41:11 ❤ Sehr geehrter Herr Fervers, dieses defizitäre BGB gab mir die schönste Labyrinth-Geschichte aller Bücher (Fantasie vorausgesetzt!). Gibt es schon eine Paragraphen-Blacklist von Ihnen? Ich würde orangefarben für alle zusammenlegbaren/anzupassenden wählen. Orange-List? Vereinsrecht rüber zur AktG, usw.? Können Sie hierzu öffentliche Beiträge verfassen oder ist das berufsschädigend? P.S. Ich bin Ingenieur ❤
Ich verfasse tatsächlich immer wieder Beiträge dazu (neben meinem Beitrag zur Bürgschaft habe ich beispielsweise gemeinsam mit meiner akademischen Lehrerin in ZfPW 2021, 1 ff. ausgeführt, warum die §§ 987 ff. BGB ersatzlos gestrichen werden sollten). Berufsschädigend ist das nicht, ganz im Gegenteil. Es gehört zur ureigenen Aufgabe der Rechtswissenschaft, rechtspolitische Defizite aufzuspüren und alternative Lösungen aufzuzeigen (auch wenn bei dem „Klausur-Klipp-Klapp", das man im Studium lernt, häufig leider eine eher unreflektierte Gesetzesauslegung im Vordergrund steht). Herzliche Grüße!!
40:14 Witz, ja ein großer! Weiteres Argument: Der Schenker ist sich wohl über den Umfang seiner Vermögensbeanspruchung überwiegend bewusst, während der Bürge den Umfang nicht abschätzen will (emoV) und auch nicht so konkret abschätzen kann. "Diese Ebene ist windschief" 😅
Genau so ist es (ich habe das in Fervers, AcP 2022, 604, 609 ff. ausgeführt): Wenn einem Verbraucher-Bürgen tatsächlich klar wäre, welches Risiko er eingeht, würde er praktisch niemals bürgen. Es bürgen immer nur diejenigen, die aus starker emotionaler Verbundenheit nicht rational entscheiden und/oder diejenigen, die (fälschlicherweise) davon ausgehen, dass sich das Risiko schon nicht realisieren wird. Herzliche Grüße!!
41:11 ❤ Sehr geehrter Herr Fervers, dieses defizitäre BGB gab mir die schönste Labyrinth-Geschichte aller Bücher (Fantasie vorausgesetzt!).
Gibt es schon eine Paragraphen-Blacklist von Ihnen?
Ich würde orangefarben für alle zusammenlegbaren/anzupassenden wählen.
Orange-List?
Vereinsrecht rüber zur AktG, usw.?
Können Sie hierzu öffentliche Beiträge verfassen oder ist das berufsschädigend?
P.S. Ich bin Ingenieur ❤
Ich verfasse tatsächlich immer wieder Beiträge dazu (neben meinem Beitrag zur Bürgschaft habe ich beispielsweise gemeinsam mit meiner akademischen Lehrerin in ZfPW 2021, 1 ff. ausgeführt, warum die §§ 987 ff. BGB ersatzlos gestrichen werden sollten). Berufsschädigend ist das nicht, ganz im Gegenteil. Es gehört zur ureigenen Aufgabe der Rechtswissenschaft, rechtspolitische Defizite aufzuspüren und alternative Lösungen aufzuzeigen (auch wenn bei dem „Klausur-Klipp-Klapp", das man im Studium lernt, häufig leider eine eher unreflektierte Gesetzesauslegung im Vordergrund steht). Herzliche Grüße!!
40:14 Witz, ja ein großer!
Weiteres Argument:
Der Schenker ist sich wohl über den Umfang seiner Vermögensbeanspruchung überwiegend bewusst, während der Bürge den Umfang nicht abschätzen will (emoV) und auch nicht so konkret abschätzen kann.
"Diese Ebene ist windschief" 😅
Genau so ist es (ich habe das in Fervers, AcP 2022, 604, 609 ff. ausgeführt): Wenn einem Verbraucher-Bürgen tatsächlich klar wäre, welches Risiko er eingeht, würde er praktisch niemals bürgen. Es bürgen immer nur diejenigen, die aus starker emotionaler Verbundenheit nicht rational entscheiden und/oder diejenigen, die (fälschlicherweise) davon ausgehen, dass sich das Risiko schon nicht realisieren wird. Herzliche Grüße!!
1:15:05 Fervers, zu AGB §§ 305 ff. BGB
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