Juristische u. natürliche Personen, Unterschied
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- Опубліковано 13 кві 2015
- www.spasslerndenk.com, Juristische und natürliche Personen, Unterschied
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WUnderbare Erklärung! auch bei Geschwindigkeit 2x... 👌
Schon wieder top erklärt 👍👍
DANKE!!!! Sehr gut erklart
Sehr verständlich danke dafür
Mach weiter so,Gefällt mir gut
Super (:
Hab am Mittwoch eine Arbeit darüber werde sicher eine 1 schreiben danke dir!
Danke. Gut erklärt, auch wenn die 4:40 min. einem wie 30 minuten vorkommen. :)
Eins verwirrt mich:
Per·son
/Persón/
Substantiv, feminin [die]
1a.
Mensch als Individuum, in seiner spezifischen Eigenart als Träger eines einheitlichen, bewussten Ichs
Aber die Juristische Person ist garkeine Person und auch kein Mensch. Das sit verwirrend, aber jetzt kenn ich den Unterschied.
Menschen sind erst dann natürlich e Personen,wenn sie sich als solche positionieren.
Sie können auch geistig sittlichen Wesen sein und stehen dann nicht im System sondern gegenüber.
🤔🧐😎
Also "geistig" können diese Wesen dann nicht sein, wenn die so ein Blödsinn glauben!
@@PeterFriedsam tja... Du hast es erfasst: es ist ein Glaubenssystem.
Um es genauer zu benennen: es ist die größte Religion auf Erden - der Glaube an den Staat
Das oben beschriebene stammt nämlich aus dem Rechtssystem.
Person im System
Geistig sittliche Wesen gegenüber
Sag nicht ich, sagt das System selbst
@@stiopikatinereule Dann poste mir bitte einen Link, wo ich dies nachlesen kann.
@@PeterFriedsam nö
Das suchst du dir bitte selber raus...
Ich bin noch deine Muddi
@@stiopikatinereule
OK - alles klar. Du weißt es also nicht. Danke.
"künstliche Menschen" wtf? Nein, danke. Somit fällt man definitiv durch...
Eugi K hahahaha... krass... die sind doch geistik krank? Und diese naziz führen die firma einer kz irren anstallt. Danke:/ die künstlichen menschen kann man ja nicht töten ge.... deswegen schmeißt mann 10000 bomben nach syrien???
In meinem Lehrbuch steht "Bei den juristischen Personen handelt es sich um künstliche Gebilde"
@@CcpMarkoCcp Genau, mit den Bomben wurden nur Personen getötet. Ok, wenn die Organe Menschen gerade diese Personen angenommen hatten... selber Schuld, oder?
@@CcpMarkoCcp Apropos... Dr. Mengele... schlechtes Karma.....
Ehrenmann
Sehr verständlich , Gefällt mir gut :)
Ich bin ein Mensch! Eine Juristische oder Natürliche Person liegt nicht in meinem Interesse.
Dann musst du auswandern.
@@Die-Sophie das wäre feige und nicht zielführend.
@@tzudemd Dann musst du dich halt arrangieren, dass die natürliche Person der Mensch ist und eine juristische Person eine Firma.
@@Die-Sophie oder eine Lebenserklärung, Personenstandserklärung, Patientenverfügung und Staatsangehörigkeit zurückholen. UCC ist mit einzubeziehen.
Gruß 🙏
@@Die-Sophie Nachtrag: Sei Verwalter der Person.
Werde Mensch und mach dich frei 🙏
Ich bin ein Mensch, Träger einer Person! Die nur eine Fiktion ist!
Völlig richtig!
Falsch. Ein Mensch ist eine natürlich Person. Die verstehst schon:
Natürliche Person: Mensch
Juristische Person: Firma
@@PeterFriedsam Du warst wohl zu nah an der Wand beim Schaukeln?
@@ML-mh7it Ja. Ich habe dir dabei zugesehen, wie du mehrfach mit dem Kopf gegen die Wand geknallt bist. Aber jetzt bin ich ja da, um dir zu aufzuhelfen.
Was kapierst du an dem Thema eigentlich nicht?
@@PeterFriedsam mach dir keine Sorgen, ich erfasse bei dem Thema in der Gänze alles!
Ein Mensch ist ein Mensch und eine Person ist nur ein Fiktion!
Falsch. Ein Mensch ist eine natürlich Person. Die verstehst schon:
Natürliche Person: Mensch
Juristische Person: Firma
Nein. Es geht vor Gericht „um die Sache“ oder „in Sachen“. Das hat nichts mit der Person zu tun.
@@Die-Sophie du weißt aber schon was Realität und was Fiktion ist?
omg
jelena ilic krass ge?
Du bist echt süss auf deinem buidl. Aber/! Was sagt der dir. Wie siehst du das?
Stimmt schon aber bei einer Gründung einer GmbH zahlt man 25 000 Euro ein die unberührt bleibt so lange die GmbH existiert
Ne digga
Ins Register eintragen lassen.
Regis- dem könig übereignen.
In unserem Fall dem Bund. Die GmbH gehört danach nicht mehr dem Gründer sondern dem Bund.
Ähnliches Spiel mit Kraftfahrzeugen. Man kauft es, dann meldet man es an und bekommt die Papiere Teil I und II auf beiden steht unter Punkt "C4C": der Inhaber dieser Bescheinigung(:kwaku ist das genaue Wort entfallen, sorry) wir nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Und der Inhaber der papiere steht auf den Papieren. mit der Registrierung vermacht man sein Auto der Behörde.
Einfach Mal aufs Dokument draufschauen, "C4C".
Ein moderner Jurist in den unteren Rängen wird sowas nicht wissen, denen bringt man das nicht bei. Erst mit dem 33n Grad 😂
@@beastofchaospureanarchie
So so... du bist also nicht Eigentümer des Fahrzeuges. *Bist du dumm? Scheinbar!* 😂😂😂
Daß im Fahrzeugbrief der Halter steht und nicht der Eigentümer war doch schon immer so. Der rechtliche Begriff des Fahrzeughalters ergibt sich aus § 7 STVG i.V.m. § 833 BGB. Demnach ist der Halter derjenige , wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, die Kosten bestreitet und den Nutzen aus seiner Verwendung zieht. Das Problem ist wohl eher, daß die meisten Menschen nicht zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheiden und deshalb Besitzer und Eigentümer gleichstellen. Was jedoch rechtlich betrachtet, falsch ist. Besitzer ist derjenige der die Verfügungsgewalt über die Sache, in diesem Falle also das Fahrzeug, hat. Der muss aber nicht zwangsläufig der Eigentümer sein.
Beispiel: Wenn du ein Fahrzeug least, stehst du als Halter im Kfz.-Brief; jedoch bist du nicht Eigentümer des Fahrzeugs, sondern du bist der Besitzer und das Leasingunternehmen ist der Eigentümer. Oder wenn du Möbel auf Raten kaufst, bist du der Besitzer der Möbel. Eigentümer bis zur endgültigen Bezahlung bleibt aber das Möbelhaus.
Jetzt verstanden? Wahrscheinlich nicht, dafür bist du zu sehr Reichsbürger-Troll. 😂
*Kurz: Auf deutsch heißt das einfach nur: Mit der Zulassungsbescheinigung kann kein Eigentum am Fahrzeug nachgewiesen werden.*
@@beastofchaospureanarchie freemasonry ;) diese geimpften beatles kindas wissen nix davon
schön dass es noch einige helle leute gibt, ein hoch auf dich kwaku ;)
Danke ganz herzlich 🥰 lieben Grüße aus der Schweiz.... ich beschäftige mich letzten Zeit mit Mensch und die Person .... aus der system aussteigen..... der weg ist nicht grad einfach.....
Mensch = natürliche Person.
Mensch ist mensch eine N Person ist die Geburtsurkunde alles anders haste hier erklärt, lg
Blödsinn.
@@Die-Sophie nein er hat schon recht! Würde es von dir keine Geburtsurkunde geben, wärst du ein "freier" Mensch und somit nicht im System erfasst. Du könntest keine Straftaten begehen und desgleichen, da du nicht mal im Besitz eines Personalausweises wärst... Aber die "schlafenden" Menschen die auch den ganzen anderen Staatsterror, wie Corona etc. glauben, kann man wohl nicht mehr helfen. Aber wie ich immer am liebsten sage: Leben und leben lassen!
@@slidex7855
Quark. Die Geburtsurkunde bestätigt nur amtlich deine Geburt. Nicht mehr und nicht weniger. Man ist nicht freier oder gefangener damit. Und Straftaten haben nichts mit einem Perso zu tun, welcher übrigens keine Pflicht ist in Deutschland.
@@Die-Sophie Dann zeige mir einen Gesetzesartikel, wobei ich mich als Mensch strafbar mache (ausser Mord desgl. --> was bei den Menschenrechten in der Bundesverfassung steht)! Es bezieht sich IMMER auf deine Person. Mein Vater arbeitet bei der Kripo und ich hatte schon oftmals Gespräche mit ihm, da er beriets mehrere Beschuldigte hatten die jenes behaupteten und manchmal auch freigesprochen wurden. Ich kann es mir selber nicht zu 100% erklären, aber ich habe leider bis dato auch noch eine hundert prozentige Erklärung gefunden.
@@Die-Sophie Aber was du vergessen hast, mit der Geburtsurkunde wird man registriert -> eine AHV Nummer wird erstellt und schon ist man im System "gefangen"!
Vor Gericht bin ich aber eine Sache?!Das werde ich wohl nie verstehen.
Sie werden niemals eine Sache. ABER: wenn Sie sich durch PERSONALausweis als Sache deklarieren, wird das System Sie auch als Sache behandeln. Laut HGB sind Sie ein Geschäftsführer ohne Kenntnis Ihres Arbeitsvertrages - und werden durch diese Identifikation zum Organ der JP Perso... und als solche (Sachen haben keine Rechte, keine Stimme, keine Schmerzen, kein Eigentum) entsprechend .... verwurstet .... :-(
Nein. DU bist keine Sache. Über der Prozess ist eine Sache!
@@wolfgangk.540 Auch Blödsinn. Ein Personalausweis macht einen nicht zur Sache.
@@PeterFriedsam Lesen Sie einfach meinen Text *genau* .Sie machen sich selbst zur Sache, indem Sie den Perso nutzen. Im Perso steht dort, wo "Nachname" oder "Familienname" stehen sollte einfach "Name". Laut HGB ist der Name die Bezeichnung eines Kaufmannes für sein Geschäft. Abgesehen davon gehört der Name der Fa. BRD, denn sie hat ihn emittiert.
Und, bitte, eine vernünftige Aussage mit "Blödsinn" zu titulieren ist mal unter der untersten Schublade und sagt mehr über Sie als über meine Aussage. Begründen Sie Ihr Argument oder denken Sie sich Ihren Teil.
@@wolfgangk.540
Ich hab deinen Text schon richtig gelesen. Man kann sich mit einem Perso auch nicht selbst zur Sache machen, indem ich ihn nutze. Und im Perso ist nur die Datenfeldbeschriftung "Name", der Inhalt dieses Feld ist aber ganz gesetzeskonform mit dem Familiennamen ausgefüllt. Steht ich so im Gesetzestext exakt drinnen. Daher solltest du *diesen Text einmal genau lesen.*
Und in § 17 HGB wird nicht das Wort „Name“, sondern der Begriff „Firma“ definiert.
_„Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“_
Sonst müsste ja da stehen „Der Name ist die Firma eines Kaufmanns…“, was auch wenig Sinn ergeben würde. Hier wird die besondere Bedeutung, die der Begriff „Firma“ im Handelsrecht hat, durch den allgemeinsprachlichen Begriff „Name“ erklärt. Die vermeintliche besondere Bedeutung von „Name“ ist hier reine Einbildung.
Weiter "gehört" der Name nicht der BRD. Das ist lustig. Insbesondere, wenn man nicht einmal die Spur einer Ahnung des Art. 10 EGBGB hat. Da steht nicht "Der Name gehört dem Staat" oder "Wer einen Namen gehört, ist ein Sklave" oder sonstigen Quatsch, der deinesgleichen gerne verbreiten. Hier steht nur, dass die Namensgebung den Rechtsvorschriften des Staates folgend muss, dessen Staatsbürger er ist". Als ein Deutscher hat sich an die deutschen Namenregeln zu halten.
Das geht z. B. auch gut aus den diversen Urteilen hervor, welche sich auf Art. 10 EGBGB berufen:
*_Phantasienamen nach australischem Recht_*
_“Eine ausländische Rechtsordnung, die die Namensbestimmung für ein minderjähriges Kind in die freie Wahl der sorgeberechtigten Eltern stellt und auch die Erteilung eines sogenannten Phantasienamens zulässt (hier: australisches Recht), kann nicht nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB als das auf den Familiennamen anwendbare Recht gewählt werden.“_ (BGH, 9.5.2018 - XII ZB 47/17)
*Oder hier mit indonesischen Namen:*
_“Wählen Ehegatten als Ehenamensstatut gemäß Art. 10 Abs. 2 EGBGB das deutsche Recht, kann der ausländische Ehegatte, der bislang nur Eigennamen geführt hat, nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB einen hiervon zum Familiennamen und die übrigen zu Vornamen bestimmen; einen mehrgliedrigen Familiennamen lässt das deutsche Namensrecht grundsätzlich nicht zu.“_ (OLG Karlsruhe, 29.11.2014 - 11 Wx 73/13
*Daher ist es durchaus legitim, deine Aussage weiterhin mit "Blödsinn" zu titulieren, da diese weit entfernt ist, vernünftig zu sein.*