Vielen herzlichen Dank! Wünsche Ihnen Gesundheit und für uns alle noch viele Videos. Sie erklären das so gut, dass sogar ein ausstehender Dritter das alles verstehen kann.
Ich glaube ich habe es schon verstanden. Das eine ist ja eine Vermittlung und das andere ein privates Veräußerungsgeschäft sodass ich die beiden nicht verrechnen darf richtig?
@@anonymundnichtkauflich1653 Genau, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen z. B. auch nicht mit § 22 Nr. 3 EStG verrechnet werden, vgl. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG: "Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; ..."
Wunderbar und vielen Dank!
Danke 😊🎉
Vielen herzlichen Dank! Wünsche Ihnen Gesundheit und für uns alle noch viele Videos. Sie erklären das so gut, dass sogar ein ausstehender Dritter das alles verstehen kann.
Vielen Dank für das Kompliment.
Die Sprüche zwischendurch 😂 herrlich
Herr Bullmahn, könnten Sie ein Video machen, worin Sie die Unterschiede von §17 und §20 bei Aktien sehen? LG
Hätten wir den Verlust aus der Veräußerung des Gebäudes nicht mit dem steuerpflichtigen Gewinn aus der Vermittlung verrechnen können?
Ich glaube ich habe es schon verstanden. Das eine ist ja eine Vermittlung und das andere ein privates Veräußerungsgeschäft sodass ich die beiden nicht verrechnen darf richtig?
@@anonymundnichtkauflich1653 Genau, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen z. B. auch nicht mit § 22 Nr. 3 EStG verrechnet werden, vgl. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG: "Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; ..."