Bin ich froh, mein Mann ist LKW-Fahrer, er hat sowieso eine Fahrerkarte :) Das wäre sonst eine ganz schöne Aufregung :) Aber Ruhezeiten sind sowieso besser einzuhalten, schon um sich und andere nicht zu gefährden...und man will sich ja auch schon auf der Fahrt im Urlaub fühlen und nicht unendlich am Steuer sitzen ;)
Wir fahren ja unser ACTRÖSchen mit abgelasteten 18to, im Sommer und an Pfingsten noch mit Boot am Haken. Gelegentlich auch mal das Auto auf dem Anhänger mit dabei. Fahrtenschreiber ist raus und durch Dummy ersetzt. Ja das geht tatsächlich bei Actros wie auch Arocs und war auch gar kein Problem. Wir wurden zwar schon öfter mal während der Fahrt von der Rennleitung kritisch beäugt, aber noch nie heraus gewunken. Im Gegenteil, im Sommer bekamen wir von einer Streife sogar einen Daumen hoch, nachdem sie unser Gespann offenbar während der Fahrt mobil kontrolliert hatten. Ich denke es kommt inzwischen auf das Bundesland an, wo man unterwegs ist, vor allem aber auf das jeweilige Kontrollorgan und dessen Interesse sich mit diesen seit langem schwammig formulierten Vorschriften auseinanderzusetzen. Hoffen wir nun, dass die Initiative das richtige Ergebnis für uns Camper erwirkt. Vielen lieben Dank jedenfalls dass Ihr Toto gebeten habt, Licht ins Dunkel zu bringen.
Moin und Dankeschön für das Video 👍 was aber nun noch offen ist🤔 ist ja das jeder der Beruflich auch ein Fahrerkarte benötigt nich mal so an einem Sonntag nach Hause kommen kann und dann Montags sich für seinen Arbeitgeber hinters Steuer setzen kann🤦♂. Wenn ich richtig einschätze.
Also wenn es bedeutet das ich über 7,5 t - mit oder ohne Anhänger - einen Fahrtenschreiber benötige, dann würde das ja auch bedeuten das ein Fahrzeug was von Haus aus schon mit 7,49 t angegeben ist und eine Anhängerkupplung hat auch ein fest eingebauten Fahrtenschreiber besitzen müsste. Ansonsten würde der Händler ein Fahrzeug ausliefern was zwar eine Anhängerkupplung hat aber man dürfte die nicht benutzen 🤔
@@kaihille6483 Kann dann überhaupt eine Betriebszulassung erfolgen? Das scheint mir ein handwerklicher Fehler im Gesetzgebungsverfahren der EU zu sein, oder eine "Grüne Idee" durch die Hintertüre? Mehr als ärgerlich! Nur noch Blödheit oder Bosheit?
@@country-yachting Nicht bei der EU, die meinten schon Gewerbliche Fahrzeuge. Ich bin mir sicher, das hier die Deutschen Behörden mal wieder gepennt haben und das Wörtchen Gewerblich einfach mal vergessen haben.
Auch Fahrräder und Oldtimer können als gewerbliche Güter ausgelegt werden. Die Dinge fallen nicht vom Himmel. Es wird auch mit solchen Dingen gehandelt. Der Kontrollierte hat wahrscheinlich erstmal die A...-Karte. Bis dass das Gegenteil bewiesen ist.
Hab es Sonntag auch gleich gegoogelt und stimme Toto zu das es so zu verstehen ist wie es die Polizei geahndet hat. Freizeitfahrzeuge wie Wohnmobile oder Pferdetransporter sind vom Sonn und Feiertags Verbot sowie dem Ferienreisefahrverbot ausgenommen.
Ja, Ihr Lieben, Hacos Video HAT viele Wellen geschlagen! Es gab dazu leider auch viele hässliche Kommentare (nicht gegen Harmut!) mit reichlich Halbwissen. Danke Euch und Toto für das zeitnahe Video zum Thema!! LG Gudrun (Fahrlehrer - Witwe und Wohnmobil - Fahrerin)
Ich , derzeit mit nur 4,8t unterwegs, sehe es zweischneidig. Genauso wie man die sinnlose 3,5t Grenze aufheben sollte, die viele Familien schon bei Anmietung oft gar unwissend brechen, muss man einfach den Unterschied der Gesamtmasse einmal berücksichtigen, die vielen Campern auch nicht bewusst ist. Ein Fahrzeug der Actros Klasse ist eine andere Liga wenn er unkontrolliert rollt und hier in Spanien überwintern viele, die 80 Jahre überschritten haben. Das möchte ich auch, aber gleichfalls nicht von Kollegen dann überrollt werden, der so einen Wohnboliden nicht mehr im Griff hat. Gesundheitcheck, Seh und Reaktionstest sowie auch die Einhaltung von Ruhezeiten machen schon Sinn. Ein Berufskraftfahrer muss das alles einhalten und hat allermeist große Erfahrung und Routine. Trotzdem bin ich eigentlich ein Mensch, weit ab von Regeln, Bevormundung und Regulierung. Aber Eigenverantwortlichkeit setzt bei vielen aus, wenn es um die eigenen Vorlieben geht und viele bemerken ihre Defizite gar nicht. Ich schließe mich da nicht von aus. Liebe Grüße aus El Campello Sven
Und wenn ich Berufskraftfahrer bin kann ich mit dem Wohnmobil nicht in den Urlaub fahren, da ja die Fahrerkarte meine Lenk- und Arbeitszeit aufzeichnet und mir dann die entsprechende Freizeit fehlt.
@@StuessiC so ist es, es sei den Sie legen nach Dienstende Ihre wöchentliche Ruhezeit ein. Danach können Sie in den Urlaub fahren. Aber ... Bitte auf die 90 Stunden (Doppelwoche) achten 😉
@@hermanndietrich4341Das stimmt so nicht ganz, hat das Womo ein zGg von mehr wie 7,49t und einen größeren Heckstauraum oder einen Fahrrad-/ Motorradträger dann wäre wohl selbst ein transportiertes Kinderfahrrad ein "Gut" im Sinne dieses Gesetzes. Absolut sinnfrei das Ganze.
Obwohl es uns mit unseren 3,5 t nicht betrifft, finde ich es ein sehr interessantes Thema und bin gespannt, auf die endgültige und klare Entscheidung. Habe das Video von HACO nämlich auch schon gesehen. Liebe Grüße...
Dank an euch drei für die vorab Information, da wird ja noch viel Wasser dem Rhein runter fließen, bis hier eine Sondergenehmigung erfolgen kann Querstrich wird. Liebe Grüße aus Berlin
Danke für dieses Video. Aber das würde ja bedeuten das jemand der den FS Klasse CE immer wieder erneuert um zum Beispiel Wohnmobile über 7,5 Tonnen zu fahren, auch die 95 im Führerschein braucht das er Gewerblich tätig sein darf und die Module der Berufskraftfahrerweiterbildung Regelmäßig machen muß. Das kann aber keiner bekommen der die Berufskraftfahrerweiterbildung nicht für den Gewerblichen Verkehr gemacht hat ( vier Wochen mit anschließender Prüfung bei der Industrie und Handelskammer) denn nur dann kann er mit den Modulen ( 5 Tage mit 8 Zeitstunden in Fünf Jahren) weiter den LKW oder in diesem Fall das Wohnmobil fahren. Denn wenn das alles so durchgeführt wird wie es aussieht hängt da viel mehr dran. Denn wenn jemand dazu verdonnert wird einen Fahrtenschreiber ein zu bauen, darf er ja Güter Transportieren. Bei diesem Argument müsste er eben diese 95 im Führerschein haben um das zu dürfen. Na ja bisschen viel gell?
Es gibt keine 95 mehr im Führerschein. Der FQN ist eine extra Karte. Gewerblich hast du 3 Karten. Führerscherin, FQN und Fahrerkarte. Wer einen ADR Schein hat braucht nur 4 Module. ADR zählt da mit als ein Modul.
Wir in der Schweiz ab 7.5T Fahrtenschreiber 3.5T mit Hänger nicht aber nicht über 7.5T. 7.5T mit Händer JA. EV. Sonntag und Feiertage wie ein Car oder für euch Reisebus. Die Maut in der Schweiz wurde auch angepasst, leider.😢 Danke fürs Video Strassengesetz Schweiz wird ja eh an der EU angepasst aber ev. Ausführlich geschrieben, viel Glück beim Suchen ab 10T LKW oder Car, Reisemobile
Das Problem in Österreich wäre das bei der Asfinag bei Wohnmobilen der Anhänger frei mitgenommen werden kann und auch das überholverbot für LKW nicht gilt.
Ich denke es gibt da eine Lösung der OUT - Betrieb bedeutet dabei: Die Fahrt erfolgt nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006, die Aufzeichnung im OUT - Betrieb werden auf der Fahrerkarte gespeichert und dienen gegenüber der Kontrollbehörde als Nachweis. Da privatfahrten laut Verordnung ja erlaubt sind, kann der Tacho ja dauerhaft im Out Modus betrieben werden. Das Kontrollgerät und auch die Fahrerkarte würden dann zwar aufzeichnen. Aber da dies eine "privat Fahrt " war zählt dies nicht bei der Lenk und Ruhezeit. Ich würde so verfahren
Immer öfter sieht man bei einem Überholverbotsschild für LKW den Hinweis "ausgenommen Wohnmobile". Genauso könnte es der Gesetzgeber in seinem Entwurf auch praktizieren.
Deswegen liegen auch soviele Spiegel auf der Autobahn wen ich so eine WOMO 2-3 wochen in jahr bewege wirde ich freiwillig dahinter bleiben weil einfach das handling und Erfahrung fehlt
Ziemlich einfach. Ab 7,49t muss ein Fahrtenschreiber verbaut sein. Fahrerkarte nur verpflichtend falls gewerblich genutzt. Bei Gespanne über 7,49t Gesamtgewicht kann es schwierig werden, weil: 1. Zugfahrzeug, Anhänger und Fahrzeug auf Anhänger privat zugelassen auf ein und die selbe Person -> keine Fahrerkarte 2. Fahrzeug auf Anhänger gewerblich genutzt oder Firmenwagen: Gütertransport -> Fahrerkarte 3. Anhänger mit Güter drauf (Fahrräder, Pferde etc.): Gütertransport -> Fahrerkarte Gilt nur in Deutschland diese Regelung, d.h. wenn man die Güter oder Firmenfahrzeug erst nach der deutschen Grenze aufschnallt, kein Problem. Aber wenn man eine Fahrerkarte hat, gelten die Lenk und Ruhezeiten EU weit. Gerade in Hessen wird kontrolliert. Bayern hält sich dazu noch recht still. Bei weiteren Fragen gerne an mich stellen. Bei erhaltener Strafe sollte man einfach Klage einreichen. Dann werden hier Grundsatzurteile gemacht.
Typisch deutsch, kann man nicht privat und beruflich trennen. Einfach klarer beschreiben. Immer dieses Beamten deutsch🙄! Toll das ihr alles so entspannt seht, mein Mann würde gleich wieder in Panik ausbrechen 🤣 Bin gespannt wie es ausgeht🤗🍀
Gute und Präzise Zusammenfassung. Danke. Ich würde bei einem entsprechendem Bußgeldbescheid direkt den Klageweg gehen. Denn meines Erachtens ist die gesamte Verordnung für den gewerblichen Zweck vorgesehen und geschrieben. Daher finde ich den Punkt 3 ebenfalls als Grauzone und nicht eindeutig genug. Hätte der Gesetzgeber oder die EU explizit die schweren Wohnmobile inkludieren wollten, würde das meines Erachtens aus der Verordnung hervor gehen. Die LKW Mautverordnung ist hier bspw sehr eindeutig und frei von Missverständnissen. Hier sind bspw auch wortwörtlich die Pferde ausgenommen.
@@Gisi506 warum? Ruhezeiten sollten auch privat eingehalten werden. Oder erst recht hier. ja, es ist schon doof, dass man da eine Fahrerkarte benötigt... Besser wäre es, wenn das alles autark ohne unser Zutun geschehen würde. Reinsetzen, losfahren und damit hat es sich. Als privater fährt man selten 8 Stunden am Stück.
@@WheelsOnTravel-baumi3 das ist gänzlich falsch. Fahrtenschreiber ist erst ab 7,5 to verpflichtend, alles darunter fällt unter die Ausnahmeregelung, finden Sie im Abschnitt (h) der EU Verordnung. Ab 7,5to macht der Gesetzgeber keinen Unterschied mehr - ab da ist ein Digitaler Fahrtenschreiber für alle Fahrzeuge ab 7,5to verpflichtet. Hier zählt nur das Gewicht.
Das Problem dabei ist, dass wenn man z.B. einen Anhänger mit einem PKW drauf anhängst, befördert man ja „Ware“ im weitesten Sinne. Nur halt nicht gewerblich. Heutzutage wenn man fragt sind 90% der „Güterbeförderungen“ „privat“. So umgeht man zum Beispiel gerne mal Lizenzpflichten im Gewerbe. Achtung! Die Ferienreiseverordnung gilt an bestimmten Samstagen (und auch nur für bestimmte Strecken), das Sonntagsfahrverbot gilt an Sonntagen und Feiertagen.
Ist es in der heutigen Zeit möglich ein Thema nicht breit zu klopfen, das wäre mir neu? Es ist doch richtig und wichtig das Klarheit in die Verordnung kommt, da nützt Schweigen auch nichts.
Hallo ansonsten wie schon erwähnt für die Zeit der Klärung ein Fahrtenbuch führen wenn man über die 7,5 Tonnen kommt und hoffen das dieses Thema schnell geklärt wird.
Meiner Meinung nach erstmal viel Wind um nichts. Wie ihr schon sagt, die Verordnung gibt es ja nicht erst seit gestern. Und ich glaube nicht, dass die Polizei deswegen Wohnmobile >7,5t anhalten würde - die haben besseres zu tun. Der Abschnitt mit den Ausnahmen, suggeriert tatsächlich, dass nur Wohnmobile
@@maltevo3802 glaube ich nicht, denn auch die so genannten Polensprinter müssen ne Fahrerkarte haben. Noch ist es auslegungssache des Beamten und die Verordnung spricht derzeit dann für den Fahrtenschreiber. Mann müsste sehen wie gerichte entscheiden. Bedenken sollten wir aber das wir momentan ein geltendes Eu Recht haben welches nur durch die Zustimmung aller geändert werden kann. Selbst wenn Deutschland es nicht ahnden wird hast du im Ausland wieder ein Problem
Streng genommen müssten auch Güter, die im Fahrzeug befördert werden, dann wie im gewerblichen Güterkraftverkehr bewertet werden, sobald das zGG die 7,5 t Grenze überschreitet. Also auch Lebensmittel für den Eigenverbrauch, sofern sie verschlossen und neuwertig verpackt mitgeführt werden. Das wäre wirklich konträr zu den jahrelang beschriebenen und gelehrten Regeln. Augenfällig sind derzeit nur die 7,5 Tonner mit Anhänger. Obwohl auch die eigentlich rein privat unterwegs sind und ihren PKW ausschließlich persönlich nutzen. Fahrzeuge die ohne Fahrtenschreiber ausgeliefert wurden, bzw. werden sind somit nicht verkehrstauglich und dürften auch nicht zugelassen werden. Es würde ja dann eine zugesicherte Eigenschaft (kann ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen...) fehlen.
Hat sich schon einmal Jemand gefragt, wie die Wohnmobile zugelassen sind? Viele lassen Wohnmobile auf eine Firma zu (Eigene Firma oder Tochter oder Sohn usw.). Das wird gemacht, um steuerlich die Wohnmobile und Anhänger abzusetzen. Das ist dann gewerblich. Ist das Wohnmobil und der Trailer auf eine Privatperson zugelassen, dann ist das Privat. Ist doch logisch.
@@natontour Seht Euch dazu die Beschreibung zur "Die Fahrerkarte" an. Ist nur für den gewerblichen Einsatz. Wozu dient die Fahrerkarte? Auf der Fahrerkarte werden alle Tätigkeiten eines Fahrers im gewerblichen Güterverkehr gespeichert. Sie dient damit unter anderem auch der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten. Ihr redet Euch Alle heiß.
Auch noch ein Theme ist die Ladefläche! Wenn die Anteilsmässig zu gross ist, wird aus dem Wohnmobil ein LKW. Betroffen könnten Selbstausbauer sein oder auch solche Womos mit der grossen Heckgarage. Ob die Staufächer und die Schränke auch berechnet werden....Prüft doch dies auch noch. Es gibt immerhin "Gewerbler" welche mit einem Wohnmobil Transporte durchführen und so die Steuern/LSVA umgehen. Andere lassen den LKW auf 30/40Km/h begrenzen und fahren dann auch mit einem 30-Tonnen LKW Steuerfrei (CH)...Viel Spass mit den Gesetzestexten dazu 🙂
Das Thema ist auch bei der Maut zu berücksichtigen. Auch für Wohnmobile die so eingetragen sind, greift das ab 3,5t. Fundstelle ist eine Klarstellung beim ADAC die exakt dieses Thema benennt.
Unser Alkoven ist 25 Jahre alt und wiegt zulässig max 3,15t 😅 also eure Sorgen haben wir nicht 😊 Trotzdem wünschen wir Euch ganz viel Spaß bei der Verwirklichung Eures Traumes❤
Du musst dann wahrscheinlich auch die ganzen Module machen. Die müssen wohl regelmäßig wiederholt werden und kosten auch Zeit und Geld. Liebe Grüße. Axel
Wenn ein Mobilebauer aber ein Fahrzeug rausbringt wo es gesetzlich erlaubt ist eine Anhängerkupplung dran zu bauen dann muss er aber von vornherein bei einem Fahrzeug wo eine Anhängerkupplung angebaut wird einen Fahrtenschreiber oder ein EG Lesegerät einbauen
Bei den Vorschriften für LKW über 7,5 t geht es am Ende um Sicherheitsvorschriften und da spielt es keine Rolle ob ein übermüdeter „gewerblicher“ Lenker oder ein privater Lenker ins Stauende reinbrettert. Wer meint als Wohnmobil einen LKW bewegen zu müssen für den sollen auch alle Vorschriften gelten die ansonsten für LKW gültig sind.
Aus verschiedenen Gründen habe ich dazu eine andere Meinung. Der Statistik nach, gibt es dieses Sicherheitsrisiko oder Problem gar nicht. Wie viele große Wohnmobile verursachen schwere Auffahrunfälle durch Übermüdung. Ich kenne die Zahl nicht. Aber wir kennen alle diese Zahl nicht, da sie so sehr verschwindend klein ist. Ansonsten wüssten wir (bzw die Medien) davon. Die Fahrerkarte dient außerdem vornehmlich dem Arbeitszeitgesetz und dem Wettbewerbsschutz der innländischen Fahrer. Beispielsweise unterliegen deutsche Fahrer automatisch einem Arbeitsschutz und Arbeitszeiten. Fahrer aus anderen Ländern (bspw Außereuropäisch) möglicherweise nicht. Dies bietet einen massiven Wettbewerbsvorteil für ausländische Speditionen. Um den Markt den deutschen oder auch anderen EU Länderregelungen anzupassen gibt es die einheitliche Kontrollgeräteverordnung. Der Sicherheitsaspekt ist dabei nur ein Nebenaspekt. Denn man schlisst damit nicht aus, das Fahrer weiterhin übermüdet, abgelenkt oder alkoholisiert sind.
Frauen an den Lkw Führerschein dann können die Aldi Lidl und Co beliefern und wenn die dann mal im Urlaub fahren können Sie ihren Mann beim Fahren abwechseln so ist man schneller als die Konkurrenz auf dem überfüllten Campingplatz
Hm, ich sehe das etwas kritisch. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, müsste eine Änderung von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden. Das macht den Prozess oft langwierig und kompliziert, da die Interessen der einzelnen Länder teils stark voneinander abweichen können. Schöne Grüße aus Köln
Wenn Wohnmobile als Fahrzeugkombinatonen > 7,5t unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, wird es auch wegen der wöchentlichen Ruhezeiten interessant, welche natürlich für 28 Tage aufgezeichnet werden müssen. ;-) Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (8) Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, dürfen nicht in einem Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen. Alle Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs werden vom Arbeitgeber getragen.
Meine Frage: wenn ich auf dem Anhänger oder in einer Garage im Fahrzeug drin ein LEASING Fahrzeug befördere , macht man dann einen gewerblichen Transport denn das Fahrzeug ist ja Eigentum der Leasingfirma ?
Das unterscheidet man nicht mehr. Kannst du auch kaufen 🙃. Mietfahrzeug mit Fahrer, da muss der Fahrer sich an die Lenk und Ruhezeiten halten. Ergibt sich aus der Fahrpersonalordnung. Du kannst dich ja dann zurücklehnen. Hast ja einen Fahrer
Einschätzung von unseren Anwalt: ohne Fahrtenschreiber geht nicht wenn der Zugfahrzeug ohne Anhänger über 7,489 t. liegt oder wenn die Zugfahrzeug + Anhänger über 7,489 t. liegt. Problem länger bekannt, der hat mehrere Mandanten in diesen Bereich. Richtig Teuer wird in Italien wenn man erwischt wird. In Deutschland ist relativ Günstig Strafen liegen nur bis 2500 Euro pro Fall jedoch darf man nicht weiter fahren nur auf Hacken von einem Abschleppunternehmen.
Super Video, wie immer bei meiner Lieblingschaosfamilie, Hinzu kommt ja dann auch noch,dass Fahrer über 50 eine ärztliche Bescheinigung für die Tauglichkeit brauchen ...
Richtig, und wie will man überhaupt die Fahrerkarte stecken, ohne das EU Kontrollgerät vorher mittels Unternehmerkarte anzumelden? Meines Wissens funktioniert das nicht und eine Privatperson bekommt keine Unternehmerkarte.
Das sontags fahrverbot gilt nicht für privat verkehr. War privat mit ein 19tonner sontags unterwegs fur ein umzug und die Balm hat mich naturlich controliert aber ich durfte ohne folgen weiter fahren wegen es privat fahrt war
8:50 Wie geil ist das denn? Wenn der Staat auf einen Verein verweist wenn er selbst seine eigenen Gesetze nicht versteht 😂 Ich finde diese Regeln gar nicht mal soo verkehrt, die Lenk- und Ruhezeiten bzw. die Intention zu den Lenk- und Ruhezeiten ist gewerblich oder privat ja herzlich egal. Ist halt blöd, dass früher mal da unterschieden wurde im Gesetz.
In der Konsequenz würde das auch bedeuten, dass ein Wohnmobilfahrer Ü-7,5t eine Wochenruhezeit von 45 Stunden einhalten müsste. Und die darf er gar nicht im Fahrzeug verbringen…
Moin Ihr Zwei! Heißes Thema, (vor allem die Fahrerkarte, die alle 3 Monate auszulesen wäre) von dem wir leider auch betroffen sind. Folgendes hatte ich recherchiert und bei Haco als Kommentar abgegeben: Hallo Hartmut! Vielleicht sollte man den ADAC sowie diejenigen die behaupten, der Fahrenschreiber sei erforderlich, einmal mit folgenden Argumenten und Fakten zur Stellungnahme zwingen!!! Ich werde notfalls den Klageweg zu Ende beschreiten, - soweit es meine Rechtsschutzversicherung tragen wird. Alleine das Auslesen der Fahrerkarte alle 3 Monate, steht meiner Reisefreiheit schädlich und unberechtigt im Wege, - kann wegen des verfassungsrechtlichen Freizügigkeitsversprechens nicht richtig sein. Antwort von einem LKW Fahrlehrer von gestern (ohne Gewähr): "Nein, Lenk- und Ruhezeiten gemäß der EU-Verordnung 561/2006 finden keine Anwendung auf privat genutzte Wohnmobile, unabhängig von deren zulässigem Gesamtgewicht (zGG) oder der Tatsache, ob ein Anhänger mitgeführt wird. Begründung: Die EU-Verordnung 561/2006, die Lenk- und Ruhezeiten regelt, gilt für den gewerblichen Güter- und Personentransport, nicht aber für privat genutzte Fahrzeuge. Dies bedeutet: • Solange das Wohnmobil ausschließlich für private Zwecke genutzt wird (z. B. Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten), fällt es nicht unter diese Regelung. • Auch bei einer zGG von über 7,5 Tonnen und einem Anhänger ist die private Nutzung ausschlaggebend. Ausnahme: Sollte das Fahrzeug oder der Anhänger für gewerbliche Zwecke (z. B. Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt) verwendet werden, dann greifen die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten. Tipp: Es ist ratsam, bei Fahrten stets einen Nachweis über die private Nutzung (z. B. Reiseplan oder Zielbeschreibung) mitzuführen, um Missverständnisse bei einer Kontrolle zu vermeiden." Zitat Ende. Ferner recherchiert (auch ohne Gewähr) - einen "Tüv Prüfer" befragt: "Der Paragraph 57a der StVZO spielt da die Rolle. Wurde meiner Recherche nach das letzte Mal am 03.07.2021 geändert. Dann spielt das BAG eine Rolle (Bundesamt für Güterverkehr). Ein solches Gerät, das du aus meiner Recherche heraus nicht einbauen mußt, zwingt dich zur Benutzung einer Fahrerkarte. Ist elektronisch und muss alle 3 Monate ausgelesen werden. (Meine Anmerkung: Wie sollen dann Reisen über diesen Zeitraum möglich sein? Freiheit durch die Hintertüre entziehen?) Fortgesetzt: "Meine Recherche: Wohnmobile mit Erzulassung ab 2013 brauchen das Ding n i c h t." Zitat Ende In der Tat kann man in der Sozialverordnung BAG nachlesen: (!!Zu Ende lesen!) "....Wohnmobile dienen nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastsitzplätze. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (72Abs.2Nr.6eStVZO). Das bedeutet, dass nach der "neuen" Richtlinie des BAG, Wohnmobile mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2013 keinen Fahrtenschreiber mehr installiert haben müssen." Auszug Ende. Hier könnte auch das Missverständnis liegen: EZ vor 2013, nach 2013. Alle Betroffenen, so wie auch ich, sollten diese Argumentationen im Falle der Kontrolle parat haben, und ggf. dem Anwalt zur weiteren Verarbeitung und Verwendung übergeben. Wie soll ich mehr wissen, als diese Experten? Liebe Grüße - mit der Anregung diese Argumentationen ggf. in einem weiteren Video vorzustellen. Guido Jedenfalls wäre eine andere Regelung an Absurdität nicht zu überbieten. Ich glaube langsam, diejenigen, die sich aus der EU verabschiedet haben, lachen sich wieder einmal kaputt.
.....warum nur der Lkw...fahrer . 👍👏👏👏viele WOMOfahrer werden es nicht einsehen ...oder verstehen. Ich selbst fahre auch ab und an eines aber in den USA....und größer als die hier sind die allemal. Und die größeren haben dann auch ein E-log....und das ist gut so .
juristisch sind Freizeit Artikel wie Reit und Turnier Pferde, Boote keine Güter sondern Sportartikel und Geräte das gilt auch für private Autos. Die Verordnung bezieht sich schon vom Charakter her nur auf das Gewerbe und Gewerbliche Güter.
Ich denke die Fahrgestelle dürfen generell nicht mehr ohne Fahrtenschreiber ausgeliefert werden, da sie erst später als Wohnmobil umgeschlüsselt werden. Liebe Grüße
Also verstehe ich das so richtig, wir wollen uns ein Wohnmobil mit 3 Achser 28 Tonnen holen. Heißt Fahrerkarte und Fahrtenschreiber? Regelungen genau so wie beim Lkw mit Fahrzeiten und alle ? 4,5 Stunden Fahren und dann Pause Sonntags Fahrverbot?
Güter sind gewerblich! Und welche Güter transportiere ich denn mit dem Wohnmobil??? Mein privat genutztes Fahrrad und meine Lebensmittelvorräte sind Güter? Dann greift auch die Ladungssicherungsverordnung!
Ladungssicherung greift auch nach jedem Einkauf bei Edeka oder anderen Lebensmittelhändlern. Spass bei Seite. Ladungssicherung ist schon in der StVo geregelt
Hallo, Danke für eure Bemühungen habe Cat GPT gefragt (habe das Original kopiert und so eingestellt) EU-Vorschriften und 7,5-Tonnen-Grenze Die 7,5-Tonnen-Grenzesp 1. Privat genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen : Für privat genutzte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (z. B. Ihr Wohnmobil mit Anhänger) gibt es keine Verpflichtung zur Verwendung eines Fahrtenschreibers oder einer Fahrerkarte, auch wenn das zulässige Gesamtgewicht 7,5 Tonnen überschreitet . Die Grenze von 7,5 Tonnen gilt hier nur für Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr. 2. Gewerblich genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen : 7,5 Tonnen übersteigt , besteht im **gegewerblicher Verkehr g Das gilt auch für Mischverwendungen, z. B. wenn die Fahrt nur teilweise privat ist, aber in irgendeiner Weise mit einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt Relevante Ausnahme bei Privatnutzung: Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sagt klar, dass Fahrzeuge, die ausschließlich privat genutzt werden , nicht Fazit für Da Sie das Kein Fahrtenschreiberund **keine Fahrerkarte erforderlich , o Wichtig ist, dass die private Nutzung im Fall einer Kontrolle nachweisbar ist (z. B. durch Reisedokumente oder eine klare Erläuterung des Fahrtzwecks). Wenn Sie jedoch eine berufliche oder gewerbliche Nutzung planen, tritt die Fahrtens ALLES KLAR JETZT Braucht man wohl keine Rechtsanwälte, ADAC und Behörden mehr, nur noch die EU und AI erklärt die Welt Schönen Gruss und alles Gute
Danke für Deinen Kommentar War aber auch meinerseits nicht so todernst gemeint. Ich werde aber trotzdem keinen Fahrtenschreiber einbauen. Irgendwann ist aber auch mal gut. Jetzt kommt und ist schon so angeblich der Fahrtenschreiber Dann ab einem bestimmten Alter wohl Fahrtuechtigkeitsnachweise Dann Gesundheitszeugnisse Dann bekommt der Führerschein ein Ablaufdatum usw. usw.
Was ich nicht verstanden habe ist das mit dem Anhänger wenn mein Zugfahrzeug eine zulässige gesamt Masse von 4,08 Tonnen hat und der Anhänger eine zulässige gesamt Masse von 3,5 Tonnen hat muß dann ein Fahrtenschreiber vorhanden sein ? was ist wenn das Zugfahrzeug keinen Fahrtschreiber hat weil es den ohne Anhänger gefahren nicht braucht ? Warum muß das so kompliziert sein
@@bjornjacobs1152 ja sofern das Fahrzeug / Zugmaschine einen Fahrtenschreiber hat . Denn der war ja bis vor kurzen nicht notwendig und st es solo gefahren auch immer noch nicht .
Genau, die dürfte man dann nur mit Fahrtenschreiber nutzen. Interessiert das einen Händler? Er will verkaufen und Geld verdienen. Der Käufer ist für sein Gespann verantwortlich. Ist schon immer so. Leider, wie auch der normale Autofahrer. Er muss ständig auf dem Laufenden sein. Und die Polizei muss/soll 100erte Vorschriften kennen, die sich ständig verändern. Wer kennt denn heute noch genau die Führerscheinklassen? Ich jedenfalls nicht. Es ist einfach nur entsetzlich traurig, was uns von den Gesetzgebern zugemutet wird. Aber als Einwand: Es geht hier um die Sicherheit, gibt es einen Unterschied zwischen Fernfahrern, die viel zu lange unterwegs sind oder Wohnmobilfahrern über 7,49t? Wenn die übermüdet in ein Stauende fahren? Ja ganz schwieriges Thema.
DEN kann ich mir jetzt echt nicht verkneifen: Ganz offensichtlich herrscht auch im Bereich der sprachlichen Umsetzung von Gesetzen in Gesetzestexte ein eklatanter Mangel an Fachkräften in den dafür zuständigen Behörden. Was Euch auf jeden Fall als „nicht gewerbliche Fahrzeugführer“ erspart bleibt, sind die all 5-jährlichen nervigen Module. 😉
Hallo zusammen, denkt mal bitte daran auf welchem Fahrzeug die meisten ihren CE gemacht haben, ob Eis auf der Plane ist wie der Fahrtenschreiber funktioniert und der ganze Mist, der mit Womo fahren nichts zu tun. Wer eine Autoheckgarage hat wird auch noch betroffen sein. Mein Womo zuhause ist ein 7,5 tonner mit Fahrtenschreiber den ich demnächst verkaufe. 😅😅😅
Ich finde es gut, wenn Wohnmobile auch mit Fahrtenschreiber ausgestattet werden müssen. Es geht um die Verkehrssicherheit. Und da spielt es keine Rolle ob ein Lkw mit 7,5+ to als Plane oder Wohnmobil bewegt wird. Im Gegenteil, in aller Regel sitzen auf der Plane die Fahrer mit Erfahrung. Beim Wohnmobil sitzen in aller Regel Laien/Unerfahrene und donnern über die Autobahn. Auch Lenkzeitregelungen haben ihren Sinn. Es kann nicht sein, dass der Profi nach 4,5 h seine Pause zu machen hat, aber der Wohnmobilfahrer könnte theoretisch von Berlin bis Portugal durchfahren. Der im Wohnmobil ist dann der Rentner, der sich mit 65 einen Laster kauft und mal drauf losfährt. Und es ist mir persönlich egal, ob mir jemand "gewerblich" oder "privat" ins Auto knallt.
@@bushcraftbuddycz 😂der letzte Satz ist gut👍im Prinzip stimme ich dir voll und ganz zu, aber es würde jetzt die gesamte Womo Welt verändern. Liebe Grüße
andererseits sind die gewerblichen Fahrer doch ganz anderen Bedingungen ausgesetzt. Zeitdruck, Überarbeitung, schlechte Bedingungen… Ein Wohnmobilfahrer fährt „nur“ 3 Mal im Jahr in den Urlaub und geht doch an so eine Fahrt ganz anders ran. Aber Ansicht hast du natürlich Recht
@@user-gy5zd7me6wWenn ich so manche Videos anschaue, dann ist jeder gewerbliche Fahrer die Ruhe in Person gegen so manchen der ganz dringend und wichtig auf die Wartewiese vom Lido Venezia muss. Und wir reden immer noch von Erfahrung. Wenn der Profi seine 150 000 km im Jahr herunterspult, dann macht der sich dabei keine großen Gedanken. Der WoMo-Fahrer ohne Rundumsichtkamera und was weiß ich, hat Schweißperlen auf der Stirn. Und da wurde noch nicht der Rückwärtsgang eingelegt. Und jeder Fahrer wird müde. Kein Fahrer (besonders Wohnmobil) ist gezwungen dass er 4,5 h fährt. Man kann auch alle 10 Minuten Pause machen. Aber mit Fahrtenschreiber steht die Kiste nach 4,5 h. Und auch die Geschwindigkeit wird eingehalten. Ich hab schon manchen "Liner" an Polen-Lkw vorbeiziehen sehen. Wie erwähnt, mir geht es nicht um Schikane, sondern um die Verkehrssicherheit.
@@natontourCamping ist doch die Lust an der Veränderung? 😂 Ok, "wir sind schon seit 20 Jahren auf dem Stellplatz 313 und immer vom 3. Oktober Nachmittags bis 12. März um 9.30 Uhr". Von den Kosten sehe ich auch nicht das Problem. Da kauft man sich für zig 100 000 einen Lieferwagen mit Presspanausbau, dann wird doch noch Geld für den Fahrtenschreiber übrig sein? Ich bin beim Haco schon angegangen worden. Mir aber egal. Mir geht es um die Verkehrssicherheit und letztendlich lässt es sich nicht leugnen, dass der allerüberwiegende Teil der WoMo-Fahrer schlicht an der Grenze der Überforderung fährt. Sieht man häufig in Videos wenn man genau hinschaut. Liebe Grüße aus dem Böhmerwald
falls wir bestehen 😂 Aber mal im ernst… man weiß ja nicht was das noch alles mit sich bringt… Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, Pausen außerhalb des Fahrzeuges und und….
Guten Abend Liebe Wohnmobilist! Es stellt sich vielleicht auch die Frage nach der Zulassungsart der Fahrzeuge?! Wurde das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen oder läuft es als Firmen Fahrzeug. Wenn ich das so revue passieren lasse, haben einige Eigner von Womo‘s meistens über 7,5 to, die ich auf Campingplätzen und Stellplätze in den letzten Jahren kennen gelernt habe geäußert, dass sie ihre Fahrzeuge auf Ihre Firmen zugelassen hatten (Kosten und Abschreibungs bedingt. Das waren ca. 65 - 70 % der Fahrzeuge (ca. 90 Wohnmobilisten sagte das). Dann ist es eigentlich klar, das diese Fahrzeuge als geschäftlich gelten und dieser Verordnung unterliegen. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend ✋ Da sind dann noch andere Punkte zu beachten. Feuerlöscher, weitere Lichtzeichen/Warnlampen 2x usw. Ich denke, dass hier das ganze die betreffenden mehr beachten sollten
@@and_the_passion_for_foodDu hast richtig geschrieben „Mietmobil“ das ist komplett was anderes!! Auf eine Firma zugelassen hat nichts mit Mietmobil zu tun. Das sieht jeder Polizist im Zulassungsregister!
Ok, war etwas spät gestern. Was im Bußgeldkatalog steht ist genau so ein Blödsinn wie in der Verordnung. Beide Verfasser haben einen schlechten Job gemacht. Unglaublich!
Tja , da Braucht es dann wohl beide Karten und zusätzlich einen Dongel um alle 90 Tage das EG Kontrollgerät auszulesen, dessen Daten dann auch noch separat zu speichern sind.
Was ich nicht verstehen kann: Eine EU - VO ist ein Papier der EU, was in nationales Recht umgesetzt werden muss. Verordnungen der EU haben in den Mitgliedsstaaten keine Gesetzeskraft. Wie heißt den die nationale Gesetzesvorschrift, um die es sich hier - angeblich - dreht, die nach der VO der EU erlassen worden sein muss?
Diese ganze Verordung betrifft den "Gewerblichen Güterkraftverkehr" damit sagt die Verordung alles aus. "Nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind und für die die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt, mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit Artikel 3 und 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und auch in der Fahrpersonalverordnung (§ 18 FPersV) geregelt." da brauch ich gar nicht weiter lesen!! In einem Fahrzeug das als Wohnmobil eingetragen ist werden weder Personen noch Güter transportiert. Da liegt die Betonung auch auf transportiert bzw. Transport, oder befördern. In einem Wohnmobil wird nicht im Sinne von Gütern noch Personen transportiert bzw. befördert.
Ich geben hier mal folgende Quelle zur Ansicht: 1) Bußgeldkatalog, Infos für Fahrtenschreiber LKW; 2.) Bußgeldkatalog, LKW-Fahrerkarte beantragen: Was Sie beachten müssen. Ich denke damit ist das Thema durch. Hier ist eindeutig von gewerblicher Fahrtätigkeit die Rede. Bin mit dieser Diskussion nach 50 Jahren Fahrpraxis schon vom Glauben abgefallen. Ich denke da sind Verordnungen, mangels Sachkenntnis, falsch übersetzt, jahrelang nicht wesentlich beachtet und nun von eifrigen Beamten zum Anlass von Untersuchungen geworden. Natürlich muss man der Sache nachgehen aber auch mal bitte auch dem Teppich bleiben. Was folgt denn bei Nichtbeachten dieser Verordnung, natürlich der Bußgeldkatalog und was steht da drin?
Muss mich gerade mal selbst beantworten: Gefunden: Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV)) - 1.6 Bin leicht entsetzt 🙄...
Hallo um das Kraut jetzt mal so richtig Fett zu machen ,wir Leben in der EU aber jedes EU Land kann eigene Richtlinien erlassen ,Parken mit WOMO usw usv ,demzufolge auch die Richtlinien über 7,5 to . Das bedeutet wenn ihr in Deutschland Rechtskonform losfahrt ,heist das noch lange nicht ,das es in einen anderen EU Land immer noch so ist . Z.B. in Polen darfst du mit einem WOMO nur auf Camping oder Stellplätzen Parken ,nicht auf Öffentlichen Parkplätzen ,gilt in anderen EU Ländern übrigens auch . Wie will ich bei einer Kontrolle Nachweisen das ich die Waschmaschine ,Fahrräder Moped etz nicht im Ausland verkaufe ,dann wäre es Gewerbe . Ich bin 40 Jahre LKW Gefahren und kann einiges erzählen über die Auslegung der § durch Beamte ,Dann allen einen schönen Abend Tscüss
Ich verstehe das so das Fahrzeuge die unter 7,5 Tonnen maximaler Gesamtmasse ausgenommen sind wenn diese Privat genutzt werden wie es bei Wohnmobilen der fall ist oder man ggf nur Privat damit was auch immer Privat transportieren möchte . ist das Fahrzeug über 7,5 Tonnen zulässiges gesamt Gewicht unterliegt man dann grundsätzlich den Regelungen wie Ruhe und Lenkzeiten egal um was für ein Fahrzeug es sich handelt sprich auch Wohnmobile. Fakt ist aber das es mal wieder so geschrieben und verfaßt wurde das es schwer ist es zu verstehen und das es möglicherweise auch in einigen Punkten strittig sein kann und somit Gerichte beschäftigen kann sofern die Bußgelder es lohnenswert machen oder weiter führende strafen wie Fahrverbote . Warum muß das alles immer wieder so kompliziert sein ? hatte schon andere fragwürdige dinge erlebt die dann sonderbare Blüten getrieben hatten wie z.b. Motorrad aus Italien gekauft beim Gutachter vorgeführt dann zur Zulassungsstelle gegangen dort das Fahrzeug vorgeführt neuen brief bekommen und es entsprechend zugelassen so weit so gut. Ca. 5 Jahre später ist dann einem Polizisten etwas aufgefallen was niemandem zuvor aufgefallen war nicht mal den Prüfern bei den beiden HU . Denn im Schein und auch Brief war eine Leermasse von 205 kg eingetragen und eine zulässige gesamt Masse von sage und schreibe 206 kg macht exakt 1 kg Zuladung gewogen hatte sie sogar 218 kg war also ohne Fahrer überladen vermutlich weil vollgetankt. Maschine wurde abgeschleppt leider wurde der originale Italienische brief vernichtet der hätte vermutlich eher zum Ziel geführt die Maschine wieder auf die Straße zu bekommen. am Ende brauchte ich dann doch einen Anwalt der beim Hersteller etwas Nachdruck ausübte damit die ganz offiziell bestätigen was nun das korrekte Gewicht ist und zum anderen das es ein offensichtlicher Tippfehler gewesen sein mußte oder das schon bei der Zulassung nicht richtig geschaut wurde da der Tippfehler dann Gedanken los übernommen wurde denn richtig wäre 406Kg gewesen . Jüngst mußte ich einer Polizisten erklären was ich mit meinem Rosaroten lappen alles fahren darf und das ich völlig zurecht einen 4 Tonnen sprinter mit Anhänger gebremst fahren darf und das ich noch nicht verpflichtet bin diesen zu wechseln für mich auch irgendwie irre das heute junge Menschen einen Führerschein für Anhänger machen müssen wie ich finde völlig ohne Not das hatte doch früher auch so gut funktioniert und ich sehe keinen wirklichen unterschied zu einem ungebremsten außer beim ankuppeln das Abreißseil was die bremse auslösen soll aber im fahren ist es gleich ob nun 500kg hinten dran hängen oder 900kg das fährt sich praktisch gleich. Ich bin mittlerweile der einzige in unserer Firma der gebremste Anhänger ziehen darf und der einzige der über 3,5 Tonnen Fahrzeuge fahren darf und das nervt mich weil ich das dann ständig machen muß .
Thema 1: Es ist klar geschrieben. Nur will das keiner glauben. Also ab 7,5 ist es dumm gelaufen. Thema 2: Führerscheine kann man über das Chanchenqualifizierungsgesetz fördern lassen. Kontaktiere uns einfach mal
Lustig ist ja das du mit einem Anwalt nicht auskommst, da jeder Anwalt ja eine andere Meinung hat, da natürlich auch die Verordnung sehr schwammig ausgedrückt ist. 🤷♀️🙏
Was die Sache noch interessanter macht ist, dass man innerhalb aller fünf Jahre nun die 5 Modulschulungen machen müsste um gewerblich überhaupt fahren zu dürfen, da ja die 95 alle 5 Jahre neu eingetragen wird. Bestimmt wird es noch ergänzt und geregelt. Danke für euer Video und eure Mühen. Für mich könnte ich auch mit nem Sattelzug meinen Umzug fahren wenn ich den Fahrtenschreiber auf out of scope stelle. Wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist kann man so eine Privatfahrt nachweisen. Gruß Illo
@@illoundmops wer bei den Modulen aufpasst weiß dass diese nur für den gewerblichen Güterverkehr gelten. Also illo mal keine Angst verbreiten. Oder bekommt dir das Aquion Wasser nicht ?
@@illoundmops Richtig. Panikmacherei. Wer den alten Führerschein hat, glaube ich, kann bis 12 t Gespann fahren, OHNE GEWERBLICHE NUTZUNG. Das war schon immer so. Fartenschreiber und blaue Fahrerkarte und "fünf Jahre nun die 5 Modulschulungen machen müsst" war auch schon immer. Ich habe bis 50 Jahre einen LKW Führerschein besessen, bin jetzt 57. Ich habe nicht verlängert, weil 5 Jahre Modulschulungen anstandt. Herr Volkner gibt kein Fahrzeug raus, ohne elektronischen Fahrtenschreiber.
@@illoundmops Hallo Illo, vielen Dank 🫶🏼 Meinst du, weil du gewerblicher Kraftfahrer bist dann mit dem Sattelzug (z.B. in Deinem alten Job?) Also mal angenommen du arbeitest ganz normal von Montag bis Freitag schön mit Fahrtenschreiber. Dann willst du am Wochenende den Umzug machen und fährst privat den Sattelzug dafür. Dann müsstest du ja theoretisch den Fahrtenschreiber doch wieder aktivieren…(wie es momentan geschrieben steht). Und dann ist ja die Frage ob du überhaupt am Wochenende noch privat fahren kannst oder ob Deine Stunden schon voll sind und du gar nicht mehr fahren darfst weg. Ruhezeit. 😩
Und noch ein Video über das überflüssige Thema wo nicht's drann ist
Gesetze sind so geschrieben worden, dass die Juristen Arbeit haben, ansonsten würden sie überflüssig werden.
Bin ich froh, mein Mann ist LKW-Fahrer, er hat sowieso eine Fahrerkarte :) Das wäre sonst eine ganz schöne Aufregung :) Aber Ruhezeiten sind sowieso besser einzuhalten, schon um sich und andere nicht zu gefährden...und man will sich ja auch schon auf der Fahrt im Urlaub fühlen und nicht unendlich am Steuer sitzen ;)
Wir fahren ja unser ACTRÖSchen mit abgelasteten 18to, im Sommer und an Pfingsten noch mit Boot am Haken. Gelegentlich auch mal das Auto auf dem Anhänger mit dabei. Fahrtenschreiber ist raus und durch Dummy ersetzt. Ja das geht tatsächlich bei Actros wie auch Arocs und war auch gar kein Problem.
Wir wurden zwar schon öfter mal während der Fahrt von der Rennleitung kritisch beäugt, aber noch nie heraus gewunken. Im Gegenteil, im Sommer bekamen wir von einer Streife sogar einen Daumen hoch, nachdem sie unser Gespann offenbar während der Fahrt mobil kontrolliert hatten. Ich denke es kommt inzwischen auf das Bundesland an, wo man unterwegs ist, vor allem aber auf das jeweilige Kontrollorgan und dessen Interesse sich mit diesen seit langem schwammig formulierten Vorschriften auseinanderzusetzen. Hoffen wir nun, dass die Initiative das richtige Ergebnis für uns Camper erwirkt. Vielen lieben Dank jedenfalls dass Ihr Toto gebeten habt, Licht ins Dunkel zu bringen.
Moin und Dankeschön für das Video 👍 was aber nun noch offen ist🤔 ist ja das jeder der Beruflich auch ein Fahrerkarte benötigt nich mal so an einem Sonntag nach Hause kommen kann und dann Montags sich für seinen Arbeitgeber hinters Steuer setzen kann🤦♂. Wenn ich richtig einschätze.
Also wenn es bedeutet das ich über 7,5 t - mit oder ohne Anhänger - einen Fahrtenschreiber benötige, dann würde das ja auch bedeuten das ein Fahrzeug was von Haus aus schon mit 7,49 t angegeben ist und eine Anhängerkupplung hat auch ein fest eingebauten Fahrtenschreiber besitzen müsste. Ansonsten würde der Händler ein Fahrzeug ausliefern was zwar eine Anhängerkupplung hat aber man dürfte die nicht benutzen 🤔
@@kaihille6483 ganz genau!! Aber anscheinend wissen das die Hersteller selber nicht….?!
@@kaihille6483 Kann dann überhaupt eine Betriebszulassung erfolgen? Das scheint mir ein handwerklicher Fehler im Gesetzgebungsverfahren der EU zu sein, oder eine "Grüne Idee" durch die Hintertüre? Mehr als ärgerlich! Nur noch Blödheit oder Bosheit?
Man kann ja auch Fahrräder transportieren…. .
Oldtimer und Problem gelöst….. .
@@country-yachting Nicht bei der EU, die meinten schon Gewerbliche Fahrzeuge. Ich bin mir sicher, das hier die Deutschen Behörden mal wieder gepennt haben und das Wörtchen Gewerblich einfach mal vergessen haben.
Auch Fahrräder und Oldtimer können als gewerbliche Güter ausgelegt werden. Die Dinge fallen nicht vom Himmel. Es wird auch mit solchen Dingen gehandelt. Der Kontrollierte hat wahrscheinlich erstmal die A...-Karte. Bis dass das Gegenteil bewiesen ist.
Vielen Dank für den Beitrag👍 ich bin gespannt, wie es weitergeht!!
wir auch…. danke Klaus!
Hab es Sonntag auch gleich gegoogelt und stimme Toto zu das es so zu verstehen ist wie es die Polizei geahndet hat.
Freizeitfahrzeuge wie Wohnmobile oder Pferdetransporter sind vom Sonn und Feiertags Verbot sowie dem Ferienreisefahrverbot ausgenommen.
Wobei die eine Regelung nichts mit der Fahrtenschreiberregelung zu tun hat.
Wenn Eg kontrollgerät vorgeschrieben wäre würde auch eine Mautpflicht in Betracht kommen
Ja, Ihr Lieben, Hacos Video HAT viele Wellen geschlagen! Es gab dazu leider auch viele hässliche Kommentare (nicht gegen Harmut!) mit reichlich Halbwissen. Danke Euch und Toto für das zeitnahe Video zum Thema!! LG Gudrun (Fahrlehrer - Witwe und Wohnmobil - Fahrerin)
Ich , derzeit mit nur 4,8t unterwegs, sehe es zweischneidig. Genauso wie man die sinnlose 3,5t Grenze aufheben sollte, die viele Familien schon bei Anmietung oft gar unwissend brechen, muss man einfach den Unterschied der Gesamtmasse einmal berücksichtigen, die vielen Campern auch nicht bewusst ist. Ein Fahrzeug der Actros Klasse ist eine andere Liga wenn er unkontrolliert rollt und hier in Spanien überwintern viele, die 80 Jahre überschritten haben. Das möchte ich auch, aber gleichfalls nicht von Kollegen dann überrollt werden, der so einen Wohnboliden nicht mehr im Griff hat. Gesundheitcheck, Seh und Reaktionstest sowie auch die Einhaltung von Ruhezeiten machen schon Sinn. Ein Berufskraftfahrer muss das alles einhalten und hat allermeist große Erfahrung und Routine. Trotzdem bin ich eigentlich ein Mensch, weit ab von Regeln, Bevormundung und Regulierung. Aber Eigenverantwortlichkeit setzt bei vielen aus, wenn es um die eigenen Vorlieben geht und viele bemerken ihre Defizite gar nicht. Ich schließe mich da nicht von aus.
Liebe Grüße aus El Campello
Sven
Gesundheitscheck muss jeder C Klasseninhaber alle 5 Jahre machen, auch wenn kein Berufskraftfahrer ist.
Und wenn ich Berufskraftfahrer bin kann ich mit dem Wohnmobil nicht in den Urlaub fahren, da ja die Fahrerkarte meine Lenk- und Arbeitszeit aufzeichnet und mir dann die entsprechende Freizeit fehlt.
@@StuessiC so ist es, es sei den Sie legen nach Dienstende Ihre wöchentliche Ruhezeit ein. Danach können Sie in den Urlaub fahren. Aber ... Bitte auf die 90 Stunden (Doppelwoche) achten 😉
Gilt ja nur mit Anhänger. Muss jeder sein Auto mitnehmen
@@hermanndietrich4341 und was ist mit E-Biks Champing zubehör im Heck ? auch Gewerblich
Das ist ja genau das Problem , es wird halt im Gesetzestext nicht unterschieden ob gewerblich oder nicht.@@DjDietze100
@@hermanndietrich4341Das stimmt so nicht ganz, hat das Womo ein zGg von mehr wie 7,49t und einen größeren Heckstauraum oder einen Fahrrad-/ Motorradträger dann wäre wohl selbst ein transportiertes Kinderfahrrad ein "Gut" im Sinne dieses Gesetzes.
Absolut sinnfrei das Ganze.
Obwohl es uns mit unseren 3,5 t nicht betrifft, finde ich es ein sehr interessantes Thema und bin gespannt, auf die endgültige und klare Entscheidung. Habe das Video von HACO nämlich auch schon gesehen. Liebe Grüße...
Mal schauen, was am Ende des Tages dabei rauskommt. Danke, dass Ihr Euch zur Klärung einsetzt.
Dank an euch drei für die vorab Information, da wird ja noch viel Wasser dem Rhein runter fließen, bis hier eine Sondergenehmigung erfolgen kann Querstrich wird. Liebe Grüße aus Berlin
wohl wahr… danke und liebe Grüße
Danke für dieses Video. Aber das würde ja bedeuten das jemand der den FS Klasse CE immer wieder erneuert um zum Beispiel Wohnmobile über 7,5 Tonnen zu fahren, auch die 95 im Führerschein braucht das er Gewerblich tätig sein darf und die Module der Berufskraftfahrerweiterbildung Regelmäßig machen muß. Das kann aber keiner bekommen der die Berufskraftfahrerweiterbildung nicht für den Gewerblichen Verkehr gemacht hat ( vier Wochen mit anschließender Prüfung bei der Industrie und Handelskammer) denn nur dann kann er mit den Modulen ( 5 Tage mit 8 Zeitstunden in Fünf Jahren) weiter den LKW oder in diesem Fall das Wohnmobil fahren. Denn wenn das alles so durchgeführt wird wie es aussieht hängt da viel mehr dran. Denn wenn jemand dazu verdonnert wird einen Fahrtenschreiber ein zu bauen, darf er ja Güter Transportieren. Bei diesem Argument müsste er eben diese 95 im Führerschein haben um das zu dürfen. Na ja bisschen viel gell?
Die Befrufskraftfahrerqualifikation bleibt beruflich
Es gibt keine 95 mehr im Führerschein. Der FQN ist eine extra Karte. Gewerblich hast du 3 Karten. Führerscherin, FQN und Fahrerkarte. Wer einen ADR Schein hat braucht nur 4 Module. ADR zählt da mit als ein Modul.
Wir in der Schweiz ab 7.5T Fahrtenschreiber 3.5T mit Hänger nicht aber nicht über 7.5T.
7.5T mit Händer JA.
EV. Sonntag und Feiertage wie ein Car oder für euch Reisebus. Die Maut in der Schweiz wurde auch angepasst, leider.😢
Danke fürs Video
Strassengesetz Schweiz wird ja eh an der EU angepasst aber ev. Ausführlich geschrieben, viel Glück beim Suchen ab 10T LKW oder Car, Reisemobile
Das Problem in Österreich wäre das bei der Asfinag bei Wohnmobilen der Anhänger frei mitgenommen werden kann und auch das überholverbot für LKW nicht gilt.
Ich denke es gibt da eine Lösung der
OUT - Betrieb bedeutet dabei: Die Fahrt erfolgt nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006, die Aufzeichnung im OUT - Betrieb werden auf der Fahrerkarte gespeichert und dienen gegenüber der Kontrollbehörde als Nachweis.
Da privatfahrten laut Verordnung ja erlaubt sind, kann der Tacho ja dauerhaft im Out Modus betrieben werden.
Das Kontrollgerät und auch die Fahrerkarte würden dann zwar aufzeichnen. Aber da dies eine "privat Fahrt " war zählt dies nicht bei der Lenk und Ruhezeit.
Ich würde so verfahren
Aber nicht über die besagten 7,5 Tonnen.
Immer öfter sieht man bei einem Überholverbotsschild für LKW den Hinweis "ausgenommen Wohnmobile". Genauso könnte es der Gesetzgeber in seinem Entwurf auch praktizieren.
Deswegen liegen auch soviele Spiegel auf der Autobahn wen ich so eine WOMO 2-3 wochen in jahr bewege wirde ich freiwillig dahinter bleiben weil einfach das handling und Erfahrung fehlt
Was dann auch die Schilder überflüssig machen würde
Ziemlich einfach. Ab 7,49t muss ein Fahrtenschreiber verbaut sein. Fahrerkarte nur verpflichtend falls gewerblich genutzt.
Bei Gespanne über 7,49t Gesamtgewicht kann es schwierig werden, weil:
1. Zugfahrzeug, Anhänger und Fahrzeug auf Anhänger privat zugelassen auf ein und die selbe Person -> keine Fahrerkarte
2. Fahrzeug auf Anhänger gewerblich genutzt oder Firmenwagen: Gütertransport -> Fahrerkarte
3. Anhänger mit Güter drauf (Fahrräder, Pferde etc.): Gütertransport -> Fahrerkarte
Gilt nur in Deutschland diese Regelung, d.h. wenn man die Güter oder Firmenfahrzeug erst nach der deutschen Grenze aufschnallt, kein Problem. Aber wenn man eine Fahrerkarte hat, gelten die Lenk und Ruhezeiten EU weit.
Gerade in Hessen wird kontrolliert. Bayern hält sich dazu noch recht still.
Bei weiteren Fragen gerne an mich stellen.
Bei erhaltener Strafe sollte man einfach Klage einreichen. Dann werden hier Grundsatzurteile gemacht.
Typisch deutsch, kann man nicht privat und beruflich trennen. Einfach klarer beschreiben. Immer dieses Beamten deutsch🙄!
Toll das ihr alles so entspannt seht, mein Mann würde gleich wieder in Panik ausbrechen 🤣
Bin gespannt wie es ausgeht🤗🍀
Gute und Präzise Zusammenfassung. Danke.
Ich würde bei einem entsprechendem Bußgeldbescheid direkt den Klageweg gehen.
Denn meines Erachtens ist die gesamte Verordnung für den gewerblichen Zweck vorgesehen und geschrieben. Daher finde ich den Punkt 3 ebenfalls als Grauzone und nicht eindeutig genug.
Hätte der Gesetzgeber oder die EU explizit die schweren Wohnmobile inkludieren wollten, würde das meines Erachtens aus der Verordnung hervor gehen. Die LKW Mautverordnung ist hier bspw sehr eindeutig und frei von Missverständnissen. Hier sind bspw auch wortwörtlich die Pferde ausgenommen.
@@Gisi506 warum? Ruhezeiten sollten auch privat eingehalten werden. Oder erst recht hier. ja, es ist schon doof, dass man da eine Fahrerkarte benötigt... Besser wäre es, wenn das alles autark ohne unser Zutun geschehen würde. Reinsetzen, losfahren und damit hat es sich. Als privater fährt man selten 8 Stunden am Stück.
@@WheelsOnTravel-baumi3 das ist gänzlich falsch. Fahrtenschreiber ist erst ab 7,5 to verpflichtend, alles darunter fällt unter die Ausnahmeregelung, finden Sie im Abschnitt (h) der EU Verordnung. Ab 7,5to macht der Gesetzgeber keinen Unterschied mehr - ab da ist ein Digitaler Fahrtenschreiber für alle Fahrzeuge ab 7,5to verpflichtet. Hier zählt nur das Gewicht.
@@Gisi506 bis 7499,99 kg privat - ab 7500kg ist es gewerblich.
Das Problem dabei ist, dass wenn man z.B. einen Anhänger mit einem PKW drauf anhängst, befördert man ja „Ware“ im weitesten Sinne. Nur halt nicht gewerblich. Heutzutage wenn man fragt sind 90% der „Güterbeförderungen“ „privat“. So umgeht man zum Beispiel gerne mal Lizenzpflichten im Gewerbe.
Achtung! Die Ferienreiseverordnung gilt an bestimmten Samstagen (und auch nur für bestimmte Strecken), das Sonntagsfahrverbot gilt an Sonntagen und Feiertagen.
sozialvorschriften? dann also auch Übernachtungen in geeigneten Unterkünften außerhalb des Fahrzeugs?
was das alles mit sich bringt…. ist die große Frage 😬
Nein, das ist ausgenommen beim Wohnmobil! Nur an die Lenk und Ruhezeiten halten. Auch das Sonntagsfahrverbot gilt dann nicht usw.
Dann dürften Wohnmobile über 7,5 t ohne EG Kontrollgerät nicht zugelassen werden, da in der ZB 1 der Hinweis mit EG Kontrollgerät fehlt. Irrsinn.
Wenn ihr das Thema breit klopft wird bald jeder Polizist bescheid wissen 🙈
Ist es in der heutigen Zeit möglich ein Thema nicht breit zu klopfen, das wäre mir neu? Es ist doch richtig und wichtig das Klarheit in die Verordnung kommt, da nützt Schweigen auch nichts.
Hallo ansonsten wie schon erwähnt für die Zeit der Klärung ein Fahrtenbuch führen wenn man über die 7,5 Tonnen kommt und hoffen das dieses Thema schnell geklärt wird.
Meiner Meinung nach erstmal viel Wind um nichts. Wie ihr schon sagt, die Verordnung gibt es ja nicht erst seit gestern. Und ich glaube nicht, dass die Polizei deswegen Wohnmobile >7,5t anhalten würde - die haben besseres zu tun.
Der Abschnitt mit den Ausnahmen, suggeriert tatsächlich, dass nur Wohnmobile
@@maltevo3802 glaube ich nicht, denn auch die so genannten Polensprinter müssen ne Fahrerkarte haben. Noch ist es auslegungssache des Beamten und die Verordnung spricht derzeit dann für den Fahrtenschreiber. Mann müsste sehen wie gerichte entscheiden.
Bedenken sollten wir aber das wir momentan ein geltendes Eu Recht haben welches nur durch die Zustimmung aller geändert werden kann.
Selbst wenn Deutschland es nicht ahnden wird hast du im Ausland wieder ein Problem
Streng genommen müssten auch Güter, die im Fahrzeug befördert werden, dann wie im gewerblichen Güterkraftverkehr bewertet werden, sobald das zGG die 7,5 t Grenze überschreitet. Also auch Lebensmittel für den Eigenverbrauch, sofern sie verschlossen und neuwertig verpackt mitgeführt werden. Das wäre wirklich konträr zu den jahrelang beschriebenen und gelehrten Regeln. Augenfällig sind derzeit nur die 7,5 Tonner mit Anhänger. Obwohl auch die eigentlich rein privat unterwegs sind und ihren PKW ausschließlich persönlich nutzen.
Fahrzeuge die ohne Fahrtenschreiber ausgeliefert wurden, bzw. werden sind somit nicht verkehrstauglich und dürften auch nicht zugelassen werden. Es würde ja dann eine zugesicherte Eigenschaft (kann ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen...) fehlen.
Eine Fahrerkarte funktioniert nicht ohne Unternehmenskarte. Wo soll man das als Private Man kriegen?
Brief der Böherden - ganz klare Antwort- Schaue bei UA-camr: "Hartmut Conrad"
Und du glaubst was dort zitiert wurde?
Hat sich schon einmal Jemand gefragt, wie die Wohnmobile zugelassen sind? Viele lassen Wohnmobile auf eine Firma zu (Eigene Firma oder Tochter oder Sohn usw.). Das wird gemacht, um steuerlich die Wohnmobile und Anhänger abzusetzen. Das ist dann gewerblich. Ist das Wohnmobil und der Trailer auf eine Privatperson zugelassen, dann ist das Privat. Ist doch logisch.
@@DirkHeese Das ist völlig egal auf wenn das Fahrzeug zugelassen ist, Fakt ist das die Verordnung alle Fahrzeuge über 7,5 t anspricht.
@@natontour Seht Euch dazu die Beschreibung zur "Die Fahrerkarte" an. Ist nur für den gewerblichen Einsatz. Wozu dient die Fahrerkarte?
Auf der Fahrerkarte werden alle Tätigkeiten eines Fahrers im gewerblichen Güterverkehr gespeichert. Sie dient damit unter anderem auch der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten. Ihr redet Euch Alle heiß.
Auch noch ein Theme ist die Ladefläche! Wenn die Anteilsmässig zu gross ist, wird aus dem Wohnmobil ein LKW. Betroffen könnten Selbstausbauer sein oder auch solche Womos mit der grossen Heckgarage. Ob die Staufächer und die Schränke auch berechnet werden....Prüft doch dies auch noch. Es gibt immerhin "Gewerbler" welche mit einem Wohnmobil Transporte durchführen und so die Steuern/LSVA umgehen. Andere lassen den LKW auf 30/40Km/h begrenzen und fahren dann auch mit einem 30-Tonnen LKW Steuerfrei (CH)...Viel Spass mit den Gesetzestexten dazu 🙂
Das Thema ist auch bei der Maut zu berücksichtigen. Auch für Wohnmobile die so eingetragen sind, greift das ab 3,5t. Fundstelle ist eine Klarstellung beim ADAC die exakt dieses Thema benennt.
Unser Alkoven ist 25 Jahre alt und wiegt zulässig max 3,15t 😅 also eure Sorgen haben wir nicht 😊 Trotzdem wünschen wir Euch ganz viel Spaß bei der Verwirklichung Eures Traumes❤
Du musst dann wahrscheinlich auch die ganzen Module machen. Die müssen wohl regelmäßig wiederholt werden und kosten auch Zeit und Geld. Liebe Grüße. Axel
Wenn ein Mobilebauer aber ein Fahrzeug rausbringt wo es gesetzlich erlaubt ist eine Anhängerkupplung dran zu bauen dann muss er aber von vornherein bei einem Fahrzeug wo eine Anhängerkupplung angebaut wird einen Fahrtenschreiber oder ein EG Lesegerät einbauen
Wer kennt denn nicht den Passierschein a38 aus dem Asterix comic 😂
Tim kannte ihn nicht, unglaublich oder?? 😂
Ich habe es heute geschafft, bin nun stolze CE Führerscheinbesitzerin 😍 ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg und alles liebe! 🫶🎄
Herzlichen❤️Glückwunsch und vielen Dank 🫶🏻
Willkommen im Club. Hier steht ein Langholzlaster. Wollen wir mal durch den Wald fahren? 😂
Herzlichen Glückwunsch 🎉
Hallo ihr lieben …. Alles wird komplizierter
Was sagt die Formen Morelo etc. dazu, deren Fahrzeuge haben meist eine Ahk verbaut.
Gute Frage! Das werden wir mal ansprechen👍Danke
@@natontour Danke für die Antwort, ich habe die Frage auch an German Television gestellt, die haben anscheinend gute Verbindungen zu den Herstellern.
Bei den Vorschriften für LKW über 7,5 t geht es am Ende um Sicherheitsvorschriften und da spielt es keine Rolle ob ein übermüdeter „gewerblicher“ Lenker oder ein privater Lenker ins Stauende reinbrettert. Wer meint als Wohnmobil einen LKW bewegen zu müssen für den sollen auch alle Vorschriften gelten die ansonsten für LKW gültig sind.
Aus verschiedenen Gründen habe ich dazu eine andere Meinung. Der Statistik nach, gibt es dieses Sicherheitsrisiko oder Problem gar nicht. Wie viele große Wohnmobile verursachen schwere Auffahrunfälle durch Übermüdung. Ich kenne die Zahl nicht. Aber wir kennen alle diese Zahl nicht, da sie so sehr verschwindend klein ist. Ansonsten wüssten wir (bzw die Medien) davon. Die Fahrerkarte dient außerdem vornehmlich dem Arbeitszeitgesetz und dem Wettbewerbsschutz der innländischen Fahrer. Beispielsweise unterliegen deutsche Fahrer automatisch einem Arbeitsschutz und Arbeitszeiten. Fahrer aus anderen Ländern (bspw Außereuropäisch) möglicherweise nicht. Dies bietet einen massiven Wettbewerbsvorteil für ausländische Speditionen. Um den Markt den deutschen oder auch anderen EU Länderregelungen anzupassen gibt es die einheitliche Kontrollgeräteverordnung. Der Sicherheitsaspekt ist dabei nur ein Nebenaspekt. Denn man schlisst damit nicht aus, das Fahrer weiterhin übermüdet, abgelenkt oder alkoholisiert sind.
Des weiteren würde ja dann ludiontour Sonntags nicht mehr womo fahren, wie wir alle über 3.5tonnen auch nicht
Schade das ludiontour scheinbar keine Ahnung hat.
@@BilboGates es geht bei der Thematik um Fahrzeuge und Gespanne die schwerer als 7,5 t sind.
Frauen an den Lkw Führerschein dann können die Aldi Lidl und Co beliefern und wenn die dann mal im Urlaub fahren können Sie ihren Mann beim Fahren abwechseln so ist man schneller als die Konkurrenz auf dem überfüllten Campingplatz
Hm, ich sehe das etwas kritisch. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, müsste eine Änderung von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden. Das macht den Prozess oft langwierig und kompliziert, da die Interessen der einzelnen Länder teils stark voneinander abweichen können.
Schöne Grüße aus Köln
@@dacapo7234 sehe ich auch so, etwas langwieriger….🙈
@German Television hatte auch eben ein Live zu dem Thema....schaut mal rein...
German Television ist eine Firma und setzt das Fahrzeug steuerlich über die Firma ab. Also gewerblich!
@@DirkHeese 🤔
Ja .....das weiß ich ....der hat generell ein Live zum Thema gemacht und nicht das er betroffen ist...
@@truckerpepe1Sven betreibt einen TV/Radio Sender. Er ist ausgenommen
Bin mir sicher, dass jeder Polizist diese Verordnungen kennt.😜
Kommt doch mal zum Thema.
Dann gehe ich den Ausnahmeregelungsweg, melde mich als TV Sender an, bekomme noch einen Presseausweis und kann dann sogar überall stehen. 😂
gute Idee 🤣
Ich verrate euch ein Geheimnis: Die Juristen welche dieses Gesetz geschrieben haben waren einfach zu blöd es vernünftig zu schreiben😉
😂das kommt aber häufiger vor 🤣
Dann sollen sich die Hersteller der Bigschiffe mal zusammen tun und eingabe machen
Ich habe das Video von Haco auch gesehen, aber es gibt ja wohl keine eindeutige Antwort 😆 liebe Grüße ❤
Wenn Wohnmobile als Fahrzeugkombinatonen > 7,5t unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, wird es auch wegen der wöchentlichen Ruhezeiten interessant, welche natürlich für 28 Tage aufgezeichnet werden müssen. ;-)
Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
(8) Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, dürfen nicht in einem Fahrzeug verbracht werden.
Sie sind in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen.
Alle Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs werden vom Arbeitgeber getragen.
mittlerweile müssen der aktuelle Monat und die beiden letzten Monate schon mitgeführt werden....
Der TÜV sagt , privat keine Fahrtenschreiber Prüfung nur Gewerbe
jede offizielle Stelle tätigt eine andere Aussage…. es ist unglaublich
Bei gewerblichem Transport würden ja auch die "Module" anfallen.
Aber nur bei gewerblich. Wir fahren ja nicht gewerblich 😅
Meine Frage: wenn ich auf dem Anhänger oder in einer Garage im Fahrzeug drin ein LEASING Fahrzeug befördere , macht man dann einen gewerblichen Transport denn das Fahrzeug ist ja Eigentum der Leasingfirma ?
Das unterscheidet man nicht mehr. Kannst du auch kaufen 🙃. Mietfahrzeug mit Fahrer, da muss der Fahrer sich an die Lenk und Ruhezeiten halten. Ergibt sich aus der Fahrpersonalordnung. Du kannst dich ja dann zurücklehnen. Hast ja einen Fahrer
Die erste 🥳hab ich jetzt ein Wohnmobil gewonnen 😂😂liebe Grüße und Bussal aus Bayern
😂🫶🏻🥳
Einschätzung von unseren Anwalt: ohne Fahrtenschreiber geht nicht wenn der Zugfahrzeug ohne Anhänger über 7,489 t. liegt oder wenn die Zugfahrzeug + Anhänger über 7,489 t. liegt. Problem länger bekannt, der hat mehrere Mandanten in diesen Bereich. Richtig Teuer wird in Italien wenn man erwischt wird. In Deutschland ist relativ Günstig Strafen liegen nur bis 2500 Euro pro Fall jedoch darf man nicht weiter fahren nur auf Hacken von einem Abschleppunternehmen.
Geil und habt ihr schon mal an das Sontagsfahrverbot gedacht 😂Gruß Opa hermann
Super Video, wie immer bei meiner Lieblingschaosfamilie,
Hinzu kommt ja dann auch noch,dass Fahrer über 50 eine ärztliche Bescheinigung für die Tauglichkeit brauchen ...
Ich sage euch nur eins Fahrtenschreiber u.Fahrerkarte❗️❗️
Wer soll denn dann die Fahrerkarte auslesen
Richtig, und wie will man überhaupt die Fahrerkarte stecken, ohne das EU Kontrollgerät vorher mittels Unternehmerkarte anzumelden? Meines Wissens funktioniert das nicht und eine Privatperson bekommt keine Unternehmerkarte.
Das sontags fahrverbot gilt nicht für privat verkehr. War privat mit ein 19tonner sontags unterwegs fur ein umzug und die Balm hat mich naturlich controliert aber ich durfte ohne folgen weiter fahren wegen es privat fahrt war
8:50 Wie geil ist das denn? Wenn der Staat auf einen Verein verweist wenn er selbst seine eigenen Gesetze nicht versteht 😂
Ich finde diese Regeln gar nicht mal soo verkehrt, die Lenk- und Ruhezeiten bzw. die Intention zu den Lenk- und Ruhezeiten ist gewerblich oder privat ja herzlich egal. Ist halt blöd, dass früher mal da unterschieden wurde im Gesetz.
In der Konsequenz würde das auch bedeuten, dass ein Wohnmobilfahrer Ü-7,5t eine Wochenruhezeit von 45 Stunden einhalten müsste. Und die darf er gar nicht im Fahrzeug verbringen…
Die Aussage in des Polizisten war aber auch, er hält jetzt alle an, damit endlich jemand klagt!!!
Auch er will das Thema geklärt haben.
Und warum geht er dann nicht den Dienstweg und wühlt sich da durch?
Freund und Helfer ?!?
@ weil der Dienstweg den Gesetzestext auch nicht ändert
Moin Ihr Zwei! Heißes Thema, (vor allem die Fahrerkarte, die alle 3 Monate auszulesen wäre) von dem wir leider auch betroffen sind. Folgendes hatte ich recherchiert und bei Haco als Kommentar abgegeben:
Hallo Hartmut!
Vielleicht sollte man den ADAC sowie diejenigen die behaupten, der Fahrenschreiber sei erforderlich, einmal mit folgenden Argumenten und Fakten zur Stellungnahme zwingen!!!
Ich werde notfalls den Klageweg zu Ende beschreiten, - soweit es meine Rechtsschutzversicherung tragen wird. Alleine das Auslesen der Fahrerkarte alle 3 Monate, steht meiner Reisefreiheit schädlich und unberechtigt im Wege, - kann wegen des verfassungsrechtlichen Freizügigkeitsversprechens nicht richtig sein.
Antwort von einem LKW Fahrlehrer von gestern (ohne Gewähr):
"Nein, Lenk- und Ruhezeiten gemäß der EU-Verordnung 561/2006 finden keine Anwendung auf privat genutzte Wohnmobile, unabhängig von deren zulässigem Gesamtgewicht (zGG) oder der Tatsache, ob ein Anhänger mitgeführt wird.
Begründung:
Die EU-Verordnung 561/2006, die Lenk- und Ruhezeiten regelt, gilt für den gewerblichen Güter- und Personentransport, nicht aber für privat genutzte Fahrzeuge. Dies bedeutet:
• Solange das Wohnmobil ausschließlich für private Zwecke genutzt wird (z. B. Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten), fällt es nicht unter diese Regelung.
• Auch bei einer zGG von über 7,5 Tonnen und einem Anhänger ist die private Nutzung ausschlaggebend.
Ausnahme:
Sollte das Fahrzeug oder der Anhänger für gewerbliche Zwecke (z. B. Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt) verwendet werden, dann greifen die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.
Tipp: Es ist ratsam, bei Fahrten stets einen Nachweis über die private Nutzung (z. B. Reiseplan oder Zielbeschreibung) mitzuführen, um Missverständnisse bei einer Kontrolle zu vermeiden."
Zitat Ende.
Ferner recherchiert (auch ohne Gewähr) - einen "Tüv Prüfer" befragt:
"Der Paragraph 57a der StVZO spielt da die Rolle. Wurde meiner Recherche nach das letzte Mal am 03.07.2021 geändert. Dann spielt das BAG eine Rolle (Bundesamt für Güterverkehr).
Ein solches Gerät, das du aus meiner Recherche heraus nicht einbauen mußt, zwingt dich zur Benutzung einer Fahrerkarte. Ist elektronisch und muss alle 3 Monate ausgelesen werden.
(Meine Anmerkung: Wie sollen dann Reisen über diesen Zeitraum möglich sein? Freiheit durch die Hintertüre entziehen?)
Fortgesetzt: "Meine Recherche: Wohnmobile mit Erzulassung ab 2013 brauchen das Ding n i c h t." Zitat Ende
In der Tat kann man in der Sozialverordnung BAG nachlesen: (!!Zu Ende lesen!)
"....Wohnmobile dienen nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastsitzplätze. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (72Abs.2Nr.6eStVZO). Das bedeutet, dass nach der "neuen" Richtlinie des BAG, Wohnmobile mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2013 keinen Fahrtenschreiber mehr installiert haben müssen." Auszug Ende.
Hier könnte auch das Missverständnis liegen: EZ vor 2013, nach 2013.
Alle Betroffenen, so wie auch ich, sollten diese Argumentationen im Falle der Kontrolle parat haben, und ggf. dem Anwalt zur weiteren Verarbeitung und Verwendung übergeben. Wie soll ich mehr wissen, als diese Experten?
Liebe Grüße - mit der Anregung diese Argumentationen ggf. in einem weiteren Video vorzustellen.
Guido
Jedenfalls wäre eine andere Regelung an Absurdität nicht zu überbieten. Ich glaube langsam, diejenigen, die sich aus der EU verabschiedet haben, lachen sich wieder einmal kaputt.
.....warum nur der Lkw...fahrer . 👍👏👏👏viele WOMOfahrer werden es nicht einsehen ...oder verstehen. Ich selbst fahre auch ab und an eines aber in den USA....und größer als die hier sind die allemal. Und die größeren haben dann auch ein E-log....und das ist gut so .
Gewerbliche Transporte über 3,5 t unterliegen der Lizenzpflicht. Güterkraftverkehrslizenz.
Hallo zusammen ....wie sieht es mit den Mautgebühren aus über 7,5 t ? ..... ein neuer Anstoß zum Nachdenken ...liebe Camper
das haben wir eben tatsächlich auch noch diskutiert… Gute Frage!!
Na ja, es geht ja darum dass damit die Verkehrsinfrastruktur erhalten und erweitert werden soll. Wo genau fahren Wohnmobile?
Also doch wieder Urlaub im Ferienhaus in Dänemark 😂
Passierschein A38, weis nicht frag bei der Auskunft. 😂
Yesss 😂
😂😂😂 jaa, so fühlt man sich
Das verrückte Verwaltungshaus. Hier würde man auch EU Parlament sagen. Haben sich schon von dem neuen Rundschreiben gehört😅😅😅
@markusmarx9358 😂 freut mich sehr, dass ihr das noch kennt.
Gehört ja fast zur Allgemeinbildung 😂
Ich spiele Tim das gleich vor 🤪
Genau, Asterix und Obelix ... ich bin nicht dick 😂
juristisch sind Freizeit Artikel wie Reit und Turnier Pferde, Boote keine Güter sondern Sportartikel und Geräte das gilt auch für private Autos. Die Verordnung bezieht sich schon vom Charakter her nur auf das Gewerbe und Gewerbliche Güter.
Also bei STX (WOMO) ist immer serienmäßig ein Fahrtenschreiber installiert... benützt habe ich ihn noch nie 🤔🫣😉
Ich denke die Fahrgestelle dürfen generell nicht mehr ohne Fahrtenschreiber ausgeliefert werden, da sie erst später als Wohnmobil umgeschlüsselt werden. Liebe Grüße
Also verstehe ich das so richtig,
wir wollen uns ein Wohnmobil mit 3 Achser 28 Tonnen holen.
Heißt Fahrerkarte und Fahrtenschreiber?
Regelungen genau so wie beim Lkw mit Fahrzeiten und alle ? 4,5 Stunden Fahren und dann Pause
Sonntags Fahrverbot?
Alles korrekt, bis auf das Sonntags-Fahrverbot.
Das gilt wohl tatsächlich nur für Gewerbliche Fahrten…
@@natontour Da werden viele Sagen nein danke dann.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
@@natontour Außerdem (wurde auch so vorgelesen) gilt es nur für LKW und ein M1 ist nun mal kein LKW
Ich kaufe ein „e“ und jetzt sagt nicht, Ihr habt keins über. Nehmt das aus dem Videotitel, das ist da eh über 😉
😂Danke 🫶🏻🙈
Güter sind gewerblich! Und welche Güter transportiere ich denn mit dem Wohnmobil??? Mein privat genutztes Fahrrad und meine Lebensmittelvorräte sind Güter? Dann greift auch die Ladungssicherungsverordnung!
Ladungssicherung greift auch nach jedem Einkauf bei Edeka oder anderen Lebensmittelhändlern. Spass bei Seite. Ladungssicherung ist schon in der StVo geregelt
Hallo, Danke für eure Bemühungen habe Cat GPT gefragt (habe das Original kopiert und so eingestellt)
EU-Vorschriften und 7,5-Tonnen-Grenze
Die 7,5-Tonnen-Grenzesp
1. Privat genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen :
Für privat genutzte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (z. B. Ihr Wohnmobil mit Anhänger) gibt es keine Verpflichtung zur Verwendung eines Fahrtenschreibers oder einer Fahrerkarte, auch wenn das zulässige Gesamtgewicht 7,5 Tonnen überschreitet .
Die Grenze von 7,5 Tonnen gilt hier nur für Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr.
2. Gewerblich genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen :
7,5 Tonnen übersteigt , besteht im **gegewerblicher Verkehr g
Das gilt auch für Mischverwendungen, z. B. wenn die Fahrt nur teilweise privat ist, aber in irgendeiner Weise mit einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt
Relevante Ausnahme bei Privatnutzung:
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sagt klar, dass Fahrzeuge, die ausschließlich privat genutzt werden , nicht
Fazit für
Da Sie das
Kein Fahrtenschreiberund **keine Fahrerkarte erforderlich , o
Wichtig ist, dass die private Nutzung im Fall einer Kontrolle nachweisbar ist (z. B. durch Reisedokumente oder eine klare Erläuterung des Fahrtzwecks).
Wenn Sie jedoch eine berufliche oder gewerbliche Nutzung planen, tritt die Fahrtens
ALLES KLAR JETZT
Braucht man wohl keine Rechtsanwälte, ADAC und Behörden mehr, nur noch die EU und AI erklärt die Welt
Schönen Gruss und alles Gute
ChatGPT wäre jetzt keine Grundlage für mich
Danke für Deinen Kommentar
War aber auch meinerseits nicht so todernst gemeint.
Ich werde aber trotzdem keinen Fahrtenschreiber einbauen.
Irgendwann ist aber auch mal gut.
Jetzt kommt und ist schon so angeblich der Fahrtenschreiber
Dann ab einem bestimmten Alter wohl Fahrtuechtigkeitsnachweise
Dann Gesundheitszeugnisse
Dann bekommt der Führerschein ein Ablaufdatum
usw. usw.
Die originale Fassung der Verordnung in englisch anfordern, vielleicht ein Übersetzungsfehler 🤔
Unsere Bürokratie ist und bleibt ein Graus . Ihr armen
Was ich nicht verstanden habe ist das mit dem Anhänger wenn mein Zugfahrzeug eine zulässige gesamt Masse von 4,08 Tonnen hat und der Anhänger eine zulässige gesamt Masse von 3,5 Tonnen hat muß dann ein Fahrtenschreiber vorhanden sein ? was ist wenn das Zugfahrzeug keinen Fahrtschreiber hat weil es den ohne Anhänger gefahren nicht braucht ? Warum muß das so kompliziert sein
Ja Kombinationen über 7,49 to benötigen einen Fahrtenschreiber.
Ist man ohne Anhänger unterwegs, stellt man den Tachographen auf out of scope
@@bjornjacobs1152 ja sofern das Fahrzeug / Zugmaschine einen Fahrtenschreiber hat . Denn der war ja bis vor kurzen nicht notwendig und st es solo gefahren auch immer noch nicht .
Genau, die dürfte man dann nur mit Fahrtenschreiber nutzen. Interessiert das einen Händler? Er will verkaufen und Geld verdienen. Der Käufer ist für sein Gespann verantwortlich. Ist schon immer so. Leider, wie auch der normale Autofahrer. Er muss ständig auf dem Laufenden sein. Und die Polizei muss/soll 100erte Vorschriften kennen, die sich ständig verändern. Wer kennt denn heute noch genau die Führerscheinklassen? Ich jedenfalls nicht. Es ist einfach nur entsetzlich traurig, was uns von den Gesetzgebern zugemutet wird. Aber als Einwand: Es geht hier um die Sicherheit, gibt es einen Unterschied zwischen Fernfahrern, die viel zu lange unterwegs sind oder Wohnmobilfahrern über 7,49t? Wenn die übermüdet in ein Stauende fahren? Ja ganz schwieriges Thema.
DEN kann ich mir jetzt echt nicht verkneifen: Ganz offensichtlich herrscht auch im Bereich der sprachlichen Umsetzung von Gesetzen in Gesetzestexte ein eklatanter Mangel an Fachkräften in den dafür zuständigen Behörden. Was Euch auf jeden Fall als „nicht gewerbliche Fahrzeugführer“ erspart bleibt, sind die all 5-jährlichen nervigen Module. 😉
Peak Knowledge und DDoS im echten Leben.😂
Hallo zusammen, denkt mal bitte daran auf welchem Fahrzeug die meisten ihren CE gemacht haben, ob Eis auf der Plane ist wie der Fahrtenschreiber funktioniert und der ganze Mist, der mit Womo fahren nichts zu tun.
Wer eine Autoheckgarage hat wird auch noch betroffen sein.
Mein Womo zuhause ist ein 7,5 tonner mit Fahrtenschreiber den ich demnächst verkaufe. 😅😅😅
Ich finde es gut, wenn Wohnmobile auch mit Fahrtenschreiber ausgestattet werden müssen. Es geht um die Verkehrssicherheit. Und da spielt es keine Rolle ob ein Lkw mit 7,5+ to als Plane oder Wohnmobil bewegt wird. Im Gegenteil, in aller Regel sitzen auf der Plane die Fahrer mit Erfahrung. Beim Wohnmobil sitzen in aller Regel Laien/Unerfahrene und donnern über die Autobahn. Auch Lenkzeitregelungen haben ihren Sinn. Es kann nicht sein, dass der Profi nach 4,5 h seine Pause zu machen hat, aber der Wohnmobilfahrer könnte theoretisch von Berlin bis Portugal durchfahren. Der im Wohnmobil ist dann der Rentner, der sich mit 65 einen Laster kauft und mal drauf losfährt.
Und es ist mir persönlich egal, ob mir jemand "gewerblich" oder "privat" ins Auto knallt.
@@bushcraftbuddycz 😂der letzte Satz ist gut👍im Prinzip stimme ich dir voll und ganz zu, aber es würde jetzt die gesamte Womo Welt verändern. Liebe Grüße
andererseits sind die gewerblichen Fahrer doch ganz anderen Bedingungen ausgesetzt.
Zeitdruck, Überarbeitung, schlechte Bedingungen…
Ein Wohnmobilfahrer fährt „nur“ 3 Mal im Jahr in den Urlaub und geht doch an so eine Fahrt ganz anders ran.
Aber Ansicht hast du natürlich Recht
@@user-gy5zd7me6wWenn ich so manche Videos anschaue, dann ist jeder gewerbliche Fahrer die Ruhe in Person gegen so manchen der ganz dringend und wichtig auf die Wartewiese vom Lido Venezia muss. Und wir reden immer noch von Erfahrung. Wenn der Profi seine 150 000 km im Jahr herunterspult, dann macht der sich dabei keine großen Gedanken. Der WoMo-Fahrer ohne Rundumsichtkamera und was weiß ich, hat Schweißperlen auf der Stirn. Und da wurde noch nicht der Rückwärtsgang eingelegt. Und jeder Fahrer wird müde. Kein Fahrer (besonders Wohnmobil) ist gezwungen dass er 4,5 h fährt. Man kann auch alle 10 Minuten Pause machen. Aber mit Fahrtenschreiber steht die Kiste nach 4,5 h. Und auch die Geschwindigkeit wird eingehalten. Ich hab schon manchen "Liner" an Polen-Lkw vorbeiziehen sehen. Wie erwähnt, mir geht es nicht um Schikane, sondern um die Verkehrssicherheit.
@@natontourCamping ist doch die Lust an der Veränderung? 😂 Ok, "wir sind schon seit 20 Jahren auf dem Stellplatz 313 und immer vom 3. Oktober Nachmittags bis 12. März um 9.30 Uhr".
Von den Kosten sehe ich auch nicht das Problem. Da kauft man sich für zig 100 000 einen Lieferwagen mit Presspanausbau, dann wird doch noch Geld für den Fahrtenschreiber übrig sein? Ich bin beim Haco schon angegangen worden. Mir aber egal. Mir geht es um die Verkehrssicherheit und letztendlich lässt es sich nicht leugnen, dass der allerüberwiegende Teil der WoMo-Fahrer schlicht an der Grenze der Überforderung fährt. Sieht man häufig in Videos wenn man genau hinschaut.
Liebe Grüße aus dem Böhmerwald
@@user-gy5zd7me6w und mit seinem kostbaren Eigentum geht er ganz anders um.... Die ganze Diskussion ist Schwachsinn.
Warum ist das denn so schlimm? Ihr seid doch 2 Fahrer und dann ist das doch egal mit den Ruhezeiten.
Oder verstehe ich es falsch?
falls wir bestehen 😂
Aber mal im ernst… man weiß ja nicht was das noch alles mit sich bringt…
Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, Pausen außerhalb des Fahrzeuges und und….
Guten Abend Liebe Wohnmobilist!
Es stellt sich vielleicht auch die Frage nach der Zulassungsart der Fahrzeuge?! Wurde das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen oder läuft es als Firmen Fahrzeug. Wenn ich das so revue passieren lasse, haben einige Eigner von Womo‘s meistens über 7,5 to, die ich auf Campingplätzen und Stellplätze in den letzten Jahren kennen gelernt habe geäußert, dass sie ihre Fahrzeuge auf Ihre Firmen zugelassen hatten (Kosten und Abschreibungs bedingt. Das waren ca. 65 - 70 % der Fahrzeuge (ca. 90 Wohnmobilisten sagte das). Dann ist es eigentlich klar, das diese Fahrzeuge als geschäftlich gelten und dieser Verordnung unterliegen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Abend ✋
Da sind dann noch andere Punkte zu beachten. Feuerlöscher, weitere Lichtzeichen/Warnlampen 2x usw. Ich denke, dass hier das ganze die betreffenden mehr beachten sollten
Unsinn, alle Mietmobile sind auf eine Firma zugelassen.....
Leider nicht. Die Zulassung ist egal. Auch die Klassifizierung M1 oder N3 ist unwichtig. Hier geht es nur um das Gewicht
@@and_the_passion_for_foodDu hast richtig geschrieben „Mietmobil“ das ist komplett was anderes!! Auf eine Firma zugelassen hat nichts mit Mietmobil zu tun. Das sieht jeder Polizist im Zulassungsregister!
Ok, war etwas spät gestern. Was im Bußgeldkatalog steht ist genau so ein Blödsinn wie in der Verordnung. Beide Verfasser haben einen schlechten Job gemacht. Unglaublich!
Kann mir jemand erklären wie ein Fahrtenschreiber ohne Unternehmerkarte legal in Betrieb genommen wird
Tja , da Braucht es dann wohl beide Karten und zusätzlich einen Dongel um alle 90 Tage das EG Kontrollgerät auszulesen, dessen Daten dann auch noch separat zu speichern sind.
Was ich nicht verstehen kann: Eine EU - VO ist ein Papier der EU, was in nationales Recht umgesetzt werden muss. Verordnungen der EU haben in den Mitgliedsstaaten keine Gesetzeskraft. Wie heißt den die nationale Gesetzesvorschrift, um die es sich hier - angeblich - dreht, die nach der VO der EU erlassen worden sein muss?
Diese ganze Verordung betrifft den "Gewerblichen Güterkraftverkehr" damit sagt die Verordung alles aus. "Nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind und für die die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt, mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit Artikel 3 und 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und auch in der Fahrpersonalverordnung (§ 18 FPersV) geregelt."
da brauch ich gar nicht weiter lesen!! In einem Fahrzeug das als Wohnmobil eingetragen ist werden weder Personen noch Güter transportiert. Da liegt die Betonung auch auf transportiert bzw. Transport, oder befördern. In einem Wohnmobil wird nicht im Sinne von Gütern noch Personen transportiert bzw. befördert.
Leider fehlt hier das Wort Gewerblich.
Frag dich mal warum explizit nichtgewerblicher Güterverkehr unter 7,5 Tonnen ausgenommen ist.
Lg
Da braucht man sich nicht fragen und ich mich auch nicht
@ das sollte man sich. Da es keine Ausnahme gibt, ist es halt so. Das es so nicht gewollt ist, wollen wir hoffen
Nachrüsten EG Kontrollgerät Standard 3200,- € netto fast egal bei welchem Fahrzeug wer günstiger kann bitte hier melden !
Ich geben hier mal folgende Quelle zur Ansicht: 1) Bußgeldkatalog, Infos für Fahrtenschreiber LKW; 2.) Bußgeldkatalog, LKW-Fahrerkarte beantragen: Was Sie beachten müssen. Ich denke damit ist das Thema durch. Hier ist eindeutig von gewerblicher Fahrtätigkeit die Rede. Bin mit dieser Diskussion nach 50 Jahren Fahrpraxis schon vom Glauben abgefallen. Ich denke da sind Verordnungen, mangels Sachkenntnis, falsch übersetzt, jahrelang nicht wesentlich beachtet und nun von eifrigen Beamten zum Anlass von Untersuchungen geworden. Natürlich muss man der Sache nachgehen aber auch mal bitte auch dem Teppich bleiben. Was folgt denn bei Nichtbeachten dieser Verordnung, natürlich der Bußgeldkatalog und was steht da drin?
Muss mich gerade mal selbst beantworten: Gefunden: Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV)) - 1.6 Bin leicht entsetzt 🙄...
Super 👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼👍
Hallo um das Kraut jetzt mal so richtig Fett zu machen ,wir Leben in der EU aber jedes EU Land kann eigene Richtlinien erlassen ,Parken mit WOMO usw usv ,demzufolge auch die Richtlinien über 7,5 to . Das bedeutet wenn ihr in Deutschland Rechtskonform losfahrt ,heist das noch lange nicht ,das es in einen anderen EU Land immer noch so ist . Z.B. in Polen darfst du mit einem WOMO nur auf Camping oder Stellplätzen Parken ,nicht auf Öffentlichen Parkplätzen ,gilt in anderen EU Ländern übrigens auch . Wie will ich bei einer Kontrolle Nachweisen das ich die Waschmaschine ,Fahrräder Moped etz nicht im Ausland verkaufe ,dann wäre es Gewerbe . Ich bin 40 Jahre LKW Gefahren und kann einiges erzählen über die Auslegung der § durch Beamte ,Dann allen einen schönen Abend Tscüss
cool bleiben
Nur so der Prüfer muss das auch wissen
Passierschein A38😂
Ich verstehe das so das Fahrzeuge die unter 7,5 Tonnen maximaler Gesamtmasse ausgenommen sind wenn diese Privat genutzt werden wie es bei Wohnmobilen der fall ist oder man ggf nur Privat damit was auch immer Privat transportieren möchte . ist das Fahrzeug über 7,5 Tonnen zulässiges gesamt Gewicht unterliegt man dann grundsätzlich den Regelungen wie Ruhe und Lenkzeiten egal um was für ein Fahrzeug es sich handelt sprich auch Wohnmobile.
Fakt ist aber das es mal wieder so geschrieben und verfaßt wurde das es schwer ist es zu verstehen und das es möglicherweise auch in einigen Punkten strittig sein kann und somit Gerichte beschäftigen kann sofern die Bußgelder es lohnenswert machen oder weiter führende strafen wie Fahrverbote .
Warum muß das alles immer wieder so kompliziert sein ?
hatte schon andere fragwürdige dinge erlebt die dann sonderbare Blüten getrieben hatten wie z.b. Motorrad aus Italien gekauft beim Gutachter vorgeführt dann zur Zulassungsstelle gegangen dort das Fahrzeug vorgeführt neuen brief bekommen und es entsprechend zugelassen so weit so gut.
Ca. 5 Jahre später ist dann einem Polizisten etwas aufgefallen was niemandem zuvor aufgefallen war nicht mal den Prüfern bei den beiden HU . Denn im Schein und auch Brief war eine Leermasse von 205 kg eingetragen und eine zulässige gesamt Masse von sage und schreibe 206 kg macht exakt 1 kg Zuladung gewogen hatte sie sogar 218 kg war also ohne Fahrer überladen vermutlich weil vollgetankt.
Maschine wurde abgeschleppt leider wurde der originale Italienische brief vernichtet der hätte vermutlich eher zum Ziel geführt die Maschine wieder auf die Straße zu bekommen.
am Ende brauchte ich dann doch einen Anwalt der beim Hersteller etwas Nachdruck ausübte damit die ganz offiziell bestätigen was nun das korrekte Gewicht ist und zum anderen das es ein offensichtlicher Tippfehler gewesen sein mußte oder das schon bei der Zulassung nicht richtig geschaut wurde da der Tippfehler dann Gedanken los übernommen wurde denn richtig wäre 406Kg gewesen .
Jüngst mußte ich einer Polizisten erklären was ich mit meinem Rosaroten lappen alles fahren darf und das ich völlig zurecht einen 4 Tonnen sprinter mit Anhänger gebremst fahren darf und das ich noch nicht verpflichtet bin diesen zu wechseln für mich auch irgendwie irre das heute junge Menschen einen Führerschein für Anhänger machen müssen wie ich finde völlig ohne Not das hatte doch früher auch so gut funktioniert und ich sehe keinen wirklichen unterschied zu einem ungebremsten außer beim ankuppeln das Abreißseil was die bremse auslösen soll aber im fahren ist es gleich ob nun 500kg hinten dran hängen oder 900kg das fährt sich praktisch gleich.
Ich bin mittlerweile der einzige in unserer Firma der gebremste Anhänger ziehen darf und der einzige der über 3,5 Tonnen Fahrzeuge fahren darf und das nervt mich weil ich das dann ständig machen muß .
Thema 1: Es ist klar geschrieben. Nur will das keiner glauben. Also ab 7,5 ist es dumm gelaufen.
Thema 2: Führerscheine kann man über das Chanchenqualifizierungsgesetz fördern lassen.
Kontaktiere uns einfach mal
Lustig ist ja das du mit einem Anwalt nicht auskommst, da jeder Anwalt ja eine andere Meinung hat, da natürlich auch die Verordnung sehr schwammig ausgedrückt ist. 🤷♀️🙏
Sorry fuer die Tipfehler
Was die Sache noch interessanter macht ist, dass man innerhalb aller fünf Jahre nun die 5 Modulschulungen machen müsste um gewerblich überhaupt fahren zu dürfen, da ja die 95 alle 5 Jahre neu eingetragen wird.
Bestimmt wird es noch ergänzt und geregelt.
Danke für euer Video und eure Mühen.
Für mich könnte ich auch mit nem Sattelzug meinen Umzug fahren wenn ich den Fahrtenschreiber auf out of scope stelle.
Wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist kann man so eine Privatfahrt nachweisen.
Gruß Illo
Illo, ich mag Dich. Du hast einen gewerblichen Führerschein über 7,5 t. Was machst Du Dir einen Kopf. Hier reden sich Alle heiß.
Ja es ist natürlich sehr aktuell das ganze 😉
@@illoundmops wer bei den Modulen aufpasst weiß dass diese nur für den gewerblichen Güterverkehr gelten.
Also illo mal keine Angst verbreiten.
Oder bekommt dir das Aquion Wasser nicht ?
@@illoundmops Richtig. Panikmacherei. Wer den alten Führerschein hat, glaube ich, kann bis 12 t Gespann fahren, OHNE GEWERBLICHE NUTZUNG. Das war schon immer so. Fartenschreiber und blaue Fahrerkarte und "fünf Jahre nun die 5 Modulschulungen machen müsst" war auch schon immer. Ich habe bis 50 Jahre einen LKW Führerschein besessen, bin jetzt 57. Ich habe nicht verlängert, weil 5 Jahre Modulschulungen anstandt. Herr Volkner gibt kein Fahrzeug raus, ohne elektronischen Fahrtenschreiber.
@@illoundmops Hallo Illo,
vielen Dank 🫶🏼
Meinst du, weil du gewerblicher Kraftfahrer bist dann mit dem Sattelzug (z.B. in Deinem alten Job?)
Also mal angenommen du arbeitest ganz normal von Montag bis Freitag schön mit Fahrtenschreiber.
Dann willst du am Wochenende den Umzug machen und fährst privat den Sattelzug dafür.
Dann müsstest du ja theoretisch den Fahrtenschreiber doch wieder aktivieren…(wie es momentan geschrieben steht).
Und dann ist ja die Frage ob du überhaupt am Wochenende noch privat fahren kannst oder ob Deine Stunden schon voll sind und du gar nicht mehr fahren darfst weg. Ruhezeit. 😩
Ihr kommt nicht auf den Punkt 🤔☹️