Aufgrund von Zeitablauf kann in einem Verfahren das Fahrverbot wegfallen!

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  • Опубліковано 14 жов 2024
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zu folgenden Thema: Aufgrund von Zeitablauf kann in einem Verfahren das Fahrverbot wegfallen.
    Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
    „Wegfall des Fahrverbots durch Zeitablauf, darum geht es heute.
    Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem UA-cam Kanal. Mein Name ist Rechtsanwalt Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin. Wir beschäftigen uns mit dem Verkehrsrecht. Da geht es regelmäßig um den Führerschein und sehr häufig lautet der Tatvorwurf natürlich Geschwindigkeitsverstoß. Da ist dann jeweils genau hinzuschauen, welches Messgerät wurde verwendet, wo sind die Anhaltspunkte?
    Aber es gibt auch noch ganz andere Möglichkeiten, den Mandanten vor einem Fahrverbot zu bewahren, wie beispielsweise der Zeitablauf, der nach der Tat ins Land geht, also die Zeit, die ins Land geht. Wenn beispielsweise das Verfahren so lange gestreckt wird, wie in dieser Sache, die entschieden wurde zuletzt vom OLG Dresden zum Aktenzeichen 23 Ss 80/19 (B).
    Dann können Sie an diesem Beispiel schön sehen, dass durch Einlegen der Rechtsbeschwerde und Zurückweisung so viel Zeit ins Land gegangen war, dass nämlich mehr als zwei Jahre dann erneut der Amtsrichter entscheiden musste und was er dann wohl vergessen hatte oder nicht wahrhaben wollte, dann darf das Fahrverbot nicht mehr angeordnet werden, weil die Rechtsprechung sagt, dann entfällt die sogenannte Denkzettelfunktion.
    Also diese Denkzettelfunktion besagt die Strafe, das Fahrverbot soll auf dem Fuß erfolgen, und wenn hier aus welchen Gründen auch immer, das Verfahren so lange dauert, dass da zwei Jahre ins Land gegangen sind, dann darf das Fahrverbot auch nicht mehr angeordnet werden. Das heißt auf die erneute Beschwerde wurde dann dem Amtsrichter ins Buch geschrieben: „Korrigiere das Urteil und lass das Fahrverbot wegfallen.“
    Übrigens: ohne Erhöhung der Geldbuße. Diese Erhöhung der Geldbuße ist eine Frage der Kompensierung. Das wird Ihnen vielleicht bekannt sein. Das hat hiermit nichts zu tun. Wenn man aufgrund von Zeitablauf kein Fahrverbot mehr verhängen darf als Richter, dann darf man auch nicht die Geldbuße erhöhen. All das ist nachzulesen in der Literatur zu §4, Absatz 4 Bußgeldkatalogverordnung. Da gibt es zahlreiche Entscheidungen dazu.
    Die finden Sie unter anderem auf meiner Homepage www. ra-hartmann.de
    Ansonsten können Sie durch Klick auf mein Bild diesen Kanal abonnieren, um kostenlos informiert zu bleiben. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“
    Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de
    Kontakt:
    E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de
    Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
    Zeitablauf: Fahrverbot fällt weg!
    www.ra-hartman...
    Kein Fahrverbot durch die freiwillige verkehrspsychologische Schulung
    www.ra-hartman...
    Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.
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КОМЕНТАРІ •

  • @ergoeppe
    @ergoeppe Рік тому +1

    Sehr schönes Video, danke.

  • @martinbryniarski959
    @martinbryniarski959 Рік тому +1

    Top

  • @mikegrisius2945
    @mikegrisius2945 Рік тому +1

    Nice

  • @lamidercoolm
    @lamidercoolm 9 місяців тому

    September ist es passiert.neun monate fahrverbot evtl. Gilt dieser zeitpunkt auch schon dann und wenn neun monate verstrichen sind,ist es dann auch hinfällig?

  • @YungIsyan
    @YungIsyan Рік тому

    Ich hab mal eine Frage zu einem etwas allgemeineren Thema. Ich wurde erstmalig als Volljaehriger mit geringeren Menge Cannabis erwischt, waehrend ich meinen Fuehrerschein mache. Der SVA Antrag ist schon aelter als 1 Jahr (Der Fahrlehrer meinte der Antrag ist abgelaufen). Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mein Neuantrag direkt abgelehnt wird bis das Verfahren abgeschlossen ist und wie wahrscheinlich sind Folgen wie zb ein Abstinenznachweis? Muss ich jetzt ernsthaft 5 Monate warten?