Hallo, Herr Siems, ich nehme an, die AOK möchte wissen, von wann bis wann die Verhinderungspflege beantragt wird. Falls also zum Beispiel vom 25.08.23 bis 05.09.23 Ihre eingetragene Pflegeperson Urlaub macht und in diesem Zeitraum jemand diese Pflegeperson vertritt (weil sie verhindert ist), dann tragen Sie diesen Zeitraum ein. Die Rechnungen / Belege sollten dann mit diesem Zeitraum übereinstimmen. Im Zweifel bitte die AOK fragen. Herzliche Grüße & ein schönes Wochenende!
ich pflege meine halb Schwester mindestens 6 Wochen im Jahr besteht dann eine Beschränkung auf den 1,5 fachen Satz? Ist der Mann meiner halb Schwester ein Verwandter 2.Grades?vielen Dank für die Tipps
Hallo „Pretty King“, bei Rechtsfragen habe ich - als Nichtjurist - stets Bedenken, weil bei juristischen Themen immer alles „vom Einzelfall“ abhängt. Ich habe aber einen guten Artikel von Compass (der ist für Pflegeleistungen von Privat Versicherten zuständig, dies gilt aber analog auch bei der GKV) gefunden. Hier geht es zwar um Pflegegeld. Wenn Sie aber nicht gewerbsmäßig nahe Angehörige pflegen, ist dies wahrscheinlich ähnlich. Schauen Sie mal hier: www.presseportal.de/pm/133759/4613694 Ansonsten würde ich sicherheitshalber doch „das Amt“ fragen. Ihr pflegeexperte24
Guten Morgen, Anfang August hatte ich Entlastung in der Pflege meines Mannes (Pflegestufe 3) von ca. 2 1/2 Stunden täglich durch seine Eltern aus Frankreich für 15 Tage. Verbleibt dann der restliche Anspruch des Verhindertenpflegegeldes bestehen, wenn eine nicht verwandte Person noch einmal die Pflege übernimmt ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, liebe Heidi, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie bereits einen Teil des jährlichen Anspruchs auf Verhinderungspflege (VHP) verbraucht (die Pflegekasse hat also bereits einen Teil ausgezahlt) und Sie wollen wissen, ob „der Rest“ dann noch für VHP durch eine „fremde“ Person genutzt werden kann. Meine Einschätzung ist „ja“. Sofern Sie noch ein Restbudget aus der VHP 2021 offen haben und sofern die Unterstützung durch eine „nicht verwandte Person“ die Kriterien erfüllt, dürften Sie keine Probleme haben. Der Anspruch kann durch unterschiedliche Personen oder Firmen (wie Pflegedienste) erbracht werden und die Unterstützung muss auch nicht „am Stück“ erfolgen. Damit es keine Missverständnisse gibt, empfehle ich dennoch, bei der Pflegekasse nachzufragen. Herzliche Grüße und viel Erfolg!
@@pflegeexperte24 Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konnte das zwischenzeitlich mit der Pflegekasse klären. Ihr Video war mir dabei sehr hilfreich. Dankeschön. Mut freundlichen Grüßen Heidi Reiter
Guten Tag, ich hätte eine Frage. Ich bin Schwerbehindert und bekomme Jährlich einen Betrag von 1612 Euro für Verhinderungspflege. Ich bin noch nie in eine Einrichtung der Kurzzeitpflege gewiesen. Habe ich für das Jahr 2018, 2019,2020 Anspruch auf den Betrag 806 Euro zu nehmen? Vielen Dank im voraus
Hallo, schönen guten Tag, die Antwort von vor 3 Tagen auf Ihre Frage trifft auf Ihre Frage zu: "Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für die Kurzzeitpflege („die zu pflegende Person wird in einem Heim gepflegt“) ein Anspruch auf 1.612.-€ jährlich. In gleicher Höhe besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege („jemand ersetzt Ihre Abwesenheit von der Pflege zuhause“). Die 806.-€ gibt es - zusätzlich aus dem Budget der Kurzzeitpflege - für die Verhinderungspflege, sofern Sie keine Kurzzeitpflege abgerechnet haben. Dann gibt es 2.418.-€ jährlich. Wenn Sie noch Rechnungen aus den genannten Vorjahren vom Heim oder aus einer Verhinderungspflege haben, dann sind diese noch nicht verjährt und Sie können sie einreichen. Dies sind aber keine Barleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld; Sie benötigen dazu immer auch Rechnungen (siehe meine Videos zur Verhinderungspflege allgemein). Bitte klären Sie dies vorher mit Ihrer Kasse ab, da die Situation immer vom Einzelfall abhängt." Viel Erfolg und herzliche Grüße!
Guten Tag , bei verchinderungspflege den pflegende pflegegrad 2 habe ich eine person genommen fur 27 tage mit stundennachweis 6 stunde pro tag (15 euro pro stunde )und habe ich beantragen bei pflegekasse 2418 euro . hatte ich frage ! das kasse werde die person das geld bezahlt ? oder dass war zuwenig tage und stunden ? bitte mir das erklaren .danke.
Sehr geehrte Frau Holubek, ich kann die Frage leider nicht pauschal beantworten: Je nachdem, ob die pflegende Person verwandt ist (und wie nah verwandt), oder ob sie zum Beispiel eine Nachbarin oder eine (berufliche) Betreuungs- oder Pflegekraft ist, gelten andere Regelungen. Der Einzelfall ist immer unterschiedlich und ich darf Sie im Sozialversicherungsrecht nicht beraten. Ich kann nur auf Möglichkeiten hinweisen, welche Zuschüsse Sie von den Pflegekassen erhalten können. Fragen Sie bitte Ihre Pflegekasse? Herzliche Grüße, Thomas Kassel
Guten Tag, ich bin etwas verwirrt was Rechnungen und Nachweise betrifft. Bei einer fremden Person wird beispielsweise per excell Tabelle belegt wann diese anwesend war. Und bei einen Verwandten 1 Grades muss alles detaillierter belegt werden ? Danke
Hallo, Herr Durdon, zuerst vorab: Es besteht keine grundsätzliche Antragspflicht. Der GKV-Spitzenverband führt das unter § 39 Nr. 2 (Anspruchsvoraussetzungen) in Absatz 2 explizit aus: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird“. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat und Sie wollen, dass die Pflegekasse Ihnen das dafür bezahlte Geld erstattet, müssen Sie diese bei der Pflegekasse abrechnen. Dazu sagen auch viele „beantragen“. Abrechnen muss man in der Tat, sonst bekommen Sie kein Geld. Diese Abrechnung ist aber formal kein Antrag. Im Normalfall stellt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Verfügung (oftmals auch als Download im Internet: In Suche eingeben „Antrag auf Verhinderungspflege zum Beispiel AOK pdf). Vorgehensweise ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Deshalb würde ich kurz bei der Kasse anrufen. Nun zu Ihrer Frage: Was muss nachgewiesen werden? Den Verdienstausfall zB sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber bescheinigen. Bei „gewerbsmäßigen“ Pflegepersonen/diensten benötigen Sie eine Rechnung. Helfen Nachbarn oder Verwandte, dann müssen Sie nach meiner Einschätzung nur glaubhaft machen, von wann bis wann wer betreut / gepflegt hat. Ob Sie dies per Excel, word oder handschriftlich machen, ist nach meiner Einschätzung egal. Wichtig ist nur, dass die Pflegekasse Namen / Adresse der Person hat, die Tage und von wann bis wann. Wichtig ist auch der Hinweis, ob es sich um „fremde“ Personen handelt, ob Verwandtschaft besteht (welcher Grad) oder in häuslicher Gemeinschaft gelebt wird. Diese Angaben werden bereits im (nicht notwendigen) Antrag erfragt. Ein Beispiel für eine Abrechnung finden Sie hier: ganzschoenlaut.de/verhinderungspflege-abrechnungsformular/ Ihr Pflegeexperte24 (wie immer der Hinweis: Ich übernehme keine Haftung und mache auch Fehler. Bitte immer im Zweifel mit der Pflegekasse vorher reden)
@@pflegeexperte24 Vielen lieben Dank für Ihrer Aufschlussreiche Antwort ! Sie hatten erwähnt das bei verwandten 1 Grades die 1,5 Fach Regelung aufgehoben wird, wenn man mehr als an 42 Tagen die Verhinderungspflege durchgeführt hat. Also könnte ich dann für sagen wir mal 43 Tage die Summe von 1614 € geltend machen ? Danke im voraus für ihre Antwort 🙂
@@pflegeexperte24 Guten Abend, es geht mir hier primär darum, herauszufinden wie ich die 1,5 Fach Regelung welche eine große Benachteiligung für mich darstellt, gekonnt umgehe bzw ebenfalls die 2418 € abrechnen kann als Sohn eines Pflegebedürftigen. Solche direkten Fragen sind meiner Ansicht nach nicht geeignet bei der eigenen Pflegekasse zu stellen 🙂
Schönen guten Tag! Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht Jahr für Jahr (sofern die Voraussetzungen erfüllt wurden) und kann nicht übertragen werden. Leistungen, die innerhalb eines Kalenderjahrs nicht abgerufen wurden, können auch nicht in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Jedoch: Haben Sie noch „alte“ Rechnungen aus den Jahren davor (und haben Sie damals auch die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege ebenfalls erfüllt und Ihr Budget damals nicht verbraucht), dann lohnt es sich, über das Thema "Verjährung" nachzudenken. Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Haben Sie also zum Beispiel vergessen, eine Vorjahresrechnung bei der Pflegekasse einzureichen, dann können Sie diese in der Regel nachreichen. Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie sich sicherheitshalber mit Ihrer Pflegekasse ab.
Guten Tag :), wie viel Abstand muss zwischen 2 Einsätzen der Verhinderungspflege liegen? Konkret, ist es möglich Rückwirkend einen Fall für tageweise Verhinderungspflege für den Kompletten Dezember 2022 und Anschließend Februar 2023 zu beantragen ? Es sind ja 2 verschiedene Kalenderjahre. Viel Dank im voraus !
Verhinderungspflege gibt es dann, wenn die (eingetragene) Pflegeperson verhindert ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel im Dezember 22 sein (dann Budget von 2022) und wieder im Januar 2023 (dann Budget 2023). Im Zweifel bitte die Pflegekasse anrufen! Herzliche Grüße, Ihr Pflegeexperte24
Guten Tag,hab eine Frage.Ich betreue meine 84 Mutter selbst.Sie hat Pflegestufe 3., dafür Brauch ich eine monatliche Fahrkarte, übernimmt die Kasse die Kosten oder nicht?Danke vorraus für den Antwort.Frau Meier.
Guten Tag, sehr geehrte Frau Meier, zuerst finde ich es superschön, dass Sie sich um Ihre Mutti kümmern! Es geht Ihnen bei Ihrer Frage wahrscheinlich darum, wie Fahrtkosten bei der Versorgung Ihrer Mutter anzurechnen sind: Grundsätzlich haben Sie recht, neben den Aufwendungen für die geleistete Pflegezeit können auch weitere Kosten wie zum Beispiel Fahrtkosten über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ihre Mutter hat Pflegegrad 3: Hier sollte es für Ihre Pflege (=Zeit) bis zu 817,50 € geben ( = das 1,5 fache des Pflegegeldes des Pflegegrades 3). Also verbleibt bis zum Gesamtbudget der Verhinderungspflege von 1.612 € noch ein Restbetrag von 794,50 €. Auch wenn das Verhinderungspflege - Budget für Pflegepersonen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, aufgebraucht ist, können mit dem Restguthaben noch z. B. angefallenen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Sie könnten also zum Beipiel nach Fahrtstrecke abrechnen (Beispiel bei einer Fahrstrecke von jeweils 30 km: (30km X 2 X Anzahl der Tage X 0,20€). Diese Aufwendungen müssen lediglich dokumentiert, nicht aber durch Tankbelege nachgewiesen werden. Sicher geht dies auch mit einer Monatskarte, wobei Sie dann prüfen müssen, was günstiger ist: Jeweils eine Fahrkarte oder eben (weil Sie sehr oft zu Ihrer Mutter fahren) die Monatskarte. Maximal gibt es auch hier die Differenz zu den 1.612.-€ bzw. (wenn keine Kurzzeitpflege) die 2.418.-€. Wichtig: Ich kann und darf keine Haftung übernehmen, dass die Kasse dies auch so erstattet. Fragen Sie bitte vorher bei der Pflegekasse Ihrer Mutter nach. Viel Erfolg!
Danke viel Mals für den Antwort.Ich Versuche es beim Krankenkasse noch Mal,weil ich habe damit keine Erfahrung,ist alles neue für mich.Trozdem Herzliches Dankeschön.Frau Meier.
@@pflegeexperte24 Guten Abend ,ich bin sehr Dankbar für den Antwort.Leider bin ich in den Sachen ohne Erfahrung,alles ist für mich neues.Danke für die Mühe.Frau Meier.Bleiben Sie gesund.
Wie verhält es sich, wenn zwei Enkelkinder die Großmutter über stundenweise Verhinderungspflege abrechnen. Darf hier jeder einzeln den 1,5 fachen Satz abrechnen? Würde mich über eine Antwort freuen, weil das derzeit unser Thema ist. Für einen Sohn allein, wäre es nicht machbar. Oma will aber keinen fremden Menschen um sich.
Hallo, die Begrenzung auf den 1,5fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gilt meines Wissens für alle Personen dieses Personenkreises (insgesamt). Man kann dies also nicht umgehen, indem man 2 (Enkel)kinder heranzieht und dann 2-mal den 1,5fachen Satz des Pflegegeldes nimmt. Ein "Bonbon" habe ich im Film genannt: Zusätzlich können gegen Nachweis notwendige Kosten, die im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege entstanden sind (z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten) übernommen werden; dies bis zur Höchstgrenze des VHP-Budgets (1.612 Euro bzw. 2.418 Euro incl. 50% aus der Kurzzeitpflege). Wie weit wohnen denn die Enkelkinder von der Oma entfernt? Bitte aber immer die Pflegekasse fragen. Herzliche Grüße, Ihr Pflegeexperte24
Beispiel für ein Antragsformular (AOK Sachsen-Anhalt), welches Sie nutzen können: www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Sachsen-Anhalt/05-Content-PDF/antrag_verhinderungspflege_aoksachsenanhalt.pdf
Hier ist ein neuer link, sehr geehrter Herr Alim. Falls mal ein Link ablaufen sollte bitte in die Suche "Antrag Verhinderungspflege pdf" eingeben. Herzliche Grüße!
Hallo, Frau Dinora, wenn zuhause bei einer Verhinderung gepflegt wird, dann gibt es (wenn die Voraussetzungen, siehe Video) erfüllt sind, die verhinderungspflege. Aktuell pro Jahr bis zu 1.612.-€. Wir bei Verhinderung im Heim gepflegt (dann bezeichnet man es als Kurzzeitpflege), gibt es aktuell bis zu 1.774.-€. Verzichten Sie auf die Kurzzeitpflege im Heim, dann können Sie einen Teil in die Verhinderungspflege übertragen. Insgesamt haben Sie dann pro Jahr bis zu 2.418.-€. Bei nahen Verwandten (also, wenn Sie die Oma selbst pflegen), gelten die „Einschränkungen“, welche ich in meinem Video „Verhinderungspflege für Verwandte“ aufgezeigt habe. Im Zweifel bitte bei der Pflegekasse nachfragen - viel Erfolg!
Ok wir pflegen Zuhause,da es näher bekannte ist kommt das mit den 1/5 ins Spiel."Erzielung von Erwerbseinkommen dient"Heißt das es muss am Ende versteuert werden?und kann man sie auch anrufen! lieben Dank
Wenn die Tochter die Verhinderungspflege übernimmt wird das Pflegegeld nicht gekürzt so lange es nicht mehr als 42 Tage ist und über 8 Stunden ist richtig ?
Hallo! Das mit den "unter 8 Stunden" stimmt. Die 42 Tage können dann auch pro Jahr überschritten werden. Es gibt aber auch andere Einschränkungen bei Verwandten. Zum Beispiel der 1,5 fache Satz (5:50 im Video) usw. Um sicher zu gehen, empfehle ich: Überlegen Sie, wie viele Stunden je Tag in etwa die Tochter pflegen möchte und fragen Sie dann bei der Pflegekasse nach. So sind Sie auf der sicheren Seite. Die Kassen sind keine "Leistungskürzer" und unterstützen Sie gerne, so meine Erfahrung.
Hallo, sehr geehrte Frau Mewes, das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege macht.Kommt ein Pflegedienst (und dann sogar eventuell mit einer Fachkraft), dann liegt der Satz sogar deutlich höher, hier können 40.-€ durchaus üblich sein. Wird „privat“ gepflegt, dann denke ich, dass ein so hoher Tagessatz bei der Pflegekasse nicht durchgehen wird. Ich nehme an, Stundensätze zwischen 10.-€ bis 15.-€ könnten noch durchgewunken werden. Damit es aber keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen, vorher bei der Pflegekasse anzurufen und sich dann auch den Namen des Menschen zu notieren, der Ihnen einen Stundensatz genehmigt. Ihr Pflegeexperte24
Hallo, umgehen mit ihrem Trick bedeutet,dass es dann mehr als 42 std.dukumentiert werden sollen um den ganzen Betrag auszuschöpfen,da wieviel Unterstützung "eigentlich"geleistet wird es so garnicht bezahlt werden könnte, davon Mal abgesehen habe ich die 2400€monatlich netto verdient,bevor das Schicksal sich grüßen ließ.Beste Grüße
Hallo. Ich fahre alle zwe, drei wochen. Hin und Zurück 1000km(mit dem Auto) weit um meine Pfegebedürftige Mutter (Pflegestufe 2) stundenweise zu unterstützen/zu Pflegen, um so meinen Vater stundenweise zu entlasten. Ich bleibe ein paar Tage und unterstütze diese paar Tage, je ein paar Stunden meine Mutter. Gibt es einen maximal Betrag welcher beim Kilometergeld greift?
Hallo, schönen guten Tag! Das sind schon sehr viele Kilometer, die Sie auf sich nehmen, um Ihre Mutter zu pflegen. Meinen Respekt! Leider kann ich Ihre Frage nicht rechtssicher beantworten. Fragen Sie bitte bei der Pflegekasse Ihrer Mutter nach? Tut mir leid - dennoch herzliche Grüße!
Hallo, Herr Tomsen, das Budget für Verhinderunsgpflege (und Kurzzeitpflege) ist in der Tat ein Anspruch je Kalenderjahr. Übernehmen nahe Verwandte oder Personen desselben Haushalts die VHP, bekommen sie für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes, das der Pflegebedürftige bekommt. Bei Pflegegrad 2 sind dies 474.-€. Fahrtkosten und Verdienstausfall können Sie zusätzlich geltend machen. Herzliche Grüße!
Unter bestimmten Vorausstzungen "ja". Ich verlinke Ihnen die Voraussetzungen hier: www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/hilfe-zur-pflege/ Die Kriterien für Leistungen sind an die der Pflegekasse angelehnt. Ansprechpartner ist das zuständige Sozialamt.
Hallo, schönen guten Tag, da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Der Satz von 1.612.-€ gilt meines Wissens seit 2015. Ebenfalls seit Januar 2015 wurde die Leistungsinanspruchnahme mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz flexibler gestaltet: Seither können 50 Prozent des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI für die häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Herzliche Grüße!
Habe Sie gerade entdeckt und finde es Klasse und eine große Hilfe!👍 Danke und schöne Weihnachten 🎄 LG Gabi 🙋
Guten Tag in ihrer Auflistung bei 2:46 min ist ein Fehler beim PG2 es sind 474€ und nicht 747€.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kahlert! Das ist ein Zahlendreher und falsch (wie bekomme ich die Korrektur nun in den Film (;-) )?
Guten Tag wie fülle ich den Nachweis aus für Verhinderungspflege AOk ich soll vom und bis ein tragen was bedeutet das
Hallo, Herr Siems,
ich nehme an, die AOK möchte wissen, von wann bis wann die Verhinderungspflege beantragt wird.
Falls also zum Beispiel vom 25.08.23 bis 05.09.23 Ihre eingetragene Pflegeperson Urlaub macht und in diesem Zeitraum jemand diese Pflegeperson vertritt (weil sie verhindert ist), dann tragen Sie diesen Zeitraum ein.
Die Rechnungen / Belege sollten dann mit diesem Zeitraum übereinstimmen. Im Zweifel bitte die AOK fragen.
Herzliche Grüße & ein schönes Wochenende!
ich pflege meine halb Schwester mindestens 6 Wochen im Jahr besteht dann eine Beschränkung auf den 1,5 fachen Satz? Ist der Mann meiner halb Schwester ein Verwandter 2.Grades?vielen Dank für die Tipps
Schönen guten Tag, wir hatten bereits am 21.08. direketen Mailkontakt. Herzliche Grüße!
Hallo , wird das Geld beim Jobcenter als Einkommen angerechnet? Lg
Hallo „Pretty King“,
bei Rechtsfragen habe ich - als Nichtjurist - stets Bedenken, weil bei juristischen Themen immer alles „vom Einzelfall“ abhängt. Ich habe aber einen guten Artikel von Compass (der ist für Pflegeleistungen von Privat Versicherten zuständig, dies gilt aber analog auch bei der GKV) gefunden. Hier geht es zwar um Pflegegeld. Wenn Sie aber nicht gewerbsmäßig nahe Angehörige pflegen, ist dies wahrscheinlich ähnlich. Schauen Sie mal hier:
www.presseportal.de/pm/133759/4613694
Ansonsten würde ich sicherheitshalber doch „das Amt“ fragen.
Ihr pflegeexperte24
Guten Morgen,
Anfang August hatte ich Entlastung in der Pflege meines Mannes (Pflegestufe 3) von ca. 2 1/2 Stunden täglich durch seine Eltern aus Frankreich für 15 Tage.
Verbleibt dann der restliche Anspruch des Verhindertenpflegegeldes bestehen, wenn eine nicht verwandte Person noch einmal die Pflege übernimmt ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, liebe Heidi,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie bereits einen Teil des jährlichen Anspruchs auf Verhinderungspflege (VHP) verbraucht (die Pflegekasse hat also bereits einen Teil ausgezahlt) und Sie wollen wissen, ob „der Rest“ dann noch für VHP durch eine „fremde“ Person genutzt werden kann.
Meine Einschätzung ist „ja“. Sofern Sie noch ein Restbudget aus der VHP 2021 offen haben und sofern die Unterstützung durch eine „nicht verwandte Person“ die Kriterien erfüllt, dürften Sie keine Probleme haben. Der Anspruch kann durch unterschiedliche Personen oder Firmen (wie Pflegedienste) erbracht werden und die Unterstützung muss auch nicht „am Stück“ erfolgen.
Damit es keine Missverständnisse gibt, empfehle ich dennoch, bei der Pflegekasse nachzufragen. Herzliche Grüße und viel Erfolg!
@@pflegeexperte24 Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konnte das zwischenzeitlich mit der Pflegekasse klären. Ihr Video war mir dabei sehr hilfreich. Dankeschön.
Mut freundlichen Grüßen
Heidi Reiter
Guten Tag, ich hätte eine Frage.
Ich bin Schwerbehindert und bekomme Jährlich einen Betrag von 1612 Euro für Verhinderungspflege.
Ich bin noch nie in eine Einrichtung der Kurzzeitpflege gewiesen.
Habe ich für das Jahr 2018, 2019,2020 Anspruch auf den Betrag 806 Euro zu nehmen?
Vielen Dank im voraus
Hallo, schönen guten Tag,
die Antwort von vor 3 Tagen auf Ihre Frage trifft auf Ihre Frage zu:
"Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für die Kurzzeitpflege („die zu pflegende Person wird in einem Heim gepflegt“) ein Anspruch auf 1.612.-€ jährlich. In gleicher Höhe besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege („jemand ersetzt Ihre Abwesenheit von der Pflege zuhause“).
Die 806.-€ gibt es - zusätzlich aus dem Budget der Kurzzeitpflege - für die Verhinderungspflege, sofern Sie keine Kurzzeitpflege abgerechnet haben. Dann gibt es 2.418.-€ jährlich.
Wenn Sie noch Rechnungen aus den genannten Vorjahren vom Heim oder aus einer Verhinderungspflege haben, dann sind diese noch nicht verjährt und Sie können sie einreichen. Dies sind aber keine Barleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld; Sie benötigen dazu immer auch Rechnungen (siehe meine Videos zur Verhinderungspflege allgemein).
Bitte klären Sie dies vorher mit Ihrer Kasse ab, da die Situation immer vom Einzelfall abhängt."
Viel Erfolg und herzliche Grüße!
Guten Tag , bei verchinderungspflege den pflegende pflegegrad 2 habe ich eine person genommen fur 27 tage mit stundennachweis 6 stunde pro tag (15 euro pro stunde )und habe ich beantragen bei pflegekasse 2418 euro . hatte ich frage ! das kasse werde die person das geld bezahlt ? oder dass war zuwenig tage und stunden ? bitte mir das erklaren .danke.
Sehr geehrte Frau Holubek,
ich kann die Frage leider nicht pauschal beantworten: Je nachdem, ob die pflegende Person verwandt ist (und wie nah verwandt), oder ob sie zum Beispiel eine Nachbarin oder eine (berufliche) Betreuungs- oder Pflegekraft ist, gelten andere Regelungen. Der Einzelfall ist immer unterschiedlich und ich darf Sie im Sozialversicherungsrecht nicht beraten. Ich kann nur auf Möglichkeiten hinweisen, welche Zuschüsse Sie von den Pflegekassen erhalten können. Fragen Sie bitte Ihre Pflegekasse? Herzliche Grüße, Thomas Kassel
Guten Tag, ich bin etwas verwirrt was Rechnungen und Nachweise betrifft.
Bei einer fremden Person wird beispielsweise per excell Tabelle belegt wann diese anwesend war.
Und bei einen Verwandten 1 Grades muss alles detaillierter belegt werden ?
Danke
Hallo, Herr Durdon,
zuerst vorab: Es besteht keine grundsätzliche Antragspflicht. Der GKV-Spitzenverband führt das unter § 39 Nr. 2 (Anspruchsvoraussetzungen) in Absatz 2 explizit aus: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird“.
Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat und Sie wollen, dass die Pflegekasse Ihnen das dafür bezahlte Geld erstattet, müssen Sie diese bei der Pflegekasse abrechnen. Dazu sagen auch viele „beantragen“. Abrechnen muss man in der Tat, sonst bekommen Sie kein Geld. Diese Abrechnung ist aber formal kein Antrag.
Im Normalfall stellt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Verfügung (oftmals auch als Download im Internet: In Suche eingeben „Antrag auf Verhinderungspflege zum Beispiel AOK pdf). Vorgehensweise ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Deshalb würde ich kurz bei der Kasse anrufen.
Nun zu Ihrer Frage: Was muss nachgewiesen werden? Den Verdienstausfall zB sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber bescheinigen. Bei „gewerbsmäßigen“ Pflegepersonen/diensten benötigen Sie eine Rechnung.
Helfen Nachbarn oder Verwandte, dann müssen Sie nach meiner Einschätzung nur glaubhaft machen, von wann bis wann wer betreut / gepflegt hat. Ob Sie dies per Excel, word oder handschriftlich machen, ist nach meiner Einschätzung egal.
Wichtig ist nur, dass die Pflegekasse Namen / Adresse der Person hat, die Tage und von wann bis wann. Wichtig ist auch der Hinweis, ob es sich um „fremde“ Personen handelt, ob Verwandtschaft besteht (welcher Grad) oder in häuslicher Gemeinschaft gelebt wird. Diese Angaben werden bereits im (nicht notwendigen) Antrag erfragt.
Ein Beispiel für eine Abrechnung finden Sie hier:
ganzschoenlaut.de/verhinderungspflege-abrechnungsformular/
Ihr Pflegeexperte24
(wie immer der Hinweis: Ich übernehme keine Haftung und mache auch Fehler. Bitte immer im Zweifel mit der Pflegekasse vorher reden)
@@pflegeexperte24 Vielen lieben Dank für Ihrer Aufschlussreiche Antwort !
Sie hatten erwähnt das bei verwandten 1 Grades die 1,5 Fach Regelung aufgehoben wird, wenn man mehr als an 42 Tagen die Verhinderungspflege durchgeführt hat. Also könnte ich dann für sagen wir mal 43 Tage die Summe von 1614 € geltend machen ?
Danke im voraus für ihre Antwort 🙂
Hallo, Herr Durdon, hier traue ich mir pauschal keine Antwort zu. Fragen Sie bitte in IHrer Situation bei Ihrer Pflegekasse nach? Dankeschön!
@@pflegeexperte24 Guten Abend, es geht mir hier primär darum, herauszufinden wie ich die 1,5 Fach Regelung welche eine große Benachteiligung für mich darstellt, gekonnt umgehe bzw ebenfalls die 2418 € abrechnen kann als Sohn eines Pflegebedürftigen. Solche direkten Fragen sind meiner Ansicht nach nicht geeignet bei der eigenen Pflegekasse zu stellen 🙂
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage, und zwar
Kann mann die Verhinderungspflege für letztes Jahr also rückwirkend beantragen?
L.g
Schönen guten Tag! Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht Jahr für Jahr (sofern die Voraussetzungen erfüllt wurden) und kann nicht übertragen werden. Leistungen, die innerhalb eines Kalenderjahrs nicht abgerufen wurden, können auch nicht in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Jedoch: Haben Sie noch „alte“ Rechnungen aus den Jahren davor (und haben Sie damals auch die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege ebenfalls erfüllt und Ihr Budget damals nicht verbraucht), dann lohnt es sich, über das Thema "Verjährung" nachzudenken. Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
Haben Sie also zum Beispiel vergessen, eine Vorjahresrechnung bei der Pflegekasse einzureichen, dann können Sie diese in der Regel nachreichen.
Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie sich sicherheitshalber mit Ihrer Pflegekasse ab.
@@pflegeexperte24 vielen Dank
Guten Tag :), wie viel Abstand muss zwischen 2 Einsätzen der Verhinderungspflege liegen? Konkret, ist es möglich Rückwirkend einen Fall für tageweise Verhinderungspflege für den Kompletten Dezember 2022 und Anschließend Februar 2023 zu beantragen ? Es sind ja 2 verschiedene Kalenderjahre. Viel Dank im voraus !
Verhinderungspflege gibt es dann, wenn die (eingetragene) Pflegeperson verhindert ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel im Dezember 22 sein (dann Budget von 2022) und wieder im Januar 2023 (dann Budget 2023). Im Zweifel bitte die Pflegekasse anrufen! Herzliche Grüße, Ihr Pflegeexperte24
Guten Tag,hab eine Frage.Ich betreue meine 84 Mutter selbst.Sie hat Pflegestufe 3., dafür Brauch ich eine monatliche Fahrkarte, übernimmt die Kasse die Kosten oder nicht?Danke vorraus für den Antwort.Frau Meier.
Guten Tag, sehr geehrte Frau Meier,
zuerst finde ich es superschön, dass Sie sich um Ihre Mutti kümmern!
Es geht Ihnen bei Ihrer Frage wahrscheinlich darum, wie Fahrtkosten bei der Versorgung Ihrer Mutter anzurechnen sind:
Grundsätzlich haben Sie recht, neben den Aufwendungen für die geleistete Pflegezeit können auch weitere Kosten wie zum Beispiel Fahrtkosten über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Ihre Mutter hat Pflegegrad 3: Hier sollte es für Ihre Pflege (=Zeit) bis zu 817,50 € geben ( = das 1,5 fache des Pflegegeldes des Pflegegrades 3). Also verbleibt bis zum Gesamtbudget der Verhinderungspflege von 1.612 € noch ein Restbetrag von 794,50 €.
Auch wenn das Verhinderungspflege - Budget für Pflegepersonen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, aufgebraucht ist, können mit dem Restguthaben noch z. B. angefallenen Fahrtkosten geltend gemacht werden.
Sie könnten also zum Beipiel nach Fahrtstrecke abrechnen (Beispiel bei einer Fahrstrecke von jeweils 30 km: (30km X 2 X Anzahl der Tage X 0,20€). Diese Aufwendungen müssen lediglich dokumentiert, nicht aber durch Tankbelege nachgewiesen werden.
Sicher geht dies auch mit einer Monatskarte, wobei Sie dann prüfen müssen, was günstiger ist: Jeweils eine Fahrkarte oder eben (weil Sie sehr oft zu Ihrer Mutter fahren) die Monatskarte.
Maximal gibt es auch hier die Differenz zu den 1.612.-€ bzw. (wenn keine Kurzzeitpflege) die 2.418.-€.
Wichtig: Ich kann und darf keine Haftung übernehmen, dass die Kasse dies auch so erstattet. Fragen Sie bitte vorher bei der Pflegekasse Ihrer Mutter nach. Viel Erfolg!
Danke viel Mals für den Antwort.Ich Versuche es beim Krankenkasse noch Mal,weil ich habe damit keine Erfahrung,ist alles neue für mich.Trozdem Herzliches Dankeschön.Frau Meier.
@@pflegeexperte24 Guten Abend ,ich bin sehr Dankbar für den Antwort.Leider bin ich in den Sachen ohne Erfahrung,alles ist für mich neues.Danke für die Mühe.Frau Meier.Bleiben Sie gesund.
Wie verhält es sich, wenn zwei Enkelkinder die Großmutter über stundenweise Verhinderungspflege abrechnen. Darf hier jeder einzeln den 1,5 fachen Satz abrechnen? Würde mich über eine Antwort freuen, weil das derzeit unser Thema ist. Für einen Sohn allein, wäre es nicht machbar. Oma will aber keinen fremden Menschen um sich.
Hallo, die Begrenzung auf den 1,5fachen Betrag des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gilt meines Wissens für alle Personen dieses Personenkreises (insgesamt). Man kann dies also nicht umgehen, indem man 2 (Enkel)kinder heranzieht und dann 2-mal den 1,5fachen Satz des Pflegegeldes nimmt.
Ein "Bonbon" habe ich im Film genannt: Zusätzlich können gegen Nachweis notwendige Kosten, die im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege entstanden sind (z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten) übernommen werden; dies bis zur Höchstgrenze des VHP-Budgets (1.612 Euro bzw. 2.418 Euro incl. 50% aus der Kurzzeitpflege). Wie weit wohnen denn die Enkelkinder von der Oma entfernt?
Bitte aber immer die Pflegekasse fragen. Herzliche Grüße, Ihr Pflegeexperte24
@@pflegeexperte24 Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Über solchen Fall habe ich leider nichts finden können.
Beispiel für ein Antragsformular (AOK Sachsen-Anhalt), welches Sie nutzen können:
www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Sachsen-Anhalt/05-Content-PDF/antrag_verhinderungspflege_aoksachsenanhalt.pdf
Seite nicht gefunden . Steht bei mir wenn ich drauf klicke
@@alimalim6093 www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-NORDWEST/05-Content-PDF/Pflege-Antrag-Verhinderungspflege.pdf
Hier ist ein neuer link, sehr geehrter Herr Alim. Falls mal ein Link ablaufen sollte bitte in die Suche "Antrag Verhinderungspflege pdf" eingeben. Herzliche Grüße!
Bei nahen Verwandten sowie von der Oma gepflegt zu werden, bekommt man dann auch noch das Kurzzeitpflegegeld?
Hallo, Frau Dinora,
wenn zuhause bei einer Verhinderung gepflegt wird, dann gibt es (wenn die Voraussetzungen, siehe Video) erfüllt sind, die verhinderungspflege. Aktuell pro Jahr bis zu 1.612.-€. Wir bei Verhinderung im Heim gepflegt (dann bezeichnet man es als Kurzzeitpflege), gibt es aktuell bis zu 1.774.-€. Verzichten Sie auf die Kurzzeitpflege im Heim, dann können Sie einen Teil in die Verhinderungspflege übertragen. Insgesamt haben Sie dann pro Jahr bis zu 2.418.-€. Bei nahen Verwandten (also, wenn Sie die Oma selbst pflegen), gelten die „Einschränkungen“, welche ich in meinem Video „Verhinderungspflege für Verwandte“ aufgezeigt habe. Im Zweifel bitte bei der Pflegekasse nachfragen - viel Erfolg!
Ok wir pflegen Zuhause,da es näher bekannte ist kommt das mit den 1/5 ins Spiel."Erzielung von Erwerbseinkommen dient"Heißt das es muss am Ende versteuert werden?und kann man sie auch anrufen! lieben Dank
Wenn die Tochter die Verhinderungspflege übernimmt wird das Pflegegeld nicht gekürzt so lange es nicht mehr als 42 Tage ist und über 8 Stunden ist richtig ?
Hallo! Das mit den "unter 8 Stunden" stimmt. Die 42 Tage können dann auch pro Jahr überschritten werden. Es gibt aber auch andere Einschränkungen bei Verwandten. Zum Beispiel der 1,5 fache Satz (5:50 im Video) usw. Um sicher zu gehen, empfehle ich: Überlegen Sie, wie viele Stunden je Tag in etwa die Tochter pflegen möchte und fragen Sie dann bei der Pflegekasse nach. So sind Sie auf der sicheren Seite. Die Kassen sind keine "Leistungskürzer" und unterstützen Sie gerne, so meine Erfahrung.
Wie hoch darf der Stundenlohn sein. Es soll verhandlungssache sein. Ich denke an 40 € . Kann das von der Pflege Kasse abgelehnt werden.
Hallo, sehr geehrte Frau Mewes,
das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege macht.Kommt ein Pflegedienst (und dann sogar eventuell mit einer Fachkraft), dann liegt der Satz sogar deutlich höher, hier können 40.-€ durchaus üblich sein. Wird „privat“ gepflegt, dann denke ich, dass ein so hoher Tagessatz bei der Pflegekasse nicht durchgehen wird. Ich nehme an, Stundensätze zwischen 10.-€ bis 15.-€ könnten noch durchgewunken werden. Damit es aber keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen, vorher bei der Pflegekasse anzurufen und sich dann auch den Namen des Menschen zu notieren, der Ihnen einen Stundensatz genehmigt.
Ihr Pflegeexperte24
Hallo, umgehen mit ihrem Trick bedeutet,dass es dann mehr als 42 std.dukumentiert werden sollen um den ganzen Betrag auszuschöpfen,da wieviel Unterstützung "eigentlich"geleistet wird es so garnicht bezahlt werden könnte, davon Mal abgesehen habe ich die 2400€monatlich netto verdient,bevor das Schicksal sich grüßen ließ.Beste Grüße
Hallo. Ich fahre alle zwe, drei wochen. Hin und Zurück 1000km(mit dem Auto) weit um meine Pfegebedürftige Mutter (Pflegestufe 2) stundenweise zu unterstützen/zu Pflegen, um so meinen Vater stundenweise zu entlasten. Ich bleibe ein paar Tage und unterstütze diese paar Tage, je ein paar Stunden meine Mutter. Gibt es einen maximal Betrag welcher beim Kilometergeld greift?
Hallo, schönen guten Tag!
Das sind schon sehr viele Kilometer, die Sie auf sich nehmen, um Ihre Mutter zu pflegen. Meinen Respekt! Leider kann ich Ihre Frage nicht rechtssicher beantworten. Fragen Sie bitte bei der Pflegekasse Ihrer Mutter nach? Tut mir leid - dennoch herzliche Grüße!
@@pflegeexperte24 danke :)
Es gibt keine 747€ für Nahe Verwandte sonder 474€ plus Fahrtkosten
Sind die 474,00 Verhinderungspflege bei PG2 für nahe Angehörige für das ganze Jahr?
Hallo, Herr Tomsen,
das Budget für Verhinderunsgpflege (und Kurzzeitpflege) ist in der Tat ein Anspruch je Kalenderjahr. Übernehmen nahe Verwandte oder Personen desselben Haushalts die VHP, bekommen sie für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes, das der Pflegebedürftige bekommt. Bei Pflegegrad 2 sind dies 474.-€. Fahrtkosten und Verdienstausfall können Sie zusätzlich geltend machen.
Herzliche Grüße!
Hallo, welche Regeln für die Verhinderungspflege, wenn pflegebedürftige über Sozialamt krankenversichert ist?
Unter bestimmten Vorausstzungen "ja". Ich verlinke Ihnen die Voraussetzungen hier: www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/hilfe-zur-pflege/ Die Kriterien für Leistungen sind an die der Pflegekasse angelehnt. Ansprechpartner ist das zuständige Sozialamt.
Guten Tag , hätte eine Frage.
In welchem Jahr ist der Beschluss für Verhinderungspflege in Kraft getreten.
Vielen Dank im voraus
Hallo, schönen guten Tag, da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Der Satz von 1.612.-€ gilt meines Wissens seit 2015. Ebenfalls seit Januar 2015 wurde die Leistungsinanspruchnahme mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz flexibler gestaltet: Seither können 50 Prozent des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI für die häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Herzliche Grüße!
Sowas von inkompetent und unpressionell!
Ich bin schockiert.
So was von wertschätzend - herzlichen Dank für Ihr Feedback!