Und was ist wenn zB a) ein Lichtschalter nicht mehr funktioniert? b) die Fenster nicht mehr ordentlich schließen und öffnen (Grund kann ja fast nur sein, dass sie nie gewartet wurden) oder c) ein Wasserhahn tropft. Sind das nicht alles Themens des Vermieters? Was hat der Mieter damit zu tun, außer dass er soetwas ggf dem Vermieter mitteilen sollte. Wann und in welchem Umfang muss der Mieter dafür aufkommen?
10 Tage ist viel zu wenig, um mit dem Vermieter die Wohnungsabnehme zu besprechen, weil man heutzutage ja schon WOCHEN braucht, um einen Elektriker zu bekommen. 6 Monate nach der Übergabe. Das ist ja der Hammer. Dann kann man ja fast das Protokoll knicken und die Kaution vergessen. Denn wenn man raus ist aus der Wohnung, kann ja nur noch der Vermieter rein.
Ganz toll, die Schäden die sind und waren wurden bis heute zum Großteil nicht beseitigt. Stattdessen haben wir noch fleißig investieren müssen. Die Vermieterin stellt mich als sonst was hin.... Mieterbund ist schon längst mit in Boot..... habe ich Glück bei Auszug ? Ich weiß es nicht. Habe jetzt eine Minderung vorgenommen und die droht mir Massiv. Mir ist schlecht.....
Eine Übergabe mit Übergabeprotokoll wird gemacht,damit genau nach dem Auszug der Vermieter nicht mit Mängeln kommen kann. Da kann ja Alles um Nachhinein behauptet werden!
6 Monate kann der Vermieter sich noch was ausdenken. Man selber kommt ja nicht in die Wohnung. Irgend einen verdeckten Schaden, den man selber nicht gesehen hat. Heutzutage ist man als Mieter mehr oder weniger angesch....en. Weil es einfach zu wenig bezahlbare Wohungen gibt.
@@HelloWORLD_Verlag Ich stütze mich auf: "§ 548 BGB - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts (1) 1Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. " - Im Kopf hatte ich Mängel, die der Vermieter oder sein Vertreter bei der Übergabe übersehen hatten, sozusagen versteckte Mängel. Wenn ich falsch liege freue ich mich auf einen Hinweis. Danke vorab.
Als Mieter sollte man besonders darauf achten, ob der Vermieter einen Übervorteilen wollte und unzulässige Klauseln im Vertrag stehen (bspw. starre Renovierungvorgaben), durch die der Mieter das Recht hat die Wohnung ohne Renovierung zu übergeben.
Muss glaube ich der Vermieter zahlen bzw die Firma wenn noch Garantie drauf ist. Außer du hast den Kühlschrank durch schlechte Pflege und Umgang selbst beschädigt
In meinem Übergabeprotokoll Stand, dass die Wohnung weiß gestrichen übergeben wurde und der Vermieter hat beim Auszug darauf gepocht, dass wir die Wohnung deshalb auch weiß zurück geben müssen. Ist das rechtens?
Grundsätzlich kann der Vermieter das nicht verlangen. Die Wände können auch abgetönt zurück gegeben werden, wenn der Tönungsgrad nicht mehr als 10-15 % hat. Und ob wirklich neu gestrichen werden muss hängt von der Mietdauer und dem Grad der Abnutzung ab.
@@maklermacher Sorry, aber das mit dem Tönungsgrad ? Wer bestimmt das ? Ein Sachverständiger ? Bei einem schriftlichen Protokoll wird abgegeben wie übernommen, ganz einfach ! Wer sich daran nicht hält zahlt den Rechtssteit. PUNKT.
@@adrian.m258 Was im Übergabeprotokoll steht ist maßgeblich bezw. so wie übergeben, so zurück. Eigentlich ganz einfach, ich gebe was und krieg es wieder zurück... soooo wie ich es gegeben habe, also nicht beschädigt, nicht kaputt. So wie es war zurück, fertig !!!
Hallo, ich habe meine Wohnung Fristgerecht zum 31.01 gekündigt, abgesprochen war, dass ich die Wohnung weiß gestrichen zurück gebe. Da ich schon Mitte Januar umgezogen bin hatte ich genug Zeit um zu streichen. Da ich aber wegen einer Corona Erkrankung in Quarantäne musste kann ich die Wohnung jetzt erst am 1 oder 2. FEBRUAR übergeben. Der Vermieter will jetzt ernsthaft noch Miete für den Monat, ist das rechtens? Liebe Grüße
Und was ist wenn.....Die Wohnungen vorher absolute "scheiße' aussah. Kein Übergabeprotokoll erstellt wurde, die Person jetzt auszieht, alles immer noch "scheiße' aussieht? Wenn jemand fragt warum die Person überhaupt eingezogen ist.....Weil diese eine Wohnung brauchte.😉
Für mich auch interessant. Fester und Türen habe ich nicht kontrolliert, die Böden hatten macken (davon habe ich damals Fotos gemacht) und jetzt steht bald der Auszug an 😮
Meine Meinung : Es heißt Besenrein. Fenster sollten schon sauber sein. Um einen guten Eindruck zu machen, könnte man die Fenster putzen. Ist aber kein MUSS.
Dieses Video finde ich sehr gut gelungen. Leider finde ich es immer schwieriger, Vertrauen zu Immobilienmakler zu haben.
Und was ist wenn zB a) ein Lichtschalter nicht mehr funktioniert? b) die Fenster nicht mehr ordentlich schließen und öffnen (Grund kann ja fast nur sein, dass sie nie gewartet wurden) oder c) ein Wasserhahn tropft. Sind das nicht alles Themens des Vermieters? Was hat der Mieter damit zu tun, außer dass er soetwas ggf dem Vermieter mitteilen sollte. Wann und in welchem Umfang muss der Mieter dafür aufkommen?
10 Tage ist viel zu wenig, um mit dem Vermieter die Wohnungsabnehme zu besprechen, weil man heutzutage ja schon WOCHEN braucht, um einen Elektriker zu bekommen. 6 Monate nach der Übergabe. Das ist ja der Hammer. Dann kann man ja fast das Protokoll knicken und die Kaution vergessen. Denn wenn man raus ist aus der Wohnung, kann ja nur noch der Vermieter rein.
Super Video, danke für die Tipps!
Ganz toll, die Schäden die sind und waren wurden bis heute zum Großteil nicht beseitigt. Stattdessen haben wir noch fleißig investieren müssen. Die Vermieterin stellt mich als sonst was hin.... Mieterbund ist schon längst mit in Boot..... habe ich Glück bei Auszug ? Ich weiß es nicht. Habe jetzt eine Minderung vorgenommen und die droht mir Massiv. Mir ist schlecht.....
Eine Übergabe mit Übergabeprotokoll wird gemacht,damit genau nach dem Auszug der Vermieter nicht mit Mängeln kommen kann. Da kann ja Alles um Nachhinein behauptet werden!
wird auch meistens, und die Kaution als Druckmittel benutzt
6 Monate kann der Vermieter sich noch was ausdenken. Man selber kommt ja nicht in die Wohnung. Irgend einen verdeckten Schaden, den man selber nicht gesehen hat. Heutzutage ist man als Mieter mehr oder weniger angesch....en. Weil es einfach zu wenig bezahlbare Wohungen gibt.
@@klaraschmidt9714 interessant. wo steht das mit den 6 Monaten. Gibt es dazu einen Link?
@@HelloWORLD_Verlag Ich stütze mich auf: "§ 548 BGB - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) 1Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. " - Im Kopf hatte ich Mängel, die der Vermieter oder sein Vertreter bei der Übergabe übersehen hatten, sozusagen versteckte Mängel. Wenn ich falsch liege freue ich mich auf einen Hinweis. Danke vorab.
Gibt es irgendwo anständige Vorlagen?
Wann sollte denn das Übergabeprotokoll gemacht werden? Nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde oder davor? Liebe Grüße, Kathy
In diesem Video gehts eher in die Richtung Gebrauchsspuren als Beschädigung zu interpretieren und den Mieter um die Kaution zu prellen.
Als Mieter sollte man besonders darauf achten, ob der Vermieter einen Übervorteilen wollte und unzulässige Klauseln im Vertrag stehen (bspw. starre Renovierungvorgaben), durch die der Mieter das Recht hat die Wohnung ohne Renovierung zu übergeben.
Danke das ist sehr hilfreich für mich!
Wie ist es wenn der Kühlschrank plötzlich kaputt gegangen ist und es dem Vermieter gehört ? bald ziehe ich hier weg wer haftet dafür ?
Muss glaube ich der Vermieter zahlen bzw die Firma wenn noch Garantie drauf ist. Außer du hast den Kühlschrank durch schlechte Pflege und Umgang selbst beschädigt
Die Musik im Hintergrund ist echt nervig.
Geniales Design, bitte mehr größer fetziger!
In meinem Übergabeprotokoll Stand, dass die Wohnung weiß gestrichen übergeben wurde und der Vermieter hat beim Auszug darauf gepocht, dass wir die Wohnung deshalb auch weiß zurück geben müssen. Ist das rechtens?
Grundsätzlich kann der Vermieter das nicht verlangen. Die Wände können auch abgetönt zurück gegeben werden, wenn der Tönungsgrad nicht mehr als 10-15 % hat. Und ob wirklich neu gestrichen werden muss hängt von der Mietdauer und dem Grad der Abnutzung ab.
@@maklermacher Sorry, aber das mit dem Tönungsgrad ? Wer bestimmt das ? Ein Sachverständiger ? Bei einem schriftlichen Protokoll wird abgegeben wie übernommen, ganz einfach ! Wer sich daran nicht hält zahlt den Rechtssteit. PUNKT.
JA das ist rechtens. Bei einem schriftlichen Protokoll wird abgegeben wie übernommen
@@andyx2299 Unsinn, Vertragsklauseln, die eine konkrete Farbe vorgeben, sind unwirksam.
@@adrian.m258 Was im Übergabeprotokoll steht ist maßgeblich bezw. so wie übergeben, so zurück. Eigentlich ganz einfach, ich gebe was und krieg es wieder zurück... soooo wie ich es gegeben habe, also nicht beschädigt, nicht kaputt. So wie es war zurück, fertig !!!
Hallo, ich habe meine Wohnung Fristgerecht zum 31.01 gekündigt, abgesprochen war, dass ich die Wohnung weiß gestrichen zurück gebe. Da ich schon Mitte Januar umgezogen bin hatte ich genug Zeit um zu streichen.
Da ich aber wegen einer Corona Erkrankung in Quarantäne musste kann ich die Wohnung jetzt erst am 1 oder 2. FEBRUAR übergeben. Der Vermieter will jetzt ernsthaft noch Miete für den Monat, ist das rechtens?
Liebe Grüße
Hoffentlich ist es nun frustfrei gelöst worden. Wie ist der aktuelle Stand? Und alles Gute!
Und was ist wenn.....Die Wohnungen vorher absolute "scheiße' aussah.
Kein Übergabeprotokoll erstellt wurde, die Person jetzt auszieht, alles immer noch "scheiße' aussieht?
Wenn jemand fragt warum die Person überhaupt eingezogen ist.....Weil diese eine Wohnung brauchte.😉
Das würde mich auch mal interessieren, ich denke mal, der Weg zum Anwalt ist dann vorprogrammiert?
Für mich auch interessant. Fester und Türen habe ich nicht kontrolliert, die Böden hatten macken (davon habe ich damals Fotos gemacht) und jetzt steht bald der Auszug an 😮
Viel zu laut das Intro
Kann ich Video aufnehmen machen?
Müssen Fenster geputzt werden
Meine Meinung : Es heißt Besenrein. Fenster sollten schon sauber sein. Um einen guten Eindruck zu machen, könnte man die Fenster putzen. Ist aber kein MUSS.