Hallo. Zu dem Thema Schweigen des Käufers hätte ich auch mal eine Frage. Es geht um einen schulischen Fall zum Thema Kaufvertrag für Kaufleute für Büromanagement. Ein Unternehmen stellt einem anderen Unternehmen, mit dem es regelmäßige Geschäftsbeziehungen pflegt, unbestellt Ware (Fußbälle/Volleybälle) zu. Nach über einem Monat antwortet das empfangende Unternehmen schriftlich, dass es die Ware nicht bestellt hat und diese nicht annehmen möchte. Wie ist die Rechtslage? Ist ein Kaufvertrag zustandegekommen? Es handelt sich hierbei ja nicht um ein Geschäftsbesorgungsvertrag, oder? Aber in vielen Unterlagen wird dann begründet, dass Schweigen zwischen Kaufleuten mit regelmäßiger Geschäftsbeziehung als Zustimmung zu werten ist. Vielen, herzlichen Dank für Klärung.
@@brot8197 Nein, das wäre dann §433 Abs. 2 BGB "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Verpflichtung = Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung der Ware verpflichtet. Der Verkäufer ist zur mangelfreien Lieferung verpflichtet. Erfüllung = Der Käufer erfüllt seine Pflicht mit Abnahme oder Zahlung. Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht mit mangelfreier Lieferung an den Käufer. Denke dad stimmt so
Weiter so perfekt + Erklärungen perfekt
Sie erklären einfach super verständlich, vielen Dank! Ich würde mich auch über Videos in anderen Rechtsgebieten freuen
Nichts verstanden
Hey, top Content! Könntest du vielleicht ein Video machen mit den neuen Regelungen zum Kaufvertrag. Besten Dank!💪🏻
Hallo. Zu dem Thema Schweigen des Käufers hätte ich auch mal eine Frage. Es geht um einen schulischen Fall zum Thema Kaufvertrag für Kaufleute für Büromanagement. Ein Unternehmen stellt einem anderen Unternehmen, mit dem es regelmäßige Geschäftsbeziehungen pflegt, unbestellt Ware (Fußbälle/Volleybälle) zu. Nach über einem Monat antwortet das empfangende Unternehmen schriftlich, dass es die Ware nicht bestellt hat und diese nicht annehmen möchte. Wie ist die Rechtslage? Ist ein Kaufvertrag zustandegekommen? Es handelt sich hierbei ja nicht um ein Geschäftsbesorgungsvertrag, oder? Aber in vielen Unterlagen wird dann begründet, dass Schweigen zwischen Kaufleuten mit regelmäßiger Geschäftsbeziehung als Zustimmung zu werten ist. Vielen, herzlichen Dank für Klärung.
Danke 👍
Gut erklärt!:)
Danke!
Das Trennungsprinzip ist doch nicht das selbe wie das Abstraktionsprinzip …!?🤔
Nach Angabe dieses Video ist erfüllungsgeschät nicht abhängig von Verpflichtungsgeschäft. Ist es richtig? Vielen Dank
Gegenstand eines Kaufvertrages sind niemals Dienstleistungen.
Da habe ich mich bei der Erklärung falsch ausgedrückt, Danke für die Richtigstellung!
es gibt beim Kaufvertrag keine Dienstleistung zu verkaufen
Paragraph 488 BGB ist doch Darlehnsvertrag🤔 kein Kaufvertrag
Danke fürs Bescheidgeben! Blöder Fehler :/
Zum Fachwirt meinten sie statt 488, 477?
@@brot8197 Nein, das wäre dann §433 Abs. 2 BGB "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Verpflichtungen, Erfüllung? Kopiere einfach den Unterschied nicht
Verpflichtung = Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung der Ware verpflichtet. Der Verkäufer ist zur mangelfreien Lieferung verpflichtet.
Erfüllung = Der Käufer erfüllt seine Pflicht mit Abnahme oder Zahlung. Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht mit mangelfreier Lieferung an den Käufer. Denke dad stimmt so
Ich liebe deutsche Gesetze. 🤮