Schützenverein gefunden, doch wie geht es weiter?
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- Опубліковано 2 чер 2024
- #schießsport #sportschießen #schützenverein
Du hast einen Schützenverein, eine Schießleistungsgruppe oder eine Schießsportgruppe gefunden.
Doch wie geht es jetzt weiter?
Auf diese Frage gehe ich in diesem Video ein.
Das ist eine super Reihe, weil hier eine ganze Menge Fragen beantwortet werden, die jeder Anfänger haben dürfte.
Gute und informative Zusammenfassung. Du hast für "Beginner" gut erklärt wie die ca. ersten 12 Monate in der Regel laufen.
Hallo Ken, bei HAF hattest du mich und ich konnte heute zum ersten Mal nach Herzenslust laut lachen 😂 Dankeschön dafür 👍 Deine Tipps waren kurz und knackig auf den Punkt gebracht 👏
Das freut mich 👍
Noch ein kleiner Tip: man sollte nicht nur zu den Trainingseinheiten gehen und sich seine Stempel fürs Schießbuch abholen, sondern auch am Vereinsleben teilnehmen. Der Vorstand/Schießwart bestätigt nach 12 Monaten umso lieber das Bedürfnis, wenn das „neue“ Mitglied auch bei Jahreshauptversammlungen, Benefizveranstaltungen und Arbeitseinsätzen präsent ist. Und auch Sportkameraden bieten bekannten Gesichtern viel eher an, mal mit ihrer Waffe zu schießen.
Der Vereinsvorstand bestätigt gar kein Bedürfnis, sondern lediglich die Mitgliedschaft, das Vorhandensein eines geeigneten Schießstandes und die Vollständigkeit der Unterlagen.
Du kennst die Verfahren in allen Schießsportvereinen Deutschlands?😮 Respekt. 👍
Kein Grund pampig zu werden, Psy2063 hat recht.
Das Bedürfnis wird vom Verband oder Landesverband bestätigt. Der Vereinsvorstand bestätigt die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Bedürfnis gegenüber dem Verband/Landesverband.
Ich stimme aber auch Dir zu, dass die Bearbeitung ggf. etwas schneller und wohlwollender vom Vereinsvorstand erfolgen kann, wenn man sich auch beim Vereinsleben einbringt.
@@donferrando4119 mir reicht, die gesetzlichen Anforderungen zu kennen um die Meinung zu vertreten, dass die Verbände diese a) mit ihren eigenen Regularien nicht zu sehr übererfüllen und b) sich für eine Liberalisierung des Waffenrechts einsetzen sollten wenn sie mich langfristig als Mitglied behalten wollen. Wir haben derzeit 11 vom BVA anerkannte schießsportliche Organisationen in Deutschland (und hoffentlich bald noch 2 mehr), da kann man sich durchaus die Mühe machen sich das "geringste Übel" heraus zu suchen. Ein Sportverband hat durch das Angebot vielfältiger moderner Disziplinen attraktiv zu sein, nicht durch die Machtposition ob er Befürwortungen erteilt oder versagt. Und wenn mir das irgendwann zu dumm wird mach ich halt doch noch den Jagdschein.
@@gunvlog Trotzdem wäre es super, wenn mehr Leute sich tatsächlich so verhalten und auch wirklich aktiv ihre Vereine unterstützen. Die Vereine sind keine anonymen Organisationen, die vom Schützen bezahlt werden, um sein Schießhobby zu betreiben. In dem Fall wären die Vereine nämlich unglaublich teuer. Vereine leben vom Mitmachen und vom Einsatz ihrer Mitglieder. Wenn alle nur bei Lust und Laune zum Schießen hingehen und sonst nichts tun, dann bricht das dem besten Verein auf die Dauer das Genick und wir können alle unsere WBKs abgeben! Oder man ist halt bereit, bei einem kommerziellen "Verein" nicht nur Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, sondern auch 25€ pro Stunde Standgebühr und 4€ für eine Cola. Sowas gibt es tatsächlich auch, da muss man sich dann nicht einbringen!
Hallo Ken, mal wieder sehr informativer Beitrag. Zu deinem Tipp: Ich kann als Vereinsvorstand sagen, dass das erwerben einer "Vereinswaffe" auch nicht so ohne weiteres geht. Wir müssen beim Verband auch für jede Waffe ein Bedürfnis beantragen...mit der entsprechenden Wartezeit der Bearbeitung. Darüber hinaus bekommt der Verein auch nicht unbegrenzt Waffen befürwortet. Das sollte man neben den Übrigen Infos von Dir (die Kosten nicht vergessen) beachtet werden. Es hängt also nicht nur am Goodwill des Vorstandes....viele Grüße
Jain, das Bedürfnis für eine Vereinswaffe bei der Behörde ist je Kaliber, nicht für einzelne Waffen, wie beim Sportschützen selber.
So war das jedenfalls in meiner ehemaligen SLG, wo ich der Hauptberechtigte war.
Es hängt auch ein wenig davon ab, auf wen die Vereins WBK ausgestellt wurde. Früher hat man sie auf einen der Vorstände ausgestellt. Mittlerweile werden sie auf den Verein ausgestellt und Berechtigte in der WBK eingetragen.
Als Vereinsvorstand,bin ich kein Freund von diesem Vorgehen, da es, wie ich erwähnt hatte, zu einer Last für den Vorstand/Berechtigten werden kann, insbesondere, wenn es keine Waffenkammer im Vereinsheim gibt und die Waffe nebst Munition immer transportiert werden muss. Wir hatten das seinerzeit bei ein oder zwei Mitgliedern so gemacht und am Ende war ich immer der Dumme, der die Waffe, neben meinem eigenen Gelumps ranschleppen musste.
@sigsauer6912Der Verband hat mit den Vereinswaffen von der Befürwortung her nichts mit zu tun. Das geht direkt über die Behörde.
Jain, initial je Kaliber muss beim Verband ein Antrag gestellt werden.
Hat man berits Waffen in diesem Kaliber dann eingetragen, braucht es keinen weiteren Antrag für dieses Kaliber
@@gunvlog Das ist rechtlich einfach falsch. Das Bedürfnis einer Vereinswaffe ergibt sich aus §8 WaffG, nicht aus §14. Das bedeutet das der Verband dort gar nichts bescheinigen kann oder darf. Das einzige was der Verband bestätigt, ist die Zugehörigkeit des beantragenden Vereins zum Verband (LV). Aber über die Waffen selbst entscheidet einzig und alleine die Behörde.
@@Stefan-pg5jz Das wissen tatsächlich die Wenigsten, aber es ist so: der Verein und der Verband genehmigt gar nichts. Die geben nur eine Bestätigung ab, dass diese und jene Termine usw. erfüllt wurden. Das Bedürfnis bestätigt ganz allein die Behörde auf Grund dieser Informationen.
Das wissen oft nicht mal die Behörden selbst so richtig, aber es ist so. Habe schon mal von dem Fall gehört, dass ein neuer Behördenleiter von einem Verband gefordert hatte, diverse Bedürfnisse zurückzunehmen. Der war dann ganz verblüfft, als er darauf hingewiesen wurde, dass der Verband das überhaupt nicht kann, weil eben die Behörde alle diese Bedürfnisse genehmigt hatte.
Ist die Vereins-WBK nicht begrenzt je nach dem wie viele Mitglieder der Verein hat? Gebühren und Bearbeitungszeiten fallen dann auch doppelt an.
Musst das anders sehen.
Eine Waffe, die für ein relativ neues Mitglied auf die Vereins-WBK genommen wird, kommt auch wieder runter.
Damit ist das eher unkritisch zu sehen. Aber ja, die Anzahl Vereinswaffen sollten auch zur Anzahl Mitglieder passen.
Selbstverständlich fallen auch Gebühren an, die letztlich vom Mitglied zu tragen sind.
Ich sage keinesfalls, dass dies ein guter und regelmäßig gangbarer Weg ist, er kann beschritten werden, wenn z.B. der Verein nur KK Waffen als Vereinswaffen hat und sonst kaum oder keine GK Waffen zur Verfügung stehen.
Hi Ken
Passt nicht ganz zum Video aber:
Welcher ist aktuell dein favorisierter Shot Timer?
Sorry dass ich hier Frage aber hab keine andere Möglichkeit gefunden dich zu kontaktieren (Instagram, FB, ...) 😅
CED 7000
best4shooters.de/ced-7000-schiess-timer/
@@gunvlog wow danke für die schnelle Antwort 😁
Denkt dran, dass es auch Bedürfnisfreie Waffen gibt, für die man eine WBK beantragen kann, diese kann man dann dazu verwenden um andere Waffen unkompliziert ausleihen zu können. Grüße E
Hallo Emil
Das man für SRS-Waffen ohne PTB-Kennzeichnung eine WBK braucht ist klar, aber ohne
Voraussetzungen für eine WBK nach § 4 WaffG:
Volljährigkeit
Zuverlässigkeit nach § 5
Persönliche Eignung nach § 6
Sachkundenachweis (SKN) mit vorausgegangenem Lehrgang § 7 (Erben ausgenommen)
Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und §14
Somit dürfte es wohl kaum möglich sein mit einer SRS-WBK auch nur annähernd legal eine "andere (scharfe) Waffe" per Leihschein leihen bzw. testen zu können.
Vielleicht habe ich Dich völlig falsch verstanden...
...bitte um Aufklärung wie das läuft.
Grüße Erik
HAF😂
Sehr wichtig, es kann zu sehr ernsten Problemen mit dem Partner kommen.
Man sollte noch erwähnen, dass man bei erwerbscheinpflichtigen Waffen über 25 Jahre alt sein muss um diese zu erwerben. Ein Erwerb unter 25 Jahren geht nur MPU oder wie dat Dingens heisst.
Schießen damit wäre dann ab 18 Jahren möglich, zumindest bei GK außer bei Flinten, aber das ist wieder ein anderes Thema. KK ab 14 Jahren. Ach, man muss es einfach lieben das deutsche (W)Affengesetz.
KK ist auch eine EWB Waffe und kann ab 18 erworben werden
@@gunvlog Das war der Punkt wo ich mir unsicher war, deshalb hatte ich dazu explizit nichts geschrieben 😂