nicht verrechnen darf richtig?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 8 місяців тому

      @@anonymundnichtkauflich1653 Genau, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen z. B. auch nicht mit § 22 Nr. 3 EStG verrechnet werden, vgl. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG: "Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; ..."

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 11 місяців тому +3