Sollte man Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?

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  • Опубліковано 9 лип 2024
  • Seit Sommer 2022 sind Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer aufgefordert, ihre Daten zur Berechnung der neuen Grundsteuer via Elster zu übermitteln. Wer seine Grundsteuer-Erklärung abgegeben hat, hat unter Umständen schon seinen Grundsteuer-Bescheid vom Finanzamt erhalten. Auf dieser Basis werden die Kommunen später die neue Grundsteuer-Belastung berechnen. Viele fragen sich nun, was zu tun ist und ob sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen sollen. Jochen Kilp vom Bund der Steuerzahler Hessen erklärt, wie man vorgehen sollte und für wen sich ein Einspruch lohnt.
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КОМЕНТАРІ • 6

  • @birgittpfeffer4492
    @birgittpfeffer4492 Рік тому +1

    Ich habe auf meinem Bescheid ausschließlich Lage Messbetrag und Hebesatz stehen. Keine Fläche von Haus oder Grund.. Sehr eigenartig. Ich rufe da mal an..

  • @thomasstroinger2476
    @thomasstroinger2476 Рік тому +3

    Bist das Enschieden ist, sollte man einen Antrag auf ein Ruhendes Verfahren stellen, oder nicht.

  • @thomasstroinger2476
    @thomasstroinger2476 Рік тому +2

    Nach Auskunft des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg handelt es sich um eine Sprungklage, die am 7.12.2022 beim FG Baden-Württemberg eingereicht wurde. Das Aktenzeichen lautet: 8 K 2368/22. Kommt die Musterklage auch in Hessen?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  Рік тому +1

      Als Bund der Steuerzahler Hessen begrüßen wir es nach wie vor ausdrücklich, dass das Land Hessen von der Öffnungsklausel im Bundesgesetz Gebrauch gemacht hat und mit dem Flächen-Faktor-Verfahren ein eigenes Bewertungsmodell entwickelt hat. Die Bewertungssystematik im Bundesgesetz scheint uns unverhältnismäßig aufwendig, intransparent und kompliziert. Dies bedeutet zum einen mehr Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger bei der Bereitstellung Ihrer Daten sowie eine schwerere Nachvollziehbarkeit bei der Prüfung des Grundsteuermessbescheids. Zum anderen ist auch der Aufwand der Finanzämter zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages im Bundesmodell höher, was unter anderem höhere Kosten durch mehr Personaleinsatz nach sich zieht. Unter Berücksichtigung der oben genannten Vorteile des hessischen Flächen-Faktor-Modells sehen wir nach jetzigem Kenntnisstand davon ab, grundsätzlich zum Einspruch gegen die Bescheide aus dem hessischen Bewertungsverfahren zu raten. Wir raten, den Bescheid inhaltlich sorgfältig zu prüfen, denn die Berechnung des Grundsteuermessbetrages ist nach dem Flächen-Faktor-Modell einfach und transparent nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch dagegen entschieden, gegen das hessische Modell zu klagen. Der Bund der Steuerzahler Deutschland hat hier eine andere Position, weil er explizit gegen das Bundesmodell klagt.

  • @heinzeffer7649
    @heinzeffer7649 Рік тому +3

    Hallo - wie kommt es zum Teil zu so hohen oder überhaupt zu den Richtwerten - es gibt meines Wissens keine rechtlich vorgesehene Möglichkeit, gegen die Richtwertfestsetzung vorzugehen - es werden Gebiete mit einem hohen Richtwert beurteilt, in dem nicht nur Millionäre leben, einfache Leute mit auch geringem Einkommen, die seit Jahrzehnten hier leben - während dieser Zeit hat sich ihr Wohngebiet zu einem "gefragten" Wohngebiet entwickelt - die Leute haben aber nichts von einem hohen Wert/Richtwert - sie wollen einfach nur wohnen bleiben und nicht von der öffentlichen Hand noch mehr abgezockt werden, als es sowieso schon der Fall ist - was ist mit den Eigentümern, die noch eine mehr oder weniger hohe Belastung abzutragen haben - kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit der "Härtefall- Möglichkeit" - so ein Quatsch. Ich denke, dass das Gesetz nur den Zweck hat, den Komunen mehr Einnahmen zu verschaffen - obwohl die Kommunen ja jetzt auch schon "tun und lassen" können, was sie wollen und was die Höhe des Hebesatzes angeht. Da bleibt dem Wähler nur die Wahl - und die kommt ja irgendwann wieder.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  Рік тому +1

      Wir möchten vorweg schicken, dass wir als Bund der Steuerzahler Hessen keine Experten bei der Berechnung und Beurteilung der Bodenrichtwerte sind. Wir gehen davon aus, dass bei der Berechnung der Bodenrichtwerte und der Festsetzung der Gebiete alles mit rechten Dingen zugeht und die Gutachterausschüsse nach bestem Wissen und Gewissen gute Arbeit leisten. Aber abgesehen davon haben wir als BdSt Hessen von Anfang die Einbeziehung der Bodenrichtwerte in die Berechnung der Grundsteuer kritisch gesehen und uns auch entsprechend geäußert. Neben der von Ihnen benannten Problematik sehen wir es kritisch, dass die Bodenrichtwerte für die Bürgerinnen und Bürger intransparent sind. Sowohl die Berechnung der Bodenrichtwerte als auch die Festsetzung der Gebiete, für die ein gemeinsamer Bodenrichtwert gilt, können nicht öffentlich nachvollzogen werden. Häufig gehen die Grenzen verschiedener Bodenrichtwertzonen mitten durch eine Straße. Während also Nr. 18 in dem einen Gebiet liegt, liegt Nr. 20 schon ein einem anderen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Grenze nicht ein Haus weiter gezogen wurde - in die eine oder die andere Richtung. Bedauerlicherweise wurden unsere Bedenken z.B. im Anhörungsverfahren des Hessischen Landtages nicht aufgegriffen, sodass wir Ihnen nicht mehr mitteilen können, als dass wir Ihre Bedenken teilen, aktuell aber keine Bewegung beim Gesetzgeber sehen.