Es wäre einfacher für die Zuhörer um zu erfahren, ob es nun erlaubt ist oder nicht! Ihr macht es immer so kompliziert und verwirrt nur damit noch mehr.
Könnte man im Zweifel nicht einfach in den Dateschutzbestimmungen, welche mit absenden des Formulars akzeptiert werden, reinschreiben, dass eine Optin Mail versendet wird und der Empfänger dem Empfang zustimmt?
Es wäre einfacher für die Zuhörer um zu erfahren, ob es nun erlaubt ist oder nicht! Ihr macht es immer so kompliziert und verwirrt nur damit noch mehr.
Informationen zum Versender sind zum Beispiel auch das Erscheinungsbild des Logos.
Der Versender kann und sollte Infos zu sich ohne auffällige Logos erteilen.
Könnte man im Zweifel nicht einfach in den Dateschutzbestimmungen, welche mit absenden des Formulars akzeptiert werden, reinschreiben, dass eine Optin Mail versendet wird und der Empfänger dem Empfang zustimmt?
Nein, das klappt nicht. Die Datenschutzerklärung selbst kann nie den Einwilligungstext enthalten.