Leute wie die GEZ und Staatsrundfunk weiter als Verfassungskonform ansehen und diese mit Gefälligkeitsgutachten untermauern? Ja bitte noch mehr, wir haben noch so wenige!
Am besten wäre glaube ich wenn Prof. Dr. iur. Rene Schneider alles allein entscheidet, der scheint juristisch auf einem hohen Level zu sein und sich hervorragend mit der Materie auszukennen die er jahrelang an den besten Universitäten des Landes bei den besten Rechtsgelehrten studiert haben muss.
Er hat eine prominente Rolle. Bisher der einflussreichste Jurist des Landes gewesen und wird auch weiterhin extrem relevant in der Rechtswissenschaft sein
@@reneschneider5007 Sehr gute Antwort.Solche Merkelsprechpuppen haben wir leider zu viel.Leute wie Voßkuhle profitieren ja vom GEZ Staatsfunk und darum urteilen sie auch das alles rechtens sein mit dieser acht Milliarden abzocke.Bloß weg mit diesen Merkellakai.
@@J-IFWBR Und wie er im Interview erwähnt hat, wird er an genau jenen Lehrstuhl in Freiburg zurückkehren um "den Studierenden das Verfassungsrecht näherzubringen" :-)
@@cosimakern da würde sogar ich mir Staatsrecht anhören. Hasse das gesamte ÖffR, aber von dem Mann kann man noch einiges lernen :) ein sehr weiser Kerl!
Ein sehr bereicherndes Interview! 1:00:25 ein fantastischer Wortwitz. "Was machen wir heute, um sicher zu gehen dass das Gericht heute auch in guter Verfassung ist"- sagte der Verfassungshüter.
🇪🇺🇩🇪Wenn ich mir überlege wo es überall auf der Welt rechstattliche Unsicherheit und Ungleichheit gibt siehe Russland Türkei oder auch die USA, kann ich nur sagen das Dieser Mann und unser Rechtsstaat ein Grund ist warum wir alle heil Froh sein können in Europa/Deutschland zu leben!🇪🇺🇩🇪
Wir sollten aus Europa austreten, wir haften mit für alle anderen Staaten. Spanier usw. beispielsweise haben eine andere Mentalität, Arbeitseinstellung und sogar Rechtsvorstellungen als wir
Unser Bundesverfassungsgericht hat die richtige Entscheidung getroffen in Sachen EZB und EuGH Den es ist eine Umverteilung des Geldes von Deutschland... Und dazu sind die Anleihenkäufe nicht gedacht...
Sehr aufschlussreich und wertvoll für eine interessierte Nicht-Juristin. Herzlichen Dank! Wie auch Herr Voßkuhle und Herr Bräutigam sehe ich viele gute Gründe dafür, die Gerichtsverhandlungen öffentlich zu machen. Ich bin gespannt, wann es so weit sein wird.
Der absolute Großteil der Verhandlungen ist öffentlich. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen sind Gerichtsverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bspw. zum Schutz von Minderjährigen in Strafsachen, wenn das Opfer minderjährig war.
@@reneschneider5007 Nur weil dir ein Urteil nicht passt, ist er noch lange nicht parteiisch. Es ist mittlerweile so nervig, dass immer jene, denen eine Entscheidung nicht gefällt, direkt die Unparteilichkeit oder sogar Rechtsgrundlage des BVerfG anzweifeln. Genau das gleiche sieht man jetzt aus gewissen Ecken zum EZB-Urteil. Daran sieht man im Grunde nur, dass das Niveau für sachliche Diskussionen immer weiter abfällt und es mittlerweile schon Trumpsche Maße annimmt.
@@andreasklausch4608 Ist er nicht, mitglied einer partei zu sein, Zeigt den willen und den Mut aktiv an der Mitgestalltung der Republik mitzuwirken & das über das wählen gehen hinaus.. Wer versucht das Parteiwesen verächtlich zu machen greift eine Tragende Säule unseres Staates an. Ist ihnen das bewust?
Vielleicht gibt es in naher Zukunft sehr interessante Berichte von Herrn Voßkuhle. Erlebt hat er ja genug. Meistens haben diese Personen, sobald sie aus diesen relevanten Bereichen ausgeschieden sind auf einmal viel Mut zum plaudern. Meiner Meinung nach gut, wird nur kaum wahrgenommen, da es keine mediale Reichweite mehr hat.
So z. B. ? "Papier warnt vor einer „Willkürherrschaft“ in Deutschland. Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, warnt vor einer Erosion des Rechtsstaats. Geltendes Recht werde ignoriert. ... Wörtlich: Der politische Gegner wird behandelt, als sei er ein Verfassungsfeind. Wir haben eine Regierung, die zwar rechnerisch eine große Koalition sein mag, aber Großes nicht zu leisten vermag. Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Institutionen dieses Verfassungsstaates. Unsere Gesellschaft wird vorrangig zusammengehalten durch die uneingeschränkte Unterwerfung unter die Herrschaft des Rechts. Und die ist leider nicht mehr durchgehend gewährleistet. Frage Zeitung: Woran machen Sie das fest? Papier : Es gibt seit Jahren eine Diskrepanz zwischen dem, was geltendes Recht gebietet oder verbietet, und dem, was in Deutschland und Europa tatsächlich praktiziert wird. Auf den Gebieten Migration und Asyl wird das am deutlichsten. Illegale Zuwanderung nach Deutschland erfolgt nach wie vor - wenn auch nicht in dem Ausmaß wie 2015. Gesetzliche Ausreisepflichten von Personen ohne einen aufenthaltsrechtlichen Status werden vielfach noch immer nicht durchgesetzt. Es ist nicht akzeptabel, dass geltendes Recht stillschweigend ignoriert wird." Quelle: diverse (Mainstream)Medien
Auf der Suche nach Spuren aus der Amtszeit, die ich auf der einen Seite interessiert begleitet habe, versuche ich nun hier Fragen zu stellen, die sicher auch keine Antwort finden werden. Ich beschränke mich auf zwei Komplexe, nämlich a) HARTZ IV und b) Sterbehilfe - beides Schwergewichte andauernder Lastentragung und fortdauernder Auseinandersetzung. Ohne mich in Einzelheiten zu verlieren, möchte ich durch Feststellungen Punkte ansprechen, die nicht oder nicht genügend beachted wurden. Zu HARTZ IV fehlt völlig die Reflektion über Grundsetzung des Konstruktes, die Befasstheit des NKR, sowie die strukturellen Eigenarten, die nicht nur die Sanktionen , sondern das Gesamtkonzept als GRUNDGESETZWIDRIG hätte verwerfen müssen ! Kanzler SCHRÖDER hat - gestützt auf die Arbeitsergebnisse von Konferenzen - Tatsachenverhältnisse falsch dargestellt und in der Gesamtkonfiguration das Parlament b e l o g e n ! Zur STERBEHILFE ist es mir völlig unbegreiflich, dass aus der unfassbaren Not der Betroffenen nicht ein Verfahren zur beschleunigten Erledigung abgespalten wurde, die stattdessen seit über zwei Jahren der fortgesetzten Körperverletzung und dem gravierenden Würdeangriffen ausgesetzt sind ! Es ist schlichtweg BESCHÄMEND !! Die Präsidiale Präsenz von Prof. Andreas Voßkuhle war immer erfrischend - auch geistreich, und ich wünsche mir wieder mehr Öffentlichkeit durch Presse ! Viel Glück auf allen Wegen ! Rainer H. Kühne aus Berlin >>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag
@@OhmeinGottVIIC naja aber beim höchsten Gericht wäre es vielleicht überlegenswert ob man Richter nicht auf Lebenszeit ernennt, wie etwa in den USA am "United States Supreme Court"....... ob unser System mit den 12 Jahren aber nicht doch besser isr kann ich nicht beurteilen aber es bringt halt immer "frischen Wind" in das Gericht.........
@@wassolldasalles8204 Ich würde sagen, dass genau das sehr gut ist, damit Bewegung drin bleibt. Solche Sachen auf Lebenszeit haben noch in keiner Institution positives bewirkt...
Kann man sicher diskutieren. Ein weiterer Vorteil für die aktuelle Regelung (einmalige Amtszeit von 12 Jahren) ist auch, dass die Macht auf Seiten derer, die eine/n Verfassungsrichter/in bestimmen, reduziert wird. In den USA beispielsweise kann ein einzelner Präsident extrem weitreichenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Supreme Courts nehmen, wenn er die Möglichkeit bekommt mehrere Verfassungsrichter zu ernennen. Da wird einer Person ein Gestaltungsspielraum von mehreren Dekaden in die Hände gelegt. Ich persönlich sehe dafür schlicht keine Notwendigkeit und empfinde die gegenwärtige zwölfjährige Amtszeit schon als ziemlich fortschrittlich.
Es ist äußerst prekär, dass ein wesentlicher Grundstein der Rechtsordnung und vor allem ein an Prinzipien und nicht Interessen orientiertes Rechtsverständnis nur noch an wenigen einzelnen Persönlichkeiten zu hängen scheint. Die Fragestellungen des Interviewers und sein Insistieren auf rechtsfremden Gesichtspunkten ist geradezu besorgniserregend. Da ist mehr als nur ein Rechtskonflikt im Busch, wir brauchen grundsätzliche Rückbesinnungen auf die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung. Aber woher soll diese kommen in einer Zeit völliger geistig-moralischer Auflösung und Rückentwicklung?
In dubio pro reo.. Vertrauen ist keine Frage des Könnens, sondern in den meisten Fällen eine des wollens.. Den wirklich trauen >können< sie noch nicht mal sich selber... isso.. Aber wem ist geholfen wenn niemand niemandem mehr vertraut.. Keinem, dann gehen wir alle alleine den Bach runter.. Wenn jeder jedem Vertraut, können Scharlatane ungehindert ihr Unwesen treiben, das geht also auch nicht. Es geht hier wieder darum ein gutes Maß zu finden. wichtig ist dabei, Menschen nicht aufgrund äußerer Merkmale, ihres Berufes , oder ihrer Stellung in der Gesellschaft pauschal zu misstrauen. Vertrauen ist die Grundlage allen zusammenlebens.. Vertrauen muss man geben, und zwar im vorraus.. Niemand wird immer das Vertrauen erfüllen den wir alle sind fehlbar. Also ist es auch wichtig Menschen nach einer Enttäuschung von Vertrauen nochmal vertrauen zu geben. Nur wenn wiederholt das Vertrauen gebrochen wird, sollte mann entscheiden nicht mehr zu vertrauen. Ob das Vertrauen gerechtfertigt war muss im nachgang kontrolliert werden. Wichtig ist wie viel Vertrauen gegeben wird. Personen über deren Motive & Beweggründe, sowie über deren Ziele mann wenig weiß, sollte man auch nicht sehr großes Vertrauen entgegen bringen, sondern eben nur soviel wie nötig. Generell sollte mann niemanden so viel Vertrauen schenken, das diese Person oder institution absolute macht erlangen kann, oder elementare Schäden anrichten kann. z.B. einem Staatsoberhaupt sollte niemals anvertraut werden die Gesetzte des Landes zu erlassen und Recht über diese zu sprechen. Die Polizei sollte niemals, menschen verurteilen können & das Militär darf nicht mit sicherheitserhaltung im Innland betraut werden. - deswegen trennen wir in Deutschland, die Gewalten.. Niemandem wird so viel Vertrauen entgegen gebracht, dass er alleine wenn er das Vertrauen bricht, den Ganzen Staat zerstören könnte.. noch ein Beispiel: Niemals sollte mann all sein Vermögen, einem Unterfangen oder einer Person anvertrauen. Außer mann ist dazu bereit es zu verlieren. Geben sie niemanden unbegrenten Zugang zu wissen über sie, dass wenn es öffentlich wird, ihre Reputation zerstören kann. Vertrauen das falsch oder im flaschen Maß gegeben wird kann auch für den, dem sie vertrauen schlecht sein. Wenn sie z.B. Jemanden Vertrauen Dinge zu erreichen obwohl klar ist das die Person das nicht kann.. Dann verurteilen sie die Person dazu ihr vertrauen zu brechen. eine vertrauenswürdige Person wird oft ablehnen so ein Vertrauen anzunehmen.. Eine Person die sie sehr wichtig findet & sie nicht enttäuschen will, wird manchmal wieder besseren wissens so ein zu großes Vertrauen annehmen & kann auch bei dem Versuch das unmögliche zu vollbringen Schaden nehmen ( also seien sie damit vorsichtig) Jemand der Vertrauen forderd ist mit vorsicht zu behandeln.. Jemand der ein offensichtlich für ihn viel zu großes Vertrauen fordert ist unvertrauenswürdig.. Trauen sie ihm nicht... Jemandem nicht zu Vertrauen kann klug sein. Jemandem zu misstrauen ist etwas anderes.. Misstrauen ist von Angst geleitet & kann oft dazu verleiten einer Person unrecht zu zu fügen.. Also wenn sie nicht vertrauen, versuchen sie auch nicht zu misstrauen.. Denn um sich zu schützen reicht es schon nicht zu vertrauen. Um zu bestimmen ob & wieviel Vertrauen sie jemanden geben wollen, denken sie logisch nach versuchen sie herauszufinden wie die Person in der Vergangeheit gehandelt hat.. Und was für anreize auf die Person einwirken.. (Gelegenheit macht diebe).. Hören sie auch auf ihre Intuition & ihr Bauchgefühl, aber nur soweit als dass sie nicht irrational handeln. Denn Gefühle können manipuliert werden. Vertrauen sie nicht weil andere vertrauen. Denken sie selber nach & entscheiden sie unabhängig ob & wie sie vertrauen. Jedes Vertrauen ist ein Wagnis.. Sie müssen sich trauen zu vertrauen.. und es wird immer fehlschläge geben.. Aber am ende geht es nicht ohne Vertrauen. Bleiben sie Gesund & alles gute in unserer Welt.. wenn sie den Kommentar ganz gelesen haben, vielen dank, vielleicht bin ich hier auch im unrecht =), enscheiden sie selbst inwiefern sie meine Aussagen gut oder nicht gut finden.. ciao
@@doncorleone4843 🤣🤣🤣 Der Papst (Und somit auch die Katholische Kirche) ist nach Dr. A. Merkel/ und der Bundesregierung die Person/ Institution der man am wenigsten Vertrauen sollte.
Fiat iustitia et pereat mundus REDEKER Von der Unsitte des Schreibens in eigener Sache, NJW 1983, 1034; SENDLER Freiheit und Verantwortung im Verfassungsstaat: Festgabe zum 10jährigen Jubiläum der Gesellschaft für Rechtspolitik (1984) S. 413.
Eines meiner „Lieblingsurteile“ war ja 2017 über das 3. Geschlecht... Der Zwang, sich im Personenstandsregister als Anghöriger des männlichen oder des weiblichen Geschlechts einordnen zu müssen, widerspricht der Menschenwürde dieser Menschen.
Meinhard s. rohr Also 1. Muss man nicht beleidigend werden :) 2. Les nochmal genau, was ich geschrieben habe ;) Was du schreibst, widerspricht meiner Aussage nicht, sondern ergänzt sie nur. Ich weiß, dass es um Menschen ging, die tatsächlich biologisch betrachtet nicht in das eine oder das andere Geschlecht eingeordnet werden können. Du hast meine Aussage nicht entkräftigt. P.S.: Bin übrigens Politikwissenschaftsstudent
Meinhard s. rohr Und doch, es ging um Menschenwürde, einfach mal das Urteil googeln und nachlesen. Es werden Artikel 1 und 2 GG explizit genannt. Müsste man halt mal nachgeschaut haben, um das zu wissen.
MtHs BvNg. VVB. Es geht um das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches nach ständiger Rspr. des BVerfG „zwischen“ Art.1 und Art. 2 GG steht. Also nur mittelbar um die Menschenwürde. Liebe Grüße vom Jurastudent :D
@@TheGamePlayer22 Die Menschenwürde wird allerdings nicht nur durch Art. 1GG verkörpert, sondern ebenso durch andere Grundrechte, die die Ausgestaltung dieser konkretisieren. Das ist auch der Grund dafür, dass sich Art. 2 GG, obwohl es durch die Ewigkeitsklausel nach Art. 79 (3) nicht explizit geschützt wird nach gängiger Lehrmeinung im Kern nicht aufheben lässt. Von daher hat er schon Recht, wenn von der Menschenwürde gesprochen wird. Bei ihr handelt es sich um ein abstraktes Konzept, dass erst in weiteren Grundrechten wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht etc. konkrete Anwendung findet. Alle diese Grundrechte sind also Teilaspekte der Menschenwürde.
@@J-IFWBR, wir brauchen empathische Menschen, mitfühlend der Schicksale unserer Mitgeschwister, nicht gleichgültig den Geschehnissen auf diesem Planeten, denen es ein Graus ist, sich für Schmiergeld den Doktrinen anderer zu untergeben, weil sie sonst morgens nicht mehr in den Spiegel schauen könnten, dort würde ein Monster auf sie warten, die Menschen, die erkennen, daß Auskommen etwas anderes ist als Habgier, die sehen, das ihr letztes Hemd keine Taschen hat, die in ihrer Mitte sind ( warum wird die wohl gerade angegriffen? ) , usw., wo unser miteinander nicht durch Lüge und Täuschung ungenießbar wird, so ungefähr mein ich das lg 👋
@@tenor_felix Das PSPP selbst: Kann man ja wohl schlecht rückgängig machen und persönlich haften muss auch keiner der Entscheider. Solche Gerichtsurteile sind wie das Pfeifen im Wald: Man fühlt sich besser, aber es ändert nichts.
@@alsosprachzarathustra5505 Jein. Solche Urteil schaffen einen Rechtsrahmen, den es eben vorher nicht so klar gab. Sicher, die Programme der EZB wird niemand mehr rückgängig machen, aber in Zukunft ist klar, was geht und was nicht.
@SWR Sagt mal, könnt ihr euch keinen fähigen Focus Puller für die Steadicam leisten? Das ist ja mal ein totaler Witz! Sorry, aber das geht mal gar nicht.
Warum begründet denn keiner die Maskenpflicht , zeitlich begrenzt wie lange? Und ist diese Pflicht nicht auch unverhältnismäßig bei nur 2 Neuinfektionen in Berlin.Erbitte eine Antwort. 🤷♀️🤷♀️🤷♀️🙇♀️🙇♀️🙇♀️🙇♀️
Die Rechtliche Grundlage der entsprechenden Allgemeinverfügungen, die die Maskenpflichten begründen ist meines wissens das BInfSchG. Normkontroll & Anfechtungsklagen dagegen laufen ja schon.. Gründe für die Pflicht wurden ja auch reichlich angegeben. Also immer mit der Ruhe, die Gerichte werden die Sache überprüfen.
Na hör mal, nur weil dir was nicht passt, ist er trotzdem nicht inkompent.. Das NPD verbots verfahren ist soweit ich weiß, auch deswegen gescheitert, weil die NPD so von V Leuten durchsetzt war, dass die Beweise einfach nicht verwertet werden konnten.. beschwer dich also beim Verfschutz nicht beim BVerfG
Wir sind in einem rechtsstaat in dem parteien (zurecht) einen starken schutz haben. Bis jetzt ist unsere gesellschaft sehr gut mit der npd zurecht gekommen. Ein gericht interessiert nur fakten und nicht ob etwas offensichtlich ist. Sind die fakten nicht sicher dann wird es niemanden verurteilen
Ob da 1 V Mann oder 10 drin sind, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn die nur einmal Ihr Hirn eingeschaltet hätten. Das einzige was diese Typen wollen, ist Unter anderem mit wenig Aufwand Geld zu bekommen, um Ihren Quatsch finanzieren zu können. Denk Mal nicht, das keine Leute aus dem Ausland gibt, die darauf schauen. Die haben in gewissermaßen ein Eigeninteresse daran, das sich manche Dinge nicht wiederholen.
Und das hat überhaupt nichts mit Kommunismus zu tun. Irre gab es schon immer und wird es immer geben und solange dies der Fall ist, ist es erforderlich diesen Typen anzugehen.
@Margarete Lorenz na die Aussage ist Wohl sehr um die Nötigung einer Frau Merkel zu treffen Ansonsten wird er er ja woh keine l volle PENSION (WER WILL SCHON VERZICHTEN )ERHALTEN IST JA WOHL KLAR
In dem Kommentar geht ja einiges schief Ich bin mir gar nicht sicher ob du die Rechte die sich aus der Europopäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) meinst oder den Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes (GG) Nunja, das GG ist von 1949, die EMRK von 1950 Deshalb bist du mit 1948 wohl auf dem falschen Dampfer Im übrigen, solltest die GRe aus dem GG meinen spricht man wie gesagt generell von Grundrechten. Diese teilen sich dann in Deutschengrundrechte (bspw. Art. 8 GG) und "Menschenrechte" (vorzugswürdiger und präziser: Jedermanngrundrechte) (bspw. Art. 4 GG) ein. Und da eine generelle Entwicklung sich wohl nicht abzeichnen wird könnte man jetzt hier viel zur verschiedenen Rechtssprechung und den ganzen Ansichten erzählen, aber wenn dich das interessiert --> Jura studieren (kann ich sehr empfehlen) Ansonsten, nach Corona, mal innen Hörsaal zu einee Verfassungsrechts-VL gehen, die sind öffentlich
@@alexanderknopf1207 Ich glaube, ich hab relativ gut gezeigt, dass du der Unwissende bist ^^ Zumal du immernoch nicht gesagt hast was du denn mit 1948 willst :D
@@alexanderknopf1207 Na wenn mir dies ein Selfiepro sondergleich ohne Argumente sagt wird es wohl zu 100% stimmen. Der nebenbei bemerkt scheinbar auch nicht vom Fach ist xD Ich tippe eher so auf Informationsquelle BILD
Du scheinst keine Ahnung von der juristischen Materie zu haben - es handelt sich derzeit um verfassungsrechtlich gerechtfertigte Grundrechtseingriffe - also um keine Verletzungen. Alles zu unserem Wohl...Bildung würde dir sicher nicht schaden
Man hätte jetzt kurz nachschauen können, dass der Nachfolger Stephan Harbarth (CDU) wird oder man tätigt eine dumme Aussage. Sie haben sich wohl für letzteres entschieden.
@@MrKlotzsch Geht es vielleicht zivilisiert zu? Oder sind sie nur PRIMITIV Ich gehe nicht unter den Stein Aber für sie gibt es einen !Über ihnen KAPIERT!!!!!!!!!!
@@birgittwitt5584 Wer so dumme Fragen stellt, dem ist nicht mehr zu helfen. Was hat die Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Judikative) mit der Amtszeit der Bundeskanzlerin (Exekutive) zu tun...
Ich wünsche mir für Herrn Vosskuhle dringend eine prominente Rolle in Deutschland. WIr brauchen solche Leute.
Leute wie die GEZ und Staatsrundfunk weiter als Verfassungskonform ansehen und diese mit Gefälligkeitsgutachten untermauern? Ja bitte noch mehr, wir haben noch so wenige!
Am besten wäre glaube ich wenn Prof. Dr. iur. Rene Schneider alles allein entscheidet, der scheint juristisch auf einem hohen Level zu sein und sich hervorragend mit der Materie auszukennen die er jahrelang an den besten Universitäten des Landes bei den besten Rechtsgelehrten studiert haben muss.
Rene Schneider Was ist Ihr juristischer Hintergrund?
Er hat eine prominente Rolle. Bisher der einflussreichste Jurist des Landes gewesen und wird auch weiterhin extrem relevant in der Rechtswissenschaft sein
@@reneschneider5007 Sehr gute Antwort.Solche Merkelsprechpuppen haben wir leider zu viel.Leute wie Voßkuhle profitieren ja vom GEZ Staatsfunk und darum urteilen sie auch das alles rechtens sein mit dieser acht Milliarden abzocke.Bloß weg mit diesen Merkellakai.
Wie angenehm muss es sein, ihm in Staatsrecht zu zuhören...
er war dozent an der uni freiburg, hat seine lehrtätigkeit aber meines wissens mit der Berufung zuum BVerfG eingestellt.
@@J-IFWBR Und wie er im Interview erwähnt hat, wird er an genau jenen Lehrstuhl in Freiburg zurückkehren um "den Studierenden das Verfassungsrecht näherzubringen" :-)
@@cosimakern achso da sieht mann mal wie aufmerksam meine willigkeit ist =D bitte vielmahls um verzeihung & danke für den hinweis =)
zuzuhören*
@@cosimakern da würde sogar ich mir Staatsrecht anhören. Hasse das gesamte ÖffR, aber von dem Mann kann man noch einiges lernen :) ein sehr weiser Kerl!
Sehr kluger Mann und ein wichtiges Urteil.
Danke für das gute Interview
Danke für gar nichts Herr Voßkuhle !!!
Ein sehr bereicherndes Interview! 1:00:25 ein fantastischer Wortwitz. "Was machen wir heute, um sicher zu gehen dass das Gericht heute auch in guter Verfassung ist"- sagte der Verfassungshüter.
Ja
Sympathischer und Intelligenter Mensch. Man kann ihm sooo gut zuhören! Ganz toll!!
🇪🇺🇩🇪Wenn ich mir überlege wo es überall auf der Welt rechstattliche Unsicherheit und Ungleichheit gibt siehe Russland Türkei oder auch die USA, kann ich nur sagen das Dieser Mann und unser Rechtsstaat ein Grund ist warum wir alle heil Froh sein können in Europa/Deutschland zu leben!🇪🇺🇩🇪
Wir sollten aus Europa austreten, wir haften mit für alle anderen Staaten. Spanier usw. beispielsweise haben eine andere Mentalität, Arbeitseinstellung und sogar Rechtsvorstellungen als wir
Cool, dass ihr z.B. bei 1:03 das echte große ẞ und nicht das kleine ß verwendet habt 🤓
Da gibt's zwei formen von ?
Basti Dasti ja, vor kurzem wurde der Großbuchstabe vom Scharf-s eingeführt. Davor gab es keinen, dann musste man z.B. VOSSKUHLE schreiben.
@@MrLOLametro Ich will gar nicht wissen wie viele wegen dem Müll bei irgendeiner Prüfung aufs Maul fliegen haha
@@MrLOLametro Auf welcher Taste befindet sich das gute Stück denn?
SUSPECT-CREW gibt noch keine Taste dafür 😅
Unser Bundesverfassungsgericht hat die richtige Entscheidung getroffen in Sachen EZB und EuGH
Den es ist eine Umverteilung des Geldes von Deutschland...
Und dazu sind die Anleihenkäufe nicht gedacht...
gutes interview nur die bewegte kamera-fahrten ohne fokus sind määähhhh :D
Die Bewegungen sind zu viel und sorgen für eine Unruhe, nur wie sollten die Kameramenschen und die dahinter das merken?
Sehr aufschlussreich und wertvoll für eine interessierte Nicht-Juristin. Herzlichen Dank! Wie auch Herr Voßkuhle und Herr Bräutigam sehe ich viele gute Gründe dafür, die Gerichtsverhandlungen öffentlich zu machen. Ich bin gespannt, wann es so weit sein wird.
Der absolute Großteil der Verhandlungen ist öffentlich. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen sind Gerichtsverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bspw. zum Schutz von Minderjährigen in Strafsachen, wenn das Opfer minderjährig war.
Toll, ich scheide jeden Tag aus. Aber mit mir wird deshalb kein Interview geführt.
Hatten Sie auch ein wichtiges Staatsamt inne? Ich meine, Voßkuhle war immerhin mehrere Jahre lang die Nr. 5 im Staat.
@@DDuxer-xb4pi
Ich mag Menschen die Ironie und Wortspiele verstehen.😉
Alter, geil das ihr mehr mitdenkt als der Mainstream hergibt!Danke Brüder und Schwestern.💗
Schade. Einer der sich nicht kaufen ließ.
der brauchte nicht gekauft zu werden, der ist seinem Parteibuch verpflichtet
So wie er bei seinem Grundsatzurteil zum Rundfunkstaatsvertrag und zur GEZ er unparteiisch war?
@@reneschneider5007 Nur weil dir ein Urteil nicht passt, ist er noch lange nicht parteiisch. Es ist mittlerweile so nervig, dass immer jene, denen eine Entscheidung nicht gefällt, direkt die Unparteilichkeit oder sogar Rechtsgrundlage des BVerfG anzweifeln. Genau das gleiche sieht man jetzt aus gewissen Ecken zum EZB-Urteil. Daran sieht man im Grunde nur, dass das Niveau für sachliche Diskussionen immer weiter abfällt und es mittlerweile schon Trumpsche Maße annimmt.
der neue lässt sich auch nicht kaufen
@@andreasklausch4608 Ist er nicht, mitglied einer partei zu sein, Zeigt den willen und den Mut aktiv an der Mitgestalltung der Republik mitzuwirken & das über das wählen gehen hinaus..
Wer versucht das Parteiwesen verächtlich zu machen greift eine Tragende Säule unseres Staates an. Ist ihnen das bewust?
Danke sehr... grüsse aus HOLLAND....FABELHAFT
Danke, sie haben einen guten job gemacht.
für den Erhaltung
einer guten Demokratie unerlässlich 👒🎩🌹
Vielleicht gibt es in naher Zukunft sehr interessante Berichte von Herrn Voßkuhle. Erlebt hat er ja genug. Meistens haben diese Personen, sobald sie aus diesen relevanten Bereichen ausgeschieden sind auf einmal viel Mut zum plaudern. Meiner Meinung nach gut, wird nur kaum wahrgenommen, da es keine mediale Reichweite mehr hat.
So z. B. ?
"Papier warnt vor einer „Willkürherrschaft“ in Deutschland. Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, warnt vor einer Erosion des Rechtsstaats. Geltendes Recht werde ignoriert. ... Wörtlich: Der politische Gegner wird behandelt, als sei er ein Verfassungsfeind. Wir haben eine Regierung, die zwar rechnerisch eine große Koalition sein mag, aber Großes nicht zu leisten vermag. Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Institutionen dieses Verfassungsstaates. Unsere Gesellschaft wird vorrangig zusammengehalten durch die uneingeschränkte Unterwerfung unter die Herrschaft des Rechts. Und die ist leider nicht mehr durchgehend gewährleistet.
Frage Zeitung: Woran machen Sie das fest? Papier : Es gibt seit Jahren eine Diskrepanz zwischen dem, was geltendes Recht gebietet oder verbietet, und dem, was in Deutschland und Europa tatsächlich praktiziert wird. Auf den Gebieten Migration und Asyl wird das am deutlichsten. Illegale Zuwanderung nach Deutschland erfolgt nach wie vor - wenn auch nicht in dem Ausmaß wie 2015. Gesetzliche Ausreisepflichten von Personen ohne einen aufenthaltsrechtlichen Status werden vielfach noch immer nicht durchgesetzt. Es ist nicht akzeptabel, dass geltendes Recht stillschweigend ignoriert wird." Quelle: diverse (Mainstream)Medien
@@magisterp7120 deine ungenauen quellenangaben taugen nichts du clown. Das kannste direkt weglassen.
@@strainhunter3655 Troll dich!
Es besteht in Deutschland kein Unterschied darin, ob man kein Geld mehr bekommt oder verboten wird 😂.
3 Jahre ist schon eine verdammt lange Zeit. Was genau dauert denn da so lange? Wird neben der Rechtslage noch die möglichen Konsequenzen abgewägt?
@@FeuervogelIra Wäre es nicht sinnvoller ein Verfahren nach dem anderen zu machen und nicht alle gleichzeitig um dann 3 Jahre zu brauchen?
@@Minecraftzocker135 nein
@@nielspetersen8993 schade. Was machen die dann den ganzen langen Tag?
@@Minecraftzocker135 die behandeln über 6000 Fälle im Jahr...
Auf der Suche nach Spuren aus der Amtszeit, die ich auf der einen Seite interessiert begleitet habe, versuche ich nun hier Fragen zu stellen, die sicher auch keine Antwort finden werden. Ich beschränke mich auf zwei Komplexe, nämlich
a) HARTZ IV und
b) Sterbehilfe -
beides Schwergewichte andauernder Lastentragung und fortdauernder Auseinandersetzung. Ohne mich in Einzelheiten zu verlieren, möchte ich durch Feststellungen Punkte ansprechen, die nicht oder nicht genügend beachted wurden. Zu HARTZ IV fehlt völlig die Reflektion über Grundsetzung des Konstruktes, die Befasstheit des NKR, sowie die strukturellen Eigenarten, die nicht nur die Sanktionen , sondern das Gesamtkonzept als GRUNDGESETZWIDRIG hätte verwerfen müssen ! Kanzler SCHRÖDER hat - gestützt auf die Arbeitsergebnisse von Konferenzen - Tatsachenverhältnisse falsch dargestellt und in der Gesamtkonfiguration das Parlament b e l o g e n !
Zur STERBEHILFE ist es mir völlig unbegreiflich, dass aus der unfassbaren Not der Betroffenen nicht ein Verfahren zur beschleunigten Erledigung abgespalten wurde, die stattdessen seit über zwei Jahren der fortgesetzten Körperverletzung und dem gravierenden Würdeangriffen ausgesetzt sind ! Es ist schlichtweg BESCHÄMEND !!
Die Präsidiale Präsenz von Prof. Andreas Voßkuhle war immer erfrischend - auch geistreich, und ich wünsche mir wieder mehr Öffentlichkeit durch Presse ! Viel Glück auf allen Wegen !
Rainer H. Kühne aus Berlin
>>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag
Sch...ade! Grade jetzt.
Darf man nur 12 Jahre als Präsident des Gerichtes oder überhaupt nur 12 Jahre als Richter dort beschäftigt sein?
12 Jahre läuft die Amtszeit der Richter, Präsident ist er auch erst seit 2010 mit dem Ausscheiden Papiers geworden.
@@OhmeinGottVIIC naja aber beim höchsten Gericht wäre es vielleicht überlegenswert ob man Richter nicht auf Lebenszeit ernennt, wie etwa in den USA am "United States Supreme Court"....... ob unser System mit den 12 Jahren aber nicht doch besser isr kann ich nicht beurteilen aber es bringt halt immer "frischen Wind" in das Gericht.........
@@wassolldasalles8204 Ich würde sagen, dass genau das sehr gut ist, damit Bewegung drin bleibt. Solche Sachen auf Lebenszeit haben noch in keiner Institution positives bewirkt...
Kann man sicher diskutieren.
Ein weiterer Vorteil für die aktuelle Regelung (einmalige Amtszeit von 12 Jahren) ist auch, dass die Macht auf Seiten derer, die eine/n Verfassungsrichter/in bestimmen, reduziert wird. In den USA beispielsweise kann ein einzelner Präsident extrem weitreichenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Supreme Courts nehmen, wenn er die Möglichkeit bekommt mehrere Verfassungsrichter zu ernennen. Da wird einer Person ein Gestaltungsspielraum von mehreren Dekaden in die Hände gelegt.
Ich persönlich sehe dafür schlicht keine Notwendigkeit und empfinde die gegenwärtige zwölfjährige Amtszeit schon als ziemlich fortschrittlich.
2 Jahre Vize oder 2ter, und dann 10 Jahre den 1. Vorsitz.
15:36
57:13
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Es ist äußerst prekär, dass ein wesentlicher Grundstein der Rechtsordnung und vor allem ein an Prinzipien und nicht Interessen orientiertes Rechtsverständnis nur noch an wenigen einzelnen Persönlichkeiten zu hängen scheint. Die Fragestellungen des Interviewers und sein Insistieren auf rechtsfremden Gesichtspunkten ist geradezu besorgniserregend. Da ist mehr als nur ein Rechtskonflikt im Busch, wir brauchen grundsätzliche Rückbesinnungen auf die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung. Aber woher soll diese kommen in einer Zeit völliger geistig-moralischer Auflösung und Rückentwicklung?
Mehr Hegel lesen!
Sozial Is Muss!
Sozialismus ist trotzdem Schmutz
* -Olaf Schubert
Ich bin ja mal gespannt, ob über den Antrag von Richter Müller überhaupt beraten wird...
Konkrete Normenkontrolle, kannst ja mal selbst zur Übung die Zulässigkeit prüfen ;)
Legende.
Wem kann man denn noch trauen bzw. vertrauen?
Natürlich dem papst xD
In dubio pro reo..
Vertrauen ist keine Frage des Könnens, sondern in den meisten Fällen eine des wollens..
Den wirklich trauen >können< sie noch nicht mal sich selber... isso..
Aber wem ist geholfen wenn niemand niemandem mehr vertraut.. Keinem, dann gehen wir alle alleine den Bach runter.. Wenn jeder jedem Vertraut, können Scharlatane ungehindert ihr Unwesen treiben, das geht also auch nicht.
Es geht hier wieder darum ein gutes Maß zu finden.
wichtig ist dabei, Menschen nicht aufgrund äußerer Merkmale, ihres Berufes , oder ihrer Stellung in der Gesellschaft pauschal zu misstrauen.
Vertrauen ist die Grundlage allen zusammenlebens..
Vertrauen muss man geben, und zwar im vorraus..
Niemand wird immer das Vertrauen erfüllen den wir alle sind fehlbar. Also ist es auch wichtig Menschen nach einer Enttäuschung von Vertrauen nochmal vertrauen zu geben. Nur wenn wiederholt das Vertrauen gebrochen wird, sollte mann entscheiden nicht mehr zu vertrauen.
Ob das Vertrauen gerechtfertigt war muss im nachgang kontrolliert werden.
Wichtig ist wie viel Vertrauen gegeben wird. Personen über deren Motive & Beweggründe, sowie über deren Ziele mann wenig weiß, sollte man auch nicht sehr großes Vertrauen entgegen bringen, sondern eben nur soviel wie nötig.
Generell sollte mann niemanden so viel Vertrauen schenken, das diese Person oder institution absolute macht erlangen kann, oder elementare Schäden anrichten kann.
z.B. einem Staatsoberhaupt sollte niemals anvertraut werden die Gesetzte des Landes zu erlassen und Recht über diese zu sprechen.
Die Polizei sollte niemals, menschen verurteilen können & das Militär darf nicht mit sicherheitserhaltung im Innland betraut werden.
- deswegen trennen wir in Deutschland, die Gewalten.. Niemandem wird so viel Vertrauen entgegen gebracht, dass er alleine wenn er das Vertrauen bricht, den Ganzen Staat zerstören könnte..
noch ein Beispiel:
Niemals sollte mann all sein Vermögen, einem Unterfangen oder einer Person anvertrauen. Außer mann ist dazu bereit es zu verlieren.
Geben sie niemanden unbegrenten Zugang zu wissen über sie, dass wenn es öffentlich wird, ihre Reputation zerstören kann.
Vertrauen das falsch oder im flaschen Maß gegeben wird kann auch für den, dem sie vertrauen schlecht sein.
Wenn sie z.B. Jemanden Vertrauen Dinge zu erreichen obwohl klar ist das die Person das nicht kann.. Dann verurteilen sie die Person dazu ihr vertrauen zu brechen.
eine vertrauenswürdige Person wird oft ablehnen so ein Vertrauen anzunehmen.. Eine Person die sie sehr wichtig findet & sie nicht enttäuschen will, wird manchmal wieder besseren wissens so ein zu großes Vertrauen annehmen & kann auch bei dem Versuch das unmögliche zu vollbringen Schaden nehmen ( also seien sie damit vorsichtig)
Jemand der Vertrauen forderd ist mit vorsicht zu behandeln.. Jemand der ein offensichtlich für ihn viel zu großes Vertrauen fordert ist unvertrauenswürdig.. Trauen sie ihm nicht...
Jemandem nicht zu Vertrauen kann klug sein.
Jemandem zu misstrauen ist etwas anderes.. Misstrauen ist von Angst geleitet & kann oft dazu verleiten einer Person unrecht zu zu fügen.. Also wenn sie nicht vertrauen, versuchen sie auch nicht zu misstrauen.. Denn um sich zu schützen reicht es schon nicht zu vertrauen.
Um zu bestimmen ob & wieviel Vertrauen sie jemanden geben wollen, denken sie logisch nach versuchen sie herauszufinden wie die Person in der Vergangeheit gehandelt hat.. Und was für anreize auf die Person einwirken.. (Gelegenheit macht diebe)..
Hören sie auch auf ihre Intuition & ihr Bauchgefühl, aber nur soweit als dass sie nicht irrational handeln. Denn Gefühle können manipuliert werden.
Vertrauen sie nicht weil andere vertrauen. Denken sie selber nach & entscheiden sie unabhängig ob & wie sie vertrauen.
Jedes Vertrauen ist ein Wagnis.. Sie müssen sich trauen zu vertrauen.. und es wird immer fehlschläge geben..
Aber am ende geht es nicht ohne Vertrauen.
Bleiben sie Gesund & alles gute in unserer Welt..
wenn sie den Kommentar ganz gelesen haben, vielen dank, vielleicht bin ich hier auch im unrecht =), enscheiden sie selbst inwiefern sie meine Aussagen gut oder nicht gut finden..
ciao
@@doncorleone4843 😇😇😇
@@doncorleone4843 🤣🤣🤣 Der Papst (Und somit auch die Katholische Kirche) ist nach Dr. A. Merkel/ und der Bundesregierung die Person/ Institution der man am wenigsten Vertrauen sollte.
@@erichjust5167 dann fallen mir nur noch der dfb und die deutsche bank ein
Fiat iustitia et pereat mundus
REDEKER Von der Unsitte des Schreibens in eigener Sache, NJW 1983, 1034; SENDLER Freiheit und Verantwortung im Verfassungsstaat: Festgabe zum 10jährigen Jubiläum der Gesellschaft für Rechtspolitik (1984) S. 413.
Ich habe ein Auhtogramm von ihm, und das hängich rein simbolisch Untern Hofreiter, möge Hofreiter mal ein President werden :D
Eines meiner „Lieblingsurteile“ war ja 2017 über das 3. Geschlecht... Der Zwang, sich im Personenstandsregister als Anghöriger des männlichen oder des weiblichen Geschlechts einordnen zu müssen, widerspricht der Menschenwürde dieser Menschen.
Es ging halt um das biologische Geschlecht. Mittlerweile ums gefühlte.
Meinhard s. rohr Also 1. Muss man nicht beleidigend werden :)
2. Les nochmal genau, was ich geschrieben habe ;)
Was du schreibst, widerspricht meiner Aussage nicht, sondern ergänzt sie nur. Ich weiß, dass es um Menschen ging, die tatsächlich biologisch betrachtet nicht in das eine oder das andere Geschlecht eingeordnet werden können. Du hast meine Aussage nicht entkräftigt.
P.S.: Bin übrigens Politikwissenschaftsstudent
Meinhard s. rohr Und doch, es ging um Menschenwürde, einfach mal das Urteil googeln und nachlesen. Es werden Artikel 1 und 2 GG explizit genannt. Müsste man halt mal nachgeschaut haben, um das zu wissen.
MtHs BvNg. VVB. Es geht um das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches nach ständiger Rspr. des BVerfG „zwischen“ Art.1 und Art. 2 GG steht. Also nur mittelbar um die Menschenwürde. Liebe Grüße vom Jurastudent :D
@@TheGamePlayer22 Die Menschenwürde wird allerdings nicht nur durch Art. 1GG verkörpert, sondern ebenso durch andere Grundrechte, die die Ausgestaltung dieser konkretisieren. Das ist auch der Grund dafür, dass sich Art. 2 GG, obwohl es durch die Ewigkeitsklausel nach Art. 79 (3) nicht explizit geschützt wird nach gängiger Lehrmeinung im Kern nicht aufheben lässt.
Von daher hat er schon Recht, wenn von der Menschenwürde gesprochen wird. Bei ihr handelt es sich um ein abstraktes Konzept, dass erst in weiteren Grundrechten wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht etc. konkrete Anwendung findet. Alle diese Grundrechte sind also Teilaspekte der Menschenwürde.
Ein ganz Toller. Sehr schade... wir haben nicht viele davon!
Der Moderator hatte ein Paar "Problemchen"
Der kann gut in die Politik, aber nicht schmieren lassen, sie werdens versuchen, es gehören echte Gesetze in unser aller Leben
wer ist sie?
@@J-IFWBR das kannst du dir doch denken?
@@juttaniehaus7805 nein, kann ich nicht, bitte erläutere =)
@@J-IFWBR, wir brauchen empathische Menschen, mitfühlend der Schicksale unserer Mitgeschwister, nicht gleichgültig den Geschehnissen auf diesem Planeten, denen es ein Graus ist, sich für Schmiergeld den Doktrinen anderer zu untergeben, weil sie sonst morgens nicht mehr in den Spiegel schauen könnten, dort würde ein Monster auf sie warten, die Menschen, die erkennen, daß Auskommen etwas anderes ist als Habgier, die sehen, das ihr letztes Hemd keine Taschen hat, die in ihrer Mitte sind ( warum wird die wohl gerade angegriffen? ) , usw., wo unser miteinander nicht durch Lüge und Täuschung ungenießbar wird, so ungefähr mein ich das lg 👋
@@juttaniehaus7805 Sie würden auch eine gute politikerin abgeben, fragen ausweichen können sie =D, trotzdem schöner text =)
Wer schnell und entschieden Tatsachen schafft, macht jedes nachfolgende Urteil über deren Rechtmäßigkeit obsolet.
Beispiel?
Gruß 😉
@@tenor_felix Das PSPP selbst: Kann man ja wohl schlecht rückgängig machen und persönlich haften muss auch keiner der Entscheider. Solche Gerichtsurteile sind wie das Pfeifen im Wald: Man fühlt sich besser, aber es ändert nichts.
@@alsosprachzarathustra5505
Jein. Solche Urteil schaffen einen Rechtsrahmen, den es eben vorher nicht so klar gab. Sicher, die Programme der EZB wird niemand mehr rückgängig machen, aber in Zukunft ist klar, was geht und was nicht.
@@tenor_felix Diese Zukunft haben wir schon und nennt sich PEPP
@@alsosprachzarathustra5505 Ich hab da ganz offen das Gefühl, du bist da besser informiert, da muss ich mich noch etwas einlesen ;-)
@SWR Sagt mal, könnt ihr euch keinen fähigen Focus Puller für die Steadicam leisten? Das ist ja mal ein totaler Witz! Sorry, aber das geht mal gar nicht.
Was für ein Problem hast du jetzt ganz konkret?
Stört niemanden außer dir. Resultat: Irrelevant
Trotzdem schwach sich mit so einem Urteil zu verabschieden. Zeigt keine Charakterstärke!
Das Urteil erging 7:1, also hätte Voßkuhle auch dagegen votiert, so hätte dies keine ausschlaggebende Wirkung gehabt.
Also hat er gesagt dass dieses Urteil keinerlei rechtsverbindlich ist!? Wozu dann der shice!?
Nochmal richtig hinhören ...
Warum begründet denn keiner die Maskenpflicht , zeitlich begrenzt wie lange? Und ist diese Pflicht nicht auch unverhältnismäßig bei nur 2 Neuinfektionen in Berlin.Erbitte eine Antwort. 🤷♀️🤷♀️🤷♀️🙇♀️🙇♀️🙇♀️🙇♀️
Die Rechtliche Grundlage der entsprechenden Allgemeinverfügungen, die die Maskenpflichten begründen ist meines wissens das BInfSchG.
Normkontroll & Anfechtungsklagen dagegen laufen ja schon..
Gründe für die Pflicht wurden ja auch reichlich angegeben.
Also immer mit der Ruhe, die Gerichte werden die Sache überprüfen.
Da hat die SPD mal einen richtig guten Richter vorgeschlagen.
Er konnte die Korruption nicht mehr ertragen
gekittet sika spitze dicht unter der umzugskiste
Haben Sie weg gemobbt. Oder!
haupt sache erstmal das Unheil an die wand malen. ODER!
Wer die NPD nicht verbieten kann, obwohl ganz klar ist, was das für eine Partei ist, der gehört auch nicht in ein solches Amt.
Gut, dass sowas eine Person entscheidet...
Na hör mal, nur weil dir was nicht passt, ist er trotzdem nicht inkompent..
Das NPD verbots verfahren ist soweit ich weiß, auch deswegen gescheitert, weil die NPD so von V Leuten durchsetzt war, dass die Beweise einfach nicht verwertet werden konnten.. beschwer dich also beim Verfschutz nicht beim BVerfG
Wir sind in einem rechtsstaat in dem parteien (zurecht) einen starken schutz haben. Bis jetzt ist unsere gesellschaft sehr gut mit der npd zurecht gekommen. Ein gericht interessiert nur fakten und nicht ob etwas offensichtlich ist. Sind die fakten nicht sicher dann wird es niemanden verurteilen
Ob da 1 V Mann oder 10 drin sind, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn die nur einmal Ihr Hirn eingeschaltet hätten. Das einzige was diese Typen wollen, ist
Unter anderem mit wenig Aufwand Geld zu bekommen, um Ihren Quatsch finanzieren zu können. Denk Mal nicht, das keine Leute aus dem Ausland gibt, die darauf schauen. Die haben in gewissermaßen ein Eigeninteresse daran, das sich manche Dinge nicht wiederholen.
Und das hat überhaupt nichts mit Kommunismus zu tun. Irre gab es schon immer und wird es immer geben und solange dies der Fall ist, ist es erforderlich diesen Typen anzugehen.
Lieber Bürger, wir sollten über alles Gericht führen um den Staat lahm zu legen
Angenehmer super Richter
schwangerschaft text
Und Vosskuhle ist von sich aus gegangen ? Na klar und ich
ziehe mir die Hose mit der Kneifzange an.
Wo wurde das denn gesagt ? Seine Amtszeit von 12 Jahren ist halt um und eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Seine Amtszeit ist einfach abgelaufen. Euch Leerdenkern ist doch wirklich nicht mehr zu helfen.
Pourquoi avez vous besion de maroc dans ma vie privet dit le moi
Ja klar hat schon irgendwie recht aber das Urteil kommt nicht durch weil sonst der Euro kaputt gehen würde 👆🏼🙈
Der Interviewte spricht mit derselben dröhnenden Ausdruckslosigkeit wie seine Vorgesetzte.
(Keiner komme mir mit Gewaltentrennung)
Warum kann er nicht fließend reden?
Hat er Angst vor einem VERSPRECHER???
@Margarete Lorenz na die Aussage ist Wohl sehr um die Nötigung einer Frau Merkel zu treffen
Ansonsten wird er er ja woh keine l volle PENSION (WER WILL SCHON VERZICHTEN )ERHALTEN
IST JA WOHL KLAR
@@birgittwitt5584 sie sind da was ganz großem auf der Spur.
Wo denn 0:00 bis 1:00:59 =?
@Margarete Lorenz Ach ja ?
Warum wurde jetzt vom BVERFG ANDERS ENTSCHIEDEN SEIT ER NICHT MEHR DA IST ???????
@Margarete Lorenz
APROPOS PRÄSIDENT
STEINMEIER HOLT JA AUCH NIEMANDEN VOM HOCKER
PLERRENDE MÄNNER VON EINER FRAU DIRIEGIERT ZU WERDEN
Welche Entwicklung hat Deutschland im Hinblick auf die Menschenrechte aus dem Jahre 1948 gemacht?
In dem Kommentar geht ja einiges schief
Ich bin mir gar nicht sicher ob du die Rechte die sich aus der Europopäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) meinst oder den Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes (GG)
Nunja, das GG ist von 1949, die EMRK von 1950
Deshalb bist du mit 1948 wohl auf dem falschen Dampfer
Im übrigen, solltest die GRe aus dem GG meinen spricht man wie gesagt generell von Grundrechten. Diese teilen sich dann in Deutschengrundrechte (bspw. Art. 8 GG) und "Menschenrechte" (vorzugswürdiger und präziser: Jedermanngrundrechte) (bspw. Art. 4 GG) ein.
Und da eine generelle Entwicklung sich wohl nicht abzeichnen wird könnte man jetzt hier viel zur verschiedenen Rechtssprechung und den ganzen Ansichten erzählen, aber wenn dich das interessiert --> Jura studieren (kann ich sehr empfehlen)
Ansonsten, nach Corona, mal innen Hörsaal zu einee Verfassungsrechts-VL gehen, die sind öffentlich
@@threwyn4459 ich lass mich nicht von Unwissenden nicht herausprovozieren
@@alexanderknopf1207 Ich glaube, ich hab relativ gut gezeigt, dass du der Unwissende bist ^^
Zumal du immernoch nicht gesagt hast was du denn mit 1948 willst :D
@@threwyn4459 Wer auf die Zustände in der Deutschen Justiz stolz ist kann keinen IQ über 100 haben
@@alexanderknopf1207 Na wenn mir dies ein Selfiepro sondergleich ohne Argumente sagt wird es wohl zu 100% stimmen.
Der nebenbei bemerkt scheinbar auch nicht vom Fach ist xD
Ich tippe eher so auf Informationsquelle BILD
Merkelsystemrelevant!
Was für ein Deppenkommentar
@@BitteNameneintragen wir sind hier in der UA-cam Kommentarspalte. Was erwartest du ? 😂
@@wundernator547 Da hast du auch wieder recht 😄
Verbrecher
Danke für Ihren sachlichen Beitrag, der durch etliche Beweise gestützt ist.
Musste auch er gehen? War er nicht mehr konform?
Unsinn. Die Amtszeit eines Verfassungsrichters ist 12 Jahre und die sind für ihn jetzt um.
Unglaublich wie dumm manche Menschen sind...
@@puo2123 Blos gut, dass du alles weißt. Da kann ich dich ja fragen.
Die Verfassungsrichter schauen tatenlos zu was in Deutschland vor sich geht, warum?
schäm dich
@@J-IFWBR du solltest mal den Kopf einschalten
Weil die alle In einem RIESEN FIASKO TEIL NAHMEN
ABTRETEN IST BESSER ALS WEITER DEN KOPF HIN ZU HALTEN
Du scheinst keine Ahnung von der juristischen Materie zu haben - es handelt sich derzeit um verfassungsrechtlich gerechtfertigte Grundrechtseingriffe - also um keine Verletzungen. Alles zu unserem Wohl...Bildung würde dir sicher nicht schaden
@@brucewillisvonhinten1417 Von AHNUNG SCHEINST DU SEHR VIEL ZU VERSTEHEN?????
WER SORGT DENN HIER FÜR UNSER WOHL???
Der Nachfolger ist bestimmt Tuerkisch
Wenn, dann trotzdem 1000x kompetenter als du.
Auf jeden Fall Merkelkonform und Stasiorientiert.
Man hätte jetzt kurz nachschauen können, dass der Nachfolger Stephan Harbarth (CDU) wird oder man tätigt eine dumme Aussage. Sie haben sich wohl für letzteres entschieden.
@@hanninanni8270 sie haben das Prinzip wohl nicht verstanden...
Verlässt?
Oder muss gehen?!
du hast das video schon angeschaut oder? es hieß ganz am anfang: turnus-gemäß nach 12 jahren...
@@MrKlotzsch Aha
Für Merkel gilt das nicht ????
@@birgittwitt5584 gehen sie bitte wieder unter ihren Stein. Hoffnungsloser Fall sie sind
@@MrKlotzsch Geht es vielleicht zivilisiert zu?
Oder sind sie nur PRIMITIV
Ich gehe nicht unter den Stein
Aber für sie gibt es einen !Über ihnen
KAPIERT!!!!!!!!!!
@@birgittwitt5584 Wer so dumme Fragen stellt, dem ist nicht mehr zu helfen. Was hat die Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Judikative) mit der Amtszeit der Bundeskanzlerin (Exekutive) zu tun...
Dieser Typ war nie für dieses Amt geeignet und ist ein korruptes a Loch bei allem respekt. Doch ich hab mich noch sehr freundlich ausgedrückt!
Geh wieder zu Telegram Thomas, während die gesamte juristische Welt Prof. Voßkuhle schätzt.
Alles klar Thomas.
Sehr gut! Er war ohnehin nutzlos und eine Zumutung.