Ich bin damit auch nicht einverstanden, aber ich werde wohl müssen. Besonders schlimm ist aber, dass die neuen Klassen CE und C1E ein Ablaufdatum haben. Muss ich die dann auch wieder erneuern und erneut zahlen, wenn ich den 3er umgestellt und diese Klassen dann im neuen Führerschein eingetragen bekommen habe?
Ich Tausch den erst wenn ich angehalten werde unter Zwang, bis dahin werde ich den behalten zumal er schon der neuen norm entspricht bis aufs Verfalls datum. Was in meinen Augen nur dazu dient uns in die Tasche zu greifen so wie die gesamte Umweltschutz Kampagne die momentan Gefahren wird uns genauso das geld aus der Tasche zieht und keine Veränderung bringen wird außer das mehr Leute finanziell Probleme bekommen werden.
@@OpenGL4ever nein musst du nicht wenn du privat mit einem LKW deinen Umzug etc fährst darfst du, denn was du erworben hast darf dir nicht weggenommen werden. Nur mit dem b95 zusatz der begrenzt ist auf 5 Jahre da darfst du nicht Gewerblich fahren. Wenn du in Deutschland nur Urlaub machst mit dem PKW und nicht ins Ausland fährst kannst du dein Führerschein behalten aber nur wenn er im Kreditkartenformat also EU Führerschein ist. Da es ja passieren kann das im Ausland öfter fremde kontrolliert werden. Hier in Deutschland lieber warten bis dich eine Behörde zum Umtausch auffordert was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird laut Aussage unseren Verwandten die Polizisten sind in Bawü und Sachsen.
Als Berufskraftfahrer/ Busfahrer zahle ich alle 5 Jahre ca.700 Euro. Das vom Gesetzgeber beschlossene Gesetz ab 50 Jahre, ist schon eine abzocke und Sauerei genug. Dieser EU Verwaltungsapparat gehört geschlossen.
"heimattreuer germany" ist in sich schon ein Schwachsinn! Wenn schon, dann "heimattreuer DEUTSCHLAND"! Übrigens, diese Gebühr setzt sich zusammen aus: Ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Gutachten, Untersuchung von Reaktions-und Aufnahmefähigkeit! (kleine MPU). Wollt IHR, daß ein Blinder und/oder körperlich Beeinträchtigter eure Kinder,Enkel,Urenkel zur Schule oder Kindergarten fährt? Oder das ein blinder,körperlich behinderter LKW Fahrer mit einem 40tonner durch die Stadt fährt? Der Witz an dieser Umtauschaktion ist, daß nicht einmal ein Sehtest gefordert wird! Aber das liegt sicher an den blinden Politikern, die dann nicht mehr fahren dürften!
@@wernerzwiener5830 Passiert doch schon, jeden Tag, tausendfach......Oder was meint man, kommen die ganzen Unfälle zustande? Ich würde fast meinen, das die Fahrer am längeren Hebel sitzen, wenn die Chefs Druck aufbauen wollen. Ist zwar nicht so einfach, aber kündigt doch den Job. Was nicht Spaß macht und zudem Krank, das ist nicht gut. Und ich weiß auch, das viele ihren Fahrerjob lieben. Ich hab den Job an den Nagel gehängt, nachdem die ganzen Gängelungen angefangen hatten und ich wegen Bypass 3 Monate in die Reha musste. Das war vor 7 Jahren.
Ich möchte zu meinen Kommentar noch hinzufügen es ist kein Wundern das in Deutschland.+ der EU so kompliziert ist wir haben sehr viele Überqalifizirte Politiker .genau so ist es.
Kuckt auf eure Führerscheine auf den neuen steht gültig bis und wenn das nicht auf euren drauf steht werde ich ihn auch nicht umtauschen ! Es geht da mal wieder nicht dadrum einheitliche Führerscheine zu haben sondern den Bürger wieder mal ab zu zocken wenn ich gezwungen werde zu tauschen werde ich klagen
Ist im Grunde eine Frechheit bei nicht rechtzeitigen Umtausch die Leute mit 10 € zu "bestrafen" für eine Anordnung, die einem quasi aufgezwungen wird. Eigentlich müsste, eben auch aus diesem Grund der Umtausch komplett kostenlos sein !
Wenn auf dem Führerschein steht unbefristet gültig, dann ist er auch unbefristet gültig. Daran ändert auch diese neue Regelung nichts. Ansonsten rechtliche Schritte einleiten. Wie gesagt unbefristet gültig, nix umtauschen.
Wann wurde das beschlossen, das die Scheine umgetauscht werden müssen und warum wird dafür keine Werbung gemacht, wenn doch allmählich diese Fristen eintreten? Besonders bei so etwas wichtigem, wie eine Umtauschpflicht für einen sonst unbefristeten Dokument sollte man doch von Gesetzesgeberseite aus, eine große Werbeaktion machen, damit die Bürger überhaupt die Chance haben, davon etwas zu erfahren.
Find ich als (noch) ADAC Mitglied 'ganz toll', wie sich selbiger gegen diesen weiteren EU Blödsinn gestemmt hat:-( Dachte dieser Verein vertritt die Interessen der autofahrenden Mitglieder - scheinbar geht es da heutzutage wohl auch nur noch um die warmen Plätze der gehobenen Positionen am Futtertrog, wie in so vielen Bereichen in diesem verkommenen Land.
Ja, man kann berichtigt die Frage stellen:"Was ist bloß aus uns geworden? Einer naiver als der Andere und viele denken noch (ist meist das einzige Denken was viele hinbekommen) wie schlau sie doch sind!
@@accursioscopelliti7585 Das fette Ende ist wenn Völker ihre Zinsen bei ihren NOTENBANKEN nicht bezahlen können und wir stehen davor! Griechenland und viele europäische Südstaaten sind schon lange dabei, ihre Zinsen zahlen wir direkt und indirekt. Interessant ist wer die Zinsen auf seine Schuldscheine (Geldschein), die er den Staaten leiht (Geldschöpfung), bekommt.
Es dauert mehrere JAHRE, bis ich wieder von der Polizei kontrolliert werde. Ich kann mich nicht mehr erinnern, an das letzte Mal. Aber ich fahre auch unfallfrei. Das ist aber nie sicher. Jederzeit kann ein Unfall passieren, ohne Ursache oder Schuld daran.
@@hartmutgruchmann-moller5313 der Führerschein meiner Eltern und Großeltern ist auch nicht abgelaufen, kannst dich ja weiterhin zu allem zwingen lassen und dir Notfalls deine Freiheit nehmen lassen, ich mache das nicht das gleiche gilt für die Ausweise auch diese bekommen immer mehr Zeichen die dem Staat erlauben Übergriffig zu werden. Also Mal nachdenken weiterhin ist es nur Geld mache
1. mein alter Führerschein ist auf unbeschränkt ausgestellt 2. wie oft wird der Führerschein geprüft? 1x in 30 Jahren? Dann zahl ich die 10 Euro. Es geht doch viel mehr darum, das die Behörden auf ein zentrales Register umstellen wollen, wobei heute jede Führerscheinstelle ihr lokales Register hat.
Wir, meine Frau und ich, auch nicht! Die EU ist ein PRIVATVEREIN, und hat somit KEIN Recht, irgend etwas zu beschließen! Das ist nur der Allgemeinheit IMMER NOCH NICHT KLAR, und deshalb machen sie das immer wieder mit!
@@wolfgangschlenker7661 Das habe ich so noch nie gehört. Woran machen Sie das fest? Ich hätte gerne für den Fall der Fälle (10€ Strafe) etwas an der Hand, um entsprechend Widerspruch einzulegen. 😃😁😆
Oh Sch..., den Stichtag habe ich verpasst! Und Danke ADAC. Dank diesem Beitrag ist es eine Überlegung wert aus dem ADAC auszutreten. Anstatt sich für die Führer-Scheinbesitzer einzusetzen, wird sich hier klar für eine Belastung der ADAC-Mitglieder und alle anderen Führerscheinbesitzer ausgesprochen. WARUM?
Laut Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR, sind DDR Lappen unbegrenzt gültig. Aber da alles aus dem Osten ja grundsätzlich schlecht war, sagen die noch amtierenden dt. Amtsschimmel nichts, wenn die Brüsseler BÜrokraten wiehern. (der Klassiker ist doch Flinten uschi)
Das sind doch genau die wo diese Regelung aufgestellt haben. Für die müsste wie in anderen Ländern gleich mal Medizinische Untersuchung vorrangig sein Alles klar?????
offensichtlich hoffen die Bürokraten das bis 2033 rein rechnerisch ein groß teil weggestorben ist, und die Arbeit in den Amtsstuben für evtl. 1 oder 2 Jahre des noch Fahrens unrentabel sein könnte. Das kann aber nur funktionieren in Großstädten mit funktionierendem ÖPNV. Wer heute auf dem Land wohnt mit unbefestigten Wegen wird wohl müssen , weil der Rollator auf unbefestigten Wegen keine Alternative zur Fortbewegung ist.
Die Begründung für diese Umtauschfrist wurde auch bekannt gemacht. Der Staat hat die große Hoffnung, dass die vor '53 geborenen ihren Führerschein gleich gar nicht umtauschen, da sie im Jahr 2033 halt 80 Jahre alt oder noch älter sind.
@@annig9722 Dann musst du bei der Behörde, die deinen Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift beantragen, kostet 40 € + 30,70 € für eine eidesstattliche Erklärung + 12,50 € für Biometrisches Passbild. Macht, 83,20 €. Der Umtausch kostet 25 € +12,50 € Biometrisches Passbild, macht 37,50 €. Wurde dein Führerschein nicht an deinem aktuellen Wohnort ausgestellt, kommen ebenfalls für die Karteikartenabschrift die 40 € dazu. Also dann 77,50 €.
Wegen den ganzen Idioten die den Lappen wegen ( Alkohol,Drogen,Rasen etc.) abgeben mussten, und sich dann in Tschechien,Polen,Ungarn etc. einen neuen besorgt haben,sollte man nicht unterschätzen ich kenne allein min. 4 die schon seit Jahrzehnten ohne oder mit falschem Lappen immer noch ständig vollgesoffen unterwegs sind
Damit man dir den entziehen kann wann immer sie es für richtig halten. Du musst nämlich alle 10-15 Jahre zur Gesundheitskontrolle und dort wird entschieden ob du ihn behalten darfst oder nicht. Wenn du ihn behalten darfst, darfst du natürlich auch nochmal bezahlen. Lasst euch doch nicht dermaßen verarschen
Das mit aktuellen Bildern (15 Jahre) kann ich ja noch verstehen. Da man aber Bestandsschutz , bei mir von 1978, haben muesste duerfte dieses nicht mit extra Kosten verbunden sein. Und dass man 10 Jahre vor dem Stichtag das Geld auf dem Tisch legen soll und der neue Schein dann gerade mal nur 5 Jahre laenger gueltig ist als der alte Schein. Aber fuer 1/3 Zeit werden dann trotzdem 100%-Kosten entstehen. 10 Jahre vorher umzutauschen ist ein Unding. Max. 2 Jahre vorher muessten reichen. Es bleibt ja genug Zeit fuer die Vorbereitung des Ansturms. Zum Stichtag wollen dann einige gar nicht mehr fahren oder sind schon verstorben, es werde immer weniger werden.
Bilder im FS sind egal. FS dient nur der Bestätigung dass Inhaber Fahrerlaubnis hat. Alter vom Bild ist unerheblich. Fleppe ist ja kein Ausweisdokument!!! Dazu dient der BPA / Reisepass
Ich habe meinen Führerschein (grauer Lappen) am 17.6.2013 getauscht dieser wurde dann befristet bis 2.6.28. Danach muss man wieder hin den Füherscheon verlängern lassen wie bei einem Personalausweis das erfuhr ich 2013 von der Führerscheinstelle. Ich hoffe das dieser nun wirklich gültig ist bis 2028.
mir eigentlich egal-ich tausche nicht ! Ich tausche keinen unbegrenzt gültigen Schein gegen einen befristeten ein und zahle jedesmal neu dafür -bin ich,nein sind denn alle bekloppt ???Kaufe ein Auto und muss dann alle 10 Jahre den Kaufpreis nochmal zahlen oder wie-mit welcher Rechtsgrundlage geschieht das ??
Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse bis 7,5to und Anhängerbetrieb (alter Klasse 3) am 28.09.1990 erteilt bekommen und ihn am 01.07.2003 auf das EU-Kreditkartenformat umschreiben lassen. Bei dieser Umschreibung wurde mir bei Versuch Nr.1 der C1 (7,5to), BE (Anhängerbetrieb) und der C1E (7,5to mit Anhänger) einfach aberkannt, weggelassen, rausgestrichen o.ä., was allerdings bei Abholung seitens von mir erkannt und erst mit Androhung rechtlicher Schritte nachgebessert wurde. Diesen erhielt ich dann am 29.07.2003 mit den erwarteten Sternchen unter Punkt 10 auf dem Führerschein. Allerdings beim C1 und C1E (unter Punkt 11 des FS) mit einem Datum, das genau mein 50zigster Geburtstag ist. Auf meine Nachfrage dazu hieß es, dieses Datum erfordere zu dem genannten Datum lediglich ein erneuter Sehtest und das würden alle bekommen. Das war nachvollziehbar für mich, dient ja auch der Sicherheit und beim C und CE (>7,5to) gibts sowas ja auch, deswegen lies ich es so stehen. Was ich nicht wußte war, daß das Erteilungsdatum mit dem Ausstellungsdatum (Punkt 4a des FS) durch den einfachen Eintrag mit diesem Sternchen gleichgesetzt wird, da bei einer Abweichung der beiden Daten das Erteilungsdatum unter Punkt 10 eingetragen werden sollte. Diesen Fehler stellte ich März 2009 während der Zulassung eines zusätzlichen Fzg bei der Einstufung des Schadensfreiheitsrabatts der Versicherung fest. Vom Landratsamt wurde mir auf Nachfragen eine Absage der Änderung erteilt und die Kosten eines Anwalts wollte ich nach eigens erstellten Kosten-Nutzen-Faktor nicht tragen, da ich zu diesem Zeitpunkt bis heute mit dem erlernen des Motorradführerscheins liebäugle. Allerdings kam immer irgendetwas anderes dazwischen. Nun die Frage: War ein dulden der 2 Mißstände ein Fehler und ist dieses Datum meines 50zigsten Geburtstages unter Punkt 11 des FS wirklich nur für ein Sehtest gedacht? Und wenn ja muß ich den dann vor diesem Datum einreichen oder mit Frist danach, wobei sich dann die Frage stellt wie lange ist diese Frist?
Hallo Broesel Krümelchen, als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular => www.adac.de/rechtsberatung . VG Andi vom ADAC Team
@Broesel Krümelchen Die Angaben, dass man nur die neuen Klasse B, BE, C1 und C1E beim Umtausch eines Führerschein der Klasse 3 bekommen würde scheinen wohl nicht alles zu sein. Die Angaben die ich zu dem Thema gefunden habe, scheinen widersprüchlich bzw. unvollständig. Recherchiert man genauer, dann findet man auf einigen Webseiten auch die Angaben, dass man mit einem 3er Führerschein auch die neuen Führerscheinklassen AM, A1, A, CE, L und T (auf Antrag) bekommen könne, da diese Führerscheinklasse ebenso der alten 3er Führerscheinklasse entsprechend würden.
Ich werde meinen nicht umtauschen,und warte lieber eine Kontrolle ab(10EUro) was solls.Aber ihr vom ADAC solltet wissen das ihr demnächst ein Mitglied weniger habt,könnt ihr ja verschmerzen bei den vielen Millionen Mitgliedern die ihr eigentlich nicht vertretet.
Nein , ich möchte mein Führerschein nicht umtauschen , den der hat für mich eine Bedeutung. Bin schon so viele Jahre damit gut ausgekommen und wieso soll es auch weiter nicht gehen?
Sehr geehrter Herr Stefan Bergman, Sie sind Club Jurist der ADAC, dieser ist der zweit größte Automobil Club der Welt, mit 21,2 Millionen Mietgliedern (Ende 2020). Die ADAC soll doch bitte die Interessen der Mitgliedern bei der EU schnellstmöglich vertreten????.
Ich habe seinerzeit einen UNBEFRISTETEN Führerschein erworben.Ich finde demnach, daß es nicht rechtens sein kann, daß dieser nun willkürlich befristet wird.Wie stellt sich dieser Eingriff rechtlich dar und wurde bereits über eine Klage durch den ADAC nachgedacht?
Hallo Andreas, derzeit gibt es in Europa etwa 110 verschiedene Führerscheinmuster mit entsprechend verschiedenen Registrierungsverfahren. Der Aufbau des europäischen Registers macht es erforderlich, mittelfristig alle alten Führerschein auf den Scheckkartenführerschein umzutauschen. Hierzu sieht die 3. Führerschein-Richtlinie eine Übergangsfrist von 20 Jahren ab Umsetzung in nationales Recht vor, so dass spätestens am 19.01.2033 alle Führerscheine umtauscht sein müssen. Wenn durch neue Techniken Führerscheinfälschungen verhindert oder minimiert werden, dient dieses ebenso der Verkehrssicherheit wie ein zentrales Register, durch das der sog. Führerscheintourismus erschwert bzw. verhindert werden kann. Viele Grüße
@@ADAC Danke, aber eure Antwort hat nicht das geringste mit meiner fFage zutun. Meine Frage war, ob es eine Klage gegen die ÄNDERUNG meines UNBEFRISTETEN Führerscheins gibt. Dieser wird nämlich jetzt BEFRISTET. Und daß KANN NICHT RECHTENS sein, weil ich ihn unbefristet erworben habe. Abgesehen davon ist die Befristung auf 15 Jahre willkürlich und ohne Begründung gewählt. Es kann doch nicht sein, daß plötzlich der seinerzeit geschlossene "Vertrag" einseitig willkürlich geändert werden darf.
Hallo Andreas, du hast beim PKW-Führerschein die Fahrererlaubnis unbefristet erworben. Diese ist auch weiterhin unbefristet gültig. (Mit einer Einschränkung: Klasse C79 seit 1999). Der Stufenplan zum FS Umtausch bezieht sich nicht auf den Inhalt der Fahrerlaubnis, da die Fahrberechtigung weiter fortbesteht. Es handelt sich um ein Ablaufdatum des Dokuments (Papierführerschein, Scheckkarte). Da der Umtausch in eine aktuelle Scheckkarte (Ablaufdatum) nichts mit dem Inhalt der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse zu tun hat, begeht auch derjenige, der nach Ablauf des Termins mit dem alten Führerschein weiterfährt, keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der PKW-Führerscheininhaber riskiert lediglich ein Verwarnungsgeld. Die 15 Jahre sind eine gesetzgeberische Entscheidung. Diese ist aus Sicht des ADAC juristisch nicht zu beanstanden. VG Claude vom ADAC Team
Ich lasse es mal darauf ankommen! Zur Not klage ich! Der Führerschein ist doch ein Dokument, oder etwa nicht? Und in meinen Führerschein steht unter 7. "Gültigkeit unbefristet" Ausnahmen siehe Seiten 5 und 6" und auf den Seiten 5 und 6 steht unter "Befristungen, Beschränkungen, Auflagen" in meinen Führerschein gar nichts! Da steht auch nicht "gültig bis Januar 2023, oder bis auf Widerruf, oder sonst irgend etwas! Nur eben "Gültigkeit unbefristet"
Werden alle Erlaubnisse 1:1 aus dem alten in die neue Fahrerlaubnis übertragen? In meinem Fuhrerschein ist in den Spalten 9/12 C1 und 171 eingetragen, heisst ich kann KFZ BIS 7,5 t fahren (wichtig für Wohnmobile!). In neuen Fuhrerscheinen liegt die Beschränkung bei 3,5 t Gesamtgewicht. Und gilt eine evt. Übertragung von 7,5 t dann auch im übrigen europäischen Ausland?
Ist doch wunderbar, was die Gebühren betrifft: Man kann mit einem Bußgeldbescheid supergut sparen und muss den Führerschein niemals umtauschen. Das funktioniert so: Polizeikontrolle und der will 10 EUR haben: Verwarnungsgeld NICHT bezahlen und den Bußgeldbescheid abwarten. Der kostet dann 38,50 EUR. Da man nur 1x wegen der gleichen Ordnungswidrigkeit "bestraft" werden darf, den Bußgeldbescheid sehr gut aufbewahren und den Führerschein niemals umtauschen. So braucht man auch keinen neuen alle 15 Jahre ersetzen. Die neuen Führerscheine kosten nämlich dann alle 15 Jahre über 30 EUR! Ich werde meinen Führerschein nicht umtauschen lassen!
Betrifft: "Gebührenargumentation der ausstellenden deutschen Führerscheinbehörden": Ich habe gerade in einem früheren "post" gelesen, dass die zuständigen deutschen Führerscheinbehörden die Erhebung einer Gebühr für die Umschreibung veralteter, aber noch gültiger Führerscheine in einen neuen EU-Führerschein (Scheckkartenformat) unter anderem damit begründen, dass dadurch ausländischen Polizisten eine Kontrolle Ihres deutschen Führerscheins erleichtert wird. Meines Wissens existiert jedoch keine einzige deutsche oder EU-Verordnung und auch kein ensprechender Gesetzesparagraph, die mich dazu verpflichten, einem ausländischen Polizisten die Arbeit zu erleichtern!!! Wenn er mich schon kontrollieren will oder muss (darf er das überhaupt? Bitte immer nachfragen...), soll er sich meiner Meinung nach gefälligst anstrengen, meinen alten Nicht-EU-Führerschein zu lesen und zu verstehen (Nur abgelaufen darf er nicht sein...), er darf sich dafür von mir aus auch liebend gerne 5 Minuten Zeit nehmen... Darüber hinaus kann er seinen Kollegen um Rat fragen (Deshalb sind sie ja fast immer zu zweit...), und wenn alles nicht hilft, muss er - so leid es mir auch tut - auch noch einen Dolmetscher hinzuziehen. Gegen längere Wartezeiten bei einer Führerscheinkontrolle im Ausland habe ich absolut nichts einzuwenden (Höchstwahrscheinlich befinde ich mich gerade im Urlaub und habe alle Zeit der Welt...)... Aus dieser Argumentation schließe ich, dass die Erhebung einer Umschreibungsgebühr von der ausstellenden Behörde hier nur mit einem Scheinargument begründet werden soll!!! Außerdem möchte ich mich einem meiner Vorredner in dieser Diskussion anschließen: Für den Nachweis meiner Identität muss ich ja zusätzlich immer meinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen, dafür reicht mein Führerschein sowieso nicht aus!!! Das Argument "Fälschungssicherheit" ist meiner Meinung nach genauso leicht widerlegt: Absolut jeder Polizist auf dieser Welt wird in seiner Ausbildung eingehend darin trainiert, gefälschte Dokumente von Echten zu unterscheiden!!! IIm Zweifelsfalle soll bitte der Dolmetscher gleich noch einen Spezialisten für die Erkennung gefälschter veralteter deutscher Führerscheine mitbringen... Drittens: Auch das Argument, ausländische Polizisten würden sich nicht mit den alten Führerscheinklassen (Ziffern statt Buchstaben) auskennen, ganz gleich ob BRD oder DDR, möchte ich versuchen zu entkräften: Heutzutage kann sich jeder Polizist mittels Smartphone und Internetzugriff in 2 Minuten informieren, für welche Fahrerlaubnis mich mein alter Führerschein zu welcher Zeit qualifiziert hat... War noch was? "Maschinenlesbarkeit"?: Meiner Meinung nach lediglich wieder eine Arbeitserleichterung für Polizisten... -> siehe oben... "Handlichkeit": Kann ich gerne darauf verzichten, mein alter rosa Lappen (Spitzname damals: "Hakle feucht" ) passt immer noch in jede Hosentasche... Sollten Sie noch einen ganz alten grauen Führerschein im Riesenformat besitzen, gebe ich Ihnen folgenden Tipp: einfach einmal in der Mitte falten! Dadurch wird meiner Meinung nach die Lesbarkeit beziehungsweise Haltbarbeit des Führerscheins in keinster Weise beeinträchtigt!!! "Veraltetes Foto": Da der Führerschein in Deutschland meines Wissens nach zur Zeit frühestens nach Abschluss des 17. Lebensjahres erworben werden kann, meiner Meinung nach auch völlig problemlos: Meine Mutter wird im Juli diesen Jahres 85 Jahre alt und ich kann sie immer noch eindeutig auf dem Foto ihres alten grauen "Lappens" von circa. 1959 identifizieren. Bitte mal nachrechnen: Ihre wesentlichen Erkennungsmerkmale haben sich in 63 (!) Jahren kaum verändert und das Foto ist noch in einwandfreiem Zustand... Hiermit möchte ich meine Argumentation gerne beenden. Liest hier vielleicht zufällig ein Anwalt aus dem Team vom ADAC mit? Bitte besprechen Sie sich doch einmal bei Gelegenheit mit Ihren Kollegen, ob meine Argumentation nicht ausreichend wäre für eine EU-weite Klageerhebung gegen die Gebührenerhebung der jeweils ausstellenden Behörden.. Ich bedanke mich für Ihre Geduld beim Lesen, bitte liebend gerne antworten, mit Familie, Freunden und Bekannten teilen, wildfremde Menschen in der Schlange vor der für sie zuständigen Führerscheinbehörde darauf ansprechen sowie auch gerne auf andere Internet-Plattformen weiterleiten!!! Ach übrigens: Für diesen "post" habe ich gerade mehrere Stunden meiner Freizeit investiert, aber ich kann Ihnen versichern, dass ich jede Sekunde davon genossen habe... Viele liebe Grüße, Frank Weber
Hallo Frank, vielen Dank für deinen ausführlichen Diskussionsbeitrag. Der Hintergrund der Umtauschaktion ist folgender: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. VG Andi vom ADAC Team
Mit dem alten Füherschein konnte ich bis zu 7‘49 Tonnen Fahrzeuge bewegen + Anhänger. Tausche ich den Schein, darf ich nur noch 3,5 Tonnen bewegen und mach mich strafbar wenn ich 7,49 Tonnen bewege. Was läuft hier ab, für mich unfassbar was sie mit uns machen.
Hallo Thomas, bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer, rosafarbener oder DDR-Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Einige Umtauschbeispiele finden sich in unserer Umtauschtabelle => www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/umtauschtabelle/ . Der Inhaber eines Führerscheins der bisherigen Klasse 3 wird so gestellt, als hätte er die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E sowie AM und L, die den alten Fahrerlaubnisklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Bei einem Umtausch werden die neuen Klassen eingetragen. Damit dürfen auch in Zukunft alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und Gespanne bis maximal 12 t gefahren werden, die bisher mit der Klasse 3 bewegt werden durften. VG Andi vom ADAC Team
Das ist mir wirklich zu blöd ! Ich werde weder einen neuen Beantragen noch mich weiter mit dem Thema auseinandersetzen. Ich habe ein unbefristetes Dokument in Rosa und dabei bleibt es. Also wirklich ein Unfug,,,,,
Der Grund für den Umtausch ist übrigens: Alle Führerscheine müssen in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Mal sehen wann die Reisedaten und Fingerabdrücke die im Perso zur PFLICHT geworden sind in die Datenbank mit integriert werden. Niemand kann überprüfen welche Datenbanken miteinander verknüpft werden. So viel zum ADAC Begründung( Ach nicht so schlimm da passiert nichts auch nicht wenn mal wieder irgendein Banküberfall passiert und man auszuersehen in der Gegend rumgefahren ist und nein es gibt ja keine Rasterverhandungen auch nicht bei den Mautstellen) ADAC schämt euch das so lapidar rüber zu bringen. Die Kosten betragen 25,30 Euro (bei Direktversand fallen zusätzlich 4,85 Euro Versandgebühren und 9,00 Euro für eine Ausnahmegenehmigung für die Übergangszeit an. Bei 39,15€ Kosten zum Umtausch müsste man mich 4 mal Verwarnen wenn man Kaufmännisch denkt. Oder wie ich meine, wie oft wird man schon kontrolliert.
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt nirgends vor, dass alle bisher erteilten Führerscheine umgetauscht werden müssen! Mein Führerschein hat weder ein Ablaufdatum, noch habe ich meine Führerscheinprüfung unter diesen Bedingungen zu derzeit geltenden Gesetzlage gemacht. Warum sollte ich diesen Führerschein heute also gegen Gebühr gegen einen neuen Führerschein mit Ablaufdatum tauschen?
Hallo Mr. Vicos, der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 besagt, dass alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum einem bestimmten Datum umgetauscht werden müssen. Wenn man den Führerschein nicht bis zum Stichtag umtauscht, riskiert man ein Verwarnungsgeld von 10,- Euro. Mehr Infos dazu hier =>bit.ly/ADAC_Führerscheinumtausch . Viele Grüße
Warum umtauschen, kostet wieder Geld, oder ist das um sonst Da wird man gezwungen man muss umtauschen, was steht auf den neuen Schein Führer Schein oder fahrerlaubnis
Hallo Brandon, Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Die Kosten betragen rund 25 Euro. => www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC danke für die Info, na klasse kostet wieder Geld, ich hab doch schon ein Führerschein und muss wieder Geld bezahlen, wenn die es so haben möchten müssen die es mir bezahlen 🤪
Mein führerschein ist aus dem jahre 1965 aber inzwischen in den rotbrauen gewandelt.-Unbefristet gültig.Lebe in Rumänine.-Muß ich da etwa ins land der germanen reisen??Dann ist wohl ein urlaub von zwei wochen fällig um dem "wiehern" der bürokratie zu dienen. Oder 2 reisen zur botschaft nach Bukarest Die EU ist nun mal ein moloch der fast nur "unsinn" produziert.-Die führerscheine sind einer der gipfelpunkte.
Hallo Klaus, der deutsche Führerschein kann in einen rumänischen EU Führerschein umgetauscht werden. Besteht ein ordentlicher Wohnsitz in Rumänien, dann werden die entsprechenden deutschen Klassen in das rumänische Dokument transferiert/klassifiziert (lt. Äquivalenzliste). Die Ausstellung erfolgt dann nach rumänischem Führerscheinrecht (z.B. Befristungen etc.). Zuständig ist dort die örtliche Führerscheinstelle. Die Kosten belaufen sich derzeit auf ca. 68,-- RON, das sind ca. 16,-- Euro. Viele Grüße
Ok, ich habe zwar begriffen, bis wann ich jetzt meinen Führerschein umtauschen muss. Aber ich frage mich natürlich, warum Regelungen immer so kompliziert sein müssen. Wenn ich das hätte regeln müssen, dann würde es nur die Tabelle 2 geben: Nämlich Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins. WAS bitte soll der ganze andere Blödsinn. Aber EINFACH, das darf es natürlich in der EU nicht geben...irgendwie müssen die Beamten da ja ihre Daseinsberechtigung nachweisen.
OK alles klar 🤭 Da hatte wieder jemand Langeweile was sind denn das für bekloppte Vorschriften? Völlig Sinnlos, teuer und Zeitraubend.Also ich fahre mit mein Führerschein einfach weiter. Basta 😛
Meine Frage war/ist doch, ob ich mit meinem grauen Lappen der Klasse 3 von 1986 7,5 Tonner fahren durfte, also mit dem neuen EU-Führerschein automatisch auch fahren darf, oder dafür den zusätzlichen Eintrag „CE79/C1E“ zu welchem Preis beantragen muss???
Hallo aleaiactaest, der zusätzliche Eintrag CE79 muss beantragt werden: Der Inhaber eines Führerscheins der bisherigen Klasse 3 wird so gestellt, als hätte er die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E sowie AM und L, die den alten Fahrerlaubnisklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Bei einem Umtausch werden die neuen Klassen eingetragen. Damit dürfen auch in Zukunft alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und Gespanne bis maximal 12 t gefahren werden, die bisher mit der Klasse 3 bewegt werden durften. Für einen kleinen Teilbereich der Klasse 3 besteht schon seit dem 1.1.1999 im Hinblick auf den Besitzstandsschutz eine Einschränkung. Der zuvor erworbene Pkw-Führerschein berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger. Unter Beachtung der gesetzlichen Anhänge- und Achslasten war es somit mit einem Führerschein der Klasse 3 möglich, Züge bis 17,5 t (Einachsanhänger) bzw. 18,5 t (Anhänger mit Tandemachse) zu führen. Diese Züge über 12 t zulässigen Gesamtgewicht unterliegen seit 1999 der Lkw-Berechtigung CE. Die Einordnung gilt unabhängig von einem Umtausch. Derjenige, der mit seiner Pkw-Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahrs hinaus Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t fahren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen. Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3. Die Berechtigung unterliegt aber denselben Voraussetzungen und Befristungen wie die Lkw-Fahrerlaubnis. Den Preis für die Beantragung musst du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle erfragen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Endlich aufschlussreiche Informationen!Ich stellte heute bei meiner zuständigen Führerscheinstelle schriftlich o.g. CE 79- Antrag,obwohl ich dafür noch Zeit bis 19.01.2024 habe und mit meiner Klasse 3 von 1986 nicht Gewerbe treibende Privatperson bin. Frage:ist das Ihrer Meinung nach noch „rechtzeitig“ genug?
Hallo aleaiactaest, bitte hab Verständnis, dass wir nicht die Kapazitäten haben, umfangreichere und individuelle Rechtsberatungen in unseren Kommentaren durchzuführen. Bitte wende dich bei weiteren Fragen dazu an unsere juristische Beratung. Du erreichst die Kollegen unter der Telefonnummer 089/7676 2423. Vergiss nicht, deine Mitgliedskarte bereitzuhalten. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC bitte noch eine Frage,da mir meine zuständige Führerscheinstelle die CE 79-Ausstellung unter Auflagen in Aussicht stellt: was sind,bzw.wie sehen die erforderlichen Gutachten (augenärztliches und fachärztliches Gutachten nach der Anlage 5 und 6 FeV)aus und müssen o.g.Stelle auf welche Art und Weise vorgelegt werden?
Hallo aleaiactaest, hier kannst du auch kostenlos Kontakt zu unseren Juristen aufnehmen und deine Fragen stellen: www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Eure Juristen sind zu Teil im "Paragrafenjungel" gefangen. Das ist Kundenfeindlich ! .......ihr müsst das auch pragmatisch angehen. Ob die "nur" 10€ Verwarnungsgeld überhaupt zulässig sind für ein Dokument das man nicht umtauscht, auf dem aber steht "Gültigkeit unbefristet", halte ich für eine Lüge ! Kein Cop wird hier wegen 10€ einen Aufwand betreiben. Euer Jurist ist kompliziert, sonst nicht´s. Wenn ein Jurist seine Arbeit korrekt machen will, das aber zum Schaden des Mandanten ist, für was braucht man ihn dann ? DASSSSSS ist eine Frage die sich manch einer von den Anwälten erst mal stellen müsste. Ich habe selbst so Anwälte erlebt..... diese sind FÜR NICHTS ZU GEBRAUCHEN... außer für sich selbst.
Wahlweise erst später absolvieren. In der Jugendhilfe ist es nicht möglich eine Führungskraft zu sein, ohne Führerschein. Es war harte Arbeit und 40 Jahre ökologisch ohne Viagra Porsche gelebt.
Hallo Sonne, für den grauen Papierführerschein gilt es übrigens für den Umtausch folgendes zu beachten - bitte schau unter "Was brauche ich für den Umtausch? " in unserem Beitrag => www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC ich habe 1981 für ein Unbefristetes Dokument bezahlt und soll jetzt nochmal bezahlen für ein Befristetes? Dass kann und will ich nicht hinnehmen. Warten wir mal bis 2023 ab. In meinem ganzen Leben brauchte ich meinen Führerschein nicht vorlegen. Wo ist hier der Sinn?
Hallo Sonne, Ziel des Führerscheinumtauschs ist es, Manipulationen zu unterbinden. Auch soll auf EU-Ebene ein europäisches Führerscheinregister aufgebaut werden, auf das alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zugreifen können. VG Andi vom ADAC Team
Hallo Sonne, du hast beim PKW-Führerschein die Fahrererlaubnis (Inhalt) unbefristet erworben. Diese ist auch weiterhin unbefristet gültig. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet. Wenn durch neue Techniken Führerscheinfälschungen verhindert oder minimiert werden, dient dieses ebenso der Verkehrssicherheit wie ein zentrales Register, durch das der sog. Führerscheintourismus erschwert bzw. verhindert werden kann. VG Andi vom ADAC Team
Der Umtausch sollte kostenlos sein - ist es aber nicht. Sondern kostet 80,- Euro. (verlangt meine FS-Stelle dafür.) + (halbwegs) aktuelles, biometrisches Foto (Portrait). Gleiche Gültigkeit, wie bisher. Aber der neue Führerschein ist befristet auf 15 Jahre lang. Dann muß wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Kostet dann auch wieder Geld ? Vorteil: Den neuen Führerschein, können auch zB die Polizisten im Ausland lesen und verstehen. Weil EU-einheitlich. Sie müssen nicht alle nationalen Führerscheine erkennen können. 2. Vorteil: Er ist kleiner, robuster und anscheinend sogar wasserfest. Er passt in die Taschen wie für andere Karten. Ist also praktischer und sicherer. Ich habe Frist bis einschl 2022. Aber wenn ich vorher wieder ins EU-Ausland reise, tausche ich ihn vorher um. Den Umtausch kann ich verstehen. Wer kennt noch die alten FS-Klassen 1 bis 5 ? Und selbst meinen rosa Führerschein muß ich mehrmals lesen, bis man erkennen kann, was damit erlaubt ist. Wie dann erst für einen Polizisten im Ausland, ohne deutsch ?
Hallo Xevo 250, die Formulierung "Fahrzeug mit Verbrennungsmaschine" war damals nur eine Klarstellung und stellt keine Auflage/Beschränkung dar. Es dürfen auch Fahrzeuge der entsprechenden Klasse mit Elektroantrieb gefahren werden. VG Franz vom ADAC Team
Dann hatte die Person dort keine Ahnung. Ein bischen Zeit habe ich ja noch, werde mich dann einfach an jemand anderen im Amt wenden. Danke :) Eine Frage hätte ich ggf. die mir bis jetzt niemand beantorten konnte: Ich Habe T&L eingetrgen, wird das alles mit übernommen? T/L steht bei mir in einer Zeile mit Datum dahinter. @@ADAC
Beim Pflichtumtausch der alten PKW-Führerscheine wird die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Es muss außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden. Wurde der Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Es wird dann nur (automatisch) die Klasse L eingetragen. Für diese ist kein Antrag nötig. 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/traktor/ - VG Franz/Social Team
Das ist nicht ganz richtig ! Ich darf mit klasse 3 (PKW) , auch LKW bis 7,5 Tonnen fahren ( und jetzt kommt es ) , ich darf einen Anhänger mit dem 7,5 Tonnen ziehen , wenn er Druckluft gebremst ist , darf der Anhänger das 1,4 fache des zugfahrzeuges wiegen , also ca. 10 Tonnen . Somit entsteht ein zulässiges Gesammtgewicht des Gespann von 17,5 Tonnen ! Mit dem neuen Führerschein , werden wir enteignet !
Hallo Rainer, der Inhaber eines Führerscheins der bisherigen Klasse 3 wird so gestellt, als hätte er die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E sowie AM und L, die den alten Fahrerlaubnisklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Bei einem Umtausch werden die neuen Klassen eingetragen. Damit dürfen auch in Zukunft alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und Gespanne bis maximal 12 t gefahren werden, die bisher mit der Klasse 3 bewegt werden durften. Für einen kleinen Teilbereich der Klasse 3 besteht schon seit dem 1.1.1999 im Hinblick auf den Besitzstandsschutz eine Einschränkung. Der zuvor erworbene Pkw-Führerschein berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger. Unter Beachtung der gesetzlichen Anhänge- und Achslasten war es somit mit einem Führerschein der Klasse 3 möglich, Züge bis 17,5 t (Einachsanhänger) bzw. 18,5 t (Anhänger mit Tandemachse) zu führen. Diese Züge über 12 t zulässigen Gesamtgewicht unterliegen seit 1999 der Lkw-Berechtigung CE. Die Einordnung gilt unabhängig von einem Umtausch. Derjenige, der mit seiner Pkw-Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahrs hinaus Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t fahren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen. Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3. Die Berechtigung unterliegt aber denselben Voraussetzungen und Befristungen wie die Lkw-Fahrerlaubnis. VG Claude vom ADAC Team
Muss ich den Führerschein umtauschen das er dann zeitlich begrenzt ist ? Die Neuen haben ja ein „Ablaufdatum“ das nach einer gewissen Zeit der Führerschein verlängert werden muss ... Somit hat der Staat einen noch besser unter Kontrolle ?!
@@MrVW2402 Es bedarf keine 2 Minuten Bedenkzeit um herauszufinden weshalb er zeitlich begrenzt ist. Zum einen um das fälschen zu erschweren und zum anderen um relativ aktuelle Bilder drauf zu haben (Bei LKW und Bussen gibt es das schon deutlich Länger + da sind es keine 15 Jahre sondern 5). Weiterhin ist leider keine ärztlichen Untersuchung für Motorrad und PKW notwendig. Das ist laut EU Recht bei Erneuerung pflicht aber nicht nach dem deutschen Recht. (Hier wieder LKW, Busse etc. ausgenommen)
@@TheKill3rexe Es bedarf keiner 10 sek. um zu überschlagen, dass, sofern die "Umtauschkosten" höher sind als die 10 Euronen für diesen Schwachsinn, die Entscheidung gefällt ist, ob man jeden Scheißdreck mitmachen muss, der jemandem einfällt, weil ihm langweilig ist!
Hallo Christian, dein Führerschein gilt auch weiterhin unbefristet. Nur das Dokument muss ausgetauscht werden und wird durch eine fälschungssichere Scheckkarte ersetzt. Alle Infos findest du hier 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Evi vom ADAC Team
Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen in einen EU Führerschein, nur weil ein paar EU Bürokraten das wollen? Warum wird mein unbefristetes Dokument auf einmal auf 15 Jahre begrenzt, damit man mir unter Umständen keine Verlängerung gewähren kann? Wer kommt für die Kosten auf die entstehen, wohl ich, warum? Ich habe viele Fragen. 😀
Müssen tue ich nix mehr fahr sowiso nirgens mehr in Urlaub lebe da wo ander Urlaub machen und ich hab Führerschein auf Lebenszeit daher tausche ich nichts
Man muss nur wissen, wie man an das Geld anderer Leute kommt. Ich habe bis 2028 Zeit und da bin ich 61, da ich so schon wenig bis fast gar nicht mehr Auto fahre, ( Weil es mir keinen spaß mehr macht) darum glaube ich nicht das ich den Mist machen werde, ich erledige alles mit Bus und/oder Bahn oder auch mit dem Fahrrad. Für den der seinen Führerschein aber brauch ist natürlich Ärgerlich.
@mariotroisi901 Der Umtausch ist verpflichtend. Wenn man nicht tauscht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis"). VG Andi / Social Team
@@ADAC Soviel ich weiss ist der alte Führerschein ein gültiges Dokument! und mann versucht die Menschen hinters Licht zu führen um sie alle zu Digitalisieren! Ich habe andere infos die besagen das mann nicht zwingend Tauschen muß und mann mit Knölchen strafen ect..die Fahrer fügig machen will.
@mariotroisi901 Du hast beim PKW-Führerschein die Fahrererlaubnis unbefristet erworben. Diese ist auch weiterhin unbefristet gültig. (Mit einer Einschränkung: Klasse C79 seit 1999). Der Stufenplan zum Führerscheinumtausch bezieht sich nicht auf den Inhalt der Fahrerlaubnis, da die Fahrberechtigung weiter fortbesteht. Es handelt sich um ein Ablaufdatum des Dokuments (Papierführerschein, Scheckkarte). Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. VG Andi / Social Team
Hallo Viktor, der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Weitere Infos findest du hier 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Evi vom ADAC Team
Was ist mit Mofa Schein ich habe in diesem Jahr mehrfach gehört das der Mofa schon umgeschrieben werden so von 25 km auf 50 km ist das so oder nicht bitte um Rückmeldung danke
Selbst mit 50 kmh bist du ein Bremsklotz auf Räder. Die sollten 60 bis 80 kmh als Untergrenze einführen. Alles andere ist eine Behinderung im Straßenverkehr.
Eine Streckenbegrenzung auf 25 oder 50 km ergibt sich allein durch den in deinem Mofa vorhandenen Energiespeicher und Verbrauch. Ist es ein Verbrenner, dann kannst du durch nachfüllen von neuem Benzin die Streckenbegrenzung recht leicht erhöhen.
Nur als Drnkanstoß: ca. 43 Millionen PLASTIK-Chip-Karten, die auch noch regelmäßig erneuert werden müssen Plastikmüll, Microplastik... 43Mio., wieviel Plastikmüll ist das wohl..
Wie sieht es eigentlich aus, wenn mir bei einer Verkehrskontrolle mein Führerschein eingezogen wurde? Dann haben die doch schon meinen Führerschein. Bekomme ich jetzt automatisch einen neuen ausgestellt, oder muss ich doch noch zur MPU?
Hallo HS SH, es ist zwischen Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Führerscheins, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und Umtausch des Führerscheins zu differenzieren. Falls eine MPU angeordnet wurde, kannst du dich als ADAC Mitglied zur Klärung des individuellen Falles unter recht@adac.de an unsere Clubjuristinnen und -juristen wenden. VG Heidi vom ADAC Team
Wie beantragt man als Privatperson wo zu welchen dadurch entstehenden Kosten für einen 1986 ausgestellten Ex-BRD-Führerschein der Klasse 3 bei anstehendem Führerschein-Umtausch die Umrechnung inkl.Eintrag "CE79(C1E...)" ?
Hallo aleaiactaest, den Führerschein kannst du in deiner örtlichen Führerscheinstelle umtauschen. Die Gebühr beträgt 25 € plus den Kosten für das bioemtrische Foto. Mehr Infos zum Umtausch sowie einen Link zur Umtauschtabelle mit den alten und neuen Führerscheinklassen findest du im oben verlinkten Artikel => www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC sorry aus der Schlüsselzahlentabelle geht nicht eindeutig hervor, ob man den gewünschten Eintrag „C79/C1E…“bei Umtausch-Umrechnung beantragen muss, oder ob er im neuen EU-Führerschein entsprechend Besitzstandsrecht-Wahrung automatisch auftaucht!?
Hallo aleaiactaest, allgemein gilt: Durch den Umtausch kommt es zu keiner Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Führerscheinklassen. Es ist ein rein formaler Umtausch, der die bestehenden Klassen nur in einem neuen Führerscheindokument bestätigt (Ausnahme LKW- und Busführerscheine). VG Evi vom ADAC Team
Hallo aleaiactatest, wenn du mit deinem vorherigen Führerschein 7,5 Tonner fahren durftest, dann darfst du das mit dem umgetauschten Führerschein auch. VG Evi vom ADAC Team
Hallo Harry, der Inhaber eines deutschen Führerscheins mit Wohnsitz in einem sog. Drittstaat (ohne Wohnsitz in Deutschland) kann sich während des Aufenthalts in Deutschland an jede Führerscheinstelle wenden. Ansonsten wurden unserer Kenntnis nach mit dem Auswärtigen Amt Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen und den betroffenen Führerscheininhabern wird empfohlen, sich an die deutsche Auslandsvertretung zu wenden. So kann in dem jeweiligen Drittstaat das weitere Vorgehen besprochen werden, wenn ein Aufenthalt in Deutschland nicht ansteht. In seinem neuen Wohnsitzland fährt der Betroffene üblicher Weise mit einem Drittstaatenführerschein. VG Andi vom ADAC Team
Hallo Gerda, Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen vor Ablauf umgetauscht werden. Das Ablaufdatum steht auf deinem Führerschein unter Ziffer 4 b - neben dem Foto. VG Marion vom ADAC Team
Ich versteh nicht,wenn ich nicht tausche ist der alte Führerschein noch gültig warum muss ich 10€ Bußgeld zahlen wenn der gültig ist zahle ich auch keine 10€ Bußgeld
@garrsalvaify Der Umtausch ist aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie verpflichtend. Wer mit einem abgelaufenen Pkw - oder Motoradführerschein fährt begeht kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es wird kein Straftatbestand verwirklicht. Es droht lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, denn es ist ein rein formaler Akt des Dokumentenumtauschs. Das Rechts zum Führen des Kraftfahrzeugs ist davon nicht betroffen.! VG Andi / Social Team
Hallo Commander, leider liegen uns dazu keine aktuellen Infos vor. Sobald wir mehr wissen, passen wir es auf unserer Seite => bit.ly/adac_mofa15 an. Viele Grüße
Ich habe an den Autoführerschein der Klasse B für Automatik Fahrzeuge, aber da ich jetzt Schalt Stunden absolviere, muss ich den danach umschreiben lassen. Wie funktioniert das?
Hallo Raphael, für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich. VG Marion/ Social Team
Hallo Gero O, Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. VG Marion/ Social Team
Hallo Klaus, es kommt darauf an, ob du einen Führerschein von vor dem 1. April 1980 hast oder danach. Klasse ehem. DDR: B vom 1.12.1954 bis 31.3.1980 = im EU-Führerschein A1, B, BE, C1, C1E vor 1.4.1980 Eine nach dem 30.11.1954, aber vor dem 1.4.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B (ehem. DDR) berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, im Inland auch von Bussen bis 7,5 t ohne Fahrgäste. Alle Anhänger dürfen mitgeführt werden; nur wer nach dem 50. Geburtstag Gespanne über 12 t zulässige Gesamtmasse fahren möchte, muss alle 5 Jahre seine medizinische Eignung nachweisen. Außerdem berechtigt diese Klasse auch zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum sowie allen dreirädrigen Kraftfahrzeugen. Bei der Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklasse werden daher folgende Klassen eingetragen: A 79.03, A 79.04, A1, A1 79.05, B, BE, BE 79.06, C1, C1 171, C1E. Nur auf Antrag auch CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3) sowie T mit Nachweis einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft. Klasse B (ehem. DDR) vom 1.4.1980 bis 31.12.1998 = im EU-Führerschein B, BE, C1, C1E vor 1.1.1999 Eine nach dem 31.03.1980, aber vor dem 1.1.1999 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B (ehem. DDR) berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, im Inland auch von Bussen bis 7,5 t ohne Fahrgäste. Alle Anhänger dürfen mitgeführt werden; nur wer nach dem 50. Geburtstag Gespanne über 12 t zulässige Gesamtmasse fahren möchte, muss alle 5 Jahre seine medizinische Eignung nachweisen. Außerdem berechtigt diese Klasse auch zum Führen von allen dreirädrigen Kraftfahrzeugen. Bei der Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklasse werden daher folgende Klassen eingetragen: A 79.03, A 79.04, A1 79.03, A1 79.04, B, BE, BE 79.06, C1, C1 171, C1E. Nur auf Antrag auch CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3) sowie T mit Nachweis einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft. VG Evi vom ADAC Team
Typisch deutsch, jede Menge Ausnahmen bei den Regeln. Ich habe kein Problem damit den Führerschein umzutauschen und dafür noch eine kleine Gebühr zu bezahlen. Was mich aber richtig ärgert ist, dass mein jetzt unbegrenzt gültiger dann eine zeitliche Begrenzung hat ! ! !
@@ADAC Wie kann man was Unbefristet auf befristet umstellen.Ich frage mich wie ist das möglich das ADAC solche Betrug, ohne was zu sagen mitmacht? Unverständlich?
@@araara7153 Da wurde etwas komplett falsch verstanden. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet, nur das Papier bzw. die Plastikkarte ist befristet. Das kann z.B. verhindern, dass ein gefälschter Führerschein weiter benutzt wird.
@@gernotnedoschinsky1428 Nichts wurde falsch verstanden, jeder hier spricht von Führerschein, nicht Fahrerlaubnis. Vor 19.01.2013 war auch der Führerschein unbefristet, jetzt nur noch 15 Jahre gültig.
Anfang Oktober habe ich den Umtausch beantragt und gleich bezahlt. Habe bis zum heutigen Tag noch keinen Bescheid zur Abholung bekommen. Wie lange dauert so ein Umtausch?
Hallo Rosi, eine Angabe zur Bearbeitungsdauer können wir leider nicht machen. Allerdings ist inzwischen bekannt, dass es regional und vor allem auch coronabedingt zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, so dass teilweise die Umtauschfristen seitens der Fahrerlaubnisbehörden nicht eingehalten werden können. Aus diesem Grund hat bereits die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass denjenigen, die es z.B. wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht bis 19.01.2022 umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht. Ein bundeseinheitliches Vorgehen soll hierzu noch auf den Weg gebracht werden. VG Claude vom ADAC Team
Ich habe meinen Führerschein 1998 gemacht und habe nach wie vor meinen rosa Führerschein aus Papier. Lt. diesem bin ich dazu befugt, Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht zu führen (Führerscheinklasse 3). Wenn ich diesen Führerschein jetzt umtausche, weiß ich nicht genau, ob ich dann nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5t führen darf, so wie es die neue EU-Führerscheinklasse vorschreibt. Ohnehin verstehe ich nicht, weshalb man jetzt auf die Idee kommt, mich jetzt, wo ich bereits seit 25 Jahren problemlos mit dem alten Lappen fahre, ihn in eine Plastikkarte tauschen zu lassen. Hoffentlich passiert mit den Fahrzeugscheinen nicht das gleiche.
Hallo Mikeve, der Hintergrund der Umtauschaktion ist folgender: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Nach dem Umtausch stehst du aber nicht schlechter da als vorher. Bei der Umstellung deiner Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Hier kannst du nachschauen, was in deinem neuen Führerschein stehen muss: www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/umtauschtabelle/ VG Heidi/Social Team
Update: Ich habe vor 2 Wochen die neue Karte bekommen und mir entstanden wirklich keine Nachteile👍🏻 Habe alle Klassen eingetragen bekommen. Meinen rosa Lappen haben sie mir als Andenken entwertet mitgegeben😅
Hallo Petra, ja du musst deinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Evi/Social Team
Mein Führerschein ist unbegrenzt gültig, ich sehe nicht ein das gegen einen begrenzt gültigen zu tauschen und dafür sogar noch zu bezahlen.
Ich bin damit auch nicht einverstanden, aber ich werde wohl müssen.
Besonders schlimm ist aber, dass die neuen Klassen CE und C1E ein Ablaufdatum haben. Muss ich die dann auch wieder erneuern und erneut zahlen, wenn ich den 3er umgestellt und diese Klassen dann im neuen Führerschein eingetragen bekommen habe?
Dito!
sascha anonymous wirst wohl tun müssen.....
Ich Tausch den erst wenn ich angehalten werde unter Zwang, bis dahin werde ich den behalten zumal er schon der neuen norm entspricht bis aufs Verfalls datum. Was in meinen Augen nur dazu dient uns in die Tasche zu greifen so wie die gesamte Umweltschutz Kampagne die momentan Gefahren wird uns genauso das geld aus der Tasche zieht und keine Veränderung bringen wird außer das mehr Leute finanziell Probleme bekommen werden.
@@OpenGL4ever nein musst du nicht wenn du privat mit einem LKW deinen Umzug etc fährst darfst du, denn was du erworben hast darf dir nicht weggenommen werden. Nur mit dem b95 zusatz der begrenzt ist auf 5 Jahre da darfst du nicht Gewerblich fahren. Wenn du in Deutschland nur Urlaub machst mit dem PKW und nicht ins Ausland fährst kannst du dein Führerschein behalten aber nur wenn er im Kreditkartenformat also EU Führerschein ist. Da es ja passieren kann das im Ausland öfter fremde kontrolliert werden. Hier in Deutschland lieber warten bis dich eine Behörde zum Umtausch auffordert was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird laut Aussage unseren Verwandten die Polizisten sind in Bawü und Sachsen.
Als Berufskraftfahrer/ Busfahrer zahle ich alle 5 Jahre ca.700 Euro.
Das vom Gesetzgeber beschlossene Gesetz ab 50 Jahre, ist schon eine abzocke und Sauerei genug.
Dieser EU Verwaltungsapparat gehört geschlossen.
gehört nicht erst geschlossen, sondern gleich erschossen
700 € sind schon eine Frechheit. Das klingt so, als hätte der Staat hierbei eine Gewinnerzielungsabsicht.
Ist so eine hohe Gebühr eigentlich zulässig?
"heimattreuer germany" ist in sich schon ein Schwachsinn! Wenn schon, dann "heimattreuer DEUTSCHLAND"! Übrigens, diese Gebühr setzt sich zusammen aus: Ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Gutachten, Untersuchung von Reaktions-und Aufnahmefähigkeit! (kleine MPU). Wollt IHR, daß ein Blinder und/oder körperlich Beeinträchtigter eure Kinder,Enkel,Urenkel zur Schule oder Kindergarten fährt? Oder das ein blinder,körperlich behinderter LKW Fahrer mit einem 40tonner durch die Stadt fährt? Der Witz an dieser Umtauschaktion ist, daß nicht einmal ein Sehtest gefordert wird! Aber das liegt sicher an den blinden Politikern, die dann nicht mehr fahren dürften!
@@wernerzwiener5830 Passiert doch schon, jeden Tag, tausendfach......Oder was meint man, kommen die ganzen Unfälle zustande? Ich würde fast meinen, das die Fahrer am längeren Hebel sitzen, wenn die Chefs Druck aufbauen wollen.
Ist zwar nicht so einfach, aber kündigt doch den Job. Was nicht Spaß macht und zudem Krank, das ist nicht gut. Und ich weiß auch, das viele ihren Fahrerjob lieben.
Ich hab den Job an den Nagel gehängt, nachdem die ganzen Gängelungen angefangen hatten und ich wegen Bypass 3 Monate in die Reha musste. Das war vor 7 Jahren.
Ich möchte zu meinen Kommentar noch hinzufügen es ist kein Wundern das in Deutschland.+ der EU so kompliziert ist wir haben sehr viele Überqalifizirte Politiker .genau so ist es.
Und schon wieder wird der Bürger VERARSCHT
Kuckt auf eure Führerscheine auf den neuen steht gültig bis und wenn das nicht auf euren drauf steht werde ich ihn auch nicht umtauschen ! Es geht da mal wieder nicht dadrum einheitliche Führerscheine zu haben sondern den Bürger wieder mal ab zu zocken wenn ich gezwungen werde zu tauschen werde ich klagen
Genau so ist es. Da Ablaufdatum ist der einzige Unterschied.
Prima! Hoffentlich klagen entsprechend viele Bürger/-innen!!
RICHTIG
Ist im Grunde eine Frechheit bei nicht rechtzeitigen Umtausch die Leute mit 10 € zu "bestrafen" für eine Anordnung, die einem quasi aufgezwungen wird. Eigentlich müsste, eben auch aus diesem Grund der Umtausch komplett kostenlos sein !
In Deutschland. Ist alles Kopliziert das ist so gewollt da kann man Bußgelder verhängen wenns einer nicht ganz versteht so sehe ich das.
Wenn auf dem Führerschein steht unbefristet gültig, dann ist er auch unbefristet gültig. Daran ändert auch diese neue Regelung nichts. Ansonsten rechtliche Schritte einleiten. Wie gesagt unbefristet gültig, nix umtauschen.
@@SilvioBehrend den Blödsinn glaubst du selbst nicht, oder?
@@mattesb4281 Doch glaube ich, weil die Regelung Hirnrissig ist.
@@SilvioBehrend super Argument, echt mal...
Wann wurde das beschlossen, das die Scheine umgetauscht werden müssen und warum wird dafür keine Werbung gemacht, wenn doch allmählich diese Fristen eintreten?
Besonders bei so etwas wichtigem, wie eine Umtauschpflicht für einen sonst unbefristeten Dokument sollte man doch von Gesetzesgeberseite aus, eine große Werbeaktion machen, damit die Bürger überhaupt die Chance haben, davon etwas zu erfahren.
Warum?!
Das macht doch dein Automobil- Verband für Dich. 😉
@@benbensen1938 das würde ich mir sehr wünschen.. auf was berufst du dich, im Zweifellsfall?
Find ich als (noch) ADAC Mitglied 'ganz toll', wie sich selbiger gegen diesen weiteren EU Blödsinn gestemmt hat:-(
Dachte dieser Verein vertritt die Interessen der autofahrenden Mitglieder - scheinbar geht es da heutzutage wohl auch nur noch um die warmen Plätze der gehobenen Positionen am Futtertrog, wie in so vielen Bereichen in diesem verkommenen Land.
Ja, man kann berichtigt die Frage stellen:"Was ist bloß aus uns geworden? Einer naiver als der Andere und viele denken noch (ist meist das einzige Denken was viele hinbekommen) wie schlau sie doch sind!
@@bladerunner763 Geht nur noch um fette Kohle. Nur Abzocke. Aber das ist erst der Anfang das fette Ende kommt noch. Wollen wir wetten?
@@accursioscopelliti7585 Das fette Ende ist wenn Völker ihre Zinsen bei ihren NOTENBANKEN nicht bezahlen können und wir stehen davor! Griechenland und viele europäische Südstaaten sind schon lange dabei, ihre Zinsen zahlen wir direkt und indirekt. Interessant ist wer die Zinsen auf seine Schuldscheine (Geldschein), die er den Staaten leiht (Geldschöpfung), bekommt.
Genau so ist es.
Die werden auch 100% die Kunden verraten, Benziner-und Diesel-Kfz-Verbote mitmachen. Bedingung ist, dass die Kohle fließt.
10 Euro? Dann warte ich, bis ich zum ersten Mal erwischt werde.
Besser nicht dabei haben
@@hubertxxx5564 warum? ,kostet doch auch Geld
Es dauert mehrere JAHRE, bis ich wieder von der Polizei kontrolliert werde.
Ich kann mich nicht mehr erinnern, an das letzte Mal.
Aber ich fahre auch unfallfrei. Das ist aber nie sicher.
Jederzeit kann ein Unfall passieren, ohne Ursache oder Schuld daran.
@@hubertxxx5564 Dann kostet es auch 10€
Auch gut,weil das OWIG aufgehoben wurde,gilt nur nicht auf Schiffen und Flugzeugen mit Nationalfahne Deutschland
Ich habe ein Stück Papier mit Stempel vom Staat so ist mein Führerschein immer gültig
... " immer gültig" so sollte es sein, ist es aber nicht
@@hartmutgruchmann-moller5313 der Führerschein meiner Eltern und Großeltern ist auch nicht abgelaufen, kannst dich ja weiterhin zu allem zwingen lassen und dir Notfalls deine Freiheit nehmen lassen, ich mache das nicht das gleiche gilt für die Ausweise auch diese bekommen immer mehr Zeichen die dem Staat erlauben Übergriffig zu werden. Also Mal nachdenken weiterhin ist es nur Geld mache
@@1tiboron Ist es sehr wohl! Ich habe keinen Führerschein auf Zeit gemacht!
Danke für die Info. Mal wieder typisch deutsch. So kompliziert. Versteht kein Mensch. Ich lasse es.
Wer hat das eigentlich beschlossen? Deutschland im Alleingang oder die EU?
Danke für das Video. 👍🏻
Die EU Affen!!!
Das kommt von der EU! Von da kommt nur Schwachsinn
aber ansonsten scheint es keine Probleme zu geben ! In was für einem glücklichen Land leben wir doch !
1. mein alter Führerschein ist auf unbeschränkt ausgestellt
2. wie oft wird der Führerschein geprüft? 1x in 30 Jahren? Dann zahl ich die 10 Euro.
Es geht doch viel mehr darum, das die Behörden auf ein zentrales Register umstellen wollen,
wobei heute jede Führerscheinstelle ihr lokales Register hat.
Ein zentrales Register kommt der Einführung des chinesischen Systems sehr entgegen.
Bestimmt wieder nur eine weitere Verschwörungstheorie....
Lokal? Die fragen alle Daten Zentral ab...
Ich gebe meinen alten Lappen nicht her!
die bekommen von mir höchsten einen Waschlappen damit sie ihren Arsch waschen können,hahahaha
@@tomtina313 Hallo von mir auch bloß.
Wir, meine Frau und ich, auch nicht!
Die EU ist ein PRIVATVEREIN, und hat somit KEIN Recht, irgend etwas zu beschließen! Das ist nur der Allgemeinheit IMMER NOCH NICHT KLAR, und deshalb machen sie das immer wieder mit!
@@wolfgangschlenker7661 Das habe ich so noch nie gehört. Woran machen Sie das fest?
Ich hätte gerne für den Fall der Fälle
(10€ Strafe) etwas an der Hand, um entsprechend Widerspruch einzulegen.
😃😁😆
Oh Sch..., den Stichtag habe ich verpasst!
Und Danke ADAC. Dank diesem Beitrag ist es eine Überlegung wert aus dem ADAC auszutreten.
Anstatt sich für die Führer-Scheinbesitzer einzusetzen, wird sich hier klar für eine Belastung der ADAC-Mitglieder und alle anderen Führerscheinbesitzer ausgesprochen.
WARUM?
Laut Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR, sind DDR Lappen unbegrenzt gültig.
Aber da alles aus dem Osten ja grundsätzlich schlecht war, sagen die noch amtierenden dt. Amtsschimmel nichts, wenn die Brüsseler BÜrokraten wiehern. (der Klassiker ist doch Flinten uschi)
Upps dabei bin ich schon lange aus dem ADAC ausgetreten….
Na ja ist EU weit so.... Ist halt nur n Deutscher Club...
Ich denke auch dem ADAC den Rücken zu kehren .. wir Autofahrer sind ja nicht das erste Mal vom ADAC gegen über der Politik gnadenlos verraten worden.
Sehr gut erklärt. Aber der Amtsschimmel hat wohl sehr laut gewiehert!
Diese EU Bürokratie wird immer kostspieliger, alle EU Beamten nach Hause schicken, dann geht es uns auch besser😄
auch alle Kammern, Anwälte, Richter aller art, vorallem alle Verwaltungsbeamte, weg damit mit den Scheiss, sie leben wie die Maden im Speck
Und dann nichts wie raus aus dieser EU,GB hat es richtig gemacht.
@@tomtina313 ...auf unsere Kosten
Bei vielen Führerscheinen steht drauf
UNBEGRENZT GÜLTIG!!! THEMA ERLEDIGT
Wieso dürfen die Ältesten vor 1953 den Führerschein am spätesten tauschen??? Die müssten doch als erstes dran sein. Ein Schelm wer Böses denkt...
Das sind doch genau die wo diese Regelung aufgestellt haben. Für die müsste wie in anderen Ländern gleich mal Medizinische Untersuchung vorrangig sein
Alles klar?????
offensichtlich hoffen die Bürokraten das bis 2033 rein rechnerisch ein groß teil weggestorben ist, und die Arbeit in den Amtsstuben für evtl. 1 oder 2 Jahre des noch Fahrens unrentabel sein könnte. Das kann aber nur funktionieren in Großstädten mit funktionierendem ÖPNV. Wer heute auf dem Land wohnt mit unbefestigten Wegen wird wohl müssen , weil der Rollator auf unbefestigten Wegen keine Alternative zur Fortbewegung ist.
Als Gesetzgeber...😄😄
@@lodewijkvansaksen1547 Sehr Gut erkannt
Die Begründung für diese Umtauschfrist wurde auch bekannt gemacht. Der Staat hat die große Hoffnung, dass die vor '53 geborenen ihren Führerschein gleich gar nicht umtauschen, da sie im Jahr 2033 halt 80 Jahre alt oder noch älter sind.
10 Euro Bußgeld oder 150 Euro für einen neuen Führerschein, hmmmmm, was mache ich da wohl ?
Da nehme ich die 10 Euro in Kauf 😁😁😁😁
ganz einfach verlustanzeige machen
@@tomtina313 wie geht das vor sich
bei Verlust?
@@annig9722 Dann musst du bei der Behörde, die deinen Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift beantragen, kostet 40 € + 30,70 € für eine eidesstattliche Erklärung + 12,50 € für Biometrisches Passbild. Macht, 83,20 €.
Der Umtausch kostet 25 € +12,50 € Biometrisches Passbild, macht 37,50 €. Wurde dein Führerschein nicht an deinem aktuellen Wohnort ausgestellt, kommen ebenfalls für die Karteikartenabschrift die 40 € dazu. Also dann 77,50 €.
@@flycrack7686 + Karteikartenabschrift ~ 40€
Arbeiten darf man unbefristet.
Beste Kommentar 😂👍
Es ist eine EU Verordnung,und kein Gesetz.Znd ein Führerschein verliert nicht seine Gültigkeit,und das ist Gesetzlich
Wieso Musss der überhaupt umgetauscht werden???? 🤔
Wegen den ganzen Idioten die den Lappen wegen ( Alkohol,Drogen,Rasen etc.) abgeben mussten, und sich dann in Tschechien,Polen,Ungarn etc. einen neuen besorgt haben,sollte man nicht unterschätzen ich kenne allein min. 4 die schon seit Jahrzehnten ohne oder mit falschem Lappen immer noch ständig vollgesoffen unterwegs sind
Digitalisierung
Damit man uns noch besser bespitzeln kann mit einem eingearbeiteten Chip, wie in den Persos
Damit man dir den entziehen kann wann immer sie es für richtig halten. Du musst nämlich alle 10-15 Jahre zur Gesundheitskontrolle und dort wird entschieden ob du ihn behalten darfst oder nicht. Wenn du ihn behalten darfst, darfst du natürlich auch nochmal bezahlen. Lasst euch doch nicht dermaßen verarschen
Wo soll man jetzt den Führerschein umtauschen,wo alle Ämter geschlossen sind?
Das mit aktuellen Bildern (15 Jahre) kann ich ja noch verstehen.
Da man aber Bestandsschutz , bei mir von 1978, haben muesste duerfte dieses nicht mit extra Kosten verbunden sein.
Und dass man 10 Jahre vor dem Stichtag das Geld auf dem Tisch legen soll und der neue Schein dann gerade mal nur 5 Jahre laenger gueltig ist als der alte Schein. Aber fuer 1/3 Zeit werden dann trotzdem 100%-Kosten entstehen.
10 Jahre vorher umzutauschen ist ein Unding.
Max. 2 Jahre vorher muessten reichen.
Es bleibt ja genug Zeit fuer die Vorbereitung des Ansturms.
Zum Stichtag wollen dann einige gar nicht mehr fahren oder sind schon verstorben, es werde immer weniger werden.
Bilder im FS sind egal. FS dient nur der Bestätigung dass Inhaber Fahrerlaubnis hat. Alter vom Bild ist unerheblich. Fleppe ist ja kein Ausweisdokument!!!
Dazu dient der BPA / Reisepass
Genau, weil man ja jetzt kräftig " nachhilft" , damit die schneller verschwinden, mit Spritze!
Muss ich das verstehen? Nein!
UND WESHALB TUT UNSER ADAC NICHTS GEGEN DIESEN UNSINN?
Macht "er" doch.
Er bückt sich.
Money Money
Was heisst das D in ADAC? Der Neue Lappen ist von der EU..
schwieriges thema aber trotzdem gut erklärt👌
Nichts muss ich, nur sterben
Genau!! Ein Scheiss muss ich
Richtig so,die können mich mal 🖕🏾🖕🏾🖕🏾behalte meinen rosa Führerschein und fertig!
Ich habe meinen Führerschein (grauer Lappen) am 17.6.2013 getauscht dieser wurde dann befristet bis 2.6.28. Danach muss man wieder hin den Füherscheon verlängern lassen wie bei einem Personalausweis das erfuhr ich 2013 von der Führerscheinstelle.
Ich hoffe das dieser nun wirklich gültig ist bis 2028.
mir eigentlich egal-ich tausche nicht ! Ich tausche keinen unbegrenzt gültigen Schein gegen einen befristeten ein und zahle jedesmal neu dafür -bin ich,nein sind denn alle bekloppt ???Kaufe ein Auto und muss dann alle 10 Jahre den Kaufpreis nochmal zahlen oder wie-mit welcher Rechtsgrundlage geschieht das ??
Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse bis 7,5to und Anhängerbetrieb (alter Klasse 3) am 28.09.1990 erteilt bekommen und ihn am 01.07.2003 auf das EU-Kreditkartenformat umschreiben lassen. Bei dieser Umschreibung wurde mir bei Versuch Nr.1 der C1 (7,5to), BE (Anhängerbetrieb) und der C1E (7,5to mit Anhänger) einfach aberkannt, weggelassen, rausgestrichen o.ä., was allerdings bei Abholung seitens von mir erkannt und erst mit Androhung rechtlicher Schritte nachgebessert wurde. Diesen erhielt ich dann am 29.07.2003 mit den erwarteten Sternchen unter Punkt 10 auf dem Führerschein. Allerdings beim C1 und C1E (unter Punkt 11 des FS) mit einem Datum, das genau mein 50zigster Geburtstag ist. Auf meine Nachfrage dazu hieß es, dieses Datum erfordere zu dem genannten Datum lediglich ein erneuter Sehtest und das würden alle bekommen. Das war nachvollziehbar für mich, dient ja auch der Sicherheit und beim C und CE (>7,5to) gibts sowas ja auch, deswegen lies ich es so stehen.
Was ich nicht wußte war, daß das Erteilungsdatum mit dem Ausstellungsdatum (Punkt 4a des FS) durch den einfachen Eintrag mit diesem Sternchen gleichgesetzt wird, da bei einer Abweichung der beiden Daten das Erteilungsdatum unter Punkt 10 eingetragen werden sollte. Diesen Fehler stellte ich März 2009 während der Zulassung eines zusätzlichen Fzg bei der Einstufung des Schadensfreiheitsrabatts der Versicherung fest. Vom Landratsamt wurde mir auf Nachfragen eine Absage der Änderung erteilt und die Kosten eines Anwalts wollte ich nach eigens erstellten Kosten-Nutzen-Faktor nicht tragen, da ich zu diesem Zeitpunkt bis heute mit dem erlernen des Motorradführerscheins liebäugle. Allerdings kam immer irgendetwas anderes dazwischen.
Nun die Frage: War ein dulden der 2 Mißstände ein Fehler und ist dieses Datum meines 50zigsten Geburtstages unter Punkt 11 des FS wirklich nur für ein Sehtest gedacht?
Und wenn ja muß ich den dann vor diesem Datum einreichen oder mit Frist danach, wobei sich dann die Frage stellt wie lange ist diese Frist?
Hallo Broesel Krümelchen, als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular => www.adac.de/rechtsberatung . VG Andi vom ADAC Team
@Broesel Krümelchen
Die Angaben, dass man nur die neuen Klasse B, BE, C1 und C1E beim Umtausch eines Führerschein der Klasse 3 bekommen würde scheinen wohl nicht alles zu sein. Die Angaben die ich zu dem Thema gefunden habe, scheinen widersprüchlich bzw. unvollständig.
Recherchiert man genauer, dann findet man auf einigen Webseiten auch die Angaben, dass man mit einem 3er Führerschein auch die neuen Führerscheinklassen AM, A1, A, CE, L und T (auf Antrag) bekommen könne, da diese Führerscheinklasse ebenso der alten 3er Führerscheinklasse entsprechend würden.
Also ich habe bei Publikationen Gesetzes Blätter herausgefungen Umtausch ist freiwillig bis 2033 ... und ob es bis dann noch die EU gibt ist fraglich
warum zwingend ? es ändert nichts an meiner fahrerlaubniss. ich habe meinen seit 33jahren und werden ihn auch nicht tauschen.
Ich MUSS gar nichts! Der Führerschein ist unbefristet und uneingeschränkt gültig. Punkt.
und adac steht dazu, dahinter.... auch ein club - wo zu berlin steht....
Ich werde meinen nicht umtauschen,und warte lieber eine Kontrolle ab(10EUro) was solls.Aber ihr vom ADAC solltet wissen das ihr demnächst ein Mitglied weniger habt,könnt ihr ja verschmerzen bei den vielen Millionen Mitgliedern die ihr eigentlich nicht vertretet.
Bald 3
Nein , ich möchte mein Führerschein nicht umtauschen , den der hat für mich eine Bedeutung. Bin schon so viele Jahre damit gut ausgekommen und wieso soll es auch weiter nicht gehen?
Du darfst ihn ja auch behalten und bekommst nur einen neuen.
Sehr geehrter Herr Stefan Bergman, Sie sind Club Jurist der ADAC, dieser ist der zweit größte Automobil Club der Welt, mit 21,2 Millionen Mietgliedern (Ende 2020). Die ADAC soll doch bitte die Interessen der Mitgliedern bei der EU schnellstmöglich vertreten????.
Ich habe seinerzeit einen UNBEFRISTETEN Führerschein erworben.Ich finde demnach, daß es nicht rechtens sein kann, daß dieser nun willkürlich befristet wird.Wie stellt sich dieser Eingriff rechtlich dar und wurde bereits über eine Klage durch den ADAC nachgedacht?
Hallo Andreas, derzeit gibt es in Europa etwa 110 verschiedene Führerscheinmuster mit entsprechend verschiedenen Registrierungsverfahren. Der Aufbau des europäischen Registers macht es erforderlich, mittelfristig alle alten Führerschein auf den Scheckkartenführerschein umzutauschen. Hierzu sieht die 3. Führerschein-Richtlinie eine Übergangsfrist von 20 Jahren ab Umsetzung in nationales Recht vor, so dass spätestens am 19.01.2033 alle Führerscheine umtauscht sein müssen. Wenn durch neue Techniken Führerscheinfälschungen verhindert oder minimiert werden, dient dieses ebenso der Verkehrssicherheit wie ein zentrales Register, durch das der sog. Führerscheintourismus erschwert bzw. verhindert werden kann. Viele Grüße
@@ADAC Danke, aber eure Antwort hat nicht das geringste mit meiner fFage zutun.
Meine Frage war, ob es eine Klage gegen die ÄNDERUNG meines UNBEFRISTETEN Führerscheins gibt. Dieser wird nämlich jetzt BEFRISTET. Und daß KANN NICHT RECHTENS sein, weil ich ihn unbefristet erworben habe.
Abgesehen davon ist die Befristung auf 15 Jahre willkürlich und ohne Begründung gewählt.
Es kann doch nicht sein, daß plötzlich der seinerzeit geschlossene "Vertrag" einseitig willkürlich geändert werden darf.
Hallo Andreas, du hast beim PKW-Führerschein die Fahrererlaubnis unbefristet erworben. Diese ist auch weiterhin unbefristet gültig. (Mit einer Einschränkung: Klasse C79 seit 1999). Der Stufenplan zum FS Umtausch bezieht sich nicht auf den Inhalt der Fahrerlaubnis, da die Fahrberechtigung weiter fortbesteht. Es handelt sich um ein Ablaufdatum des Dokuments (Papierführerschein, Scheckkarte). Da der Umtausch in eine aktuelle Scheckkarte (Ablaufdatum) nichts mit dem Inhalt der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse zu tun hat, begeht auch derjenige, der nach Ablauf des Termins mit dem alten Führerschein weiterfährt, keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der PKW-Führerscheininhaber riskiert lediglich ein Verwarnungsgeld. Die 15 Jahre sind eine gesetzgeberische Entscheidung. Diese ist aus Sicht des ADAC juristisch nicht zu beanstanden. VG Claude vom ADAC Team
Danke, bedeutet, ich bekomme lediglich alle 15 Jahre ein neues Dokument. Es kann nicht verweigert werden?!Ähnlich wie ein Ausweis oder Reisepass.
Richtig, dir wird alle 15 Jahre ein neues Dokument ausgehändigt.
Habt ihr sonst keine Sorgen????
Es geht um Abzocken die Deppen schlafen.
mein führerschein ist unbefristet gültig ,das bleibt auch so
Ich lasse es mal darauf ankommen! Zur Not klage ich! Der Führerschein ist doch ein Dokument, oder etwa nicht? Und in meinen Führerschein steht unter 7. "Gültigkeit unbefristet" Ausnahmen siehe Seiten 5 und 6" und auf den Seiten 5 und 6 steht unter "Befristungen, Beschränkungen, Auflagen" in meinen Führerschein gar nichts! Da steht auch nicht "gültig bis Januar 2023, oder bis auf Widerruf, oder sonst irgend etwas! Nur eben "Gültigkeit unbefristet"
Werden alle Erlaubnisse 1:1 aus dem alten in die neue Fahrerlaubnis übertragen? In meinem Fuhrerschein ist in den Spalten 9/12 C1 und 171 eingetragen, heisst ich kann KFZ BIS 7,5 t fahren (wichtig für Wohnmobile!). In neuen Fuhrerscheinen liegt die Beschränkung bei 3,5 t Gesamtgewicht.
Und gilt eine evt. Übertragung von 7,5 t dann auch im übrigen europäischen Ausland?
Die bis 7.5 to bleiben , sofern sie nicht zu einem extra Zeitpunkt mit erworben wurden .
Mein Führerschein Kl.3 von 1978 bleibt also mit 7.5 .
Nein leider😭😭😭😭😭
Ist doch wunderbar, was die Gebühren betrifft: Man kann mit einem Bußgeldbescheid supergut sparen und muss den Führerschein niemals umtauschen. Das funktioniert so: Polizeikontrolle und der will 10 EUR haben: Verwarnungsgeld NICHT bezahlen und den Bußgeldbescheid abwarten. Der kostet dann 38,50 EUR. Da man nur 1x wegen der gleichen Ordnungswidrigkeit "bestraft" werden darf, den Bußgeldbescheid sehr gut aufbewahren und den Führerschein niemals umtauschen. So braucht man auch keinen neuen alle 15 Jahre ersetzen. Die neuen Führerscheine kosten nämlich dann alle 15 Jahre über 30 EUR! Ich werde meinen Führerschein nicht umtauschen lassen!
bis 2033 ist der alte Führerschein gültig. Das habe ich eben gelesen. Da stand es nicht so kompliziert wie hier erklärt.
Wenn dein Geburtsjahr vor 1953 liegt, dann hast du recht, sonst nicht.
Müssen ? Nein
Betrifft: "Gebührenargumentation der ausstellenden deutschen Führerscheinbehörden": Ich habe gerade in einem früheren "post" gelesen, dass die zuständigen deutschen Führerscheinbehörden die Erhebung einer Gebühr für die Umschreibung veralteter, aber noch gültiger Führerscheine in einen neuen EU-Führerschein (Scheckkartenformat) unter anderem damit begründen, dass dadurch ausländischen Polizisten eine Kontrolle Ihres deutschen Führerscheins erleichtert wird. Meines Wissens existiert jedoch keine einzige deutsche oder EU-Verordnung und auch kein ensprechender Gesetzesparagraph, die mich dazu verpflichten, einem ausländischen Polizisten die Arbeit zu erleichtern!!! Wenn er mich schon kontrollieren will oder muss (darf er das überhaupt? Bitte immer nachfragen...), soll er sich meiner Meinung nach gefälligst anstrengen, meinen alten Nicht-EU-Führerschein zu lesen und zu verstehen (Nur abgelaufen darf er nicht sein...), er darf sich dafür von mir aus auch liebend gerne 5 Minuten Zeit nehmen... Darüber hinaus kann er seinen Kollegen um Rat fragen (Deshalb sind sie ja fast immer zu zweit...), und wenn alles nicht hilft, muss er - so leid es mir auch tut - auch noch einen Dolmetscher hinzuziehen. Gegen längere Wartezeiten bei einer Führerscheinkontrolle im Ausland habe ich absolut nichts einzuwenden (Höchstwahrscheinlich befinde ich mich gerade im Urlaub und habe alle Zeit der Welt...)... Aus dieser Argumentation schließe ich, dass die Erhebung einer Umschreibungsgebühr von der ausstellenden Behörde hier nur mit einem Scheinargument begründet werden soll!!! Außerdem möchte ich mich einem meiner Vorredner in dieser Diskussion anschließen: Für den Nachweis meiner Identität muss ich ja zusätzlich immer meinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen, dafür reicht mein Führerschein sowieso nicht aus!!! Das Argument "Fälschungssicherheit" ist meiner Meinung nach genauso leicht widerlegt: Absolut jeder Polizist auf dieser Welt wird in seiner Ausbildung eingehend darin trainiert, gefälschte Dokumente von Echten zu unterscheiden!!! IIm Zweifelsfalle soll bitte der Dolmetscher gleich noch einen Spezialisten für die Erkennung gefälschter veralteter deutscher Führerscheine mitbringen... Drittens: Auch das Argument, ausländische Polizisten würden sich nicht mit den alten Führerscheinklassen (Ziffern statt Buchstaben) auskennen, ganz gleich ob BRD oder DDR, möchte ich versuchen zu entkräften: Heutzutage kann sich jeder Polizist mittels Smartphone und Internetzugriff in 2 Minuten informieren, für welche Fahrerlaubnis mich mein alter Führerschein zu welcher Zeit qualifiziert hat... War noch was? "Maschinenlesbarkeit"?: Meiner Meinung nach lediglich wieder eine Arbeitserleichterung für Polizisten... -> siehe oben... "Handlichkeit": Kann ich gerne darauf verzichten, mein alter rosa Lappen (Spitzname damals: "Hakle feucht" ) passt immer noch in jede Hosentasche... Sollten Sie noch einen ganz alten grauen Führerschein im Riesenformat besitzen, gebe ich Ihnen folgenden Tipp: einfach einmal in der Mitte falten! Dadurch wird meiner Meinung nach die Lesbarkeit beziehungsweise Haltbarbeit des Führerscheins in keinster Weise beeinträchtigt!!! "Veraltetes Foto": Da der Führerschein in Deutschland meines Wissens nach zur Zeit frühestens nach Abschluss des 17. Lebensjahres erworben werden kann, meiner Meinung nach auch völlig problemlos: Meine Mutter wird im Juli diesen Jahres 85 Jahre alt und ich kann sie immer noch eindeutig auf dem Foto ihres alten grauen "Lappens" von circa. 1959 identifizieren. Bitte mal nachrechnen: Ihre wesentlichen Erkennungsmerkmale haben sich in 63 (!) Jahren kaum verändert und das Foto ist noch in einwandfreiem Zustand... Hiermit möchte ich meine Argumentation gerne beenden. Liest hier vielleicht zufällig ein Anwalt aus dem Team vom ADAC mit? Bitte besprechen Sie sich doch einmal bei Gelegenheit mit Ihren Kollegen, ob meine Argumentation nicht ausreichend wäre für eine EU-weite Klageerhebung gegen die Gebührenerhebung der jeweils ausstellenden Behörden.. Ich bedanke mich für Ihre Geduld beim Lesen, bitte liebend gerne antworten, mit Familie, Freunden und Bekannten teilen, wildfremde Menschen in der Schlange vor der für sie zuständigen Führerscheinbehörde darauf ansprechen sowie auch gerne auf andere Internet-Plattformen weiterleiten!!! Ach übrigens: Für diesen "post" habe ich gerade mehrere Stunden meiner Freizeit investiert, aber ich kann Ihnen versichern, dass ich jede Sekunde davon genossen habe... Viele liebe Grüße, Frank Weber
Hallo Frank, vielen Dank für deinen ausführlichen Diskussionsbeitrag. Der Hintergrund der Umtauschaktion ist folgender: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. VG Andi vom ADAC Team
Danke für das auführlichre Video.Prima.👍👍👍
Mit dem alten Füherschein konnte ich bis zu 7‘49 Tonnen Fahrzeuge bewegen + Anhänger. Tausche ich den Schein, darf ich nur noch 3,5 Tonnen bewegen und mach mich strafbar wenn ich 7,49 Tonnen bewege. Was läuft hier ab, für mich unfassbar was sie mit uns machen.
Hallo Thomas, bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer, rosafarbener oder DDR-Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Einige Umtauschbeispiele finden sich in unserer Umtauschtabelle =>
www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/umtauschtabelle/ . Der Inhaber eines Führerscheins der bisherigen Klasse 3 wird so gestellt, als hätte er die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E sowie AM und L, die den alten Fahrerlaubnisklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Bei einem Umtausch werden die neuen Klassen eingetragen. Damit dürfen auch in Zukunft alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und Gespanne bis maximal 12 t gefahren werden, die bisher mit der Klasse 3 bewegt werden durften. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Danke, der Link ist richtig gut.
sehr gut gesehen.
Da fehlen die Worte 😤😠
Das ist mir wirklich zu blöd ! Ich werde weder einen neuen Beantragen noch mich weiter mit dem Thema auseinandersetzen. Ich habe ein unbefristetes Dokument in Rosa und dabei bleibt es.
Also wirklich ein Unfug,,,,,
Müssen nicht umgetauscht werden das ist nur Die Menschen zu kontrollieren.
Der Grund für den Umtausch ist übrigens: Alle Führerscheine müssen in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Mal sehen wann die Reisedaten und Fingerabdrücke die im Perso zur PFLICHT geworden sind in die Datenbank mit integriert werden. Niemand kann überprüfen welche Datenbanken miteinander verknüpft werden. So viel zum ADAC Begründung( Ach nicht so schlimm da passiert nichts auch nicht wenn mal wieder irgendein Banküberfall passiert und man auszuersehen in der Gegend rumgefahren ist und nein es gibt ja keine Rasterverhandungen auch nicht bei den Mautstellen) ADAC schämt euch das so lapidar rüber zu bringen.
Die Kosten betragen 25,30 Euro (bei Direktversand fallen zusätzlich 4,85 Euro Versandgebühren und 9,00 Euro für eine Ausnahmegenehmigung für die Übergangszeit an. Bei 39,15€ Kosten zum Umtausch müsste man mich 4 mal Verwarnen wenn man Kaufmännisch denkt. Oder wie ich meine, wie oft wird man schon kontrolliert.
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt nirgends vor, dass alle bisher erteilten Führerscheine umgetauscht werden müssen!
Mein Führerschein hat weder ein Ablaufdatum, noch habe ich meine Führerscheinprüfung unter diesen Bedingungen zu derzeit geltenden Gesetzlage gemacht. Warum sollte ich diesen Führerschein heute also gegen Gebühr gegen einen neuen Führerschein mit Ablaufdatum tauschen?
Hallo Mr. Vicos, der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 besagt, dass alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum einem bestimmten Datum umgetauscht werden müssen. Wenn man den Führerschein nicht bis zum Stichtag umtauscht, riskiert man ein Verwarnungsgeld von 10,- Euro. Mehr Infos dazu hier =>bit.ly/ADAC_Führerscheinumtausch . Viele Grüße
UNBEGRENZT GÜLTIG !!!
Thema erledigt
Mit welcher Begründung eigentlich? Habe ich was nicht verstanden?
Weil die, die zu dumm zum Autofahrern sind und eine MPU etc. brauchten einfach ins EU Ausland gegangen sind und sich dort einen neuen geholt haben.
Ich mach auf Doof,für das Geld gehe ich lieber essen.
Ob man irgendwann noch mal essen GEHEN kann , wird sich zeigen ☝️☝️‼
😂
Sehr gut !! Möchte bitte weitere Infos haben danke 🙏
Sehr gerne 👉 bit.ly/3cru0E5
Warum umtauschen, kostet wieder Geld, oder ist das um sonst
Da wird man gezwungen man muss umtauschen, was steht auf den neuen Schein Führer Schein oder fahrerlaubnis
Hallo Brandon, Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Die Kosten betragen rund 25 Euro.
=> www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC danke für die Info, na klasse kostet wieder Geld, ich hab doch schon ein Führerschein und muss wieder Geld bezahlen, wenn die es so haben möchten müssen die es mir bezahlen 🤪
@@ADAC so ein Blödsinn!!!!!!
Mein führerschein ist aus dem jahre 1965 aber inzwischen in den rotbrauen gewandelt.-Unbefristet gültig.Lebe in Rumänine.-Muß ich da etwa ins land der germanen reisen??Dann ist wohl ein urlaub von zwei wochen fällig um dem "wiehern" der bürokratie zu dienen. Oder 2 reisen zur botschaft nach Bukarest
Die EU ist nun mal ein moloch der fast nur "unsinn" produziert.-Die führerscheine sind einer der gipfelpunkte.
Hallo Klaus, der deutsche Führerschein kann in einen rumänischen EU Führerschein umgetauscht werden. Besteht ein ordentlicher Wohnsitz in Rumänien, dann werden die entsprechenden deutschen Klassen in das rumänische Dokument transferiert/klassifiziert (lt. Äquivalenzliste). Die Ausstellung erfolgt dann nach rumänischem Führerscheinrecht (z.B. Befristungen etc.). Zuständig ist dort die örtliche Führerscheinstelle. Die Kosten belaufen sich derzeit auf ca. 68,-- RON, das sind ca. 16,-- Euro. Viele Grüße
Gut und sachlich verständlich erklärt. Dafür Danke !!
Ok, ich habe zwar begriffen, bis wann ich jetzt meinen Führerschein umtauschen muss. Aber ich frage mich natürlich, warum Regelungen immer so kompliziert sein müssen. Wenn ich das hätte regeln müssen, dann würde es nur die Tabelle 2 geben: Nämlich Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins. WAS bitte soll der ganze andere Blödsinn. Aber EINFACH, das darf es natürlich in der EU nicht geben...irgendwie müssen die Beamten da ja ihre Daseinsberechtigung nachweisen.
OK alles klar 🤭 Da hatte wieder jemand Langeweile was sind denn das für bekloppte Vorschriften? Völlig Sinnlos, teuer und Zeitraubend.Also ich fahre mit mein Führerschein einfach weiter. Basta 😛
Meine Frage war/ist doch, ob ich mit meinem grauen Lappen der Klasse 3 von 1986 7,5 Tonner fahren durfte, also mit dem neuen EU-Führerschein automatisch auch fahren darf, oder dafür den zusätzlichen Eintrag „CE79/C1E“ zu welchem Preis beantragen muss???
Hallo aleaiactaest, der zusätzliche Eintrag CE79 muss beantragt werden:
Der Inhaber eines Führerscheins der bisherigen Klasse 3 wird so gestellt, als hätte er die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E sowie AM und L, die den alten Fahrerlaubnisklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Bei einem Umtausch werden die neuen Klassen eingetragen. Damit dürfen auch in Zukunft alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und Gespanne bis maximal 12 t gefahren werden, die bisher mit der Klasse 3 bewegt werden durften.
Für einen kleinen Teilbereich der Klasse 3 besteht schon seit dem 1.1.1999 im Hinblick auf den Besitzstandsschutz eine Einschränkung. Der zuvor erworbene Pkw-Führerschein berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger. Unter Beachtung der gesetzlichen Anhänge- und Achslasten war es somit mit einem Führerschein der Klasse 3 möglich, Züge bis 17,5 t (Einachsanhänger) bzw. 18,5 t (Anhänger mit Tandemachse) zu führen. Diese Züge über 12 t zulässigen Gesamtgewicht unterliegen seit 1999 der Lkw-Berechtigung CE. Die Einordnung gilt unabhängig von einem Umtausch. Derjenige, der mit seiner Pkw-Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahrs hinaus Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t fahren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen. Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3. Die Berechtigung unterliegt aber denselben Voraussetzungen und Befristungen wie die Lkw-Fahrerlaubnis.
Den Preis für die Beantragung musst du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle erfragen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Endlich aufschlussreiche Informationen!Ich stellte heute bei meiner zuständigen Führerscheinstelle schriftlich o.g. CE 79- Antrag,obwohl ich dafür noch Zeit bis 19.01.2024 habe und mit meiner Klasse 3 von 1986 nicht Gewerbe treibende Privatperson bin. Frage:ist das Ihrer Meinung nach noch „rechtzeitig“ genug?
Hallo aleaiactaest, bitte hab Verständnis, dass wir nicht die Kapazitäten haben, umfangreichere und individuelle Rechtsberatungen in unseren Kommentaren durchzuführen. Bitte wende dich bei weiteren Fragen dazu an unsere juristische Beratung. Du erreichst die Kollegen unter der Telefonnummer 089/7676 2423. Vergiss nicht, deine Mitgliedskarte bereitzuhalten. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC bitte noch eine Frage,da mir meine zuständige Führerscheinstelle die CE 79-Ausstellung unter Auflagen in Aussicht stellt: was sind,bzw.wie sehen die erforderlichen Gutachten (augenärztliches und fachärztliches Gutachten nach der Anlage 5 und 6 FeV)aus und müssen o.g.Stelle auf welche Art und Weise vorgelegt werden?
Hallo aleaiactaest, hier kannst du auch kostenlos Kontakt zu unseren Juristen aufnehmen und deine Fragen stellen: www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/
VG Heidi vom ADAC Team
Sehr gut erklärt
Dankeschön! 😊
@@ADAC Eure Juristen sind zu Teil im "Paragrafenjungel" gefangen. Das ist Kundenfeindlich ! .......ihr müsst das auch pragmatisch angehen.
Ob die "nur" 10€ Verwarnungsgeld überhaupt zulässig sind für ein Dokument das man nicht umtauscht, auf dem aber steht "Gültigkeit unbefristet", halte ich für eine Lüge !
Kein Cop wird hier wegen 10€ einen Aufwand betreiben.
Euer Jurist ist kompliziert, sonst nicht´s.
Wenn ein Jurist seine Arbeit korrekt machen will, das aber zum Schaden des Mandanten ist, für was braucht man ihn dann ?
DASSSSSS ist eine Frage die sich manch einer von den Anwälten erst mal stellen müsste.
Ich habe selbst so Anwälte erlebt..... diese sind FÜR NICHTS ZU GEBRAUCHEN... außer für sich selbst.
Wahlweise erst später absolvieren.
In der Jugendhilfe ist es nicht möglich eine Führungskraft zu sein, ohne Führerschein.
Es war harte Arbeit und 40 Jahre ökologisch ohne Viagra Porsche gelebt.
Ich habe einen grauen Führerschein und mir wurde im Amt mitgeteilt. Der Führerschein ist unbegrenzt gültig.
Hallo Sonne, für den grauen Papierführerschein gilt es übrigens für den Umtausch folgendes zu beachten - bitte schau unter "Was brauche ich für den Umtausch? " in unserem Beitrag => www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ .
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC ich habe 1981 für ein Unbefristetes Dokument bezahlt und soll jetzt nochmal bezahlen für ein Befristetes? Dass kann und will ich nicht hinnehmen. Warten wir mal bis 2023 ab. In meinem ganzen Leben brauchte ich meinen Führerschein nicht vorlegen. Wo ist hier der Sinn?
Hallo Sonne, Ziel des Führerscheinumtauschs ist es, Manipulationen zu unterbinden. Auch soll auf EU-Ebene ein europäisches Führerscheinregister aufgebaut werden, auf das alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zugreifen können. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC das will ich glauben , aber warum Befristet und mit Kosten verbunden?
Hallo Sonne, du hast beim PKW-Führerschein die Fahrererlaubnis (Inhalt) unbefristet erworben. Diese ist auch weiterhin unbefristet gültig. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet. Wenn durch neue Techniken Führerscheinfälschungen verhindert oder minimiert werden, dient dieses ebenso der Verkehrssicherheit wie ein zentrales Register, durch das der sog. Führerscheintourismus erschwert bzw. verhindert werden kann. VG Andi vom ADAC Team
Das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t der FE-Klasse B sollte erhöht werden. Wäre viel sinnvoller.
Da E- Autos so schwer sind?🤔
Der Umtausch sollte kostenlos sein - ist es aber nicht. Sondern kostet 80,- Euro.
(verlangt meine FS-Stelle dafür.) + (halbwegs) aktuelles, biometrisches Foto (Portrait).
Gleiche Gültigkeit, wie bisher. Aber der neue Führerschein ist befristet auf 15 Jahre lang.
Dann muß wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Kostet dann auch wieder Geld ?
Vorteil: Den neuen Führerschein, können auch zB die Polizisten im Ausland lesen und verstehen.
Weil EU-einheitlich. Sie müssen nicht alle nationalen Führerscheine erkennen können.
2. Vorteil: Er ist kleiner, robuster und anscheinend sogar wasserfest.
Er passt in die Taschen wie für andere Karten. Ist also praktischer und sicherer.
Ich habe Frist bis einschl 2022. Aber wenn ich vorher wieder ins EU-Ausland reise, tausche ich ihn vorher um.
Den Umtausch kann ich verstehen. Wer kennt noch die alten FS-Klassen 1 bis 5 ?
Und selbst meinen rosa Führerschein muß ich mehrmals lesen, bis man erkennen kann, was damit erlaubt ist. Wie dann erst für einen Polizisten im Ausland, ohne deutsch ?
In meinem Führerschein steht noch irgend etwas über die Antriebsart. Durch Verbrennungsmaschinen.
Darf ich damit E-Auto fahren?
Hallo Xevo 250, die Formulierung "Fahrzeug mit Verbrennungsmaschine" war damals nur eine Klarstellung und stellt keine Auflage/Beschränkung dar.
Es dürfen auch Fahrzeuge der entsprechenden Klasse mit Elektroantrieb gefahren werden.
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC
Danke für die Info.
2001, ich muß gar nichts umtauschen, ich war extra beim StVA ! Die sagten nein, nur die älteren aus Papier!
Das ist so leider nicht korrekt. Führerscheine, die 2001 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Jan. 2026 umgetauscht werden. VG Franz/Social Team
Dann hatte die Person dort keine Ahnung. Ein bischen Zeit habe ich ja noch, werde mich dann einfach an jemand anderen im Amt wenden. Danke :)
Eine Frage hätte ich ggf. die mir bis jetzt niemand beantorten konnte: Ich Habe T&L eingetrgen, wird das alles mit übernommen? T/L steht bei mir in einer Zeile mit Datum dahinter.
@@ADAC
Beim Pflichtumtausch der alten PKW-Führerscheine wird die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Es muss außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden. Wurde der Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Es wird dann nur (automatisch) die Klasse L eingetragen. Für diese ist kein Antrag nötig. 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/traktor/ - VG Franz/Social Team
Mein Führerschein ist ein gültiges Dokument und ist unbefristet gültig. Nix werd ich umtauschen.
Das ist nicht ganz richtig ! Ich darf mit klasse 3 (PKW) , auch LKW bis 7,5 Tonnen fahren ( und jetzt kommt es ) , ich darf einen Anhänger mit dem 7,5 Tonnen ziehen , wenn er Druckluft gebremst ist , darf der Anhänger das 1,4 fache des zugfahrzeuges wiegen , also ca. 10 Tonnen . Somit entsteht ein zulässiges Gesammtgewicht des Gespann von 17,5 Tonnen !
Mit dem neuen Führerschein , werden wir enteignet !
Hallo Rainer, der Inhaber eines Führerscheins der bisherigen Klasse 3 wird so gestellt, als hätte er die Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E sowie AM und L, die den alten Fahrerlaubnisklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Bei einem Umtausch werden die neuen Klassen eingetragen. Damit dürfen auch in Zukunft alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und Gespanne bis maximal 12 t gefahren werden, die bisher mit der Klasse 3 bewegt werden durften.
Für einen kleinen Teilbereich der Klasse 3 besteht schon seit dem 1.1.1999 im Hinblick auf den Besitzstandsschutz eine Einschränkung. Der zuvor erworbene Pkw-Führerschein berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger. Unter Beachtung der gesetzlichen Anhänge- und Achslasten war es somit mit einem Führerschein der Klasse 3 möglich, Züge bis 17,5 t (Einachsanhänger) bzw. 18,5 t (Anhänger mit Tandemachse) zu führen. Diese Züge über 12 t zulässigen Gesamtgewicht unterliegen seit 1999 der Lkw-Berechtigung CE.
Die Einordnung gilt unabhängig von einem Umtausch. Derjenige, der mit seiner Pkw-Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahrs hinaus Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t fahren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen. Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3. Die Berechtigung unterliegt aber denselben Voraussetzungen und Befristungen wie die Lkw-Fahrerlaubnis.
VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Und damit wird man dann enteignet. Weil der Klasse 3 Führerschein diese Befristung nicht hatte.
Das bringt Geld in die Kasse ;)
Muss ich den Führerschein umtauschen das er dann zeitlich begrenzt ist ? Die Neuen haben ja ein „Ablaufdatum“ das nach einer gewissen Zeit der Führerschein verlängert werden muss ...
Somit hat der Staat einen noch besser unter Kontrolle ?!
Das ist weder Ziel noch Zweck. Nimm den Aluhut wieder ab
TheRealCopy warum ist der neue dann zeitlich begrenzt und mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden???
@@MrVW2402 Es bedarf keine 2 Minuten Bedenkzeit um herauszufinden weshalb er zeitlich begrenzt ist. Zum einen um das fälschen zu erschweren und zum anderen um relativ aktuelle Bilder drauf zu haben (Bei LKW und Bussen gibt es das schon deutlich Länger + da sind es keine 15 Jahre sondern 5). Weiterhin ist leider keine ärztlichen Untersuchung für Motorrad und PKW notwendig. Das ist laut EU Recht bei Erneuerung pflicht aber nicht nach dem deutschen Recht. (Hier wieder LKW, Busse etc. ausgenommen)
@@TheKill3rexe Genau das ist das Ziel und auch der Zweck. Schalt Du dein Gehirn lieber ein!
@@TheKill3rexe Es bedarf keiner 10 sek. um zu überschlagen, dass, sofern die "Umtauschkosten" höher sind als die 10 Euronen für diesen Schwachsinn, die Entscheidung gefällt ist, ob man jeden Scheißdreck mitmachen muss, der jemandem einfällt, weil ihm langweilig ist!
In meine steht sogar drin "Gültigkeit: unbefristet", also was soll das?
Hallo Christian, dein Führerschein gilt auch weiterhin unbefristet. Nur das Dokument muss ausgetauscht werden und wird durch eine fälschungssichere Scheckkarte ersetzt. Alle Infos findest du hier 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Evi vom ADAC Team
Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen in einen EU Führerschein, nur weil ein paar EU Bürokraten das wollen? Warum wird mein unbefristetes Dokument auf einmal auf 15 Jahre begrenzt, damit man mir unter Umständen keine Verlängerung gewähren kann? Wer kommt für die Kosten auf die entstehen, wohl ich, warum? Ich habe viele Fragen. 😀
Ich habe den LKW Führerschein der seit meinem 50 Lebensjahr abgelaufen ist. Er gilt aber weiterhin für LKW bis 7,5 Tonnen. Was nun?
Kannst doch von deinem Alter sowieso mit PKW bis 7,5 Tonnen fahren. Oder hast du deine 3 nach dem 1.1. 1999 gemacht ??
@@franky7843
Ja.
Hab ich inzwischen auch bemerkt
Ha nicht gut
Müssen tue ich nix mehr fahr sowiso nirgens mehr in Urlaub lebe da wo ander Urlaub machen und ich hab Führerschein auf Lebenszeit daher tausche ich nichts
Man muss nur wissen, wie man an das Geld anderer Leute kommt. Ich habe bis 2028 Zeit und da bin ich 61, da ich so schon wenig bis fast gar nicht mehr Auto fahre, ( Weil es mir keinen spaß mehr macht) darum glaube ich nicht das ich den Mist machen werde, ich erledige alles mit Bus und/oder Bahn oder auch mit dem Fahrrad. Für den der seinen Führerschein aber brauch ist natürlich Ärgerlich.
Meiner ist 1960 ausgestellt worden, warum scll ichumtauschen??
Ist der Umtausch Pflicht? was ist wenn ich mich weigere den Rosa Führerschein um zu tauschen?
@mariotroisi901 Der Umtausch ist verpflichtend. Wenn man nicht tauscht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis"). VG Andi / Social Team
@@ADAC Soviel ich weiss ist der alte Führerschein ein gültiges Dokument! und mann versucht die Menschen hinters Licht zu führen um sie alle zu Digitalisieren! Ich habe andere infos die besagen das mann nicht zwingend Tauschen muß und mann mit Knölchen strafen ect..die Fahrer fügig machen will.
@mariotroisi901 Du hast beim PKW-Führerschein die Fahrererlaubnis unbefristet erworben. Diese ist auch weiterhin unbefristet gültig. (Mit einer Einschränkung: Klasse C79 seit 1999). Der Stufenplan zum Führerscheinumtausch bezieht sich nicht auf den Inhalt der Fahrerlaubnis, da die Fahrberechtigung weiter fortbesteht. Es handelt sich um ein Ablaufdatum des Dokuments (Papierführerschein, Scheckkarte).
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
VG Andi / Social Team
Wozu das ganze Spiel?Bei der Polizei steht alles über den Status der Person,besitzt man ein Führerschein,Entzug von denen,welche Kategorien u.s.w.
Hallo Viktor, der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Weitere Infos findest du hier 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Evi vom ADAC Team
Was ist mit Mofa Schein ich habe in diesem Jahr mehrfach gehört das der Mofa schon umgeschrieben werden so von 25 km auf 50 km ist das so oder nicht bitte um Rückmeldung danke
Selbst mit 50 kmh bist du ein Bremsklotz auf Räder. Die sollten 60 bis 80 kmh als Untergrenze einführen. Alles andere ist eine Behinderung im Straßenverkehr.
Eine Streckenbegrenzung auf 25 oder 50 km ergibt sich allein durch den in deinem Mofa vorhandenen Energiespeicher und Verbrauch. Ist es ein Verbrenner, dann kannst du durch nachfüllen von neuem Benzin die Streckenbegrenzung recht leicht erhöhen.
Nur als Drnkanstoß:
ca. 43 Millionen PLASTIK-Chip-Karten, die auch noch regelmäßig erneuert werden müssen
Plastikmüll, Microplastik...
43Mio., wieviel Plastikmüll ist das wohl..
Wie sieht es eigentlich aus, wenn mir bei einer Verkehrskontrolle mein Führerschein eingezogen wurde? Dann haben die doch schon meinen Führerschein. Bekomme ich jetzt automatisch einen neuen ausgestellt, oder muss ich doch noch zur MPU?
Hallo HS SH, es ist zwischen Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Führerscheins, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und Umtausch des Führerscheins zu differenzieren. Falls eine MPU angeordnet wurde, kannst du dich als ADAC Mitglied zur Klärung des individuellen Falles unter recht@adac.de an unsere Clubjuristinnen und -juristen wenden. VG Heidi vom ADAC Team
Wie beantragt man als Privatperson wo zu welchen dadurch entstehenden Kosten für einen 1986 ausgestellten Ex-BRD-Führerschein der Klasse 3 bei anstehendem Führerschein-Umtausch die Umrechnung inkl.Eintrag "CE79(C1E...)" ?
Hallo aleaiactaest, den Führerschein kannst du in deiner örtlichen Führerscheinstelle umtauschen. Die Gebühr beträgt 25 € plus den Kosten für das bioemtrische Foto. Mehr Infos zum Umtausch sowie einen Link zur Umtauschtabelle mit den alten und neuen Führerscheinklassen findest du im oben verlinkten Artikel => www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC sorry aus der Schlüsselzahlentabelle geht nicht eindeutig hervor, ob man den gewünschten Eintrag „C79/C1E…“bei Umtausch-Umrechnung beantragen muss, oder ob er im neuen EU-Führerschein entsprechend Besitzstandsrecht-Wahrung automatisch auftaucht!?
Hallo aleaiactaest, allgemein gilt: Durch den Umtausch kommt es zu keiner Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Führerscheinklassen. Es ist ein rein formaler Umtausch, der die bestehenden Klassen nur in einem neuen Führerscheindokument bestätigt (Ausnahme LKW- und Busführerscheine). VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC darf man in o.g. Fall 7,5 Tonner fahren ?
Hallo aleaiactatest, wenn du mit deinem vorherigen Führerschein 7,5 Tonner fahren durftest, dann darfst du das mit dem umgetauschten Führerschein auch. VG Evi vom ADAC Team
Wie kann man seinen deutschen Führerschein im außereuropäischen Ausland umtauschen?
Hallo Harry, der Inhaber eines deutschen Führerscheins mit Wohnsitz in einem sog. Drittstaat (ohne Wohnsitz in Deutschland) kann sich während des Aufenthalts in Deutschland an jede Führerscheinstelle wenden. Ansonsten wurden unserer Kenntnis nach mit dem Auswärtigen Amt Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen und den betroffenen Führerscheininhabern wird empfohlen, sich an die deutsche Auslandsvertretung zu wenden. So kann in dem jeweiligen Drittstaat das weitere Vorgehen besprochen werden, wenn ein Aufenthalt in Deutschland nicht ansteht. In seinem neuen Wohnsitzland fährt der Betroffene üblicher Weise mit einem Drittstaatenführerschein. VG Andi vom ADAC Team
Meiner wurde im November 2015 ausgestellt. Also muss ich nicht umtauschen?
Hallo Gerda, Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen vor Ablauf umgetauscht werden. Das Ablaufdatum steht auf deinem Führerschein unter Ziffer 4 b - neben dem Foto. VG Marion vom ADAC Team
Ich versteh nicht,wenn ich nicht tausche ist der alte Führerschein noch gültig warum muss ich 10€ Bußgeld zahlen wenn der gültig ist zahle ich auch keine 10€ Bußgeld
@garrsalvaify Der Umtausch ist aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie verpflichtend. Wer mit einem abgelaufenen Pkw - oder Motoradführerschein fährt begeht kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es wird kein Straftatbestand verwirklicht. Es droht lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, denn es ist ein rein formaler Akt des Dokumentenumtauschs. Das Rechts zum Führen des Kraftfahrzeugs ist davon nicht betroffen.! VG Andi / Social Team
Hi gibt es schon neues für die Führerschein AM ab 15 für Schleswig-Holstein?
Hallo Commander, leider liegen uns dazu keine aktuellen Infos vor. Sobald wir mehr wissen, passen wir es auf unserer Seite => bit.ly/adac_mofa15 an. Viele Grüße
@@ADAC Danke
Ich habe an den Autoführerschein der Klasse B für Automatik Fahrzeuge, aber da ich jetzt Schalt Stunden absolviere, muss ich den danach umschreiben lassen. Wie funktioniert das?
Hallo Raphael, für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich. VG Marion/ Social Team
@@ADAC vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung! :)
Immer gerne 😊
Bin in dreißig Jahren nur 1 mal kontrolliert worden...die 10 Euro sind es mir wert
By the way: wo finde ich das Gesetz oder die Verordnung?
Hallo Gero O, Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. VG Marion/ Social Team
Ein Hallo Ich habe eine Frage ich bin im Bezits der Klase B aus dem Jahr 1980 DDR und Möchte Wissen was ich da mit (t ) Fahrten darf .
Hallo Klaus, es kommt darauf an, ob du einen Führerschein von vor dem 1. April 1980 hast oder danach.
Klasse ehem. DDR: B vom 1.12.1954 bis 31.3.1980
= im EU-Führerschein A1, B, BE, C1, C1E vor 1.4.1980
Eine nach dem 30.11.1954, aber vor dem 1.4.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B (ehem. DDR) berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, im Inland auch von Bussen bis 7,5 t ohne Fahrgäste. Alle Anhänger dürfen mitgeführt werden; nur wer nach dem 50. Geburtstag Gespanne über 12 t zulässige Gesamtmasse fahren möchte, muss alle 5 Jahre seine medizinische Eignung nachweisen. Außerdem berechtigt diese Klasse auch zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum sowie allen dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Bei der Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklasse werden daher folgende Klassen eingetragen: A 79.03, A 79.04, A1, A1 79.05, B, BE, BE 79.06, C1, C1 171, C1E. Nur auf Antrag auch CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3) sowie T mit Nachweis einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft.
Klasse B (ehem. DDR) vom 1.4.1980 bis 31.12.1998
= im EU-Führerschein B, BE, C1, C1E vor 1.1.1999
Eine nach dem 31.03.1980, aber vor dem 1.1.1999 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B (ehem. DDR) berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, im Inland auch von Bussen bis 7,5 t ohne Fahrgäste. Alle Anhänger dürfen mitgeführt werden; nur wer nach dem 50. Geburtstag Gespanne über 12 t zulässige Gesamtmasse fahren möchte, muss alle 5 Jahre seine medizinische Eignung nachweisen. Außerdem berechtigt diese Klasse auch zum Führen von allen dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Bei der Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklasse werden daher folgende Klassen eingetragen: A 79.03, A 79.04, A1 79.03, A1 79.04, B, BE, BE 79.06, C1, C1 171, C1E. Nur auf Antrag auch CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3) sowie T mit Nachweis einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft.
VG Evi vom ADAC Team
So ein Aufwand. Für was? Dieses Land hat fertig.
Typisch deutsch, jede Menge Ausnahmen bei den Regeln. Ich habe kein Problem damit den Führerschein umzutauschen und dafür noch eine kleine Gebühr zu bezahlen. Was mich aber richtig ärgert ist, dass mein jetzt unbegrenzt gültiger dann eine zeitliche Begrenzung hat ! ! !
Umso später (innerhalb der Frist) ich den Führerschein umtausche, desto später ist das Ablaufdatum??? Richtig?
Hallo Achim, richtig - die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet (ab Ausstellungsdatum). Viele Grüße
@@ADAC Wie kann man was Unbefristet auf befristet umstellen.Ich frage mich wie ist das möglich das ADAC solche Betrug, ohne was zu sagen mitmacht? Unverständlich?
@@araara7153 Da wurde etwas komplett falsch verstanden. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet, nur das Papier bzw. die Plastikkarte ist befristet. Das kann z.B. verhindern, dass ein gefälschter Führerschein weiter benutzt wird.
@@gernotnedoschinsky1428 Nichts wurde falsch verstanden, jeder hier spricht von Führerschein, nicht Fahrerlaubnis. Vor 19.01.2013 war auch der Führerschein unbefristet, jetzt nur noch 15 Jahre gültig.
Achim Super!!!!!! Top Daumen Hoch!!!!
Anfang Oktober habe ich den Umtausch beantragt und gleich bezahlt. Habe bis zum heutigen Tag noch keinen Bescheid zur Abholung bekommen. Wie lange dauert so ein Umtausch?
Hallo Rosi, eine Angabe zur Bearbeitungsdauer können wir leider nicht machen. Allerdings ist inzwischen bekannt, dass es regional und vor allem auch coronabedingt zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, so dass teilweise die Umtauschfristen seitens der Fahrerlaubnisbehörden nicht eingehalten werden können. Aus diesem Grund hat bereits die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass denjenigen, die es z.B. wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht bis 19.01.2022 umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht. Ein bundeseinheitliches Vorgehen soll hierzu noch auf den Weg gebracht werden. VG Claude vom ADAC Team
Ich habe meinen Führerschein 1998 gemacht und habe nach wie vor meinen rosa Führerschein aus Papier. Lt. diesem bin ich dazu befugt, Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht zu führen (Führerscheinklasse 3). Wenn ich diesen Führerschein jetzt umtausche, weiß ich nicht genau, ob ich dann nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5t führen darf, so wie es die neue EU-Führerscheinklasse vorschreibt. Ohnehin verstehe ich nicht, weshalb man jetzt auf die Idee kommt, mich jetzt, wo ich bereits seit 25 Jahren problemlos mit dem alten Lappen fahre, ihn in eine Plastikkarte tauschen zu lassen. Hoffentlich passiert mit den Fahrzeugscheinen nicht das gleiche.
Hallo Mikeve, der Hintergrund der Umtauschaktion ist folgender: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Nach dem Umtausch stehst du aber nicht schlechter da als vorher. Bei der Umstellung deiner Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Hier kannst du nachschauen, was in deinem neuen Führerschein stehen muss: www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/umtauschtabelle/
VG Heidi/Social Team
Update: Ich habe vor 2 Wochen die neue Karte bekommen und mir entstanden wirklich keine Nachteile👍🏻 Habe alle Klassen eingetragen bekommen. Meinen rosa Lappen haben sie mir als Andenken entwertet mitgegeben😅
Ich habe mein Führerschein 1997 bekommen ...der ist Rosa ..muss ich ihm tauschen? Geb..12.03.1975 gruß Petra
Hallo Petra, ja du musst deinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen 👉 www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ . VG Evi/Social Team
Das ist doch gar nicht wahr! Petra du must gar nichts!!!